Wohnung anmelden: Das musst du beim Umzug in eine neue Stadt wissen

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Wohnung anmelden, Bild eines Wegweiser auf dem Einwohnermeldeamt steht, im Hintergrund ist eine S-Bahn in Hamburg zu sehen, Foto: Thomas Reimer / stock.adobe.com
Wer seine Wohnung anmelden will, muss innerhalb von 14 Tagen zum zuständigen Einwohnermeldeamt. Foto: Thomas Reimer / stock.adobe.com

Wenn du in eine neue Stadt oder in deine erste eigene Wohnung in Deutschland ziehst, musst du innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt deine Wohnung anmelden. Wenn du innerhalb einer Stadt umziehst, musst du deinen Wohnsitz ummelden. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findest du in Paragraf 17 im Bundesmeldegesetz (BMG).

Wo kann ich meine Wohnung anmelden?

Die zuständige Meldebehörde ist das Einwohnermeldeamt. Je nach Gemeinde kann auch das Bezirksamt oder das Bürgerbüro die richtige Anlaufstelle sein.

Hier geht es zu den Meldeämtern der 20 größten deutschen Städte, bei denen du deine Wohnung anmelden kannst:

Kann ich meine Wohnung online anmelden?

Normalerweise muss eine Anmeldung persönlich vor Ort in der zuständigen Behörde erfolgen. Doch es gibt in Deutschland ein digitales Pilotprojekt, die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Achtung: Bislang ist das Projekt auf Anmeldungen in Hamburg und Lübeck beschränkt, soll aber zeitnah auf weitere Städte und Kommunen ausgeweitet werden.

Folgende Voraussetzungen musst du für die elektronische Wohnsitzanmeldung erfüllen:

  • Du bist volljährig
  • Du bist unverheiratet
  • Du hast keine minderjährigen Kinder
  • Du hast einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Du hast ein Nutzerkonto, beispielsweise bei Die BundID
  • Du nutzt die Ausweis-App des Bundes

Welche Unterlagen benötige ich zur Wohnsitzanmeldung?

Welche Unterlagen zur Anmeldung des Wohnsitzes benötigt werden, hängt stark von der jeweiligen Gemeinde ab. Immer gebraucht werden:

Je nach Gemeinde muss noch zusätzlich ein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Auch werden mancherorts Heiratsurkunden, Geburtsurkunden oder eine Kopie des Mietvertrags verlangt. Nicht EU-Bürger benötigen außerdem einen Aufenthaltstitel, um ihre Wohnung anzumelden.

Bis wann muss ich meinen neuen Wohnsitz anmelden?

Wenn du in Deutschland eine Wohnung in einer neuen Stadt beziehst, musst du dich innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Einzug bei der zuständigen Behörde anmelden (§17 BMG). Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Minderjährige. Ebenso macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Hauptwohnung oder einen Zweitwohnsitz handelt.

Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

Wenn du deinen Zweitwohnsitz in eine neue Stadt verlegst oder deine erste Nebenwohnung beziehst, musst du auch diese Änderung beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn dein Zweitwohnsitz weiterhin in derselben Stadt bleibt, musst du ihn ummelden.

LINK-TIPP: Zweitwohnsitz anmelden: Regeln, Kosten, Fristen

Wozu brauche ich eine Meldebescheinigung nach der Anmeldung?

Nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt erhältst du auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.

Die Meldebescheinigung wird beispielsweise für Folgendes benötigt:

  • Eheschließung
  • Immatrikulation an einer Universität 
  • Eröffnung eines Bankkontos 

Wichtig: Ausländische Bürger brauchen die Meldebescheinigung außerdem bei Passangelegenheiten in ihren Konsulaten.

Wer muss seine Wohnung nicht anmelden?

Der Gesetzgeber hat im Bundesmeldegesetz (BMG) einige Ausnahmen von der Meldepflicht festgeschrieben. Gemäß Paragraf 26 BMG müssen folgende Personengruppen ihre Wohnung nicht anmelden:

  • Wer bereits für eine Wohnung in Deutschland angemeldet ist und zusätzlich eine Gemeinschaftsunterkunft beziehungsweise eine Dienstwohnung bezieht, um seinen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Zivildienst zu absolvieren. 
  • Wer bereits für eine Wohnung in Deutschland angemeldet ist und eine weitere Wohnung nicht länger als sechs Monate bezieht.
  • Soldaten, die eine Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes erbringen und Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sowie Bundes- oder Landespolizisten, sofern die Unterkunft maximal zwölf Monate bezogen wird. 
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes, die an Lehrgängen oder Fachstudien teilnehmen, müssen sich nicht anmelden.

Was passiert, wenn ich meine Wohnung nicht anmelde?

Wenn du dich nicht oder zu spät anmeldest, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Oftmals ist das jedoch von der Kulanz der zuständigen Behörde abhängig.

Übrigens: Wer sich bei einer Wohnung anmeldet, in die er nicht einzieht, dem droht eine wesentlich höhere Strafe. Für Scheinanmeldungen können bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen.

Muss ich meinen alten Wohnsitz abmelden?

Wenn du einen neuen Wohnsitz anmeldest, musst du deinen alten Wohnsitz nicht gesondert abmelden. Dies übernimmt die Behörde.

Ausnahme: Du musst deine alte Wohnung abmelden, wenn du Deutschland verlassen willst und es keinen Wohnsitz mehr hierzulande gibt. Wenn du ins Ausland umziehst, musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde abmelden.

Checkliste zum Anmelden: Hier solltest du deine neue Adresse angeben

Download

Checkliste zum Anmelden

Mit der immowelt Checkliste fürs Anmelden vergisst du keine Mitteilung der Adressänderung mehr.

Jetzt herunterladen

Wenn du in eine neue Stadt ziehst, musst du nicht nur deine Wohnung anmelden, auch einige Institutionen werden sich nach dem Wohnungswechsel ändern. Bei manchen Institutionen ist die Anmeldung mit einer längeren Bearbeitungszeit verbunden. Daher ist es sinnvoll sich bereits vor dem eigentlichen Umzug um die Anmeldung zu kümmern. Bei anderen Stellen kannst du die Anmeldung auch nach dem Umzug angehen:

Vor dem Umzug anmeldenNach dem Umzug anmelden
Internet und Telefon✓ Beim Einwohnermeldeamt
Kabelanschluss✓ Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle
✓ Strom, Gas und Wasser✓ Meldepflichtige Haustiere
✓ Schulen und Kindergärten✓ Beim Finanzamt
✓ Vereine und VerbändeRundfunkbeitrag
✓ Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements 
Post-Nachsendeauftrag 
✓ Bei Versicherungen und Behörden, wie Arbeitsagentur, BaföG-Amt oder der Kindergeldstelle 

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Andreas Steger01.02.2024

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56 Kommentare

Winn Anna am 09.02.2024 18:31

Hallo, ich bin die glücklichste Frau auf Erden. Um es kurz zu machen: Mein Mann hat mich für jemand anderen verlassen, aber nachdem er Great Mutalabi kontaktiert hatte, kam mein Mann, der mich verlassen hatte, zu mir zurück und bat mich um Vergebung. Vielen Dank an ihn für seine Hilfe. Fügen Sie ihn auf WhatsApp +2348054681416 hinzu. Wenn Sie seine Hilfe benötigen, er ist ein mächtiger Liebeszauberwirker, können Sie ihm auch eine E-Mail an greatmutalabi@gmail.com senden

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Yuna 1809 am 25.10.2023 13:16

Hallo liebes Immowelt Team, ich habe im Juli mein Haus verkauft. Da meine neue Wohnung noch nicht bezugsfertig war bzw. ist, bin ich vorrübergehend im Ausland. (Eigentum) Ich habe einen Postnachsendeantrag gestellt und stehe ebenfalls in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland. Gestern habe ich erfahren, das mich das Ordnungsamt sucht. Nach heutiger Nachfrage dort, hörte ich, dass das Einwohnermeldeamt mich einfach in Deutschland abgemeldet hat, obwohl ich bei Fertigstellung der Wohnung zurück komme. Was muss ich davon halten?

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Michael1975 am 09.09.2023 16:11

Hallo, ich habe ein Haus gekauft, in dem eine Person, die verheiratet ist, eine Wohnung gemietet und dort Ihren Hauptwohnsitz gemeldet hat. Die Wohnung wird jedoch von dem Ehepaar als Zweitwohnsitz genutzt. Vermutlich hinterziehen Sie damit die Zweitwohnungssteuer.

Meine Frage, welche Rechte an der Wohnung hat der Ehepartner, sollte die Mieterin sterben oder

in ein Pflegeheim kommen?

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ana acatalinei am 31.08.2023 21:03

Wenn ich nicht in der alten Wohnung gewohnt habe und in der neuen Wohnung eine Anmeldung habe, gehöre ich immer noch zur alten Wohnung

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frisopsc am 08.08.2023 11:32

Liebes Immowelt-Team,

ich habe über ein paar Jahre in einer Wohnung in Hamburg gelebt, war dort auch gemeldet. Zur Coronakrise bin ich wieder ins Elternhaus gezogen, habe mich umgemeldet, die Wohnung in Hamburg jedoch weiterhin gemietet, ohne sie dauerhaft zu nutzen. Jetzt würde ich dort gern wieder meinen Hauptwohnsitz anmelden.

Ist der Vermieter verpflichtet, mir eine neue Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen?

Vielen Dank!

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Sophael am 12.07.2023 17:14

Wer darf mich denn überhaupt ummelden?

Darf das die Schbearbeiterin einfach ohne meine Zustimmung machen??

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BitzliButzli am 14.06.2023 12:26

Hallo zusammen,

wenn man sich ein Wohnboot kauft und darauf dauerhaft wohnen möchte... also die alte Adresse verlässt, kann man den Hafen, in dem das Boot dauerhaft liegt dann als offizielle Adresse angeben?

Oder sollte man besser einen Wohnort der noch lebenden Verwandtschaft verwenden ?

zusätzlich würde ein Postfach eingerichtet.

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Hotte14163 am 08.06.2023 18:19

Meine Frage:

2014 kaufte ich einen vermietete ETW, in der die Mieterin seit 2001 wohnt. Gestern schrieb sie mich an und bat um einen Wohnungsgeberbestätigung (§19 (3) BMG). Ist eine solche Bestätigung überhaupt noch rechtmäßig, da der Mietvertrag seit über 20 J. besteht, das Gesetz seit 2015 gilt und sie sich damals hätte anmelden müssen.

Kann ich eine solche Bestätigung verweigern?

Gilt § 19 (3) BMG erst für Wohnungswechsel ab 2015 oder schon für frühere?

Vielen Dank für eine kurze fachl. Einschätzung.

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Eule am 18.02.2023 18:37

Guten Abend,

Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich meine alte Wohnung schon gekündigt. Weiß aber noch nicht wo meine neue Wohnung sein soll ob gleicher Landkreis oder nicht. Muss ich mich dann nach Auszug abmelden oder kann ich den Briefkasten noch für die Post und für die Melde Adresse nutzen obwohl ich da nicht mehr wohne?

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Daniii96A am 12.12.2022 11:53

Eine Frage ich wohne derzeit in der Eigentumswohnung meines Vaters mietfrei und meine Freundin möchte zu mir ziehen und will sich ummelden das sie bei mir ( meinem Vater in der Wohnung auch gemeldet ist oder wohnt ) muss die jetzt dadurch auch Miete zahlen ?

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Caro am 14.11.2022 23:40

Ein junger Mann, der mehrere Monate bei uns wohnte, hält sich seit 2 Monaten an einer anderen (uns bekannten) Adresse auf, ist aber immer noch bei uns gemeldet.

Wohin sollen wir uns wenden, um den Zustand zu beenden?

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Leni am 30.09.2022 10:14

Hallo,

Ich bin von meinem Elternhaus ausgezogen und wohne jetzt in einer WG im selben Ortsteil. Muss ich mich zwingend ummelden ? Danke im Voraus

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uweb62 am 23.09.2022 14:09

Ich habe als Vermieter folgendes Problem:

Unsere Mieter haben eine ausländische Staatsbürgerschaft (Türkei). Die Wohnungsgeberbescheinigung für die Familie wurde erteilt. Jetzt möchten mein Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung für dessen Mutter, die 1x jährlich für zwei Monate nach Deutschland zu Besuch kommt, mit dem Hintergrund, eine Sozialversicherung abzuschließen.

Meines Erachtens dürfte ich für sie keine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen, oder irre ich mich?

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elkhadra am 28.08.2022 13:49

wenn man eine weitere Wohnung am Wohnort - bezieht und sich dort überwiegend aufhält, muss er sich auch in der zweiten Wohnung beim Bürgeramt anmelden.

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Annegret Janz am 08.07.2022 02:57

Ich versuche die Adresse meiner Tochter zu finden. Bei Familie angefragt - ohne Erfolg.

Angela Janz geb 10.03.1972 in Kranenburg. Wohnte in Aachen- seit 2000 keinen Kontakt- durch Heirat

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Gabi am 30.06.2022 14:18

Hallo

Hab da eine Frage

Ich wohne zur Zeit bei einer Freundin für ein Monat bis ich mit eine andere Wohnung suche.

Muss ich mich für die paar Wochen ummelden, wenn ich mich wahrscheinlich am 01.08 wieder ummelden werde?

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Giannis am 30.05.2022 12:23

Guten Tag

nächste Woche ziehe ich von Ausland nach Baden-Württemberg um.

In der Wohnungsgeberbestätigung steht, dass meiner Freundin und ich ziehen am 01.06.22 in der Wohnung ein.

Jedoch, kommt meine Freundin in Deutschland im Juli. Muss sie bis 14.06 die Anmeldung machen, oder darf sie auch im Juli sich anmeldet. Und gibt es ein Penalty für das?

Vielen Dank im Voraus!

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Seven am 17.05.2022 12:31

Ich gehe für mindestens 6 Monate (wahrscheinlich 12 Monate) ins Ausland. Meine Mietwohnung ist gekündigt. Ich möchte aber in Deutschland weiterhin steuerpflichtig und krankenversichert sein, meine Aufträge als Selbstständiger sind alle in Deutschland. Sollte nach den 12 Monaten klar sein, dass eine Auswanderung ansteht soll eine Abmeldung erfolgen.

Frage: Wie lange gelte ich als „in Deutschland wohnend“ wenn ich bei Freunden ohne Miete unterkomme, in den Zeiten von Aufträgen die ich in Deutschland abwickle?

Wie lange / oft MUSS ich in Deutschland in dem Zimmer anwesend sein, um nicht als scheingemeldet zu gelten? (Schließlich bin ich ja ab und zu dort nur eben nicht Fulltime)

Kann ich auch ohne Wohnung in Deutschland für eine gewisse Zeit als „in Deutschland ansässig“ gelten? Danke für die Infos.

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betty am 11.05.2022 17:09

Diese Meldepflicht ist kriminell. Ich bin seit Jahren erstaunt und schockiert, dass die Deutschen nichts dagegen unternehmen. Es geht dem Staat überhaupt nichts an wo man genau wohnt. In anderen Ländern funktioniert es ganz gut ohne so einen unglaublichen Eingriff in der Privatsphäre, der das Leben unglaublich kompliziert und unmöglich macht, keine Wohnung = kein Job, kein Konto, keine Versicherung. Wie stellen sie das vor in Berlin? 3 Monaten als Gast bei einem Kollegen - 2 Wochen bevor ich ausziehen musste, habe ich endlich einen Termin beim Amt bekommen; danach 2 Wochen im Hostel, 2 Wochen bei Freunden die im Urlaub waren, jetzt 2 Monaten eine Wohnung untermietet wo man sich nicht anmelden darf... ein grausame Witz. Die Hausverwaltung des Kollegen sucht eine Bestätigung, dass ich tatsächlich ausgezogen bin, bekomme ich aber nicht - meine Abmeldung wurde nicht angenommen, weil ich keine neue Adresse habe. Es ist ein surreale Albtraum, Kafkaesque. Unsinnige, unnötige, deutsche Bürokratie vom feinsten.

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PeacusFamus am 17.04.2022 11:18

Meine Freundin möchte bei mir einziehen. Mein Vermieter und Eigentümer der Wohnung hat das OK gegeben und füllt die Wohnungsgeberbescheinigung aus. Für die Sicherheit meiner Freundin und der festgelegten Mietkostenbeteiligung möchten wir einen Untermietvertrag aufsetzen. Der Eigentümer sagt, dass seine Wohnungsgeberbescheinigung als Bestätigung seiner Bewilligung dessen ausreicht. Brauche ich aus rechtlicher Sicht ein weiteres Dokument oder ist dies aus der von ihm ausgefüllten Bescheinigung der Wohnungsgeberschaft ausreichend? Da meine Partnerin ja bisher keinen Vertrag vorliegen hat und auch nicht in meinem Mietvertrag aufgeführt ist, sind wir uns der demenstprechenden Vorgänge unsicher und finden diesbezüglich auch wenig Informationen im Internet.

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Maria am 12.03.2022 17:45

Guten Tag

Ich bin nach Deutschland gezogen und habe für sechs Monate eine Wohnung auf Zeit gemietet und im Vertrag steht „Dem Mieter ist die Anmeldung des Wohnraums als Hauptwohnsitz nicht gestattet.“ Bedeutet das, dass ich mich mit dieser Adresse nicht im Land anmelden kann?

Danke

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Mandy am 23.02.2022 12:21

Hallo, mein Bruder ist vorübergehend bei uns eingezogen und ist jetzt bei uns gemeldet.

Muss er ein Mietvertrag haben und ist er Pflichtet Miete an uns zu zahlen obwohl wir es nicht verlangen?

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Tina1212 am 08.02.2022 14:10

Hallo, meine Tochter möchte bei mir ausziehen. Und 1 Etage höher zu ihrem Freund ziehen. Da er auch noch zu Hause wohnt ist er nicht der Mieter der Wohnung. Das Einwohnermeldeamt sagt, dass man sich in NRW nicht auf der gleichen Adresse Ab und Ummelden kann, da in NRW nicht die Etage angegeben wird. Anders sei dies in Berlin z.b. Wie kann ich nun dem Sozialamt (benötige Aufstockung wg geringer Rente) glaubhaft da legen das sie nicht bei mir ist? Wenn Sie keine Ummeldebestätigung beim Einwohnermeldeamt bekommt?

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Meriam Tabak am 06.01.2022 15:40

Hallo

Ich möchte mich in eine Wohnung melden, wo ich nicht leben werde. Nun hat sich meine „Vermieterin“ die Frage gestellt, ob sie dann für mich Streuern zahlen muss oder nicht? Ich wäre da nur gemeldet ohne irgendwelche Einnahmen von mir. Weil man man muss eigentlich die Mieteinnahmen versteuern?

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Nihil am 27.10.2021 07:04

Gibt es Erfahrungen mit neuen Mietern,welche einfach den Nachnamen des alten Mieters nutzen? Mein Mann und ich sind vor 2 Jahren ausgezogen. Unsere Bachmieterin hatte ,wie es sich gehört ihren Namen an der Klingel. Sie ist mittlerweile auch ausgezogen und die Wohnung wurde von der Hausverwaltung neu vermietet.Vor einer Woche rief mich dann eine ehemalige Nachbarin an, dass die jetzige Mieterin unseren Nachnamen angebracht hat. Aus Sorge hab ich mich bei Behörden und auch bei der Polizei gemeldet und letztere sagte mir, es sei doch egal.

Ich mache mir da echt Sorgen.

Hat da jemand Erfahrung mit und könnte mir einen Rat geben?

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Birgit am 12.01.2022 00:40

Vielleicht haben die Leute einfach den gleichen Nachnamen?

Ich kann mir keine Probleme ausmalen, die da auftreten können. Nach zwei Jahren wird ja wohl keine Post von Ihnen mehr dort landen.


Nihil am 12.01.2022 01:46

Nein, die Personen haben definitiv nicht den gleichen Nachnamen. In meiner Heimatstadt sind die wenigen ,die den selben Nachnamen tragen, nachweislich alle mit mir Verwand . Und wer schon einmal mit Identitätsdiebstahl zu tun bekommen hat, der weiss, was da noch alles kommen kann.

Anna Baldwin am 21.06.2021 13:17

Ich bin kein Mieter, sondern Eigentuemer einer Wohnung in Deutschland, lebe aber schon seit Jahren in Australien. Meine (an meinen Bruder) vermietete Eigentumswohnung ist auch meine deutsche Meldeadresse und steht mir bei meinen Deutschlandaufenthalten als Unterkunft zur Verfuegung. Wie soll ich das Bundesmeldegesetz fuer mich auslegen? Bin ich dazu verpflichtet, mich abzumelden, da ich wegen Covid-19 schon seit ueber einem Jahr nicht in Deutschland war?

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redaktion.immowelt.de am 21.06.2021 13:45

Hallo Anna,

das würden wir in erster Line als einen Sonderfall behandeln. Melden sich sich (per Mail, Telefon ist aus Australien wegen der Zeitverschiebung nicht so leicht) bei der entsprechenden Einwohnerbehörde. Die werden Ihnen die nötigen Informationen nennen können.

Beste Grüße

Kenny am 27.04.2021 09:39

Guten morgen. Ich bin vor einigen Monaten als Mieter in eine Neubauwohnung gezogen, die mein Hauptwohnsitz ist. Ein Zweitwohnsitz existiert nicht. Aufgrund eines Baumangels müssen aufwendige Nacharbeiten durchgeführt werden. Der Bauträger hat uns dafür im gegenüberliegenden Haus eine möblierte Übergangswohnung angemietet. Mein Mietvertrag bleibt unberührt. Voraussichtlich werde ich für maximal 3 Monate (eher deutlich weniger) in dieser Ausweichwohnung bleiben müssen. Während der Baumaßnahmen werde ich weiterhin Zugang zur Hauptwohnung, Briefkasten, Keller etc. haben.

Die Frage ist nun: muss ich mich Ummelden? Wenn ja, muss die Übergangswohnung als Haupt- oder Zweitwohnung angemeldet werden?

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immowelt Redaktion am 28.04.2021 10:28

Hallo Kenny,

das ist ein sehr spezieller Fall. Melden Sie sich doch bitte beim Einwohnermeldeamt und erkundigen Sie sich dort. Die Mitarbeiter können Ihnen die exakte Auskunft nennen. Das geht sicher sogar per E-Mail.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Ayla am 29.05.2020 07:54

Hallo, ich habe eine sehr wichtige Frage bitte, bevor ich mich irgendwie ungewollt strafbar mache durch Falschinformationen, die ich von irgendeiner Angestellten im Bürgerbüro erhalten habe.

Ich bin derzeit noch schwanger und mein Mann ist aus dem Ausland zu mir in meine WG gezogen. Er hat sich angemeldet. Jedoch fehlt bisher, obwohl schon 3 Monate verstrichen sind die Wohngeberbestätigung seitens Vermieter. In meinem vorherigen Mietvertrag, was sich erst Anfang Mai sich geändert hat, ist es verboten einen Untermieter aufzunehmen. Im neuen Vertrag ist es ebenfalls so geregelt, jedoch ist mein 'Ehe' - Mann bzw. Lebenspartner(nach türkischem Recht verheiratet, angeblich auch nach deutschem Recht, was eine andere Angestellte in einem anderem Rathaus anzweifelt ) nun auch einer der 3 Hauptmieter. Kurze Info dazu: Eheamensbestimmung kann nicht getätigt werden, aufgrund von corona.

Jetzt bedrängt mich die eine Angestellte im Bürgerbüro, dass ich die Wohnungsgeberbestätigung selbst auszufüllen habe und nicht der Vermieter und möchte, dass ich es ihr zeitnah zusende.

Mein Vermieter allerdings, dem man nicht trauen kann, meinte er habe angeblich die Wohnungsgeberbestätigung schon längst dort eingereicht. Ich bin verwirrt und Weiss nicht weiter. Und ehrlich gesagt, regt mich diese ganze Falschinformationenkette ziemlich auf. Ich bin auch kurz vor der Entbindung, und hab echt keine Lust mehr ständig der Wahrheit hinterherrennen zu müssen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 29.05.2020 08:38

Hallo Ayla,

strafbar machen Sie sich auf gar keinen Fall, da fehlende/fehlerhafte Meldungen bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit sind.

Dass Sie Ihrem Mann eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen, wäre ein gangbarer Weg, denn de Facto sind Si ja diejenige, die die Wohnung "gibt"; Wohnungsgeber muss nicht zwingend der Vermieter sein.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Taler am 10.05.2020 10:26

Hallo, vielen Dank für die Infos.

Eine Frage hätte ich:

Gemeldet bin ich immer noch in einer Stadt. Aus der Wohnung musste ich aber, weil mein Vater verstorben ist. Leider ist eine bezahlbare Wohnung nicht zu finden. Allerdings habe ich in einer anderen Gemeinde schon seit über 10 Jahren gemietete Räume, in denen ich Dienstleistungen verrichtet.

Die Zulassungsstelle der Gemeinde hat die Zulassung meines PKW`s dort erlaubt(ohne Gewerbeschein).

Die gemieteten Räume erfüllen eigentlich die Voraussetzungen für eine Wohnung laut Bundesmeldegesetz.

Der Mietvertrag läuft aber nur über die Nutzung gewerblicher Räume. Das heißt, der Vermieter wird keine Wohnungsgeberbestätgiung ausfüllen.

In den Räumen kann man sich ganz jährig aufhalten. Auch ein Briefkasten ist vorhanden.

Wird das Einwohnermeldeamt die Anmeldung verweigern?

Noch bin ich unter 6 Monate wohnen in den Räumen und immer noch gemeldet in der Stadt.

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 11.05.2020 11:27

Hallo Taler,

wenn Sie die Wohnung als Wohnung nutzen, so muss diese auch gemeldet werden. Am besten, Sie fragen mal beim Bürgeramt nach, wie vorzugehen ist, wenn der Vermieter keine Wohnungsgebebestätigung ausfüllt.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Eva Hirsch am 01.03.2020 20:26

Liebes Immowelt-Team

ich habe eine Wohnung in Berlin, die ich vermiete. Bisher war die Wohnung meist zwischen drei und fünf Jahren vermietet. Hin und wieder sind es aber auch nur drei bis zehn Monate.

Wenn also jemand für drei Monate einzieht, weil er hier ein Praktikum macht und dann wieder zurück geht in seine Stadt, muss er sich ja nicht unbedingt anmelden. Wenn darauf wieder jemand einzieht, der nur wenige Monate bleibt und sich nicht anmeldet, ist ja über einen längeren Zeitraum niemand in der Wohnung angemeldet. Kann das zu einem Problem werden? Ich habe mal gelesen, dass eine Wohnung nur drei Monate "leer" stehen darf. Für die Meldebehörde ist ja eine Wohnung, in der niemand gemeldet ist, quasi eine "leere" Wohnung oder? Melden sich die Behörden dann bei den Eigentümern?

Beste Grüße,

Eva

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 03.03.2020 08:16

Hallo Eva Hirsch,

einige Gemeinden mit Wohnungsknappheit haben Zweckentfremdungsverordnungen, die zum Beispiel Leerstand oder Vermietung an Feriengäste verbieten. Bei der von Ihnen geschilderten Vermietung wäre das ja nicht gegeben. Wir halten es auch nicht für naheliegend, dass das Amt aktiv nachprüft, wie die Belegungssituation einer bestimmten Wohnung ist.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Mirjam am 02.02.2020 15:33

Hallo liebes immowelt Team,

Ich hab folgendes Problem:

und zwar haben wir zu zweit in der Wohnung gewohnt und auch immer die Miete geteilt, jetzt ist mein ex Freund ausgezogen, hat auch für Februar keine Miete mehr gezahlt, meldet sich aber nicht um.

Was kann ich tun? Seine neue Adresse kenn ich nicht und seine Post kommt weiter hier her.

Kann ich ihn einfach abmelden oder wie muss ich vorgehen?

Vielen Dank für die Antwort

Mfg Mirjam

auf Kommentar antworten

Daisy am 12.12.2019 21:12

Herzlichen Dank für die Info. Ich werde das Bürgerbüro entsprechend informieren und gleichzeitig einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für meine Mutter stellen.

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Immowelt-Redaktion am 13.12.2019 09:02

Hallo Daisy,

eine kurze Ergänzung: Zwar gibt es eine Ausweispflicht, § 1 (3) PAuswG sieht aber eine Befreiung von der Ausweispflicht für Personen vor, "die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind."

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Daisy am 11.12.2019 19:36

Ich bin Eigentümerin einer Immobilie, im Erdgeschoss bewohnte meine Mutter eine Wohnung, sie hat dort ein eingetragenes Wohnrecht. Aufgrund ihrer Demenz ist meine Mutter (87 Jahre) im März in ein Altenheim gezogen, die Wohnung ist derzeit unbewohnt, die Möbel meiner Mutter sind noch vorhanden. Jetzt bekommt sie vom Bürgerbüro die Nachricht, dass sie sich ummelden muss. Ihr Personalausweis ist abgelaufen. Muss ich jetzt tatsächlich erst einen neuen Perso beantragen, damit meine Mutter sich ummelden kann?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.12.2019 08:29

Hallo Daisy,

ab dem 16. Lebensjahr gibt es eine Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz -PAuswG). § 32 des Bundesmeldegesetzes (BMG) regelt die Meldepflichten hinsichtlich Pfelegeeinrichtungen: "Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist."

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

sunny am 24.08.2019 14:41

Hallo Immowelt Team,

Frage: mein Nachmieter hat mich hängen lassen, habe aber den Mietvertrag schön unterschrieben.

Jetzt ist ein neuer Nachmieter da, der kann aber erst 2 Monate später einziehen, als ich ausziehe. Kann ich die andere Wohnung erstmal als nebenwohnsitz anmelden? Oder was kann ich da jetzt tun. Ich kann ja nicht hier gemeldet bleiben und woanders wohnen.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 26.08.2019 09:25

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

Sie müssen diejenige Wohnung als Ihren Hauptwohnsitz anmelden, in der Sie tatsächlich wohnen. Wenn Sie also umgezogen sind, können Sie die neue Wohnung als Ihren Hauptwohnsitz anmelden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Zweifel empfehlen wir daher das Gespräch mit einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Heinz-Otto am 18.07.2019 15:12

Hallo, wenn ein Rentner im Ausland lebt (Nicht EU!!!) und ca. 1-2 mal im Jahr in Deutschland zu Besuch!!! ist, besteht ja keine Meldepflicht für diese Zeit (Meldepflicht ab 3 Monate). Wenn dieser sich aber trotzdem anmeldet (freiwillige Anmeldung unter 3 Monate) um hier zum Arzt gehen zu können, wenn z. B. die Krankenversicherung eine Anmeldung verlangt, ist dies nicht illegal?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 18.07.2019 15:16

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wenn jemand keinen Wohnsitz in Deutschland hat, sich aber trotzdem beispielsweise bei der Adresse eines Bekannten anmeldet, ist das eine Scheinanmeldung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Zweifel empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Lars am 13.06.2019 18:13

Liebes Immoweltteam,

ich werde meine Wohnung demnächst untervermieten, da ich ein Semester im Ausland verbringe.

Muss ich mich für diese Zeit beim Amt abmelden? Die Thematik verwirrt mich etwas, da ich ja dann Mieter & (Zwischen)Vermieter zugleich bin. Auch was die Zahlung von GEZ betrifft.. wer zahlt die dann?

Ich freue mich auf eure Rückmeldung!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 14.06.2019 08:25

Hallo Lars,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Ein Auslandsaufenthalt, der lediglich ein Semester umfasst, gilt in der Regel nicht als dauerhafter Auszug, eine Abmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich, zumal Sie ja fest vor haben, wieder in die Wohnung zurückzukehren. Wer den Rundfunkbeitrag bezahlt, können Sie mit dem Untermieter ausmachen, fordern wird ihn das zuständige Amt aber vermutlich von Ihnen.

Bitte haben Sie abschließend noch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Gerade weil die Meldebehörden in der Praxis von Ort zu Ort durchaus unterschiedlich arbeiten, empfehlen wir daher die Nachfrage beim zuständigen Amt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Peter am 28.04.2019 12:38

Guten Tag,

ich bin berufsbedingt umgezogen von Berlin nach Cottbus (150km). Meine Partnerin (nicht im Mietvertrag der ursprünglichen Wohnung stehend) bleibt weiterhin in der alten Wohnung. Mit der Cottbusser Wohnung bin ich nun in dieser Stadt mit dem Hauptwohnsitz angemeldet, auf mich läuft aber noch die Berliner Wohnung, da alleinig im Mietvertrag stehend. Ich pendle am Wochenende nach Berlin und bleibe werktags zum Arbeiten in CB.

Kann es hierbei zu Problemen kommen bzw. die Zeitwohnungssteuer anfallen, da ich in zwei Mietverträgen stecke oder greift dies nur für "in beiden Städten gemeldet"? In Berlin bin ich ja nun abmeldet.

Einen Mieterwechsel haben wir in Betracht gezogen, nur ist nicht ganz klar ob der Vermieter da Lust drauf hat, aber das ist eine andere Geschichte.

MfG,

Peter

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 29.04.2019 10:02

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

für die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer ist relevant, ob Sie die alte Wohnung tatsächlich noch zum Wohnen nutzen oder nicht. Die Tatsache, dass Sie die Wohnung am Wochenende noch regelmäßig nutzen, könnte die Stadt Berlin tatsächlich unabhängig von Ihrer alleinigen Anmeldung in Cottbus als Grund für die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer werten. Ob sie das aber tatsächlich macht, können wir aus der Ferne nicht abschließend klären.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Marie am 23.04.2019 12:06

Ich bin vor knapp 9 Monaten ausgezogen vom Haus meiner Eltern in Brandenburg nach Berlin. Aus zeitlichen Gründen habe ich es innerhalb der 14 Tage-Frist es nicht geschafft, mich offiziell umzumelden. Danach war ich mehrmals über Monate verreist und habe es zugegebenermaßen schlichgweg vergessen. In die Wohnung bin ich mit einer Freundin gezogen. Unsere Mütter sind jeweils die Hauptmieter, wir stehen jedoch im Mietvertrag als "eingezogen".

Meine Frage ist jetzt: ist in meinem Fall mit einer Ausnahme von Strafkosten zu rechnen, da der Mietvertrag zwar vor 9 Monaten unterschrieben wurde, ich allerdings fast mehr Zeit im Ausland oder bei meinen Eltern gewohnt habe - und dort auch offiziell gemeldet bin?

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Immowelt-Redaktion am 23.04.2019 12:49

Hallo Marie,

in Ihrem Fall droht theoretisch ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Allerdings ist das die Obergrenze, also für die besonders schweren Fälle. Wenn Sie nett, reuig und als verarmter Student beim Meldeamt auftreten, durfte das Bußgeld wohl deutlich geringer ausfallen (oder gar nicht erhoben werden).

Sie benötigen zum Anmelden übrigens eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Horst am 22.04.2019 17:05

Habe neben meiner Hauptwohnung noch eine Zweitwohnung, die ich einmal im Monat für eine Woche bewohne. Habe mich aber für die Zweitwohnung dummerweise nicht angemeldet. Was kann ich jetzt machen ohne ein größeres Bußgeld zu vermeiden?

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Immowelt-Redaktion am 23.04.2019 12:11

Hallo Horst,

je nachdem, wie lange Sie schon die Zweitwohnung haben, kann es sein, dass Sie um ein Bußgeld nicht herumkommen. Außerdem kann es sein, dass in Ihrer Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer anfällt. In diesem Fall raten wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da die Nichtanmeldung und Nichtzahlung der Zweitwohnungssteuer als Steuerhiunterziehung ausgelegt werden kann.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Immowelt-Redaktion am 23.04.2019 12:11

Hallo Horst,

je nachdem, wie lange Sie schon die Zweitwohnung haben, kann es sein, dass Sie um ein Bußgeld nicht herumkommen. Außerdem kann es sein, dass in Ihrer Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer anfällt. In diesem Fall raten wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da die Nichtanmeldung und Nichtzahlung der Zweitwohnungssteuer als Steuerhiunterziehung ausgelegt werden kann.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Vasschaar am 13.04.2019 08:49

Guten Morgen, ich habe im gleichen Haus auf dem gleichen Flur eine zweite Wohnung gekauft und nutze sie als „Vergrößerung“ meiner Wohnung selbst. Muss ich sie anmelden?

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Immowelt-Redaktion am 15.04.2019 10:38

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

das wird von den Meldebehörden teilweise unterschiedlich gehandhabt. Sicherheitshalber würden wir Ihnen daher empfehlen, beim zuständigen Amt vor Ort nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Sylke am 25.02.2019 10:28

Eine in der aktuellen Zeit wohl gar nicht so seltene Frage:

Ich habe eine Arbeit in einer neuen Stadt(150 km entfernt ), verzweifelt seid vier Monaten nach einer Wohnung gesucht , nichts gefunden.Nun beginnt am 1.03. 2019 meine neue Arbeit und ich hab für einen Monat eine Ferienwohnung und meine Möbel werden eingelagert, ich habe meine Wohnung gekündigt und muss diese am 28.02. 2019 an den Vermieter zurückgeben.Nun habe ich eigentlich keinen festen Wohnsitz und die Ferienwohnung ist auch nur vorübergehend für ein Monat. Wie verhält es sich da mit der Meldung?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 25.02.2019 11:36

Hallo Sylke,

wenn Sie bereits im Inland gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich hierfür nicht anmelden. Das regelt § 27 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes. Es dürfte also genügen, wenn Sie sich nach dem Einzug in Ihre dauerhafte Bleibe für diese Adresse anmelden. Sicherheitshalber würden wir aber empfehlen, diese Frage vor Ort noch einmal mit der zuständigen Meldebehörde zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Stellatje96 am 25.01.2019 21:14

Ich habe folgende Frage: ich bin im Januar 2015 mit meinem Freund in Hannover zusammen gezogen. Im Mietvertrag sind wir beide als Mieter (wir sind demnach beide Hauptmieter) aufgeführt. Mein Freund hat sich rechtzeitig gemeldet zum 01.01.15, so wie das Datum im Mietvertrag ist. Da ich oft in meine Heimat Bremerhaven gependelt bin, habe ich mich nie nach Hannover umgemeldet. Jetzt fange ich jedoch einen Job dort an und wollte mich dazu nun ab diesen Monat dem 01.01.19 dazu in Hannover melden. dazu war ich heute auch beim Bürgerbüro mit dem Mietvertrag. Ich hab dem Sachbearbeiter dort geschildert, dass ich nicht immer dort war, sonder hauptsächlich bei meinen Eltern zuhause gewohnt habe und jetzt komplett in unsere Wohnung einziehe, da mein neuer Job ab Februar beginnt. Der Bearbeiter da meinte das ist kein Problem, hat alles mit mir ausgefüllt und mich ab dem 01.01.19 in Hannover gemeldet. Zum Schluss hat er mir noch ein Formular für meinen Freund mitgeben, der unterschreiben soll, dass ich jetzt ab dem 01.01.19 bei ihm wohne. mein Freund hat jetzt jedoch bedenken und möchte das Formular nicht unterschreiben, da ich laut Mietvertrag eigentlich schon seit 2015 in unserer Wohnung wohne und genauso wie er Hauptmieter und nicht Untermieter von ihm bin . Auch bei den Nebenkosten für die Hausverwaltung haben wir jedes Jahr angegeben, dass wir zusammen in der Wohnung wohnen. Sollte ich wieder zum Amt gehen und alles aufklären oder kann mein Freund das Formular ohne Bedenken unterschreiben?

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Immowelt-Redaktion am 28.01.2019 09:16

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wenn Sie Hauptmieter einer Wohnung sind, ist Ihr Vermieter der Wohnungsgeber und nicht Ihr Freund. Demnach muss auch der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Rechtlich sauber wäre es, wenn Sie dies dem Amt auch so schildern würden. Generell gilt aber, dass das Bundesmeldegesetz die Meldepflicht nicht an die Anmietung einer Wohnung, sondern an deren Bezug knüpft.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion


Stellatje96 am 28.01.2019 15:03

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich war bereits beim Amt und habe einer Mietarbeiterin dort den Mietvertrag gezeigt und auch gesagt, dass wir beide Hauptmieter sind und erneut die Lage geschildert.

Die Mietarbeiterin meinte darauf hin wieder, dass das keine Rolle spielt, wenn ich ebenfalls Hauptmieter bin. Mein Freund könne als Wohnungsgeber unterschreiben...


Immowelt-Redaktion am 28.01.2019 15:11

Das ist zwar überraschend. Aber wenn das fragliche Amt sich diesbezüglich so kulant zeigt, können Sie sich im Zweifel wohl darauf berufen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion


Stellatje96 am 28.01.2019 17:16

Genau das haben mir zwei Mitarbeiter beim Amt so gesagt, da ich später eingezogen bin und nur er das Bescheinigen kann. So kann er Wohnungsgeber sein.

Mein Freund hat jedoch immer noch bedenken, dass der Vermieter damit nicht einverstanden wäre und sagen könnte, dass wir beiden bereits seit 2015 in der Wohnung wohnen.

Welche Konsequenzen könnten auf ihn durch seine Unterschrift zukommen?

Ich wollte mich beim Amt, um dies zu vermeiden, schon rückwirkend für 2015 melden und die Strafe für das zu späte melden zahlen, die meinten jedoch das sei nicht nötig. Besser wäre es, wenn mein Freund für mich unterschreibt, dass ich jetzt tatsächlich erst hier wohnen, auch wenn das gar nicht der Fall sein sollte.


Immowelt-Redaktion am 29.01.2019 09:00

Die Unterzeichnung des Mietvertrags durch Sie beide und die Anmeldung beim Amt haben nur bedingt etwas miteinander zu tun. Wenn der Vermieter ohnehin mit Ihnen beiden den Mietvertrag geschlossen hat, ist er damit einverstanden, dass Sie beide dort wohnen. Mietrechtlich dürften keine Konsequenzen drohen, wenn Ihr Lebensgefährte nun wie vom Amt empfohlen die Wohnungsgeberbestätigung ausstellt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Kawimaju am 29.12.2018 18:42

Hallo,

mein Sohn ist 19 Jahre alt und seine Ausbildung wurde nach Beendigung der Probezeit durch den Arbeitgebers beendet. Er hat sich bei der Arbeitsagentur bei uns in Hamburg arbeitslos und Ausbildung suchend gemeldet. Er reicht nun zweigleisig, in Hamburg und im Saarland, wo er bei seinen Großeltern aufgenommen werden kann, Bewerbungen ein. Die Arbeitsagentur in Hamburg gewährt ihm nach Zustimmung der Arbeitsagentur jedoch maximal 21 Tage bei seinen Großeltern im Saarland zu bleiben, was die Suche nach einer Ausbildung dort natürlich einschränkt und immense Fahrkosten nach sich zieht. Er würde sich daher lieber bei der Arbeitsagentur im Saarland anmelden.

Da er das Großstadtleben nicht mehr mag, möchte er am liebsten eine Ausbildung im Saarland wahrnehmen.

Reicht es für eine Anmeldung bei der Arbeitsagentur im Saarland einen Zweitwohnsitz anzumelden und sich erst nach dem erfolgreichen Erhalt eines Ausbildungsplatzes im Saarland als Erstwohnsitz anzumelden?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 02.01.2019 12:34

Hallo,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich gilt laut Bundesmeldegesetz: Wer eine zweite Wohnung neben seinem Hauptwohnsitz bezieht, muss diese als Zweitwohnsitz anmelden (§ 21 BMG). Nur wenn diese nicht länger als sechs Monate bewohnt werden soll, muss kein Zweitwohnsitz angemeldet werden (§ 27 BMG, Abs. 2).

Unabhängig davon können wir Ihnen aber nicht sagen, in wie weit das Anmelden eines Zweitwohnsitzes den Wechsel der zuständigen Arbeitsagentur ermöglicht und ob dies zulässig ist. Hierfür empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die jeweilige Arbeitsagentur zu wenden und sich beraten zu lassen.

Bitte beachten Sie zudem, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,

die Immowelt-Redaktion

kokifer am 11.11.2018 18:06

Hallo,

ich wohne in einer Wg und ich bin Hauptmieterin seit 1. Oktober. Ich habe auf einer Wohnungsgeberbestaetigung von der Hausverwaltung gefragt, aber sie sind zu langsam... Ist es moeglich mit dem Vertrag der Wohnung, die Ummeldung zu machen, oder darf ich als Hauptmieterin die Wohnungsgeberbestaetigung selbst ausfuellen?

Vielen Dank im Voraus!

P.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.11.2018 11:56

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

den Meldeämtern genügt die Vorlage des Mietvertrags in der Regel nicht, weil mit der Wohnungsgeberbestätigung ja gerade nicht die Anmietung einer, sondern der tatsächliche Einzug in eine Wohnung bestätigt wird. Wenn Sie Hauptmieterin sind, ist tatsächlich auch Ihr Vermieter der Wohnungsgeber und daher gesetzlich verpflichtet, diese Bestätigung auszufüllen. Sollte er dieser Pflicht innerhalb der gesetzlichen Frist nicht nachkommen, würden wir Ihnen raten, dies das zuständige Amt wissen zu lassen, um nicht selbst Gefahr zu laufen, ein Bußgeld zahlen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Craig am 27.09.2018 08:04

Wenn ich als Hauptvermieter für meine Mieterin eine Wohnungsgeberbestätigung ausfülle, wird der Eigentümer von der Meldebehörde informiert? Sein Name steht auch auf dem Formular.

Danke. MfG

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 27.09.2018 10:37

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

in der Regel nicht, nein. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie, wenn Sie ihre Wohnung untervermieten wollen, den Vermieter um Erlaubnis bitten. Tun sie das nicht, riskieren Sie im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietvertrags.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Ildiko am 16.07.2018 14:17

Meine Tochter geht für ein halbes Jahr nach Hamburg. Sie hat ein Wohnungsangebot bekommen da der Mieter für 6 Monate ins Ausland geht. Nun meine Frage, der Mieter möchte nicht das meine Tochter sich ummelde. Kann meine Tochter sich darauf einlassen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 16.07.2018 14:27

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wer laut Bundesmeldegesetz im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden (§ 27 Bundesmeldegesetz). Wichtig ist, dass der Aufenthalt dann tatsächlich nicht länger dauert als sechs Monate. Ist das wider erwarten doch der Fall, muss derjenige sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Jules am 15.04.2018 13:53

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Ummeldens. Wenn eine Wohnungsgeberbestätigung nicht vorliegt, der Mietvertrag jedoch bei der Ummledung vorgelegt wird, welcher sämtliche Informationen beinhaltet, ist eine Ummeldung dann möglich?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Danke Im Voraus!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 16.04.2018 09:44

Hallo Jules und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wir können nicht ausschließen, dass einzelne Bürgerämter auch einen Mietvertrag als Nachweis akzeptieren. Gesetzlich vorgesehen ist aber eine gesonderte Bestätigung des Wohnungsgebers, mit denen dieser den Einzug bestätigt, nicht die Anmietung.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

westernwally am 20.02.2018 09:45

Hallo,

mein Sohn (18) ist noch bei mir gemeldet. Jetzt hat er vor 3 Monaten auf Drängen des Vermieters einen Mietvertrag mit unterschrieben, damit seine Freundin eine Wohnung (im gleichen Ort) bekommt. Nachdem das Amt ihn im Januar aufgefordert hat, sich umzumelden, hat mein Sohn telefonisch geklärt, dass er z.Zt. nicht vor Ort wäre (Blockunterricht in Bayern) und ob man das nach seiner Rückkehr klären könne. Die Antwort war ja. Eine schriftliche Bestätigung eines neuen Termins erfolgte auch nach Rückfrage aus Zeitgründen durch das Amt nicht. Nun flatterte ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70,00 Euro ins Haus. Welche Handhabung gibt es, diesen nicht zu bezahlen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.02.2018 11:32

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

gegen einen Bußgeldbescheid können Betroffene immer Einspruch einlegen. Entsprechende Fristen finden sich in der Regel auf dem Bußgeldbescheid selbst. Ob dieser Einspruch jedoch von Erfolg gekrönt sein wird, können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen. Im Streitfall mit dem Amt empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

PeterS am 19.01.2018 13:20

Hallo,

meine Schwiegereltern haben neu gebaut. Das Haus zählt 1-Familien Haus.

Wie verhält es sich, wenn ich mit in dieses Haus zu meiner Freundin ziehen will?

Das Haus besteht im Grunde genommen aus 2 Etagen, wobei die obere für uns gedacht ist (+ Bruder meiner Freundin) und die untere für meine Schwiegereltern.

Die Etagen sind nicht durch Eingangstüren getrennt. Man gelangt durch den Eingangsbereich über eine Treppe in unsere Etage. Durch eine Zimmertür gelangt man dann in unsere Räume. In beiden Etagen gibt es jeweils eine Küche und 2 Bäder.

Meine Frage: wenn ich mich dort melden will, gilt das dann als eigener Haushalt? Muss ich also extra GEZ und Müllgebühren bezahlen? Es existiert kein Mietvertrag (ich werde aber jeden Monat "Wohnungsgeld" bezahlen).

Danke im Voraus.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 19.01.2018 14:02

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

entscheidend hierbei dürfte sein, ob Ihre Wohnung als abgeschlossen gelten kann. Das ist dann der Fall, wenn sie einen eigenen Eingang hat und separat zugänglich ist. Dieser Eingang kann entweder außen sein oder er muss über bestimmte Erschließungswege innerhalb des Gebäudes erreichbar sein, etwa durch das Treppenhaus oder einen Aufzug. Ist das der Fall, handelt es sich gemeinhin um eine eigene Wohneinheit und einen eigenen Haushalt. Ob das zur separaten Erhebung von Rundfunkgebühren führt, können wir vorab leider nicht mit Sicherheit klären. Bitte beachten Sie auch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Diese erhalten Sie von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt. Abschließend sei gesagt, dass ein Mietvertrag zwar üblicherweise schriftlich abgeschlossen wird, es aber nicht zwingend muss. Wenn Sie sich also mit Ihren Schwiegereltern auf die monatliche Zahlung eines gewissen Geldbetrags einigen und dafür in der Wohnung wohnen dürfen, gilt das vor dem Gesetz als mündlich geschlossener Mietvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion


PeterS am 19.01.2018 14:31

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Leider bin ich mir immer noch nicht ganz sicher, wie es sich bei uns verhält:

Beide Wohnungen sind durch Eine Haustür erreichbar. Im Flur kann man dann entweder gerade aus in die "Wohnung" der Schwiegereltern gehen oder die Treppe hoch in unseren Bereich.

Beide Bereiche lassen sich durch eine Zimmertür theoretisch abschließen. In der Regel stehen diese aber offen.

Gilt diese theoretisch abschließbare Zimmertür jetzt schon als separater Eingang?

Oder geht man da nach der Haustür, durch die man in beide Bereiche kommt?


Immowelt-Redaktion am 22.01.2018 08:59

Hallo,

wenn sich beide Bereiche durch eine eigene Wohnungstür abschließen lassen und in beiden Wohnungen auch alles vorhanden ist, was zu einer Wohnung normalerweise gehört (Küche, WC, Bad), spricht dies für eine Abgeschlossenheit. Ob die Türen regelmäßig offenstehen, spielt dabei keine Rolle. Abschließend beurteilen können wir die Angelegenheit aus der Ferne aber nicht. Unter Umständen hilft Ihnen das Bauamt vor Ort weiter, wenn Sie diesem Grundrisse des Hauses vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

kevindreht am 20.11.2017 06:07

Hello Immowelt!

On December 2016 I left my old flat because the contract expired and I never told the Burgeramt about my “Auszug”.

Since about one year I’m living in a WG but I didn’t report this to the Burgeramt,

so officially I’m still in the old flat.

My questions is:

Should I have done it? Or my “Auszug” should have be reported my ex-landlord?

Thanks in advance for your answer!

K

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.11.2017 11:13

Hi Kevin and thank you for your commentary,

it is the duty of the renter to tell the new adress to the Burgeramt within two weeks after the relocation.

Best regards

the Immowelt Editorial Team

Donna am 17.11.2017 14:51

Hallo

Wissen Sie ob die Neuwandere aus England die plannen nach Deutschland umzuziehen,die Unterlagen furs einziehen(wir die Vermieterbestatigung und Anschrift der Arbeitsplatze in England) ausfullen mussen weil die ja in England alles kundigen mussen macht es doch kein Sinn order?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.11.2017 09:13

Hallo Donna und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wenn Sie innerhalb von Deutschland eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich laut Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen anmelden. Hierzu werden Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigen. Vor dem Umzug müssen Sie diese aber noch nicht vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Claus-Peter am 06.09.2017 20:28

Hallo Immowelt Redaktion, ich habe mal eine Frage, wie soll man eine Wohnungsgeberbescheinigung erhalten wenn der Wohnungsgeber also der Vermieter vorher einen Wohnberechtigungsschein verlangt der auch erst mal beim Wohnungsamt beantragt werden soll? Zumal ich befürchten muss, daß das Wohnungsamt erstmal die Wohnungsgeberbescheinigung verlangt. Soll heißen wer gibt was zuerst? Vielen Dank im voraus

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 07.09.2017 09:53

Hallo Claus-Peter,
handelt es sich um eine geförderte Wohnung, darf der Vermieter die Wohnung nur an Mieter mit Wohnberechtigungsschein vergeben. Erst wenn der Mietvertrag unterzeichnet ist, kann der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen – vorher gibt es ja auch gar nichts, was er bestätigen könnte. Die Reihenfolge ist also klar: Sie müssen zunächst einen Wohnberechtigungsschein beantragen, damit können Sie sich auch für geförderten Wohnraum bewerben und wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung.
Den Wohnberechtigungsschein können Sie übrigens vollkommen unabhängig von einer Wohnung oder Ihrer derzeitigen Situation beantragen. Die Kriterien unterscheiden sich je nach Bundesland, orientieren sich aber am Einkommen.
Herzliche Grüße,
die Immowelt-Redaktion

Lana am 28.03.2017 14:31

Hi, ich bin seit Januar umgemeldet/angemeldet, hatte bei der Ummeldung aber keine korrekte Wohnungsgeberbestätigung sondern nur den Mietvertrag dabei. Ich sollte die Bestätigung dann schnell nachreichen. Habe es aber erst jetzt geschafft die Infos einzuholen. Droht mir eine Bußgeldstrafe?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 28.03.2017 14:35

Hallo Lana,

das können wir leider nicht verbindlich beantworten, weil dies von der Kulanz der jeweiligen Behörde abhängig ist. Da Sie aber rechtzeitig vor Ort waren und Ihne lediglich ein Dokument gefehlt hat, ist ein Bußgeld eher unwahrscheinlich, zumal eine solche Verzögerung ja nicht an Ihnen liegen muss. Abschließend beurteilen können wir das aber wie gesagt leider nicht.

Bitte beachten Sie auch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Diese erhalten Sie von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

lucyalison am 16.02.2017 11:19

Ich wohne und arbeite in der Schweiz und möchte gerne in DE zu Besuchszwecken ein möbliertes 1-Zimmer Apartment anmieten. D.h. ich wäre ab und zu am Wochenende dort. Muss ich dieses Apartment anmelden? Bzw. welche Möglichkeiten könnte ich mit dem Vermieter absprechen um mich nicht anmelden zu müssen? Wenn ich z.B. die Wohnung als Untermieter nutze? Ich wäre froh wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 16.02.2017 12:58

Hallo lucyalison,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Auch ein Apartment wie das von Ihnen geschilderte muss laut Bundesmeldegesetz angemeldet werden, auch als Untermieter. Uns wäre kein gesetzeskonformer Weg bekannt, das zum umgehen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion


Lucyalison am 16.02.2017 12:59

Vielen dank für die schnelle Antwort!

Jörg Marcinkowski am 20.06.2016 18:14

1). Meine Mieterin hat für ihre Tochter (14, bislang bei ihrem Ex in der Ukraine lebend) ein Familiennachzugsvisum erhalten...holt sie also dauerhaft zu sich. Braucht`s für diese mj. Tochter eine Meldebestätigung? Mieterin meint, sie bräuchte von mir eine Bestätigung, dass ich ihr erlaube, ihre Tochter bei ihr anzumelden.

2). Sollte ich die Tochter extra in den Mietvertrag aufnehmen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 21.06.2016 09:47

Sehr geehrter Herr Marcinkowski,

in dem von Ihnen genannten Fall dürfte die Mieterin die Wohnungsgeberin für ihre Tochter sein. Diese müsste dementsprechend auch die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Speziell zu Personen unter 16 Jahren heißt es im Bundesmeldegesetz: "Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen." Im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber immer, dies im Vorfeld mit dem zuständigen Meldeamt und mit der Mieterin zu klären. Unter Umständen möchte sich Ihre Mieterin mit der schriftlichen Erlaubnis ja auch nur absichern.

Bitte beachten Sie zudem, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Diese erhalten Sie von einem Eigentümerverein wie Haus & Grund oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Wagner am 15.05.2016 09:55

Auch von mir eine Frage:

Muss nun auch der Auszug innerhalb Deutschlands gemeldet werden oder nicht ?

Unsere Meldebehörde sagt nein ( telefonisch) und ein Kollege in Rostock meint,dass es das Gesetz zwingend vorschreibt.

Mir war nur der Auslandsverzug für diese Meldeart bekannt.

auf Kommentar antworten

elina lucia am 13.05.2022 10:24

Mein Name ist Elina Luca, ich hätte nie gedacht, dass ich jemals wieder lächeln werde. Mein Mann hat mich ein Jahr lang mit zwei Kindern zurückgelassen. Alle Bemühungen, ihn zurückzubringen, schlugen fehl Jesse, der mir von einem Zauberwirker namens Dr. Ogugu erzählte. Sie gab mir seine E-Mail-Adresse und Handynummer und ich kontaktierte ihn und er versicherte mir, dass mein Mann innerhalb von 48 Stunden zu mir zurückkommen würde. In weniger als 48 Stunden kam mein Mann zurück und fing an zu betteln Verzeihen Sie, dass es das Werk des Teufels ist, also bin ich bis jetzt immer noch überrascht über dieses Wunder, ich konnte nicht schwanger werden, aber sobald der Zauber gesprochen war, wurde ich schwanger und brachte mein drittes Kind zur Welt, falls Sie eines brauchen Hilfe von ihm können Sie ihn per E-Mail kontaktieren: solutiontempledrogugu@gmail.com

WhatsApp oder rufen Sie ihn jetzt an: +2347011196745


Immowelt-Redaktion am 17.05.2016 08:57

Sehr geehrter Herr Wagner,

derzeit ist eine Bescheinigung über einen Auszug bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht nötig. Der Meldebehörde genügt in diesem Fall die Wohnungsgeberbescheinigung des neuen Wohnungsgebers.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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