Untermietvertrag abschließen: So gehst du vor
- Um einen Untermietvertrag abschließen zu dürfen, brauchst du die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters. Die holst du dir ganz einfach mit unserem Muster-Anschreiben zum Untermietvertrag. Nutze dieses einseitige Anschreiben, um dir eine offizielle Untervermietungserlaubnis einzuholen.
- In diesem Anschreiben musst du gegenüber dem Vermieter begründen, warum du die Wohnung untervermieten möchtest. Es gibt einige Gründe, durch die der Vermieter einem Untermietvertrag zustimmen muss. Dazu zählen unter anderem finanzielle Schwierigkeiten, nachdem der Vermieter die Miete erhöht hat oder der Bedarf an Pflege.
- Nach der Erlaubniserteilung kannst du mit deinem Untermieter einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen. Nutze dazu unsere kostenlose sowie ausführliche Mustervorlage für einen Untermietvertrag.
Übersicht
- Was gehört in den Untermietvertrag?
- Darf ich meine Wohnung untervermieten?
- Wie hoch darf die Untermiete sein?
- Kann mein Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen?
- Befristeter oder unbefristeter Untermietvertrag?
- Welche Kündigungsfristen gelten beim Untermietvertrag?
- Darf ich eine Nebenwohnung untervermieten?
- Alternative: WG-Untermietvertrag
- FAQ zum Untermietvertrag
Was gehört in den Untermietvertrag?
- Die Namen von Haupt- und Untermieter.
- Die genaue Adresse der Mietwohnung, gegebenenfalls mit Stockwerk.
- Beschreibung der Mietsache: Welche Räume des Mietobjekts darf der Untermieter für sich nutzen und welche zählen zu den Gemeinschaftsräumen? Führe im Untermietvertrag auch auf, welche Geräte ihr gemeinschaftlich nutzt.
- Die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel (eventuell Datum der Herausgabe).
- Bezug zum Hauptmietvertrag: Verweise im Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag und die geltende Hausordnung. Diese sollte der Untermieter in Kopie erhalten.
- Zustimmung zur Untervermietung: Füge die schriftliche Untermietungserlaubnis dem Vertrag hinzu.
- Mietzeit: Nenne den Beginn des Mietverhältnisses. Hier sollte hervorgehen, ob du einen befristeten oder unbefristeten Untermietvertrag aushändigst. Möchtest du einen befristeten Untermietvertrag aufsetzen? So musst du dies begründen, zum Beispiel wegen Eigenbedarf (§ 575 BGB).
- Kündigungsfristen: Integriere zudem, welche Kündigungsfristen beim Untermietvertrag gelten. In der Regel ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bindend. Je nach Art der Untervermietung gelten aber meist kürzere Kündigungsfristen. Entscheidend ist, dass du die geltenden Fristen im Untermietvertrag klar benennst.
- Höhe der Miete und Nebenkosten: Sei dir bewusst, wie hoch die Untermiete sein darf. Der ausstehende Betrag muss ebenfalls aus dem Vertrag hervor gehen. Die Höhe der Miete ist grundsätzlich frei verhandelbar, sollte aber in einem angemessenen Verhältnis zur Miete des Hauptmieters stehen.
- Mietkaution: Der Hauptmieter sollte zur Sicherheit im Untermietvertrag eine Mietkaution vereinbaren. Diese sollte aber nicht höher als 3 Monatskaltmieten sein – die Nebenkosten kannst du dabei nicht mitzählen.
- Mietgebrauch: Vereinbart im Vertrag, dass der Untermieter mit der Wohnung und den gemeinschaftlich genutzten Gegenständen schonend umgeht.
Umfassende Vorlage für deinen Untermietvertrag
Um deinen Untermietvertrag korrekt zu formulieren, suchst du nach einem Muster, das alle notwendigen Informationen, Regelungen und Angaben enthält? In unserer Vorlage zum Untermietvertrag haben wir dir alle erforderlichen Klauseln zusammengestellt.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Willst du deine Wohnung untervermieten, musst du in der Regel deinen Vermieter um Erlaubnis fragen (§ 540 BGB). Ehepartner, Eltern und Kinder dürfen in der Wohnung wohnen, auch wenn der Vermieter nicht zustimmt. Denn das gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung. Bei Lebenspartnern sieht es hingegen anders aus. Laut einem Urteil des Bundesgerichthofes brauchst du zwar die Erlaubnis des Vermieters, er darf deinen Wunsch jedoch nicht ablehnen (BGH, Az.: VIII ZR 371/02).
Eine Untermieterlaubnis steht dir laut Gesetz meist zu, wenn du nachvollziehbare persönliche oder wirtschaftliche Gründe nennen kannst. Lehnt der Vermieter deinen Wunsch ab, kann unter Umständen eine Sonderkündigung erlaubt sein. Bedenke jedoch, dass die Gründe für die Untervermietung erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein dürfen (§ 553 BGB).

Grafik: immowelt
Wann muss der Vermieter einem Untermietvertrag zustimmen?
- Du willst mit deinem Freund oder deiner Freundin zusammenwohnen.
- Du oder ein anderes Haushaltsmitglied wird pflegebedürftig, weshalb eine Pflegekraft als Untermieter mit in der Wohnung leben soll.
- Der Vermieter erhöht die Miete oder dein Einkommen verringert sich, sodass du die Miete nur zahlen kannst, wenn du einen Teil der Wohnung untervermietest.

Anschreiben zur Erlaubnis einer Untervermietung
Nutze unser vorformuliertes Anschreiben, um dir die Erlaubnis für deinen Untermietvertrag einzuholen.
Wann darf der Vermieter einen Untermietvertrag ablehnen?
- Bei Untervermietung der gesamten Wohnung kann dein Vermieter einfach so Nein sagen, denn darauf hast du keinen Anspruch.
- Dein Vermieter kennt den künftigen Untermieter bereits und weiß, dass dieser ständig den Hausfrieden stört. Vorbehalte des Vermieters aufgrund der Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung einer Person gelten jedoch nicht als Ablehnungsgründe.
- Die Wohnung wäre durch den zusätzlichen Bewohner überbelegt. Wann das der Fall ist, legt in jedem Bundesland das jeweilige Wohnungsaufsichtsgesetz genauer fest. Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, dass jede Person über mindestens 8 bis 10 Quadratmeter Wohnfläche verfügen sollte.
- Die Untervermietung ist deinem Vermieter aus anderen Gründen nicht zumutbar. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Vermieter erwartet, dass der Untermieter die Wohnung zweckwidrig nutzen möchte. Etwa, indem er ein Nagelstudio oder Bordell eröffnet.
- Bei der Untervermietung an Feriengäste. Hierauf hast du ohnehin keinen Anspruch, da die Vermietung an Feriengäste als gewerbliche Nutzung der Wohnung zählt.
Wie hoch darf die Untermiete sein?
Zur Höhe der Untermiete gibt es keine strikte Begrenzung, allerdings solltest du darauf achten, keine Wuchermieten zu verlangen. Beim Festlegen der Miethöhe kannst du dich an deiner eigenen Miete orientieren. Berechne dafür die Miethöhe für die untervermietete Wohnfläche anteilig zur Gesamtwohnfläche und halte sie im Untermietvertrag fest.
Beispiel zur Berechnung der Untermiete
Deine Wohnung hat eine Gesamtfläche von 100 Quadratmeter, wofür du 1.000 Euro Kaltmiete zahlst. Das Zimmer, das du untervermieten möchtest, ist 25 Quadratmeter groß.
Die Formel zur Berechnung der Untermiete lautet: Gesamtmiete in € / Gesamtwohnfläche in qm * Wohnfläche des untervermieteten Wohnraums = Höhe der Untermiete
Für unser Beispiel ergibt sich aus der Rechnung 1.000 € / 100 qm * 25 qm eine Untermiete in Höhe von 250 Euro.
Zur Kaltmiete kommt noch die Höhe der Nebenkosten für den Untermieter, die ihr ebenfalls im Untermietvertrag festhalten solltet. Außerdem solltet ihr euch einigen, wie viel der Untermieter zu den sonstigen Nebenkosten wie Strom und Internetanschluss zuzahlt. Diese sind in der Regel kein Bestandteil eines Untermietvertrags.
Achtung: Liegen deine Untermieteinnahmen über 520 Euro pro Jahr, musst du sie versteuern und als Einkünfte in der Anlage V der Steuererklärung angeben. Alles Wissenswerte dazu findest du in unserem Artikel Mieteinnahmen versteuern.
Was gilt im Untermietvertrag als Wuchermiete?
Wann ein Mietwucher vorliegt, ist abhängig vom Einzelfall. Du kannst dich am Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (Mietpreisüberhöhung) und Paragraf 291 Strafgesetzbuch (Wucher) orientieren. Im Zweifel solltest du dich hierzu von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.
Kann mein Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen?
Dein Vermieter kann seine Zustimmung zur Untervermietung von einer Mieterhöhung abhängig machen – dem sogenannten Untermietzuschlag (§ 553 Abs. 2 BGB). Eine Mieterhöhung wegen Untervermietung ist erlaubt, wenn durch die Untervermietung mehr Personen unter einem Dach leben als bisher. Dein Vermieter könnte dann von steigenden Nebenkosten ausgehen und vermuten, dass die Wohnung sich stärker abnutzt. Wie hoch der Vermieter die Abnutzung der Wohnung ansetzen darf, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Fest steht nur, dass er angemessene Preise festlegen soll. Einzig im preisgebundenen Wohnraum ist die Höhe genau festgelegt: auf monatlich 2,50 Euro pro Untermieter (§ 26 Abs. 3 NMV).
Zusammengefasst: Der Vermieter darf die Miete aufgrund der Untervermietung nicht unverhältnismäßig erhöhen. Gleiches gilt für eine höhere Miete wegen steigender Nebenkosten, wenn Mieter sie im Voraus bezahlen. Ist die Mieterhöhung im Zusammenhang mit einer Untervermietung allerdings begründet, kann kein Untermietvertrag zustande kommen, wenn du sie ablehnst.
Befristeter oder unbefristeter Untermietvertrag?

In der Untermietvertrag Vorlage kannst du beispielsweise wählen, ob der Untermietvertrag befristet oder unbefristet laufen soll. Denn davon hängen die Kündigungsfristen ab. Foto: iStock.com / monkeybusinessimages
Ein Mietverhältnis mit befristetem Untermietvertrag (auch Zeitmietvertrag oder Zwischenmietvertrag genannt), kannst du für einen Teil oder die gesamte Wohnung abschließen. Damit die Befristung gilt, müssen folgende Punkte im Untermietvertrag stehen:
- Das Anfangs- und Enddatum.
- Welche Teile und Gegenstände in der Wohnung du vermietest.
- Als Hauptmieter musst du deinem Untermieter den Grund für die Befristung schriftlich mitteilen (§ 575, Absatz 1 BGB). Am einfachsten ist es, wenn du den Grund direkt in den Zwischenmietvertrag schreibst. Ein berechtigter Grund ist Eigenbedarf, also wenn du die Wohnung oder das Zimmer nach Ablauf des Zwischenmietvertrags selbst benötigst.
Wer im Untermietvertrag nur ein Anfangsdatum angibt, schließt einen unbefristeten Untermietvertrag ab. Dieser kann ebenfalls für die gesamte Wohnung oder nur einen Teil davon gelten.
Welche Kündigungsfristen gelten beim Untermietvertrag?
Die Kündigungsfristen bei einem Untermietverhältnis hängen davon ab, ob du den Untermietvertrag befristet oder unbefristet aufsetzt.
Befristeter Untermietvertrag: Beim befristeten Untermietvertrag ist es für beide Seiten in der Regel nicht möglich, vor Ende des Vertrages zu kündigen.
Unbefristeter Untermietvertrag: Vermietest du die gesamte Wohnung unbefristet, gilt das reguläre Kündigungsrecht. Du als Hauptmieter darfst deinem Untermieter also nur kündigen, wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast. Das gilt zum Beispiel, wenn du die Wohnung wieder selbst brauchst. Den Grund musst du in deinem Kündigungsschreiben nennen (§573 BGB). Alternativ kannst du mit dem Mieter auch eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen. Dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht, und du kannst das Mietverhältnis früher beenden. Es müssen allerdings beide Parteien damit einverstanden sein.
Abweichende Kündigungsfristen sind nur möglich, wenn du ein einzelnes oder ein möbliertes Zimmer untervermietest:
- Bei ein bis zwei leeren Zimmern gilt das erleichterte Kündigungsrecht: Hauptmieter können dem Untermieter ohne Angabe von Gründen kündigen, dafür verlängert sich aber die reguläre Kündigungsfrist um 3 Monate (§ 573a BGB). In den meisten Fällen sind es so insgesamt 6 Monate, bis der Untermieter ausziehen muss.
- Bei einem möblierten Zimmer ist meistens eine kurzfristige Kündigung möglich. Der Hauptmieter kann dem Untermieter bis zum 15. eines Monats grundlos kündigen. Der Untermieter muss dann bis zum Ende des gleichen Monats seine Sachen gepackt haben und gehen.
Kündigungsausschluss im Untermietvertrag
Im Untermietvertrag können beide Seiten einen Kündigungsausschluss vereinbaren. Das heißt, dass beide Seiten für einen bestimmten Zeitraum auf ihr Kündigungsrecht verzichten – unabhängig von der Dauer des Mietvertrages.
Vorteile kann dies für beide Seiten haben:
- Der Untermieter ist abgesichert, dass er bis zum Ablauf des Kündigungsausschlusses die Räume nutzen darf.
- Der Hauptmieter kann sicher sein, dass er bis zum Ende des vereinbarten Kündigungsverzichtes einen Untermieter hat.
- Eine Kündigung ist dann nur aus außerordentlichen Gründen möglich, etwa weil der Untermieter in starken Zahlungsverzug gerät oder weil das Vertrauen gestört ist.
Darf ich meine Wohnung als Ferienwohnung untervermieten?
Möchtest du deine Wohnung zum Beispiel über Airbnb an Feriengäste untervermieten? Dann solltest du dich zunächst über die örtlichen Bestimmungen informieren und deinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Je nach Bundesland oder Stadt stellt solch eine Untervermietung eine Zweckentfremdung der Wohnung dar und ist daher verboten.
Mietrechtlich gesehen handelt es sich bei einer Untervermietung über Airbnb darüber hinaus um Untervermietung an Feriengäste. Es ist also eine gewerbliche Untervermietung und dieser muss der Vermieter nicht zustimmen.
- Hier erfährst du mit Blick auf die Untervermietung, was du über die gewerblichen Nutzung der Wohnung wissen musst.
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Darf ich eine Einzimmerwohnung untervermieten?
Falls du in einer Einzimmerwohnung wohnst und beispielsweise einen längeren Auslandsaufenthalt planst, muss dein Vermieter einem Untermietvertrag zustimmen (BGH-Urteil vom 13.09.2023, Az. VIII ZR 109/22). Voraussetzung: Du gibst als Hauptmieter den Gewahrsam an den Räumlichkeiten nicht vollständig auf. Das bedeutet, in der Wohnung befinden sich nach wie vor persönliche Gegenstände von dir und du behältst einen Wohnungsschlüssel.
Darf ich eine Nebenwohnung untervermieten?
Du darfst deine Wohnung auch dann untervermieten, wenn sie nicht deine Haupt- sondern deine Nebenwohnung ist (BGH-Urteil vom 27.9.2023, Az. VIII ZR 88/22). Voraussetzung: Es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du deine Mietkosten durch die Einnahmen aus der Untervermietung senken willst.
Alternative: WG-Untermietvertrag
Gerade in Wohngemeinschaften gibt es oft einen Mieter im Hauptmietverhältnis, der die Zimmer an die einzelnen Untermieter vermietet. Es sind aber auch andere Konstellationen möglich.
FAQ zum Untermietvertrag
Ist unerlaubte Untervermietung strafbar?
Unerlaubte Untervermietung ist nicht strafbar. Wenn dein Vermieter allerding davon erfährt, kann er dich abmahnen, dich auf Unterlassung verklagen oder gar eine fristlose Kündigung für den Mietvertrag aussprechen. Hole daher unbedingt eine Untermieterlaubnis ein.
Muss ich einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen?
Ein Untermietvertrag ist auch gültig, wenn du ihn mündlich abschließt. Zu empfehlen ist dies jedoch nicht, denn im Streitfall lassen sich mündliche Vereinbarungen schwer nachweisen. Fehlen schriftliche Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Untervermietung.
Was passiert mit dem Untermietvertrag, wenn der Vermieter dem Hauptmieter kündigt?
Mit dem Untermietvertrag wirst du selbst zum Vermieter und schuldest den vermieteten Teil der Wohnung. Kündigt dir aber der eigene Vermieter die Wohnung, kannst du dieser Pflicht nicht mehr nachkommen – und das kann kompliziert werden.
Denn ob die Kündigung durch den eigenen Hauptvermieter ein Grund ist, den Untermietvertrag zu kündigen, ist laut Mietrechtexperten Constantin Päch strittig. So könne es dazu kommen, dass der Untermieter vorzeitig ausziehen muss und der Hauptmieter ihm dafür Schadensersatz schulde. „Im Raum stehen die Umzugs- und Speditionskosten, die Kosten für den Nachsendeauftrag oder auch der Kostenausgleich dafür, dass der Untermieter in eine teurere Wohnung ziehen muss.“
Wer haftet für Schäden bei der Untervermietung?
Der Hauptmieter haftet grundsätzlich für den Untermieter (BGB § 540 Abs. 2). Für Schäden, die der Untermieter verursacht hat, kann der Vermieter also den Hauptmieter zur Verantwortung ziehen. Die ist allerdings auf den „Gebrauch der Mietsache“ beschränkt. Das trifft zum Beispiel auf Sachbeschädigung in der Wohnung, Störung des Hausfriedens oder Vertragsverletzungen.
Johanna am 14.01.2025 22:09
Kann ich auch in meinem Haus untervermieten ? Kann ich diese Untervermietung zeitlich begrenzen.
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