Lesermeinungen:
Ab Mai 2023 können Nutzer von Heizöl oder Pellets zur Wärmeerzeugung Anträge zu Härtefallhilfen stellen. Die Bundesländer starten gestaffelt und nicht jeder kommt für die Antragstellung infrage.
Die Antragsfrist endete in allen Bundesländern am 20. Oktober 2023.
Die Härtefallhilfen können Eigentümer privater Haushalte sowie Mieter beantragen, die mit einem der folgenden nicht leitungsgebundenen Energieträger heizen:
Voraussetzung für den Erhalt der Härtehilfe ist, dass im vergangenen Jahr der jeweilige Brennstoff über einem bestimmten Preisniveau eingekauft wurde. Mit einem Online-Rechner können Betroffene berechnen, ob die Antragsstellung Sinn ergibt. Das Ergebnis sollte jedoch nur zur Orientierung dienen, denn die tatsächliche Antragsprüfung kann erst nach der Antragsstellung erfolgen.
Während Eigentümer den Antrag selbst stellen können, sind Mieter auf ihren Vermieter angewiesen. Denn dieser muss den Antrag stellen und dort erklären, dass die erhaltene Förderung anschließend an den beziehungsweise die Mieter weitergereicht wird.
Wann der Antrag gestellt werden kann, hängt vom Bundesland ab, wo sich der betreffende Wohnsitz befindet. Denn die Länder starten nicht gleichzeitig. 13 der 16 Bundesländer beteiligen sich an der zentralen Antragsplattform „Driveport“.
Dann wird die Antragsstellung auf der Plattform für die einzelnen Länder freigeschaltet:
Die Anträge können rückwirkend für den 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023.
Kommst du aus einem der oben genannten Bundesländer, kannst du hier deinen Antrag auf Brennstoffhilfe stellen.
Die folgenden Bundesländer gehen eigene Wege:
Folgende Nachweise müssen bei der Antragsstellung vorliegen:
Grundsätzlich werden die Mehrkosten erstattet, die für die förderfähigen Brennstoffe im Vorjahr angefallen sind. Dabei müssen diese über eine Verdopplung des Preisniveaus im Vergleich zu 2021 hinausgehen. Es wurden hierfür im Vorfeld folgende Referenzpreise inklusive der Mehrwertsteuer ermittelt:
Für den Zuschuss ist das Lieferdatum maßgeblich, in Ausnahmefällen sei auch das Bestelldatum relevant. Jedoch nur dann, wenn nachweisbar ist, dass im Entlastungszeitraum 2022 bestellt und spätestens bis Ende März 2023 geliefert wurde.
Begrenzt ist die Brennstoffbeihilfe auf 80 Prozent der Mehrkosten, maximal jedoch 2.000 Euro je Haushalt. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Erstattung mindestens 100 Euro betragen, höchstens allerdings 1.000 Euro wenn ein Vermieter für mehrere Haushalte einen Antrag stellt.
Caroline Schiko 20.10.2023Mareili am 29.11.2023 13:43
Hier sollte meines Erachtens ein Limit ab einem bestimmten Einkommen eingeführt werden und nicht wie beim Benzin gießkannenmäßig verfahren werden nach dem Motto, die Reichen müssen reicher werden!
auf Kommentar antwortenHelmi am 10.10.2023 20:10
Wer versucht hat den Antrag für Heizkostenentlastung zu stellen, wird sicherlich auch verzweifelt
sein, bei mir hat es jedenfalls nicht funktioniert. Bin sowohl bei der BUND ID als auch bei Elster
gescheitert, obwohl beides vorhanden. Warum einfach wenn es kompliziert geht.
auf Kommentar antwortenWalter Keller am 10.10.2023 17:19
Dass Heizölkunden leer ausgehen ist logisch, weil die Förderbedingungen zu eng sind. Ich hoffe nur, dass unsere tolle Bundesregierung von Verfassungsbeschwerden überzogen wird. Diese auf Erdgas beschränkte Förderung ist unsozial und obwohl wir unsere Heizung im Jahr 2017 auf Brennwerttechnik erneuert haben, bekommen wir nichts. Im Gegenteil: Wir werden noch mit der CO2-Abgabe bestraft. Ich hoffe nur, dass es bald Neuwahlen gibt und diese Chaotentruppe, die sich Regierung nennt, keinen Schaden mehr anrichten kann.
auf Kommentar antwortenHeiko am 09.10.2023 12:52
Ist ja super aber die Mieter die Strom Heizungen haben so wie z.b ich die gehen leer aus da gibt es keine Hilfe
auf Kommentar antwortenToni am 09.10.2023 12:00
Warum muss denn der Vermieter den Antrag machen wenn man mit Heizöl heizt. Das Heizöl bezahlt der Mieter aus eigener Tasche und hat nix mit dem Vermieter oder Nebenkosten zu tun. Also sollte doch der Mieter selbst den Antrag stellen können und nicht auf den Vermieter angewiesen sein der damit nix zu tun hat.
auf Kommentar antwortenBernhard am 12.10.2023 12:20
Da haben Sie bedingt recht, nur der Vermieter oder die Hausverwaltung kauft die Energie ob Öl oder Gas ein. Wird hier der Einkaufspreis reduziert, somit reduziert sich auch der Preis der Wärmemenge, die ihnen verrechnet wird. Was aber allgemein zeichnet, dass der doppelte Einkaufspreis nicht erreicht wird, also gibt es keinen Zuschuss, der wie auch immer weitergegeben wird. Z.B. unser Flüssiggaspreis war 2021 bei 74 Cent/l letztes Jahr bei 88 Cent/ltr. + 18 Cent MwSt. ist 1,06 € die unterste Grenze vom Staat ist 1,14 € und damit kein Zuschuss, denn dann hätte der Zuschuss schon 2021 fließen müssen, weil der Durchschnittspreis nicht 57 Cent brutto war, sondern schon 74+14,5 Cent MwSt also bei 88 Cent/ltr. Das ist alles nur Augenwischerei von unserer Regierung!
Jürgen am 26.07.2023 13:14
Habe bereits im Monat Mai den Antrag für Härtefallhilfe Heizöl beim Land Niedersachsen gestellt und abgeschickt. Wann kommt es zur Bestätigung und Auszahlung des errechneten Geldbetrags ?
auf Kommentar antwortenJürgen am 26.07.2023 12:21
Wann kommt die Härtefallhilfe nach Antragstellung für Heizöl im Land Niedersachsen zur Auszahlung ?
auf Kommentar antwortenRosi am 15.06.2023 12:11
Diese Brennstoffbeihilfe ist in der Form sicher für viele Menschen nicht hilfreich. Wir haben für 58,64 pro 100 Lt. in 2021 getankt. In 2022 kosteten 100 Liter 145,23 €. Das heißt, wir haben mehr als das Doppelte bezahlt. Da die Regierung aber einen Referenzpreis festgelegt hat, bekommen wir keine Beihilfe. Für uns ist diese "Beihilfe" nur Augenwischerei. Wir sind Rentner und auf manchen Euro angewiesen, aber leider... So wie uns wird es noch vielen Menschen gehen. Wie schon geschrieben wurde, man wird nur verarscht. Im nächsten Leben werde ich wohl in einem anderen Land zur Welt kommen.
auf Kommentar antwortenLady Di am 22.09.2023 17:11
Ganz genauso ist es bei uns. Wir haben in den vergangenen Jahren nie mehr als 59 ct/Liter bezahlt. Und dann wird einfach ein Referenzbetrag bestimmt. Das ist eine ganz große Sauerei!
Katja am 09.10.2023 14:40
Ich habe bereits einen Zuschuss bekommen, war nicht sehr schwer. Auch Sie bekommen die Differenz zwischen 1,4523 und 0,71 Cent pro Liter, also 0,7423 pro gekauften Liter bekommen Sie zurück! Schauen Sie im Internet nach, wie Sie den Antrag stellen und machen Sie es schnell!
Moni am 28.06.2023 21:43
genau so geht´s mir auch - dank dem Reverenzpreis (der wahrscheinlich schön absichtlich relativ hoch angesetzt wurde) bekomme ich nichts - Vielen Dank an unsre Regierung :(
Sose am 23.05.2023 10:03
Auch als Eigentümer bekommen wir nichts?
Weil der Gas Lieferant sagt wir haben lein Anspruch weil wir 3 Cent unter dem Preis liegen
Voll die Verarschen 😨
auf Kommentar antwortenGisela Wienecke am 16.05.2023 10:25
Was ist die sogen. "Eigenerklärung" für die Brennstoffhilfe
auf Kommentar antwortenConny am 15.05.2023 06:36
Ich kann mich nirgends als "Mieter" ankreuzen, nur als Eigentümer, was ich nicht bin... Was machen wir Mieter?
auf Kommentar antwortengini am 15.05.2023 07:09
das steht im Text, dass Mieter da auf ihren Vermieter angewiesen sind, weil sie selbst den Antrag nicht stellen können...
Rudolf Ewen am 08.05.2023 12:54
Wer oder was ist eine Eigenerklärung? Wo ist diese zu finden.?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 11.05.2023 07:14
Hallo Rudolf,
eine Eigenerklärung ist ein in der Regel formloses Schreiben, in dem der Ersteller bekräftigt, dass alle von ihm angegebenen Daten richtig sind. Unter Umständen gibt es dafür aber bei der zuständigen Stelle aber auch einen Vordruck.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
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