Zweitschlüssel: Darf mein Vermieter einen haben?

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Haben Vermieter das Recht, einen Zweitschlüssel für eine vermietete Wohnung einzubehalten? Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Nein. Dennoch gibt es Ausnahmen.

Einige Mieter sind sich bei dieser Frage unsicher: Hat der Vermieter das Recht, einen Zweitschlüssel zu ihrer Wohnung einzubehalten? Die Rechtsprechung beantwortet diese Frage klar und eindeutig: Nein. Was Mieter tun können, wenn der Vermieter trotzdem einen Zweitschlüssel behält und in welchem Fall er in die Wohnung können muss.

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel haben?

„Der Vermieter darf grundsätzlich keinen Zweitschlüssel für die Mietwohnung verlangen“, sagt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbund (DMB). Und zwar auch dann nicht, wenn der Mieter für längere Zeit in den Urlaub fährt oder aus anderen Gründen abwesend ist.

Bei der Wohnungsübergabe müssen Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zur Wohnung übergeben. Laut DMB gehören dann nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel.

Es würde dem Vermieter auch nichts bringen, einen Schlüssel zu behalten, sagt Hartmann. „Denn der Vermieter darf nur mit Zustimmung des Mieters nach vorheriger Terminabsprache die Wohnung betreten.“ Gründe dafür können beispielsweise die geplante Instandsetzung oder Mängelbeseitigung in der Wohnung sein oder das Ablesen der Strom- und Wasserzähler. Selbst wenn der Mieter dem Vermieter freiwillig einen Wohnungsschlüssel überlasst, ist das kein Grund, ohne Erlaubnis die Wohnung zu betreten. Auch wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist und der Mieter die Wohnung noch nicht bezogen hat, darf der Vermieter keinen Wohnungsschlüssel vom Mieter einbehalten.

Achtung

In Mietverträgen sichern sich Vermieter oft in Formularklauseln das Zurückbehaltungsrecht an einem Wohnungsschlüssel, was aber unzulässig ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter können zwar getroffen werden, jedoch müssen diesen alle – am besten schriftlich – zustimmen.

Gibt es Ausnahmen, in denen der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten darf?

Zweitschlüssel, Mann beseitigt Wasserschaden mit einem Schwamm, Foto: Monkey Business / stock.adobe.com
Ein Wasserrohrbruch zählt zu den Notfällen, in denen der Vermieter Zugang zur Wohnung haben muss, wenn der Mieter länger abwesend ist. Foto: Monkey Business / stock.adobe.com

Es gibt keine Ausnahme, in der der Vermieter einen Zweitschlüssel für die Wohnung des Mieters behalten darf. Die einzige Situation, in der der Vermieter die Wohnung ohne Absprache mit dem Mieter betreten darf, ist ein Notfall: Der Vermieter hat ein Recht darauf, die Wohnung zu betreten, wenn beispielsweise ein Wasserrohr oder eine Gasleitung gebrochen ist, um große Schäden verhindern zu können.

Deswegen sollten Mieter ihren Vermieter durchaus wissen lassen, wo sich der Zweitschlüssel zum Beispiel im Falle eines längeren Urlaubs befindet. „Der Vermieter kann die Informationen abfragen oder einfordern, wo der Mieter für Notfälle einen Zweitschlüssel hinterlegt hat“, erklärt Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Sonst darf der Vermieter die Wohnungsschlüssel zur Wohnung erst beim Auszug des Mieters einfordern.

Achtung

Hat der Mieter keinen Notfallschlüssel deponiert, muss er dem Vermieter bei einem Notfall die entstehenden Kosten für den Schlüsseldienst erstatten.

Wo sollte der Mieter einen Notfallschlüssel deponieren?

Der Mieter kann einen Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson deponieren, die auch der Vermieter kennt und so im Notfall in die Wohnung kommt. „Es gehört zur Sorgfaltspflicht des Mieters, den Zweitschlüssel bei längerer Abwesenheit bei einem Nachbarn oder Bekannten zu verwahren“, schildert Kirchhoff. 

Nicht zu empfehlen ist es, einen Wohnungsschlüssel im Garten oder anderswo außerhalb des Hauses zu verstecken. Das Oberlandesgericht in Frankfurt fällte beispielsweise das Urteil: Wenn der Zweitschlüssel […] versteckt werde, so dass ein Einbrecher diesen allzu leicht finde, muss die Hausratversicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. (OLG Frankfurt, 3 U 208/00).

Der Mieter kann außerdem zustimmen, dass der Vermieter den Zweitschlüssel in einem geschlossenen Umschlag für den Notfall verwahrt. Ob der Umschlag geöffnet wurde oder nicht, kann der Mieter dann erkennen, wenn bei der Übergabe beide Parteien über die Lasche hinweg unterschreiben oder der Umschlag versiegelt ist“, sagt Kirchhoff. Selbstverständlich müsse der Vermieter einen solchen Wohnungsschlüssel auf Verlangen des Mieters auch wieder zurückgeben.

Was kann der Mieter tun, wenn der Vermieter trotzdem einen Zweitschlüssel behält?

Was aber, wenn der Vermieter ohne Wissen des Mieters einen Zweitschlüssel besitzt? „Einen Zweitschlüssel ohne Wissen des Mieters einzubehalten oder damit sogar die Wohnung zu betreten, geht gar nicht“, so Kirchhoff. Die Konsequenz: „Weigert sich der Vermieter, kann der Mieter sogar das Schloss für die Dauer des Mietverhältnisses austauschen“, sagt Mieterbund-Sprecherin Hartmann. 

Stellt der Mieter fest, dass der Vermieter – ohne dass ein Notfall vorliegt – die Wohnung mit einem Zweitschlüssel betritt, um sie beispielsweise zu kontrollieren, kann der Mieter Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den Vermieter erstatten. Zudem berechtigt der Hausfriedensbruch des Vermieters den Mieter das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Auch wenn der Mieter noch vor dem eigentlichen Vertragsende aus der Wohnung auszieht und der Vermieter bereits einen Wohnungsschlüssel hat, darf er diesen nicht nutzen, um die Wohnung zu betreten. Solange der Mietvertrag läuft, benötigt der Vermieter hierzu die Genehmigung des Mieters. Er kann auch nicht durch eine Klausel im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, die Wohnungsschlüssel vor Vertragsende an den Vermieter auszuhändigen.

Kilian Treß07.10.2021

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52 Kommentare

DANNINGER christine am 04.09.2023 20:06

Der Mieter sollte dem Vermieter bei Beendigung des Mietvertrages die Möglichkeit geben, die Wohnung möglichen Interessenten für die Neuvermietung zu zeigen. Ansonsten entsteht dem Vermieter ein Schaden.

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Ute Brlogar-Hadni am 05.09.2023 13:40

Der Mieter ist dazu verpflichtet, Besichtigungen zuzulassen. Ich persönlich (auch Mieter) habe dahingehend noch nie Probleme gehabt bzw. gemacht. Schließlich ist dem Vermieter nicht zuzumuten, bis zum Auszug des bisherigen Mieters seine Interessenten hinzuhalten. Für ordentliche Leute sollte das kein Problem sein - ist es doch sicher auch in den meisten Fällen auch! Leider gibt es die anderen auch - das kann man halt nicht vermeiden....

Bernhard Haider am 04.09.2023 14:48

Diese Regelung finde ich extrem Negativ. Begründung: ich hatte jetzt 2 Mieter, die ohne Gründe die Wohnung verlassen hatten und ich erst durch Post und der Mitteilung der Stadtwerke und der Hausgesellschaft, dass der Mieter das Land verlassen hat. Zu den Mietschulden kamen jetzt noch Die Öffnung meiner Wohnung und die Reinigungskosten. Eine neue Adresse vom Mieter hatte und habe ich nicht. Zudem kamen noch Reparaturkosten, die ich auch noch hatte, und die Kosten für ein neues Schloss. Der Vermieter hat hier vielfach das Nachsehen - wo bleiben da die Rechte für den Schadensfall?

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Roberto am 04.09.2023 15:52

Das ist so gewollt. In Deutschland haben Mieter eigentumsähnluche Rechte. Wer hier vermietet ist selber schuld.


Kurt am 04.09.2023 16:22

Keine Mietkaution?


32gonzo am 04.09.2023 18:59

Ich, selbst Vermieter mit ebenfalls auch schlechten Erfahrungen, finde es trotzdem selbstverständlich, dass solange der Mietvertrag besteht, ich keinen Schlüssel und keinen Zugang zu der vermieteten Wohnung habe. Genau dafür bezahlt er ja die Miete.

Nebenbei die meissten Mieter sind Ordentlich und für die negativen Beispiele können nicht alle in Pauschalverdacht gestellt werde.

Aber natürlich der Schaden durch die unzuverlässigen Mieter schmerzt.


Jürgen am 05.09.2023 15:21

Augen auf bei der Mieter Auswahl !!!

AdelheidRath am 04.09.2023 14:42

Klasse! Kurz und knackig und klar beschrieben, was erlaubt ist, was nicht und welche sinnvollen Möglichkeiten pragmatisch zu handhaben sind

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Bernhard Haider am 04.09.2023 14:53

Klar - aber wo bleiben dann die Rechte nach einer fluchtartigem Verlassen der Wohnung? Mietschulden, Renovierungs- und /oder Reinigungskosten. Ersatz für die Öffnung der Wohnungstüre unter polizeilicher Aufsicht. Hier werden dem Vermieter, der einer Wohnung zum wohngebrauch überlassen hat mit Füssen getreten.

H. J. B. am 04.09.2023 14:05

Das ist ein guter Beitrag mit kompakter und zutreffender Information.

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guelandi am 04.09.2023 13:17

Alles schön und gut, aber wir sind Eigentümer in einer Hotel-Anlage und haben uns ein eigenes Schloss eingebaut. Wir vermieten nicht sondern nutzen die Wohnung nur für uns (Zweitwohnung). Unsere Hausratversicherung hat uns mitgeteilt, dass wir den Versicherungsschutz verlieren, wenn es einen Zentralschlüssel für z.B. für Reinigungspersonal, Hausmeister, Hotelier usw. gibt, da man bei Diebstahl hinterher nichts mehr feststellen kann wer es war. Besser ist, man lässt die Tür bei einem NOTFALL von der Feuerwehr etc. aufbrechen, dann ist man versichert.

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Uwe Leitz am 04.09.2023 11:59

Klarer Hinweis beim Wohnung mieten, sofort einen neuen zylinder kaufen und einbauen. Du weißt nie wieviel vor Dir einen Schlüssel hatten oder noch haben.

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Hecht am 04.09.2023 11:27

Ich rate allen meinen (wenigen) Mietern, auf eigene Kosten einen nagelneuen Schließzylinder ihrer Wahl zu kaufen und selbst zu montieren - und bei Auszug den von mir eingebrachten alten wieder einzubauen. Kostenpunkt: 50 Euro, Arbeitsaufwand: 1 Minute.

Ich selber würde nie ein Schloss in meiner selbstgenutzten Wohnung haben wollen, von dem ich nicht weiß, wer alles davon mal einen Schlüssel hatte und wie die Historie des Schlosses ist.

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Theurer am 04.09.2023 11:15

Sehr geehrte Damen und Herren,

einige meiner Mieter, die sich ausgeschlossen hatten, bzw. ihren Schlüssel versehentlich in der Wohnung ließen, waren dankbar dafür, dass ich eine Zweitschlüssel hatte.

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Jutta Jeske am 31.08.2023 18:35

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich habe in einem berechtigten Fall die Wohnungstür mit

einem Schloss versehen, die sich in einer ehemaligen Bundeswehr-

wohnung befindet im damaligen grenznahen Bereich zur damaligen

DDR.

Es gibt hier mehrere sogenannte Mehrfamilien-Wohnanlagen, von

denen zwei von diesen sich dementsprechend in ihrem äußeren

Aussehen zeigen im Gegensatz zu den noch weiteren Wohnanlagen

in der direkten Nachbarschaft.

Es ist ein Austausch jederzeit anzuraten, wenn die ausgehändigten

Schlüssel nicht über eine Schlüsselkarte gesichert sind, indem dann

der Interessierte sich umgehend einen Nachschlüssel anfertigen

lassen kann.

In Kürze verlasse ich diese Wohnanlage und kehre in die örtliche

Nachbarschaft wieder zurück, da das menschliche Klima etwas

anders ist und mir die örtliche Umgebung von Kindheitsbeinen

vertraut ist.

Meine Empfehlung an die Interessierten lautet:

****************************************

Überprüfen Sie bitte die Herkunft des Schlüssels, ob es eine

Sicherheitskarte gibt, wenn nicht, dann tauschen Sie

das Schloss aus.

Das tut Ihnen selber auch gut und Sie fühlen sich auch

seelisch und somit geistig und körperlich wohler.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Jeske

Urenkelin eines Amtsrichters um 1910

am Amtsgericht Isenhagen, damals

Kreis Isenhagen, nach dem 2. Weltkrieg

Landkreis Gifhorn

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Isenhagen bitte nicht verwechseln mit

Isernhagen bei Hannover.

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M. Hüsing am 31.08.2023 10:38

Ich habe meine Garage vermietet und keinen Schlüssel behalten. Der Mieter bezahlt für die Garage ja Geld und somit habe ich als Vermieter kein Recht einen Schlüssel zu behalten.

Auch als Mieter hatte unser Vermieter keinen Schlüssel für unsere Wohnung.

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Kani am 31.08.2023 07:07

Nein

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Katharine am 30.08.2023 22:55

super info

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Meda abdu ali am 30.08.2023 20:19

Ich suche eine Wohnung in Bayreuth

auf Kommentar antworten

Kani am 31.08.2023 07:06

Nein

Peter Griesheim am 30.08.2023 16:12

Man sollte immer das Schloss wechseln.

Niemand weiß wie viele Schlüssel nachgemacht wurden von Vormieter, Vermieter oder auch Firmen

Man möchte mit gutem Gefühl die Wohnung verlassen und nicht Haare zwischen die Türe klemmen wenn man raus geht.

Firmen (z. B. Neubau / Renovierung) haben häufig einen Schlüssel der Wohnung,

- häufig werden diese nicht zurück gegeben.

- Bauarbeiter, die mit Leidenschaft einen Schlüssel im Baumarkt oder Schlüsseldienst nachmachen lassen.

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Ingo71 am 30.08.2023 15:14

Ich handhabe es seit Jahrzehnten so, nach Einzug bzw. Schlüsselübergabe und erste Sachen in der neuen Wohnung tausche ich immer den Schleißzylinder aus bis zum Auszug.

Habe es damals erleben müssen, das der Hausmeister am Schloß rummachte und auf überraschende Nachfrage kam er ins Stottern.

Man solle keinen "mehr" vertrauen, lieber auf sein Bauchgefühl hören.

Musste es vor kurzem wieder feststellen, das der Sohn vom Vermieter unseren Briefkasten aufgebrochen hat, vlt. weil, wenn neues Schloss, dann kann man den öffnen mit dem Schlüssel.

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Klaus Wimmerling am 30.08.2023 14:07

Ich selbst bin Eigentümer mehrerer Mehrfamilienhäuser und somit auch Vermieter vieler Wohnungen. Von den meisten Mietern halte ich im Einverständnis einen Wohnungsschlüssel. Schon sehr oft konnte ich helfen, wenn die Wohnungstür zugeschlagen war. Ich wohne nahe der Miethäuser und kann schnell dort sein. Einmal habe ich eine Wohnung geöffnet, nachdem Mieter einen Alarm schlagenden Rauchwarnmelder gemeldet haben. Ich konnte den Einsatz der Feuerwehr, eine gewaltsam geöffnete Tür und hohe Kosten verhindern. Die Mieterin war dankbar. Ich habe kein Interesse daran, Mietwohnungen in Abwesenheit des Mieters aufzusuchen.

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pefi55 am 30.08.2023 16:33

Da sind Sie aber die ganz große Ausnahme.


Pinguin am 04.09.2023 11:37

Ist auch meine Meinung. Mein Vermieter hatte auch einen Schlüssel und das war super als ich mich ausgeschlossen hatte. Jetzt bin ich Vermieterin und habe auch einen Schlüssel von meiner Wohnung. Meiner Mieterin weiß das. Geht nur bei gegenseitigem Vertrauen.


Natalie H. am 04.09.2023 12:17

das Ausschlaggebende ist "im Einverständnis".

In Garmisch-Partenkirchen gelten allerdings ganz eigene Gesetze und es ist hier leider weit verbreitet, dass OHNE WISSEN einfach ein Schlüssel einbehalten wird. Schon 2x selbst erlebt

Sovereigner am 30.08.2023 13:09

Am einfachsten und sichersten ist es einfach einen anderen Schliesszylinder einzusetzen - den Originalen beim Auszug wieder zurückzutauschen .

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Rajab am 30.08.2023 12:53

526723

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Rajab am 30.08.2023 12:47

526723

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SamuelDi am 05.09.2022 20:01

Wie sieht das bei einem möblierten Vermieten auf Zeit aus?

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Compass.1043 am 31.08.2022 20:08

Ich wohne in einem Hochaus als Mieter,meine Frau und ich sind Nichtraucher unter uns im 3 Stock wird viel geraucht,so daß wir unsere Balkontür und Fenster schließen müssen,weil der Rauch von den Zigaretten bis in unsere Wohnzimmer eindringt,kann man da etwas machen,oder ist das erlaubt,wir sind denn ja quasi Passivraucher.

Vielen Dank

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Siegrid Küstner am 31.08.2022 19:48

Darf man ein Haustier halten trotz Tierverbot

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Franz Biechele am 31.08.2022 16:27

Eine Vertrauenspersohn hat von uns ein Rentnerehepaar einen Schlüssel. Das sollte über all so sein,brauchen ja nicht mal die eigenen Kinder sein,aber auf jeden fall eine Persohn zu der man höchstes Vertrauen hat.

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Icemanxx am 31.08.2022 14:19

ich denke das ist Vertrauens Sache, und individuell zu sehen, wohnt mein VM mit im haus? oder ist es Eine Wohnungsbau gesellschaft? die bekäme nix!

ich bin froh wenn im Notfall jemand, z.b. der Vermieter mal schnell in die Wohnung kann.

auch ein Notfall kann individuell sein (Sturzregen und offene Fenster, die klassische Kaffeemaschine vergessen, ein eigener gesundheitlicher Vorfall)

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DaSchorse am 31.08.2022 13:37

Also das erste was ich mache wenn ich in eine neue Wohnung ziehe ist das Schloß der Wohnungstür zu tauschen, also kann der Vermieter gern Hundert Schlüßel für sein Schloß haben mir doch egal...

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Martin Bruno Rattey am 31.08.2022 14:08

Man sollte nicht das ganze Schloss, sondern lediglich den darin befindlichen Profilzylinder austauschen.


Andrea am 31.08.2022 16:51

Richtig sehe ich genauso!

Joe Lightcloud am 01.08.2022 21:57

Ich hatte damals einen Zweitschlüssel behalten. Mieter war auch einverstanden. Als der Mieter sich mal selbst aussperrte, war er sehr dankbar, dass ich einen Zweitschlüssel hatte. Sonst hätte er den teuren Schlüsseldienst beauftragen müssen.

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Linni am 31.08.2022 16:08

Normalerweise gibt es für Mietwohnungen drei Schlüssel.

Vero S. am 27.07.2022 21:55

Ich habe auch einen Schlüssel von meiner vermieteten Wohnung. Ich denke, das ist Vertrauenssache. Ich würde nie einfach rein gehen, aber es gibt mir ein gutes Gefühl, wenn ein Notfall eintreten würde, was ich nicht hoffe. Meine Mietern weiß das natürlich. Mein früherer Vermieter hatte auch einen Schlüssel. Als ich mich mal ausgeschlossen habe, war ich heilfroh darüber. Bedenken hatte ich nie.

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Kraft am 29.07.2022 10:23

Ich habe das Gegenteil erlebt. Bei mir ist der Vater des Vermieters in der Wohnung gewesen, hatte lange gedauert, ehe ich dahinter kam. Hatte immer gedacht, mein Mann wäre da gewesen, was ja auch ok war. Herausgekommen ist die Angelegenheit, als wir einen neuen Zylinder eingebaut hatten. Da wurden wir gefragt, ob wir ein neues Schloss hätten? Sind dann aber auch ausgezogen…..


Wunderblume am 01.09.2022 06:59

ja das sehe ich auch so, bin auch Vermieter und habe einen Schlüssel

Vero S. am 27.07.2022 21:55

Ich habe auch einen Schlüssel von meiner vermieteten Wohnung. Ich denke, das ist Vertrauenssache. Ich würde nie einfach rein gehen, aber es gibt mir ein gutes Gefühl, wenn ein Notfall eintreten würde, was ich nicht hoffe. Meine Mietern weiß das natürlich. Mein früherer Vermieter hatte auch einen Schlüssel. Als ich mich mal ausgeschlossen habe, war ich heilfroh darüber. Bedenken hatte ich nie.

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UF am 27.07.2022 19:29

Guten Tag ,

was ist, wenn es sich um eine Schliessanlage für mehrere Eigentumswohnungen handelt und der Vermieter einen Generall Schlüssel besitzt ? Hat hier jemand eine Info dazu ? Ist dies dann zulässig, da der Generallschlüssel ja auf jede Eingang bzw Wohnungstür passt.

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Johannat3 am 27.07.2022 21:05

Einfach ein eigenen Zylinder einbauen beim Auszug den Zylinder wieder einsetzen

Kampfkitty am 27.07.2022 15:39

Sehr ausführlicher Text der mir weiterhilft,mein Vermieter war ohne meine Genehmigung in meiner Wohnung zudem wusste ich nicht einmal das er doch noch ein Schlüssel hat,laut seiner Aussage hätte er angeblich keinen.seine ausrede war er hatte versucht mich anzurufen,ich warte noch immer das auf dem Display sein Name steht,es ist so entstanden das er eines Tages hoch kam und mich fragte ob ich ein Wasserschaden hätte,ich sagte nein aber er könnte trotzdem schauen weil Wasser fließt ja überall hin,er hat nie getan alles nur herunter gespielt also kein Drama von gemacht,nach 2 Wochen kam er wieder um mir die Nebenkosten wieder zubringen ich war dabei gerade zur Feuerwehr Dienst zugehen und hatte ihn wieder darauf angesprochen,er sagte ach war wohl von mir gewesen oder hier irgendwo das fand ich schon merkwürdig ich hatte angeboten das mein Ex nachschauen könnte dies tat ich 2mal hat er alles mit nein beantwortet und ist gegangen,am Montag hat er seine vertäffelung herunter geholt am Dienstag früh musste ich zur Arbeit hab mein Hund zu Nachbarn gebracht weil ich ihn hier nicht mehr alleine lasse ich kam nachmittags nachhause und dann kam er auf mich zu und sagte ich war in deiner Wohnung ich war wie versteinert er sagte hätte mich versucht anzurufen,aufeinmal dachte ich mir wurde hier so ein herman gemacht er hat mir in seinen Bad die stelle gezeigt es war nichts zusehen,keine Überflutung am nächsten Tag kam der Klempner und dann ging es richtig ab mein Vermieter stand um die Ecke hat sich garnicht hoch getraut,der Klempner sagte zu mir das ist ja echt ein starkes stücke ich sagte nur ja ist ja nicht meine Schild,doch ich wurde beschuldigt das ich diesen Duschtraps aufgeschraubt hätte,ich war fassungslos und sagte nur aus welchen grund sollte ich dies tun?? Ich wüsste noch nichtmal das dieses Teil aufgeschraubt war also..Mein Vermieter ist eh etwas seltsam drauf,ich fühle mich hier nicht sicher besonders nicht mit so einem Mann der Psycho spielchen treibt.Bin auf Wohnungssuche

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Eddie am 27.07.2022 14:59

Sehr ausführliche Beschreibung der Rechte des Mieters,was das betretunggsverbot der Mietwohnung ,zwegs einbehaltenen Wohnungsschlüssel angeht. Weil nicht alles was wichtig und richtig ist steht im Mietvertrag. Vieles wird verschwiegen,und bekommt Mieter erst durch eigene Recherche raus. Immer wieder sehr informativ und lehrreich.

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marinshoshopov@ am 27.07.2022 13:19

Ich will disse wohnug bitte

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Peter Mende am 27.07.2022 12:42

Danke für die Information,ich habe in meinen Vertrag eine Klausel,die eine sofortige Kündigung ohne vorherigen Kundigungszeit einzuhalten ,da in diesen 5Stōckigen Haus mit 70 Mietparteien,ständiger Lärm und argressives verhalten der Mieter vorliegt(Beschädigungen der Schlösser,bemalen der Wohnungstüren),mein Vertrag ist über eine Wohnungsvermietung abgeschlossen,die aber zum 1.09.22,ihre Verwaltung ab gibt und eine neue Verwaltung übernimmt,meine Frage an euch lautet,bleibt mein alter Wohnungsvertrag bestehen,oder muss eine neuer Vertrag geschlossen werden,mit einer Schlüsselübergabe.

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Filmon am 27.07.2022 11:53

Sehr schön

auf Kommentar antworten

Radmax am 15.07.2022 09:34

Ist der Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses 2 Wohnungsschlüssel auszuhändigen?!

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 15.07.2022 12:10

Hallo,

pro Person muss der Vermieter einen Schüssel aushändigen. Ein Single Haushalt hat dennoch auch Anspruch auf zwei Schlüssel, da der zweite für Notfälle dient.

Beste Grüße

Ihre immowelt Redaktion


Syrege am 30.08.2023 13:11

üblich sind 3 Schlüssel

Hannes am 26.01.2022 18:57

Mein neuer Vermieter hat alle Türschlösser des Hauses mit Schlössern versehen, die nur mit einem programmierbaren, elektronischen Schlüssel zu öffnen sind. (Haustür + Wohnung) Nun habe ich die Vermutung, das damit auch ein "Universalschlüssel" für den Vermieter programmiert werden kann, der Zutritt zu allen Wohnungen gewährleistet.

Muss ich das hinnehmen? Kann / darf das so sein?

auf Kommentar antworten

Sanni am 22.12.2021 16:11

Hallo,

Wenn der Vermieter bzw. Die Hausverwaltung einen Schlüssel besitzt und er ihn an Dritte weiter gibt, zählt das auch unter Hausfriedensbruch? Lg

auf Kommentar antworten

Sabina am 16.09.2021 18:45

Stellt das heimliche Behalten des Schlüssel durch den Vermieter bzw. Ex-Eigentümer nicht auch schon eine Unterschlagung dar?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 17.09.2021 13:40

Hallo Sabina,

das Einbehalten eines Zweitschlüssel ohne Wissen des Mieters ist nicht zulässig.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

ale-x- am 19.03.2021 01:40

Hallo,

etwas komplizierter: Ich miete ein Einfamilienhaus und im EG kann man ebenerdig in die Garage fahren (die auch als persönlicher Keller dient!). Darüber ist mein eigentliches Haus. Für die Garage habe ich laut Mietvertrag ein Mitbenutzungsrecht.

Unter meiner Garage ist die Heizungsanlage für mehrere Häuser die meinem Vermieter gehören. Er ist permanent dort, teilweise auch mit mir fremden Personen. Manchmal wegen der Heizung weil sie oft Probleme macht, aber auch um sich mit seinen Mitarbeitern nach Feierabend auf ein Bier zu treffen. Laut Mietvertrag ist die Garage nicht mit einem gesonderten Zugangsrecht beschrieben sondern es heißt das er einmal jährlich zu Funktionsprüfungen und Zählerstand ablesen Zutritt hat. Zählt das auch für die Garage die nur mit einem Mitbenutzungsrecht vermietet wurde und kann ich ihm den Zutritt verwehren oder sogar das Schloss tauschen?

Jeglicher Versuch es persönlich zu klären ist gescheitert, ich wurde sogar beleidigt und mir wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen mit einem lächerlichen Grund. Diese wurde bereits widersprochen (Bei den Vormietern gleiche Vorgehensweise)

Mit freundlichen Grüßen,

Alex

auf Kommentar antworten

HBD am 30.06.2021 12:29

Nein , natürlich dürfen Sie das Schloss nicht wechseln . Auch den Zugang können Sie nicht verwehren . Das liegt daran , das Sie nur ein Mitnutzungsrecht haben . Um aber Ihr Vorhaben umzusetzen müssten Sie rechtlich alleiniger Mieter bzw. Nutzer dieses Raumes sein ...


immowelt Redaktion am 19.03.2021 07:35

Hallo Alex,

wir können die Lage aus der Ferne leider nicht abschließend beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterschutzbund, bevor Sie beispielsweise die Schlösser tauschen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinerlei rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

ingwios am 15.01.2021 14:08

Darf der Vermieter einen Schlüssel zum Keller mit persönlichen Sachen(vom Mieter), Treppenhaus oder Tiefgarage behalten? Und diese an Dritte weitergeben? Vielen Dank.

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 20.01.2021 10:49

Hallo,

nein, der Vermieter darf ohne ihr Wissen nicht mal einen Schlüssel zu ihrem Kellerabteil haben.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Gerechtigkeit am 16.10.2020 23:43

Darf der Vermieter eines Bungalows, der zugleich auch der Eigentümer des Bungalows und des dazu gehörigen Grundstücks ist, beim Tod seines Mieters, einfach mit einem Zweitschlüssel in den Bungalow eindringen um alles von seinem verstorbenen Mieter zu durchwühlen und überall rumzustöbern, ohne das eine Notsituation oder Gefahr in Verzug vorlag.

Und das Eindringen geschah nur ca. 10 Std. nach Bekanntwerden vom Tod seines Mieters.

Der Mieter war aber im Krankenhaus verstorben und NICHT in seinem vermieteten Bungalow.

Durfte der Vermieter dies ohne Weiteres tun, oder besteht hier der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs?

Es wurden auch Dinge des verstorbenen Mieters einfach zusammengepackt mitgenommen und unterschlagen, ohne das ein Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger beauftragt wurde, der die Mietsache doch erst für den Vermieter hätte freigeben müssen, da es keine Angehörigen, Bevollmächtigte oder gar Erben gibt.

Der Mieter ist Anfang des Monats verstorben und der Mietzins war natürlich auch schon ordnungsgemäß gezahlt. Darf hier einfach eingedrungen werden, ohne Notlage oder Gefahr in Verzug, da die Mietsache ja noch bis zum Ende des Monats bezahlt war.

Meiner Meinung nach besteht hier der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und der Unterschlagung. Hat er nicht gegen geltendes Recht verstoßen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 23.10.2020 14:00

Hallo Gerechtigkeit,

nein, auch wenn ein Mieter stirbt, hat der Vermieter kein Recht die Wohnung ohne Erlaubnis zu betreten, wenn kein dringender Notfall vorliegt. Sie können dagegen strafrechtlich vorgehen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Tritschi am 13.06.2020 11:55

Darf man das Schloss bzw den Zylinder austauschen solange man in der Wohnung wohnt,und bei Auszug den passenden Zylinder wieder einsetzt?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 15.06.2020 12:20

HalloTritschi,

das darf ein Mieter dann machen, wenn er befürchtet, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel hat, mit dem er die Wohnung betreten könnte.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Susanne am 07.06.2020 10:22

Ich hätte nun doch noch eine Frage an alle Vermieter.

Was nützt es Ihnen einen Schlüssel einzubehalten, wenn Sie die Wohnung ohne Einverständnis des Mieters eh nicht betreten dürfen?

Als Mieter muss man dieses Verhalten hinnehmen, sonst hängt der Haussegen schief und man kann gleich ausziehen. Aber verstehen tue ich es trotzdem nicht, warum es so schwer ist, dem Mieter alle Schlüssel zu geben. Ich bin immer gerne bereit meinem Vermieter für Handwerker, Urlaub etc. einen Schlüssel zu geben. Aber generell einen einzubehalten geht gar nicht. So viel zu gegenseitigem Vertrauen, das hier immer wieder zitiert wird.

auf Kommentar antworten

GES am 04.09.2023 19:46

Unsere Mieter haben uns eine E-Mail geschickt, die Ehe wäare in die Brüche gegangen und sie wären dann mal weg. Beide ohne neue Kontaktadresse. Er mit dem Hinweis, er würde wieder nach Potugal ziehen. Was hätten wir ohne Schlüssel gemacht?


Mieter ohne recht auf Privatsphäre am 19.05.2021 22:19

Wir haben damals mit 2 Personen 2 Schlüssel bekommen und einen theoretischen 3. Bei dem aber sofort gesagt wurde das er entweder bei einem ganz bestimmten Nachbar liegen muss (den wir nicht kennen/kannten) N einem bestimmten Ort im Garten liegen muss oder er wird einbehalten für Notfälle.

Leider wurde dieser (oder ein unbekannter) Schlüssel bereits mehrmals genutzt um ohne unser Wissen unsere Wohnung zu betreten und zuletzt auch ein uns überlassene möbelstück zu entwenden (begründung: es wurde uns überlassen aber jetzt wird es gebraucht, Also besteht ein recht es zurück zu nehmen weil vom Vermieter damals gekauft)


Vermieter in Sorge am 11.06.2020 11:41

Also für Sie alleine geht das noch. Aber bei mehreren Wohnungen/Häusern müsste man jemanden einstellen der den Schlüsselempfang, An- Abwesenheit evtl. Krankenhausaufenthalt usw. und die Rückgabe dokumentiert. Die Kosten für diese Arbeitskraft müssten auf die Nebenkosten umgelegt werden. Das sind M.E. völlig überflüssige Kosten. Haben Sie denn sowenig Vertauen in den Vermieter? Wer jemals einen Schlüssel verloren hat weiss es zu schätzen wenn er einen Reserveschlüssel vom Vermieter bekommen kann und nicht hunderte € für einen Schlüsseldienst bezahlen muss.


Easy841 am 12.06.2020 12:56

Meine Mieter fühlen sich meist sehr wohl dabei, wenn ich einen Notfallschlüssel habe. Ohne Genehmigung würde ich NIEMALS eine Wohnung betreten. Aber der Fall "Hilfe, ich hab mich ausgesperrt" oder "Ich hab meinen Schlüssel verloren" kam schon öfter vor. Da war die Dankbarkeit, nicht abends einen überteuerten Schlüsseldienst rufen zu müssen groß.

Und sogar "ich bin in Urlaub und hab meine Katze vergessen- können Sie mal danach schauen" hatte ich schon einmal... bei einer Mieterin, die nicht gewünscht hat, dass ich einen Zweitschlüssel besitze war hinterher das Türblatt zerstört aufgrund des eigenmächtigen Versuchs, die Tür zu öffnen. Auf den Kosten bin ich sitzen geblieben. Das ist nicht sehr schön.

Eine Mieterin am 06.06.2020 05:57

Ich bin jetzt älter und oft umgezogen.

Leider habe ich das erste Mal Pech mit einem Vermieter,der sich nicht an seine Versprechen und den Vertrag hält .

Auch er war öfters in der Wohnung ohne mein Wissen. Da er nach einer penetranten Mischung aus Zigaretten und Deo riecht,habe ich das am Geruch,aber auch an anderem bemerkt.

Zudem hat er sich verplappert.

Handwerker kommen grundsätzlich ohne Terminabsprache.

Nur bei einem Wasserrohrbruch bei ihm über Ostern,hat er mich Tage warten lassen,obwohl ich Notdienste herausfand. Bei jeder Duschorgie von ihnen,stand ein Raum meiner Wohnung unter Wasser.

Es brauchte mit dem Trocknungsgerät dann fast 14 Tage.

Wie gesagt,ich hätte es mir nicht träumen lassen,dass es so was gibt.

Da ich nach jahrelanger Pflege und Todesfällen in der Familie keine Kraft zum Kämpfen habe,werde ich Konsequenzen ziehen.

Das wird ihn freuen,da im Ort geredet wird,dass er die Wohnung für seine Ex will. Ich glaube aber auch,dass das zurückkommt,was man tut.

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Eine Mieterin am 09.06.2020 20:20

Danke Ihnen


Catfive am 06.06.2020 06:58

So was geht gar nicht! Ich war auch lange Zeit meines Lebens Mieterin und bin nun selbst Vermieterin, doch so etwas darf man sich nicht leisten. Sie könnten den Vermieter verklagen! Ich selbst habe übrigens Zweitschlüssel zu meiner vermieteten Wohnung, jedoch nur unter Absprache und auch durch ein bestes Verhältnis zu meiner Mieterin.


Eine Mieterin am 06.06.2020 08:03

Da haben Sie Recht.

Nur habe ich momentan keine Kraft zum Kämpfen.

Ich habe zB auch einen Garten mitgemietet,den ich seit September nicht mehr nutzen darf,da seine Tochter ab und an reingeht.Da hängt plötzlich ein Schloß an meinem gemieteten Garten.Ich habe zB extra einen Rasenmäher für den Garten gekauft.Jetzt überwuchert der Garten, da ich ja nicht rein kann.Ich habe den Vertrag einem Rechtsanwalt gezeigt.

Rechtlich dürfte er sich vieles nicht erlauben.

Ich war vorgewarnt,nur habe ich das nicht ernst genommen.Da ich bisher immer supernette Vermieter hatte,dachte ich ,sowas kann mir nicht passieren. Auch im Alter lernt man dazu.


Jutta am 06.06.2020 16:15

Es tut mir sehr leid was Ihnen widerfährt. Doch kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, selbst wenn Sie klagen würden die Person können Sie nicht ändern und es wird also immer so weiter gehen. Die werden immer was finden.

Ich möchte Ihnen raten. TUN SIE SICH das nicht an und klagen. Das kann sich über Jahre hinziehen und dann kommt es noch auf den Richter an. Diese Leute sind so dreist und hinterfotzig und Lügen. Und im Zweifel für den Angeklagten. Wie gesagt, ich hab das durch. Ich kann nur sagen: Sind Sie froh daß Sie sind wie Sie sind, das ist in der heutigen Zeit schon etwas Lobenswertes und deshalb suchen Sie sich eine andere Wohnung und gehen Sie schnell dort weg.

Ich wünsche Ihnen Kraft und eine gute und schöne Zukunft, die Sie sich verdient haben.

gerd am 05.06.2020 15:19

Wir haben früher grundsätzlich einen Notschlüssel als Vermieter gehabt. Und die Mieter waren heilfroh, wenn man ihnen ohne teueren Schlüsseldienst aus der Patsche helfen konnte, denn am häufigsten war wohl die "Aussperrung"

Dann wurden -bevorzugt vom Mieterbund- div. Gerichtsurteile bekannt gemacht --- danach erst fingen -zumindest vereinzelt- die Unsicherheiten an.

Alles wird ständig verkompliziert- wo keine Probleme waren, werden welche geschaffen. Am laufenden Band! Ursächlich weniger vomständig "verböserten" Vermieter, sondern von so "aufgeklärten" Mietern.

Wenn ein Mieter nach Hinweis auf die Folgen einer absoluten NIchtbetret-barkeit der Wohnung -und da geht es nicht nur um längere Abwesenheit

des Mieters- die (gesicherte) Überlassung eines Notschlüssels nicht akzeptiert,

sollte man sich als Vermieter überlegen, ob man den Mietvertrag unter-schreibt.

ab da fingen die Probleme an

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krydz am 05.06.2020 15:46

Prima Standpunkt!

Ein Mieter von mir hatte schon mehrfach Mietrückstände,ich hatte ihm die Kündigung gegen Nachzahlung u.Übergabe eines drittschlüssels an die Hausverwaltung ersparen wollen.diese hat den Schlüssel abgelehnt,in ihre Verwaltung zu nehmen und den Mieter hinter meinem Rücken zumraschenauszug gedrängt.erst nachräumungsklage und 11 monaten mietausfall wurde die teilgeräumte u.unrenovirte Wohnung für mich "legal" vertretbar!!kein Schadenersatz vom Mieter weg.insolvenz,aber auch nicht von der Verwaltung trotz nachweislicher Fehlleistungen.niemals wieder vermieten ohne Vollmacht zur Verwendung meines drittschlüssels im notfall ist mein Fazit!!


Jutta am 06.06.2020 04:37

Super geschrieben Gerd, genau so ist das. Vermieter muß alles . Ist verpflichtet, und Mieter darf alles. Das kenne ich auch so. Da braucht man sich nicht mehr wundern wenn kein Privat Mann mehr vermietet. Denn Dein bester Freund muß ein Anwalt sein, sonst hat man keine Chance. Krydz, das habe ich auch durch. Da wird vom Insolvenzverwalter ein Vertrag geschlossen, daß dieser keine offenen Mieten übernimmt. Weil man ja weiß wie dieser Tickt. Also ich, hatte immer Verständnis man kann mit mir über alles reden. Doch durch Lügen die Miete nicht zu zahlen geht gar nicht. Dann kommt noch das Amt. Hier wird ja wegen Selbstbestimmung die Miete nicht direkt an den Vermieter gezahlt sondern muß erst an den Mieter gezahlt werden. Ich was so angep…..und ging aufs Amt, dann sollte ich ein Schreiben aufsetzen um das Geld direkt zu bekommen. Tja, nun sagte die Mieterin, Sie hat ja nichts mehr mit zu tun und das Geld sei laut Amt schon lange an mich überwiesen worden. Also, Finger weg..Nie wieder eine Chance für Mietzuschuss Bezieher. Als Vermieter muß man schön ruhig sein... als Mieter darf man alles.

hazel am 05.06.2020 14:23

Wir haben ein absolut gutes Verhältnis mit all unseren Mietern! Die Mieter haben zur Wohnung 3 Schlüssel, ein 4. ist als Notschlüssel im Kuvert bei uns. Missbrauch unmöglich. Unsere Mieter vertrauen uns und sind heilfroh, wenn wir das Kuvert aufreissen können und ihnen aus der Patsche helfen können, wenn sich einer aussperrt, was bei 20 Parteien ca. 3x im Jahr vorkommt!

Warum ufern solche Diskussionen immer in pures Jammern über die "bösen" Vermieter aus? Wir sind immer für unsere Mieter da, stehen mit Rat und Tat zur Seite - und unsere Mieter wissen das zu schätzen. Wenn wir mit neuen Interessenten das Thema "Notschlüssel" ansprechen, sind die immer heilfroh.

Bedenkt doch mal die Alternative: jemand sperrt sich aus, braucht (vermutlich nachts/am WE) den Schlüsseldienst und hinterher muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Das ist teuer! Ist es da nicht besser, ich hab einen netten Vermieter in der Nachbarschaft, den ich im Notfall auch mal um 23.00 Uhr rausklingeln kann und der nur ein Kuvert aufreissen muss?

Liebe Mieter, schaltet doch mal Euer Hirn ein. Wir Vermieter sind nicht Eure Feinde - ausser, Ihr macht uns zu solchen. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus. Wer seinen Vermieter freundlich und respektvoll behandelt, wird in den meisten Fällen das gleiche Verhalten ernten - und hat immer ein gutes Verhältnis zum Vermieter.

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Holger am 23.10.2020 16:15

Mein Notschlüssel ist bei einer Person meines Vertrauens, die ich jahrelang kenne. Meinen Vermieter kannte ich vorher hingegen nicht. Wenn er heimlich einen Schlüssel einbehält, ist er gelinde gesagt nicht vertrauenswürdig. Ein Angebot des Vermieters, sollte es uneigennützig und ohne Hintergedanken für eigene Zwecke sein, ist nett, aber wie beschrieben unnötig.


melanie3848 am 05.06.2020 17:08

Genauso handhaben wir es auch und die Mieter sind immer froh wenn ich ihnen mit den Ersatzschlüsseln helfen kann. Ich frage mich auch immer was Mieter hier zu meckern haben. Sicherlich kommt es immer auf den Vermieter an, aber die Mieter sind auch nicht immer heilig zu sprechen ;-)


Heinz Siems am 05.06.2020 17:22

Ihre Vorstellung eines normalen Verhältnisses Vermieter/Mieter ist total richtig.

So machen wir es auch. Vertrauen gegen Vertrauen. Und wenn Vertrauen nicht eingeräumt wird, ist etwas faul. Besser kein MV.

H. Siems aus HH


Jutta am 06.06.2020 04:48

Hazel, genau so sehe ich das auch. Es gibt leider auch Vermieter die das ausnutzen und schnüffeln und Mieter die nur Ihre Rechte kennen. Wenn man egal welchen Bericht liest, heißt es meistens nur der "Böse" Vermieter.

Gitte am 28.05.2020 15:31

Unser Vermieter teilte uns nach dem Unterschreiben des Mietvertrages mit, dass er uns nur einen Schlüssel aushändigen könnte. Das tat er auch. Der zweite Schlüssel läge wegen der Handwerker, die noch kleine Arbeiten in der Wohnung ausgeführt hätten, bei einer Nachbarin. Diese hatte inzwischen aber den Schlüssel an den Vermieter zurück gegeben und wir bekamen ihn erst Wochen später. So haben wir das Schloß ausgetauscht und das alte bauen wir bei Auszug wieder ein. Das haben wir dem Vermieter nicht mitgeteilt, geht ihn wohl auch nichts an.

Wir haben hier als Wohnungstür eine normale Zimmertür mit Klinken auf beiden Seiten. So kann jederzeit jemand in der Wohnung stehen, wenn von innen nicht abgeschlossen wurde.

Zudem hat der Vermieter seine Zusagen bei Abschluss des Mietvertrages nicht eingehalten und die Wohnung ist eigentlich kaum bewohnbar. In zwei Zimmern funktioniert keine Heizung, im Gästezimmer gibt es immer noch keine Tür und noch nicht einmal im Bad gibt es einen Türschlüssel. Den versprochenen Garten dürfen wir nicht nutzen. Die Liste kann man endlos fortsetzen. Fazit: Wir halten die Augen auf, um eine andere Wohnung zu finden.

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jaro am 28.05.2020 15:43

ja das ist aber nicht der richtige Weg,da muss jemand muss den Vermietern einmal für immer klar machen, dass die keine Götter sind ,weil die nur gerade irgendwas besitzen!!!

Ich bin gerade in ähnliche Situation und lasse mich nicht zum Trottel machen!!!!


Gitte am 28.05.2020 16:16

Mein Vermieter ist Sozialarbeiter und meint, alle Mieter müssten sozial für ihn arbeiten. Er will, dass wir nach seiner Facon leben aber selbst keine Verantwortung übernehmen und auch keine Zusage einhalten.

Da kann man ihn noch so oft darauf ansprechen, dass wir z. B. im Winter nicht wissen wohin mit der Kleidung, weil im Schlafzimmer ohne Heizung alles klatschnass ist. An Wänden und Fenstern läuft in dieser Dachgeschoßwohnung das Wasser nur so herunter, da hilft auch kein lüften oder Tür auflassen, um Wärme aus dem Flur abzuleiten. In der Küche das gleiche Drama. Ich weiß nicht, wie oft ich z. B. Mehl, Zucker, Paniermehl usw. weggeworfen habe, weil diese Lebensmittel im Schrank muffig und schimmelig wurden.

Da lohnt alles anmahnen nichts. Der Vermieter ist taub und ich bin es leid. Weiteren Ärger werden wir wohl bekommen, wenn wir ausziehen und unsere Kaution zurück haben wollen.


Jutta am 06.06.2020 16:25

Ich bin Vermieter und finde das Verhalten abartig. Und es tut mir für Sie leid. Doch es gibt auch solche Mieter, damit habe ich zu kämpfen. Es gibt überall solche und solche und ändern kann man keinen. Da können Sie reden was Sie wollen. Sie können vor Gericht ziehen, doch da kommt es dann auf den Richter an. Hab alles durch. Ich rate nur um die eigenen Nerven und Gesundheit zu schonen, auch wenn ich weiß daß ich Recht hab heißt das nicht daß ich das bekomme. So ein angespanntes Verhältnis geht auf Dauer nicht gut, suchen Sie sich eine neue Wohnung. Viel Glück.

JenSö am 28.05.2020 11:20

Ich bin ein Vermieter und habe einen Mieter, der 3 Monate schon keine Miete bezahlt und sich bei "Freunden" eingenistet hat. Leider darf ich mit einen Zweitschlüssel die Wohnung nicht betreten sondern muß den legalen Weg durchziehen. Anwalt beauftragen, Räumungsklage. Das ganze mit Hohen Kosten und langer Wartezeit durchstehen. Ca. 1 Jahr !!! Und der arme Mieter hat bis zur Räumung die Schlüsselgewalt und ich als Vermieter darf die Wohnung immer noch nicht betreten.

Lieber Mieterschutzbund wo bleibt das Recht ,denn solche "Schmarotzer " vertreten sie !

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A.marx@annemarx.de am 28.05.2020 15:52

Ich kann Ihnen nur beipflichten. Siehe auch mein Kommentar oben. Uns hat ein Mieter um 2 Jahresmieten geprellt, dazu kamen Gerichtskosten. Wir haben zwar eine Forderung gegen ihn, bei ihm ist aber nichts zu holen. Eine Taschenpfändung reichte gerade, die Kosten für den Gerichtsvollzieher zu decken. Die Wohnung mussten wir sanieren, Fußboden, erneuern, Küchengeräte ersetzten, die Bäder waren in einem grauenvollen Zustand. Ach ja, und die Nebenkosten für drei Jahre haben wir gar nicht versucht einzutreiben, gemessen am Gesamtschaden waren das nur ca. 3000 Euro. Vermieten - nein Danke !!!


Jutta am 06.06.2020 05:12

Das tut mir leid für Dich!

Genau das ist der Punkt "Mieterschutzbund" und wo ist der "Vermieterschutzbund"?????

Der Vermieter bekommt ja seine Miete und da kann er ja schön Kagen und Geld in den Anwalt investieren. Rechtsschutzversicherungen für dieses Anliegen sind ja so teuer die kann sich ein kleiner Vermieter nicht leisten. Deshalb gibt es ja immer mehr Großfirmen die Vermieten. Die haben so eine Versicherung und verlangen horrende Mieten. Also liebe Mieter selber Schuld wenn Ihr mit hohen Mieten leben müßt, denn die angemessenen Mieten wisst Ihr ja nicht zu schätzen. Da spielt Ihr ja den "King". Wie gesagt: nicht alle, doch sehr viele.

immowelt-Redaktion am 28.05.2020 07:48

Sehr geehrte Kommentatoren,

da es gestern eine Vielzahl von Kommentaren und Fragen zum Thema Zweitschlüssel gab, hier einige Klarstellungen:

- Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel besitzen. Hat er doch einen und betritt die Mietwohnung ohne Einverständnis des Mieters, handelt es sich um Hausfriedensbruch (§ 123 StFB). Freilich können Mieter und Vermieter individualvertraglich vereinbaren, dass der Vermieter für Notfälle einen Schlüssel behält. Doch selbst im Falle solcher Vereinbarungen hat der Vermieter kein Recht, einfach so die Wohnung zu betreten, sondern darf den Schlüssel dann auch nur vereinbarungegemäß nur für Notfälle benutzen.

- Mieter, die Sorgen haben, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel hat, können ohne Rücksprache mit dem Vermieter das Schloss austauschen. Erst zum Ende des Mietverhältnis muss das alte Schloss wieder eingebaut werden.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

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Eddie am 27.07.2022 18:07

Endlich Mal Klartext für beide Seiten,da sollten sich alle daran halten.

Susanne am 28.05.2020 06:41

Was kann ich machen, wenn ich vom Vermieter den von ihm anfangs einbehaltenen Schlüssel fordere, er mir diesen auch aushändigt, er dann aber hergeht und beim Schlüsselhersteller unter der einen Nachschlüssel bestellt? Ich habe dies schriftlich, dass ein Nachschlüssel beantragt wurde.

Das kann doch theoretisch jeder Vermieter ohne Wissen des Mieters machen?

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Jutta am 06.06.2020 16:42

Susanne, es ist so. Ein Mietverhältnis sollte auf gegenseitiges Vertrauen basieren, doch ist das in den seltensten Fällen so. Das ist sehr schade und das Problem der Gesellschaft.

In Ihrem Fall würde ich mit den Beweisen zum Anwalt gehen, das er etwas schreibt. Aus eigener Erfahrung würde ich ausziehen. Egal wie das alles ausgeht, es wird immer schlimmer . Nicht wie man denkt der lernt dazu und es wird besser. Man kann keinen ändern, jeder ist wie er ist. Es spart Nerven und Gesundheit sich von solchen zu trennen.

KinderGarten am 27.05.2020 20:16

Ich vereinbare im Mietvertrag mit meinen Mietern, dass ich einen Schlüssel zurückbehalte mit dem Versprechen, die Wohnung niemals ohne Wissen des Mieters zu betreten und dem Versprechen, sollte der Mieter einmal bei zugefallener Türe stehen er/sie den Schlüssel auch mitten in der Nacht abholen kann - oder ich bringe ihn zu ihm/ihr. Da sich meine Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern befinden, könnte ich ohne diesen Schlüssel das Haus, den Keller, die Heizung nicht betreten. Bisher sind alle mit dieser Regelung einverstanden und halten sich an die Vereinbarung.

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echo am 28.05.2020 18:53

Was für ein Mensch sind Sie? Die Sache an den Rechtsanwalt abgeben und schon läuft es garantiert. Dafür gibt es solche Leute !!!


Jutta am 06.06.2020 16:49

Das ist ja auch nicht weiter schlimm und ist ja auch sinnvoll . Es geht um die Vermieter die in die Wohnung gehen. Das gegenseitige Vertrauen das ein Mietverhältnis haben sollte. Da es immer solche und solche gibt bei Mietern wie Vermietern. Ich hatte auch Schlüssel von anderen Wohnungen und würde niemals ohne Zustimmung rein gehn. Zu Ihrem Schutz würde ich den Schlüssel in ein Kuvert geben und zu kleben und Handschriftlich vom Mieter beschriften lassen.

sabrino am 27.05.2020 19:29

Es gibt aber auch Mietnomaden, wie Schaut da die Lage aus? Immerhin entstehen da noch mehr Kosten für die Vermieter und der Mieter freut sich, das der Vermieter Mehrkosten har, da der Mieter diese nicht zurückzahlen muss. Unnötige Räumungsklagen und Verluste der Miete.

So wie es schwarze Schafe bei Vermietern gibt, gibt es die auch bei den Mietern.

Ansich ist es wirklich richtig, das der Vermieter keinen Schlüssel für die Mietwohnung hat. Was kann man gegen Mietnomaden tun? Man sieht es den Mietern nicht an, sowie Auch nicht den Vermietern.

Beste Grüße

Sabrino

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ventitus am 24.08.2020 11:36

Schnell reagieren! Gar nicht tun ist auf jeden Fall der schlechtere Weg!

Ist der Mieter eine Monatsmiete im Rückstand, sollte man eine Abmahnung schicken mit einer 10-Tages-Frist zur Zahlung. Wird diese ignoriert, folgt die ordentliche Kündigung.

Ist der Mieter bereits mit zwei Monatsmieten oder mehr im Rückstand ist. Dann kann man fristlos kündigen. Für die Räumung hat der Mieter in der Regel 14 Tage Zeit.

Leider warten viele Vermieter mit einer Räumungsklage zu lange, weil sie den Geschichten und Versprechungen der säumigen Mieter glauben schenken.

Eine Räumungsklage dauert je nach Fall und Ort mind. 4-5 Monate. Rechnen Sie die "Zeit des Glaubens" dazu, dass Ihr Mieter doch noch zahlt, vergehen bei vielen Mietern oft ein Jahr und mehr.

Es hilft leider nur ein schnelles reagieren, aber sicher keine Hoffnung auf baldige Zahlung. Sie sollten einen Verdacht auf Mietnomaden "Urkundenprozzess" so schnell wie möglich anwenden. Lassen Sie sich schon bevor eine Fall von Mietnomaden ansteht, von einem Anwalt "Beraten" was Sie tun müssen um einen Urkundenprozess führen zu können. Ein Urkundenprozess ist eine schnellere Version einer "normalen Klage" weil der Mieter den Prozess nicht durch Zeugen verschleppen kann. Weil alles durch Urkunden bewiesen wird. Als Vermieter sollten Sie sich auf jeden Fall einmal durch einen Anwalt dazu beraten lassen, aber schon vorher.

Es nutzt Ihnen auch kein Zweitschlüssel in so einem Fall von Mietnomaden.

Was man noch tun kann? Suchen Sie auf Google nach: Was kann man gegen Mietnomaden tun?

Und sie finden viele Gute Ratschläge. Aber wie gesagt: Besser von einer spezialisierten Anwältin oder Anwalt vor dem Schaden Beraten lassen. Die Kosten für eine Beratung lohnt sich auf jeden Fall.

"Gegen Mietnomaden gar nichts tun" ist auf jeden Fall der teuere Weg.


Anne am 28.05.2020 12:00

Gegen Mietnomaden können Sie gar nichts tun. Sollten sich ein Mieter eingenistet haben, monatelang keine Miete zahlen, dann bleibt Ihnen als Vermieter nur der Rechtsweg, und der kann steinig sein. Ein Schlüssel für die Wohnung würde Ihnen gar nichts nützen. Selbst wenn dann der richterliche Bescheid vorliegt, sind sie voll auf den Goodwill des Mieters angewiesen. Räumt er nicht, muß es der Vermieter tun auf seine Kosten und gegebenenfalls die Möbel (manchmal eigentlich nur Schrott) auch noch auf seine Kosten einlagern. Und die Renovierung der Wohnung kostet dann oft mehr als eine Jahresmiete. Ja ja die bösen Vermieter ....... Die Gesetze sind eindeutig für Mieter gemacht, im Zweifelsfalle hat der Vermieter immer schlechte Karten.


Jutta am 06.06.2020 16:53

Sabrino,

genau so ist es wie es Anne geschrieben hat. Leider!!!!!

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