„Jeder Kunde genießt einen 100-Prozent-Zurücklehn-Full-Service“ – Münchner Makler seit Jahren erfolgreich mit Provisionssplit

Lesermeinungen:  

(10)

Das Münchner Maklerunternehmen Immosmart setzt auf Kundenbewertungen und Referenzen und arbeitet so schon immer erfolgreich mit dem Provisionssplit. Geschäftsführer Fritz Stelzer ist sich zudem sicher: Die gesetzliche Neuregelung wird die Qualität der Maklerdienstleistungen steigern.

Foto: Stelzer
Makler, die Kunden umfassend betreuen, werden sich am Markt behaupten, ist Immobilienprofi Fritz Stelzer überzeugt. Foto: Stelzer

Der gesetzlich vorgeschriebene Provisionssplit bei Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses wird von vielen Maklern kritisiert. Fritz Stelzer, Geschäftsführer von Immosmart aus München, arbeitetet seit jeher mit dem Provisionssplit und kann der gesetzlichen Neuregelung einiges abgewinnen. Aus seiner Sicht kann sie langfristig dazu beitragen, dass die Qualität von Maklerdienstleistungen insgesamt steigt und so das Image der Branche hebt.

„Wir überzeugen unsere Kunden durch qualitativ überdurchschnittliche Arbeit unabhängig vom Objektvolumen oder der Auftragsart. Die Vermietung eines Apartments wird bei uns genauso intensiv betreut, wie der Verkauf eines großen Hauses“, betont Fritz Stelzer. Jeder Kunde genieße „einen 100-Prozent-Zurücklehn-Full-Service“.

Um dem Qualitätsanspruch gerecht zu werden, arbeitet das Maklerunternehmen seit jeher auch mit Kundenbewertungen und Referenzen. Diese werden auf der Webseite des Unternehmens eingebunden. „Der Kunde, der weiß, dass er gut betreut wird, empfiehlt weiter“, so Stelzer. So ließen sich Folgeaufträge generieren.

Solche Maßnahmen der Kundenbindung sollten Makler verstärkt einsetzen, ist sich Stelzer sicher. Denn nur über einen günstigen Preis ließen sich künftig keine Objekte mehr akquirieren. „Makler, die bisher Verkäufer mit einem Provisionsnachlass angeworben haben, müssen nun darauf verzichten. Stattdessen müssen sie die Höhe ihrer Courtage gegenüber derjenigen anderer Makler rechtfertigen“, sagt Stelzer. Der Verkäufer der begehrten Ware Immobilie kann es sich aussuchen, mit welchem Makler er zusammenarbeitet. Bisher fiel seine Wahl dann oft auf denjenigen Makler, der nur eine kleine oder gar keine Provision vom Verkäufer verlangte.

Künftig ist das für den Makler keine Option mehr: Verspricht der Makler dem Verkäufer zum Beispiel, nur ein Prozent Provision zu verlangen, so darf er vom Käufer ebenfalls nur maximal ein Prozent verlangen. Damit lasse sich nicht wirtschaftlich arbeiten. „Die entscheidenden Kriterien bei der Auswahl des Immobilienmaklers werden nicht mehr der Provisionsverzicht sein, sondern Qualität, Kompetenz und Serviceverständnis. Somit wird die Neuregelung der Provision langfristig einen hohen Qualitätsanstieg der Maklerleistung für die Kunden zur Folge haben“, ist Stelzer überzeugt.

Provisionssplit bietet Mehrwert für Käufer und Verkäufer

Die Provisionsteilung böte demnach einen Mehrwert für beide Parteien in Hinblick auf die zu erbringende Dienstleistung. „Bisher werden die Maklerdienste oft sehr einseitig erbracht und haben sich stark nach dem Auftrag- und Geldgeber gerichtet. Nach der Umstellung des bisherigen Provisionssystems werden Makler jedoch verstärkt eine Dienstleistung für Käufer und Verkäufer erbringen müssen, um für alle Beteiligten ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen“, so der Immobilienprofi.

Die gesetzliche Neuregelung führe zu mehr Fairness und Transparenz zwischen Verkäufer und Käufer: „Der Makler ist verpflichtet, seine Courtage offenzulegen und im Vornherein klar zu regeln, wie hoch die Anteile der Provision für alle Beteiligten sein wird“, sagt Stelzer und ist überzeugt davon, dass die Neuregelung dazu führt, dass die Nachfrage nach engagierten und kompetenten Immobilienmaklern steigen und auch die Käuferseite besser betreut werden wird.

Frank Kemter23.12.2020

Ihre Meinung zählt

(10)
3.5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
6
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
1
1 Stern
 
3
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

1 Kommentar

Keppler@immobilienhaus-keppler.de am 08.01.2021 11:43

Sehr geehrter Herr Stelzer, habe meinen Unternehmenssitz seit über 20 Jahren Im Herzen von Heilbronn, geographisch unabhängig und mit der Honorarteilung beim Verkauf erfolgreich. Wir sind nicht der Anwalt einer Partei sondern für alle die mit uns am Tisch sitzen. Schon in der von der Regierung ausgegebenen Wohnbaufibel aus dem Jahre 1993 wurde dies so festgehalten. Wenn man Honorar und Immobilie ins Verhältnis setzt er wirtschaften wir einen Skontobetrag . Es geht dich immer um 100 % Immobilie? Um dauerhaft erfolgreich zu sein benötigt unsere Kundschaft Ausgeprägte Kompetenzen. So ist es uns möglich Die Menschen welche hinter der Immobilie stehen zu schützen und bestens von A nach B zu bringen. Ganz herzlichen Gruß aus Heilbronn Andrea Keppler, Inhaberin Immobilienhaus Keppler

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.