Bausparen gehört zu den beliebtesten Spar- und Immobilienfinanzierungsprodukten in Deutschland. Doch nicht in jeder Situation sind Bausparer auch empfehlenswert. Reicht das Geld für die eigenen vier Wände? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Förderungsmöglichkeiten, Vorteilen, Nachteilen und Alternativen.
Der Bausparvertrag ist ein Produkt, das sich in erster Linie an Menschen richtet, die irgendwann ein Haus bauen oder eine Immobilie finanzieren wollen. Einen Teil der Finanzierungssumme spart der Kunde mit Eigenkapital an, den Rest erhält er später als Kredit. Damit unterscheidet sich der Bausparvertrag erheblich von anderen Finanzierungsmodellen. Ob ein Bausparvertrag eine gute Option ist, hängt von den Umständen des Bausparers und auf den Finanzmärkten ab.
Das Prinzip Bausparen funktioniert wie folgt: Viele Menschen zahlen gemeinsam in eine Kasse ein. Aus diesem gemeinsamen Geldtopf zahlt die Bausparkasse wiederum an jeden einzelnen die Bausparkredite aus. Das geht aber nur, wenn es die finanzielle Lage der Bausparkasse erlaubt, sprich, genug im Topf ist.
Bausparverträge sind eine Kombination aus Spar- und Darlehensvertrag. In der Sparphase spart der Bausparer einen Teil der vertraglich vereinbarten Bausparsumme an. In der Darlehensphase erhält er den Rest der Summe als Kredit, den er zurückzahlen muss. Beide Phasen sind durch folgende Vertragskomponenten weitgehend festgelegt:
Ein Bausparvertrag wird über eine Summe abgeschlossen, die der Bausparer weitgehend frei wählen kann. Je nach Anbieter beträgt die Mindestsumme 5.000 bis 10.000 Euro, bis zu 50.000 Euro sind es für Spezialtarife, laut Thomas Hentschel, Experte für Baufinanzierung von der Verbraucherzentrale NRW. „Maximal können Bausparsummen von 300.000 Euro, nach Rücksprache mit der Bausparkasse eventuell auch mehr, vereinbart werden.“ Das ist der Gesamtbetrag, den der Bausparer ausbezahlt bekommt. Davon muss er laut Hentschel üblicherweise 40 bis 50 Prozent selbst ansparen, der Rest der Summe wird als Kredit ausgezahlt.
Wer beispielsweise eine Bausparsumme von 20.000 Euro möchte, muss zunächst 8.000 Euro ansparen und erhält dann einen Kredit über 12.000 Euro. Insgesamt bekommt er 20.000 Euro ausgezahlt. „Während der Sparphase hat er aber auch noch die Möglichkeit, die Bausparsumme nach Absprache zu reduzieren, zu teilen oder zu erhöhen“, rät Baufinanzierungsexperte Hentschel.
Das in der Sparphase angesparte Geld wird verzinst. Wie hoch die Zinsen sind, ist im Bausparvertrag festgesetzt und auch die Zinsen des Darlehens stehen bereits fest. Die Sparzinsen hängen in gewissem Maße mit dem Darlehenszins zusammen. Grob gesagt gilt aber: Sind die Zinsen fürs Guthaben niedrig, wird auch das Darlehen niedrig verzinst. Varianten, bei denen das Guthaben hoch, das Darlehen aber niedrig verzinst wird, gibt es nicht. Hohe Zinsen sind für die Sparphase gut, machen aber den Kredit teurer. Niedrige Zinsen sorgen dagegen für einen günstigeren Kredit, dafür rentiert sich die Sparphase weniger.
Laut Hentschel betragen die Sparzinsen in der anhaltenden Niedrigzinsphase derzeit 0,01 Prozent, vereinzelt unwesentlich mehr. Der Darlehenszins liege je nach Bausparkasse und -tarif um 1,5 und 2,5 Prozent darüber.
Die Höhe der monatlichen Beiträge werden über Sparbeitrag und Tilgungsbeitrag festgesetzt, umgangssprachlich auch Sparrate und Tilgungsrate genannt. Die Sparrate in der Ansparphase beträgt üblicherweise einen gewissen Promillesatz der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 100.000 Euro und einer Sparrate von fünf Promille bedeutet das, dass der Sparer monatlich 500 Euro einzahlen müsste. Allerdings sehen Bausparkassen üblicherweise über zu niedrige Sparbeiträge hinweg. Dann dauert es schlicht etwas länger, bis das Sparziel erreicht wird und der Kredit ausgezahlt werden kann. Zahlungen, die über den Regelsparbeitrag hinausgehen, kann die Bausparkasse verweigern.
Auch die Tilgungsrate des Kredits ist vertraglich festgesetzt. Üblicherweise wird das Darlehen innerhalb von etwa zehn Jahren getilgt. Im Gegensatz zur Sparrate besteht die Bausparkasse auf die Zahlung der Tilgungsraten in voller Höhe.
Es gibt mehrere Kriterien: „Der Bausparvertrag ist unter anderem dann zuteilungsreif, wenn das Mindestguthaben erreicht wurde“, erklärt Thomas Hentschel. Das sind üblicherweise 40 Prozent der Bausparsumme, je nach Bausparer kann die Summe zwischen 30 und 50 Prozent variieren. „Bausparer, die für Standardtarife den Regelsparbeitrag leisten, erreichen das Mindestguthaben in der Regel in sieben bis neun Jahren.“ Neben dem Mindestguthaben muss aber noch ein weiteres Kriterium erfüllt werden: die Bewertungszahl, die einen bestimmten Mindestwert erreicht haben muss und wächst, je länger die Sparzeit dauert und je mehr Geld angespart wurde: „Der Mindestwert der Bewertungszahl steht von Anfang an fest. Wann der Kredit zugeteilt wird, richtet sich aber nach den verfügbaren Mitteln im Topf und nach den weiteren laufenden Verträgen der Bausparkasse. Das heißt, die tatsächlich notwendige Bewertungszahl kann sich im Laufe der Zeit ändern.“
Die Vertragsbedingungen eines Bausparvertrags allein machen diesen noch nicht interessant. Wichtig für Bausparer sind allerdings die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die sogar kombinierbar sind.
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat Bausparer, die im Laufe des Sparjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen einen gewissen Betrag nicht übersteigt. Für Singles sind es bis Ende 2020 25.600 Euro, für Verheiratete 51.200 Euro. Ab 2021 steigt die Grenze auf 35.000 Euro bei Alleinlebenden und 70.000 Euro für Verheiratete. Der Höchstsatz der zu bezuschussenden Einzahlungen in den Bausparvertrag ist bis Ende 2020 jährlich auf 512 Euro für Singles und 1024 Euro für Verheiratete gedeckelt. Auch dieser Betrag steigt ab 2021 auf 700 Euro für Alleinlebende beziehungsweise 1400 Euro für Paare.
Die Wohnungsbauprämie beträgt bis Ende 2020 8,8 Prozent - ab 2021 zehn Prozent - des Sparbetrages. Das ergibt bis Ende 2020 für Singles einen Maximal-Zuschuss von 45,06 Euro jährlich, für Ehepartner von 90,11 Euro. Ab 2021 steigt der Maximal-Zuschuss auf 70 Euro für Alleinlebende beziehungsweise 140 Euro für Paare. Bedingung bleibt eine Sperrfrist von sieben Jahren, wodurch der vorzeitige Abruf der Prämie oder des Sparguthabens ausgeschlossen sind. Sonst müssen die Förderungen zurückgezahlt werden.
Bei Bausparverträgen, die vor 2009 abgeschlossen wurden, kann nach dieser Sperrfrist frei über das Bausparguthaben verfügt werden.
Für alle Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossenen wurden, gelten hingegen im Hinblick auf die spätere Verwendung des Bausparguthabens folgende Regeln:
Arbeitgeber beteiligen sich manchmal aufgrund eines Arbeitsvertrages oder gar des Tarifvertrages mit einem bestimmten Geldbeitrag von bis zu 40 Euro pro Monat an der Vermögensbildung ihrer Angestellten. Bei Arbeitnehmern, die nur in Teilzeit arbeiten, reduzieren Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen oftmals entsprechend. Dadurch ergibt sich eine Unterstützung von bis zu 480 Euro pro Jahr.
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögenswirksamen Leistungen von Angestellten mit einem geringen Jahreseinkommen zusätzlich. Auf die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers gewährt der Staat eine weitere Prämie von jährlich neun Prozent auf maximal 470 Euro. Das sind weitere bis zu 43 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze für die Sparzulage beträgt für Singles bei 17.900 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr, für Verheiratete 35.800 Euro. Das Bruttoeinkommen liegt in der Regel höher.
Schließlich kann der Bausparer die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Dazu muss aber ein spezieller Riester-Bausparvertrag abgeschlossen werden. Die Höhe dieser Zulage hängt beispielsweise davon ab, ob man verheiratet ist oder Kinder hat. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Förderberechtigtem, ein Ehepaar, das zwei Verträge abschließt, bekäme dadurch 350 Euro Förderung. Pro Kind, das nach 2008 geboren ist, gibt es nochmal 300 Euro obendrauf.
„Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Bausparer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen“, erklärt Hentschel.
Alle diese Förderungen lassen sich kombinieren. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 35.800 Euro und bei voller Beteiligung eines Arbeitgebers erhält folgende Förderungen:
In zehn Jahren kommen so mehr als 15.000 Euro zusammen – ohne Zinsen.
wir empfehlen
wir empfehlen
wir empfehlen
Für einen Bausparvertrag fallen in der Regel Abschlussgebühren an. Die Kosten für den Bausparer betragen dabei meist zwischen einem und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Bei 1,3 Prozent fallen für ein Bausparvertrag von über 10.000 Euro Abschlussgebühren in Höhe von 130 Euro an, bei einem Bausparvertrag über 300.000 Euro hingegen von 3.900 Euro. Diese werden entweder am Anfang in einer Summe gezahlt oder mit den ersten Sparbeitragen verrechnet. „Mit dem aktuell niedrigen Sparzins werden sie in der Ansparphase nicht verdient“, meint Hentschel.
Zusätzlich zu den Abschlussgebühren können in der Darlehensphase unter Umständen Kontoführungsgebühren anfallen. In der Sparphase sind diese jedoch laut Urteil des Bundesgerichtshofes unzulässig (BGH, Az.: XI ZR 308/15). Stattdessen verlangen Bausparkassen jedoch laut Hentschel unter Umständen in der Sparphase Jahresentgelte von zum Beispiel 12 Euro.
Für Darlehen, die nach Bausparfortschritt ausgezahlt werden, fallen laut dem Baufinanzierungsexperten unter Umständen für den noch nicht ausgezahlten Darlehensteil zusätzlich Bereitstellungszinsen an.
Bei Beginn der Darlehensauszahlung fällt bei vielen Bauspartarifen ein Agio in Höhe von ein oder zwei Prozent des Bauspardarlehens an. „Das Agio ist ein Aufschlag auf das Darlehen. Es erhöht dieses also und muss mit dem Darlehen zurückgezahlt werden“, erklärt Hentschel.
Aus dieser sehr speziellen Funktionsweise eines Bausparvertrags ergeben sich einige spezifische Vor- und Nachteile.
Ob ein Bausparvertrag eine gute Option ist, hängt von den Zielen des Sparers ab – und von der wirtschaftlichen Lage, beziehungsweise den Konditionen eines Bausparvertrags.
Der klassische Einsatzzweck eines Bausparvertrages ist, bereits früh zu sparen, um sich später eine Immobilie zu kaufen. In diesem Falle ist die Riester-Rente eine interessante Option, durch die der Bausparer staatliche Zuschüsse mitnehmen kann. Die Bausparsumme sollte jedoch nicht zu hochgesteckt werden, denn die Zulagen lassen sich dadurch nicht steigern, dafür wird aber die Sparrate, beziehungsweise die spätere Darlehensrate, höher. Ist die Bausparsumme am Ende zu klein, lässt sich der Bausparkredit ggfs. durch an klassisches Immobiliendarlehen ergänzen.
Mithilfe eines Bausparvertrags kann sich ein zukünftiger Bauherr niedrige Zinsen sichern. Wer ein solches Tarifmodell wählt, sollte sich allerdings ausrechnen lassen, wie hoch die monatlichen Raten sein werden. Auch sollte bedacht werden, dass ein Bausparvertrag oftmals nicht ausreicht, um eine Immobilie zu finanzieren.
Der Bausparvertrag kann aber auch ein Baustein der Immobilienfinanzierung sein, obwohl der Immobilienkäufer bisher gar kein Bausparer war. Dazu nimmt der Kunde einen endfälligen Kredit auf. Das heißt, dass er keine Tilgung zahlt, sondern den Kredit nach Ablauf der Kreditlaufzeit komplett zurückzahlt. Statt der Tilgungsrate zahlt der Bausparer die Sparraten seines Bausparvertrages. Sobald dieser zugeteilt ist, löst er damit das endfällige Darlehen ab.
Bausparer, die bereits im Eigentum wohnen, werden in Zukunft die ein oder andere Investition finanzieren müssen, zum Beispiel altersgerechte Umbauten, eine neue Heizung oder Dachsanierung. „Die Beträge gehen zwar nicht in die hunderttausende, aber einige zehntausend können es schon sein“, sagt Bausparexperte Hentschel. Gerade dann kann ein zugeteilter Bausparvertrag mit niedrigen Darlehenszinsen von Vorteil sein. Denn Banken machen die Gewährung von Darlehen im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen regelmäßig abhängig von der Darlehenshöhe und verlangen Zinszuschläge für „Kleindarlehen“ oder aber sie bieten teure Konsumentendarlehen an. Ein zugeteilter Bausparvertrag kann dann als alternative Lösung wertvoll sein.
Etwas Anderweitiges mit einem Bauspardarlehen zu finanzieren geht in der Regel nicht. „Die Gewährung eines Bauspardarlehens ist nach den allgemeinen Bausparbedingungen an wohnwirtschaftliche Verwendung geknüpft“, sagt Hentschel. Dazu zählen unter anderem Renovierungen, nicht aber zum Beispiel der Kauf eines Kraftfahrzeuges oder eines Wohnmobiles.
Ausnahme: Wer beim Abschluss des Bausparvertrages unter 25 ist, kann sich mit dem Geld auch beispielsweise ein Auto kaufen.
Wer eine Immobilie finanzieren oder Geld sparen, aber keinen Bausparvertrag abschließen möchte, für den gibt es andere Möglichkeiten. Die wichtigsten Alternativen im Überblick.
Der Begriff Sparbuch bezeichnet eine auf den Namen eines Sparers ausgestellte Schuldurkunde. Gleichzeitig erhält er ein Rückzahlversprechen des Geldinstituts. In diesem Sparbuch werden Einzahlungen, Auszahlungen sowie Zinsgutschriften ausgewiesen. Das Tagesgeldkonto ist die moderne Variante des Sparbuchs. Es handelt sich dabei um ein verzinstes Konto ohne festgelegte Laufzeit, dass nur der Geldanlage dient. Überweisungen sind üblicherweise nur auf ein festgelegtes Referenzkonto möglich. Die Höhe des Zinssatzes darf die Bank täglich ändern.
Beim Festgeldkonto handelt es sich um eine Möglichkeit, Geld über eine feste Dauer zu einem festen Zinssatz anzulegen. Es gilt die Faustformel: Umso länger das Geld angelegt ist, desto höher der Zinssatz und damit auch die Rendite.
Wer in Fonds anlegt, kauft sich im Grunde ein Aktienpaket. Indexfonds, auch kurz als ETFs (Exchange Traded Funds) bezeichnet, bilden eine Aktienliste nach, die sogenannten Indizes. Der in Deutschland bekannteste ist der „DAX“, der die 30 wertvollsten deutschen Aktienkurse widerspiegelt. Andere Aktienfonds werden von einem Fondsmanager zusammengestellt.
Beim Annuitätendarlehen wird eine feste jährliche Rate für eine bestimmte Zinsbindungszeit vereinbart, bestehend aus Zins und Tilgung. Die Annuität wird in der Regel monatlich geleistet, vereinzelt auch viertel- oder halbjährlich. Die regelmäßige Tilgung reduziert die Schulden. Dadurch verringert sich der Zinsanteil der Annuität zu Gunsten der Tilgung. Kann das Darlehen am Ende der Zinsbindungsfrist nicht zurückgezahlt werden, wird eine Anschlussfinanzierung zum dann geltenden Kapitalmarktzins notwendig.
Das Tilgungsdarlehen ist eine Finanzierungsform, bei der über die gesamte Laufzeit stets eine gleichbleibende Tilgung geleistet wird. Da Zinsen nur auf Schulden gezahlt werden, sinkt die Rate im Laufe der Zeit.
Das endfällige Darlehen oder auch Festdarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass die Raten während der Laufzeit nur aus den gleichbleibenden Zinszahlungen besteht. Regelmäßige Tilgungen werden nicht geleistet. Als „Tilgungsersatz“ wird ein Sparvertrag abgeschlossen und an den Darlehensgeber abgetreten. Mit dem angesparten Kapital wird am Ende der Zinsbindung die Schuld getilgt. Reicht das Kapital für die Tilgung nicht aus, muss eine Anschlussfinanzierung zu den dann geltenden Kapitalmarktzinsen vereinbart werden.
Ein Forward-Darlehen kommt der Immobilienfinanzierung mit einem Bausparvertrag insofern recht nahe, als dass der Darlehenszins dann eine planbare Größe ist. Das Geld wird erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit (der Forward-Periode) – bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an, während der Darlehensphase zahlt der Nehmer aber einen Zinsaufschlag auf das aktuelle Zinsniveau.
Wer sich für das Bausparen interessiert, sollte sich auf ein Beratungs- oder Verkaufsgespräch gut vorbereiten. „Bausparern ist ein einfaches, aber dennoch komplexes Produkt“, sagt Hentschel. „Wie für alle Spar- und Anlageprodukte gilt, ohne Vorbereitung läuft man Gefahr, falsche Entscheidungen zu treffen.“
Nur mit dem konkreten Ziel kann der Berater den richtigen Vertrag heraussuchen.
„Eine ganz entscheidende Sache sollten Bausparer beachten: der Regelsparbeitrag wird in Promille der Summe ausgedrückt und gibt an, wie viel sie einzahlen müssen, um das Sparziel zu erreichen“, rät der Baufinanzierungs-Experte Hentschel.
Hier sollten Bausparer genau hinschauen. Während Bausparkassen bei der Sparrate noch nachsichtig sind, bestehen sie darauf, dass die Raten für den Bausparkredit, bestehend aus Zins und Tilgung, pünktlich gezahlt werden. „Die Tilgungsrate ist festgelegt. Bei Bausparverträgen über mehrere zehntausend Euro werden monatlich hohe Beträge fällig. Und der Sparer muss sich das dann leisten können“, sagt Baufinanzierungs-Experte Hentschel.
Im Fall der Fälle können Bausparer auch vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen. Doch das ist unter Umständen mit Kosten verbunden. Der Berater sollte Auskunft darüber geben, ob man beispielsweise die Bausparsumme reduzieren kann, wie hoch die Mindestsparsumme ist und ob in einem solchen Fall auch die Abschlussgebühr erstattet wird.
Viele Bausparkassen bieten die Möglichkeit, den Bausparvertrag auch online zu beantragen. Laut Stiftung Warentest machen viele Anbieter dort auch bessere Angebote als in ihren Filialen selbst. Doch nicht immer bildet der Rechner die individuelle Situation ausreichend ab. Die Stiftung empfiehlt darum, die Rechner zu nutzen, um sich erste Angebote erstellen zu lassen. Damit können künftige Bausparer dann ins Beratungsgespräch gehen.
wir empfehlen
Bausparen lohnt sich oftmals dadurch, dass der Bausparvertrag im Rahmen der Wohnbauprämie förderfähig ist. Angehende Immobilienkäufer sollten sich aber am besten von einem unabhängigen Berater individuell über die verschiedenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten informieren lassen.
In der Regel ja. Abschlussgebühren werden nahezu in jedem Fall erhoben. In der Praxis lässt sich kaum ein Bausparvertrag ohne Abschlussgebühr finden. Lediglich in der Höhe gibt es Unterschiede. Bei den meisten Bausparkassen liegt die Abschlussgebühr zwischen einem und 1,6 Prozent der Bausparsumme.
Eine solche Sonderzahlung ist in der Regel möglich, sofern sie nicht vertraglich ausgeschlossen ist und die Bausparkasse zustimmt. Oft stellt die Bausparkasse ein bestimmtes Konto für solche Einzahlungen unter der Nennung der jeweiligen Vertragsnummer zur Verfügung.
Das kommt auf die Situation an. Kündigen kann die Bausparkasse in der Regel, wenn:
Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Bei Verträgen mit Zinsbonus können unter Umständen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife die Voraussetzungen für eine Kündigung noch nicht vorliegen. Dabei kommt es auf die einzelnen Bausparbedingungen und den Vertragszweck an.
Wem der Bausparvertrag gekündigt wird, der sollte sich im Zweifel jedoch durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen oder sich an eine Verbraucherzentrale vor Ort wenden.
Sparer können sich ihren Bausparvertrag komplett auszahlen lassen oder kündigen. Teilbeträge können jedoch nicht ausgezahlt werden. Das wird üblicherweise im Rahmen eines Beratungsgesprächs geklärt.
Aber Vorsicht: Wer seinen Vertrag vorzeitig kündigt, dem entgeht neben der Darlehenszahlung oftmals auch ein eventuell vereinbarter Bonus, wie zum Beispiel die Wohnungsbauprämie.
Den Bausparkredit kann der Bausparer aber erst in Anspruch nehmen, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist. Das ist dann der Fall, wenn ...
daneben ist laut Hentschel außerdem entscheidend, dass der Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwendet wird und der Bausparer über eine gute persönliche Bonität verfügt.
Wenn unerwartet die Traumwohnung zu einem günstigen Preis verfügbar ist, der Bausparvertrag aber noch nicht zugeteilt ist, können Bausparer eine Zwischenfinanzierung mit ihrer Bausparkasse vereinbaren. Ein alter Bausparkredit der bislang wenig bespart kann dann besser bei Zuteilung in die Renovierung oder den Ausbau der Immobilie gesteckt werden.
Zwar gibt es eine festgelegte Mindestsparrate, doch die Bausparkassen sehen üblicherweise darüber hinweg, selbst wenn diese dauerhaft unterschritten wird. Allerdings verschiebt sich dadurch die Zuteilungsreife des Darlehens immer weiter nach hinten. Anders sieht es aus, wenn der Bausparer seinen Kredit bereits hat. Kann er diesen nicht mehr bedienen, erwarten ihn die gleichen Probleme wie bei jedem anderen Kredit auch.
In besonders dramatischen Fällen wünschen sich die Sparenden vielleicht, ganz aus dem Bausparvertrag auszusteigen und das bisher gesparte Geld ausgezahlt zu bekommen. Das geht, indem die Bausparsumme soweit reduziert wird, dass die Mindestsumme bereits erreicht wäre. Einen Kredit nimmt der Bausparer dann nicht an, die Abschlussgebühren werden allerdings in der Regel nicht zurückerstattet.
Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, aber noch nicht genutzt werden soll, bietet es sich generell an, den Vertrag ruhen zu lassen. Doch oftmals sind die Bausparkassen damit gar nicht einverstanden und kündigen die Verträge. Das passiert insbesondere dann, wenn die Bausparverträge hohe Guthabenzinsen aufweisen.
Eine mögliche Alternative wäre es, direkt im Anschluss einen neuen Vertrag abzuschließen und das angesparte Geld zu übertragen. Dann natürlich zu neuen Konditionen, die an die aktuelle Zinslage angepasst sind.
wir empfehlen
Kilian Tress20.08.2020