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Feuer, Hagel, Sturm: Daraus resultierende Schäden können Immobilieneigentümer finanziell ruinieren. Die Wohngebäudeversicherung schafft Abhilfe.
Wasser tropft die Wände hinab – ein Wasserrohr ist gebrochen. Schnell entsteht ein Schaden, der viele tausend Euro kosten kann. Doch um solche Risiken abzumildern, können sich Immobilieneigentümer versichern.
Zwar ist die Wohngebäudeversicherung keine Pflichtversicherung, da sie nicht dem Schutz Dritter dient, trotzdem sollte sie jeder Hauseigentümer abschließen. Sie zahlt für Sturm-, Feuer-, Hagel- und Leitungswasserschäden.
Grundsätzlich sollten alle Immobilieneigentümer eine Wohngebäudeversicherung abschließen, denn sie deckt Risiken bis zum Totalverlust – etwa durch einen Brand – ab. Die Versicherung ist zwar nicht verpflichtend; wird die Immobilie aber durch eine Bank finanziert, verlangt diese, dass das Gebäude abgesichert ist, um überhaupt den Kredit zu gewähren.
Übrigens: Mit einer Wohngebäudeversicherung können keine Eigentumswohnungen einzeln abgesichert werden, sondern immer nur das gesamte Wohnhaus. Ob und wie dieses versichert wird, ist Sache der gesamten Eigentümergemeinschaft und liegt nicht bei einem Eigentümer allein.
Die Kosten der Wohngebäudeversicherung können bei einer Vermietung als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.
Die Wohngebäudeversicherung deckt eine Reihe von Schäden ab:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden ab, allerdings nur solche, die mindestens durch Windstärke 8 verursacht wurden. Prallt also ein morscher Baum bei einer geringeren Windgeschwindigkeit aufs Hausdach, muss die Versicherung nicht zahlen. Ebenfalls abgedeckt: Schäden durch Hagel.
Die Wohngebäudeversicherung kommt auch für Feuerschäden durch Brand, Ex- oder Implosion, Blitzschlag oder Flugzeugabsturz auf. Viele Versicherungen decken auch Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit des Eigentümers entstanden sind. Nicht gedeckt sind Schäden, die durch die bestimmungsgemäße Verwendung von Feuer an Teilen des Bauwerks entstehen – kommt also ein Kamin zu Schaden, weil er genutzt wird, so spricht dies eher für einen Baumangel, die Versicherung zahlt folglich nicht.
Versichert sind frostbedingte sowie sonstige Bruchschäden an Rohren, Heizungsanlagen sowie frostbedingte Schäden an Waschbecken, Toiletten, Armaturen und Anschlussschläuchen. Ferner haftet die Wohngebäudeversicherung für Nässeschäden durch undichte Wasserleitungen. Optional können auch durch undichte Wasserbetten oder Aquarien verursacht Schäden versichert werden.
Grundsätzlich kommt die Wohngebäudeversicherung nur für Kosten auf, die auch tatsächlich angefallen sind. Durch sie sind die Kosten der Wiederherstellung, also für die Renovierung der Immobilie, abgedeckt.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass bei Schäden nicht nur der Zeitwert abgedeckt ist, sondern der Neuwert erstattet wird. Die Versicherungssumme ist dementsprechend der Zeitwert des Gebäudes, also diejenige Summe, die erforderlich wäre, das Gebäude neu zu errichten. Wer die Versicherung abschließt, sollte darauf achten, dass immer der sogenannte gleitende Neuwert angepasst wird. Das bedeutet zwar auch, dass mit steigenden Handwerkerkosten die Versicherungsprämie steigt – es also teurer wird. Aber dafür ist immer der aktuelle Zeitwert des Gebäudes durch die Versicherung abgedeckt.
Durch die Wohngebäudeversicherung sind nur die Kosten für Schäden am Gebäude abgedeckt, Schäden am Inventar jedoch nicht. Dafür sollten weitere Versicherungen wie eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Erstere kommt für Schäden an der Einrichtung auf, letztere deckt auch Schäden ab, die nicht nur die eigene Wohnung betreffen, sondern die zum Beispiel infolge des Schadens in der Nachbarwohnung eingetreten sind.
Durch die Wohngebäudeversicherung werden zudem nicht alle denkbaren Risiken abgesichert. Nicht enthalten sind erweiterte Elementarschäden, die zum Beispiel durch ein Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche oder Hochwasser am Gebäude entstehen. Um dies abzudecken, sollte eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Manche Versicherungen bieten diese als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung an. Hierbei sollten sich Eigentümer aber überlegen, wie wahrscheinlich ein solcher Elementarschaden am Gebäude ist, denn die Versicherung ist mit zum Teil erheblichen Zusatzkosten verbunden.
Mehr über die Elementarschadenversicherung erfahren Sie in diesem Artikel.
Grundsätzlich sollte vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung unterschiedliche Anbieter miteinander verglichen werden. Dabei ist nicht nur auf die Kosten zu achten, denn auch der Leistungsumfang der Versicherung kann sich erheblich unterscheiden: Was nutzt eine günstige Versicherung, die im Schadensfall nichts oder nur einen Teil der Kosten trägt?
Ganz wichtig: Die Versicherung sollte auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, mit abdecken. Das ist nicht bei allen Policen der Fall. Wird ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt, muss die Versicherung grundsätzlich nicht zahlen.
Unter Umständen kann eine Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen werden: Dann muss im Schadensfall ein kleiner Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Im Gegenzug ist die Prämie etwas günstiger als bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung.
Hauseigentümer können eine bestehende Wohngebäudeversicherung drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, etwa, weil sie mit einer anderen Versicherung bessere Konditionen ausgehandelt haben oder aber die Immobilie verkauft wird. Das gilt allerdings nicht, wenn ein mehrjähriger Vertrag fix abgeschlossen wurde, dann ist eine Kündigung erst zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer allerdings ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb eines Monats kündigen. Das gilt auch, wenn der Versicherer über den gleitenden Neuwert hinaus die Beiträge erhöht.
Auch der Versicherer selbst kann unter bestimmten Umständen die Kündigung aussprechen. Zum Beispiel dann, wenn es in der Vergangenheit zu vielen Schadensfällen kam. In solchen Fällen sollten Hausbesitzer sofort mit der Suche nach einer neuen Versicherung beginnen.
Dieses PDF gibt Ihnen einen Überblick, welche Versicherungspolicen für Immobilieneigentümer sinnvoll und notwendig sind.
Die Wohngebäudeversicherung ist nicht verpflichtend. Doch sie gehört zu den wenigen Policen, die ein Immobilieneigentümer unbedingt haben sollte. Denn ohne den Versicherungsschutz ginge der Eigentümer selbst bei einem Totalverlust komplett leer aus – es droht der finanzielle Ruin.
Frank Kemter21.07.2020Renate am 22.01.2021 09:15
Hallo kann ich als Mieter bei einem anderen Anbieter für eine Wohngebäudeversicherung ein Angebot einholen, und wie kann ich erfahren was die jetzige Wohngebäudeversicherung leistet
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