Schimmel: Ursachen erkennen, Schäden beseitigen

Lesermeinungen:  

(11)

Bei Schimmel in der Wohnung gilt: Betroffene sollten umgehend handeln, um Folgeschäden und Gesundheitsprobleme zu vermeiden. Was Mieter und Eigentümer gegen Schimmel tun können und wer für den Schaden letztlich zahlt.

Schimmelpilzsporen sind überall: Ob sie sich in einer Wohnung ausbreiten und einen Schaden anrichten können, hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Schimmelpilze brauchen nicht nur Nährstoffe – die sie in jeder Wohnung reichlich finden – sondern auch Feuchtigkeit. Ist beides gegeben, kann sich Schimmel ausbreiten.

Schimmel, Schaden, Wand, Schimmel entfernen, Foto: adam88xx/Stock.adobe.com
Wird Schimmel in der Wohnung entdeckt, muss schnell gehandelt werden. Zunächst muss die Ursache, dann der Schaden beseitigt werden. Foto: adam88xx/Stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nicht alle Schimmelpilzarten sind gesundheitsgefährdend. Doch das sollte im Zweifel abgeklärt werden.
  • Schimmel sollte nicht nur oberflächlich entfernt werden. Vielmehr muss sämtliches betroffenes Material entfernt werden.
  • Ursachen für Schimmel können unter anderem sein: hohe Luftfeuchtigkeit, Wasseraustritt, bauliche Mängel.
  • Bei Mietwohnungen haftet der Mieter nur, wenn er selbst ursächlich für den Schimmelbefall verantwortlich ist.
  • Bei Eigentumswohnungen hängt die Haftungsfrage davon ab, ob der Schimmel Gemeinschafts- oder Sondereigentum betrifft.

Gesundheitliche Aspekte: Wann Schimmel gefährlich ist

Die Wissenschaft kennt über 100.000 unterschiedliche Schimmelpilzarten, manche davon sind ungefährlich – man denke nur an französischen Weichkäse –, andere hingegen hochgradig gesundheitsgefährdend.

Das trifft auf viele der verbreiteten Schwarz-, Rot- oder Grünschimmelarten zu, die sich bevorzugt an Wänden und Decken ausbreiten. Es gibt auch Schimmelarten, bei denen ein Befall für die Bewohner nicht erkennbar ist, sie können nur durch Raumluftanalysen und Materialproben nachgewiesen werden.

Grenzwerte, wie viele Schimmelsporen in der Luft sein dürfen, gibt es nicht. Wird Schimmelbefall entdeckt, gilt das Vorsorgeprinzip: Auch kleinere Schimmelschäden sollten sicherheitshalber schnell fachgerecht beseitigt werden.

Info

Was an Schimmel gefährlich ist

Schimmelpilze gibt es überall, wenn auch in geringen Konzentrationen. Ein Pilz besteht aus einem Myzel, einem fadenförmigen Geflecht, sowie den Sporen. Werden letztere eingeatmet, können sie gesundheitliche Probleme verursachen.

Schimmel entfernen: Wie man vorgehen sollte

Egal, ob es sich um einen kleineren oder größeren Schimmelbefall handelt: zunächst gilt es, Ursachenforschung zu betreiben. Denn den Schimmel zum Beispiel nur mit einer Anti-Schimmel-Farbe zu überstreichen oder mit Antischimmelspray oder Schimmelentferner zu behandeln mag optischen Erfolg bringen, beseitigt aber nicht die Ursache. Die Folge: Der Schimmel kommt wieder.
1.) Erst Ursachen erkennen, dann Schimmel entfernen

Grundsätzlich gibt es verschiedene Ursachen, die ein unterschiedliches Handeln erfordern:

Ursache: zu hohe Luftfeuchtigkeit

Schimmel, Lüften, Fenster, Foto: Burdun/Stock.adobe.com
Falsches oder mangelndes Lüften kann zu hoher Luftfeuchtigkeit führen. Wasser kondensiert an Fenstern und Wänden – die Folge: Schimmel. Burdun/Stock.adobe.com

Durch Atmen, Duschen und Kochen werden in einem Vierpersonenhaushalt täglich etwa 15 Liter Wasser in Form von Wasserdampf freigesetzt, weitere Feuchtigkeitsquellen sind zum Beispiel Zimmerpflanzen und Aquarien.

Maßnahmen: Diese Feuchtigkeit muss durch regelmäßiges Stoßlüften nach draußen gebracht werden. Empfehlenswert ist es deshalb, etwa dreimal täglich für fünf bis zehn Minuten die Fenster zu öffnen.

Geschieht dies nicht, kann sich die Feuchtigkeit vornehmlich an kalten Wandstellen absetzen und bildet dabei einen idealen Nährboden für Schimmel. Neubauten sind üblicherweise sehr dicht und gut gedämmt. Auch hier ist häufiges Lüften oder auch der Einbau einer Lüftungsanlage empfehlenswert, um die Feuchtigkeit nach draußen zu transportieren und Schimmel zu vermeiden.

Info

Altbauten besonders gefährdet

Insbesondere viele Altbauten sind schimmelgefährdet: Schlecht gedämmte Außenwände und Fensterlaibungen werden im Winter besonders kalt. Die warme und feuchtigkeitsgesättigte Innenluft kann dann leicht an den kalten Stellen kondensieren. Werden neue Fenster eingebaut, die besser dämmen als die Außenwände, kann an diesen Feuchtigkeit kondensieren – auch hier droht Schimmelgefahr. Häufiges Lüften hilft nicht in allen Fällen. Oft kann das Problem der Wärmebrücken nur durch Dämmmaßnahmen beseitigt werden.

Ursache: Wasseraustritt in der Wohnung

Schimmel, Wasser, Rohr, Wasserrohrbruch, Foto: Janni/Stock.adobe.com
Ist ein Rohr defekt, kann in kurzer Zeit viel Wasser in Bauteile eindringen. Die Schimmelgefahr steigt. Foto: Janni/Stock.adobe.com

Temporäre Ereignisse wie das Platzen des Abflussschlauchs der Waschmaschine, eine übergelaufene Badewanne oder auch ein Wasserrohrbruch bringen in kürzester Zeit viel Feuchtigkeit ins Bauwerk. Auch ohne Vorliegen von substanziellen baulichen Mängeln wird so ein ideales Klima für Schimmelpilz geschaffen.

Maßnahmen: Deshalb sollte nach einem solchen Vorfall so schnell wie möglich gehandelt werden. Bei einem Wasserrohrbruch sofort den Hauptwasserhahn zudrehen und einen Handwerker mit der Reparatur des defekten Rohres beauftragen.

Ansonsten gilt: Sofort nach Schadenseintritt das oberflächliche Wasser gründlich wegwischen und viel lüften. Ist das Wasser schon in Bauteile eingedrungen, ist in vielen Fällen der Einsatz eines Bautrockners empfehlenswert. Solche Geräte können Betroffene zum Beispiel in Baumärkten mieten.

Es muss aber sichergestellt sein, dass der Bautrockner auch die gesamte Feuchtigkeit beseitigen kann. Das kann schwierig werden, wenn zum Beispiel Feuchtigkeit in die Dämmung des Estrichs eingedrungen ist, was für den Laien oft schwer zu erkennen ist. Dann muss unter Umständen ein Fachmann Bohrungen in den Estrich vornehmen, um das Material zu entfeuchten. Hat sich schon Schimmel gebildet, müssen betroffene Stellen nach der Trocknung entfernt und erneuert werden.

Ursache: Bauliche Mängel

Schimmel, bauliche Mängel, Riss, Foto: Animaflora/Stock.adobe.com
Schadhafte Stellen an Dach und Fassade lassen Feuchtigkeit ins Bauwerk eindringen. Die Folge kann Schimmelbefall sein. Foto: Animaflora/Stock.adobe.com

Bauliche Mängel sind eine häufige Ursache für Schimmelpilzbefall. Die Anfälligkeit eines Gebäudes für Schimmelbildung kann schon beim Neubau gelegt werden: Konnte dieser nicht richtig austrocknen, bietet sich dem Schimmel ein guter Nährboden.

Bei Bestandsgebäuden treten die verursachenden Schäden meist zunächst unbemerkt und schleichend ein. Oft sind es undichte Stellen am Bauwerk wie etwa defekte Dächer, beschädigte Dachrinnen und Fallrohre, Mauerwerksrisse, schadhafte Kellerabdichtungen oder defekte Zu- und Abwasserrohre, die die Feuchtigkeit im Bauwerk erhöhen.

Maßnahmen: Neubauten müssen gut austrocknen, bevor sie bezogen werden, technische Trockengeräte können diesen Vorgang beschleunigen. Tritt in einem Altbau ein Schimmelbefall auf, gilt es, möglichst schnell die Ursache zu finden und diese vollständig zu beseitigen, bevor der Schimmel entfernt wird, ansonsten bringt die Schimmelsanierung nur temporären Erfolg.

2.) Dem Schimmel auf der Spur: Schimmelabstriche analysieren lassen

Dem Schimmel auf der Spur: Schimmelabstriche analysieren lassen

Schimmel, Schimmelabstrich, Labor, Foto: Bäckersjunge/Stock.adobe.com
Eine Laboruntersuchung zeigt, mit welchem Schimmel man es zu tun hat. Foto: Bäckersjunge/Stock.adobe.com

Wer von einem Schimmelschaden in seiner Wohnung betroffen ist und an gesundheitlichen Einschränkungen leidet, sollte herausfinden, ob ein Zusammenhang besteht. Dann ist es sinnvoll, den Schimmel in einem Labor untersuchen zu lassen.

In solchen Fällen wird ein Schimmelabstrich gemacht und ins Labor eingeschickt. Die Auskunft über die Art des Schimmelpilzes kann zu einer fundierten Diagnostik der gesundheitlichen Beschwerden beitragen.

3.) Schimmel entfernen: Wann ein Fachmann nötig ist

Bei größeren Schimmelschäden sollte zur Schimmelbekämpfung grundsätzlich ein Fachmann hinzugezogen werden: Ist die Ursache unklar, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

Kleinere Schimmelschäden können Heimwerker bisweilen aber auch selbst beseitigen. Bewohner, die eine Allergie gegen Schimmelpilzsporen haben, sollten hierfür einen Fachmann zurate ziehen. Generell versteht das Umweltbundesamt unter kleineren Schäden Flächen von weniger als einem halben Quadratmeter.

Zudem sollten Heimwerker bei den Arbeiten Atemschutz und Handschuhe tragen. Die befallenen Flächen müssen bei der Schimmelentfernung befeuchtet werden, um zu verhindern, dass Sporen in die Luft gelangen.

Bei glatten, nicht porösen Flächen wie etwa Glas reicht eine Reinigung der befallenen Stellen mit Haushaltsreiniger und ein anschließendes Abreiben mit 70-prozentigem Alkohol.

Bei porösen Baumaterialien wie etwa Putz muss oft davon ausgegangen werden, dass der Pilz schon in das Material eingedrungen ist. Dieses muss zur Schimmelbekämpfung entfernt und ausgetauscht werden. Grundsätzlich sollte aber auch bei einem kleinen Schimmelschaden die Ursache ermittelt werden, um einem erneuten Befall vorzubeugen.

Schimmel: Wer haftet?

Ist ein Schimmelschaden aufgetreten, stellt sich die Frage, wer für die Beseitigung zuständig ist und die Kosten tragen muss. Je nach Ursache und der Frage, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt, fallen die Antworten unterschiedlich aus. Und auch wer eine Immobilie mit ehemaligem oder noch vorhandenem Schimmelschaden verkaufen will, muss einiges beachten.

Schimmel in der Mietwohnung

Schimmel, Briefkasten, Mietminderung, Foto: Andrey Popov/Stock.adobe.com
Der Mieter kann die Miete wegen eines Schimmelbefalls nur dann mindern, wenn ihn keine Schuld an dem Schaden trifft. Foto: Andrey Popov/Stock.adobe.com

Ob der Mieter die Kosten der Schimmelbeseitigung zu tragen hat oder nicht, hängt davon ab, ob er den Schaden verursacht hat oder ein Baumangel dafür verantwortlich ist. Entstand der Schimmelschaden aufgrund des Verschuldens des Mieters, etwa weil dieser unzureichend oder gar nicht gelüftet hat, ist er für den Schaden verantwortlich und muss dafür aufkommen.

In der Praxis lässt sich aber oft nicht zweifelsfrei das Lüftungsverhalten des Mieters nachvollziehen, weshalb es immer wieder zu Streitigkeiten kommt. Rechtlich gesehen muss zunächst der Mieter beweisen, dass ein Mangel vorliegt.

Im zweiten Schritt ist der Vermieter an der Reihe: Er muss darlegen, dass er den Mangel nicht zu verantworten hat. Anschließend muss der Mieter beweisen, dass nicht er Verursacher des Mangels ist.

Da diese Beweiskette komplex und nicht immer einfach zu führen ist, werden solche Konflikte häufig vor Gericht ausgetragen. In vielen Fällen kann oft nur ein kostspieliges Sachverständigengutachten die Ursache für den Schimmelbefall klären.

Ist der Mieter der Verursacher, so kann er die Miete nicht mindern und auch keine weitergehenden Ansprüche an den Vermieter geltend machen.

Ist hingegen ein baulicher Mangel die Ursache für den Schimmelbefall, so haftet der Vermieter für den Schaden. Der Mieter kann für den Zeitraum, in dem er die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen konnte, eine Mietminderung geltend machen. Diese kann je nach Schwere des Schimmelbefalls unterschiedlich hoch sein – ist die Wohnung unbewohnbar, bis zu 100 Prozent.

Achtung

Mietminderung nur, wenn der Vermieter von dem Schaden weiß

Der Mieter kann nur dann eine Mietminderung geltend machen, wenn er den Vermieter über den Schaden unterrichtet. Er ist sogar verpflichtet, den Schaden seinem Vermieter mitzuteilen, sobald er diesen bemerkt. Macht er dies nicht, droht ihm sogar Ärger: Denn wenn sich der Schimmelbefall weiter ausbreiten kann, ist der Mieter eventuell sogar schadensersatzpflichtig. 

Unter Umständen kommen auch weitere Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa dann, wenn Möbel oder andere Gegenstände des Mieters durch den Schimmelschaden in Mitleidenschaft gezogen werden.

To do: So gehen Mieter bei Schimmel vor

  • Wenn Schimmelbildung auftritt: Umgehend dem Vermieter melden, mittels einer Mängelanzeige
  • Beseitigung des Schadens anmahnen, sofern der Mieter nicht selbst den Schimmel verursacht hat.
  • Wenn der Vermieter der Aufforderung nicht nachkommt, ist eine Mietminderung möglich. Wer eine solche Minderung vornehmen will, sollte vorher aber die angemessene Höhe ermitteln und sich im Zweifel durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein dazu beraten lassen.
  • Wenn der Vermieter die Beseitigung verweigert, ist eine Ersatzvornahme möglich. Dabei beauftragt der Mieter einen Handwerker mit der Schadensbeseitigung und rechnet die Kosten später mit dem Vermieter ab.
Link-Tipp

Wie Mieter und Vermieter reagieren sollten, wenn es in der Wohnung schimmelt, klären folgende Beiträge:
Wenn Mieter plötzlich ihre Miete mindern – so sollten Vermieter reagieren
Mängelanzeige: So mahnen Mieter Mängel richtig an

Schimmel in einer Eigentumswohnung: meist der Eigentümer

Ist der Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft von einem Schimmelschaden betroffen, stellen sich folgende Fragen: Wurde der Schimmel vom Wohnungseigentümer verursacht? Betrifft der Schaden nur seine Wohnung oder liegt die Ursache im Gemeinschaftseigentum begründet?

Fall 1: Das Gemeinschaftseigentum ist betroffen

Tritt der Schaden nur am Gemeinschaftseigentum wie dem Dach oder der Fassade auf, so tragen alle Eigentümer anteilig die Kosten.

Fall 2: Nur die Wohnung eines Eigentümers ist betroffen, die Ursache liegt bei ihm

Ist nur die Wohnung des Eigentümers – also sein Sondereigentum – betroffen und liegt die Ursache nicht an einem Schaden am Gemeinschaftseigentum, so ist der Eigentümer allein verantwortlich für die Beseitigung des Schadens und trägt auch alle Kosten.

Fall 3: Nur die Wohnung eines Eigentümers ist betroffen, die Ursache liegt im Gemeinschaftseigentum

Schwieriger wird es, wenn der Schimmelschaden im Sondereigentum auftritt, aber die Ursache im Gemeinschaftseigentum zu finden ist: Denn auch in diesem Fall trägt der Wohnungseigentümer oftmals selbst die Kosten.

Die Gemeinschaft haftet nur dann, wenn der Schaden schuldhaft etwa dadurch verursacht wurde, dass ein bekannter Schaden am Gemeinschaftseigentum nicht beseitigt wurde.

Grundsätzlich gilt allerdings: Der Verwalter einer Wohnanlage muss den Ursachen eines Schimmelschadens auch im Sondereigentum nachgehen und Defekte am Gemeinschaftseigentum wie etwa undichte Stellen am Dach, die einen Schimmelschaden im Sondereigentum verursachen könnten, umgehend beseitigen. Weigert sich hier die Eigentümergemeinschaft, kann ein betroffener Eigentümer die Beseitigung solcher Schäden notfalls sogar gerichtlich durchsetzen.

Link-Tipp

Wer eine Eigentumswohnung erwerben will, sollte die Beschlüsse der Gemeinschaft der letzten Jahre studieren, um festzustellen, ob es Schäden gab und wie die Gemeinschaft damit umging:
Eigentümergemeinschaft: Worauf Wohnungskäufer achten sollten

Schimmel in einer zum Verkauf stehenden Immobilie - in der Regel der Verkäufer

Schimmel, Wand, Foto: VRD/Stock.adobe.com
Wer als Verkäufer einen Schimmelschaden verheimlicht, muss mit Problemen rechnen. Foto: VRD/fotolia.com Foto: VRD/Stock.adobe.com

In notariellen Immobilienkaufverträgen wird meist ein Gewährleistungssauschluss für Mängel vereinbart. Dieser Ausschluss gilt aber nicht grenzenlos. Hat der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen, droht ihm später Ärger. Denn der Käufer kann in solchen Fällen nicht nur die Beseitigung des Mangels oder Schadensersatz verlangen; unter Umständen ist auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich.

Der Verkäufer sollte keinesfalls einen Schimmelschaden einfach mit Anti-Schimmel-Farbe übertünchen und darauf hoffen, dass der Kaufinteressent nichts bemerkt. Grundsätzlich gilt: Sämtliche Eigenschaften der Immobilie, die die Kaufentscheidung des Interessenten beeinflussen können, muss der Verkäufer mitteilen.

Ob der Verkäufer fachmännisch beseitigte Mängel mitteilen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zwar muss ein Verkäufer nicht die komplette Historie des Gebäudes darlegen. Aber zumindest dann, wenn der Kaufinteressent Fragen nach früheren Schäden stellt, sollte der Verkäufer wahrheitsgemäß antworten.

Dasselbe gilt, wenn ein größerer Schaden in der Vergangenheit fachmännisch beseitigt wurde. Dies sollte der Verkäufer von sich aus mitteilen: Denn auch dann ist eine Wertminderung des Gebäudes trotz erfolgreicher Sanierung nicht ausgeschlossen, was die Kaufentscheidung des Interessenten beeinflussen könnte.

Gewusst wie: Schimmel vermeiden

Besser als Schimmel zu beseitigen ist es allemal, ihm erst gar keine Chancen zu geben. So können beispielsweise eine regelmäßige Inspektion und Wartung des Dachs durch einen Dachdecker dabei helfen, kleine Mängel schon frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, sodass erst gar kein Schaden entstehen kann. Bewohner sollten zudem regelmäßig potenziell schimmelgefährdete Stellen begutachten, also zum Beispiel hinter die Schränke schauen.

Auch Luftentfeuchter können helfen, die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung unter Kontrolle zu halten.

FAQ: Schimmel in der Wohnung

Was ist zu tun bei Schimmel in der Wohnung?

Taucht Schimmel auf, sollte bei Mietwohnungen umgehend der Vermieter, bei Eigentumswohnungen die Hausverwaltung informiert werden, um schnell etwaige Ursachen ausfindig zu machen.

Wer muss die Ursache von Schimmel beweisen: Vermieter oder Mieter?

Zunächst gilt die Vermutung, dass der Vermieter zuständig ist. Dieser hat dann die Beweislast, dass der Schimmel vom Mieter verursacht wurde. Wird der Beweis erbracht, hat der Mieter dann die Möglichkeit, den Gegenbeweis zu erbringen, dass er eben doch nicht den Schimmel verursacht hat. Gelingt dies, ist der Vermieter endgültig in der Pflicht.

Ist bei Schimmel eine Mietminderung möglich?

Sofern der Mieter nicht selbst für den Schimmel verantwortlich ist, kann er unter Umständen die Miete mindern. Dafür muss er umgehend den Vermieter informieren. Die Minderung steht dem Mieter ab Auftreten des Mangels zu. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung, die sie beim Nutzen der Mietwohnung verursacht. Ist die Wohnung so schwer vom Schimmel befallen, dass sie praktisch unbewohnbar ist, so kann die Minderungsquote bis zu 100 Prozent betragen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich über die mögliche Höhe der Minderung rechtlich beraten zu lassen, denn eine zu hoch angesetzte Minderungsquote kann als Mietrückstand ausgelegt werden.

Wie kann man Schimmel vorbeugen?

Durch richtiges Heizen und Lüften kann Schimmel vorgebeugt werden. Mehrmals täglich kurz stoßzulüften ist dabei besser und vor allem energiesparender, als die Fenster längere Zeit nur in Kippstellung zu halten.

Falls bauliche Mängel vorhanden sind, die Schimmelbefall begünstigen, sollten diese umgehend beseitigt werden.

Wer zahlt bei Schimmel in der Wohnung den Sachverständigen?

Zunächst zahlt derjenige den Sachverständigen, der ihn beauftragt. Kommt es zum Streit, trägt die unterlegene Prozesspartei die Kosten.

Ist eine fristlose Kündigung wegen Schimmelbefalls möglich?

Laut Paragraf 569 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine fristlose Kündigung möglich , wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dabei reicht es aus, wenn der Mieter dem Vermieter den Schimmelschaden mitteilt, dann ist der Vermieter in der Beweislast, dass die Ursache des Schimmelbefalls nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt, sondern dass der Mieter verantwortlich ist. Will er deshalb kündigen, sollte er sich allerdings rechtlich beraten lassen. Doch auch der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser die Bausubstanz gefährdet.

Frank Kemter22.06.2020

Ihre Meinung zählt

(11)
4.6 von 5 Sternen
5 Sterne
 
10
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
1
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

12 Kommentare

Silke am 29.12.2022 09:56

Guten Tag,

unsere Tochter wohnt in einer WG ( Altbau unterm Dach) mit Schimmelbefall in Bad, Küche und ihrem eigenen Zimmer.

In ihrem Zimmer ist der Fleck an der Außenwand schon sehr groß, aber es heißt natürlich falsches Lüften.

Wir haben eine Art Thermometer aufgestellt, was die Luftfeuchtigkeit misst. Es zeigt einen Wert von um die 50 an. Ich denke, dass das in Ordnung ist.

Im Bad befindet sich ein Oberlicht, welches man nicht öffnen kann, Ferner gibt es eine Badlüftung, die mit dem Licht gekoppelt ist. Der Schimmel wächst rund um das Oberlicht. Angeblich auch falsches Lüften. Die Bewohner sollen nach dem Duschen/Baden die Tür offen lassen, damit die Feuchtigkeit durch die Wohnung abziehen kann. Das Oberlicht befindet sich allerdings in einer Art Schacht zum Dach. Ist die feuchtwarme Luft erstmal dort kommt sie anscheinend nicht wieder runter.

In der Küche ist das Fenster beim Kochen immer geöffnet, trotzdem schimmelt es in der Zimmerecke am Fenster sogar in den Fugen der Fliesen.

Die Vermieter wissen davon und rieten uns Schimmelbekämpfungsmittel aufzutragen und dann überzustreichen. Ich denke, dass das nicht ausreicht.

Ab 1.1.2023 soll meine Tochter nun Hauptmieterin und die beiden anderen Untermieter sein.

Den unterschriebenen Mietvertrag hat sie leider am 9.12.2023 abgeschickt und unterschrieben zurückerhalten.

Am liebsten würde sie ausziehen.

Was kann sie tun und wer muss für die Schäden aufkommen?

auf Kommentar antworten

MaHe am 23.03.2022 13:25

Schimmel an rückseitiger Badezimmerwand, die darin verlaufenden Wasserleitung sind dicht:

Ergebnis des Gutachters nach Rücksprache mit Malerfachbetrien:

Die angebrachte Vliestapete ist nicht für das Verkleben an rückseitigen Badezimmerwänden geeignet!

= Verschulden des Mieters...

auf Kommentar antworten

Leyla am 30.06.2021 23:14

Moin.

Ich wohne seid dem 01.06 in meiner Wohnung (zur Miete)

Mir wurde bei der Besichtigung gesagt das die Wohnung komplett saniert wird. Wurde natürlich nicht gemacht.

Habe seid dem ersten Tag auch Schimmel in der Küche. Es wird immer schlimmer. Der Vermieter hat n gerät in die Küche gestellt und es steht da nun seid 4 Wochen. Habe dem Vermieter öfters geschrieben per Mail. Kam nichts außer „wir haben eine Firma beauftragt die sich mit ihnen in Verbindung setzt“

Habe denen vor ner Woche ne Frist von 7 Tagen gesetzt und wenn nichts passiert kürze ich die Miete um 50% weil ich mich nicht in der Wohnung aufhalten kann. Meine Küche ist auch seid 3 Wochen schon da, die kann ich leider auch nicht einbauen lassen.

Wie sehen sie die Sache?

Mfg

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 01.07.2021 12:42

Hallo Leyla,

sofern Sie nicht selbst für den Schimmel verantwortlich sind, können Sie unter Umständen die Miete mindern. Wir empfehlen Ihnen, sich über die mögliche Höhe der Minderung rechtlich beraten zu lassen, denn eine zu hoch angesetzte Minderungsquote kann als Mietrückstand ausgelegt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Thomaso2021 am 01.03.2021 11:11

Guten Morgen

Folgendes in meiner Altbau Wohnung ist folgendes aufgetreten trotz lüften regelmäßig haben wir überall Schimmel an den Fenster,am Sofa, Bett,in der Küche ,Bad überall ist der Schimmel und das schönste wir haben einen Hund 🐕 der das schlimmsten wahr nimmt wie ein Mensch was sollen wir da noch tuhen brauchen unbedingt in der Richtung unbedingt Hilfe

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 01.03.2021 15:00

Hallo Thomas,

das klingt wirklich nicht schön. Evt. gab es bereits einen Wasserschaden im Haus, dass die Wände noch feucht sind? Helfen können wir Ihnen aber leider nicht. Erkundigen sie sich bei Nachbarn nach Wasserschäden am Haus oder ob sie selbst betroffen sind, gegebenenfalls können Sie einen Experten einschalten, der Schimmel bekämpft. Ist der Vermieter schuld, können Sie unter Umständen auch eine Mietminderung durchsetzen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Lillymausie am 24.02.2021 13:18

,, Sie sind Schuld, denn sie lüften nicht richtig ", bekam ich zu hören vom Vermieter. Dabei bin ich zu Hause und somit kann ich diese Stoßlüftung vollziehen. Alle 4 Fenster weit auf und 10 Minuten ganz tapfer durchhalten.

Im Sommer kein Problem, da ist es warm, da sind eh die Fenster Tag und Nacht offen.

auf Kommentar antworten

Dummer Vermieter am 24.02.2021 12:17

Ich habe die Erfahrung gemacht mit zwei Mietern die nicht richtig gelüftet haben. Trotz Aufklärung ( richtig lüften Wäsche im Raum Trocknen ) aber sinnlos. Mein Mauerwerk ist liaborstein mit 38cm stärke und dreifach Verglasung holzalufenster. Ich werde da nicht mehr vermieten.

auf Kommentar antworten

Schimmel-Esser- am 08.01.2021 18:08

Es ist immer eine Auslegungssache. Von Mitte nov. bis März entsteht ein schimmelpilzbefall. Wir beheben es seit 1979 ständig an der Ursache was auf Dauer sich bezahlt macht. Es verbleibt Ruhe und im bezahlbaren Rahmen

Mit freundlichen Grüssen

Esser

Fa. Schimmel-Esser- seit 1979

auf Kommentar antworten

sebhir am 31.01.2020 13:26

Eine Wertminderung des Gebäudes trotz erfolgreicher Sanierung ist ja laut diesem Artikel nicht ausgeschlossen, wie kann man diese „Wertminderung“ festlegen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.02.2020 07:40

Hallo sebhir,

die Wertminderung aufgrund beseitigter Schäden, auch merkantiler Minderwert genannt, wird von Gutachtern bei der Erstellung von Wertgutachten mit berücksichtigt. Es ist freilich ein fiktiver Wert, der davon ausgeht, dass auch dann, wenn ein Schaden sachgerecht repariert wurde, bei potenziellen Käufern ein gewisses Unwohlsein eintritt (ist wirklich alles gut? Kann das erneut auftreten?) - vergleichbar zum Beispiel mit Autos, die einen reparierten Unfallschaden haben und trotzdem weniger Wert sind als unfallfreie Fahrzeuge.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Swetlanaledetskij@gmail.com am 05.06.2018 08:53

Können uns helfen in die Badezimmer Schimmel

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.06.2018 09:06

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wir sind ein Immobilienportal und daher leider nicht die richtigen, um Ihnen bei der Schimmelbekämpfung zu helfen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Sanierer, einen Mess- und Trocknungstechniker oder eine Fachfirme zu wenden, die sich auf die Beseitigung von Gebäudeschäden spezialisiert hat.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion


Andreas Held am 25.06.2018 04:29

Hallo,

auch wir hatten vor kurzem Schimmel in unserem Badezimmer. Wir haben viele Methoden und Produkte ausprobiert, jedoch ohne Erfolg. Letztlich mussten wir eine Fachfirma beauftragt, diesen zu beseitigen. [Kommentar gekürzt, Anm. d. Red.]

B.trippel am 04.04.2018 12:36

Vonovia habe ich nach gefragt wann der Dachdecker kommt.Wir haben ihm Schlafzimmer schimmel.Es war vor kurzer Zeit eine Maler ihm Haus.Und hat das schlafzimmer füften wir Täglich.

auf Kommentar antworten

grobibo am 06.09.2017 15:04

Moin.. wir haben seit ca 18 Monaten einen Wasserschaden mit starkem Schimmelbefall .. der sehr stinkt.. und dass weiß unser Vermieter.. aber es interessiert die nicht.. obwohl das auch alles beim Mieterschutzverein liegt.. gibt es keinerlei Reaktion. .auch im Schriftverkehr.. keine Reaktion.. aber da wir auch gerne übersiedeln wollen.. und die dort auch genug Leerstände dort haben.. auch keine Reaktion.. was kann man machen.. auch Telefonate dorthin.. KEINE REAKTION.. was nun.. ?? MFG

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 06.09.2017 15:16

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wenn der Vermieter weiterhin nicht reagiert, steht Ihnen erstens das Recht zu, die Miete zu mindern und zweitens in besonders drastischen Fällen auch fristlos zu kündigen. Beides sollten Sie jedoch nicht ohne vorherige Beratung durch einen Mieterverein machen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Diese erhalten Sie entweder bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Ligner am 06.09.2017 14:25

Danke für die Infos über Schimmelbekämpfung. Ich besitze ein altes Haus, mit Ziegelsteinen gebaut, das vor ca. 10 Jahren mit Lehm innen verputzt wurde, von einem anderen Mieter mit Acrylfarbe überdeckt wurde.

Jetzt hat sich an einer Stelle , nachdem der Putz ( Lehm und Acrylfarbe)sich gelöst hat, Schimmel gebildet.

Reicht es, wenn ich diese Stelle mit Schimmelvernichter "Aktivchlor" behandle? Die Wand ist jetzt trocken geworden, nachdem das Dach abgedichtet wurde.

Im Voraus vielen Dank für Ihren Rat.

Mit freundlichen Grüßen

C. Ligner

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 06.09.2017 14:31

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

kleinere Schimmelflecken lassen sich mit solchen Reinigern sicher ganz gut entfernen. Sie sollten allerdings beobachten, ob der Schimmel wiederkommt. Ist das der Fall, sollten Sie einen Experten mit der Entfernung beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.