1. Umzug organisieren: So klappt es mit der Planung
Beim Auszug sollte man nichts überstürzen: Erst wenn der Mietvertrag fürs neue Zuhause unterschrieben ist, sollten Mieter ihre alte Wohnung kündigen. Dabei gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten – nur in Sonderfällen ist ein früherer Auszug möglich.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Frage, ob der Mieter bei Auszug streichen muss. Das hängt davon ab, ob die Wohnung renoviert übergeben wurde, was im Mietvertrag steht und ob diese Vereinbarung auch gültig ist.
Bei der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung sollten Mieter zudem zusammen mit dem Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen – um Zählerstände festzuhalten, aber auch um den Zustand der Wohnung ausführlich zu dokumentieren.
Dieses Protokoll ist auch wichtig bei der Übergabe der alten Wohnung, damit der Mieter beweisen kann, dass etwaige Schäden bereits bei Einzug da waren und er nicht mit seiner Kaution dafür aufkommen muss.
Kündigen, Renovieren, Wohnungsübergabe – wie Sie die einzelnen Schritte richtig angehen und was sie weiter planen sollten, lesen Sie hier:
2. Umzug in Eigenregie oder mit Umzugsunternehmen?
Die Abwicklung des Umzugs ist oft eine Typ-oder Geld-Frage: Wer wenig Hausrat besitzt, viele Freunde als Helfer hat und selbst gerne zupackt, zieht oft lieber selbst um und schont dadurch seinen Geldbeutel. Wenn der neue Wohnort weiter weg ist, ein großes Sofa transportiert werden muss oder man im oberen Stockwerk wohnt, kann ein Umzugsservice hingegen viel Arbeit ersparen.
Manche Umzugsspeditionen können auch Möbel mit Schreinerarbeiten an das neue Zuhause anpassen, die Küche aufbauen, die Waschmaschine anschließen und die Wände streichen. Viele Unternehmen entsorgen sogar nicht mehr benötigten Hausrat fachgerecht. Allerdings kostet so ein Full-Service-Umzug auch einiges an Geld: In der Innenstadt können für eine 60 Quadratmeter große Wohnung schnell über 1.000 Euro fällig werden. Daher lohnt es sich auch die Umzugskosten zu vergleichen. Alternativ empfiehlt sich ein Standardumzug durch ein Unternehmen, bei dem die hauptberuflichen Packer die Kisten lediglich befördern.
Ein weiterer Vorteil des Fremdumzugs: Das Umzugsunternehmen haftet in der Regel, wenn es zu einem Schaden kommt. Allerdings bewegt sich die Haftungsbeschränkung meist in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.
Egal, wofür sie sich entscheiden: Umziehende sollten vor dem Umzug gut abschätzen, wie viele Kisten und Möbel sie haben, und ob einige Stücke besonders sperrig sind. Das hilft den Selbstumziehenden zu planen, wie oft sie mit dem Miettransporter fahren müssen. Wer ein Umzugsunternehmen beauftragen möchte, kann mit diesem Wissen genauere Angaben machen, um gezielter Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Selbst umziehen oder mit einem Umzugsservice? Dies gilt es jeweils zu beachten:
Umzug in Eigenregie
- Helfer einteilen
- Verpackungsmaterial und Kartons besorgen
- Zurrgurte, eventuell weitere Transportgeräte wie einen Rollwagen organisieren
- Halteverbotszone beantragen
- Transporter mieten
- Transportversicherung abschließen
Umzug mit Umzugsfirma
- Klären, welche Aufgaben das Unternehmen übernehmen soll
- Angebote von mehreren Unternehmen einholen und vergleichen
- Wert des Transportguts vorab abschätzen und eventuell zusätzliche Transportversicherung
Weitere Tipps für den Umzug: