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Rentable Steuererklärung – dein Haus in Eigennutzung geltend machen

Kosten zu reduzieren ist nie schlecht. Einen großen Teil an Ausgaben kannst du auch über dein Eigenheim bei der Steuererklärung absetzen. Wenn du ein Haus in Eigennutzung bewohnst oder in deiner Eigentumswohnung lebst, solltest du wissen, wie dir hiermit die Kostenersparnis gelingt. Im folgenden Beitrag erfährst du, was du bei der Steuererklärung als Immobilienbesitzer angeben darfst, welche Kosten du absetzen kannst und welche Vorteile du hierdurch erzielst.

Übersicht: Das können Eigentümer von der Steuer absetzen

Das eigene Zuhause mit Garten ist etwas, das jeder Immobilienbesitzer genießt. Was du als Hausbesitzer wissen solltest: Im Rahmen der Steuererklärung kannst du, wenn du dein Haus in Eigennutzung bewohnst, einige Ausgaben angeben. Die folgende Tabelle zeigt dir, welche Kosten das Finanzamt für dich als Hauseigentümer bei der Steuererklärung berücksichtigt:

Kostenart Was absetzen? Höhe
Handwerkerleistungen Arbeitskosten von Handwerkern, nicht jedoch Materialkosten 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen Putzen, Gartenarbeiten, Pflege 20 Prozent der Arbeitskosten, verschiedene Obergrenzen
Steuerbonus: Energetische Sanierung Kosten für energetische Sanierungen Bis zu 40.000 Euro Steuerbonus
Grunderwerbsteuer Anteiliger Abzug von beweglichen Sachen und Instandhaltungsrücklagen Reduzierung der Bemessungsgrundlage
Außergewöhnliche Belastungen (Sturm-/Hochwasserschäden) Kosten für Handwerker für die Beseitigung von Schäden Bis zu 1.200 Euro pro Jahr
WEG-Kosten Wohnungseigentümer einer WEG können anteilig zum Beispiel Wartungs- oder Hausmeisterkosten steuerlich absetzen. 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr
Denkmal-Modernisierung Denkmalgerechte Sanierungskosten 10 Prozent der Kosten, 9 Jahre lang
Schenkung Schenkungssteuerfreibetrag Für Kinder 400.000 Euro alle 10 Jahre
Arbeitszimmer Anteilig AfA, laufende Kosten, Renovierungskosten, Ausstattung Reduzierung des zu versteuernden Einkommens
Grundsteuer Anteilige Grundsteuer fürs Arbeitszimmer Individueller Steuersatz

Haus in Eigennutzung: Kann ich Handwerkerleistungen in der Steuererklärung absetzen?

Wenn du dein eigenes Haus bewohnst, fallen hier im Laufe der Jahre immer wieder Renovierungsarbeiten an. Bestimmte Ausgaben für dein Eigenheim darfst du bei der Steuererklärung angeben. Als Eigentümer darfst du bei deiner selbst genutzten Immobilie 20 Prozent von Handwerkerkosten (max. 1.200 Euro pro Jahr) von der Steuer abziehen. Folgende Handwerkskosten darfst du bei der Steuererklärung auflisten, da du dein Haus ja auch in Eigennutzung bewohnst.

Das kannst du abziehen:

  • Arbeitskosten
  • Fahrtkosten
  • Maschinenkosten
  • Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

 

Nicht absetzen kannst du:

  • Materialkosten, beispielsweise Tapeten oder Fußbodenbeläge

 

Tipp: Wenn du als Immobilienbesitzer Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt steuerlich absetzen willst, musst du noch etwas beachten. Du solltest nämlich die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten gesondert von den Materialkosten aufführen. Nur dann kommen Steuerabzüge in Frage.

Beispielrechnung: Handwerkerkosten steuerlich absetzen

Du lässt dein Wohnzimmer für 1.600 Euro, davon 300 Euro Materialkosten, von einem Maler streichen. In der Steuererklärung kannst du für dein Haus in Eigennutzung dann 20 Prozent von 1.300 Euro, also 260 Euro, geltend machen. Wichtig: Nicht die Bemessungsgrundlage, sondern direkt die Steuerlast wird reduziert.

Renovierst du dein Haus oder deine Wohnung selbst, kannst du von den Steuervorteilen nicht profitieren. Das gilt übrigens auch bei einem Neubau.

Steuererklärung fürs Haus: Haushaltsleistungen bei Eigennutzung absetzen

Engagierst du als Hausbesitzer zum Beispiel eine Reinigungskraft (haushaltsnahe Dienstleistungen), kannst du das ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen. Auf diese Weise kannst du auch mit deiner Immobilie Steuern sparen. Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Putzen
  • Schnee räumen
  • Kochen
  • Gartenpflege
  • Kinderbetreuung im Eigenheim

Beschäftigst du bei der Minijobzentrale gemeldete Minijobber? Dann kannst du als Hausbesitzer hierfür 20 Prozent, jedoch maximal 510 Euro, in der Steuererklärung geltend machen. Sind die Hilfskräfte sozialversicherungspflichtig oder selbstständig tätig? Dann gilt ein Höchstbetrag von bis zu 4.000 Euro pro Jahr, den du von deiner Steuerschuld abziehen darfst. Hier gilt ebenfalls: Materialkosten kannst du nicht abziehen.

Beispiel:

  1. Du zahlst pro Jahr 10.000 Euro Einkommensteuer
  2. Du nutzt den Höchstbetrag voll aus: 4.000 Euro

Ergebnis: Nur noch 6.000 Euro Einkommensteuer.

Prinzipiell kannst du nur Kosten für Dienstleistungen absetzen, die du im Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück verrichtest.

Achtung: Die Arbeit eines Gutachters gehört nicht zu haushaltsnahen oder zu handwerklichen Dienstleistungen.

Steuerbonus für energetische Sanierungen

Wenn du deine Immobilie energetisch sanierst, profitierst du zeitlich befristet bis Ende 2029 von einem Steuervorteil. Geregelt ist das in Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Diese Förderung funktioniert anders als die AfA bei Immobilien, von der Vermieter profitieren. Aber kannst du energetisch sanierte Baumaßnahmen bei einem Haus in Eigennutzung auch in der Steuererklärung angeben? Ja, bei Selbstnutzern beteiligt sich das Finanzamt direkt an den Kosten. Gefördert werden 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Obergrenze der energetischen Sanierungskosten beläuft sich auf 200.000 Euro. Das Finanzamt zahlt also bis zu 40.000 Euro:

  • Im 1. und 2. Förderjahr zieht das Finanzamt jeweils 7 Prozent der Sanierungskosten direkt von der Einkommensteuer ab.
  • Im 3. Förderjahr kannst du 6 Prozent der Sanierungskosten abziehen lassen.
  • Das wird gefördert: Energetische Modernisierungen wie Dämmungen oder der Einbau einer neuen Heizung. Gefördert werden selbst genutzte Immobilien, also auch Zweit- und Ferienwohnungen.
  • Diese Investitionen werden nicht gefördert: Einbau fossiler Heizungsanlagen wie gasbetriebene Wärmepumpen oder Brennwertheizungen.
  • Wer eine KfW – oder eine BAFA-Förderung in Anspruch nimmt, erhält den Steuerbonus nicht.
  • Keine Steuerersparnis gibt es für vermietete Immobilien.

 

Übrigens: An den Kosten für einen Energieberater beteiligt sich das Finanzamt sogar mit 50 Prozent.

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Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen

Wenn Sturm oder Hochwasser deine selbst genutzte Immobilie beschädigen, kannst du die Kosten für die Schadensbeseitigung an deinem Hauseigentum von den Steuern absetzen. Das Finanzamt akzeptiert dann neben den oben genannten Abzügen für Handwerkerleistungen weitere 1.200 Euro für die Schadensbeseitigung.

Akzeptiert werden folgende Leistungen:

  • Aufräumen und Sanieren
  • neue Möbel

Wichtig: Voraussetzung ist, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt und die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit den zu beseitigenden Schäden stehen.

Grunderwerbsteuer sparen

Wenn du eine Immobilie erwirbst, zahlst du im Regelfall je nach Bundesland zwischen 3,5 bis 6,5 Prozent des Immobilienkaufpreises an Grunderwerbsteuer.

Die Grunderwerbsteuer lässt sich in folgenden Fällen in der Steuererklärung bei einem Hauskauf und damit verbundener Eigennutzung reduzieren:

  • Neubau: Führe getrennte Verträge, wenn du ein Grundstück kaufen willst sowie für die Bauleistung.
  • Bestandsimmobilien: Bewegliche Sachen (zum Beispiel Einbauküche) lassen sich herausrechnen.
  • Eigentumswohnungen (WEG): die Instandhaltungsrücklage lässt sich im Kaufvertrag gesondert ausweisen.
  • Gewerbetreibende: Käufer können die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen.

In folgenden Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an:

  • Käufer und Verkäufer sind verheiratet oder verpartnert
  • Käufer und Verkäufer sind in gerader Linie verwandt (Verkauf an Kinder und Enkel)
  • Verkauf an Ehe- oder Lebenspartner der Kinder

Bei Eigentumsübertragungen zwischen Geschwistern gilt die Steuerbefreiung nicht.
Geregelt ist dies im Grunderwerbsteuergesetz (§3 GrEStG).

Als Wohnungseigentümer Steuern sparen

Wenn du Mitglied einer Eigentümergemeinschaft bist, kannst du bestimmte Arbeiten an der Wohnanlage von der Steuer absetzen. Dies gilt auch, wenn die Eigentümergesellschaft der Auftraggeber ist. Du musst als Eigentümer aber an den Kosten beteiligt gewesen sein. Man errechnet dann deinen Anteil individuell.

Steuerermäßigte Arbeitskosten sind zum Beispiel:

  • Wartung von Heizung, Aufzug oder Warmwasser
  • Hausmeister
  • Schornsteinreinigung
  • Gartenpflege 
  • Dachrinnenreinigung 
  • Prüfung der Elektroanlagen

Verwalterkosten kannst du nicht von der Steuer abziehen.

Mit Modernisierung einer Denkmalimmobilie Steuern sparen

Wenn du ein Baudenkmal erwirbst oder bereits besitzt, und dieses sanierst, kannst du von der Denkmal-AfA profitieren. Du kannst dann die Sanierungskosten in deiner Steuererklärung für dein denkmalgeschätztes Haus in Eigennutzung geltend machen. Das sind 10 Jahre lang jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten. Damit du bei deinem Haus unter Denkmalschutz Steuern sparen kannst, solltest du bei der Abschreibung wichtige Hintergründe und Richtlinien im Blick behalten.

Mit Schenkung statt Erbe Steuern sparen

Verschenkst du deine Immobilie an deine Nachkommen, gelten folgende Steuerfreibeträge:

  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro

Ist deine Immobilie wertvoller als der Freibetrag, müssen deine Nachkommen für den überschießenden Betrag Erbschafts-, beziehungsweise Schenkungssteuer zahlen.

Tipp: Den Schenkungsfreibetrag kannst du alle 10 Jahre ausschöpfen. Es kann sich also lohnen, wenn du deine Immobilie früh an die Nachkommen überschreibst und dir im Gegenzug den Verbleib im Eigenheim über ein Wohnrecht sicherst. Denn: Wenn du mindestens 10 Jahre vor deinem Ableben eine Immobilie im Wert von unter 400.000 Euro an deine Kinder verschenkst, müssen deine Nachkommen dafür keine Steuern zahlen. Sie müssen dann nach deinem Ableben nur noch den Rest des Erbes versteuern. Sollte das Erbe hingegen unter 400.000 Euro liegen, müssen sie gar keine Steuern zahlen.

Berechne mit unserem Rechner, wie viel Steuern deine Kinder oder Enkel bei einer Schenkung zahlen müssen:

Bei einem Erbe fällt unter Umständen eine Spekulationssteuer an

Vererbst du die Immobilie an deine Kinder, müssen diese unter Umständen eine Spekulationssteuer bezahlen! Diesem Aspekt entgehst du mit der vorher vorgestellten Schenkung komplett. Eine Spekulationssteuer fällt an, wenn der Kaufzeitpunkt der Immobilie weniger als 10 Jahre zurückliegt. Vererbst du die Immobilie hingegen nach mehr als 10 Jahren, fällt keine Spekulationssteuer an.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Wenn du deine Einkommensteuererklärung erstellst, kannst du in folgenden Fällen die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen:

  1. Das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit
    Dieser Fall gilt nur für reine Heimarbeiter und Selbstständige, die zu Hause arbeiten. Dann sind die Kosten unbeschränkt abzugsfähig. Für Arbeitnehmer als Werbungskosten, für Selbstständige als Betriebsausgaben.
  2. Als Eigentümer steht dir sonst kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
    Das betrifft zum Beispiel Berufsgruppen wie Lehrer und Außendienstmitarbeiter. Gehörst du zu diesem Personenkreis? Dann kannst du bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten für das Arbeitszimmer im Rahmen der Steuererklärung geltend machen (beschränkter Abzug).

 

Wenn du eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllst, kannst du als Wohnungs- oder Hausbesitzer für dein Arbeitszimmer gleich mehrere Kostenpunkte in deiner Steuererklärung geltend machen. Die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer kannst du dann entsprechend ihrem Verhältnis zur Gesamtwohnfläche abziehen lassen. Zu den Kosten zählen:

  • Gebäudeabschreibung (AfA) und Schuldzinsen für Kredite, die du für die Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Wohnung verwendest
  • Laufende Nebenkosten wie Grundsteuer, Müllabfuhrgebühr, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, Mitgliedsbeiträge zum Eigentümerverein
  • Anteilige Renovierungskosten für Flur und Treppenhaus

 

Hinzu kommen voll abzugsfähige Kosten wie:

  • die Renovierungskosten für das Arbeitszimmer
  • die Ausstattungskosten beziehungsweise Finanzierungskosten des Arbeitszimmers, etwa Tapeten, Teppiche, Vorhänge oder Lampen
  • die Anschaffungskosten für die benötigten Arbeitsmittel, zum Beispiel Schreibtisch und Computer

Sonderfall: Arbeitszimmer beim gemeinsamen Hauskauf

Erwirbst du ein Haus oder eine Wohnung gemeinsam mit einer weiteren Person und du willst als Miteigentümer einen Teil ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzen? Dann kannst du so die anteiligen laufenden Aufwendungen (insbesondere AfA und Schuldzinsen) in der Regel entsprechend deines Miteigentumsanteils als Werbungskosten geltend machen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Kauft ein Ehepaar ein Haus jeweils hälftig, darf der Partner 50 Prozent der laufenden Aufwendungen steuerlich absetzen (BFH, Az.: VI R 41/15).

Voraussetzung für diesen Steuervorteil ist aber, dass du und dein Co-Eigentümer aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften.

Homeoffice-Pauschale für alle im Homeoffice

Unabhängig von der steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers gibt es eine Homeoffice-Pauschale. Diese kannst du in der Steuererklärung gelten machen – es ist übrigens egal, ob du dein Haus in Eigennutzung bewohnst oder beispielsweise in einer Mietwohnung lebst. Pro Tag Homeoffice kannst du 6 Euro geltend machen, maximal aber 1.260 Euro pro Jahr. Das entspricht 210 Tagen Homeoffice. Bis 2022 lag die Grenze noch bei 120 Tagen und 600 Euro pro Jahr.

Achtung: Du musst dich als Arbeitnehmer allerdings entscheiden, ob du entweder die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nimmst oder wahlweise die Kosten deines Arbeitszimmers absetzt. Beides zugleich in Anspruch zu nehmen, ist nicht zulässig. Die Pauschale gilt auch, wenn es gar kein Arbeitszimmer gibt.

  • Du erstellst gerade deine Steuererklärung für dein Haus in Eigennutzung? Dann findest du hier detailliertere Tipps, wie du dein Homeoffice von der Steuer absetzen kannst.

Grundsteuer absetzen?

Die Grundsteuer können selbst nutzende Eigentümer einer Immobilie grundsätzlich in der Steuererklärung nicht steuerlich geltend machen. Die Steuer muss du als Eigentümer zahlen und daher solltest du auch wissen, wie du die Grundsteuer berechnen musst. Das Finanzamt betrachtet Wohnungen und Häuser in Eigennutzung als Privatangelegenheit. Einzige Ausnahme ist hier die anteilige Absetzung des Arbeitszimmers, soweit dies vom Fiskus akzeptiert wird. Doch auch dieser eher seltene Ausnahmefall dürfte bestenfalls für minimale Einsparungen gut sein.  Die Angabe der Grundsteuer in der Steuererklärung ist allerdings ein Weg, wie Vermieter Steuern sparen können.

FAQs: Weitere Fragen im Kontext, wie in der Steuererklärung die Eigennutzung deines Hauses einfließt

Wer kann welche Steuervorteile nutzen?

Es gibt unterschiedliche Ausgaben rund um dein Haus, die du als Eigentümer bei der Steuererklärung geltend machen kannst. Im Rahmen der Eigennutzung darfst du darfst bis zu 20 Prozent der Handwerkerkosten absetzen (max. 1.200 Euro pro Jahr), bei energetischen Sanierungen bis zu 20 Prozent der Kosten sowie etwaige Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen. Außerdem kannst du Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen sowie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen.

Anders sieht es aus, wenn du eine Immobilie kaufst und diese nicht selbst bewohnen möchtest, beispielsweise als Kapitalanlage. Dann darfst du etwaige Kaufnebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Maklerprovision, Notarkosten oder auch die Finanzierungskosten für den Hauskauf selbst in der Steuererklärung geltend machen – bei Eigennutzung ist das nicht möglich!

Wie prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung die Eigennutzung des Hauses?

Solltest du dein Haus in der Absicht einer Eigennutzung kaufen, besteht erst einmal keine Pflicht auf eine Steuererklärung! Diese entsteht nur, wenn du die Ausgaben steuerlich absetzen möchtest oder durch die Immobilie Einnahmen generierst. In der Praxis prüft das Finanzamt jedoch oftmals, ob wirklich eine Eigennutzung des Hauses vorliegt. Dies prüft der Fiskus anhand der folgenden Aspekte: Nutzungsdauer, Nutzungsart (Hauptwohnsitz, Ferienhaus etc.) und des Wohnverhältnisses (Mietverträge, Strom- und Wasserrechnungen). In einigen Fällen verlangt das Finanzamt auch eine eidesstattliche Versicherung, dass du die Immobilie wirklich selbst nutzt.

Wo muss ich die Daten in der Steuererklärung bei einem Haus in Eigennutzung eintragen

Alle notwendigen Daten trägst du in der Anlage V deiner Steuererklärung ein. Wichtig ist, dass du alle Nachweise und Unterlegen aufbewahrst, da du diese gegebenenfalls beifügen musst.

Kann man bei der Steuererklärung für die Eigennutzung des Hauses die Wohngebäudeversicherung absetzen?

Du kannst die Gebäudeversicherung für Immobilien, die du selbst bewohnst, nicht steuerlich absetzen. Anders sieht es hingegen bei Häusern und Wohnungen aus, die du vermietest. In diesem Fall kannst du die Gebäudeversicherung über die Nebenkostenrechnung auf den Mieter umlegen.

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1 Kommentar

Cori am 30.07.2024 18:04

Hallo, wirklich ein gelungener Artikel.

Ich würde nur gern wissen, wie es sich mit der Besteuerung einer Zweitwohnung bei Menschen mit Hauptwohnsitz im EU-Ausland verhält?

Ja, es fällt ebenso die Zweitwohnsitzsteuer an, aber können... mehr

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