Lesermeinungen:
Ab Mai 2023 können Nutzer von Heizöl oder Pellets zur Wärmeerzeugung Anträge zu Härtefallhilfen stellen. Die Bundesländer starten gestaffelt und nicht jeder kommt für die Antragstellung infrage.
Die Härtefallhilfen können Eigentümer privater Haushalte sowie Mieter beantragen, die mit einem der folgenden nicht leitungsgebundenen Energieträger heizen:
Voraussetzung für den Erhalt der Härtehilfe ist, dass im vergangenen Jahr der jeweilige Brennstoff über einem bestimmten Preisniveau eingekauft wurde. Mit einem Online-Rechner können Betroffene berechnen, ob die Antragsstellung Sinn ergibt. Das Ergebnis sollte jedoch nur zur Orientierung dienen, denn die tatsächliche Antragsprüfung kann erst nach der Antragsstellung erfolgen.
Während Eigentümer den Antrag selbst stellen können, sind Mieter auf ihren Vermieter angewiesen. Denn dieser muss den Antrag stellen und dort erklären, dass die erhaltene Förderung anschließend an den beziehungsweise die Mieter weitergereicht wird.
Wann der Antrag gestellt werden kann, hängt vom Bundesland ab, wo sich der betreffende Wohnsitz befindet. Denn die Länder starten nicht gleichzeitig. 13 der 16 Bundesländer beteiligen sich an der zentralen Antragsplattform „Driveport“.
Dann wird die Antragsstellung auf der Plattform für die einzelnen Länder freigeschaltet:
Die Anträge können rückwirkend für den 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023.
Kommst du aus einem der oben genannten Bundesländer, kannst du hier deinen Antrag auf Brennstoffhilfe stellen.
Die folgenden Bundesländer gehen eigene Wege:
Folgende Nachweise müssen bei der Antragsstellung vorliegen:
Grundsätzlich werden die Mehrkosten erstattet, die für die förderfähigen Brennstoffe im Vorjahr angefallen sind. Dabei müssen diese über eine Verdopplung des Preisniveaus im Vergleich zu 2021 hinausgehen. Es wurden hierfür im Vorfeld folgende Referenzpreise inklusive der Mehrwertsteuer ermittelt:
Für den Zuschuss ist das Lieferdatum maßgeblich, in Ausnahmefällen sei auch das Bestelldatum relevant. Jedoch nur dann, wenn nachweisbar ist, dass im Entlastungszeitraum 2022 bestellt und spätestens bis Ende März 2023 geliefert wurde.
Begrenzt ist die Brennstoffbeihilfe auf 80 Prozent der Mehrkosten, maximal jedoch 2.000 Euro je Haushalt. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Erstattung mindestens 100 Euro betragen, höchstens allerdings 1.000 Euro wenn ein Vermieter für mehrere Haushalte einen Antrag stellt.
Caroline Schiko28.04.2023Sose am 23.05.2023 10:03
Auch als Eigentümer bekommen wir nichts?
Weil der Gas Lieferant sagt wir haben lein Anspruch weil wir 3 Cent unter dem Preis liegen
Voll die Verarschen 😨
auf Kommentar antwortenGisela Wienecke am 16.05.2023 10:25
Was ist die sogen. "Eigenerklärung" für die Brennstoffhilfe
auf Kommentar antwortenConny am 15.05.2023 06:36
Ich kann mich nirgends als "Mieter" ankreuzen, nur als Eigentümer, was ich nicht bin... Was machen wir Mieter?
auf Kommentar antwortengini am 15.05.2023 07:09
das steht im Text, dass Mieter da auf ihren Vermieter angewiesen sind, weil sie selbst den Antrag nicht stellen können...
Rudolf Ewen am 08.05.2023 12:54
Wer oder was ist eine Eigenerklärung? Wo ist diese zu finden.?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 11.05.2023 07:14
Hallo Rudolf,
eine Eigenerklärung ist ein in der Regel formloses Schreiben, in dem der Ersteller bekräftigt, dass alle von ihm angegebenen Daten richtig sind. Unter Umständen gibt es dafür aber bei der zuständigen Stelle aber auch einen Vordruck.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
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