Haustiere in der Mietwohnung darf dir der Vermieter nicht generell verbieten. Abgesehen von Kleintieren darf dein Vermieter über andere Haustiere aber mitbestimmen. Prüfe mit unserer Checkliste wie gut deine Chancen für Hund, Katze oder Meerschweinchen in deiner Mietwohnung stehen.
Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Fische sind Kleintiere. Diese Haustiere darfst du in der Regel ohne Erlaubnis deines Vermieters in deiner Mietwohnung halten, wenn sich die Anzahl in einem üblichen Rahmen bewegt.
Für die Haltung von einem Hund, einer Katze oder exotischen Tieren in der Mietwohnung brauchst du die Zustimmung deines Vermieters.
Für die Haltung exotischer Haustiere oder beispielweise Giftschlangen brauchst du oft ohnehin eine Halteerlaubnis gemäß des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.
Finde mit unserer Checkliste heraus, ob dein Vermieter dir das Haustier in der Mietwohnung verbieten darf.
Pauschal verbieten kann dir dein Vermieter die Haltung eines Haustieres in der Wohnung nicht. Steht in deinem Mietvertrag eine Klausel, die dir die Tierhaltung in der Wohnung uneingeschränkt verbietet, ist sie unwirksam.
2013 bestätigte der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (BGH Az.: VIII ZR 168/12) die Unwirksamkeit eines allgemeinen Haustierverbots. Im Urteil erklärten die Richter, dass eine allgemeine Verbotsklausel dich als Mieter unangemessen benachteiligen würde.
Grundsätzlich gilt auch in Bezug auf Haustiere in der Mietwohnung der Gleichbehandlungsgrundsatz. Hat dein Vermieter schon anderen Mietern in deinem Haus bestimmte Haustiere erlaubt, kann er dir ein Haustier derselben Art meist nicht verbieten.
Dein Vermieter kann dir die Haustierhaltung in der Mietwohnung verbieten, muss aber triftige Gründe gegen die Anschaffung eines Haustiers nennen. Beispielsweise:
Ist mit keinen Nachteilen für den Vermieter oder die Nachbarn zu rechnen, wenn sich ein Mieter ein Haustier anschafft, kann der Vermieter die Haustierhaltung nur schwer verbieten.
Die Haltung einer Katze darf dir dein Vermieter ebenfalls nicht generell verbieten. Fordert dein Vermieter im Mietvertrag aber explizit vor der Haltung einer Katze in der Wohnung gefragt zu werden, musst du dich daran halten.
Hat der Vermieter die Katzenhaltung erlaubt, gehört diese zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Etwaige Kratzspuren zum Beispiel im Parkettboden sind demnach nicht zwingend vom Mieter zu beseitigen, so urteilte das Amtsgericht Berlin Köpenick (AG Berlin-Köpenick, Az.: 8 C 126/98).
Bei der Haltung eines Hundes in der Mietwohnung hängt die Erlaubnis des Vermieters meist von Art und Größe des Tieres ab.
Keine Genehmigung brauchen Blindenhunde sowie Therapiehunde. Vermieter dürfen in diesem Fall die Zusage zur Wohnung nicht von dem Tier abhängig machen.
Bei sogenannten Listenhunden, abwertend auch Kampfhund genannt, wird die Hunderasse meist als gefährlich angesehen. Bei diesen Hunderassen muss dein Vermieter eine ausdrückliche Erlaubnis aussprechen.
Bundesweit gibt es eine sogenannte Rasseliste, die im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) enthalten ist. Darauf stehen Hunderassen, deren Haltung, Einfuhr oder Kreuzung nur mit einer Halteerlaubnis und in manchen Bundesländern einem zusätzlichen Wesenstest erlaubt ist:
In einigen Bundesländern gibt es über die bundesweite Rasseliste hinaus für die Haltung bestimmter Hunderassen verschiedene Einschränkungen.
In diesen 4 Bundesländern gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen, erweiterte Rasselisten wurden abgeschafft:
Ja. Abgesehen von der erlaubten Kleintierhaltung, muss du deinen Vermieter in der Regel fragen, wenn du dir einen Haustier anschaffen möchtest. Das gilt vor allem für größere Tiere, wie Hunde, Hausschweine oder Exoten. Lass dir die Zustimmung auf jeden Fall schriftlich geben, um späteren Ärger zu vermeiden.
Dein Vermieter kann seine Zustimmung zu einem Vierbeiner außerdem von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Beispiele:
Hältst du dein Haustier in der Wohnung ohne die Erlaubnis von deinem Vermieter ist das eine vertragswidrige unerlaubte Tierhaltung. Das kann eine schwerwiegende Vertragsverletzung sein, die auch die Kündigung deines Mietvertrags zur Folge haben kann – in schweren Fällen sogar fristlos.
Um Ärger zu vermeiden, solltest du deinen Vermieter fragen, bevor du dir einen Hund oder eine Katze anschaffst.
Die Haltung von Kleintieren ist in der Regel generell problemlos möglich. „Kleintiere darf der Vermieter nicht verbieten“, bestätigt Gunther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Nürnberg.
Zu den Kleintieren zählen:
2007 urteilte der BGH auch zugunsten der Haltung von Ratten in geschlossenen Käfigen. Seither darfst du sie auch ohne Zustimmung des Vermieters in deiner Wohnung halten (BGH, AZ VIII ZR 340/06). Zuvor wurde die Haustierhaltung von Ratten oft verboten, weil Ratten als Krankheitsüberträger gelten und oft Ekel auslösen. Für Verbote wurde oft ein Urteil des Landgerichts Essen herangezogen (LG Essen, Urteil vom 21.12.1990 - 1 S 497/90).
Obwohl die Kleintierhaltung grundsätzlich immer erlaubt ist, gibt es Tierarten, bei denen Gerichte Vermietern zugestanden haben, diese zu verbieten:
Vogelspinnen, Reptilien, Gift- oder Würgeschlangen: Bei exotischen Tieren müssen Mieter einiges beachten, vor allem deshalb, weil die meisten Exoten auch gefährlich sind.
Für die Haltung solch ungewöhnlicher Haustiere brauchst du in der Regel eine gesetzliche Halteerlaubnis. Je nach Bundesland können Tierhalter ihre Halteerlaubnis bei der zuständigen Kommune beantragen.
Alle Wirbeltiere, die unter Schutzstatus stehen, sind bei dem zuständigen Regierungspräsidium anzumelden.
Eine Ausnahme sind zum Beispiel ungefährliche Schlangen, wie zum Beispiel die Kornnatter. Allerdings kann der Vermieter dir die Haltung von Schlangen, ähnlich wie bei Hunden und Katzen, aus triftigen Gründen verbieten.
Grundsätzlich gilt: „Wer gefährliche Tiere in der Mietwohnung halten will, muss den Vermieter um Erlaubnis bitten“, betont Oliver Fouquet, Rechtsanwalt für Mietrecht in Nürnberg.
Wildtiere, wie Igel dürfen ebenfalls nicht unerlaubt in der Wohnung überwintern (AG Berlin-Spandau, Az.: 12 C 133/14).
Exakte Regelungen, wie viele Haustiere ein Mieter haben darf, gibt es nicht. Du bist aber zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung verpflichtet. Die Grenze ist immer dann erreicht, wenn die Tierhaltung zu Beeinträchtigungen der Mietsache oder der Nachbarn führt.
Beim sogenannten Animal Hoarding werden weit mehr Tiere gehalten als üblich. Tierhalter können dann keine artgerechte Haltung mehr gewährleisten. Ob du Animal Hoarding betreibst ist allerdings Einzelfallabhängig: Das Amtsgericht Hanau entschied beispielsweise, dass 5 Chinchillas, die sauber und in ihrem Käfig in einer Dreizimmerwohnung gehalten wurden, zugunsten des Mieters (AG Hanau, Urteil vom 18. Februar 2000, Az: 90 C 1294/99 – 90, 90 C 1294/99).
Hat dir dein Vermieter die Haustierhaltung in der Wohnung erlaubt, kann er seine Zustimmung unter bestimmten Umständen auch widerrufen. Für ein nachträgliches Tierhaltungsverbot muss er dir allerdings triftige Gründe nennen. Ist die Begründung ausreichend, kann der Vermieter von dir die Entfernung des Tieres fordern. „Geschieht dies nicht, kann er dem Mieter sogar kündigen“, warnt Rechtsanwalt Oliver Fouquet aus Nürnberg. Beispiele können sein:
Wie schnell du dein Haustier dann aus deiner Wohnung schaffen musst, hängt laut Fouquet von der Situation ab: „Eine Frist von 2 Wochen sollte der Vermieter dem Mieter schon einräumen, das geht nicht von heute auf morgen. Wenn ein Tier aber für andere Bewohner gefährlich ist, dann muss es gegebenenfalls sofort weg.“
In den meisten Mietverträgen finden sich die gleichen Klauseln zum Thema Haustierhaltung. Was diese genau bedeuten:
Nein. Laut Rechtsanwalt Oliver Fouquet kann dir dein Vermieter nicht verbieten, dass du zum Beispiel Besuch in deiner Wohnung empfängst und dieser einen Vierbeiner mitbringt. Allerdings müssen sich auch diese benehmen und dürfen niemanden belästigen.
Die Frage, wo Besuch anfängt und wo er aufhört, ist aber schwer zu beantworten, so Fouquet: „Ein Besuch, der länger als 6 Wochen dauert, kann schon kein Besuch mehr sein. Pauschal abgrenzen lässt sich das aber nicht.“
In der Regel ja.
Hat dir dein Vermieter schon eine Katze oder einen Hund erlaubt, ist das meist keine Erlaubnis für weitere Haustiere.
Möchtest du dir ein Kleintier anschaffen, musst du den Vermieter nicht fragen. Eine Ausnahme ist, wenn es sich dann um sehr viele Tiere handelt und du deine Wohnung eventuell überbelegst.
Um sicher zu sein, frag deinen Vermieter vor jeder Neuanschaffung nach seiner Zustimmung.
Wohnst du bereits in einer Wohnung und möchtest dir einen Hund oder eine Katze anschaffen, kann dein Vermieter die Miete nicht einfach erhöhen.
Ziehst du jedoch mit deinem Haustier neu in eine Wohnung ein oder teilst deinem neuen Vermieter mit, dass du auch die Anschaffung eines Haustiers planst, steht es dem Vermieter frei die Kaltmiete bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben. Die Gründe sind etwaige Schäden oder eine stärkere Abnutzung, die durch dein Haustier entstehen könnten.
Auch die befristete Pflege eines Hundes darfst du als Mieter nicht übernehmen, wenn dir dein Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung untersagt hat. Das urteilte das Amtsgericht Hamburg (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).
Für den Einzelfall lohnt aber auch hier ein Gespräch mit dem Vermieter.
Regine Curth12.03.2024