Ratgeber

Mieteinnahmen versteuern: So sparst du Steuern

Wenn du eine Immobilie vermietest oder verpachtest und daraus Mieteinnahmen erzielst, musst du diese versteuern – mit deinem individuellen Einkommensteuersatz (abhängig von der Steuerklasse). Allerdings ist es möglich, die individuelle Steuerbelastung zu senken. Welche das sind, erfährst du hier.

Mieteinnahmen versteuern – das Wichtigste in Kürze

  • Auch Privatpersonen müssen Mieteinnahmen als Einkommen in der Anlage V der Steuererklärung versteuern. Mieteinkünfte sind aus steuerrechtlicher Sicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Einkommensteuergesetz (EStG)).
  • Als Vermieter musst du aber nicht die kompletten Mieteinnahmen versteuern, du kannst nämlich vorher noch laufende Kosten, Schuldzinsen und Abschreibungen abziehen.
  • Bei der Vermietung von Garagen oder Gewerberäumen gelten besondere Regeln.

Muss ich Mieteinnahmen versteuern?

Vermietest du als Privatperson eine Immobilie, musst du Mieteinnahmen als Einkünfte in der Anlage V der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt versteuert sie dann zu deinem individuellen Einkommensteuersatz in dem Jahr, in dem diese anfallen. Abschreibungen und laufende Kosten senken allerdings die Einkünfte und damit auch die Steuern.

Die Einkünfte sind aber nicht einfach die Mieteinnahmen – als Vermieter kannst du von den Einnahmen Abschreibungen und Schuldzinsen abziehen und somit von einer Steuerersparnis profitieren. Auch weitere laufende Kosten der Immobilie mindern die Erträge aus Vermietung und Verpachtung.

Wann bleiben Mieteinnahmen steuerfrei?

Liegen die Mieteinnahmen jährlich unter 520 Euro, musst du keine Steuern zahlen.
Bei Gesamteinkünften aus allen Einkommensarten gelten ab 2023 folgende Grundfreibeträge, für die keine Einkommensteuer anfällt:

  • bei Ledigen: Gesamteinkünfte unter 10.908 Euro
  • Verheiratete: Gesamteinkünfte unter 20.816 Euro

Welche Kosten kann ich von der Steuer abziehen?

Als Vermieter kannst du sowohl Abschreibungen als auch laufende Kosten, etwa für Reparaturen und Instandhaltungen des Vermietungsobjektes, steuerlich geltend machen.

1. Abschreibung für die Immobilie

Damit du bei älteren Gebäuden die Mieteinnahmen versteuern kannst, solltest du das Baujahr der Immobilie berücksichtigen.

  • Kaufst du eine gebrauchte nach 1924 errichtete Immobilie und vermietest diese, profitierst du nur von einer geringen Abschreibung. Du kannst 50 Jahre lang jeweils 2 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Im Rahmen der AfA bei Immobilien kannst du den Gebäudewert beziehungsweise die Herstellungskosten steuerlich geltend machen.
  • Bei vor 1925 errichteten Mietobjekten liegt der Abschreibungssatz 40 Jahre lang bei 2,5 Prozent. Für Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude gelten höhere Abschreibungssätze. Diese solltest du beachten, wenn du bei Gebäuden unter Denkmalschutz Steuern sparen willst.
  • Bei Neubauten beträgt der AfA-Satz 33 Jahre lang 3 Prozent. Seit Oktober 2023 kannst du Neubauten im Rahmen einer degressiven Sonderabschreibung zudem in den ersten 6 Jahren degressiv mit 6 Prozent abschreiben.

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2. Abschreibung für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

Wenn du deine Mieteinnahmen versteuern musst, kannst du bestimmte Kosten steuerlich geltend machen – insbesondere Reparatur- und Instandhaltungskosten bieten hier interessante Abschreibungsmöglichkeiten.

  • Reparatur- und Instandhaltungskosten kannst du maximal 1 bis 5 Jahre nach dem Bau steuerlich geltend machen.
  • Achtung: Investierst du innerhalb der ersten 3 Jahre nach Kauf mehr als 15 Prozent des Kaufpreises abzüglich des Grundstückswerts? Dann kannst du diese Kosten nicht in kurzer Zeit, sondern nur über einen langen Zeitraum verteilt abschreiben.

Giltst du als steuerpflichtiger Vermieter und nimmst ein Darlehen für die vermietete Immobilie auf, kannst du die Zinszahlungen ebenfalls steuerlich geltend machen.

3. Abschreibung der Zinsen

Die Zinsen selbst kannst du nicht absetzen, die Tilgung hingegen in voller Höhe. Beim Annuitätendarlehen bleibt die Rate über die vereinbarte Laufzeit gleich. Aber der Anteil der Zinsen im Zuge fortschreitender Tilgung sinkt mit der Zeit, wodurch der Steuervorteil stetig sinkt.

Beispiel: Bei einem Darlehen über 100.000 Euro mit 4 Prozent Zinsen und 2 Prozent Anfangstilgung beträgt die monatliche Rate 500 Euro. Die Zinsen belaufen sich wegen der fortschreitenden Tilgung bereits im ersten Jahr nicht auf 4.000 Euro, sondern auf 3.960 Euro, während der Tilgungsanteil 2.040 Euro beträgt. Im zehnten Jahr liegt der Zinsanteil bei nur noch rund 3.080 Euro, der Tilgungsanteil bei rund 2.920 Euro.

4. Abschreibung für laufende Kosten

Auch die laufenden Kosten einer vermieteten Immobilie mindern die Erträge. Um deine Mieteinnahmen richtig zu versteuern, solltest du zum Beispiel folgende Kosten berücksichtigen:

  • Nicht auf den Mieter umlagefähige Nebenkosten für die Hausverwaltung.
  • Maklerkosten bei einer Neuvermietung.
  • Kosten für Inserate.
  • Kosten für Reparaturen und Erhaltungsaufwand. Diese kannst du allerdings in der Regel als Werbungskosten in dem Jahr steuerlich geltend machen, in dem diese anfallen.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Als Vermieter kannst du bei deiner Steuererklärung einige Punkte als Werbungskosten ansetzen. Welche das sind und wie hoch dein Sparpotential ist, liest du hier in unserem Ratgeber: Das können Vermieter von der Steuer absetzen.

Anleitung: Wie gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an?

Um deine Mieteinnahmen ordnungsgemäß zu versteuern, solltest du auch das Steuerformular korrekt ausfüllen. Laut Einkommensteuergesetz musst du zu deiner Einkommensteuererklärung zusätzlich die Anlage V „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausfüllen, und zwar für jedes Objekt einmal. Das bedeutet: Besitzt du ein Mehrfamilienhaus, musst du die Anlage V nur einmal ausfüllen. Bei 2 Eigentumswohnungen in einer WEG-Anlage hingegen, musst du die Anlage V zweimal ausfüllen.

So füllst du die Anlage 5 „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ aus:

Zeilen 1 bis 8 Zeilen 9 bis 24 Zeilen 25 bis 52
Grundangaben zum Steuerpflichtigen und zur Immobilie: Name, Steuernummer, Lage der Immobilie. Mieteinnahmen, Wohnfläche, Mietpreis, Mietnachzahlungen, Zuschüsse und Bausparzinsen, Einkünfteermittlung Sonstige Einnahmen, Werbungskosten, zusätzliche Angaben

 

Am Ende ergibt sich ein Saldo, der der Versteuerung mit dem individuellen Steuersatz unterliegt. Je nachdem ergibt sich ein Gewinn oder auch ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung.

Beispielrechnung: Mieteinnahmen versteuern

In unserer Beispielrechnung kauft Herr Meier in einer mittelgroßen Stadt eine 250 Quadratmeter große Eigentumswohnung zu 500.000 Euro und folgenden Konditionen:

  • Herr Meier finanziert 350.000 Euro bei seiner Bank mit einem Zinssatz von 4 Prozent und einer anfänglichen Tilgung von 2 Prozent sowie einer Laufzeit von 10 Jahren. Es ergibt sich eine monatliche Rate von 1.750 Euro.
  • Die Wohnung vermietet er zu einer Kaltmiete von 1.200 Euro monatlich, also einer gesamten Miethöhe von 14.400 Euro pro Jahr.
  • Der anteilige Kaufpreis für die Wohnung ohne den Wert des Grundstücks beläuft sich auf 390.000 Euro, welche Herr Meyer mit jährlich 2 Prozent abschreiben lassen kann.
Mieteinnahmen 14.400 Euro
Zinsen des Immobilienkredits - 13.870 Euro
Abschreibung - 7.800 Euro
laufende Kosten (z.B. Hausverwaltung) - 500 Euro
Reparatur defekte WC-Spülung - 120 Euro
Erträge aus Vermietung und Verpachtung: - 7.890 Euro

 

Wie viel der Mieteinnahmen muss Herr Meier verteuern? Die Erträge aus Vermietung und Verpachtung sind anfangs negativ. Herr Meier muss hinsichtlich seiner Mieteinnahmen nichts versteuern. Im Gegenteil: Das Finanzamt zieht ihm den Fehlbetrag sogar noch von seinem zu versteuernden Einkommen ab.

Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsfestschreibung ändern sich folgende Parameter:

  • Die Restschuld beträgt noch rund 264.000 Euro.
  • Der neue Zinssatz beträgt hypothetische 3,5 Prozent. Es bleibt bei einer Tilgung von 2 Prozent.
  • Inzwischen liegen die jährlichen Mieteinnahmen bei 19.000 Euro.

 

Die neue Kalkulation:

 Mieteinnahmen:  19.000 Euro
Zinsen des Immobilienkredits - 9.150 Euro
Abschreibung - 7.800 Euro
Laufende Kosten (z. B. Hausverwaltung) - 500 Euro
Reparatur defekte Gäste-WC-Spülung - 120 Euro
Erträge aus Vermietung und Verpachtung: + 1.430 Euro

 

Statt wie bisher Verluste aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, steht nun ein Gewinn in Höhe von 1.430 Euro. Diesen muss Herr Meier im Rahmen der Mieteinnahmen versteuern. Ist das Darlehen für die Immobilie irgendwann vollständig abbezahlt, steigen die zu versteuernden Erträge entsprechend.

Nach 50 Jahren ist die Abschreibung ausgelaufen und auch das Darlehen getilgt. Bis auf die laufenden Aufwendungen kann Herr Meier nichts mehr abschreiben. Die Mieteinnahmen muss er dann mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuern.

Was passiert, wenn ich eine Immobilie verschenke oder vererbe?

Verschenkst oder vererbst du eine Immobilie, darf der Beschenkte, beziehungsweise der Erbe die AfA des Erblassers fortführen.

Mieteinnahmen versteuern: Kann ich Verluste von der Steuer absetzen?

Ja. Liegen Abschreibungen, laufende Kosten und Schuldzinsen über den Mieteinnahmen, kannst du den Verlust steuerlich geltend machen.

Bei gewerblich genutzten Immobilien verlangt der Fiskus dann einen Nachweis in Form einer Prognose künftiger Einnahmen und Überschüsse. Gelingt es dir aber nicht, ein Mietverhältnis glaubhaft als künftig gewinnbringend nachzuweisen, sieht das Finanzamt die Vermietung als Liebhaberei an. Der Nachteil: Du kannst eventuelle Verluste dann nicht steuerlich geltend machen.

Anders sieht es bei Wohnimmobilien aus: Hier ist ein solcher Nachweis nicht nötig. Zumindest dann nicht, wenn du die Wohnung dauerhaft vermietest. Aber es gibt auch Ausnahmen: Bei Zeitmietverträgen verlangt das Finanzamt üblicherweise diesen Nachweis. Und auch bei Kurzzeitvermietungen an Feriengäste will der Fiskus mehr Informationen. Lässt sich dann keine Einkünfteerzielungsabsicht nachweisen, tappst du in die Liebhaberei-Falle.

Eine vergünstigte Vermietung an Angehörige ist in der Regel steuerunschädlich. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestmiete: 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • 50 bis 66 Prozent: Totalüberschussprognose für den Fiskus nötig
  • Bei einer negativen Totalüberschussprognose: Nur anteilige Geltendmachung möglich
  • Mieteinnahmen über 66 Prozent: Verluste lassen sich immer voll geltend machen.

Muss ich Mieteinnahmen versteuern, wenn ich selbst Miete zahle?

Manche Menschen besitzen eine Immobilie, die sie vermieten, wohnen aber selbst zur Miete. Verrechnen lässt sich hier nichts, wenn du eine Wohnung vermieten kannst, denn der Fiskus betrachtet die Selbstnutzung von Wohneigentum im Wesentlichen als Privatangelegenheit.

Was muss ich beachten, wenn ich Gewerberäume oder Garagen privat vermiete?

Als Vermieter könnte man dich generell schnell als Unternehmer einstufen, denn du hast eine Gewinnerzielungsabsicht beziehungsweise Einkünfteerzielungsabsicht. Mit Unternehmertum geht dann normalerweise auch eine 19-prozentige Umsatzsteuer einher.  Allerdings hat der Gesetzgeber für Vermietungen Ausnahmen getroffen:

  • Als Vermieter von Wohnungen musst du generell keine Umsatzsteuer berechnen und abführen.
  • Als Vermieter von Gewerberaum kannst du es dir aussuchen, ob du als Gewerbetreibender gelten möchtest oder nicht und selbst entscheiden, ob du mit oder ohne Umsatzsteuer vermietest. Die Voraussetzung ist, dass der Mieter ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist.
  • Möchtest du als privater Vermieter fiskalisch als Unternehmer gelten, geht das mit zusätzlichen Pflichten einher, wie dem höheren Verwaltungsaufwand. Aber dieser Schritt hat auch einen großen Vorteil: Für Renovierungen in gewerblich vermieteten Einheiten kannst du nämlich die auf den Handwerkerrechnungen ausgewiesenen Mehrwertsteuerbeträge in deiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.
  • Konkret: Deine Handwerkerrechnung wird um bis zu 19 Prozent billiger. Hat deine Immobilie mehrere Einheiten, wovon du manche mit und manche ohne Umsatzsteuer vermietest? Dann lassen sich Rechnungen für das Gesamtgebäude, zum Beispiel für eine Fassadensanierung, nur anteilig bei der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen. Bezieht sich dagegen eine Reparaturrechnung explizit nur auf eine mit Mehrwertsteuer vermietete Einheit, so kannst du diese vollständig bei der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen lassen.

Fallstricke bei Kurzzeitvermietung

Planst du den Wohnraum nur kurzzeitig zu vermieten, etwa über Airbnb? Dann musst du diese Mieteinnahmen versteuern, sobald diese mehr als 520 Euro im Jahr betragen – das gilt übrigens auch für Einkünfte aus einer Untervermietung. Etwaige Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung kannst du allerdings als Werbungskosten geltend machen. Verschweigst du hingegen solche Nebeneinkünfte, droht dir ein Strafverfahren und saftige Nachzahlungen. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Anbieter von Online-Plattformen wie Airbnb nämlich dazu, die Finanzbehörden zu informieren, sobald du eine bestimmte Umsatzgrenze überschreitest. Es gibt also keine Möglichkeit, solche Einnahmen zu verheimlichen, und du bist gut damit beraten, die Mieteinnahmen ordnungsgemäß zu versteuern.

Wann ist ein privater Vermieter Gewerbetreibender?

Du kaufst oder baust als Vermieter häufiger Objekte, nur um diese zeitnah wieder zu verkaufen? Dann läufst du Gefahr, dass der Fiskus dich als gewerblichen Immobilienhändler einstuft.

Es gilt die Drei-Objekt-Grenze: Wenn du innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien direkt nach dem Kauf, Bau oder einer grundlegenden Modernisierung verkaufst, wirst du als Gewerbetreibender eingestuft. Das kann unerwünschte, negative Konsequenzen haben:

  • Stuft der Fiskus dich als gewerblich ein, kommt es zu einer Rückabwicklung der bereits gewährten Abschreibungen. Die Folge: Du musst einen durch die Mieteinnahmen höheren Gewinn versteuern.
  • Neben der auf Spekulationsgewinne erhobenen Einkommensteuer können die Gemeinden zusätzlich Gewerbesteuer verlangen.

Geerbte Immobilien und solche, die du länger als zehn Jahre hältst, sind von der Drei-Objekt-Regelung ausgenommen.

Was ist ein Objekt?

Fiskalisch ist mit einem Objekt eine Einheit gemeint. Ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen ist ein Objekt. Fünf Eigentumswohnungen in einem nach WEG aufgeteilten Mehrfamilienhaus sind fünf Objekte.

Kann ich mit gewerblicher Vermietung Steuern mindern?

Eine gewerbliche Vermietung muss sich aber nicht zwangsläufig als steuerlich nachteilig erweisen. Wer ein größeres Immobilienvermögen hat, kann darüber nachdenken, eine vermögensverwaltende GmbH (vGmbH) zu gründen. Diese kann unter Umständen steuermindernd sein.

Niedrige Steuersätze bei vermögensverwaltender GmbH

Bei einer im Geschäftsleben aktiven GmbH berechnet der Fiskus im Bundesschnitt 14 Prozent Gewerbesteuer und zusätzlich 15 Prozent Körperschaftsteuer. Ist der Zweck einer GmbH aber allein die Vermögensverwaltung, insbesondere Immobilien, fällt in der Regel keine Gewerbesteuer an. Bleiben Erträge aus Vermietung und Verpachtung in der vGmbH, sind keine weiteren Steuern zu entrichten.

Sobald du oder ein anderer Gesellschafter der vGmbH Gewinne entnehmt, fällt eine Kapitalertragsteuer an. Sie beträgt – genauso wie zum Beispiel bei Dividendenzahlungen aus Aktienvermögen – pauschal 25 Prozent. Gegebenenfalls kommen noch ein Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzu.

Die vGmbH lohnt sich demnach meist nur für Personen mit großem Immobilienvermögen und hohem zu versteuerndem Einkommen. Diese sollten die möglichen Vorteile der vGmbH, aber auch rechtliche Fallstricke genau kennen.

 

Vorteile Nachteile
Gewinne verbleiben in der vGmbH: Nur knapp 16 Prozent Steuern Der Gesellschafter hat keinen Zugriff auf die Gewinne, ohne höhere Steuern zahlen zu müssen.
Die vGmbH kann die Gewinne reinvestieren.  
Der Eigentümer der vGmbH kann sich selbst als Geschäftsführer anstellen und ein Gehalt beziehen.  
Das Gehalt mindert auf Gesellschaftsebene die Gewinne Auf Personenebene wird das Gehalt mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert.
Kosten für einen Dienstwagen und weitere Kosten, die in der vGmbH anfallen, mindern Gewinne zusätzlich. Entnahme der Gewinne – Es fallen zweimal Steuern an: Rund 16 Prozent auf Gesellschaftsebene, und 26,38 Prozent auf Personenebene gelten bei Entnahme aus der vGmbH als steuerpflichtig.
In die vGmbH lassen sich zusätzlich weitere Vermögenswerte wie Aktien oder stille Gesellschafteranteile einbringen.  
Gewinne und Verluste aus unterschiedlichen Vermögenswerten lassen sich gegeneinander aufrechnen.  

 

Sowohl die Gründung als auch die Unterhaltung, also die Kosten für Bilanzerstellung und für den Steuerberater der vGmbH kosten jeweils eine vierstellige Summe. Diese Aufwendungen sind zu hoch, wenn es nur darum geht, ein oder zwei Eigentumswohnungen in eine vGmbH auszulagern. Es muss sich schon um ein stattlicheres Vermögen handeln.

Achtung, Grunderwerbsteuer

Sobald du deine Immobilie an eine vGmbH auslagerst, veräußerst du sie an diese – es findet ein Eigentümerwechsel statt, der grunderwerbsteuerpflichtig ist.

Tipp: Steuerfalle bei Auslagerung in vGmbH umgehen

Um deine Mieteinnahmen korrekt zu versteuern, solltest du als Vermieter auch wissen, wie du die vGmbH zu behandeln ist. Findige Steuerberater haben aus den nicht ganz unkomplizierten gesetzlichen Regelungen bei der Auslagerung der eigenen Immobilie in eine vGmbH Steuerspar-Modelle abgeleitet. So ist es möglich, dass eine vGmbH aus nur einer Immobilie besteht.

Eine solche Gesellschaft kannst du beispielsweise auch anteilig veräußern. Verkaufst du weniger als 90 Prozent einer solchen vGmbH an einen Dritten, fällt laut Grunderwerbsteuergesetz zudem keine Grunderwerbsteuer an (§ 1 Abs. 2a GrEStG).

Will der neue Mehrheitseigentümer die restlichen 10 Prozent auch noch erwerben, muss er 10 Jahre warten. Denn erst nach Ablauf dieser Frist fällt keine Grunderwerbsteuer mehr an, der komplette Erwerb ist dann also steuerfrei.

Solche Modelle bergen allerdings immer potenziell steuerschädliche Fallstricke in sich. Deshalb bedürfen sie einer sorgfältigen Vorbereitung durch einen kompetenten Steuerberater.

Den richtigen Zeitpunkt wählen, um Geld in eine vGmbH einzubringen

Erwirbt die vGmbH selbst die Immobilie, fällt nur einmal die Grunderwerbsteuer an – die dann von der vGmbH zu zahlen ist. Deshalb ist es unter Umständen sinnvoll, Geld in die vGmbH einzubringen, mit dem erst nach deren Gründung Immobilien erworben werden, statt vorhandene Immobilien in die vGmbH einzubringen, weil bei diesem Vorgang erneut die Grunderwerbsteuer zu zahlen wäre.

Mit vermögensverwaltender GmbH Privatvermögen schützen und gerecht vererben

Es gibt auch noch andere Gründe, die für eine vGmbH sprechen können:

  • Mit der vGmbH sind Privatvermögen wie zum Beispiel das selbst genutzte Einfamilienhaus und das zu verwaltende Vermögen getrennt. Geht die vGmbH Pleite, so hat das keine Auswirkungen auf dein Privatvermögen.

Vererbst oder verschenkst du dein Vermögen an deine Kinder, kannst du es in einer vGmbH bündeln und exakt gleiche Anteile an der Gesellschaft gerecht an deine Kinder weitergeben. Dabei gilt es zu bedenken, dass die Kinder ab einem Wert des Geschenkten in Höhe von 400.000 Euro Schenkungssteuer zahlen müssen, dieser Freibetrag gilt alle 10 Jahre. Wer sich also eines langen Lebens erfreut, kann mehrmals hintereinander Anteile an der vGmbH schenkungssteuerfrei an die Kinder weitergeben.

Wie vermeidet man Steuerfallen beim Verkauf einer Immobilie?

Als Immobilieneigentümer musst du nicht nur Mieteinnahmen versteuern. Wenn du die Immobilie wieder verkaufst, lauern dort auch einige Steuerfallen:

  • Wenn du innerhalb eines kürzeren Zeitraums mehrere Immobilien kaufst und wieder verkaufst, giltst du als gewerbesteuerpflichtiger Immobilienhändler.
  • Veräußerst du eine vermietete Immobilie weniger als 10 Jahre nach dem Erwerb, musst du Spekulationssteuer zahlen. Das kann besonders schmerzhaft werden, wenn es sich um einen hohen Gewinn handelt. Denn diesen musst du wie normales Einkommen im Verkaufsjahr versteuern.

FAQ: Mieteinnahmen versteuern

Müssen Rentner Mieteinnahmen voll versteuern?

Im Alterseinkünftegesetz ist geregelt, dass Rentner ihre gesetzliche Rente zumindest zum Teil versteuern müssen. Die Steuerlast ist abhängig davon, wann der Rentenbeginn ist. Zwar gibt es Freibeträge, doch grundsätzlich musst du die Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung ebenfalls unter dem Einkommen aus Mieteinnahmen versteuern. Du solltest deshalb idealerweise noch vor Rentenbeginn mit deinem Steuerberater über mögliches Optimierungspotential sprechen.

Muss ich Mieteinnahmen versteuern, wenn ich eine Garage vermiete?

Vermietest du die Garage zusammen mit einer Wohnung, fällt grundsätzlich keine Umsatzsteuer an. Vermietest du hingegen die Garagen einzeln, so ist dies grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme: Die Mieteinnahmen aus der Garagenvermietung belaufen sich auf weniger als 22.000 Euro pro Jahr. Dann kann der Vermieter auf die Kleinunternehmerregelung optieren und keine Umsatzsteuer abführen.

Wie können Eigentümer einer vGmbH Einkommensteuer sparen?

Wer einen hohen Einkommensteuersatz hat und mehrere vermietete Immobilien besitzt, kann mit der vGmbH Einkommensteuer sparen. Entnimmst du aus dieser jedoch Gewinne, fallen auf Gesellschaftsebene 16 Prozent und 26,38 Prozent auf Personenebene an. Beispiel: Du entnimmst aus der vGmbH 100.000 Euro Gewinn, nach Abzug der Steuern verbleiben bei Entnahme 61.800 Euro. Wären die Erträge direkt beim privaten Investor mit 42 Prozent Steuersatz angefallen, verblieben von den 100.000 Euro nur 58.000 Euro.

 

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