Lesermeinungen:
Ab Mai 2023 können Nutzer von Heizöl oder Pellets zur Wärmeerzeugung Anträge zu Härtefallhilfen stellen. Die Bundesländer starten gestaffelt und nicht jeder kommt für die Antragstellung infrage.
Die Antragsfrist endet in allen Bundesländern am 20. Oktober 2023.
Die Härtefallhilfen können Eigentümer privater Haushalte sowie Mieter beantragen, die mit einem der folgenden nicht leitungsgebundenen Energieträger heizen:
Voraussetzung für den Erhalt der Härtehilfe ist, dass im vergangenen Jahr der jeweilige Brennstoff über einem bestimmten Preisniveau eingekauft wurde. Mit einem Online-Rechner können Betroffene berechnen, ob die Antragsstellung Sinn ergibt. Das Ergebnis sollte jedoch nur zur Orientierung dienen, denn die tatsächliche Antragsprüfung kann erst nach der Antragsstellung erfolgen.
Während Eigentümer den Antrag selbst stellen können, sind Mieter auf ihren Vermieter angewiesen. Denn dieser muss den Antrag stellen und dort erklären, dass die erhaltene Förderung anschließend an den beziehungsweise die Mieter weitergereicht wird.
Wann der Antrag gestellt werden kann, hängt vom Bundesland ab, wo sich der betreffende Wohnsitz befindet. Denn die Länder starten nicht gleichzeitig. 13 der 16 Bundesländer beteiligen sich an der zentralen Antragsplattform „Driveport“.
Dann wird die Antragsstellung auf der Plattform für die einzelnen Länder freigeschaltet:
Die Anträge können rückwirkend für den 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023.
Kommst du aus einem der oben genannten Bundesländer, kannst du hier deinen Antrag auf Brennstoffhilfe stellen.
Die folgenden Bundesländer gehen eigene Wege:
Folgende Nachweise müssen bei der Antragsstellung vorliegen:
Grundsätzlich werden die Mehrkosten erstattet, die für die förderfähigen Brennstoffe im Vorjahr angefallen sind. Dabei müssen diese über eine Verdopplung des Preisniveaus im Vergleich zu 2021 hinausgehen. Es wurden hierfür im Vorfeld folgende Referenzpreise inklusive der Mehrwertsteuer ermittelt:
Für den Zuschuss ist das Lieferdatum maßgeblich, in Ausnahmefällen sei auch das Bestelldatum relevant. Jedoch nur dann, wenn nachweisbar ist, dass im Entlastungszeitraum 2022 bestellt und spätestens bis Ende März 2023 geliefert wurde.
Begrenzt ist die Brennstoffbeihilfe auf 80 Prozent der Mehrkosten, maximal jedoch 2.000 Euro je Haushalt. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Erstattung mindestens 100 Euro betragen, höchstens allerdings 1.000 Euro wenn ein Vermieter für mehrere Haushalte einen Antrag stellt.
Caroline Schiko26.09.2023Jürgen am 26.07.2023 13:14
Habe bereits im Monat Mai den Antrag für Härtefallhilfe Heizöl beim Land Niedersachsen gestellt und abgeschickt. Wann kommt es zur Bestätigung und Auszahlung des errechneten Geldbetrags ?
auf Kommentar antwortenJürgen am 26.07.2023 12:21
Wann kommt die Härtefallhilfe nach Antragstellung für Heizöl im Land Niedersachsen zur Auszahlung ?
auf Kommentar antwortenRosi am 15.06.2023 12:11
Diese Brennstoffbeihilfe ist in der Form sicher für viele Menschen nicht hilfreich. Wir haben für 58,64 pro 100 Lt. in 2021 getankt. In 2022 kosteten 100 Liter 145,23 €. Das heißt, wir haben mehr als das Doppelte bezahlt. Da die Regierung aber einen Referenzpreis festgelegt hat, bekommen wir keine Beihilfe. Für uns ist diese "Beihilfe" nur Augenwischerei. Wir sind Rentner und auf manchen Euro angewiesen, aber leider... So wie uns wird es noch vielen Menschen gehen. Wie schon geschrieben wurde, man wird nur verarscht. Im nächsten Leben werde ich wohl in einem anderen Land zur Welt kommen.
auf Kommentar antwortenLady Di am 22.09.2023 17:11
Ganz genauso ist es bei uns. Wir haben in den vergangenen Jahren nie mehr als 59 ct/Liter bezahlt. Und dann wird einfach ein Referenzbetrag bestimmt. Das ist eine ganz große Sauerei!
Moni am 28.06.2023 21:43
genau so geht´s mir auch - dank dem Reverenzpreis (der wahrscheinlich schön absichtlich relativ hoch angesetzt wurde) bekomme ich nichts - Vielen Dank an unsre Regierung :(
Sose am 23.05.2023 10:03
Auch als Eigentümer bekommen wir nichts?
Weil der Gas Lieferant sagt wir haben lein Anspruch weil wir 3 Cent unter dem Preis liegen
Voll die Verarschen 😨
auf Kommentar antwortenGisela Wienecke am 16.05.2023 10:25
Was ist die sogen. "Eigenerklärung" für die Brennstoffhilfe
auf Kommentar antwortenConny am 15.05.2023 06:36
Ich kann mich nirgends als "Mieter" ankreuzen, nur als Eigentümer, was ich nicht bin... Was machen wir Mieter?
auf Kommentar antwortengini am 15.05.2023 07:09
das steht im Text, dass Mieter da auf ihren Vermieter angewiesen sind, weil sie selbst den Antrag nicht stellen können...
Rudolf Ewen am 08.05.2023 12:54
Wer oder was ist eine Eigenerklärung? Wo ist diese zu finden.?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 11.05.2023 07:14
Hallo Rudolf,
eine Eigenerklärung ist ein in der Regel formloses Schreiben, in dem der Ersteller bekräftigt, dass alle von ihm angegebenen Daten richtig sind. Unter Umständen gibt es dafür aber bei der zuständigen Stelle aber auch einen Vordruck.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.