Mietminderung

Lärmbelästigung durch Nachbar-Schnarchen: Keine Mietminderung

Urteil: Lärmbelästigung durch schnarchende Nachbarn rechtfertigt nicht unbedingt eine Mietminderung.

Lautes Schnarchen kann nicht nur den Lebensabschnittsgefährten auf die Palme bringen, sondern auch den Nachbarn. In einem Streitfall waren die Bewohner einer Altbauwohnung von den Sägegeräuschen ihres Nachbarn genervt: Sie forderten eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung und kündigten die Wohnung fristlos. Außerdem wollten sie vom Vermieter die Umzugskosten bezahlt bekommen. Denn bei der Anmietung sei ihnen eine modernisierte und ruhige Altbauwohnung versprochen worden.

Urteil: Keine Mietminderung wegen schnarchender Nachbarn

Vor Gericht scheiterten die klagenden Mieter allerdings mit ihrem Ansinnen (Amtsgericht Bonn; Az.: 6 C 598/08): Bei einem über 100 Jahre alten Gebäude könne ein Mieter nicht den gleichen Schallschutz erwarten wie bei einem Neubau, heißt es im Urteil. Laut eines Sachverständigen war die Schalldämmung des Gebäudes typisch für ein Haus dieses Alters. Es sei bekannt, dass solche Altbauten wegen ihrer typischen Holzdeckenkonstruktionen tiefere Töne leichter als moderne Häuser übertragen können.

Auch dass die Wohnung als modernisiert angepriesen wurde, beeindruckte die Richter wenig. Denn im Angebot sei auch darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine "klassische Altbauwohnung mit Holzboden" handele. Demzufolge darf der Mieter einer Altbauwohnung nicht erwarten, keinerlei Wohngeräusche des Nachbarn in seiner Wohnung zu hören. Und dass die Schnarchgeräusche des Nachbarn unerträglich laut und waren, konnten die Kläger auch nicht beweisen.Lärmbelästigung

Die Angelegenheit ging demnach für die Ex-Mieter nach hinten los: Die Mietminderung und die fristlose Kündigung waren nicht rechtens. Statt Geld zurückzubekommen müssen Sie dem Vermieter die einbehaltenen Mietzahlungen überweisen.

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