BGH lehnt Musterklage gegen Immobilienfirma ab

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Der Münchener Mieterverein klagt in Namen von 150 Mietern gegen eine lange im Voraus angekündigte Modernisierung, die kurz vor einer Gesetzesänderung einging. Recht erhält in letzter Instanz der Eigentümer.

Luftbild von München, Foto: istock.com / AllesSuper21
Der durchschnittliche Quadratmeterpreis in München bei Angebotsmieten im Median steht laut einer immowelt Analyse bei 18,60 Euro. Foto: istock.com / AllesSuper21

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Musterklage des Münchner Mietervereins gegen eine Immobilienfirma abgelehnt. Die Karlsruher Richter argumentierten, dass es nicht rechtsmissbräuchlich sei, wenn ein Immobilienunternehmen ihren Mietern vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes noch Modernisierungsmaßnahmen ihrer Wohnungen mit weitem Vorlauf ankündige. Es gäbe keinen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Ankündigung der Modernisierungsarbeiten und dem Baustart (Az. VIII ZR 305/19).

Die Kosten der Modernisierungen dürfen seit Anfang 2019 nur noch zu acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zuvor waren es elf Prozent. Zudem trat 1. Januar 2019 ein mieterfreundliches Recht in Kraft, bei dem der Vermieter, wenn er modernisiert, nur noch maximal 3 Euro mehr Miete pro Quadratmeter umlegen darf. Vier Tage vor Inkrafttreten, am 27. Dezember 2018, kündigte der Eigentümer an, zu sanieren. Noch im Oktober 2019 entschied das Oberlandesgericht München, dass der Eigentümer nicht das alte, sondern das neue Recht anwenden müsse.

Gegen diese Entscheidung legte der Eigentümer Revision ein. Mit Erfolg. Das Immobilienunternehmen kann nun die Mieten im Hohenzollernkarree doch stärker anheben, als es zum heutigen Zeitpunkt möglich wäre. Die Mieter befürchten Mieterhöhungen um 100 Prozent und mehr.

Kilian Treß18.03.2021

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