Energieausweis richtig lesen: So geht´s

Lesermeinungen:  

(98)

Wer eine Immobilie mieten oder kaufen will, dem muss bereits bei der Wohnungsbesichtigung der Energieausweis des Hauses vorgelegt werden. Potenzielle Mieter oder Käufer sehen so auf einen Blick, welchen Energieverbrauch das Gebäude hat. Doch wie liest man das Dokument richtig?

Mieter haben schon bei der Besichtigung das Recht, unaufgefordert einen Einblick in den Energieausweis des Hauses zu bekommen. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November 2020, das die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöst, sind nicht nur Verkäufer und Vermieter, sondern auch Makler verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Was die Zahlen auf dem Ausweis aussagen und mit welchen Energiekosten zu rechnen ist, erschließt sich dem Laien nicht unbedingt.

Energieausweis: Zwischen zwei Varianten unterscheiden

Es gibt eine Unterscheidung zwischen dem sogenannten Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf einem technischen Gutachten, wie hoch der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise sein sollte. In die Beurteilung fließen alleine bauliche Aspekte ein, wie die Beschaffenheit der Gebäudehülle, die Art der Heizungsanlage oder die Qualität der Fenster.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses. Hierbei wird der gemessene Verbrauch aller Wohnungen des Gebäudes von mindestens drei Abrechnungsperioden herangezogen. Es gibt also nur einen Energieausweis für das ganze Haus, nicht für einzelne Wohnungen.

Achtung

Aussteller von Energieausweisen müssen das Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos überprüfen. Vom Eigentümer übermittelte Angaben müssen vom Energieausweisersteller sorgfältig geprüft werden. Bestehen Zweifel, darf der Energieausweis nicht ausgestellt werden, ansonsten drohen Bußgelder. Seit 2014 hat jeder Energieausweis eine Registriernummer, mit der jeder Aussteller eines Energieausweises identifiziert werden kann. So soll die Qualität der Ausweise überprüft werden.

Wichtig hierbei: Bei älteren Mehrfamilienhäusern ist ein Verbrauchsausweis nur dann zulässig, wenn diese mindestens fünf Wohneinheiten haben. Hintergrund: Bei kleineren Wohnhäusern könnte der Verbrauchswert wegen eines sehr sparsamen oder sehr verschwenderischen Heizverhaltens einzelner Bewohner stark verfälscht sein. Bei neueren Gebäuden, die ab 1. November 1977 errichtet wurden, ist der Verbrauchsausweis auch für Gebäude mit weniger als fünf Einheiten zulässig. Grund: Zu diesem Datum trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Häuser, die ab diesem Zeitpunkt gebaut wurden, sind daher besser gedämmt als ihre Vorgänger.

Den Energieausweis lesen: Eine Anleitung

Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, das Dokument besteht immer aus fünf Seiten.

Energieausweis lesen, Energieausweis richtig lesen, Muster Energieausweis, Grafik: bmwi
Auf Seite 1 des Energieausweises werden allgemeine Angaben zum Gebäude vermerkt. Grafik: bmwi

Auf der ersten Seite finden Käufer und Mieter allgemeine Angaben zum Gebäude:

- die Adresse
- die Anzahl der Wohnungen
- das Baujahr des Gebäudes
- Infos zu den wesentlichen Energieträgern für Heizung und Warmwasser.

Bei Energieausweisen, die nach dem 1. Oktober 2009 ausgestellt wurden, sind auf dieser Seite auch Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept zu finden.

Ebenfalls auf diesem ersten Blatt wird in einem Kasten vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung des Energieausweises herangezogen wurde – also ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.

Der Energiebedarf auf einer Farbskala: Grün ist gut

Energieausweis lesen, Energieausweis richtig lesen, Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis, Farbskala, Grafik: bmwi
Auf einer Farbskala können Käufer und Mieter ablesen, wie hoch der Energiebedarf des Gebäudes ist. Grafik: bmwi

Auf Seite zwei oder drei des Energieausweises können Mieter und Käufer auf einer Farbskala von grün bis rot ablesen, ob sie es mit einem besonders energieeffizienten Gebäude zu tun haben, oder ob die Immobilie eher wenig sparsam mit Energie umgeht. Dabei zeichnen sich Niedrigenergiehäuser durch Werte im grünen Bereich aus, ältere und unsanierte Gebäude erkennt man durch hohe Werte im roten Bereich. Auf der Skala finden sich Einstufungen von A+ bis H, die die Energieeffizienzklassen anzeigen. Diesen Einstufungen sind außerdem Bedarfs-, beziehungsweise Verbrauchskennwerte von 0 bis >250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zugeordnet.

Energieeffizienzklassen: Von H bis A+

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, um was für Gebäude es sich bei den einzelnen Klassifizierungen handelt:

Energieeffizienz-
klasse
Endenergie
[kWh/(m² a)]
Gebäudeklassifizierung
A+< 30Passivhaus oder KfW 40+-Haus.
A< 50Gebäude, das mindestens die Vorgaben der damaligen EnEV 2016 erfüllt oder besser ist – zum Beispiel KfW 55- oder KfW 70-Häuser.
B< 75Gebäude, das die Standards der damaligen EnEV 2014 erfüllt.
C< 100Gebäude, das energetisch besser ist als ein Haus, das gemäß der dritten Wärmeschutzverordnung von 1995 errichtet wurde.
D< 130 
E< 160Gebäude, das energetisch etwa die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhält.
F< 200 
G< 250Maximaler Verbrauch, den ein rudimentär gedämmtes Gebäude gemäß der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufweist.
H> 250Unsanierter, energetisch schlechter Altbau
Achtung

Handelt es sich um einen Verbrauchsausweis und das Warmwasser wird nicht über die Zentralheizung, sondern dezentral zum Beispiel über einen Durchlauferhitzer erwärmt, so müssen dem Energiekennwert pauschal 20 kWh pro Quadratmeter hinzugefügt werden.

Der Energieverbrauchs- und Energiebedarfskennwert: Von 0 bis >250

Neben den Energieeffizienzklassen werden außerdem je nach Ausweistyp der Energiebedarf, beziehungsweise der Energieverbrauch angezeigt. Die Farbskala zeigt dabei immer zwei Werte an: Beim Bedarfsausweis den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf, beim Verbrauchsauweis den Endenergieverbrauch sowie den Primärenergieverbrauch. So sind die verschiedenen Werte zu verstehen:

Achtung

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen neben den Energiekennwerten auch die konkreten CO2-Emissionen von Gebäuden im Energieausweis angeben werden.

Beim Bedarfsausweis:

Energieausweis lesen, Energieausweis richtig lesen, Bedarfsausweis, Grafik: bmwi
Bei einem Bedarfsausweis ist der Energieverbrauch auf Seite 2 aufgeführt. Grafik: bmwi

Der Endenergiebedarf zeigt die Energiemenge für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung an, die das Gebäude jährlich braucht. Dieser Wert muss auch in den Immobilienanzeigen stehen. Je kleiner er ist, desto besser. In die Berechnung fließen auch Daten wie Wandstärke, Dämmung oder Wetterbedingungen mit ein.

Der Primärenergiebedarf zeigt an, wie viel Energie aufgewendet werden muss, um eine bestimmte Menge an Wärmeenergie im Gebäude zu erzeugen. Dieser Primärbedarf ergibt sich aus der Multiplikation des Endenergiebedarfs mit Primärenergiefaktoren wie Strom (1,8) oder Öl (1,1). Besonders bei strombetriebenen Heizungen ist dieser Wert relevant: So muss beispielsweise in einem Kohlekraftwerk eine Kohlemenge mit einem Energiegehalt von rund 2,5 Kilowattstunden verbrannt werden, um ein Kilowatt Strom zu erzeugen, weil der Wirkungsgrad solcher Kraftwerke bei nur rund 40 Prozent liegt. Das bedeutet: Auch wenn die Stromheizung lokal emissionsfrei arbeitet, wird an anderer Stelle – nämlich im Kraftwerk – viel mehr Kohlenstoffdioxid freigesetzt als dies bei anderen Energieträgern der Fall ist. Der hohe Primärenergiefaktor für Strom rührt daher, dass auch heute noch gut die Hälfte des Stroms aus fossilen Energieträgern gewonnen wird.

Beim Verbrauchsausweis:

Energieausweis lesen, Energieausweis richtig lesen, Verbrauchsausweis, Grafik: bmwi
Bei einem Verbrauchsausweis ist der Energieverbrauch auf Seite 3 aufgeführt. Grafik: bmwi

Beim Verbrauchsausweis zeigt der Endenergieverbrauch an, wie viel Energie in den vergangenen drei Jahren pro Quadratmeter durchschnittlich benötigt wurde, um das Gebäude zu beheizen. Der Wert hängt natürlich auch sehr stark vom Verhalten der Hausbewohner ab. Der Endenergieverbrauch ist der Wert, der in Immobilienanzeigen angegeben werden muss.

Der Primärwert des Verbrauchsausweises berücksichtigt den jeweils eingesetzten Energieträger und dessen Kohlenstoffdioxidemissionen. Der Energieverbrauch wird dabei mit einem festgelegten Faktor multipliziert:

  • für Strom: 1,8
  • Öl: 1,1
  • Holz: 0,2
  • für Sonnenenergie: 0
     

Doch Achtung: Bestimmte Energieträger wie etwa Holzpellets erzeugen rechnerisch einen relativ geringen Primärenergieverbrauchswert. Ist eine solche Heizung aber in einem eher schlecht gedämmten Gebäude eingebaut, können der reale Verbrauch und somit die Kosten trotzdem hoch liegen.

Achtung

Energiebedarf und -verbrauch sind nicht direkt vergleichbar

Die Energiebedarfskennwerte des Bedarfsausweises können nicht direkt mit den Energieverbrauchskennwerten des Verbrauchsausweises gleichgesetzt werden, warnt die Bundesverbraucherzentrale. Der Endenergiekennwert eines Verbrauchsausweises liege für ein und dasselbe Haus um durchschnittlich rund 25 Prozent unter dem eines Bedarfsausweises. Wer daher unterschiedliche Ausweistypen vergleichen will, sollte laut Verbraucherzentrale das Gebäude mit Verbrauchsausweis eher eine Klasse schlechter, das Gebäude mit Bedarfsausweis eher eine Klasse besser einordnen.

Auf Seite vier des Energieausweises können Vorschläge für eine energetische Modernisierung der Immobilie enthalten sein. Seite fünf führt einige Erläuterungen auf.

Wie lassen sich die zu erwartenden Heizkosten mit den Daten aus dem Verbrauchsausweis berechnen?

Energieausweis richtig lesen, Energieausweis lesen, Verbrauchsausweis lesen, Heizkosten berechnen, Foto: iStock.com/Nomad
Mit einem Verbrauchsausweis können interessenten schon einmal berechnen, wie hoch die zu erwartenden Heizkosten werden. Foto: iStock.com/Nomad

Wer einen Verbrauchsausweis hat, kann relativ einfach seine zu erwartenden Heizkosten berechnen: In einem ersten Schritt wird die Wohnfläche der Wohnung mit dem Faktor 1,2 multipliziert. Diese vom Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen vorgesehene Regelung soll berücksichtigen, dass ein Gebäude auch Verkehrsflächen wie Treppenhaus und Kellerräume hat, die teilweise mitbeheizt werden. Dieser Wert wird wiederum mit dem Energieverbrauchskennwert aus dem Energieausweis multipliziert.

Rechenbeispiel: Für eine 50-Quadratmeter-Wohnung in einem Haus mit einem Energieverbrauchskennwert von 150 KWh/(m²a) ergibt sich demnach folgende Berechnung: 50 x 1,2 x 150 = 9.000 KWh. Das ist der bei durchschnittlichem Heizverhalten in einem durchschnittlichen Jahr zu erwartende Verbrauch in Kilowattstunden. Je nach Heizungsart und Energieversorger lassen sich daraus die Heizkosten berechnen. Angenommen, die Wohnung wird mit einer Gastherme beheizt und liegt in einer mittelgroßen Stadt, so ist mit Heizkosten in Höhe von rund 1.200 bis 1.500 Euro im Jahr zu rechnen.

Solche Berechnungen können freilich nur überschlägig sein. Insbesondere dann, wenn die Wohnung im Erdgeschoss über einem ungedämmten Keller oder in einem schlecht gedämmten Dachgeschoss liegt, dürften die Heizkosten deutlich höher ausfallen. Denn der Energieausweis gilt immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohneinheiten.

Bei einem Bedarfsausweis ist diese vereinfachte Rechnung nicht möglich.

Frank Kemter14.03.2023

Ihre Meinung zählt

(98)
3.7 von 5 Sternen
5 Sterne
 
52
4 Sterne
 
14
3 Sterne
 
5
2 Sterne
 
1
1 Stern
 
26
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

12 Kommentare

Mathias Lohse am 03.12.2023 08:26

Hallo! Meine neue Mietwohnung hat Endenergiebedarf von 131,10 kWh/(m²a) und die Wohnfläche beträgt ca. 65 m2. Der wesentliche Energieträger ist Öl und das gesammte Gebäude hat eine Energieffizenklasse "E". Wie kann ich jetzt abschätzen, welche Heizkosten, bzw. Energiekosten (jährlich) mich erwarten? Ich habe gegoolt, wie man es berechnet, aber bedauerlicherweise bin ich verirrt.

auf Kommentar antworten

HydrationistWichtig am 26.12.2023 11:20

Also ich würde es wie folgt angehen: Wie viel Öl wird benötigt um den Heizwert von 131,10 kWh zu erreichen? Laut Solarbayer.de entspricht der Heizwert von Heizöl je Liter, 10 kWh.

Entspricht bei 131,10 kWh 13,11 Liter pro QM für ein Jahr. Die 13,11 Liter multipliziert man mit der Gesamtgröße (65m^2) und anschließend mit dem Durchschnittspreis für Heizöl in deiner Region (bspw. 105 €/100 l bzw. 1,05 € je Liter).

Ergibt 852,15 Liter * 1,05 €/ l = 894,76 €

Der Preis ist als Richtwert zu sehen, da die Berechnung nur unter der Annahme funktioniert dass der Heizölpreis dauerhaft 1,05 € kosten würde, was es höchstwahrscheinlich nicht tut.

Jodo am 16.01.2023 01:47

Wie liest man einen Energieausweis, vor allem die Effizienz? Beim Verbrauchsausweis wird die verbrauchte Energie zur Einstufung des Effizienz - Buchstaben zu Grunde gelegt, ob das Gebäude aber in einer warmen Stadt auf 200m.ü.NN oder freistehend auf dem Land in 1000m.ü.NN steht, ist aber ein Himmelsweiter Unterschied (ist beim Bedarfsausweis vermutlich auch so). Muss man in klimatisch kälteren Regionen mehr Aufwand betreiben als in warmen Regionen um den gleichen Standard anerkannt zu bekommen. Ich habe Interesse an einer Immo im Mittelgebirge, wenig Sonne im Winter, die ich vermutlich Sanieren müsste. Ausweis liegt nicht vor, habe aber auf Anfrage mehrere Gasrechnungen vorgelegt bekommen, käme damit auf ca. 160KWh/m², also E-F. In der Wohnung zeigte ein Thermometer 21°C, also normale Temoperatur. In Baden-Baden käme es wohl auf C. Mir scheint das nutzlose Schikane zu sein, da nicht richtig definiert / Definition nicht auffindbar, wie bei Kühlschränken und Autos.

auf Kommentar antworten

Lugrom am 05.12.2022 11:56

Guten Tag,

ich bin Mieter in einem Niedrigenergiehaus, Energiebedart 41,4 kWh, Primärenergiebedarf 50,3 kWh, der Gasverbrauch in 7 Jahren ist 12970 m³. Meine Frage, wieviel CO2 Steuer muss ich zahlen ?

Vielen Dank für Ihre Antwort

auf Kommentar antworten

Jürgen Rathert am 25.09.2022 18:21

Unser Haus hat einen Endenergiebedarf von 172kWh/m².a und einen Primärenergiebedarf von 189,7. Der Verbrauch an Heizöl für Warmwasser und Heizung beträgt 10930 L (Durchschnitt von drei Jahren). Rechnerische Wohnfläche 494 m², Nutzfläche 552,2m².

Ich weiß nicht, wie ich von dem Verbrauch auf die ersten beiden Werte komme.

auf Kommentar antworten

Ruffy am 20.04.2023 11:23

1 L Heizöl hat ca 10 kWh.

Primärenergiebedarf * Wohnfläche * Brennstofffaktor / Energiegehalt des brennstoffes.

189,7 kWh/m²*a x 494m² * 1,1(Faktor für Heizöl) / 10 kWh/L (Energie pro Liter Heizöl) = 10308L (etwas differenz ist immer vorhanden)

Dominik am 07.01.2022 01:48

Hallo!

Ich beabsichtige ein Haus zu kaufen welches mit Wärmepumpe beheizt wird. Verkauft wird das Haus mit 230m2 Nutzfläche. Nun stehen im Energieausweis ein Haufen Zahlen und ich bin echt überfragt, welche ich nun bei den Stromvergleichsseiten eingeben muss, um abzuschätzen wieviel mich das kosten wird..:

Brutto-Grundfläche: 310,38m2

Bezugsfläche: 248,30m2

Brutto-Volumen: 997,86m3

Gebäude-Hüllfläche: 697,23m2

Norm-Außentemperatur: -13.7 C

Soll-Innentemperatur: 20 C

Heizwärmebedarf: 12.524 kWh/a HWB_SK: 40,35 kWh/m2a

Warmwasserwärmebedarf: 3.965 kWh/a WWWB: 12,78 kWh/m2a

Heizenergiebedarf: 6.600 kWh/a HEB_SK: 21,26 kWh/m2a

Haushaltsstrombedarf: 5.098 kWh/a HHSB: 16,43 kWh/m2a

Endenergiebedarf: 11.698 kWh/a EEB_SK: 37,69 kWh/m2a

Primärenergiebedarf: 22.343 kWh/a PEB_SK: 71,99 kWh/m2a

Auf der nächsten Seite stehen dann wieder andere Zahlen:

Primärenergie, C02 in der Zone

RH Raumheizung Anlage 1 PEB 7.043 kWh/a

TW Warmwasser Anlage 1 PEB 4.958 kWh/a

SB Haushaltsstrombedarf PEB 9.737 kWh/a

Hilfsenergie in der Zone

RH Raumheizung Anlage 1 PEB 520 kWh/a

TW Warmwasser Anlage 1 PEB 83 kWh/a

Das Vergleichsportal lässt mich unterschiedliche Werte für Heizstrom und Normalstrom eingeben.. nur bin ich jetzt echt überfragt, welche Werte ich eingeben muss? zwischen 11.000 und 22.000 kWh ist ja dann doch ein rießen Unterschied.. über Hilfe wäre ich sehr dankbar!

auf Kommentar antworten

Thomas am 13.12.2020 12:43

Hallo Immowelt,

Sie schreiben explizit „Energieeffizienzklasse B: Gebäude, das die Standards der damaligen EnEV 2014 erfüllt“. Wenn ein Reihenhaus/Haus nach der EnEv 2014 erbaut wurde, darf die Energieeffizienzklasse des Gebäudes dann auch, unter bestimmten Bedingungen, über 75 liegen?

auf Kommentar antworten

Peter laycock am 29.11.2020 14:21

Wie kann ich den verbrausausweis beantragen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 30.11.2020 15:48

Hallo Peter laycock,

das können Sie hier: https://www.immowelt.de/anbieten/energieausweis.

Beste Grüße
die immowelt Redaktion

Peter am 12.05.2020 23:40

Wir haben ein Haus gemietet, welches neu saniert wurde. Es gibt keinen Energiepass. Die Verbräuche Strom und Öl sind extrem hoch und die Heizung schafft es nicht, das Haus über 17 Grad zu heizen. Wie kommt man aus diesem Kostenfresser wieder raus?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 13.05.2020 09:30

Hallo Peter,

Vermieter sind i.d.R. verpflichtet, einen Energieausweis für Ihr Gebäude anfertigen zu lassen. DIese Verpflichtung gilt aber nicht gegenüber dem Mieter; es ist vielmehr eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Vermieter dies nicht tut.

Unabhängig davon muss Wohnraum ausreichend beheizbar sein. Ist das nicht gegeben, so liegt ein Mietmangel vor, den der Vermieter beseitigen muss, bzw. der zu einer Mietminderung berechtigen kann. Die mangelnde Beheizbarkeit sollte gut dokumentiert werden und der Vermieter aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Ungeachtet dessen kann ein Mietvertrag i.d.R. mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, sofern kein Zeitmietvertrag vorliegt oder ein beidseitiger Kündigungsverzicht wirksam vereinbart wurde.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Laurentia am 08.05.2020 08:20

Hallo!

Für meine neue Mietwohnung liegt nur ein Energiebedarfsausweis vor. Der Primärenergiebedarf ist hier mit 180,2 kWh/(m²*a) und der Endenergiebedarf mit 159,8 kWh/(m²*a) angegeben. Es gibt eine Gas-Etagenheizung. Die Wohnung liegt im 2.OG. Wie kann ich denn nun in etwa abschätzen, welche Kosten mich erwarten?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 08.05.2020 11:28

Hallo Laurentia,

der tatsächliche Verbrauch hängt nicht nur vom energetischen Zustand des Gebäudes, sondern auch von den Heizgewohnheiten des Bewohners ab. Ginge man von durchschnittlichen Heizgewohnheiten aus, so könnte man die zu erwartenden Kosten grob wie folgt berechnen: Preis pro Kilowattstunde mal Wohnfläche in Quadratmetern mal Endenergiebedarf.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

John am 13.07.2019 07:09

Hallo zusammen, wie berechnet man den Energiebedarf für eine Elektroheizung die unter die Decke angebracht wird (Toscana) von der Firma Argillatherm aus Göttingen?

LG

John

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 15.07.2019 11:25

Hallo John,

die Leistungsaufnahme der Geräte müsste in der Bedienungsanleitung, bzw. an den Geräten selbst vermerkt sein. Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, sollten Sie sich direkt an den Hersteller wenden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Energiebrater am 23.06.2019 09:50

Bitte beachten, die energetische Qualität der Gebäudehülle ist durch die Effizienzklasse (Buchstaben) oft stark verfälscht. Weil durch überalterte Heizsysteme weit mehr Endenergie verbraucht wird als der Gebäudehülle angemessen wäre. Mit einem geringeren Aufwand als zum Beispiel einem zu sanierenden Dach lässt sich dieser Heizungsnachteil abstellen. Die energetische Qualität ist im Ausweis leider mit einem Zahlenwert auf Seite 2 fast verborgen dargestellt. Als Käufer fände ich diesen Wert für weit aussagekräftiger als die Effizienzklasse.

auf Kommentar antworten

s.astalos am 28.02.2019 16:17

Wo sind die Werte für Gas aufgeführt?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 01.03.2019 09:09

Hallo und vielen Dank für Ihren KOmmentar,

der Energiebedarf oder -verbrauch wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Ob nun mit Öl, Gas oder etwas anderem geheizt wird, geht aus diesem Wert nicht hervor.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.