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Wohnungsgeberbestätigung: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Wohnungsgeberbestätigung brauchst du immer dann, wenn du umziehst.
  • Dein neuer Vermieter ist verpflichtet dir den Einzug in der Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen, weshalb sie auch Vermieterbescheinigung genannt wird.
  • Wenn du in dein Eigenheim ziehst, stellst du dir die Wohnungsgeberbestätigung einfach selbst aus.
  • Nach Einzug musst du dich innerhalb von zwei Wochen mit der ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung bei deinem Einwohnermeldeamt anmelden.

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Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen: So gehst du vor

1.    Du lädst unsere kostenlose Vorlage herunter
2.    Du druckst unsere Vorlage 
3.    Du gibst deinem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung zum Ausfüllen. 
Ausnahme: Du bist selbst Eigentümer, dann kannst du die Wohnungsgeberbestätigung auch selbst ausfüllen.

Das muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen

Im Bundesmeldegesetz (BMG) ist klar geregelt, welche Informationen die Wohnungsgeberbestätigung enthalten muss (§ 19 BMG):

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
    Sonderfall 1: Wenn Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind: zusätzlich Name des Eigentümers – die Anschrift des Eigentümers ist nicht nötig
    Sonderfall 2: Wenn du selbst Eigentümer bist, steht hier dein Name mit Anschrift
  • Bestätigung des Einzugs mit Datum
    Sonderfall: Bestätigung des Auszugs mit Datum ist nur bei einem Umzug ins Ausland nötig. In diesem Fall erhältst du die Wohnungsgeberbestätigung von deinem letzten Wohnungsgeber in Deutschland.
  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Namen aller meldepflichtigen Bewohner der neuen Wohnung
  • Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers
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Wohnungsgeberbestätigung Vorlage

Zur Abgabe bei jedem Einwohnermeldeamt bundesweit.

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Warum brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Eine Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung, die der Eigentümer, Vermieter oder Hauptmieter deiner Wohnung ausstellen muss, um dir den Einzug in die Wohnung zu ermöglichen. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung beim Wohnungswechsel, die im Rahmen des Meldegesetzes in Deutschland eingeführt wurde (§ 19 BMG). Dadurch sollen Scheinanmeldungen und damit verbundene kriminelle Machenschaften verhindert werden. Das Formular brauchst du bei jedem Umzug.

Mit dem Umzugsrechner kannst du die Umzugskosten besser abschätzen – einfach eingeben & berechnen lassen:

Wer ist Wohnungsgeber?

Zuständig für das Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung ist der Wohnungsgeber. Wer das konkret ist, regelt die Wohnsituation:

  • Bei Vermietung: Wohnungsgeber ist der Vermieter sowie dessen Beauftragte, zum Beispiel Wohnungsunternehmen und Hausverwalter.
  • Bei Untervermietung: Wohnungsgeber ist der Hauptmieter. Wichtig, wenn jemand seine Wohnung untervermietet: Unabhängig vom Meldegesetz muss er erst seinen Vermieter um Erlaubnis fragen, ob er jemanden bei sich wohnen lassen darf und anschließend einen Untermietvertrag mit dem Untermieter abschließen.
  • Im Eigenheim: Wohnungsgeber ist der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses selbst.
  • Bei Freunden, Partner oder in der WG: Je nach Mietverhältnis. Wer als gleichberechtigter Mieter einzieht, hat den Vermieter als Wohnungsgeber. Wer als Untermieter einzieht, für den ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber.

Wo muss ich die Wohnungsgeberbestätigung abgeben?

Beim Wohnungswechsel bleiben ab Einzug dem jeweils Betroffenen zwei Wochen Zeit, in denen er seinen neuen Wohnsitz beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden muss (§17 BMG). 

Benötigte Dokumente hierfür sind:

  • Personalausweis oder Reisepass zum Abgleich der Angabe zur Person
  • eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung

Praktisch: Unsere Wohnungsgeberbestätigung Vorlage gilt garantiert auch im Einwohnermeldeamt in deiner Stadt oder Gemeinde.

  • Alles weitere zum Bundesmeldegesetz (BMG) und wie du deinen neuen Wohnsitz anmeldest liest du hier.

Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung elektronisch übermitteln?

Nur der Wohnungsgeber kann die Bestätigung auch direkt elektronisch ans Einwohnermeldeamt übermitteln. Voraussetzung: Die zuständige Behörde hat einen entsprechenden Zugang.

Wenn der Wohnungsgeber die Wohnungsgeberbestätigung elektronisch übermittelt, bekommst du von ihm ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal – meist ist das eine Nummer. Mit der gehst du zum Einwohnermeldeamt und meldest dich an. Denn auch, wenn die Wohnungsgeberbestätigung elektronisch übermittelt wurde, musst du dich persönlich vor Ort anmelden. 

Was passiert, wenn ich die Wohnungsgeberbestätigung nicht abgebe?

Wer sich nicht innerhalb der zwei Wochen ab Einzug bei seinem neuen Einwohnermeldeamt anmeldet, der riskiert laut Bundesmeldesetz ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 Abs. 3 BMG). Ob der Bußgeldrahmen in voller Höhe ausgeschöpft wird, hängt dabei meist von der Kulanz der jeweiligen Meldebehörde ab.

Das gleiche Bußgeld von bis zu 1.000 Euro droht zudem auch Vermietern, die sich bei der Vermieterbescheinigung quer stellen. Denn sie haben gegenüber der Meldebehörde eine Mitwirkungspflicht.

Wohnungsgeberbestätigung

zur Vorlage bei der Meldebehörde

(§19 Bundesmeldegesetz (BMG))

Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (1) Der Wohnungsgeber
ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber
oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug
schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen)
zu bestätigen.

Angaben zum Wohnungsgeber
Familienname, Vorname
oder Bezeichnung bei einer
juristischen Person
PLZ / Ort
Straße und Hausnummer
Adressierungszusätze
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder
Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name des Eigentümers lautet:
Familienname, Vorname
oder Bezeichnung bei einer
juristischen Person


Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird
PLZ / Ort
Straße und Hausnummer
Zusatzangaben
(z.B. Stockwerks- oder
Wohnungsnummer)
In die oben genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en
eingezogen
ausgezogen

Folgende Person/Personen ist/sind in die/aus der angegebenen Wohnung ein- bzw. ausgezogen
Familienname Vorname
Familienname Vorname
Familienname Vorname
Familienname Vorname
Familienname Vorname
Familienname Vorname
weitere Personen siehe Rückseite.

Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben
bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese
Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle,
wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines
Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der
Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen
einer Bestätigung des Ein oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des
Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Ort, Datum                                                  Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers

Weitere Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung kurz beantwortet

Wann brauche ich keine Wohnungsgeberbestätigung?

Es gibt einige Fälle, in denen keine An- beziehungsweise Ummeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig ist und somit auch keine Wohnungsgeberbestätigung. Laut dem Mieterschutzbund e.V. ist das der Fall, wenn:

  • Eine Person, die weniger als sechs Monate an einem anderen Wohnsitz leben wird. Sie kann unter der aktuellen Anschrift gemeldet bleiben. Bleibt sie nach Ablauf der sechs Monate aber doch länger, so gilt die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt und er muss den Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde anmelden.
  • Eine Person, die sich für längere Zeit in Krankenhäusern, Rehazentren oder ähnlichen Einrichtungen aufhält. Dann ist keine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig.

Was kann ich tun, wenn mein Vermieter keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen will?

Wenn sich ein Vermieter weigert, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, sollte der Mieter dies auf jeden Fall umgehend dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen, um nicht selbst Gefahr zu laufen, ein Bußgeld zahlen zu müssen.

Kostet die Wohnungsgeberbestätigung Geld?

Der Vermieter (oder Eigentümer, Hausverwalter) ist durch das Bundesmeldegesetz zum Ausstellen der Wohnungsgeberbestätigung verpflichtet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG). Ob dafür Geld verlangt werden darf, die Bescheinigung auszufüllen, ist darin nicht geregelt. Allerdings dürften derlei Vereinbarungen höchstwahrscheinlich unwirksam sein. In einem Einzelfallurteil wurde zum Beispiel entschieden, dass eine AGB-Klausel im Mietvertrag keine Gebühr für Leistungen vorsehen darf, zu denen der Vermieter ohnehin gesetzlich verpflichtet ist (LG Hamburg, Az.: 307 S 144/08).

Umzug zu den Eltern – wer muss die Wohnungsgeberbescheinigung abgeben?

Wer die Bescheinigung bei der Behörde abgeben muss, hängt davon ab, wie das Zusammenleben gestaltet ist. Zieht das Kind als gleichberechtigter Mieter in die Mietwohnung seiner Eltern ein, ist der  Vermieter der Wohnungsgeber und muss die Vermieterbescheinigung ausstellen. Wohnt das Kind allerdings zur Untermiete oder unentgeltlich bei seinen Eltern, oder die Eltern sind die Wohnungseigentümer der Wohnung, müssen diese die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Ich wohne kostenlos bei Freunden – wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen?

Wer einen Bekannten kostenfrei bei sich wohnen lässt, ist der Wohnungsgeber und damit auch in der Pflicht, die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Wohnt der Freund, der ihm die Unterkunft anbietet, selbst zur Miete, so ist außerdem unabhängig vom Bundesmeldegesetz wichtig: Er muss als Hauptmieter erst die Erlaubnis des Vermieters einholen, dass jemand anderes bei ihm wohnen darf.

Braucht jeder neue Bewohner einer Wohnung eine eigene Wohnungsgeberbestätigung?

Der Vermieter kann auf einer Vermieterbescheinigung mehrere Mieter vermerken. Zieht also beispielsweise eine Familie in eine neue Mietwohnung, genügt es, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

Brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn ich zu meinem Lebenspartner ziehe?

Ob der Wohnungseigentümer die Anmeldung des Lebenspartners bestätigen muss, hängt von der Fallkonstellation ab. In der Regel tritt der Lebenspartner nicht in den Mietvertrag ein. Dann ist auch nicht der Vermieter der zuständige Vertragspartner beziehungsweise Wohnungsgeber, sondern der jeweilige Mieter, bei dem der Lebenspartner einzieht. Nur wenn der Lebenspartner als Hauptmieter einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt, wird auch der Vermieter zum Wohnungsgeber und muss nötige Anmeldungen seines Mitbewohners mit Angabe des Namens bescheinigen.

Andreas Steger10.11.2023

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1 Kommentar

loplop am 03.03.2023 17:20

Warum wird die Staatsangehörigkeit mit der Wohnungsgeberbescheinigung nicht abgefragt?

auf Kommentar antworten

gini am 06.03.2023 13:31

warum sollte sie? Was hat denn die Staatsangehörigkeit mit der Wohnungsgeberbescheinigung zu tun? Da bescheinigt der Vermieter dem Meldeamt, dass die Person tatsächlich in dieser Wohnung wohnt. Dabei ist es doch völlig egal, welche Staatsangehörigkeit Mieter oder Vermieter haben.

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