Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Die Pauschalbeträge wurden jetzt erhöht.
Ein Umzug ist normalerweise Privatsache. Doch wenn er aus beruflichen Gründen nötig ist, beteiligt sich der Fiskus an den Kosten. Umzugskosten sowie auch umzugsbedingte Nachhilfestunden für die Kinder können von der Steuer abgesetzt werden. Werden die Umzugskosten nicht einzeln ausgewiesen, gelten jetzt höhere Pauschalbeträge. Auch die Höchstbeträge für Nachhilfestunden wurden erhöht.
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