Gesetz soll Umwandlungen erschweren

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Das Baulandmobilisierungsgesetz ist vom Bundesrat abgewunken worden. Zieht der Bundestag nach, können fünf Jahre lang in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt kaum Mitwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

Ein Mehrfamilienhaus. Foto: stock.adobe.com/calando
Im Gebieten mit angespannter Wohnsituation können Mietwohnungen künftig wohl nicht mehr ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Foto: stock.adobe.com/calando

In Zukunft kann je nach Region das Umwandeln von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von der örtlichen Behörde untersagt werden. Das erlaubt das Baulandmobilisierungsgesetz und das darin enthaltene Umwandlungsverbot, das 2021 wohl in Kraft treten wird. Es benötigt noch der Zustimmung durch den Bundestags vor Jahresende.

Vermieter sollen Mietwohnungen in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dann nicht mehr ohne Weiteres umwandeln können. Hintergrund: Die Bundesregierung, allen voran die SPD, will damit die Mieter schützen. Das Verbot soll zeitlich bis 31. Dezember 2025 befristet sein. Unklar ist noch, welche Regionen betroffen sein werden, da die Landesregierungen individuell entscheiden dürfen. Allerdings heißt es im Gesetzesentwurf auch, dass „zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümer Ansprüche auf Genehmigung, z.B. bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit“ vorgesehen sind.

Befürworter des Umwandlungsverbots ist der Deutsche Mieterbund (DMB), der sich für den Schutz der Mieter ausspricht. Die Profitgier der Umwandler müsse gestoppt werden, heißt es. „Die Bundesregierung könnte die derzeitige rein renditeorientierte Umwandlungspraxis leicht stoppen, indem das Umwandlungsverbot ohne die vorhandenen Schlupflöcher Gesetz wird. Dies ist im Sinne eines effektiven Mieterschutzes zwingend notwendig“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten.

Kritik äußert der Präsident des Immobilienverbands Haus & Grund. „Eine Mietwohnung bleibt auch nach einer Umwandlung eine Mietwohnung“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Ein Umwandlungsverbot schütze keine Mieter, sondern schränke allein massiv die Eigentumsfreiheit ein. Zusätzlich erkenne er die Gefahr steigender Mieten, wenn nur noch ein Verkauf des Gesamtobjekts an professionelle Investoren stattfinden könne, weil sie die Immobilie in aller Regel renditemaximierend bewirtschaften.

Kilian Treß18.12.2020

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