Lesermeinungen:
Der Rundfunkbeitrag ist die Pflichtabgabe, mit der der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert wird. Nahezu jeder Einzelne muss seinen Teil dazu beitragen. Es gibt aber auch ein paar wenige Ausnahmen.
Der Rundfunkbeitrag sorgt für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehören ARD und ZDF mit den jeweiligen Regional- und Spartensendern, sowie die zugehörigen Radiosender und der Deutschlandfunk.
Mit dem Rundfunkbeitrag soll die Grundversorgung sichergestellt werden. Das bedeutet, dass auch solche Sendungen Teil des Programms sein müssen, die nur ein kleiner Teil der Gesellschaft sehen möchte. Außerdem ist durch den Beitrag die redaktionelle Berichterstattung finanziell nicht von den Einschaltquoten oder privaten Geldgebern abhängig, wodurch die öffentlich-rechtlichen Sender unabhängiger als Private berichten können. Dadurch soll die politische Bildung und Meinungsvielfalt unterstützt werden.
Der Rundfunkbeitrag beläuft sich derzeit auf monatlich 18,36 Euro pro Privathaushalt. Früher landläufig unter dem Schlagwort GEZ (Gebühreneinzugszentrale) bekannt, wird der heutige Rundfunkbeitrag also nicht mehr abhängig von der Anzahl vorhandener Empfangsgeräte berechnet. Er muss pauschal pro Haushalt bezahlt werden.
Auch für gewerblich genutzte Betriebsstätten sowie Dienstwagen fällt der Rundfunkbeitrag an. Ein Fahrzeug pro Betriebsstätte ist beitragsfrei, für jedes weitere fallen 6,12 Euro pro Monat an. Die Höhe der Beiträge pro Betriebsstätte ist abhängig von der Anzahl Beschäftigter:
Beschäftige pro Betriebsstätte | Anzahl der Beiträge | Beitrag pro Betriebsstätte pro Monat |
Bis 8 | 1/3 | 6,12 Euro |
9 bis 19 | 1 | 18,36 Euro |
20 bis 49 | 2 | 36,72 Euro |
50 bis 249 | 5 | 91,80 Euro |
250 bis 499 | 10 | 183,60 Euro |
500 bis 999 | 20 | 367,20 Euro |
1.000 bis 4.999 | 40 | 734,40 Euro |
5.000 bis 9.999 | 80 | 1.468,80 Euro |
10.000 bis 19.999 | 120 | 2.203,20 Euro |
ab 20.000 | 180 | 3.304,80 Euro |
Für die Berechnung zählt die durchschnittliche Anzahl der im Vorjahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Nicht mitgerechnet werden Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Die Anzahl kann entweder pro Kopf angegeben werden oder man berücksichtigt die wöchentliche Arbeitszeit und addiert, wie viele Vollzeitstellen sich aus allen Teil- und Vollzeitstellen ergeben.
Vielen ist der Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge. Um ihn herum kommt allerdings niemand so leicht. Grundsätzlich muss der Rundfunkbeitrag zunächst von jedem gezahlt werden. Wenige Ausnahmen gibt es allerdings doch:
Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt abgerechnet. In Eheverhältnissen, zusammenlebenden Familien und Wohngemeinschaften generell zahlt also nicht jeder Einzelne, sondern nur eine Person. Wer sich als Beitragszahler angemeldet hat, bekommt eine Beitragsnummer, unter der sich alle weiteren Personen des Haushalts online registrieren können. Die 9-stellige Beitragsnummer steht auf der Anmeldebestätigung, auf der Zahlungsaufforderung oder auf anderen Schreiben des Beitragsservice immer oben rechts unter dem Kontaktblock.
Wer mehr als einen Wohnsitz hat, musste einst auch für den Zweitwohnsitz den Rundfunkbeitrag zahlen. Dies gilt seit November 2019 nicht mehr, sofern kein anderer den Beitrag für die Erstwohnung zahlt. Auch Ehepartner oder eingetragene Partner eines Beitragszahlers müssen für eine Nebenwohnung keinen weiteren Rundfunkbeitrag bezahlen. Grundsätzlich entfallen sogenannte doppelte Gebühren.
Unter bestimmten Umständen kann eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden. Dies ist beispielsweise bei allen der Fall, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder bestimmte Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Pflegegeld erhalten.
Menschen, die gehörlos, blind oder taubblind sind, oder aufgrund einer anderen Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, können eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Voraussetzung für eine Ermäßigung ist eine Bescheinigung über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“. Das Merkzeichen steht für „Rundfunkbeitrag“ und wird von der zuständigen Behörde im Schwerbehindertenausweis vermerkt.
Taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe und Sonderfürsorgeberechtigte können sich komplett von der Beitragspflicht befreien lassen. Beim Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen sie hierzu den jeweiligen Nachweis an den Beitragsservice mitsenden.
Eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann sich auch auf andere Personen auswirken. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie eigene Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen Beitrag, wenn sie im gleichen Haushalt leben.
Der Rundfunkbeitrag wird vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eingesammelt und verwaltet. Wer beitragspflichtig ist, erhält von dieser Einrichtung üblicherweise auch alle relevanten Informationen.
Wer volljährig wird oder in eine neue Wohnung zieht, wird nach kurzer Zeit ein Schreiben vom Beitragsservice erhalten. Das Schreiben enthält eine Aufforderung zur Anmeldung sowie alle notwendigen Adressen und Informationen, um die Anmeldung durchzuführen. Die Antwort kann dann entweder postalisch oder online abgeschickt werden.
Der Rundfunkbeitrag kann per SEPA-Lastschrift oder Überweisung bezahlt werden. Eine Zahlung in bar ist nicht möglich. Der Vorteil des Lastschriftverfahrens ist, dass kein Überweisungsbeleg ausgefüllt werden muss. Außerdem erfolgt die Zahlung automatisch immer rechtzeitig. Wer per Überweisung bezahlt, erhält rechtzeitig zur jeweiligen Fälligkeit eine Zahlungsaufforderung.
Als Verwendungszweck sollte unbedingt die neunstellige Beitragsnummer angegeben werden. Nur so kann der Beitragsservice die Zahlung dem richtigen Beitragskonto zuordnen.
Hier sind die aktualisierten IBAN-Nummern für verschiedene Rundfunkanstalten aufgelistet, die seit dem 1. Januar 2023 gültig sind:
NDR:
Landesbank Baden-Württember
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
vorher: Deutsche Bank Hamburg
RBB:
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
vorher: Commerzbank Potsdam
Gemeinsames Konto aller Landesrundfunkanstalten:
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78
vorher: Postbank Köln
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat die neuen Bankverbindungen in seinen Schreiben an die Nutzer bereits mitgeteilt, und die neuen Bankdaten sind auch auf Zahlungsaufforderungen und Überweisungsträgern angegeben. Für Nutzer, die ihre Rundfunkbeiträge über das SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen, ändert sich nichts. Hier ist kein Ausfüllen von Überweisungsträgern erforderlich und es besteht kein Risiko, Zahlungen zu übersehen, die alte IBAN-Nummer zu verwenden oder falsche Überweisungen zu tätigen.
Für die Abstände, in denen der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Die aktuelle Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024. Doch es läuft bereits die Anmeldephase, in der die Sender ihren Finanzbedarf bei der Gebührenkommission KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) hinterlegen. Die Bundesländer setzen die Höhe des Rundfunkbeitrags fest, sie müssen sich dabei allerdings eng an Empfehlungen der KEF halten. Mit den monatlichen 18,36 Euro wurden 2021 8,42 Milliarden Euro eingenommen. Experten gehen aber davon aus, dass ARD und ZDF für nach 2024 einen Mehrbedarf anmelden werden. Auch die Mehrkosten durch die Inflation spielen hier eine Rolle. Gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wehren sich schon jetzt einige Ministerpräsidenten. Darunter Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU), Brandenburgs Dietmar Woidke und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (beide SPD).
Kilian Treß 20.02.2023