Wohnungsgeberbestätigung: Formular für Ummeldung

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Umzug? Dann ist die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt wichtig – dazu benötigst du eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese Bescheinigung benötigst du bei jedem Wohnungswechsel. Hier findest du nützliche Infos und eine kostenlose Vorlage.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Wohnbescheinigung, die der Eigentümer, Vermieter oder Hauptmieter bei einem Wohnungswechsel ausstellen muss. Sie dient als Nachweis eines Einzugs in eine neue Wohnung und dient der Verhinderung von Scheinanmeldungen und kriminellen Machenschaften. Dieses Formular ist bei jedem Umzug erforderlich und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei einer Meldebehörde wie dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.

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Wohnungsgeberbestätigung Vorlage

Du lädst die kostenlose Vorlage herunter, druckst sie aus und übergibst sie dem Vermieter zur Ausfüllung der Wohnungsgeberbestätigung. Unsere Wohnungsgeberbestätigungsvorlage ist bundesweit in jedem Einwohnermeldeamt gültig. 

Eine Ausnahme besteht: Als Eigentümer kannst du die Wohnungsgeberbestätigung auch selbst ausfüllen.

Wohnungsgeberbestätigung herunterladen

Das muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen

Im Bundesmeldegesetz (BMG) ist klar geregelt, welche Informationen die Wohnungsgeberbestätigung zur Ummeldung enthalten muss (§ 19 BMG):

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
    Sonderfall 1: Wenn Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind: zusätzlich Name des Eigentümers – die Anschrift des Eigentümers ist nicht nötig
    Sonderfall 2: Wenn du selbst Eigentümer bist, steht hier dein Name mit Anschrift
  • Bestätigung des Einzugdatums
    Sonderfall: Bestätigung des Auszugs mit Datum ist nur bei einem Umzug ins Ausland nötig. In diesem Fall erhältst du die Wohnungsgeberbestätigung von deinem letzten Wohnungsgeber in Deutschland.
  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Namen aller meldepflichtigen Bewohner der neuen Wohnung
  • Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers
Achtung

Mietvertrag = Wohnungsgeberbestätigung?  
Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus, um eine Anmeldung bei der Meldebehörde vorzunehmen, da dieser nicht alle erforderlichen Informationen enthält.

Wer ist Wohnungsgeber?

Zuständig für das Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung ist der Wohnungsgeber. Wer das konkret ist, regelt die Wohnsituation:

  • Vermietung: Vermieter oder dessen Beauftragte sind Wohnungsgeber.
  • Untervermietung: Hauptmieter ist Wohnungsgeber (Erlaubnis zur Untervermietung muss vom Vermieter vorher eingeholt werden).
  • Eigenheim: Eigentümer ist Wohnungsgeber.
  • Wohngemeinschaft: Wohnungsgeber variiert je nach Mietverhältnis (Vermieter für gleichberechtigte Mieter, Hauptmieter für Untermieter).

Wo muss ich die Wohnungsgeberbestätigung abgeben?

Nach dem Umzug hast du eine 2 Wochen Frist, um deinen neuen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden (§17 BMG).

Benötigte Dokumente hierfür sind:

  • Personalausweis oder Reisepass zum Abgleich der Angabe zur Person
  • eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung

​​​​Mit dem Umzugsrechner kannst du die Umzugskosten besser abschätzen – einfach eingeben & berechnen lassen:

Was passiert, wenn ich die Wohnungsgeberbestätigung nicht abgebe?

Die verspätete Ummeldung beim Einwohnermeldeamt kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro gemäß Bundesmeldesetz (§ 54 Abs. 3 BMG) nach sich ziehen. Vermietern, die sich bei der Ausstellung der Vermieterbescheinigung verweigern, droht ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, da sie eine Mitwirkungspflicht haben.

Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung elektronisch übermitteln?

Nur der Wohnungsgeber kann die Bestätigung auch direkt elektronisch ans Einwohnermeldeamt übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung erfolgt die Ausgabe eines Zuordnungsmerkmals an dich, üblicherweise eine Nummer, die für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt wird. Trotz elektronischer Übermittlung ist eine persönliche Anmeldung vor Ort erforderlich.

Voraussetzung: Die zuständige Behörde hat einen entsprechenden Zugang.

Info

Wohnungsgeberbestätigung vs. Vermieterbescheinigung

Die Begriffe Wohnungsgeberbestätigung, Vermieterbescheinigung, Mieterbescheinigung und Wohnbestätigung werden oft synonym verwendet. Sie alle dienen als Nachweis dafür, dass man in einer bestimmten Wohnung lebt. Manchmal wird der Begriff Vermieterbescheinigung jedoch auch für ein Mieterzeugnis verwendet, das die Wohnungssuche erleichtern soll. In der Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt sind jedoch nur Angaben zur Wohnsituation relevant, nicht zu Verhaltensweisen oder Mietschulden.

FAQ

Wann brauche ich keine Wohnungsgeberbestätigung?

Keine Wohnungsgeberbestätigung braucht:

  • Eine Person, die weniger als 6 Monate an einem anderen Wohnsitz leben wird. Sie kann unter der aktuellen Anschrift gemeldet bleiben. Bleibt sie nach Ablauf der 6 Monate aber doch länger, so gilt die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt und der Mieter muss den Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde anmelden.
  • Eine Person, die sich für längere Zeit in Krankenhäusern, Rehazentren oder ähnlichen Einrichtungen aufhält. Dann ist keine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig.

Was kann ich tun, wenn mein Vermieter keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen will?

Wenn sich ein Vermieter weigert, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, sollte der Mieter dies auf jeden Fall umgehend dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen, um nicht selbst Gefahr zu laufen, ein Bußgeld zahlen zu müssen.

Darf der Vermieter für die Wohnungsgeberbestätigung Geld verlangen?

Ob der Vermieter für das Ausfüllen einer Wohnungsgeberbestätigung Geld verlangen darf, ist nicht klar geregelt. In einem Einzelfallurteil wurde aber zum Beispiel entschieden, dass eine AGB-Klausel im Mietvertrag keine Gebühr für Leistungen vorsehen darf, zu denen der Vermieter ohnehin gesetzlich verpflichtet ist (LG Hamburg, Az.: 307 S 144/08). Zum Ausstellen der Wohnungsgeberbestätigung ist der Vemieetr durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG).

Umzug zu den Eltern – wer muss die Wohnungsgeberbescheinigung abgeben?

Wer die Bescheinigung bei der Behörde abgeben muss, hängt davon ab, wie das Zusammenleben gestaltet ist. Zieht das Kind als gleichberechtigter Mieter in die Mietwohnung seiner Eltern ein, ist der  Vermieter der Wohnungsgeber und muss die Vermieterbescheinigung ausstellen. Wohnt das Kind allerdings zur Untermiete oder unentgeltlich bei seinen Eltern, oder die Eltern sind die Wohnungseigentümer der Wohnung, müssen diese die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Ich wohne kostenlos bei Freunden – wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen?

Wer einen Bekannten kostenfrei zur Untermiete bei sich wohnen lässt, ist der Wohnungsgeber und damit auch in der Pflicht, die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Wohnt der Freund, der ihm die Unterkunft anbietet, selbst zur Miete, so ist außerdem unabhängig vom Bundesmeldegesetz wichtig: Er muss als Hauptmieter erst die Erlaubnis des Vermieters einholen, dass jemand anderes bei ihm wohnen darf.

Braucht jeder neue Bewohner einer Wohnung eine eigene Wohnungsgeberbestätigung?

Der Vermieter kann auf einer Vermieterbescheinigung mehrere Mieter vermerken. Zieht also beispielsweise eine Familie in eine neue Mietwohnung, genügt es, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

Brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn ich zu meinem Lebenspartner ziehe?

Der Lebenspartner tritt in den Mietvertrag mit ein:
In diesem Fall wird der Lebenspartner offiziell als Hauptmieter eingetragen und ist somit auch der Wohnungsgeber. Der Vermieter muss dann die nötigen Anmeldungen des Lebenspartners bestätigen.

Der Lebenspartner tritt nicht in den Mietvertrag mit ein:
Wenn der Lebenspartner nicht offiziell in den Mietvertrag eintritt, ist der jeweilige Mieter, bei dem der Lebenspartner einzieht, der Wohnungsgeber. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter die Anmeldung des Lebenspartners bestätigt.

Sebastian Brunner15.02.2024

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1 Kommentar

loplop am 03.03.2023 17:20

Warum wird die Staatsangehörigkeit mit der Wohnungsgeberbescheinigung nicht abgefragt?

auf Kommentar antworten

gini am 06.03.2023 13:31

warum sollte sie? Was hat denn die Staatsangehörigkeit mit der Wohnungsgeberbescheinigung zu tun? Da bescheinigt der Vermieter dem Meldeamt, dass die Person tatsächlich in dieser Wohnung wohnt. Dabei ist es doch völlig egal, welche Staatsangehörigkeit Mieter oder Vermieter haben.

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