Besichtigungsrecht: Wann darf der Vermieter in die Wohnung ?

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Für Vermieter gibt es Situationen, in denen er die Wohnung seines Mieters betreten muss, zum Beispiel, um Reparaturen durchzuführen oder um die Wohnung potenziellen Käufern zu zeigen. Das Mietrecht regelt, wann und unter welchen Bedingungen er die Wohnung betreten darf.

Musterschreiben zur Ankündigung einer Wohnungsbesichtigung

Mit diesem Musterschreiben können Vermieter ihre Wohnungsbesichtigung frühzeitig ankündigen. 

Zum Download

Wann darf der Vermieter in die Wohnung?

Mit Vermietung der Wohnung gibt der Vermieter sein Hausrecht ab. Das bedeutet, der Vermieter hat kein Besichtigungsrecht und nur der Mieter bestimmt, wer wann seine Wohnung betreten darf. Das regelt Artikel 13 des Grundgesetzes.

Das heißt aber nicht, dass der Vermieter die Wohnung grundsätzlich nie besichtigen darf. Er muss die Besichtigung aber ankündigen und entsprechend begründen.

Besichtigung nur nach Ankündigung:

Besichtigung ohne Ankündigung:

Darf der Vermieter bei Neuvermietung und Verkauf in die Wohnung?

Besichtigungsrecht, Vermieter, Foto: istock.com / bobex-73
"Ich war in der Gegend und würde gerne mal nach dem Rechten sehen." So einfach geht das nicht. Nur in bestimmten Fällen haben Vermieter ein Besichtigungsrecht. Foto: istock.com / bobex-73

Der Vermieter darf in die Wohnung und von seinem Besichtigungsrecht Gebrauch machen, „wenn er mit Kauf- oder Mietinteressenten die Wohnung besichtigen möchte“, erklärt Katrin Hartwig, Geschäftsführerin vom Mieterverein Regio Freiburg. Handelt es sich um ein Mietverhältnis, muss dieses aber erst gekündigt sein, bevor der Vermieter mit Mietinteressenten die Wohnungsbesichtigung durchführen darf. Soll die Wohnung verkauft werden, muss der Vermieter eine Vorauswahl bei den Kaufinteressenten treffen und kann diesen die Wohnung zeigen. Will er aber jeden zweiten Tag Massenbesichtigungen durchführen, darf der Mieter das Besichtigungsrecht verwehren.

Ist es nach der Kündigung rechtlich anders?

Normalerweise darf der Vermieter die Wohnung auch nach der Kündigung noch nach Ankündigung in die Wohnung, solange der Mieter noch nicht ausgezogen ist. Allerdings darf die Wohnung nicht besichtigt werden, wenn es unklar ist, ob die Kündigung gültig ist und ob die Wohnung neuvermietet werden kann.

Darf der Vermieter wegen Modernisierungsmaßnahmen in die Wohnung?

Wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen der Mieträume plant und sich ein Bild vom Zustand der Wohnung machen möchte, hat er ein Besichtigungsrecht. Der Mieter muss in diesem Fall dem Vermieter nicht nur Einlass zur Wohnung gewähren, sondern ist zur Duldung der Modernisierungsmaßnahme im Rahmen des Paragrafen 555 d BGB verpflichtet.

Um einen Duldungsanspruch herbeizuführen, muss der Vermieter allerdings verschiedene Auflagen erfüllen. So muss er etwa die Maßnahme drei Monate vor Beginn in Textform ankündigen und beschreiben und auch auf Härteeinwände des Mieters Rücksicht nehmen. Besteht ein Duldungsanspruch, muss der Mieter dann auch Handwerker in die Wohnung lassen. Weigert sich der Mieter, die Modernisierungsmaßnahme zu dulden, muss der Vermieter zunächst eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Erst dann ist das Betretungsrecht förmlich erteilt und seine Handwerker dürfen mit den Baumaßnahmen in der Wohnung des Mieters beginnen.

Darf der Vermieter wegen Sanierung- und Instandhaltungsmaßnahmen in die Wohnung?

Ist in der Wohnung ein Mangel der Mietsache ersichtlich – beispielsweise, weil das Wasser in der Dusche nicht mehr abläuft – ist der Mieter nicht nur zur Anzeige des Mangels verpflichtet, er muss in diesem Fall auch den Vermieter in der Wohnung dulden.

Darf der Vermieter wegen Gefahr oder drohenden Schäden in die Wohnung?

„Liegen dem Vermieter Anhaltspunkte für Mängel an der Mietsache vor, oder droht der Eintritt eines Schadens, müsse der Mieter seinen Vermieter Zutritt in die Wohnung gewähren, sagt Katrin Hartwig vom Freiburger Mieterverein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein muffiger Geruch auf Schimmel hinweist oder von außen Feuchtigkeitsschäden zu sehen sind.

Darf der Vermieter bei Verdacht auf Vertragsbruch in die Wohnung?                                                                    

Dr. Rolf Bosse, Foto: Mieterverein zu Hamburg
Dr. Rolf Bosse, Geschäftsführer Mieterverein zu Hamburg, erklärt, wann der Vermieter in die Wohnung darf. Foto: Mieterverein zu Hamburg

 „Hat der Vermieter Anhaltspunkte dafür, dass der Mieter sich vertragswidrig verhält, zum Beispiel ohne Genehmigung ein Haustier hält, dessen Haltung einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt, muss er seinem Mieter diesen Verdacht mitteilen“, erklärt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Aber auch hier gilt – ohne Termin geht nichts. Klingelt der Vermieter spontan, um sich persönlich von der Anwesenheit des tierischen Mitbewohners zu überzeugen, kann der Mieter ihm den Zutritt verweigern. Auch wenn der Mieter einen Untermieter beherbergt, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen, kann der Vermieter nicht unangemeldet die Wohnung betreten, um die Persona non grata aufzuspüren.

Darf der Vermieter in die Wohnung, um Messgeräte abzulesen?

In Fall vom Ablesen der Heizung, Wasser oder Stromuhren hat der Vermieter beziehungsweise der Angestellte der Ablesefirma ein eingeschränktes Besichtigungsrecht. Vermieter oder Vertreter dürfen zwar in die Wohnung, aber nur in die Räume, die für das Ablesen der Messgeräte betreten werden müssen. Außerdem dürfen sie sich darin nur so lange wie nötig aufhalten. Anderweitig besichtigen, den Zustand des Bades etwa, dürfen sie nicht. Termine müssen abgestimmt werden, wenn der Mieter einen vorgegebenen Termin nicht einhalten kann.

Besichtigungsrecht: Es kommt auf den Einzelfall an

Ob der Vermieter in anderen Fällen ein Besichtigungsrecht hat, sei im Einzelfall zu prüfen, sagt Katrin Hartwig. Vor Gericht sind bereits unterschiedliche Gründe, warum ein Vermieter ein Besichtigungsrecht hat, anerkannt worden. Beispielsweise hat das Amtsgericht München geurteilt, dass der Vermieter das Recht hat, nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Wohnung zu besichtigen, um feststellen zu können, ob eine Renovierung notwendig ist (AG München, Az.:  461 C 19626/15).

Wann darf der Vermieter ohne Voranmeldung in die Wohnung?

In dringenden Notfällen darf der Vermieter die Wohnung betreten, ohne dass er sich vorab anmeldet. Dies ist dann der Fall, wenn es beispielsweise einen Wasserrohrbruch gegeben hat. Da der Vermieter keinen Zweitschlüssel für die Wohnung haben darf, kann er im dringenden Fall – sofern er den Mieter nicht erreicht - auch eine Notöffnung vornehmen lassen. „In diesem Fall geht der Vermieter einem berechtigten Interesse nach“, sagt Dr. Rolf Bosse. Verweigert der Mieter dem Vermieter auch im Notfall den Zutritt und der Schaden vergrößert sich dadurch, verhält sich der Mieter vertragswidrig. Entsprechend muss er die Kosten für den zusätzlich entstandenen Schaden tragen. „Kosten einer Notöffnung dürfen dem Mieter allerdings regelmäßig nicht zur Last fallen“, sagt Bosse.

Was passiert, wenn der Mieter eine berechtigte Besichtigung verweigert?

  • Sichtbare Verweigerung des Besichtigungsrechts
    Wenn ein Vermieter dem Mieter mindestens zwei Schreiben mit Terminvorschlägen für eine Besichtigung sendet, aber keine Antwort erhält, kann dem Mieter eine Abmahnung und später eine ordentliche Kündigung drohen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Mieter den Zugang für jeden offensichtlich versperrt. In diesem Fall muss der Vermieter nicht mal einen gerichtlichen Beschluss zur Durchsetzung des Besichtigungsrechts erwirken. (LG Oldg., 03.08.2012, Az. 6 S 75/12)
     
  • Vorsätzliche Verweigerung des Besichtigungsrechts
    Wenn der Vermieter einen legitimen Grund hat, die Mieträume zu besichtigen und die Ankündigung der Besichtigung rechtzeitig erfolgt ist, kann eine hartnäckige und vorsätzliche Verweigerung des Besichtigungsrechts vom Mieter nach einer Abmahnung sogar dazu führen, dass das Mietverhältnis seitens des Vermieters gekündigt werden kann. Soweit muss es aber nicht kommen. Der Vermieter kann zunächst einen gerichtlichen Beschluss einholen, um die Duldung der Besichtigung durchzusetzen. Klappt dies nicht, ist der Vermieter in der Beweispflicht.  Zahlreiche Ablehnungen von Besichtigungsterminen rechtfertigen aber ohne Beweise noch keine Kündigung. War der Mieter beispielsweise beim Besichtigungstermin nicht anwesend, weil er einen unaufschiebbaren Arzttermin wahrgenommen hat, kann von Vorsatz nicht die Rede sein. (LG Bln. 18.02.2015 Az. 65 S 527/14).
     
  • Verweigerung des Besichtigungsrechts bei Wohnungsverkauf
    Wenn ein Vermieter seine Wohnung verkaufen möchte und Kaufinteressenten zeigen will, kann die Verweigerung des Mieters, dem Vermieter in die Wohnung zu lassen, ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein. Ob dies jedoch gerechtfertigt ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, die vom Gericht bewertet werden müssen. Eine Kündigung kann jedoch als angemessen betrachtet werden, wenn dem Mieter zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde und und sich danach immernoch weigert, obwohl der Vermieter einen gerichtlichen Beschluss zur Durchsetzung des Zutrittsrechts erwirkt hat.
     
  • Verweigerung der Besichtigung wegen Mängelbeseitigung
    Verhindert der Mieter trotz Mängelrügen das Besichtigungsrecht des Vermieters und verhindert dadurch auch Terminabsprachen mit Handwerkern zur Mängelbeseitigung, kann dies für den Vermieter unzumutbar sein. Damit ist ihm das Recht zur fristlosen Kündigung im Mietrecht geben. (AG Pankow-Weißensee, 08.12.2016, Az. 3 C 190/16).
Link-Tipp

Verschafft sich der Vermieter ohne Berechtigung Zugang zur Wohnung mit einem Zweitschlüssel, begeht er Hausfriedensbruch. Der Mieter kann ihn anzeigen oder sein Mietverhältnis fristlos kündigen. Unsicher, ob der Vermieter einen Zweitschlüssel haben darf? Die Rechtslage hierzu ist eindeutig.

Besichtigungsrecht: Sind Routinekontrollen erlaubt?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nicht erwähnt, dass der Vermieter in regelmäßigen Abständen – jedes oder jedes zweite Jahr – Routinekontrollen durchführen darf. Allerdings hat das AG München (461 C 19626/15) entschieden, dass ein Vermieter alle fünf Jahre verlangen kann, die Wohnung zu besichtigen. Laut Gericht handelt es sich hier um keine Routinekontrolle, sondern um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Mietssache. Könnte der Vermieter den Zustand der Wohnung nicht besichtigen, würde er auf Jahrzehnte von der Kontrolle seines Eigentums ausgeschlossen. Die Rechtsfrage ist allerdings noch nicht höchstgerichtlich entschieden worden, solange es hierzu kein Urteil des BGH gibt. Andere Gerichte könnten bei jedem weiteren Einzelfall zu anderen Urteilen kommen.

Info

Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter das Recht einräumt, die Wohnung ohne Ankündigung und Terminabsprache zu besichtigen, ist unwirksam (§ 307, Abs. 1 BGB) Ebenso die Klausel, dass er täglich mehrstündige Besichtigungen mit Kaufinteressenten durchführen darf.

Daran muss sich der Vermieter vor der Besichtigung halten

Auch wenn ein berechtigter Grund vorliegt, kann der Vermieter nicht einfach bei seinem Mieter klingeln und die Wohnung betreten. In diesem Fall ist der Mieter sogar berechtigt, seinen Vermieter abzuweisen.

Steht also eine Modernisierungsmaßnahme an, gilt folgende Reihenfolge:

  1. Der Vermieter einen Termin vereinbaren. Dabei gilt, dass der Vermieter seinen Mieter rechtzeitig vor der Besichtigung schriftlich informieren muss – die jeweilige Vorlaufzeit hängt dabei vom Einzelfall ab. Ist der Mieter nicht berufstätig, reicht es gemäß einem Urteil des Amtsgerichts Köln aus, wenn er 24 Stunden vorher benachrichtigt wird. Allerdings unterscheidet sich die diesbezügliche Rechtsprechung, Spannen von 24 Stunden bis zu zwei Wochen sind üblich. Generell gibt es keine verbindlichen, gesetzlich festgelegten Fristen für die Voranmeldung, um eine Wohnung zu besichtigen.
  2. Meldet der Vermieter seinen Besuch an, muss er sowohl den Besichtigungszweck so konkret wie möglich angeben als auch den zeitlichen und räumlichen Umfang der Besichtigung.
  3. Der Vermieter muss auch bei der Festlegung des Besichtigungstermins die Belange des Mieters beachten. So hat die Besichtigung werktags zu erfolgen – die Tageszeiten, aber auch die Tage variieren. Denn während einige Gerichte einen Zeitraum von 10 bis 18 Uhr für zulässig halten, sparen andere die Mittagszeit aus und die Rechtsprechung sieht auch den Samstag überwiegend als Werktag.
  4. Besichtigungstermine an Sonn- und Feiertagen müssen Mieter hingegen nicht dulden – es sei denn, es ist Gefahr in Verzug.

Ersatztermin anbieten

Auch wenn der Vermieter den Besichtigungstermin entsprechend allen Vorgaben ankündigt, kann der Mieter diesen – zumindest einmal – ablehnen, wenn er verhindert ist. Allerdings muss er dann einen Ersatztermin anbieten. Ist der Besichtigungstermin dann gekommen, muss der Vermieter diesen so schonend wie möglich durchführen. Verlangt der Mieter zum Beispiel, dass der Vermieter die Wohnung nur ohne Schuhe betreten darf, muss sich der Vermieter daran halten. Fotos dürfen ohne Genehmigung des Mieters nicht gemacht werden.

Diese Regeln gelten für den Vermieter während der Besichtigung

Auch wenn der Vermieter die Wohnung betritt, muss er dabei Rücksicht auf den Mieter nehmen. Wenn es mehrere Gründe für eine Besichtigung gibt, sollte er versuchen, diese in einem einzigen Termin zu bündeln. Auch innerhalb der Wohnung muss sich der Vermieter an gewisse Regeln halten. „So darf er – sofern er hierzu nicht das Einverständnis des Mieters hat – während der Besichtigung weder Fotos machen noch filmen“, sagt der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg.

Wenn überhaupt ist das Fotografieren innerhalb der Wohnung nur mit ausdrücklicher  Zustimmung des Mieters erlaubt, andernfalls handelt es sich um einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht. Diese Fotos sind nicht erlaubt, anderen potenziellen Personen insbesondere Mietinteressenten zugänglich zu machen.

Außerdem ist die Besichtigung zumeist auf bestimmte Räume beschränkt. Gibt es beispielsweise im Bad ein Problem mit einem verstopften Abfluss, darf der Vermieter nur die Räumlichkeiten betreten, die zum Bad führen. Alle anderen Zimmer sowie die Schränke im betroffenen Raum sind für ihn tabu.

Hierzu gibt es auch ein BGH-Urteil (VIII ZR 289/13). In diesem Fall ging es darum, dass der Vermieter einen Termin mit dem Mieter vereinbart hatte, um die installierten Rauchmelder zu besichtigen. Alles verlief regelkonform, bis die Vermieterin gegen den Willen des Mieters die Räume inspizierte, in denen keine Rauchmelder installiert waren. Als der Mieter seine Vermieterin daraufhin aufforderte, die Wohnung zu verlassen, weigerte sich diese und der Mieter trug sie aus dem Haus – und erhielt deshalb die Kündigung. Das Gericht hat geurteilt, dass die Vermieterin das Hausrecht ihres Mieters verletzt hat und das Verhalten des Nachbarn zwar übergriffig war, aber nicht in dem Maße, dass eine Kündigung gerechtfertigt sei.

Ob die Besichtigung tatsächlich so kategorisch abläuft, hängt dabei aber auch immer vom Verhältnis beider Parteien ab. Denn ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter gut, sind die Grenzen sicherlich weniger streng.

Wie lange darf eine Besichtigung dauern?

Es gibt keine spezifische gesetzliche Regelung, die die Dauer einer Wohnungsbesichtigung seitens des Vermieters festlegt. Die Dauer hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Wohnung, dem Zustand der Wohnung, der Anzahl der Räume und dem Zweck der Besichtigung. In der Praxis dauert eine Besichtigung in der Regel zwischen 15 Minuten bis zu einer Stunde.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Besichtigung angemessen sein sollte und die Privatsphäre des Mieters respektiert wird. Der Vermieter sollte sich an die vereinbarte Zeit halten. Wenn er länger als angemessen in der Wohnung bleibt oder den Mieter stört, kann dies als Belästigung angesehen werden.

„Der Vermieter kann auch eine dritte Person – wie einen Handwerker, einen Miet- oder Kaufinteressent oder den Verwalter zum Besichtigungstermin mitnehmen, sofern er dies angekündigt hat. Allerdings muss dafür ein konkreter Grund vorliegen, weil beispielsweise eine Reparatur ansteht.“

 

— Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.

Was passiert, wenn der Vermieter die Wohnung heimlich besichtigt?

Besichtigungsrecht, Vermieter, Betreten, ohne Zustimmung, Foto: jeremias münch / adobe.stock.com
Betritt der Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters und liegt kein Notfall vor, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Foto: jeremias münch / adobe.stock.com

Ein Vermieter darf nicht in die Wohnung ohne Ankündigung, erst recht nicht heimlich. Ein Vermieter begeht in diesem Fall Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB, wenn er ohne Einwilligung des Mieters in die Wohnung eindringt und die Mietsache besichtigt, obwohl keine akute Gefahr besteht. Der Vermieter darf ohnehin keinen Zweitschlüssel zur Wohnung besitzen. Hegt der Mieter aber den Verdacht, dass dem anders ist, kann er ihm untersagen, diese zu betreten und darauf aufmerksam machen, dass es sich im Falle des Nichtbeachtens um Hausfriedensbruch handelt, sagt Dr. Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg. Dieser Straftatbestand könne zur Anzeige gebracht werden.

Des Weiteren kann der Mieter die fristlose Kündigung aussprechen. Allerdings ist er in diesem Fall in der Beweispflicht. „In gewissen Fällen kann es sogar so weit gehen, dass der Vermieter zudem mit allen durch die fristlose Kündigung verursachten Kosten belastet werden kann“, sagt Dr. Rolf Bosse. „Die einzige Ausnahme, bei der der Vermieter das Recht hat, die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters zu betreten, ist bei Gefahr in Verzug“, betont Katrin Hartwig.

Hat der Mieter seinen Vermieter beim unerlaubten Betreten seiner Wohnung erwischt oder hat diesbezüglich einen berechtigten Verdacht, kann er auch zu weniger drastischen Mitteln greifen und das Schloss beziehungsweise den Zylinder austauschen. Aber auch wenn der Mieter weiß, dass sein Vermieter einen Zweitschlüssel hat, er diesen aber auch bei Aufforderung nicht herausgibt, kann der Mieter das Schloss – auf Kosten des Vermieters – austauschen (AG Köln, Az. 217 C 483/93). „Zieht der Mieter aber aus, muss er den Ursprungszustand wieder herstellen“, fügt Dr. Rolf Bosse an.

Besichtigung ankündigen: Musterschreiben für Vermieter

Sehr geehrte/r ... (Name des Mieters),

 

Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich gerne die von Ihnen gemietete Wohnung in ... (Adresse) am ... (Datum) besichtigen würde. Der Anlass für die Besichtigung ist ... (Anlass angeben). Während der Wohnungsbesichtigung werden auch ... (Anzahl und Namen der begleitenden Personen) anwesend sein. Die voraussichtliche Dauer der Besichtigung beträgt ... (Zeitraum in Minuten).

 

Ich bitte Sie daher höflich, die Wohnung zum genannten Termin für mich zugänglich zu machen. Falls Sie an diesem Datum nicht verfügbar sind, schlage ich als Alternative den Termin am ... (Datum) vor. Bitte lassen Sie mich wissen, welcher Termin für Sie am besten passt.

Falls Sie persönlich verhindert sind, können Sie gerne eine vertrauenswürdige Person benennen, bei der Sie den Wohnungsschlüssel hinterlegen können. Diese Person ist auch herzlich eingeladen, während der Wohnungsbesichtigung anwesend zu sein. Alternativ können Sie gerne einen anderen geeigneten Termin vorschlagen.

 

Vielen Dank für Ihre Kooperation.

 

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift Vermieter)

Kilian Treß30.03.2023

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43 Kommentare

Vann0007 am 06.04.2024 16:56

Hallo,

Ich habe Wohnung gekündigt und mein Vermieter möchte mit neuen Mietern ständig reinkommen zur Besichtigung der Wohnung. Ich möchte es aber nicht, sondern erst, wenn ich ausziehe. Fotos hat ja mein Vermieter von einer leeren Wohnung. Kann ich ihm es verweigern solange ich hier noch lebe?

Danke und liebe Grüße

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Karola am 24.11.2023 15:01

Sehr geehrte Damen und Herren, darf der Vermieter bei der angekündigten Rotinekontrolle verlangen dass Möbel gerueckt werden?

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Uli Wehr am 22.09.2023 19:31

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vermieter warf wiederholt meine Post an ihn - Antworten auf seine vorherigen Notizzettel-Mitteilungen - zurück in meinen Briefkasten, zuletzt sogar meinen letzten Brief an ihn in zerrissenem Zustand. Ich warf meine (formal korrekten und höflich-sachlich formulierten) Schreiben wieder bei ihm ein (er wohnt im Haus). Nun droht er mit Kündigung des Mietverhältnisses, sollte ich sie wieder bei ihm einwerfen. Ich möchte aber nicht ausziehen und tat bisher bzw. tue bis heute alles, um den Hausfrieden zu erhalten. Was raten Sie mir?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

P.S.: Ein Mal war ein Briefumschlag, den ich beim Weggehen in meinem Briefkasten sah, nicht mehr dort, als ich zurückkam und ihn herausholen wollte.

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Jashey am 03.07.2023 22:59

Guten Abend ich habe folgendes Anliegen. Wir haben neue Vermieter die das Haus gekauft haben ohne es zu besichtigen. So jetzt wollen sie in die Wohnung um auszumessen wie groß sie wirklich ist da ihnen die mietzahlung nicht ausreicht und sie messen wollen wie groß und dieses dann den jobcenter mitteilen damit sie mehr Miete bekommen. Heute tauchte nicht der Vermieter sondern sein Vater einfach auf und meinte er will rein obwohl mir sein Sohn erst ne habe Std vorher dies schrieb. Ich sagte dann nein weil ich es sehr dreist finde nun ja der Vater wurde sehr aggressiv beleidigte mich und ging mit der Faust auf mich los. Wäre meine Mutter net dazwischen gegangen hättet er mich geschlagen. Nun meine Frage muss ich die Vermieter oder den Vater deshalb rein lassen nur weil sie mehr Miete wollen?

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Helga am 23.05.2023 19:47

Hallo,

meine Mieterin hat die Wohnung gekündigt. Sie verweigert das Besichtigen der Wohnung mit Interessenten und ist nicht erreichbar!! Was kann ich tun?

Gruß Helga

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Adrian am 25.03.2023 16:09

Hallo liebes Team,

ich, 35 Jahre jung, wohne alleine zur Miete, im selben Mehrfamilienhaus wie meine Mutter, mein Bruder, meine Oma, aber jeder hat seine eigene abgetrennte Wohnung.

Ich habe dazu mehrere Fragen:

1. Meine Mutter hat einen Zweitschlüssel für Notfälle, z.b. Wasserrohrbruch, da ich eine Kellerwohnung habe und dies bereits in der Vergangenheit mal geschah, aber darf sie jederzeit in meine Wohnung kommen, wenn ihr danach ist? Selbst während ich schlafe oder nicht zuhause bin? Ich habe sie mehrmals freundlich darum gebeten es sein zu lassen, oder wenigstens zu klingeln/anzuklopfen, da ich mich nicht wohl dabei fühle aber sie hat immer ihre Ausreden und ignoriert sämtliche Bitten und selbst zugeschlossene Türen halten sie nicht auf.

2. Darf meine Mutter ihre Hand täglich in meinen Briefkasten stecken und meine Post entwenden? An mich adressierte Briefe und Pakete öffnen/Inhalt penibel erfragen obwohl ich das nicht will? Auch hier habe ich sie schon mehrmals drum gebeten, seit 2 Jahren sogar.

3. Darf meine Mutter mir sämtlichen Besuch von Freunden, Beziehungen und Geschwistern in meiner eigenen Wohnung verbieten? Ich bin der Meinung nein darf sie nicht, aber sie hat dafür immer irgendwelche Gründe und will immer über alles Bescheid wissen und macht Psychostress wenn ich dann doch mal Besuch hatte.

4. Sie verhält sich oft so, als wäre sie meine Vermieterin, als hätte sie Anspruch auf meine Wohnung, verlangt von mir regelmäßig, dass ich meine Fenster putzen soll, lüften soll, oder Fenster schließen soll, sobald diese auf sind, sie stalkt richtig durch meine Fenster und drückt sich ihre Nase dabei platt oder schreibt mit Kreide "Ich bin eine Sau" an die Haustür. Ich bin weder unordentlich noch schmutzig, ich lüfte regelmäßig und mache meinen Haushalt richtig. Nur halt nicht dann wann sie das will.

5. Darf meine Mutter einfach mitten in der Nacht um 1 Uhr bei mir reinplatzen und mich für irgendwelche Störgeräusche anschreien, für die ich nicht mal verantwortlich bin? Und behaupten ich sei "egoistisch, würde keine Rücksicht auf alle anwesenden im Haus nehmen weil ich noch wach bin und solle ins Bett gehen wie normale Menschen"?

Viele sagen ich solle einfach ausziehen, ich bin aber körperlich und psychisch sehr eingeschränkt, und habe mich daher in der Nähe meiner Familie bisher immer in sicheren Händen gefühlt. Aber ich ertrage ihr Verhalten nicht mehr länger und wollte wissen welche Rechte ich gegenüber meiner Mutter habe, die nur im selben Haus wohnt wie ich, aber nicht in meiner Wohnung, wo ich auch die volle Miete zahle und das immer pünktlich.

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Nico97 am 16.03.2023 21:03

Meine Vermieterin hat für im Sommer 2022 meine Zweitschlüssel zur Wohnung bekommen, um sie den Handwerkern zur Sanierung des Badezimmers zu geben.

Davon, dass ich die komplette Wohnung zudecken soll, wurde mir nicht gesagt und so war die Wohnung, während meines ersten Besuches nach zwei Wochen, mit einer 2mm dicken Staubschicht bedeckt. Drucker, Küchengeräte, Fernsehen, und weil ich einen offenen Kleiderschrank habe, auch auf jeglichen Textilien. Eine Entschädigung oder Entschuldigung gab es dafür nicht. Obwohl die anderen Zimmer nicht ein Teil der Dusche sind, könnten die Türen sehr leicht geschlossen werden und bleiben. Wochen später, nachdem die Arbeiten durch waren und ich wieder in die Wohnung eingezogen bin, während ich auf der Arbeit war, waren Handwerker erneut in der Wohnung. Angekündigt wurde dabei nichts.

Später sollten auch die Fenster ausgetauscht werden und ich wurde geben Zuhause zu bleiben, oder bereits meine zweiten Schlüssel abzugeben.

Ich blieb Zuhause (-1 Urlaubstag) und die Handwerker kamen nicht.

Bei der nächsten Ankündigung ebenso nicht (In Summe -2 Urlaubstage).

Als nächstes wurde ich vom Vermieter gefragt, ob ich Fotos von den Arbeiten machen und er die Wohnung in den nächsten 2 Wochen besichtigen kann. Und weil ich über die Weihnachten außerhalb der Stadt war, habe ich angeboten erst in einer Woche die Fotos zu machen. Aber als ich zurück war, habe ich gemerkt, dass ich die Fotos nicht mehr machen muss. Strom zur Wohnung war im Sicherungskasten angeschnallten und ebenso das Licht in der Wohnung. Bei dem Vermieter habe ich mich dazu nicht geäußert und er hat nicht mehr nach den Fotos und Besichtigung gefragt.

Nun sind wieder Arbeiten am Gebäude und jeder bekommt ein Schreiben, dass an diesen und diesen Tagen Vorbereitungsmaßnahmen stattfinden werden, aber ab dem vierten Tag ich Zuhause bleiben soll, oder meine Schlüssel abgebe. Nachdem ich noch während der Vorbereitungsmaßnahmen nach Hause gekommen bin, sehe ich schwarze Öl spuren im Bad und am Tag wo dann die Arbeiten in der Wohnung finden sollten, wird mir während ich schlaffe, die Wohnungstür geöffnet.

Weil ich deren Schreiben von davor als "Ironisch" bezeichnet habe, weil es immer noch die selbe Firma ist, die immer noch mit meinem Zweitschlüssel rumläuft / oder gegebenenfalls ohne einer Absprache mit mir von dem Vermieter ihn immer wieder bekommt, wurde meine Aussage vom Planer als eine Unverschämtheit bezeichnet. Und wenn er nicht so nett wäre, hätte es für mich Folgen.

Was schlagt ihr mir vor bei sowas zu tun?

MfG

Nico

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Nico am 10.02.2023 13:36

Mein Vermieter verlangt 1,5 Monate nach Übergabe, dass ich die Vormieter hereinlassen soll, damit sie ihre verdreckte, verkalkte Dusche noch reinigen können. Muss ich das zulassen?

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Daze123 am 03.02.2023 17:30

Mein Vermieter betretet immer mit meinem Nachbarn die Wohnung ohne es an zu kündigen mit einem zweiten Schlüssel, wenn ich nicht zuhause bin. Könnte ich dies eigentlich Anzeigen?

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Koko am 15.03.2023 15:42

Ja natürlich! Unbedingt anzeigen illegal!!!

Sonja Matenia am 04.01.2023 14:29

Mein Vermieter kam stand gestern plötzlich vor der Tür und verlangte den Zutritt zur Wohnung, weil ein Nachbar behauptet hat es rieche seit Wochen seltsam aus der Wohnung. Ich bin derzeit nicht vor Ort und mein Sohn wollte ihn ohne meine Zustimmung nicht in die Wohnung lassen. Mein Sohn sagte er können, aber am nächsten Tag gerne kommen. Da keine Uhrzeit ausgemacht war und ein Sohn als der Vermieter kam einen Ausweistermin bei der Stadt hatte konnte er ihn als der Vermieter dann vor der Tür stand nicht, da er los musste. Der Vermieter droht nun mit Konsequenzen. Darf er das da ich bald Mieter der Wohnung nicht vor Ort bin?

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Helmut am 15.01.2023 10:58

Hallo Frau Matenia, ich würde dem Vermieter höflich aber bestimmt mitteilen (über Telefon oder ihren Sohn), der sich ja in der Wohnung aufhält, dass es keine Gefahr für die Wohnung gibt und es hierzu einen vereinbarten Termin mit Datum und Uhrzeit geben muss. Dann jedoch sollten Sie oder eine bevollmächtigte Person auch vor Ort sein. Sie haben hier als Mieterin der Wohnung das sog. Hausrecht und der Vermieter muss sich an einen verbindlichen Hausbesuch halten.

MfG, H.J.

Rolanda am 30.12.2022 16:40

Meine Vermieter kamen heute zu dritt (!), um das von mir allein gemietete Haus zu besichtigen. Sie haben behauptet, sie dürften das 1-2 Mal pro Jahr und könnten mir das schriftlich geben. Außerdem, ich sei zwar kein Messi, hätte aber keine Struktur und solle Dinge entsorgen. Sie sind auch der Meinung, sie dürften ihre Sachen, die ich auf dem Speicher geduldet habe, jederzeit herausholen. (Angeblich ist mir der Speicher nicht mitvermietet. Im Mietvertrag steht allerdings, dass ich ein Haus gemietet habe. Dass sie die Garage selbst nutzen, habe ich akzeptiert, auch, wenn ich den Zugang zu meinem Keller verbarrikadieren musste, damit keiner dort hereinkommt.

Was kann ich tun? Ich will ja nicht gleich klagen. Dazu gäbe es ja auch nicht einen konkreten Grund.

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K.K.W. am 13.12.2022 15:59

Guten Tag,

die Wohnung meiner verstorbenen Mutter soll neu vermietet werden. Es gab bereits 8-10 ausführliche Besichtigungen mit d Makler. Es wurde viel Zeit f Gespräche u Fragen eingeräumt. Nun soll es wiederholt in eine 2. Runde mit den vorausgesuchten "Mietern"gehen,wo der Vermieter d evtl neuen Mieter kennenlernt. Muß ich dafür erneut den Wohnraum bereitstellen (Es geht nur um Fragen z Vertrag, Finanzierung etc. ) oder ist dieses Treffen an einem anderen Ort durchführbar.

Bin bereits 2x doppelt ohne Funktion dort anwesend gewesen. Ein Mietvertrag ist nie zustande gekommen.

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, da dieses Treffen (der Vermieter wünscht sie am WE) bereits in 3 Tagen sein soll.

Danke

auf Kommentar antworten

ac@tbac.eu am 05.12.2022 14:13

hallo,

ich habe folgende Frage:

Meine Vermieter kamen heute (Montag) in die Wohnung um einen Toilettensitz zu ersetzen. Mit Ankündigung und Erlaubnis, also soweit alles gut. Im Anschluss erfahre ich, dass meine Vermieterin das Waschbecken geputzt hat. Es waren Wasserflecken zu sehen gewesen. Natürlich sind da Flecken zu sehen, ich lebe dort und wische nicht nach jedem Mal Hände waschen das Waschbecken komplett trocken. Am Samstag habe ich noch Waschbecken geputzt also alles Top.

Ich finde es eine bodenlose Frechheit und empfinde das als Eindringen in meine Privatsphäre.

Ich würde gerne andere Meinungen dazu hören.

Danke und LG

auf Kommentar antworten

Rolanda am 30.12.2022 16:44

Das würde ich auch als einen Eingriff in die Privatsphäre verstehen. Ob es eine bodenlose Frechheit ist? Na ja, es steht ihr halt einfach nicht zu.

Minna am 07.09.2022 13:27

Sehr interessant

auf Kommentar antworten

mamutschka am 15.08.2022 12:04

Diese Kommentare haben mir sehr geholfen ,danke an Immonet !!

auf Kommentar antworten

Black Angel am 25.07.2022 13:08

Darf meine Vermieter nach Bilder von meine Wohnung fragen, er meinte die Bank möchte das sehen, müss ich ihm die Bilder schicken?

auf Kommentar antworten

Eupin am 01.01.2023 12:42

Fragen darf er, ob er Bilder bekommt ist Deine Sache. Er darf in bewohnten vermieteten Räumen auch weder filmen noch fotografieren. Das wären alles Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht. Anders ist es nur, wenn die Wohnung bereits rechtskräftig gekündigt wurde. Aber auch dann gelten Regeln und Fristen.

cedric1982 am 16.07.2022 16:37

Ich habe von meinem Vermieter vor 3 Monaten eine Kündigung erhalten, die nach meiner Auffassung nicht rechtens ist. DIe Kündigung lautet wie folgt:

Hiermit kündige ich ordentlich den Mietvertrag vom 01.07.2017 zum 30.06.2022.

Die Wohnung muss besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zum oben genannten Termin übergeben werden.

Kündigungsfrist 3 Monate (handschriftlich drunter geschrieben)

Unterschrift Vermieter

(Keine Anschrift kein Garnichts)

jetzt zu meinem Problem: die vermieterin will unbedingt in meine wohnung rein obwohl ich bis heute noch miete zahle dafür (auch wenn ich schon eine neue wohnung bezogen habe). heute hat sie mich telefonisch angerufen und rumgemeckert weil ich das schloss ausgetauscht habe und sie nicht in die wohnung kommt (habe schon mitbekommen das sie in meiner abwesenheit in meiner wohnung drin war)

meine Frage: Da ich ja für diesen Monat (Juli) noch die vollständige Miete gezahlt habe und meines erachtens die Kündigung unwirksam ist bin ich nicht verpflichtet auszuziehen und die Wohnung Ihr zu übergeben (habe nur noch 1 woche zeit meinte sie heute am telefon). ich weiß langsam nicht mehr wie ich reagieren soll.

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cedric1982 am 16.07.2022 16:40

Darf bzw muss ich sie in die Wohnung reinlassen?


Mesut am 27.07.2022 19:59

Nein!


Mesut am 27.07.2022 19:59

Nein!


Rolanda am 30.12.2022 16:29

Eine Kündigung bedarf eines Grundes. Die Gründe sind explizit im Gesetz genannt. Ohne Angabe von Gründen ist die Kündigung unwirksam. Wenn Sie jetzt aber offensichtlich doch ausziehen, braucht Ihre Vermieterin wie im Artikel oben einen Grund. Der wäre hier die Neuvermietung. Unabhängig davon ist Ihre Mietzahlung. Sie müssen nur nicht den Nachmieter/ die Nachmieterin vorher hereinlassen.

Tscheikowski am 03.07.2022 16:10

Mieter ausgezogen Räume sind leer, muss aber noch 2 Monatsmieten zahlen. Muss Vermieter die Namen der Kaufinteressenten dem Mieter mitteilen? Datenschutz?

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Ella am 02.07.2022 01:54

Hallo,

ich und meine Mitbewohnerin mussten im Mietvertrag unterschreiben, dass der Vermieter in unsere Wohnung darf aufgrund des Heizraums. Ist diese Vorderung nichtig? Und dürfen wir jetzt rückwirkend doch noch alle Schlüssel von der Wohnung zurück verlangen? Da der Vermieter mehrmals im Monat und jeden Monat kommt und das meistens auch noch unangekündigt. Er hatte uns zwei mal schon fast nackt erwischt und deshalb möchten wir das nicht mehr.

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Sabrina.meyer.89 am 30.06.2022 17:50

Mein Vermieter hat mir fristlos gekündigt könnte die Miete 3 Monate nicht zahlen da ich 100 % Sperre beim Jobcenter hätte

Nun sollte ich am 30.06 ausziehen Kann das aber Nicht habe ihm mitgeteilt Dass ich am 20.07 ausziehen werde Er möchte eine Begehung der Wohnung machen Morgen 8Uhr Montag 15 Uhr oder Dienstag 15 Uhr Muss ich ihn zu diesem Termin reinlassen oder hat er das Recht Wenn ich ihn zu allen dreien Termin nicht reingelassen habe mit der Polizei die Tür zu öffnen und dann die Wohnungsbegehung durchzuführen Oder kann ich darauf bestehen Dass er Erst am 20.07Bei Schlüsselübergabe in die Wohnung darf

Seine Begründung für die Wohnungbegehung er hat ein Nachmieter und muss schauen wie die Wohnung aussieht finde die Termin alle sehr kurzfristig

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Melly Dorn am 07.06.2022 20:25

Mein Vermieter hat die Wohnung verkauft zum 1.7.22 nun werde ich ausziehen am 30.6.22

Hat der neue Besitzer das Recht im Juni Wohnungsbesichtigungen durch einen Markler durchführen zu lassen obwohl er nicht mein Vermieter ist ???

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Eva-Maria Rödel am 13.05.2022 23:51

Darf mein Vermieter mich um 23 Uhr Freitag Abend wach machen um mir zu sagen daß er ein schreiben für mich hat?

auf Kommentar antworten

Hermann am 10.04.2022 11:58

Hallo, mein Vermieter hat mir nach 13 Jahren fristlos gekündigt. Ich bin alleinstehend, 85 Jahre alt und beziehe nur eine niedrige Rente.

Ich habe jetzt zwar Widerspruch eingelegt, da ich mir nicht anders zu helfen weiß. Ich habe auch die Gründe dargelegt. Ich zahle jetzt für 1 1/2 Zimmer 500 € warm, mehr kann ich mir nicht leisten. Ich habe die Miete immer pünktlich bezahlt.

Hat jemand einen Tipp, was ich sonst noch unternehmen kann um in der Wohnung zu bleiben ?

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Fritziboy am 10.09.2022 10:09

Es wäre für sie ein Härtefall, und verschwört natürlich durch ihr hohes Alter eine neue Wohnung zu finden. Würde mir einen Anwalt mit Mietrecht suchen und Hilfsantrag stellen beim Amtsgericht. Wenn sie auch noch ein behinderungsschein haben hilft es sehr wünsche Ihnen viel Erfolg


Kirk56@ am 13.05.2023 01:35

Hallo Herr Hermann,

ich würde Ihnen auch einen Mietrecht Anwalt raten.

Sie können beim Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenübernahme stellen.

Da Sie auch vom Sozi Unterstützung bekommen, würde ich auch mal ihr zuständiges Amt kontaktieren.

Es schon eine bodenlose Frechheit wie man mit alten Menschen heutzutage umgeht.

Denn ich bin ebenfalls betroffen und habe fast das gleiche Problem.

Am besten immer im Voraus absichern.

Es gibt im Internet eine Vermittlungsagentur für Anwälte.

Die erste Beratung ist immer kostenlos.

Habe es genutzt.

Die Firma heißt Kluge.

Da werden Ihnen die richtigen Informationen gegeben.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gesundheit.

Konrad Kirberg


Angel am 14.07.2022 02:04

Hallo,

ein Vermieter darf nicht einfach so fristlos kündigen. Nach soviel Jahren sind es glaube ich mehrere Monate. Ich persönlich bin im Mieterschutz. Da wir Wohnungungs Not haben ist es nicht einfach . Und bei einem geringen Einkommen, findet man auch kaum Wohnungen.

eri am 06.04.2022 13:45

Mir wurde, nach 22 Jahren, die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt.

Die Frist läuft am 31. Oktober ab und mein Vermieter möchte nun schon seit den letzten Monaten, einen Handwerker zum genauen ausmessen der Küche vorbei schicken, da er diese zum eigenen Einzug neu gestalten möchte.

Bin ich dazu verpflichtet oder greift mein Hausrecht?

Vielen Dank

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Christina am 09.10.2022 12:19

Nach 22 Jahren wohnen ,hat man mehrere Monate oder sogar Jahr zu Kündigungfrist. Erst nach dieser Zeit kann der Vermieter die Wohnung neu gestalten.

T.B. am 04.04.2022 17:36

Guten Tag, folgendes Problem:

Mein Vermieter möchte in den privaten Kellerraum um dort ein Kabel zu verlegen. Nun hat er schon zum zweiten mal geklingelt und den Zutritt verlangt. Ihm wurde zu verstehen gegeben das es grade unpassend ist und er gerne schriftlich einen Termin machen kann. Er sagte dafür bruacht er keinen Termin und wenn ich die Tür nicht aufmache muss ich die Kosten des Handwerkers tragen da er schon morgen kommt und dann nicht arbeiten kann.

Ist das rechtens und muss ich den Vermieter sofort reinlassen wenn er unverhofft klingelt?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 06.04.2022 14:25

Hallo T.B.

Der Vermieter muss den Termin frühzeitig angeben, damit sich der Mieter darauf einstellen kann. Hat der Mieter keine Zeit zu diesem Zeitpunkt, sollte er aber einen Ersatztermin anbieten.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Lala2015 am 16.03.2022 18:53

Mein Vermieter möchte, dass ich bis 15.5. meine Miete zahle, aber ich solle ab 1.5. die Wohnung dann schon übergeben, damit er in den zwei Wochen, wo ich noch Miete zahle, die Wohnung dann renoviert.

Muss ich ihn da zur Renovierung rein lassen? Dachte er darf erst nach meinem Auszug, also ab 26.5. renovieren.

auf Kommentar antworten

Kati am 04.04.2022 03:23

Bis zum Ende des Mietverhältnisses kann man die Wohnung nutzen. Ob der Vermieter dann innerhalb 24 Stunden oder 4 Wochen renoviert, ist sein persönliches Problem. Wichtig ist nur, dass die Wohnung bis spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Vertragsendes im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben wird

ElPicone am 17.02.2022 20:58

Alle paar Monate möchte der Vermieter die Wohnung besichtigen. Is das normal? Ich bezahle seit Jahren regelmäßig meine Miete. Keine Probleme oder Beschwerden. Ich finde das penetrant. Muss ich das jedes jahr in Kauf nehmen?

auf Kommentar antworten

Harvey Specter am 29.12.2021 13:09

Hallo meine Vermieterin ist während meiner Abwesenheit ohne anzurufen oder auf andere Weise Kontakt aufzunehmen in meine Wohnung gegangen um die Heizung abzuschalten, da angeblich die Heizung ausgefallen wäre. Darf sie sowas tun ? Habe ich jetzt die Möglichkeit fristlos zu kündigen ?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 30.12.2021 08:56

Hallo Harvey Specter,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Luise Maria am 20.12.2021 00:42

Hallo,

meine Mutter (90) hatte ihre Wohnung gekündigt, um in ein Altenheim zu ziehen. Zwischenzeitlich ist sie verstorben, der Mietvertrag läuft bis zum 31.12.21. Nun haben wir festgestellt, dass in unserer Abwesenheit ein Zähler und eine Wasseruhr ausgetauscht worden sind, ohne Terminvereinbarung, offensichtlich mit Schlüssel vom Vermieter (hat von jeder Wohnung Schlüssel für den Notfall). Ist das erlaubt oder Hausfriedensbruch? Er hätte uns ja kontaktieren können.

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 20.12.2021 14:10

Hallo Luise Maria,

theoretisch hätte der Vermieter das nicht ohne Ankündigung tun dürfen. Laut Gesetz dürfte er keinen Hausschlüssel haben. Allenfalls mit Erlaubnis des Mieters für Notfalle, beispielsweise einem Wasserschaden.


Luise Maria am 20.12.2021 15:22

So steht es im Mietvertrag: für Notfälle. Es gab wohl einen Termin für die Arbeiten, jedoch ist das Schreiben nie bei uns angekommen und es hat sich auch für einen anderen Termin niemand bei uns gemeldet. Daher ist man dann wohl einfach so in die Wohnung. Aber das ist ja kein Notfall.


immowelt Redaktion am 22.12.2021 08:17

Hallo nochmal,

in der Theorie könnten Sie beispielswese auf Hausfriedensbruch klagen oder fristlos kündigen. Das alles ist aber sehr zeitintensiv und sie müssten dies auch anhand von handfesten Beweisen belegen können. An der Stelle sollten Sie aber ohnehin einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Wir können Ihnen keinen Rechtsbeistand leisten.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

manua am 08.12.2021 08:46

Hallo habe meine wohnung gekündigt meine frage wie oft darf der Vermieter in der woche einen Besichtigungstermin für intressenten beanspruchen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 09.12.2021 13:58

Hallo manua,

dazu gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Wichtig ist, dass es dem Mieter zumutbar ist. Wir raten Ihnen, hier das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein rechtlich beraten lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion


Manua am 09.12.2021 14:12

Leider ist mit diesem Vermieter nicht zu reden da er meint er hat alle recht (auch in der jetzigen zeit von Corona) und der Mieter hat sich im an zu passen. Haben uns nun auch in diesem punkt einen Anwalt genommen.

Martha am 16.11.2021 21:05

Hallo, mein Vertrag endet am 31.01.2021, da ich umziehe.

Meine Vermieterin gibt meine Telefonnummer ohne meine Erlaubnis an jeden Interessierten weiter. Ist das richtig?

und doch muss ich den Interessenten die Wohnung zeigen, ohne dass die Vermieterin anwesend ist. bin ich derjenige, der das tun muss?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 17.11.2021 10:18

Hallo Martha,

wir wissen zwar nicht, was konkret besprochen wurde, aber die Telefonnummer ohne Ihr Einverständnis herausgeben, geht nicht. Außerdem sollten Interessierte nur in Begleitung des Vermieters oder eines Maklers zur Besichtigung erscheinen. Ihre Aufgabe ist das nicht.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

PNNM am 28.10.2021 09:56

Darf der Vermieter ( mit Ankuending ) einfach rein kommen um seiner Familie das Haus zu zeigen nur weil sie es noch nicht gesehen haben ?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 28.10.2021 11:42

Hallo PNNM,

der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist kein Grund, weswegen Sie den Vermieter in das Haus lassen müssen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Lesehexe am 24.10.2021 21:05

Hallo darf der vermieter alle 2 Jahre oder alle 5 Jahre die wohnung besichtigen?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 25.10.2021 12:00

Hallo Lesehexe,

das AG München (461 C 19626/15) hat entschieden, dass ein Vermieter alle fünf Jahre verlangen kann, die Wohnung zu besichtigen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Hajo am 24.10.2021 14:09

Hallo Ihr lieben, mein Mietvertrag läuft erst in 4,5 Monaten ab. Der Vermieter will nach meinem Auszug selbst in die Wohnung einziehen.

Er will jetzt einen Termin zum Besichtigen der Wohnung, damit er die Renovierung mit dem Handwerker nach meinem Auszug und sein Einzug planen kann. Ich finde es nicht richtig, dass man 4,5 Monaten vor dem Beginn zum Renovieren einen Plan macht. Reicht es nicht, wenn ich ihm nur 2-3 Wochen vor meinem Auszug die Besichtigung erlaube, damit schade ich ihm doch nicht? Bin ich nun verpflichtet ihm jetzt(4,5 Monaten vor seinem Einzug) einen Besichtigungstermin zu gewährleisten?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 25.10.2021 11:58

Hallo Hajo,

der Vermieter muss einen Grund nennen, warum er die Wohnung betreten will. Renovierungsmaßnahmen sind ein solcher Grund.

Für eine abschließende Beurteilung Ihres Falls empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder der Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Joel am 24.09.2021 15:50

Hallo liebes Immowelt-Team,

ich habe eine Frage bezüglich einer Wohnungsbesichtigung-die Situation ist folgende:

Ich habe in einem 12 Parteien Haus 2 Wohnungen angemietet, eine bewohne ich selbst, die andere habe ich komplett untervermietet an meine ehemalige Lebensgefährtin. Nun hat mich die Hausverwaltung kontaktiert und möchte zur Besichtigung mit einem Gutachter nur in die untervermietete Wohnung ( das Haus hat seit kurzem neue Eigentümer zu je 50%, da die Eigentümerin Ende 2020 verstorben ist)-da als Vermieter aber ich der Ansprechpartner meiner Untermieterin bin, solle ich mit ihr den Besichtigungstermin klarmachen. Sie hatte allerdings eine schweren Covid Verlauf u.wird zum Termin in Reha sein,daher meine Frage, ob es bei 12 Wohnungen im Haus,von denen 6 Stück die exakt gleiche Größe etc.aufweisen, unbedingt nur diese eine Wohnung zur Wertermittlung sein muss bzw. nur diese Wohnung gezeigt werden soll,da es die einzige ist, die vor 5 Jahren renoviert wurde, die anderen Wohnungen sind überwiegend unrenoviert u. im typischen Zustand des Baujahrs von 1960.

Über eine Einschätzung der Situation wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich meine Untermieterin nicht noch zusätzlich belasten möchte und sie seit ihrer schweren Erkrankung jeglichen Kontakt zu anderen meidet u. zudem große Angst vor erneuter Ansteckung hat.

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 27.09.2021 09:39

Hallo Joel,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

S. G. Kuhn am 23.09.2021 17:33

Mal eine Frage, wie sieht es bei dem Wäschekeller der Mieter aus? Dort sind keine Ablesegeräte oder ähnliches. Dürfen dort Handwerker einer Wohnungsgesellschaft. ohne vorherige Ankündigung rein? Zudem dürfen sie an die Steckdosen der Mieter und dort Strom nehmen (Strom gehört zu Wohnung dazu und wird ja von den Mietern selbst bezahlt) und darf vom allgemein Wasser (Waschmaschinenanschlüsse) Wasser genommen werden um den allgemeinen Spielplatz der Wohnungsgesellschaft zu säubern (Wasser wird durch die Mietparteien gesamt abgerechnet). Und was dazu kommt, es hängt ja auch Wäsche der Parteien dort unter anderem "Unterwäsche" etc. Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

auf Kommentar antworten

S. G. Kuhn am 24.09.2021 21:19

Es handelt sich um einen Gemeinschaftskeller! Aber das Wasser wird von den 4 Mietparteien gezahlt, der Strom je Steckdose von der einzelnen Mietpartei. Der Spielplatz gehört der Gesellschaft wie die ca. 80-100 Wohnungen in den umherliegenden Häusern auch. Warum sollen 4 Mietparteien die Reinigung von ihrem Wasser bezahlen? Und ist es nicht Diebstahl den Strom aus meiner Steckdose zu nutzen (schließlich zahle ich ja den Strom!) um damit WoWi Eigentum zu reinigen?


immowelt redaktion am 27.09.2021 09:41

Hallo S. G. Kuhn,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


redaktion.immowelt.de am 24.09.2021 15:18

Hallo Herr Kuhn,

sind die Wäschekeller jeweils privat vermietet oder handelt es sich um einen Gemeinschaftswaschraum? Bei letzterem sollte es wohl keine Probleme geben. Dasselbe gilt für das Wasser.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Huckeduster am 03.09.2021 14:41

Hallo,

mein Vermieter möchte die von mir gemietete Wohnung verkaufen. Wie oft und wie viele Interessenten gleichzeitig muss ich hereinlassen? Darf ich auf einen Corona-Testnachweis bestehen bzw auf einen Impfnachweis? Dürfen alle Räume besichtigt werden oder darf ich das Kinderzimmer ausklammern wenn mein Kind darin spielt?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 08.09.2021 16:01

Hallo Huckeduster,

liegt ein konkreter sachlicher Grund vor (z.B. Neuvermietung), dann sind Besichtigungen möglich. (BGH, 04.06.2014 –VIII ZR 289/13 und AG Hamburg, 23. 02. 2006 –49 C 513/05). Das Besichtigungsrecht muss der Vermieter schonend ausüben, indem er sich rechtzeitig vorher ankündigt, zu annehmbaren Zeiten kommt, einen kurzen Verbleib in der Wohnung gewährleistet und bei Weitervermietung die Zahl der Interessenten und Termine begrenzt. Um sich ein Bild von der gesamten Wohnung zu machen, dürfen alle Räume besichtigt werden. Davon ausgehend, dass Sie keine zusätzlichen Klauseln in Ihrem Mietvertrag dazu haben. Ob Sie einen Corona-Testnachweis fordern dürfen, können wir Ihnen leider nicht beantworten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Timm am 25.07.2021 21:33

Ich habe den Verdacht, dass mein Vermieter ohne mein Wissen in meiner Wohnung war. Sämtliche Türen standen ungewohnt geöffnet, als ich nach Hause kam. Meine Wohnung ist nicht immer aufgeräumt, was nun? Vermieter ansprechen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 26.07.2021 15:29

Hallo Timm,

betritt ein Vermieter ohne Ihre Zustimmung und/oder berechtigte Gründe Ihre Wohnung handelt es sich hierbei um Hausfriedensbruch. Im Zweifel dürfen Sie die Schließanlage Ihrer Wohnung austauschen. Sie müssen allerdings bei Auszug den Ursprungszustand wieder herstellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Chrissy am 25.07.2021 11:03

Hallo,

ich habe eine neue Wohnung angemietet. Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter nach vorheriger Ankündigung die Wohnung besichtigen darf. Sollte ich den Termin nicht einhalten können, müsse ich ihm mitteilen an welchem Ort ich den Schlüssel hinterlegt habe, damit er auch in die Wohnung kann, wenn ich nicht dabei sein kann.

Für mich scheint diese Stelle im Vertrag unwirksam.

Bin ich gezwungen dem Vermieter den Schlüssel irgendwo zu hinterlegen und ihn ohne meine Anwesenheit in die Wohnung zu lassen?

Liebe Grüße

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 26.07.2021 15:22

Hallo Chrissy,

eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter dieses Recht gewährt, ist in der Regel unwirksam (BGH, Az.: III ZR 289/13). Allerdings darf der Vermieter die Wohnung unter "berechtigten Gründen" betreten. Darunter fallen Besichtigungen bei Neuvermietung, Reparaturen, Notfällen, Verdacht auf Vertragsbruch etc. Hierfür muss er sich allerdings vorab anmelden. Falls Sie an diesem Termin verhindert sein sollten, müssen Sie einen Ersatztermin anbieten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Fortuninchen am 10.07.2021 05:30

Hallo..

Wegen Kündigung muss ich Besichtigungstermine zulassen ok...Auch im noch bewohnten Schlaf/Wohnzimmer???

Und muss ich den Vermieter mit reinlassen oder reichen die Interessenten???

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 12.07.2021 17:31

Hallo Fortuninchen,

um eine Besichtigung durchzuführen, muss immer ein konkreter sachlicher Grund vorliegen (BGH, 04.06.2014 –VIII ZR 289/13 und AG Hamburg, 23. 02. 2006 –49 C 513/05). Das Besichtigungsrecht muss der Vermieter schonend ausüben, indem er sich rechtzeitig vorher ankündigt, zu annehmbaren Zeiten kommt, einen kurzen Verbleib in der Wohnung gewährleistet und bei Weitervermietung die Zahl der Interessenten und Termine begrenzt. Um sich ein Bild von der gesamten Wohnung zu machen, dürfen alle Räume besichtigt werden. Davon ausgehend, dass Sie keine zusätzlichen Klauseln in Ihrem Mietvertrag dazu haben. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Fortuninchen am 05.07.2021 20:30

Hallo

Wurde gekündigt...muss ich den Vermieter in die noch bewohnte Whg lassen für Fotos für ein Inserat???

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 07.07.2021 15:48

Hallo Fortuninchen,

nein, um Fotos der Wohnung machen zu dürfen benötigt der Vermieter Ihr Einverständnis.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Jessica am 20.06.2021 23:04

Mein Vermieter will alle 2 wochen in meine wohnung um zu schauen ob ich meine katzen weg geben habe darf er das und darf er in jedes zimmer?

Im Mietvertrag steht kleintiere erlaubt und mein Anwalt hat gesagt das katzen zu Kleintieren gehören muss ich sie weg geben obwohl eine andere mieterin auch eine katze hatte?

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 21.06.2021 12:26

Hallo Jessica,

Katzen sind wohl eher nicht als Kleintiere zusehen. Vielmehr sind mit dem Begriff Hamster oder Vögel gemeint. Dennoch darf ihr Vermieter nicht auf ein Besuchsrecht pochen. Das gibt es nicht.

Aber: Das unerlaubte Halten eines Tieres ist ein Vertragsbruch: Eine sofortige Kündigung kann deswegen schneller im Briefkasten landen, als gedacht.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Knarf am 28.04.2021 15:07

Hallo. Eine einfache Frage: muß ich Handwerker in die Wohnung lassen auch wenn die Arbeiten von außen zu machen sind?

Neue Fenster eingebaut wurden aber voll mit Putz versaut und sollen jetzt nochmals gereinigt werden. Ich wohne zum Hof 1. Etage und es wäre ein leichtes mut einer Leiter von außen dran zu kommen.

Hatte schon Probleme vorher mit der Firma, hatten dreimal Termin nicht eingehalten, darum möchte ich eigentlich gar keinen Kontakt mehr mit dieser Firma.

Vielen Dank im Voraus falls eine Antwort kommt.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 29.04.2021 11:31

Hallo Knarf,

wir wissen nicht, ob der Arbeitsschutz es erlauben würde, ein Fenster im 1. Stock auf einer Leiter zu putzen. Wir vermuten, hier müssen Sie die Handwerker nochmal ins Haus lassen, wenn Sie das Fenster nicht selber säubern möchten.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


immowelt Redaktion am 29.04.2021 11:31

Hallo Knarf,

wir wissen nicht, ob der Arbeitsschutz es erlauben würde, ein Fenster im 1. Stock auf einer Leiter zu putzen. Wir vermuten, hier müssen Sie die Handwerker nochmal ins Haus lassen, wenn Sie das Fenster nicht selber säubern möchten.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

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