Lesermeinungen:
1. Du lädst unsere kostenlose Vorlage herunter
2. Du druckst unsere Vorlage
3. Du gibst deinem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung zum Ausfüllen.
Ausnahme: Du bist selbst Eigentümer, dann kannst du die Wohnungsgeberbestätigung auch selbst ausfüllen.
Im Bundesmeldegesetz (BMG) ist klar geregelt, welche Informationen die Wohnungsgeberbestätigung enthalten muss (§ 19 BMG):
Zur Abgabe bei jedem Einwohnermeldeamt bundesweit.
Eine Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung, die der Eigentümer, Vermieter oder Hauptmieter deiner Wohnung ausstellen muss, um dir den Einzug in die Wohnung zu ermöglichen. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung beim Wohnungswechsel, die im Rahmen des Meldegesetzes in Deutschland eingeführt wurde (§ 19 BMG). Dadurch sollen Scheinanmeldungen und damit verbundene kriminelle Machenschaften verhindert werden. Das Formular brauchst du bei jedem Umzug.
Mit dem Umzugsrechner kannst du die Umzugskosten besser abschätzen – einfach eingeben & berechnen lassen:
Zuständig für das Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung ist der Wohnungsgeber. Wer das konkret ist, regelt die Wohnsituation:
Beim Wohnungswechsel bleiben ab Einzug dem jeweils Betroffenen zwei Wochen Zeit, in denen er seinen neuen Wohnsitz beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden muss (§17 BMG).
Benötigte Dokumente hierfür sind:
Praktisch: Unsere Wohnungsgeberbestätigung Vorlage gilt garantiert auch im Einwohnermeldeamt in deiner Stadt oder Gemeinde.
Nur der Wohnungsgeber kann die Bestätigung auch direkt elektronisch ans Einwohnermeldeamt übermitteln. Voraussetzung: Die zuständige Behörde hat einen entsprechenden Zugang.
Wenn der Wohnungsgeber die Wohnungsgeberbestätigung elektronisch übermittelt, bekommst du von ihm ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal – meist ist das eine Nummer. Mit der gehst du zum Einwohnermeldeamt und meldest dich an. Denn auch, wenn die Wohnungsgeberbestätigung elektronisch übermittelt wurde, musst du dich persönlich vor Ort anmelden.
Wer sich nicht innerhalb der zwei Wochen ab Einzug bei seinem neuen Einwohnermeldeamt anmeldet, der riskiert laut Bundesmeldesetz ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 Abs. 3 BMG). Ob der Bußgeldrahmen in voller Höhe ausgeschöpft wird, hängt dabei meist von der Kulanz der jeweiligen Meldebehörde ab.
Das gleiche Bußgeld von bis zu 1.000 Euro droht zudem auch Vermietern, die sich bei der Vermieterbescheinigung quer stellen. Denn sie haben gegenüber der Meldebehörde eine Mitwirkungspflicht.
zur Vorlage bei der Meldebehörde
(§19 Bundesmeldegesetz (BMG))
Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (1) Der Wohnungsgeber
ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber
oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug
schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen)
zu bestätigen.
Angaben zum Wohnungsgeber
Familienname, Vorname
oder Bezeichnung bei einer
juristischen Person
PLZ / Ort
Straße und Hausnummer
Adressierungszusätze
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder
Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name des Eigentümers lautet:
Familienname, Vorname
oder Bezeichnung bei einer
juristischen Person
Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird
PLZ / Ort
Straße und Hausnummer
Zusatzangaben
(z.B. Stockwerks- oder
Wohnungsnummer)
In die oben genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en
eingezogen
ausgezogen
Folgende Person/Personen ist/sind in die/aus der angegebenen Wohnung ein- bzw. ausgezogen
Familienname Vorname
Familienname Vorname
Familienname Vorname
Familienname Vorname
Familienname Vorname
Familienname Vorname
weitere Personen siehe Rückseite.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben
bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese
Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle,
wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines
Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der
Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen
einer Bestätigung des Ein oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des
Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Ort, Datum Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers
Es gibt einige Fälle, in denen keine An- beziehungsweise Ummeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig ist und somit auch keine Wohnungsgeberbestätigung. Laut dem Mieterschutzbund e.V. ist das der Fall, wenn:
Wenn sich ein Vermieter weigert, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, sollte der Mieter dies auf jeden Fall umgehend dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen, um nicht selbst Gefahr zu laufen, ein Bußgeld zahlen zu müssen.
Der Vermieter (oder Eigentümer, Hausverwalter) ist durch das Bundesmeldegesetz zum Ausstellen der Wohnungsgeberbestätigung verpflichtet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG). Ob dafür Geld verlangt werden darf, die Bescheinigung auszufüllen, ist darin nicht geregelt. Allerdings dürften derlei Vereinbarungen höchstwahrscheinlich unwirksam sein. In einem Einzelfallurteil wurde zum Beispiel entschieden, dass eine AGB-Klausel im Mietvertrag keine Gebühr für Leistungen vorsehen darf, zu denen der Vermieter ohnehin gesetzlich verpflichtet ist (LG Hamburg, Az.: 307 S 144/08).
Wer die Bescheinigung bei der Behörde abgeben muss, hängt davon ab, wie das Zusammenleben gestaltet ist. Zieht das Kind als gleichberechtigter Mieter in die Mietwohnung seiner Eltern ein, ist der Vermieter der Wohnungsgeber und muss die Vermieterbescheinigung ausstellen. Wohnt das Kind allerdings zur Untermiete oder unentgeltlich bei seinen Eltern, oder die Eltern sind die Wohnungseigentümer der Wohnung, müssen diese die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Wer einen Bekannten kostenfrei bei sich wohnen lässt, ist der Wohnungsgeber und damit auch in der Pflicht, die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Wohnt der Freund, der ihm die Unterkunft anbietet, selbst zur Miete, so ist außerdem unabhängig vom Bundesmeldegesetz wichtig: Er muss als Hauptmieter erst die Erlaubnis des Vermieters einholen, dass jemand anderes bei ihm wohnen darf.
Der Vermieter kann auf einer Vermieterbescheinigung mehrere Mieter vermerken. Zieht also beispielsweise eine Familie in eine neue Mietwohnung, genügt es, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Ob der Wohnungseigentümer die Anmeldung des Lebenspartners bestätigen muss, hängt von der Fallkonstellation ab. In der Regel tritt der Lebenspartner nicht in den Mietvertrag ein. Dann ist auch nicht der Vermieter der zuständige Vertragspartner beziehungsweise Wohnungsgeber, sondern der jeweilige Mieter, bei dem der Lebenspartner einzieht. Nur wenn der Lebenspartner als Hauptmieter einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt, wird auch der Vermieter zum Wohnungsgeber und muss nötige Anmeldungen seines Mitbewohners mit Angabe des Namens bescheinigen.
loplop am 03.03.2023 17:20
Warum wird die Staatsangehörigkeit mit der Wohnungsgeberbescheinigung nicht abgefragt?
auf Kommentar antwortengini am 06.03.2023 13:31
warum sollte sie? Was hat denn die Staatsangehörigkeit mit der Wohnungsgeberbescheinigung zu tun? Da bescheinigt der Vermieter dem Meldeamt, dass die Person tatsächlich in dieser Wohnung wohnt. Dabei ist es doch völlig egal, welche Staatsangehörigkeit Mieter oder Vermieter haben.
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