Wohneigentumsrecht: die Regeln im Mehrfamilienhaus
Wer sich eine Wohnung kauft, wird dadurch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Dies hat weitreichende Folgen für den neuen Eigentümer: So zahlen die Wohnungseigentümer die Kosten für Strom und Abwasser – aber auch für Verwaltung und Instandhaltung – gemeinsam in Form des Hausgeldes. Auch entscheiden sie zusammen, ob etwa die Renovierung des Treppenhauses oder Streichen der Außenfassade notwendig ist. Schwierig wird das dann, wenn der neue Eigentümer anderer Meinung ist – oder die Rücklagen für eine Sanierungsarbeit nicht ausreichen.
Vor dem Kauf sollten angehende Wohnungseigentümer darum genau prüfen, an welche Eigentümergemeinschaft sie sich dadurch binden. Aufschluss über die Regeln und den eigenen Stimmanteil gibt die Teilungserklärung. Zudem sollten angehende Wohnungseigentümer Protokolle und Beschlusssammlungen der letzten Eigentümerversammlungen einsehen, ob Renovierungsarbeiten geplant sind oder auf die lange Bank geschoben wurden. Ein Blick in einige Jahresabrechnungen und die Wirtschaftspläne der letzten fünf bis zehn Jahre helfen, mögliche Lücken im gemeinschaftlichen Haushalt aufzudecken.
Wer seine Eigentumswohnung vermieten will, der muss sich nach dem erfolgreichen Wohnungskauf auch im Mietrecht gut zurechtfinden: Dazu gehören ein wasserdichter Mietvertrag, das Wissen darum wie die Nebenkosten richtig auf den Mieter umgelegt und abgerechnet werden, sowie die Rechte und Pflichten gegenüber dem Mieter. Wer zudem in Gebieten kauft, in denen die Mietpreisbremse gilt, muss beim Festlegen der Miethöhe den örtlichen Mietspiegel berücksichtigen.
Mit dem Mietvertrag-Generator von immowelt.de können Sie nach Vorlage eines Fachanwalts für Mietrecht einen kostenfreien und individuellen Mietvertrag erstellen. Jetzt Mietvertrag erstellen!
Baurecht: Rechtstipps für Bauherren
Stein für Stein zum Eigenheim: Was recht überschaubar klingt, bedeutet für Bauherren einiges an bürokratischem Aufwand. Herausforderung Nummer eins ist der Bebauungsplan: In diesem ist geregelt, was überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden darf. Darüber hinaus müssen Häuslebauer mit ihrer Landesbauordnung bestens vertraut sein, den Baubeginn richtig melden und weitere Anträge stellen. Beim Neu- aber auch beim Ausbau sollten sie unter anderem darauf achten, die vorgeschriebenen Abstandsflächen zum Nachbarhaus einzuhalten. Spätestens, wenn das Haus steht, kommt die Frage: Hat das Bauunternehmen oder der Handwerker auch geliefert, was im Bauvertrag vereinbart war? Für die Bauabnahme sollte darum in jedem Fall ein Abnahmeprotokoll angefertigt werden.
Vom ersten Stein bis zum fertigen Haus: Unser Partnerportal bauen.de zeigt Ihnen, was beim Baurecht wichtig ist.