Versicherung fürs Haus: die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine grundlegende Versicherung für alle Hauseigentümer. Sie springt immer dann ein, wenn es Sachschäden an der Immobilie selbst gibt, also wenn beispielsweise ein Feuer das Haus beschädigt oder ein Sturm das Dach abdeckt. Dabei deckt sie Risiken bis hin zum Totalverlust ab, springt also auch dann ein, wenn eine Immobilie komplett abbrennt.
Ein guter Zusatz: die Elementarschadenversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung deckt zwar viele Schadensfälle ab – aber eben auch nicht alle. Für viele Hausbesitzer ist es daher empfehlenswert, zusammen mit dieser eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Diese hilft dann, wenn die Immobilie durch Naturkatastrophen wie Erdrutsche, Erdsenkungen, Hochwasser oder Lawinen beschädigt wird. Sie ist also vor allem in Gegenden sinnvoll, in denen solche Schäden häufiger vorkommen – allerdings verlangen Versicherer gerade in diesen Gebieten meistens auch höhere Beiträge von ihren Kunden.
Hilft bei Wasserschaden: Die Hausratversicherung
Bei einer Überschwemmung oder einem Wasserrohrbruch sind mit einer Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung zwar Schäden am Haus abgedeckt – das hilft aber nicht, wenn das wertvolle Inventar zerstört wird. Für aufgequollene Böden und beschädigte Möbel im Eigenheim ist hier ein anderer Versicherungsschutz nötig: Die Hausratversicherung. Wird zusätzlich das Eigentum des Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen, brauchen Eigentümer zudem die richtige Haftpflichtversicherung.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Versicherung fürs eigene Gebäude springt übrigens nur ein, wenn auch das eigene Gebäude betroffen ist. Beschädigt beispielsweise ein Rohrbruch im eigenen Haus die Immobilie des Nachbarn, benötigen Wohnungseigentümer und Vermieter zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Nur wer im selbstgenutzten Einfamilienhaus wohnt, kann sich hier auf seine Privathaftpflichtversicherung berufen. Die Haftpflichtversicherung deckt darüber hinaus auch Ansprüche aus gewissen Pflichtverletzungen ab. Das bedeutet: Die Versicherung springt auch dann ein, wenn zum Beispiel ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg im Winter ausrutscht und sich verletzt.
Restschuldversicherung als Schutz vor Zahlungsausfällen
Was geschieht eigentlich, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist und der Käufer oder Bauherr plötzlich berufsunfähig oder arbeitslos wird? Der Kredit kann in diesen Fällen oft nicht mehr zurückgezahlt werden. Eine Restschuldversicherung kann helfen, das Risiko zumindest zu minimieren: Kann der Kreditnehmer sein Darlehen nicht mehr zahlen, erhält er von der Versicherung entweder eine Einmalzahlung, die Versicherung bezahlt die Raten oder sie zahlt zumindest einen Teil davon. Einen vollständigen Schutz bietet diese Versicherung jedoch nicht – so verweigern einige Versicherungen beispielsweise ab einem bestimmten Lebensalter die Zahlung. Zudem kann eine Restschuldversicherung recht teuer werden.
Versicherungen für Bauherren
Auch wer eine Immobilie neu baut, braucht einigen Versicherungsschutz: Etwa die Bauherrenhaftpflichtversicherungen, die für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommt, die von der Baustelle selbst ausgehen. Eine Bauleistungsversicherung schützt zusätzlich vor Schäden, die vor der Bauabnahme durch höhere Gewalt – etwa Hochwasser oder Sturm – entstehen. Eine Feuerrohbauversicherung sichert Bauherren zusätzlich gegen Schäden durch Feuer ab.
Versicherungen beim Umzug
Auch wer umzieht, sollte sich ausreichend absichern – einerseits mit einer Versicherung für die bezahlten Umzugshelfer, andererseits für transportiertes Hab und Gut. Aber Vorsicht: Wer Freunde oder Verwandte um Hilfe beim Tragen bittet, muss damit leben können, dass etwas zu Bruch gehen kann – und diese Schäden nicht mitversichert sind. Es sei denn natürlich, die Helfer haben eine Haftpflichtversicherung. Sicherer fährt da meistens derjenige, der auf ein professionelles Umzugsunternehmen zurückgreift. Denn: Der Spediteur haftet selbst – wenn auch meistens nur begrenzt. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, kann eine Umzugstransportversicherung abschließen. Diese deckt auch Schäden ab, die vom Spediteur nicht reguliert werden.
Versicherung für die Haushaltshilfe
Schließlich müssen Eigentümer bedenken, dass nicht nur die Immobilie und die Einrichtung selbst Versicherungsschutz genießen sollten. Wer beispielsweise privat eine Putzfrau anstellt, ist dazu verpflichtet, diese bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Ist die Putzhilfe in Form einer geringfügigen Beschäftigung angestellt – verdient also nicht mehr als 450 Euro pro Monat – muss der Hauseigentümer diesen sogenannten Minijobber bei der deutschen Rentenversicherung anmelden. Anders sieht es dagegen aus, wenn die Haushaltshilfe selbständig ist und auf eigene Rechnung arbeitet. In diesem Fall ist der Hauseigentümer von den Versicherungspflichten befreit.
Markus Grundmann27.02.2017