Lesermeinungen:
Ein Eigenheim zu finanzieren ist durch das Wohnraumförderungsgesetz für einkommensschwache oder kinderreiche Familien möglich. Der Staat fördert solche Vorhaben. In einigen Ländern wird so sogar der Bau von Mietwohnungen gefördert.
Der Staat fördert den Bau neuer Wohnungen und Häuser mit günstigen Darlehen, finanziellen Zuschüssen oder verbilligtem Bauland – nicht nur für Betuchte.
Über das Wohnraumförderungsgesetz stellen die Bundesländer Mittel zur Verfügung, um vor allem einkommensschwächeren und kinderreichen Familien zum eigenen Heim zu verhelfen. Unterstützt wird in vielen Ländern auch der Bau oder Ausbau von Mietwohnungen sowie deren Modernisierung und Instandsetzung. Allerdings nur dann, wenn diese Wohnungen an sozial Schwache vermietet werden. Sonst können keine Förderzusagen erteilt werden.
Dabei müssen meist bestimmte Mietobergrenzen und Belegungsbindungen eingehalten werden. Das kann je nach Bundesland oder Förderung 25 oder auch bis zu 40 Jahre sein. Die Belegungsbindung meint den Zeitraum, in dem die Wohnung an sozial schwächere Haushalte vermietet werden muss. Damit die Investition reizvoll wird, werden im Gegenzug Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gewährt.
Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen gibt es in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums unter www.foerderdatenbank.de.
Je nach Bundesland werden auch Studentenwohnheime oder besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung staatlich unterstützt. Zudem gelten auch hier langfristige Belegungsbindungen. Das Ziel der Wohnungsbauförderung ist, dass mittels der Förderung bedarfsgerechter sowie qualitativ hochwertiger Wohnraum entsteht, der zugleich preisgünstig ist. Des Weiteren werden mit den Förderprogrammen städtebauliche oder ökologische Ziele verfolgt. Beispielsweise die Reduzierung des Energieverbrauchs. Wer von der Wohnraumförderung profitieren und eine Förderzusage erhalten will, sollte die folgenden Punkte beachten.
Wer die soziale Wohnraumförderung in Anspruch nehmen will, muss die Anträge auf Förderung vor dem Kauf, dem Bau oder der Modernisierung stellen. Zu spät eingereichte Anträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Ohnehin haben Antragsteller keinen Rechtsanspruch auf Fördergelder. Denn Darlehen und Zuschüsse gibt es aus Fördertöpfen. Das bedeutet: Der Staat stellt pro Jahr einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung. Ist dieser Betrag aufgebraucht, werden Anträge nicht mehr angenommen. Eine neue Möglichkeit für eine Förderzusage besteht dann im darauffolgenden Jahr.
Wer eine Wohnraumförderung beantragen möchte, muss wissen, welche Bewilligungsstelle für die Wohnraumförderung die richtige ist. In Bayern spielt es beispielsweise eine Rolle, ob Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern entstehen soll, oder Eigenwohnraum beziehungsweise Mietwohnraum im Zweifamilienhaus. Wer Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern bauen will, muss die Anträge bei der Regierung, der Landeshauptstadt München oder in den Städten Augsburg oder Nürnberg einreichen. Ansonsten sind die Landratsämter oder die kreisfreien Städte die richtige Adresse. Welche Bewilligungsbehörde im Einzelfall zuständig ist, kann auf den Internetseiten der jeweilige Kommune erfahren beziehungsweise bei den Ansprechpartnern per Mail oder telefonisch angerfragt werden.
Wer keine eigenen Geldmittel einbringt, erhält auch keine Förderzusage. Der Anteil der Eigenmittel an der Gesamtfinanzierung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Er bewegt sich je nach Bundesland und Förderprogramm meist zwischen 15 und 25 Prozent. In manchen Fällen werden auch Sachleistungen als Eigenleistung akzeptiert – beispielsweise selbst eingebrachte Baustoffe. Auch die eigene Mitarbeit auf der Baustelle – die umgangssprachliche Muskelhypothek - zählt unter Umständen als Eigenleistung.
In Paragraf 12 des Wohnraumförderungsgesetzes heißt es dazu: „Maßnahmen, bei denen Bauherren in Selbsthilfe tätig werden oder bei denen Mieter von Wohnraum Leistungen erbringen, durch die sie im Rahmen des Mietverhältnisses Vergünstigungen erlangen, können bei der Förderung bevorzugt werden.“
Wer beim Bau selber anpacken kann, dem bieten sich also unter Umständen finanzielle Vorteile. Dazu zählen:
Mehr über die Muskelhypothek und Eigenleistungen beim Bau gibt es auf dem Partnerportal bauen.de.
Neben der eingebrachten Eigenleistung ist die Wohnraumförderung auch an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Durch die Förderung werden laut Wohnraumförderungsgesetz (Paragraf 9 Absatz 2, WOFG ) nur Haushalte begünstigt, deren Jahreseinkommen folgende Beträge nicht übersteigen:
Beispiel: Für einen Vier-Personenhaushalt mit einem Kind ergibt sich demnach eine Einkommensgrenze von 18.000 Euro + 4.100 Euro + 500 Euro = 22.600 Euro. Haushalte die mehr Einkommen haben, erhalten keine Förderzusage.
Dies gilt jedoch nur als Basis. Die 16 Landesregierungen sind ermächtigt, durch Rechtsverordnungen die Einkommensgrenzen nach den örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, so dass äußerst unterschiedliche Einkommensgrenzen in der Bundesrepublik existieren. In Bayern oder Baden-Württemberg sind die Grenzen am höchsten, in Brandenburg dagegen sehr niedrig. Zudem kann es auch unterschiedliche Ab- und Aufschläge auf Landes- oder Kommunalebene geben. Städte wie Frankfurt am Main oder Wiesbaden haben beispielsweise auch abweichende Einkommensgrenzen zum Land Hessen.
Für eine bessere Übersicht, ob Interessierte berechtigt sind, die Wohnraumförderung in Anspruch zu nehmen, dient die folgende Übersicht. Die Daten dienen zur Orientierung. Zu- oder Abschläge für Einzelfälle können in der Übersicht aufgrund einer Vielzahl unterschiedlicher, regionaler Regelungen nicht aufgelistet werden.
Weitere Informationen von der Landeskreditbank Baden-Württemberg
*Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern sind in Baden-Württemberg Einpersonenhaushalte mit Zweipersonen-Haushalten gleichgestellt. Kinder werden wie volljährige Dritte Haushaltsmitglieder gezählt.
Weitere Informationen gibt es beim Land Bayern und bei der zuständigen Bayerischen Landesbodenkreditanstalt – der BayernLabo.
Weitere Informationen zu den Einkommensgrenzen in Berlin oder bei der zuständigen Investitionsbank Berlin – IBB.
Mehr Informationen gibt es beim Land Brandenburg und bei der IlB, der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Das Land Bremen differenziert bei selbstgenutzten Wohneigentum nach zwei Einkommensfallgruppen. Einkommensgruppe I kann den die Einkommensgrenze aus Paragraf 9 Absatz 2, WOFG um 10 Prozent übersteigen, Gruppe zwei um 60 Prozent.
+ 10 Prozent | + 60 Prozent | |
Einpersonenhaushalt | 13.200 Euro | 19.200 Euro |
Zweitpersonenhaushalt | 19.800 Euro | 28.800 Euro |
je weitere Person | 4.510 Euro | 6.560 Euro |
je Kind (§ 32 Abs. 1 bis 5): | 550 Euro | 800 Euro |
Weitere Informationen beim Land Bremen und bei der Aufbau-Bank.
Weitere Informationen gibt’s es beim Land Hamburg und bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank IFB.
Weitere Informationen beim Land Hessen oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank WIBank.
Städte wie Frankfurt oder Wiesbaden haben eigene Programme auferlegt.
In Mecklenburg-Vorpommern (MV) gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Einkommensgrenzen. Als Grundlange gilt immer die in Paragraf 9 Absatz 2, WOFG beschriebenen Einkommensgrenzen.
In MV wird zwischen einkommensschwachen und Haushalten mittleren Einkommens unterschieden, woraus sich jeweils unterschiedliche Grenzwerte errechnen lassen.
Neubau, einkommensschwach: + 40 %
Neubau, mittlere Schichte oder Modernisierung / Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen + 80 %
Weitere Informationen beim zuständigen Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern LVI MV
Mehr Informationen beim Land Niedersachsen oder bei der zuständigen Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank.
Weitere Informationen beim Land Nordrhein-Westfalen oder bei der zuständigen NRW.Bank.
Weitere Informationen gibt es beim Land Rheinland-Pfalz oder bei der zuständigen Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz – ISB.
Weitere Informationen gibt es beim Land Saarland oder der zuständigen Saarländischen Investitionskreditbank - SIKB.
Angaben gemäß des Landes Sachsen. Weitere Informationen an dieser Stelle und bei der Sächsischen Aufbaubank – SAB.
In Sachsen-Anhalt gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Einkommensgrenzen. Als Grundlange gilt immer die in Paragraf 9 Absatz 2, WOFG beschriebenen Daten. Im Rahmen des Wohnungsbaus, der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum sowie des Erwerbs von bestehendem Wohnraums wird die Einkommensgrenze um 50 Prozent angehoben.
Bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum gilt eine Überschreitung von 80 Prozent.
Mehr Informationen beim Land Sachsen-Anhalt oder der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Weitere Informationen gibt es beim Land Schleswig-Holstein und bei der zuständigen Investitionsbank Schleswig-Holstein – IB-SH.
Weitere Informationen bei der zuständigen Thüringer Aufbaubank.
Pauschal-, Frei- und Abzugsbeträge verringern das Jahreseinkommen. Ebenso werden steuerfreie Einnahmen wie Kinder- oder Erziehungsgeld, Leistungen zu Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht dem Jahreseinkommen zugerechnet.
Neben den genannten Einkommensobergrenzen gibt es aber auch Untergrenzen: Eine Förderung ist nicht möglich, wenn nach Abzug der Baufinanzierungskosten nicht mehr genug Geld zum Leben übrig bleibt. So soll verhindert werden, dass sich der Bauherr finanziell überlastet. Diese Untergrenzen unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.
Die Zielgruppe für die soziale Wohnbauförderung sind vorwiegend Familien mit Kindern, Alleinerziehende, junge Ehepaare, Schwerbehinderte und Personen, die sanierungsbedingt Wohneigentum aufgeben müssen. Deshalb gibt es in fast allen Bundesländern feste Baukostenobergrenzen. Ist eine Immobilie zu teuer, wird sie nicht gefördert. Luxusbauten finanziert der Staat über das Wohnraumförderungsgesetz also nicht. Die Baukostenobergrenzen sind bei dem jeweiligen Investitionsbanken zu erfragen. Auch der Standort ist teils festgelegt. Je nachdem in welchem Land die Fördergun abgerufen wird, muss auch dort gebaut werden. Es ist also nicht möglich, mit Fördergeldern aus Hessen ein Haus am Meer oder in Bayerischen Alpen zu bauen.
In vielen Bundesländern gibt es auch Förderprogramme, die sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen richten. Solche Förderungen können auch dann gewährt werden, wenn das Einkommen dieser Haushalte die Einkommensgrenzen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen. Nähere Informationen gibt es bei den Bürgermeister- und Landratsämtern sowie bei den Wohnungsbauförderungsstellen. Interessierte können sich bei diesen Stellen auch über weitere Fördermöglichkeiten, wie Beteiligungen an Wohnungsbaugesellschaften öder Förderungen im Rahmen von Städteprogrammen informieren.
Kilian Treß27.05.2021Lisa am 06.03.2021 13:47
Hallo
Ich bin mit meinem Sohn 17 alleine und ich möchte eine Immobilie Haus kaufen! Kein Renovierungsbedarf Einzugsbereit! Gibt es für mich irgendeine Förderung um mir diesen Wunsch zu erfüllen?
auf Kommentar antwortenTina am 29.11.2020 19:11
Hallo Grüße Sie ich wollte eine haus kaufen wir sin mit 4 kinder
auf Kommentar antwortenBurulea constantin am 13.07.2020 21:36
Hallo ich möchte einen haus kaufen ich habe 4 kinder und suche haus bitte melden sich.
Mich Danke
auf Kommentar antwortenHoffnung für ausgegrenzte am 26.04.2020 05:33
Meine Frau ist schwer krank und pflegebedürftig, hat auch volle eu Rente. Aufgrund ihrer Erkrankung, musste ich Arbeit aufgeben und kann nur noch stundenweise zu verdienen! Also rutschten wir in algII mein sohn und ich.
Zwingender Wohnort wechsel ist nun erforderlich und was können wir tun? Grundstück ist vorhanden und auch ein meisterbetrieb, der für quasi umsonst den bau übernehmen würde. Was können wir beantragen und oder ist ein Kredit möglich? Bitte kontaktieren Sie mich. Es ist uns sehr ernst und wichtig...
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 27.04.2020 10:45
Hallo,
bei der Wohnraumförderung gibt es in jedem Bundesland separate Förderprogramme. Diese werden über die jeweiligen Landesbanken abgewickelt, in Bayern zum Beispiel über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo).
Wir weisen jedoch darauf hin, dass man es als Bezieher von ALGII schwer hat, einen Kredit zu bekommen, zumal nicht die kompletten Kosten über die Förderung abgedeckt werden. Zudem zahlt das Amt nur für angemessenen Wohnraum (hinsichtlich der Größe) und kommt auch nicht für Tilgungsleistungen auf, die aber Voraussetzung für einen Baukredit sind.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
yvonneroeck am 06.12.2019 13:18
Hallo wir haben ein Deckmalgeschütztes Mehrfamilienhaus gekauft.
3 Wohnungen möchten wir vermieten. Gibt es dafür eine Förderung?
Das Haus muss nach und nach renoviert werden. Fenster und Fassade muss gemacht werden. Das läuft ja über die Steuerabschreibung. Gibt es noch Förderungen?
Wir müssen jetzt kurzfristig eine neue Haustüre einbauen, da es dringend ist wird dies ohne Genehmigung wegen Dringlichkeit vom denkmalschutz Amt gemacht. Deswegen dürfen wir die Tür nicht abschreiben. Gibt es dafür eine gesonderte Förderung
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 06.12.2019 15:58
Hallo Yvonne,
für die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. So bieten einige Bundesländer spezielle Förderungen an, wie beispielsweise die NRW-Bank die Wohnraumförderung denkmalgerechte Sanierung. Inwieweit Ihr Bundesland etwas Ähnliches anbietet, müssten Sie sich erkundigen.
Grundsätzlich können Sie sich hier in unserem Ratgeber über verschiedene Möglichkeiten der Förderung informieren: https://ratgeber.immowelt.de/foerderungen.html Welche Förderung speziell auf Ihr Projekt passt, können wir Ihnen nicht sagen. Da können die einzelnen Anbieter wie beispielsweise die KfW-Bank besser beraten.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Olga am 17.05.2019 21:49
Guten Abend liebes Immowelt-Team!
Wir beabsichtigen auch die Förderung des Wohneigentums in Anspruch zu nehmen. Meine frage ist: Gibt es außer den Auflagen an das Einkommen auch bestimmte Auflagen an die Immobilie wie z.B. eine energieeffiziente Dämmung vom Dach oder Fenstern.
Vielen dank im Voraus
Olga
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 20.05.2019 09:54
Hallo Olga,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Unter anderem von der KfW gibt es tatsächlich Förderprogramme, die an die Energieeffizienz der jeweiligen Immobilie geknüpft werden. Zu den Details sollten Sie sich aber an den Anbieter des jeweiligen Förderprogramms wenden.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Yvi am 23.04.2019 16:58
Hallo, ist ein Baukindergeld auch in der Privatinsolvenz möglich, bin im 4 jahr.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 24.04.2019 10:37
Hallo Yvi,
theoretisch schließt eine Privatinsolvenz Anspruch auf Baukindergeld nicht aus. Allerdings stellt sich die Frage, wie Gläubiger auf diese Form des Vermögensaufbaus reagieren werden. Hier sollten sie vor Ort fachkundigen Rat, zum Beispiel von einem Anwalt, einholen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Drake1588 am 24.09.2018 17:49
Hallo liebes Immowelt Team,
ich zitiere aus dem Text:
Wer die soziale Wohnraumförderung in Anspruch nehmen will, muss die Anträge auf Förderung vor dem Kauf, dem Bau oder der Modernisierung stellen. Zu spät eingereichte Anträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
Mein Fall ist relativ komplex und vielleicht als EInzelfall wertbar. Leider habe ich im Wohnraumförderungsgesetzt nicht zu diesen begründeten Außnahmen gefunden. Können SIe mir vielleicht einen Hinweis geben ob es dazu überhaupt eine Regelung gibt? SInd Ihnen Fälle bekannt, in denen noch nachträglich die Kaufsumme gefördert wurde?
Liebe Grüße
Drake
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 25.09.2018 08:35
Hallo Drake und vielen Dank für Ihren Kommentar,
es gibt keinen Katalog, in dem begründete Ausnahmefälle aufgelistet sind oder ähnliches. Am Besten wäre es in diesem Fall, Sie würden Ihren Fall dem zuständigen Amt schildern, dort werden dann Einzelfallentscheidungen getroffen. Eine nachträgliche Förderung wäre beispielsweise dann prinzipiell möglich, wenn Sie vor Kauf, Bau oder Modernisierung gar keinen Antrag hätten stellen können, aus welchen Gründen auch immer.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
mevsim am 21.09.2018 01:02
Hallo....
w7r haben am 11.09. Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben. Das Haus hat Elektroheizung was wir aber umstellen wollen auf Gas. Allgemein welche Förderungen gibt es für uns 2 Erw. 3 K7 der.
Lg
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 21.09.2018 09:24
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,
die KfW bietet Förderprogramme für den Fall, dass ein Eigentümer seine Wohnung umfassend energieeffizient saniert. Der Einbau einer neuen Heizung wird in der Regel nur in Kombination mit der Installation einer solarthermischen Anlage gefördert. Für den Einbau einer Gasheizung allein gibt es in der Regel keine Förderung.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Rukiye am 29.10.2017 15:57
Wo kann ich mich persönlich über jegliche Wohnbauförderungen informieren
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 30.10.2017 11:06
Hallo Rukiye,
einen Überblick über die möglichen Förderprogramme findest du in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Seite ist am Ende des Artikels in der grauen Box verlinkt.
Oft gibt es zudem bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde einen Ansprechpartner für die Wohnbauförderung vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Die Immowelt-Redaktion
Belfqih am 06.07.2017 00:55
Hallo, wie sieht es mit der Bauförderung für Familien?aus die Bundesbauministerin Barbara Hendricks in Planung hatte.Sie wollte Baufamilien in besonders nachgefragten Regionen gezielt mit Eigenkapitalzuschüssen unterstützen.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 06.07.2017 08:48
Hallo Belfqih,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ein entsprechendes Gesetz ist bislang nicht umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Nadja preisner am 30.11.2016 19:27
Hallo ,
Wohin muss ich mich wenden wenn wir das Dach unseres im Juni letzten Jahres gekauften Hauses neu sanieren lassen wollen . Es ist ein Bungalow Haus von 1964 und braucht ein komplett neues Dach.
Wir sind ein drei Personen Haushalt .
2 erwachsene und ein Kind .
Danke schonmal für die Antwort .
Lg
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 05.12.2016 10:12
Liebe Frau Preisner,
herzlichen Dank für Ihren Kommentar. In vielen Bundesländern geben Bürgermeister- und Landratsämter und Wohnbauförderungsstellen nähere Auskünfte zu Förderprogramme. Hier können Sie sich konkret beraten lassen bzw. erhalten Sie weitere Informationen, an welche Förderstellen Sie sich wenden können.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Frage am 06.09.2016 01:57
Hallo
Ich mein Mann und meine 5 Kinder zwischen 2 und 18 Jahren
Wo liegt die Mindesteinkommen ?
Können wir ohne Kapital Finanzierung bekommen ?
Zählen die Kinder aus meiner ersten Ehe ? ( wohnen mit uns in einer Wohnung )
Vielen Dank
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 06.09.2016 08:44
Hallo,
die Einkommensgrenze für einen Zweipersonenhaushalt liegt bei 18.000 Euro Jahreseinkommen. Für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, können Sie noch einmal 4.100 Euro dazurechnen. Gleichzeitig ist eine Förderung dann nicht möglich, wenn nach Abzug der Baufinanzierungskosten nicht mehr genug Geld zum Leben übrig bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion