Immobilienanzeigen: Was Abkürzungen und Fachbegriffe bedeuten

Lesermeinungen:  

(3)

EBK, Townhouse oder FBH: In Immobilienanzeigen werden oftmals Abkürzungen und Fachbegriffe verwendet. Doch nicht jeder versteht sie auf Anhieb. Die wichtigsten Begriffe und ihre Bedeutung im Überblick.

 Maklerdeutsch, Fachbegriffe, Makler und Interessent, Foto: auremar/fotolia.com
Anbieter verwenden in ihren Immobilienanzeigen häufig Kürzel oder Fachbegriffe. Doch nicht jeder versteht diese sofort. Foto: auremar/fotolia.com Foto: auremar/fotolia.com

Wofür steht m. F., was bedeutet a. A. und was ist ein Townhouse? Wohnungsanzeigen sind oft mit Abkürzungen und Fachbegriffen versehen, die Laien nicht unbedingt sofort geläufig sind.

Townhouse

Manchmal werden in Immobilienanzeigen „exklusive Townhouses“ verkauft. Im Grunde ist ein Townhouse nichts anderes als ein Reihenhaus mit mehreren Etagen in städtischer Lage. Häufig haben die Häuser große Fenster mit französischen Balkonen. Ein kleiner Garten gehört oft dazu.

Open House

Ab und an werden in Immobilieninseraten Open-House-Besichtigungen angekündigt. Eigentlich kommt diese Art der Präsentation aus den USA, wird aber auch in Deutschland zunehmend beliebter. Gemeint ist damit eine offene Besichtigung. Der Makler gibt einen bestimmten Termin bekannt, zu dem dann jeder Interessent – ohne sich vorher anmelden zu müssen – die Wohnung oder das Haus unverbindlich besichtigen kann.

Souterrain, Maisonette und Penthouse

Um zu beschreiben, wo die zu vermietende Wohnung im Haus liegt, verwenden Makler häufig die Begriffe Souterrain, Maisonette oder Penthouse – weil sie eleganter klingen. Liegt eine Wohnung im Souterrain, handelt es sich dabei um eine Kellerwohnung oder eine Wohnung, die im Untergeschoss liegt. In jedem Fall liegt der Fußboden des Geschosses, in dem sich die Wohnung befindet, unterhalb der Erdoberfläche. Eine Maisonette-Wohnung hingegen befindet sich in der Regel im obersten Stockwerk eines Hauses. Sie erstreckt sich über zwei Geschosse, das zweite Geschoss muss dabei über eine Treppe innerhalb der Wohnung zugänglich sein. Ein Penthouse ist eine freistehende Wohnung auf dem Dach eines Wohnhauses.

WM-Anschluss, TB und 1 ZKBB

In der Regel werden in Immobilienanzeigen für alle möglichen Beschreibungen Abkürzungen verwendet – um möglichst viel Text auf wenig Platz unterzubringen. Manche Abkürzungen sind bekannter, andere werfen regelmäßig Fragen auf. So ist 1 ZKBB kein geheimer Code, sondern bedeutet schlicht und einfach, dass es sich bei der Immobilie um eine Ein-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad und Balkon handelt. Wahlweise gibt es noch die Abkürzungen 1 ZBB (ein Zimmer mit Bad und Balkon) oder 1 ZKBT (ein Zimmer mit Küche, Bad und Terrasse).

Ist in der Immobilienanzeige etwas von WM-Anschluss in der Wohnung zu lesen, hat das nichts mit der Fußball-Weltmeisterschaft zu tun. Die Wohnung ist aber mit einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet. Manchmal haben Wohnungen auch ein TB  (Tageslichtbad) – also ein Bad mit Fenstern.

Wer übrigens ein Bad mit Wanne sucht, kann auf jeden Fall schon mal alle Anzeigen ignorieren, in denen DB steht. Denn diese Bäder sind nur mit einer Dusche ausgestattet.

Die wichtigsten Abkürzungen auf einen Blick

Immobilienart 
1ZKBBEin-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad und Balkon
DHHDoppelhaushälfte
EFHEinfamilienhaus
ABAltbau
NBNeubau
Ausstattung 
TGTiefgaragenstellplatz
AKAbstellkammer
EBKEinbauküche
TBTageslichtbad
SPKSpeisekammer
m. F.mit Fenster
WM-AnschlussWaschmaschinen-Anschluss
Ga.-Ant.Garten-Anteil
Heizen 
FBHFußbodenheizung
FWFernwärme
GEHGasetagenheizung
NSPNachtspeicherheizung
ZHZentralheizung
Sonstiges 
a. A.auf Anfrage
VBVerhandlungsbasis
WMWarmmiete
KMKaltmiete
Abl.Ablöse

 

Stefanie Messelken05.03.2014

Ihre Meinung zählt

(3)
4.7 von 5 Sternen
5 Sterne
 
2
4 Sterne
 
1
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

1 Kommentar

goodfellow@online.de am 06.02.2024 08:28

Wie definiert ihr Etage? Das ist kein eindeutiger Begriff.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.