„Die Teilung der Courtage ist eine sehr gute Nachricht für Makler“

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Der neue Provisionssplit beim Immobilienkauf versetzt die Branche in Aufruhr. Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, versteht die Aufregung nicht. Im Interview begrüßt er die neue Teilung der Courtage. Sein Unternehmen bereitet sich bereits seit Monaten auf die neue Regelung vor. Aber auch für kleine Makler sieht er weiterhin Platz am Markt.

Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, Foto: Engel & Völkers AG
Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG Foto: Engel & Völkers AG

Die Neuregelung der Provision beim Immobilienkauf ist beschlossene Sache: Ab 23. Dezember 2020 kann derjenige, der den Makler bestellt, nur noch die Hälfte der Kosten an die andere Partei weitergeben. Wird sich dadurch der Beruf des Maklers signifikant ändern?

Ich gehe nicht davon aus, dass sich der Makler-Beruf durch den Provisionssplit ändert. Die Aufgabe eines Maklers ist, für den Eigentümer den kompletten Vermarktungsprozess bis zum erfolgreichen Abschluss zu übernehmen. Den Käufer begleitet er bei der größten Investitionsentscheidung seines Lebens und bewahrt ihn vor Fehlern und Fehlentscheidungen. Diese zwei Aufgaben haben wir als Makler heute, die hatten wir in der Vergangenheit und die werden wir auch in Zukunft haben.

Ich habe mich daher auch sehr gewundert, wie Teile der Branche auf den berechtigten Vorstoß reagiert haben. In Märkten wie Berlin oder Hamburg beispielsweise, wo die Courtage derzeit ausschließlich vom Käufer übernommen wird, ist die Situation unfair und nicht akzeptabel. Dass daher Änderungsbedarf bestand, war offensichtlich. Wir haben uns bei Engel & Völkers sehr früh für die faire Teilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer stark gemacht und freuen uns, dass die Bundesregierung diesen Weg schlussendlich gewählt hat.

Wird die neue Regelung in der Praxis immer zu einer paritätischen, also einer 50:50-Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer führen?

Ich finde es gut und vernünftig, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit gelassen hat, dass der Verkäufer freiwillig einen höheren Anteil an der Provision übernimmt. Das wird in der Praxis allerdings nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Denken wir beispielsweise an Neubauprojekte oder schwer vermittelbare Immobilien: Dort kann es durchaus sinnvoller Teil der Vermarktungsstrategie sein, dass der Verkäufer sogar die komplette Courtage übernimmt. Bei der großen Mehrheit der Transaktionen wird es aber zu einer hälftigen Teilung der Provision kommen.

Werden Makler ihr derzeitiges Provisionsniveau halten, wenn künftig beide Parteien einen Anteil zahlen?

Künftig wird man als Makler vom Käufer nur das nehmen können, was man auch gegenüber dem Verkäufer argumentieren konnte. In Märkten, wo eine Teilung bereits ortsüblich ist, wird sich daher nicht viel ändern, sofern der Makler auch heute schon eine Courtage vom Verkäufer nimmt. In engen Märkten allerdings, von denen wir in Deutschland etliche haben, übernimmt meistens der Käufer die Provision – dort dürfte die Courtage somit in der Tendenz nach unten gehen. In Berlin beispielsweise können Makler beim üblichen Steuersatz von 19 Prozent derzeit 7,14 Prozent des Kaufpreises beim Käufer durchsetzen. Möchte ein Makler dieses Niveau halten, muss er künftig dem Verkäufer darlegen, warum seine Dienstleistung 3,57 Prozent wert ist. Es wird Makler mit einem überzeugenden Leistungsangebot geben, denen das gelingt. Andere Marktteilnehmer werden das nicht schaffen und sich daher mit weniger Provision begnügen müssen.

Insgesamt erwarten wir bei Engel & Völkers, dass das Durchschnittsniveau der Courtagen sinken wird – und das ist ja auch das Ziel des Gesetzes.

Ein echtes Bestellerprinzip beim Kauf ist vom Tisch – ist das eine gute Nachricht für den Makler-Stand?

Die Courtage wird künftig fair geteilt und das ist eine sehr gute Nachricht für Makler. Sie sind Dienstleister für zwei Parteien mit unterschiedlichen Interessen und können auch fortan für beide Seiten Dienstleistungen erbringen und in Rechnung stellen. Das hat die Politik jetzt bestätigt und das begrüßen wir bei Engel & Völkers sehr.

Ein echtes Bestellerprinzip hätte in der Praxis bedeutet, dass fast immer der Eigentümer hätte zahlen müssen. Der Makler wäre im Grunde zum reinen Immobilienverkäufer degradiert. Dabei begleitet er die Transaktion für beide Seiten beratend: Aber in der Regel haben Käufer ungleich mehr Fragen und Beratungsbedarf bei einer derart großen und langfristigen Investition. Kaum ein Käufer hat Routine im Immobilienerwerb und daher herrscht verständlicherweise Unsicherheit. Mit unserem Service helfen wir ihm ebenso und diese Leistung sollte entsprechend honoriert werden.

Welche Maßnahmen haben Sie bereits getroffen, um für die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gerüstet zu sein?

Das ist ein Thema, das bereits in den kommenden Wochen aktuell wird. Spätestens im Herbst muss die Höhe der Courtage mit den potenziellen Verkäufern zwingend angesprochen werden. Wir arbeiten bereits seit Monaten daran, unsere Immobilienberater auf die neue Situation vorzubereiten: Mit Informationsmaterial, Online-Schulungen oder neu konzipierten Marketingmaßnahmen fühlen wir uns als Engel & Völkers gut gerüstet.

Sehen Sie für Engel & Völkers auch Chancen durch das neue Gesetz, beispielsweise durch die Vergrößerung Ihres Marktanteils?

Wir sind überzeugt, dass das neue Gesetz zu einer Beschleunigung des Konzentrationsprozesses innerhalb der Branche führen wird. Es entsteht ein verstärkter Leistungswettbewerb, der zur Folge hat, dass die Makler sich nicht länger am Markt behaupten können, die keine überzeugende Dienstleistung bieten. Den Verkäufer mit dem Argument zu locken, dass die Verkaufsleistung für ihn kostenlos sein wird, ist in Zukunft nicht mehr möglich. Freiwerdende Marktanteile werden sich auf die seriösen Anbieter verteilen und da sehen wir für Engel & Völkers großes Potenzial.

Geht das einher mit einem größeren Umsatz für Engel & Völkers?

In Märkten, in denen es heute üblich ist, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren teilen, können wir mit unserem Service bereits eine relativ hohe Innencourtage durchsetzen. Dort ändert sich also im Grunde für uns nicht viel. Im Gegenteil, dort wird der Druck durch Wettbewerber, die auf gar keine oder nur eine sehr geringe Courtage für den Verkäufer setzen, für uns zurückgehen. In Regionen, in denen eine reine Käufercourtage ortsüblich ist, können wir uns vorstellen, dass es zu einer geringfügigen Reduzierung unserer durchschnittlichen Courtage kommt. Wir gehen aber davon aus, dass das durch den Zuwachs von zusätzlichen Geschäften kompensiert wird. Wir rechnen also auch für das kommende Jahr insgesamt mit einer Steigerung unseres Umsatzes.

Vor allem kleinere Makler fürchten nun um ihre Existenz – welche Tipps können Sie denen geben, um die Herausforderungen zu meistern?

Ich würde gar nicht nach der Größe eines Maklerbüros unterscheiden. Wer bisher so operierte, dass er dem Verkäufer für seine Dienstleistung nichts in Rechnung stellte, der wird sich umstellen müssen – unabhängig von seiner Größe. Jeder Makler braucht nun gute Argumente, warum seine Arbeit dem Verkäufer auch etwas wert sein muss. Ich habe das Gefühl, dass viele Makler bisher noch nicht in dem Maß darüber nachgedacht haben, wie es eigentlich nötig wäre. Wer sich aber als kleiner Makler in Zukunft mit überzeugendem Service und guter lokaler Marktkenntnis positioniert, wird auch weiterhin Kunden von seinen Leistungen überzeugen können – da bin ich mir sicher. Wer einem Verkäufer erfolgreich vermitteln kann, warum er ihn für seine Dienstleistungen bezahlen muss, der wird weiterhin Geld verdienen. Wer das nicht kann, findet nicht mehr auf dem Markt statt – und das ist richtig so.

Das neue Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung Immobilienkäufer durch Senkung der Nebenkosten entlasten. Wird dieses Ziel erreicht?

Das politische Ziel, die Nebenkosten für Käufer zu senken, dürfte erreicht werden. Blicken wir beispielsweise erneut auf Berlin, wo fortan für den Käufer statt der bisherigen 7,14 Prozent nur 3,57 Prozent fällig werden. Je nach Kaufpreis der Immobilie ist das eine gewaltige Ersparnis. Kann der Verkäufer mit dem Makler vielleicht sogar eine niedrigere Courtage vereinbaren, dann spart der Käufer noch mehr. Insgesamt dürften die Kaufnebenkosten also spürbar zurückgehen.

Ob es unterm Strich für Immobilienkäufer günstiger wird, ist eine ganz andere Frage: Mit sinkenden Erwerbsnebenkosten werden mehr Menschen in die Lage versetzt, eine Immobilienfinanzierung abzuschließen. Mit steigender Nachfrage und weiter knappem Angebot rechnen wir damit, dass die Immobilienpreise auch in Zukunft weiter ansteigen werden. In Summe wird es für Immobilienkäufer daher nicht unbedingt günstiger, auch wenn die Nebenkosten zurückgehen. Trotzdem erachten wir die neue Regelung zur Maklercourtage insgesamt für richtig.

Über den neuen Provisionssplit hat sich Kai Enders, CEO DACH Engel & Völkers auch mit Cai-Nicolas Ziegler, CEO von immowelt, im aktuellen L'Immo - Der Podcast von Haufe.Immobilien unterhalten. Die ganze Folge können Sie hier hören:

Daniel Raumer19.08.2020

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14 Kommentare

Cem R. am 16.02.2021 14:53

Naja,

Man kann ja einfach den Anteil auf den Kaufpreis aufschlagen und schon ist der Verkäufer wieder bei null Ausgaben. Also wieder mal total Sinnloses um etwas vorzuheucheln. Die Marktpreise können in unserer Wirtschaftsform so gestaltet werden wie die einzelnen es wollen. Völlig absurd!

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Thomas Vitzdamm am 21.09.2020 12:59

Bedauerlicherweise muss man feststellen, dass Herr Enders völlig außer Acht lässt, dass sich der Kaufpreis um den Anteil der Innenprovision erhöhen wird. Der Gesamtpreis einer Immobilie wird also keinesfalls sinken, wie Herr Enders behauptet. Profiteure der Neuregelung sind der Fiskus und die Filialisten/ Franchaisingeber. Das dürfte auch Herr Enders sehr genau wissen.

Die Hauptschuld am stetigen Anstieg trifft die Bundesregierung incl. Landesregierungen. Überflüssige Bauvorschriften, wie z.B. überzogener Wärmeschutz, stetiger Anstieg der Grunderwerbsteuer ( 6 % in M/V ), zu wenig ausgewiesenes Bauland in Ballungsgebieten und zu geringe Auslastung des Baulan-des, schlechte Infrastruktur in ländlichen Gebieten, sind nur einige Faktoren.

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Bennybunny am 25.11.2020 10:01

Völlig unsinnig! Durch die Erhöhung des Kaufpreises bei den derzeitig ohnehin schon "aufgeblähten Mondpreisen" bliebe das Objekt noch länger auf dem Markt. Keine Bank -und auch diese prüft den Marktwert bei der Sicherung- würde dies finanzieren. Das dürfte wohl kaum im Interesse des Verkäufers sein. Kein Käufer spielt doch solch ein "Spielchen" mit. Dann ist der Verkäufer gezwungen ordentlich zu reduzieren, sofern er meint die Innenprovision auf den KP aufschlagen zu müssen...Im Ergebnis also ein "Win" für den Kaufinteressenten

Thomas Vitzdamm am 21.09.2020 12:59

Bedauerlicherweise muss man feststellen, dass Herr Enders völlig außer Acht lässt, dass sich der Kaufpreis um den Anteil der Innenprovision erhöhen wird. Der Gesamtpreis einer Immobilie wird also keinesfalls sinken, wie Herr Enders behauptet. Profiteure der Neuregelung sind der Fiskus und die Filialisten/ Franchaisingeber. Das dürfte auch Herr Enders sehr genau wissen.

Die Hauptschuld am stetigen Anstieg trifft die Bundesregierung incl. Landesregierungen. Überflüssige Bauvorschriften, wie z.B. überzogener Wärmeschutz, stetiger Anstieg der Grunderwerbsteuer ( 6 % in M/V ), zu wenig ausgewiesenes Bauland in Ballungsgebieten und zu geringe Auslastung des Baulan-des, schlechte Infrastruktur in ländlichen Gebieten, sind nur einige Faktoren.

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Thomas Vitzdamm am 27.11.2020 15:15

Lieber Bennybunny,

mit etwas Kenntnis in Elementarmathematik erkennt man ganz einfach, wie dem Immobilienkäufer mit der Provisionsteilung suggeriert wird, dass es nun billiger wird, was ganz einfach nicht zutrifft !!!

Beispiel: Eine Immobilie kostet z.B. 200.000,00 € zzgl. 5,80 % (brutto) Provision. Dann zahlt der Käufer 211.600,00 €. Die Grunderwerbsteuer macht dann 6% auf 200.000,00 € = 12.000,00 € aus.

Gesamtaufwand ( ohne Notar usw.) = 223.600,00 €

Nach der Neuregelung - und da bin ich mir 100 % tig sicher - wird der Kaufpreis ~ 206.000,00 € zzgl. 2,90% (brutto) betragen, macht 211.974,00 €. Die Grunderwerbsteuer wird dann auf 206.000,00 € berechnet,

macht 12.360,00 € . Der Gesamtpreis liegt dann bei 224.334,00 €.

Es wird also nichts gespart, nur es wird noch komplizierter, wie alles , wo die Politik in die Wirtschaft

eingreift.

Und da im Immobilienbereich die Zahlen meistens gerundet werden - und zwar nach oben- wird der Preisanstieg noch deutlicher ausfallen.

Mondpreise werden nur in 1 A - Lagen bezahlt, überwiegend von Leuten, die genug Geld haben. Gehen Sie mal in die Kleinstädte und Dörfer. Da werden Sie mit Mondpreisen Ihr "Blaues Wunder" er-

leben.

Und völlig absurd ist die Zahlungsweise. Z.B. : Gerät der Verkäufer kurz nach der Beurkundung in Insolvenz muss der Käufer auch nichts zahlen ? Oder er zahlt aus Böswilligkeit nicht ?

Das neue Provisionsteilungsgesetz ist ein "Gurkengesetz" - gemacht von Politikern und Lobbyisten mit bestimmten, leicht durchschaubaren Zielen.

Volkmar Vitzdamm

andrea_sieglinde am 19.09.2020 10:20

Die Teilung der Maklerprovision war schon lange überfällig und ist nur gerecht!

Wir als Makler sind Vermittler und können uns nur mit guter Beratung und Service am Markt weiterhin behaupten und davon profitieren beide Vertragsparteien!

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Immobilienhausierer am 14.09.2020 14:52

Interessante Kommentare... aber Keiner hält sich die Marktsysteme vor Augen, betrachtet den Immobilienmarkt mit Scheuklappen, isoliert. Für KEIN Produkt, absolut Keines!!! das wir kaufen, zahlt der Verkäufer (oder Produzent) die Vertriebskosten. Diese sind immer IM Kaufpreis kalkuliert. So betrachtet wird der Immobilienmarkt für Bestandsimmobilien ständig angefeindet obwohl -und gerade weil- ausschließlich hier die Vertriebskosten offen gelegt werden. Wer hat denn schon einmal einen Fahrzeughändler nach dessen Provision gefragt oder ihn aufgefordert seine Provision gesondert in Rechnung zu stellen damit diese steuerlich geltend gemacht werden kann? Der Dumme nach der neuen Regelung ist am Ende tatsächlich der Käufer und der Gewinner das Finanzamt:

1. Die "Innenprovision! wird sich tatsächlich im Kaufpreis wiederfinden, alle Prognosen gehen in diese Richtung

2. Dadurch höhere Notarkosten, ergo mehr Umsatzsteuer

3. Ebenso höhere Grundbuchkosten, ergo mehr Umsatzsteuer

4. Höhere Grunderwerbsteuer

(Alle diese Kosten werden durch die u.U. kleinere Maklerprovision des Käufers und deren USt. locker übertroffen)

5. Die steuerliche Absetzbarkeit der Provision (Geldbeschaffungskosten im Rahmen einer Finanzierung) werden deutlich geschmälert.

Wir erkennen: Im Zeichen des Verbraucherschutzes wird der Verbraucher vom Gesetzgeber ordentlich geschröpft. Es kommt soweit, weil niemand sich Gedanken über "Ursache und Wirkung" macht. Die lieben Politiker haben verdammt gute Beraterstäbe und Lobbyisten beschäftigt.

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GG Real am 13.09.2020 17:28

Offensichtlich scheint dieses Thema die Branche stark zu beschäftigen, obwohl es doch schon einige Wochen alt ist.

Ich will aber eine Lanze für den Immobilienverband IVD brechen. Der Verband hat durch seine umfangreiche Arbeit mit dieser Regelung mehr erreicht, als ursprünglich zu erwarten war. Im Raum stand schließlich ein echtes Bestellerprinzip. Das hätte den meisten wohl eher nicht gefallen. Wir sollten hier nicht den Einfluss von ca. 30.000 Maklern auf die Politik gegenüber 60 Millionen Wählern vergessen. Da ist das, was der Verband erreicht hat, sehr hoch einzuschätzen.

Was ich in den Kommentaren gelesen habe, sind auch viele Falschinformationen oder falsche Auslegungen der neuen Gesetzeslage im Markt.

Wie auch immer man das neue Gesetz einschätzen will, eines ist klar. Kein Verkäufer ist gezwungen über einen Makler zu verkaufen und genau damit kalkuliert die Politik. Ob diese Rechnung aufgeht, wird sich zeigen.

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Düren am 12.09.2020 12:13

Glaubt wirklich jemand, dass diese Gesetzesänderung irgendetwas für den Käufer ändert?

Der Verkäufer wird seine Kosten einfach auf den Kaufpreis draufschlagen. Dann zahlt der Käufer sogar noch mehr, da er bei der Kaufpreiserhöhung auch noch höhere Grunderwerbsteuer zahlt.

Außer Mehrarbeit für die Makler hat dieses Gesetz keinerlei Wirkung.

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Rissen am 13.09.2020 11:41

Als ob nicht jetzt schon der maximal möglich Preis gefordert würde. Ein Draufschlagen auf den maximal möglichen Preis wird es nicht geben können.

Ralf P. Brokate am 12.09.2020 11:20

vielleicht nur mal eine Idee Zunder immer wieder gerne genommenen Satz aus der Maklerschaft „dann wird seitens des Verkäufers oder Vermieters die fällige Provision einfach auf den VK-Preis oder die Miete draufgeschlagen“. Wie wäre es denn, wenn ein Makler es endlich auch mal fertigbrächte, dem Verkäufer/Vermieter klarzumachen, dass die Maklerleistung nun mal halt Geld kostet und dass auch der Verkäufer/Vermieter dafür etwas zu zahlen hat! Aber nein, das ist ja zu schwierig, das gibt ja Diskussionen und man könnte Gefahr laufen, das angebahnte Geschäft zu verlieren. Dann doch lieber den einfachen Weg wählen und den Käufer/Mieter zahlen lassen!

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Schönweiß am 12.09.2020 09:12

Meines Erachtens irrt sich der gute Herr Enders, wenn er meint durch die Neuregelung wird es für den Immobilienkäufer günstiger. Denn der Verkäufer wird seine Immobilie um seinen Anteil an der Maklerprovision teurer machen. Damit zahlt letztendlich der Käufer die gesamte Provision und aus dem höheren Kaufpreis auch noch höhere Gebühren wie Notarkosten und die Grunderwerbssteuer.

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Kunde am 08.12.2020 19:17

Warum erhöht dann der Verkäufer seinen Verkaufspreis nicht einfach um das doppelte der Maklerprovision, oder das dreifache? Der Markt scheint es ja herzugeben. Oder wäre der Preis dann nicht irgendwann überzogen - und warum ist er es bei einer Erhöhung um die Maklerprovision noch nicht.

a1immo am 11.09.2020 21:43

Sehr geehrter Kollege Enders,

Ihrer Sichtweise der Provisionsteilung schließe ich mich an. Eine Vielzahl von Maklern haben sich ihre gesamte Arbeitsleistung ausschließlich vom Käufer honorieren lassen. Anscheinend haben diese Makler für den Immo-Eigentümer "keine" Leistung erbracht, aber genau das Gegenteil ist der Fall.

(Das wäre ja so, als ob der Eigentümer seine Gartenpflege beauftragt, der Dienstleister/Gärtner aber seine Rechnung dem Nachbarn stellt.)

Diese Makler wollten anscheinend keine echte Dienstleistung erbringen. Es ging ihnen nur darum einen Immobilien-Verkaufsauftrag (ohne) Gegenleistung vom Eigentümer zu erhalten, um dann dem gefundenen Käufer eine maximal mögliche Provision zu berechnen. Diese Praktiken haben dem schlechten Image der Immobilienmakler weiter geschadet. Es ist somit förderlich, wenn diese "Marktplayer" verschwinden.

Es ist unbedingt notwendig, daß die gesamte Dienstleistung von qualifizierten Immobilienmaklern in den Vordergrund kommt. Nur dann kann eine Diskussion über die Entlohnung des Maklers mit seiner Gesamtleistung in Einklang gebracht.

Sollte der Staat wirklich Interesse haben, das private Immobilienkäufer entlastet werden, gäbe es viel sinnvollere Lösungen, als immer diese Neiddebatte um die Maklerprovision.

Sinnvolle Maßnahmen wären:

1. Senkung/Erlassen der Grunderwerbssteuer für private Immobilien-Erstkäufer zur Eigennutzung. Bei Weiterveräußerung innerhalb von 10 Jahren, könnte dann die erlassene Grunderwerbssteuer nachgefordert werden.

2. Notarkosten sollten mit einer Pauschale, unabhängig vom Kaufpreis, berechnet werden. (Der Aufwand zur Erstellung eines Immobilien-Kaufvertrages ist unabhängig vom Kaufpreis)

3. Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch sollte ebenfalls mit einer Pauschale abgerechnet werden. (Auch dieser Eintrag ist unabhängig vom Kaufpreis)

Wenn mehr und ehrliche Aufklärung im Immobilien-Markt stattfände, würde die Arbeit von seriösen Immobilienmaklern völlig anders bewertet. Auch die finanzierenden Banken sollten viel mehr zu einer verantwortungsvollen Beratung/Aufklärung verpflichtet werden. Das einfache Argument der Banken, daß momentan die Zinsen niedrig sind und damit vielen Immo-Interessenten der Kauf empfohlen wird. Über das Risiko der stark gestiegenen Kaufpreise und somit das größere Darlehen wird unzureichend behandelt. aufbringen. Eine auf Vertrauen begründete Geschäftsbeziehung über ca. 30 Jahre sollte anders sein.

Zur Wahrheit gehört auch, das die starken Immobilienpreiserhöhungen der letzten 5 Jahre, zu einem großen Teil durch viele Makler mitverursacht wurden, die sich gescheut haben den Eigentümer fachlich zu beraten. Somit wurden aus Bequemlichkeit, einfach die Vorstellungen der Eigentümer, in die Immo-Börsen transportiert. Der nächste Eigentümer und Makler orientiert sich wieder an diesem Angebot usw. usw. usw. Nur so erklären sich die nicht nachvollziehbaren exorbitanten Preissteigerungen. Zumal sich diese Immobilien in den letzten 5 Jahren nicht verbessert haben. Auch die Bodenwerte haben sich so nicht erhöht, denn wo bisher keine Infrastruktur war, ist auch selten eine neue entstanden. Allein eine stärkere Nachfrage nach Immobilien erklärt diese Preissteigerung nicht.

Auch die unbedingt notwendigen Renovierungskosten bei Immobilien (älter 30 Jahre, z.B. neue Heizung, Wärmedämmung, neue Fenster usw.) werden von allen Beteiligten völlig ausgeblendet.

Wenn Immobilienmakler ihre Aufgabe wirklich in fachlicher Aufklärung für Eigentümer und Käufer sehen, dann haben viele Makler ihre Aufgabe nicht erfüllt.

Natürlich sind alle Marktteilnehmer (außer den Käufern) an steigenden Immobilienpreisen interessiert, z.B. Finanzamt, Notar, Grundbuchamt, finanzierende Banken.

Nach meiner Überzeugung sind viele unqualivizierte Makler mit Schuld an den exorbitant gestiegenen Kaufpreisen im privaten Immobilienmarkt.

Bei rückläufiger Kaufkraft wird sich zeigen, inwieweit die bisherig ungeprüften Wunschpreise der Eigentümern, weiter erzielen lassen.

Wie Sie richtig bemerken, haben Immobilien-ERST-Käufer wenig Erfahrung und sind auf qualifizierte Berater angewiesen.

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Ralph Stölting am 11.12.2020 18:14

Ich muss mich schon über manche Einschätzung von Maklerkollegen wundern. Da wird davon schwadroniert, die Makler seien schuld an den hohen Preisen. Noch immer regeln in einer freien Marktwirtschaft Angebot und Nachfrage die Preise, und versuchen sie mal einen Verkäufer davon zu überzeugen, dass er einen bestimmten Kaufpreis für seine Immobilie nicht ansetzen kann, wenn im Netz dutzende vergleichbare Angebote zu deutlich höheren Preisen zu finden sind. Den Auftrag kann man sich als Makler abschminken. Im Gegenteil sind die höchsten Preise bei privaten Anbietern zu finden, da beinahe jeder von diesen glaubt, seine Immobilie sei besonders toll.

Und selbstverständlich werden sich die Kaufpreise erhöhen, genauso wie sich die Mieten nach Ankündigung der Mietpreisbremse erhöht haben. Meine potentiellen Verkäufer sagen das unisono. Solange die Finanzierungskosten lächerlich niedrig sind und alternative Geldanlagen fehlen, zumindest seriöse und sichere, wird sich daran nichts ändern.

Es gäbe noch vieles zu dem Gesetz auszuführen, was es als kontraproduktiv entlarvt, allerdings spare ich es mir. Nur soviel... Ich bin seit 33 Jahren Makler und weiß, wovon ich spreche, auch wenn mir einige Kommentatoren widersprechen sollten.


Scotty am 13.09.2020 15:55

Werter Kollege a1immo,

das setzt aber voraus, dass der Makler auch das erforderliche Fachwissen hat. Ein Immomakler der Sparkasse hat mir mal gesagt, offeriere ich meinem Kunden keinen hohen Verkaufspreis, dann geht er zum nächsten Makler usw usw. Hier muß meines Erachtens der Hebel angesetzt werden. Aber nicht nur die sog. "unqualifizierten" Makler sind an den hohen Werten Schuld; große Maklerkollegen haben nach meiner Erfahrung, auch bei "schlechten" bzw. mit Mängeln behafteten Immobilien außer ordentlich hohe VK-Preise. Und diese Preise sind dann noch unehrlich!

Als Immobilien-Kaufberater könnte ich noch seitenweise weiter Schreiben, welcher Art die Beratungen seitens der guten und weniger guten Makler sind.


RuSt am 14.09.2020 10:06

Sehr gehherte(r) a1immo,

ich schließe mich Ihrer Meinung im vollen Umfange an. Nach meiner Meinung findet bei vielen Maklern keine fundierte Kaufpreisfindung bzw. reale Wertermittlung statt. Ich muss immer wieder kopfschüttelnd feststellen welche Preise im Internet kursieren!! Es gibt wirklich viel zu korregieren.


ErwinHatRecht am 12.10.2020 11:08

Nach Pkt 2 und 3 ist der Aufwand unabhängig vom Kaufpreis und rechtfertigt keine prozentuale Entlohnung. Das stimmt, trifft aber auch auf den Makler zu. Deutsche Makler müssen sich mal fragen warum andere, sehr viel lebhaftere Häuser-Märkte wie zB UK mit 1-2% Courtage nicht nur auskommen sondern damit auch noch sehr erfolgreich sein können. Dort zahlt ganz selbstverständlich der Verkäufer, wer denn sonst.

Robert am 11.09.2020 16:02

Das altbekannten Argumente „dann wird die Verkäuferprovision den Kaufpreis erhöhen“, greift zu kurz und spricht auch nicht für den Makler. Der Verkäufer wollte auch bisher den höchsten Preis. Jetzt muss er davon 1,5% an den Makler zahlen. Da werden sich viele, wie bei der Vermietung, dafür entscheiden, ihre Immobilie selbst zu verkaufen. Immowelt und ImmoScout24 haben sich darauf bereits eingestellt. Denen ist egal, wer inseriert. Wir werden Umsatzeinbußen haben, denn es gilt immer noch: Geiz idt geil!

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helleforelle am 11.09.2020 15:25

die Menschen müssen weniger zahlen - das findet wohl jeder gut

es ist also eine Lösung der Debatte, die dem Wähler gefält. Das ist das Wichtigste.

Aber sie hat noch einen weiteren ganz ganz Dicken Vorteil:

Die Politik muss überhaupt garkeine Anstrengungen unternehmen um für dem Wähler zu zeigen "wir tun was Gutes". Wie Bequem.

Ich kann verstehen, und wundere mich, wie 6 % (denn das sind die 7,14 % ohne MwS. wirlich) durchsetzbar sind, und ich finde es, sofern der Preis der Immobilie nicht sehr niedrig ist, auch nicht gerechtfertigt.

Aber noch viel weniger finde ich eine Grunderwerbsteuer von 6,5 % gerechtfertigt, wie es sie in Schleswig-Holstein gibt.

Gehen wir davon aus, dass diese Grunderwerbsteur von 6,5 % gerechtfertigt ist. Denn die wird ja in der Regel nicht oder nur wenig kritisiert.

Dann müssen wir uns doch folgende Frage stellen:

Wenn es gerecht ist, einem Staat der nichts bis wenig auf die Reihe kriegt, 6,5 % Grunderwerbsteur + MwSt. auf eine Maklerleistung + ungefähr die Hälfe der Maklergebühr zu zahlen (denn die kralt sich Vater Staat natürlich auch über Steuern und Sozialabgaben)

warum soll es dann nicht gerechtfertigt sein, jemandem der arbeitet und ausschließlich für Erfolg bezahlt wird, einen vorher vereinbarten Lohn zu zahlen? Der dann, FALLS er wiklich die 6 % bekommt, am Ende eigentlich nur 3 % is?

Oder wenn er nur 3 % ist, der dann eigentlich nur 1,5 % ist?

Zweifelsfrei ist: die Vertragsfreiheit wird damit abgeschafft.

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Martfelli am 11.09.2020 11:48

Man muß doch festhalten, dass hier die im Grundgesetz geregelte Vertragsfreiheit, per Gesetzt ! , verletzt wird. Zudem werden dadurch keine Kaufanreize geschaffen, den wie schon andere angemerkt haben, wird über die im Kaufpreis nun untergebrachte Verkäuferprovision, auch noch die Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten erhöht. Die Grundsteuer tastet man natürlich nicht an. Und wieso soll bei einer Teilung der Makler auf die Provision des Käufers warten bis der Verkäufer bezahlt hat? Die Vertragsregelungen die nun notwendig sind, verkomplizieren dies unnötig. Zusammen mit dem Widerrufsrecht , den Geldwäschevorschriften sind doch schon genügend bürokratische Hürden aufgebaut wurden. Der Staat hat noch nie ein gutes Händchen bewiesen, wenn er sich in die Privatwirtschaft eingemischt hat und die kleineren Maklerbüros sind hier von den großen Maklerbüros und dem Maklerverband, wie auch von der Politik verraten worden. Man kann sich die Sache schön reden, aber davon wird es nicht besser oder gerechter. Letztendlich profitiert nur der Staat über die höhere Grunderwerbsteuer.

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Thomas Schöffel am 11.09.2020 13:47

Sie haben völlig recht und trotzdem befinden wir uns in der Minderzahl. Das einfache und logische Denken wird hierzulande als unnötig und zu einfach verspottet. Erst, wenn man sich unverständlich ausdrückt und so Wissenschaftlichkeit simuliert, denken unsere Journalisten, sie hätten es mit Kompetenz zu tun.

Privatmakler am 11.09.2020 11:22

Die Konsequenz ist doch, dass der Verkäufer seine Preisvorstellung um min. 3,57 % erhöhen wird. Zu dem erhöhten Kaufpreis kommt noch die Provisionszahlung des Verkäufers zur Berechnung der Grunderwerbsteuer. Also erhöhen sich die Kaufnebenkosten und es gibt eine versteckte Steuererhöhung zu Ungunsten des Käufers. Da hat die Politik die Käufer gewaltig über den Tisch gezogen. Bei Vermietungen war das damals anders, weil hier keine Grunderwerbssteuer anfiel.

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Kunde am 08.12.2020 20:32

Naja, bei einem Kaufpreis von 100.000 EUR und einem 3,57%-Aufschlag macht die Mehrbelastung für einen Käufer in Bayern keine 200 EUR aus, die noch dazu an den Staat und nicht an eine Firma gehen. Wir sprechen also von 0,2% - Manche Makler verlangen ja teilweise schon 4,64 statt 3,48%, macht mehr als 6x soviel aus wie der erhöhte Anteil der Grunderwerbsteuer und der Käufer hat es zu schlucken.

Und wenn um 3,57% erhöht wird, warum dann nicht gleich um 5%, oder 10%?


GG Real am 11.09.2020 11:33

So rechnet die Politik aber nicht. Die Politik geht davon aus, dass damit wesentlich weniger Verkäufer über einen Makler verkaufen. Dann geht die Rechnung auf. Und wenn nicht, kann man ja noch "nachbessern", wie einige Politiker bereits gesagt haben


Thomas Schöffel am 11.09.2020 13:38

Es ist schon erstaunlich, wie viel die Politik eins nach dem anderen falschmacht.

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