Lesermeinungen:
Der Rundfunkbeitrag ist die Pflichtabgabe, mit der der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert wird. Nahezu jeder Einzelne muss seinen Teil dazu beitragen. Es gibt aber auch ein paar wenige Ausnahmen.
Jede Person über 18, die in Deutschland gemeldet ist, bekommt früher oder später Post vom Beitragsservice mit der Aufforderung, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Wer sich für die Zahlung korrekt anmelden oder aber sich davon befreien lassen möchte, muss einiges beachten.
Der Beitrag beläuft sich derzeit auf monatlich 17,50 Euro pro Privathaushalt. Früher landläufig unter dem Schlagwort GEZ (Gebühreneinzugszentrale) bekannt, wird der heutige Rundfunkbeitrag also nicht mehr abhängig von der Anzahl vorhandener Empfangsgeräten berechnet. Er muss pauschal pro Haushalt bezahlt werden.
Erhöhung der Rundfunkgebühren tritt mit Verzögerung in Kraft
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schlug eine Erhöhung für Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich vor. Sie tritt nun mit Verzögerung in Kraft. 15 Bundesländer hatten der Erhöhung zwar zugestimmt, Sachsen-Anhalt blockierte als einziges Bundesland die geplante Erhöhung. ARD, ZDF und das Deutschlandradio reichten Klage beim Bundesverfassungsgericht deswegen ein. Das hat am 5. August 2021 entschieden, dass ein einzelnes Bundesland nicht die Entscheidung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stoppen kann.
Die Beitragserhöhung tritt also in Kraft, allerding muss die KEF den 16 Ländern zuvor einen neuen Vertrag zur Ratifizierung vorlegen. Dabei sind Kompensationserfordernisse wegen unterbliebener Beitragsanpassung zu berücksichtigen. Das ganze Urteil gibt es hier.
Für gewerblich genutzte Betriebsstätten sowie Dienstwagen fallen ebenfalls Beiträge an. Ein Fahrzeug pro Betriebsstätte ist beitragsfrei, für jedes weitere fallen 5,83 Euro pro Monat an. Die Höhe der Beiträge pro Betriebsstätte ist abhängig von der Anzahl Beschäftigter:
Beschäftige pro Betriebsstätte | Anzahl der Beiträge | Beitrag pro Betriebsstätte pro Monat |
Bis 8 | 1/3 | 5,83 Euro |
9 bis 19 | 1 | 17,50 Euro |
20 bis 49 | 2 | 35,00 Euro |
50 bis 249 | 5 | 87,50 Euro |
250 bis 499 | 10 | 175,00 Euro |
500 bis 999 | 20 | 350,00 Euro |
1.000 bis 4.999 | 40 | 700,00 Euro |
5.000 bis 9.999 | 80 | 1.400,00 Euro |
10.000 bis 19.999 | 120 | 2.100,00 Euro |
ab 20.000 | 180 | 3.150,00 Euro |
Für die Berechnung zählt die durchschnittliche Anzahl der im Vorjahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Nicht mitgerechnet werden Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Die Anzahl kann entweder pro Kopf angegeben werden oder man berücksichtigt die wöchentliche Arbeitszeit und addiert, wie viele Vollzeitstellen sich aus allen Teil- und Vollzeitstellen ergeben.
Vielen ist der Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge. Um ihn herum kommt allerdings niemand so leicht. Grundsätzlich muss der Beitrag zunächst von jedem gezahlt werden. Wenige Ausnahmen gibt es allerdings doch:
Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt abgerechnet. In Eheverhältnissen, zusammenlebenden Familien und Wohngemeinschaften generell zahlt also nicht jeder Einzelne, sondern nur eine Person. Wer sich als Beitragszahler angemeldet hat, bekommt eine Beitragsnummer, unter der sich alle weiteren Personen des Haushalts online registrieren können.
Wer mehr als einen Wohnsitz hat, musste bisher auch für den Zweitwohnsitz den Rundfunkbeitrag zahlen. Dies gilt seit November 2019 nicht mehr, sofern kein anderer den Beitrag für die Erstwohnung zahlt. Auch Ehepartner oder eingetragene Partner eines Beitragszahlers müssen für eine Nebenwohnung keinen weiteren Rundfunkbeitrag bezahlen.
Unter bestimmten Umständen kann eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden. Dies ist beispielsweise bei allen der Fall, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder bestimmte Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Pflegegeld erhalten.
Menschen mit gewissen Behinderungen können zudem eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Dies betrifft vor allem Menschen, die gehörlos, blind oder taubblind sind. Doch auch Menschen, die aufgrund einer anderen Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, müssen nur einen Teil des Rundfunkbeitrags bezahlen. Voraussetzung für eine Ermäßigung ist eine Bescheinigung über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“. Das Merkzeichen steht für „Rundfunkbeitrag“ und wird von der zuständigen Behörde im Schwerbehindertenausweis vermerkt.
Taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe und Sonderfürsorgeberechtigte können sich komplett von der Beitragspflicht befreien lassen. Beim Antrag auf Befreiung müssen sie hierzu den jeweiligen Nachweis an den Beitragsservice mitsenden.
Eine Ermäßigung oder Befreiung kann sich auch auf andere Personen auswirken. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie eigene Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen Beitrag, wenn sie im gleichen Haushalt leben.
Der Rundfunkbeitrag wird vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eingesammelt und verwaltet. Wer beitragspflichtig ist, erhält von dieser Einrichtung üblicherweise auch alle relevanten Informationen.
Wer volljährig wird oder in eine neue Wohnung zieht, wird nach kurzer Zeit ein Schreiben vom Beitragsservice erhalten. Das Schreiben enthält eine Aufforderung zur Anmeldung sowie alle notwendigen Adressen und Informationen, um die Anmeldung durchzuführen. Die Antwort kann dann entweder postalisch oder online abgeschickt werden.
Der Rundfunkbeitrag kann per SEPA-Lastschrift oder Überweisung bezahlt werden. Eine Zahlung in bar ist nicht möglich. Der Vorteil des Lastschriftverfahrens ist, dass kein Überweisungsbeleg ausgefüllt werden muss. Außerdem erfolgt die Zahlung automatisch immer rechtzeitig. Wer per Überweisung bezahlt, erhält rechtzeitig zur jeweiligen Fälligkeit eine Zahlungsaufforderung.
Als Verwendungszweck sollte unbedingt die neunstellige Beitragsnummer angegeben werden. Nur so kann der Beitragsservice die Zahlung dem richtigen Beitragskonto zuordnen.
Für die Abstände, in denen der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Der Rundfunkbeitrag sorgt für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehören ARD und ZDF mit den jeweiligen Regional- und Spartensendern, sowie die zugehörigen Radiosender und der Deutschlandfunk.
Mit dem Rundfunkbeitrag soll die Grundversorgung sichergestellt werden. Das bedeutet, dass auch solche Sendungen Teil des Programms sein müssen, die nur ein kleiner Teil der Gesellschaft sehen möchte. Außerdem ist durch den Beitrag die redaktionelle Berichterstattung finanziell nicht von den Einschaltquoten oder privaten Geldgebern abhängig, wodurch die öffentlich-rechtlichen Sender unabhängiger als Private berichten können. Dadurch soll die politische Bildung und Meinungsvielfalt unterstützt werden.