Das Hausrecht: Diese Rechte haben Mieter und Eigentümer

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Das Hausrecht erlaubt es jedem, selbst zu entscheiden, wer in seine Wohnung darf und wer nicht. Auch für Mieter gilt dieses Recht. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Was ist das Hausrecht?

Jeder hat in seinen eigenen vier Wänden das Hausrecht. Das bedeutet, dass jeder selbst bestimmen kann, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht – das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Denn wenn eine Wohnung vermietet wird, geht das Hausrecht vom Eigentümer auf den Mieter über – zumindest, was die vermieteten Räume betrifft. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht: Laut Grundgesetz ist die Wohnung unverletzlich (Art. 13 GG), die Privatsphäre des Bewohners muss demnach bewahrt werden.

Was regelt das Hausrecht?

Das Hausrecht ist sehr umfassend und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert (§§ 858 ff., §903, § 1004 BGB). Zu ihm gehören:

  • Zutrittsrecht und Besuchsrecht: Das Recht, frei zu entscheiden, wer die Wohnung, also die Privatsphäre, betreten darf
  • Das Recht, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben
  • Hausfrieden: Das Grundrecht auf den Schutz des Wohnbereiches
  • Notwehrrecht: Das Recht, ein Hausverbot zu erteilen und durchzusetzen – notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB).

In der Praxis ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zum Hausrecht viele Rechte, aber auch Pflichten:

Was umfasst das Besuchsrecht?

Mieter dürfen jederzeit Besucher in ihrer Wohnung empfangen. Einschränkungen in der Hausordnung – etwa: Kein Besuch nach 22 Uhr – sind unwirksam, sie verletzen das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und damit auch die Privatsphäre. Für das Besuchsrecht gilt allerdings: Gäste dürfen nur vorübergehend anwesend sein und der Mieter darf kein Geld dafür verlangen. Ansonsten liegt eine Untervermietung vor, die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Bei einer unautorisierten Untervermietung kann der Vermieter unter Umständen fristlos kündigen.

Wann kann man ein Hausverbot erteilen?

Jeder kann anderen Personen ein Hausverbot erteilen – sowohl Mieter als auch Eigentümer. Es reicht, dies mündlich mitzuteilen – und muss nicht durch ein Fehlverhalten begründet werden (BGH NJW 2012, 1725).

Wann dürfen Vermieter ein Hausverbot erteilen?

Vermieter können Besuchern des Mieters nur dann Hausverbot erteilen, wenn es zu Störungen des Hausfriedens in den Gemeinschaftsräumen wie etwa dem Treppenhaus kommt. Der Vermieter stellt in der Hausordnung die Regeln auf. Störungen muss er nicht hinnehmen. Gehen diese allerdings von der Mietwohnung aus, so kann der Vermieter nicht einfach pauschal ein Hausverbot erteilen. Er kann dann vielmehr seine Mieter abmahnen oder in schwerwiegenden Fällen kündigen.

Wann kann der Mieter ein Hausverbot erteilen?

Auch Mieter können ein Hausverbot erteilen. Ein Beispiel: In einem vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese verhandelten Fall (Az.: 509 C 45/06) erteilte ein Mieter einem vom Vermieter beauftragten Handwerker ein Hausverbot, weil dieser grob ausfallend auf Kritik an seiner Arbeit reagierte. Zu Recht, wie die Richter entschieden.

Info

Dem eigenen Vermieter ein Hausverbot erteilen?

Das ist theoretisch möglich, aber sinnlos. Denn der Vermieter darf die Wohnung ohnehin nicht einfach so betreten, sondern nur in Ausnahmefällen, etwa im Rahmen seines (begründeten) Besichtigungsrechts.

Was ist Hausfriedensbruch?

Hausfriedensbruch liegt bereits dann vor, wenn jemand unautorisiert mit oder ohne Wohnungsschlüssel die Wohnung betritt und damit die Privatsphäre des Bewohners verletzt oder ein – sogar spontan ausgesprochenes – Hausverbot ignoriert. Das ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann (§ 123 StGB).

Betroffene dürfen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Mittel sogar zur Notwehr greifen, wenn der Hausfrieden nicht gewahrt ist. Demnach darf gegen Eindringlinge auch mit einem gewissen Maß an Gewalt vorgegangen werden. Bei übertriebener und unnötiger Gewalt liegt aber ein – ebenfalls strafbarer – Notwehrexzess vor. Einen Eindringling mit beiden Armen zu umgreifen und herauszutragen kann aber in einer konkreten Situation zulässig sein, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 289/13).

Achtung

Begeht ein Vermieter Hausfriedensbruch, so kann der Mieter – sogar auf Kosten des Vermieters – das Schloss austauschen lassen. Bei schwerwiegenden Fällen kann er sogar fristlos kündigen.

Kann das Hausrecht eingeschränkt werden?

In bestimmten Fallen kann das Hausrecht auch eingeschränkt werden:

  • Die Polizei darf eine Wohnung nicht einfach so betreten, sondern nur dann, wenn es einen Durchsuchungsbeschluss gibt oder ausnahmsweise dann, wenn Gefahr in Verzug ist. Letzteres ist nur dann der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass sich in der Wohnung ein Beweismittel befindet, und dieses vernichtet werden könnte, wenn nicht sofort durchsucht wird.
  • Der Vermieter hat unter bestimmten Umständen ein Besichtigungsrecht. Dies aber nur, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Das ist dann gegeben, wenn es zum Beispiel um Reparaturen und Instandhaltungen oder um die Neuvermietung geht. Der Vermieter darf allerdings keinen Zweitschlüssel zur Wohnung zurückhalten – außer, der Mieter erlaubt es.
Link-Tipp

Lies hier, in welchen Fällen der Vermieter ein Besichtigungsrecht hat.

Wo sind die Grenzen des Hausrechts?

Alle Bewohner müssen sich bei der Ausübung des Hausrechts an Hausordnungen und geltende Gesetze halten. Nächtliche Partys oder Balkongrillen dürfen also trotz Hausrecht nur schonend ausgeübt werden, um andere Mitbewohner nicht zu stören.

Auch geht das Hausrecht nicht so weit, dass Mieter bauliche Maßnahmen ohne Rücksprache mit dem Vermieter vornehmen dürfen – dem steht das ebenfalls im Grundgesetz gesicherte Eigentumsrecht entgegen.

Frank Kemter20.01.2022

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46 Kommentare

Moni72 am 23.03.2024 12:25

Hallo ich bin Monika

Vorgestern waren mein Bruder und meine Schwester hier ich habe meine Mietwohnung fristgerecht gekündigt so das ich im Mai ausziehen kann mein Schwester ist dagegen und hat vor mein Vermieter zu kontaktieren das er die Kündigung zurück nehmen soll es wurde nur Beschimpfungen an den abend gelegt und beleidigungen hat meine Schwester das recht mir mein Auszug zu verbieten?

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Mieter007 am 24.03.2024 22:51

Ml abgesehen von Ausdruck und Schreibweise:

Wer Mieter einer Wohnung ist, kann diese unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Mietvertrag) kündigen. Dritte haben hier absolut kein Mitsprache- oder Entscheidungsrecht!

Andrea Metz am 06.12.2023 08:47

Mein und ich sind getrennt wohnen aber noch zusammen in der Wohnung. Jetzt will ich im Januar aus und umziehen. Jetzt verlangt er das ich den Umzug mit einer Umzugsfirma machen lassen muss anstatt mit meinem Sohn kann er mich dazu zwingen eine umzugsfirma bezahlen zu müssen obwohl mein sohn den Umzug für mich kostenlos übernehmen würde .

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Champagner2023 am 26.09.2023 23:44

10 Jahre gutes Mietverhältnis, im Oktober sind es schon 11 Jahre, doch seit dem vergangenen Sommer gibt es Risse in dieser Mietkonstellation . Ich wohne mit dem Hausbesitzer im gleichen Haus.

Das unverschämteste war: ohne mein Wissen oder Rücksprache, hat er meinen Briefkasten geöffnet hat

Grund: Post seiner Tochter/ Familie, ist öfters in meinem Postkasten gelandet, weil wir den gleichen Nachnamen tragen.

Natürlich hatte er keine rechtliche Handhabe dazu !

Seine Frau ist offiziell meine Vermieterin.

Sie ist/ war der emphatische Part.

Er hingegen ein ehem . Geschäftsmann.

Bankkaufmann/ vor allem Immobilienmakler . Die Wohnung ist sehr schön, nicht perfekt, da kein Balkon.

Traurig ist, dass ich mich nicht mehr wohlfühle. Ich versuche eine neue, schöne und bezahlbare Wohnung zu finden. Letzteres, ist schon seit Jahrzehnten ein schwieriges Unterfangen. Doch ich gebe die Hoffnung nicht auf.

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martin am 22.09.2023 13:56

Darf ich z.B. einem Vodafone Vertreter Hausverbot für das ganze Haus aussprechen, wenn ich weiß, dass niemand in unserem Haus mit ihm sprechen will und möchte, dass er geht?

Lg

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martin am 22.09.2023 13:57

Ps: also auch für den Hausflur z.B. (Mehrparteienhaus)

Therror am 30.07.2023 10:44

Hallo zusammen,wir sind Umgebung umgezogen seit 2 Jahre,Vermieter hat uns Garten mitnitzung,cca 300 am.dafür verpflichtet zum pflegen,etc.aber in letzte zeit er hat uns kontrolliert ob wir Rasenmähen,ob das ,ob das,und so weiter,neben Garage,hat sein schoppen,klein Werkstatt..nexte Problem ist das er hat Schlüssel von Eingang zur des Haus.und noch von Gartentur(Eingang hoff) und er sagt er darf rein kommen wann er mochte,weil er Schuppen hat,und kontrolliert Dach,etc.frage Ist ,darf er so überhaupt im hoff rein?ganze Garten steht’s im Mietvertrag 300 qm mitnutzung,Obst Baumé gib auch.heute is Sonntag Beispiel.und er ist einfach rein,tur geöffnet.und Birne,Apfel selber genommen.und hab ich im gesagt wenigstens voranmelden das wir nur wissen das er kommt.sonst mir ist egal was macht.aber hat er sich aufgeregt,und böse beantwortet.und Sache wie Miete Zahlungen,weil sagt er in Mietvertrag steht jede Monat in 5,und ich zahle in 28,das auch mündlich vereinbart,weil dann kriege ich Gehalt,und fur 2 Jahre hat funktioniert,jetzt das ihm gesagt habe nicht mehr…Beispiel Garten noch.letzte Zeit hat viel geregnet.und ist klar grass is groß gewesen.ich ihm gefragt was macht du hier.ja gut sagt er.aber du?und ich sag ihm.ist Sonntag,chillen.Freizeit.aber wie so kommst du so einfach rein?und hat alles angefangt..sagt er noch ich muss Garten pflegen weil bei mir ist immer chillen.🤷‍♀️aber natürlich Mann macht wenn’s geht auch.Wetter.etc..und es sagt er darf immer kommen.und ich muss aufpassen.also nur das ihm gesagt habe er soll nur voranmelden.wo ist meine privat Sphäre wenn er Sonntag kommt einfach im Hof,?grun,ich habe schoppen.Dach kontrolliert und Keller wegen regnen…kann jemand genau sagen ?von diese Situation?

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susanne am 05.05.2023 20:33

Mein Bruder hat seit 10 Jahren eine Wohnung in der ein Mann ohne Vertrag und ohne Miete lebt. Die Wohnung ist inzwischen total verkommen und der Mieter ist nie anwesend, aber meinem Bruder ist es egal. Ich werde das Haus erben obwohl es inzwischen mehr und mehr verrottet

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MaWi am 22.08.2023 11:34

Liebe Susanne, hier ist keine eindeutige Frage erkennbar. Aber Sie müssen nicht erben, falls Sie höhere Ausgaben als Gewinn befürchten: Innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis vom Anfall eines Erbes können Sie dieses ausschlagen, beim Notar oder direkt im Amtsgericht.

Fritz am 28.04.2023 12:28

Mieter dürfen in Deutschland alles auch Miete braucht nicht bezahlt werden, nach den Motto, wo nichts

zu holen ist, ist klagen sinnlos. Niemals Bürgergeldempfänger als Mieter haben.

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Champagner2023 am 27.09.2023 00:02

Da ich nicht den genauen Sachverhalt kenne und Sie nur eine sehr globale Äußerung getätigt haben, möchte ich dazu nichts schreiben.

Wohl aber, dass ich es gerade anders sehe : jahrelange, pünktliche Mietzahlung, aber Rechte soll der Mieter keine haben. Ich hege und pflege meine Mietwohnung. Doch in 11 Jahren, hat der Hausbesitzer nichts in die Wohnung investiert.

Sehr viele Vermieter holen das Maximum aus dem Mietobjekt heraus . Vor zwei Jahren ging die Heizung kaputt, okay, er hat es nicht auf die Mieter umgelegt…….

Fazit: Vermieter haben Rechte, Mieter aber auch.


DasAundO am 19.06.2023 22:39

Du denkst auch nur so weit wie deine falten unterm Auge was? Mein Vermieter kriegt jeden Monat seine miete seit 2 Jahren und der Vermieter davor auch 3 Jahre durchgehen jeden Monat vor dem 10. Also nimmst du eine oder 2 schlechte Erfahrungen und pauschalisierst alles und ziehst eine Personengruppe in den Dreck weil du dir selber zu stolz bist einzugestehen das dies nicht der Regelfall ist. Sondern das du vielleicht einfach nur Pech gehabt hast. Oder du bist generell ein scheiß unhöflicher Vermieter und die Leute zeigen dir einfach so ihren Mittelfinger? weil es gibt viele Vermieter die genau dies auch verdienen wir sind nicht nur Geld wir sind auch Menschen du Intelligenz Allergiker. Ich wünsche dir noch einen recht unangenehmen Tag.

Mfg, nur ein Mensch mit rechten.

_Sasa.crvnk am 09.04.2023 18:20

Ich wohne zur Miete und darf so wie ich es Verstand denn rest des Grundstücks nicht nutzen, aber wieso?

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Webslinger am 30.06.2023 11:55

Müsste genau in Ihrem Mietvertrag geregelt sein!

Lalala am 04.04.2023 10:21

Darf der Vermieterin ihr mama einfach mit dem Elektriker in meine wohnung obwohl ich nichts davon wusste das sie mit kommt bzw.wer sie ist ? Dachte erst sie gehört zum Elektriker.. ist das nicht auch hausfriedensbruch ?

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IbagK am 23.03.2023 12:44

Wir wohnen seit April 2022 in einer Wohnanlage, eine Nachbarin(selbst Mieterin) griff uns nach 2 Tagen schon an und verbot uns, unterhalb des Balkons EG Whg. Blumen zu Pflanzen, zu grillen und vieles mehr. Sie öffnet jeden Tag meistens morgens früh die Haustür komplett, ohne Aufsicht bis zu 1 Stunde,die Feuchtigkeit und Kälte zieht in unsere Whg. Auch stehen dann Personen direkt vor unserer Wohnungstür. Sie öffnet ständig das Kellerfester zu unserem Kellerraum, 24/7. Jetzt hat diese mit einem Vorhängeschloss am Scharnier das schliessen komplett unmöglich gemacht. Unser Vermieter wurde Informiert und das einzige was er antwortet, wir sollen uns an die Hausordnung halten,in der allerdings nichts darüber steht. Er hält sich komplett raus. Jetzt übertreibt die Dame aber richtig,mobbt uns, lügt bei der Eigentümerverwaltung,droht uns, beleidigt und erzählt Unwahrheiten über uns,bzw verdreht alles. Statt neutral zu bleiben, wurden wir jetzt von der Verwaltung angegriffen und uns wurde nahegelegt auszuziehen. Was können wir tun. Klar werden wir hier ausziehen,aber der Preis und die Lage müssen passen. Leider sind geeignete Whg.auch nur kurzfristig Bezieher so das ich keine 3 Monate Kündigungsfrist einhalten kann.

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Thea am 12.04.2023 10:24

So geht es uns auch. Wir werden hier nur Terrorisiert. Nachts läuft der Fernseher, die Waschmaschine und die Türen werden zugeknallt. Wir werden jetzt den Mieterbund einschalten.


harry am 04.06.2023 17:28

Alles kann ich nicht gut finde, das Blumen pflanzen unter dem Balkon zum Beispiel, und was heißt "vieles mehr"? Gemeinschaftsräume wie Fahrradkeller, Gärten, Treppenhaus sind keine Kolonialgebiete. Manche erweitern ihre Wohnung mit Lärm oder Schuhregalen im Treppenhaus, oder stellen überall ihren Sperrmüll hin, weil: da ist doch Platz? Oder: die anderen machen das ja auch? Andere werfen auch ihren Müll in den Graben, ist das ein Freibrief für einen selbst?

Für die Gemeischaftsräume haben Mieter UND Eigentümer sozusagen nur ein Wegerecht. Lesen Sie die Hausordnung. Sie dürfen natürlich im Garten grillen, wenn sie nachher aufräumen. Aber sie sind nicht für die Beete zuständig.

Manche meinen, sie seien für die Fenster verantworlich, vergessen aber, daß sie mit dem Mietvertrag die Pflicht übernommen haben, regelmäßig das Treppenhaus sauber zu machen. Das sind ganz häufige Konfliktherde. Es gibt klare Grenzen, die Wohnungsbaugesellschaften haben viel Erfahrung und an die Hausordnung sollte man sich halten.

Wenn alle Sonderrechte wollen, dann geht das schief. Wer findet, er hat zu wenig, soll sich eine Garage mieten oder ein Haus mit Grundstück kaufen. Mieter und Eigentümer sind nicht das Sozialamt.

Photographien sie die Konfliktherde und gehen sie zum Anwalt.

Peter Panik am 26.02.2023 19:00

Hat der Vermieter das Recht, den interresierten Käufern bei Hausverkauf, von mir die Besichtigung meiner Wohnung zu verlangen?

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ruthkirsvhner05 am 22.02.2023 11:16

Hallo ich hätte eine Frage

Ich lebe seid 7jahren mit meinem Lebensgefährten in seinem Haus . Wohnung seinrichtung gehört mir, alles.

Er ist aber woanders gemeldet, unsere Beziehung ist kaputt, aber ich muss mir erst eine Wohnung suchen damit ich da raus komme. Hat seine Tochter das Recht zu jeder Zeit meine Wohnung zu betreten einfach die Türe auf schließen und in die Wohnung kommen ohne mich zu fragen

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harry am 04.06.2023 17:30

Setzen sie einfach ein anderes Schloss ein.

gartenzwerg am 12.02.2023 15:09

Darf ein Wohnungseigentümer wenn er seine Wohnung an jemandem vermietet hat in einer Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten einfach kommen und gehen wie er will. Zum Beispiel Türen schließen oder öffnen oder Fenster auf machen ohne dass die Gemeinschaft das will?

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dorfner am 21.12.2022 18:10

Ist es Hausfriedensbruch, wenn der Mieter Kellerräume, die nur durch eine unverschlossene Tür abgetrennt, aber NICHT an den Mieter vermietet sind, betritt?

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Petrapod am 09.11.2022 15:37

Hallo,

mein Vermieter will mir den Zutritt zur Wohnung meiner Mutter, die unter anderem mit Pflegestufe 2 von mir gepflegt wird, verbieten aufgrund eines Hausverbot durch eine boshafte Nachbarin über meiner Mutter.

Da meine Mutter das Hausrecht in ihrer Wohnung hat ignoriert der Vermieter das einfach und hat Klage erhoben da ich meine Mutter ja nun nicht "sterben" lassen kann, was dem Vermieter übrigens egal ist.

Wie kann ich gegen den Vermieter und der boshaften Nachbarin Vorgehen

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Marianne Seefeldt am 22.09.2022 10:40

Guten Morgen

Marianne hat eine Frage

Ich wohne in einem 7 Familien Haus. Gestern zog die Tochter einer Mietpartei zu ihren Eltern

Lt meiner Vermieterin für 6 Wochen. Diese Tochter bewohnte bis voriges Jahr hier im Haus mit Partner eine Wohnung die so verschmutzt war weil mittlerweile auch 10 Katzen dort waren. Es wurde ihr daraufhin gekündigt zumal es hier unter einigen Mietern Streitigkeiten eskalierten Polizei usw

Diese Person zieht also wieder ein für 6 Wochen

Dürfen wir Mieter das dulden?

Mit freundlichen Grüßen

Marianne

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Nikola Anderle am 29.08.2022 12:59

als Eigentümerin in einem Mehrparteienhaus beginnt für mich regelmäßig am Wochenende der Terror.

Der Sohn meiner Nachbarin bekommt immer dann, wenn die Mutter außer Haus ist, Besuch von Kindern und Jugendlichen.

Diese trampeln durchs Haus, Brüllen, Hämmern an alle Türen, knallen die Wohnungs-Eingangstür mehrfach zu und verteilen ihre Snacks im Treppenhaus.

Ich habe die Handy-Nr. der Mutter, doch bis die da ist, ist der Spuk vorbei und die "Gäste" haben sich in die Wohnung zurückgezogen. Was kann/darf ich tun?

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Lisa Meier am 12.08.2022 12:23

Hallo Wohnungseigentümer, meine Wohnung habe ich vermietet, leider an eine Person die Alkohol abhängig ist und nach einiger Zeit Ihr Freund bei Ihr einzog . Da beide schwer von Alkohol abhängig sind , ist ständig die Polizei vor Ort . Dem Freund habe ich per Einschreiben Hausverbot erteilt. Da er den Hausfrieden stört und sehr gewaltig ist . Heute Nacht war die Polizei 4 x im Einsatz und um 7 Uhr nochmal hinfahren mussten. Die wollten den Freund mitnehmen da sagte Sie : meinen Freund nehmt Ihr nicht mit , Ich brauche Ihnen der muss bei mir bleiben. Laut Gesetz

kann der Vermieter nichts machen und die Polizei auch nicht . Die Mieterin wurde zweimal von der Hausverwaltung angeschrieben zur Legionellen - Wasserüberprüfung und Sie reagierte nicht darauf obwohl das es vom Gesundheitsamt angeordnet ist . Da Keime festgestellt wurden . Als Vermieter sind dir die Hände gebunden.

So lautet das Gesetz in Deutschland !

Es ist zum 🤮🤢

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Toni am 04.08.2022 12:02

Wer ist verantwortlich für sein Grundstück der Mieter oder der Eigentümer ?

Unser Nachbar hat sein Haus mit Grundstück vermietet und der Mieter lässt den Garten verrotten so das nur Unkraut wächst und das an unserem Zaun und über unsere Grundstücksgrenze.

Wen kann man in diesem Fall zur Verantwortung ziehen ???

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maria maier am 17.07.2022 23:29

wer schützt die mieter bei Polizeieinsatz von 8 SEK Polizisten bei psychopatischem Mitbewohner??????

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Studentin_28 am 25.06.2022 23:52

Wenn ich eine Zahlungsunfähigkeit meiner Vermieterin in Bezug auf die Kaution vermute, kann ich dann die letzen Monatsmieten bis zum Ende des Mietverhältnisses einbehalten?

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Studentin_28 am 25.06.2022 23:48

Ich wohne zur Untermiete in einer WG und unser Bad kann man nicht abschließen. Meine Vermieterin wohnt ebenfalls mit im Haushalt und ist nun schon mehrfach reingekommen als ich nackt war/ geduscht habe. Kennt jemand die Rechtslage hierzu bzw. ist meine Privatsphäre in solchen Situationen rechtlich geschützt?

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Unbekannt am 25.06.2022 12:48

Wir haben seit ende Mai ein Gerüst ums Haus weil das Dach neu gemacht wurde und die Außenverstande wurde gestrichen, nun will der Vermiete jedes mal auf den Dachboden um dort was auch immer zu betonieren. Muss ich Ihn rein lassen wenn ich gerade weg gehen will? Er kommt immer in einer nicht passenden zeit in der du weg gehen willst.

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Unbekannte am 18.06.2022 11:01

Darf der Vermieter ohne Ankündigung laute bauliche Maßnahmen durch führen? Seit heute Morgen um 8.30 wird eine außen Wand eingerissen und der Lärm ist unerträglich kann ich was dagegen tun?

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Andi M am 16.05.2022 07:04

Hallo

Wir haben eine Eigentumswohnung und ein Mieter stützt sich mit lauten Worten an unserer Wohnungtür ab. Jeden Abend zwischen 21 und 22 Uhr sind laute Worte im Treppenhaus zu hören und dann erfolgt ein Knall und wenn ich aus den Türspion schaue lehnt er an unserer Wohnungstür.

Ist das schon Hausfriedensbruch?

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Edwina am 10.05.2022 23:38

Wir leben seit 10 Jahren in einem "noblen" Mietshaus, jeder kennt jeden, wir pflegen einen respektvollen Umgang. Seit kurzem gibt es einen neuen Mieter, was wir nur am neuen Namen

auf Briefkasten und Klingelknopf zur Kenntnis bekommen haben. Mir wäre es wichtig zu wissen, wer mit mir unter einem Dach lebt. Habe ich das Recht, den Vermieter um Auskunft zu bitten, wer die neuen Nachbarn sind?

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lalala am 22.06.2022 04:42

Nein? geht's noch?

Thaelicht am 02.04.2022 20:35

Hallo, ich habe auch mal ein/zwei Fragen. 4 Wohnungen im Haus. 3 werden von Eigentümern genutzt 1 von uns. Wir werden beim Ausfall der Heizung nicht in Kenntnis gesetzt oder auch das neben uns ein haus weggerissen und ein neues höheres haus neben uns gebaut werden soll. Es werden die eigenen Terrassen mit dem gemeinschaftsstrom und Wasser gegossen und gereinigt. Und von unserem separaten wasseranschluss wird der Garten aber auch die eigenen Pflanzen gegossen. Als wir das feststellten, und die Nachbarschaft dabei erwischt worden, bekamen wir zur Antwort wir sollen uns nicht so haben oder wir wurden einfach stehen gelassen. Oder man sagte uns man mache das schon seit 9 Jahren so. Ich bin geschockt. Über uns sind Fließen verlegt es werden die Schuhe(Stöckelschuhe nicht ausgezogen, es wird so laut beim staubsaugen aufgeschlagen das wir oft den Fernseher gar nicht hören und uns nicht unterhalten können. Es werden Badläufer ausgeklopft und Wasser auf unseren Balkon geschüttet, beim reinigen seines Balkons und der Dachrinne welche sich über uns befindet. Ich habe ihn sogar angesprochen da ich es einmal alles voll abbekommen habe( Haare, Klamotten alles voll) ich sagte er möchte mich doch bitte mal anschauen wie ich aussehe. Seine Antwort die alte soll sich nicht so haben. Es wird im eigenen Garten ein Baum beschnitten aber mit auf die Hausgemeinschaft umgelegt. Das andere mal wurde bei mir geklingelt ich soll mich mal um den Wasserrohrbruch in allen Kellern kümmern! Ich sei ja durch die Chemotherapie zu Hause. Man müsse ja zum Fußball, hat ja eine Dauerkarte und ich Trottel habe alles beseitigt und trocken gelegt. Dabei wurde auch unser Trockner so beschädigt, Wassereinbruch, das er nicht mehr funktioniert. Meine Meldung das die Maschine kaputt sei wurde abgetan als ob ich es nie gesagt hätte. Und die Reparatur beim Handwerker in Auftrag gegeben, da es ja nicht so bleiben konnte. Wohnungseingangstüren werden über uns geknallt das bei uns der Putz schon runter bröckelte. Ich bin immer auf gute Nachbarschaft aus und sage es wirklich lieb und nett, werde aber behandelt als ob ich als Mieter ein Aussätziger bin.

Ehrlich gesagt habe ich seit nunmehr 10 Jahren jetzt langsam keine kraft mehr. Haben Eigentümer andere Rechte als Mieter? Es wäre nett wenn man mir mal eine Rückmeldung gibt. Was ich da tun kann. Lg thaelicht

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Lizzy am 18.05.2022 22:07

Das kommt mir total bekannt vor. Bei uns ist es ähnlich. Ich habe dann über meine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt eingeschaltet und alle Mängel aufgelistet an diverse Mieter / Eigentümer geschickt. Diese können nämlich nicht tun, was sie wollen - sie haben auch Pflichten gegenüber der Hausgemeinschaft !

Schon in Anbetracht dessen, dass Sie sich sichtlich in einer Chemotherapie befinden, sollten Sie das an einen Anwalt delegieren und auf Ihre Gesundheit achten. Unstimmigkeiten im Haus kosten einem ganz schön viel Energie - ich bin dadurch krank geworden -

nach den Anwaltsbriefen schaut mich zwar jeder böse an - aber damit muss man klar kommen. Sie wissen jetzt, dass ich mir nichts mehr gefallen lasse. Und ich habe gelernt, dass man heutzutage mit Freundlichkeit bei solchen Typen nicht weiterkommt.

Rücksichtslose Menschen brauchen eine deutliche Sprache ! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Gesundheit ! LG Lizzy

Mbitt am 30.03.2022 12:42

Ich hätte da eine Frage

Als ich vor paar Tagen, einem Bekannten, in meiner Wohnung rausgebeten hatte, wollte diese Person, meine Wohnung nicht freiwillig verlassen

Darauf hin, habe ich die Person versucht zu meiner Haustür zu begleiten

Darauf fing diese, wild nach mir zu schlagen und treten

Darauf habe ich dieser Person eine Ohrfeige gegeben, da sie sonst nicht abgelassen hätte

Was hab ich zu befürchten

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harry am 04.06.2023 18:11

Gehen Sie zur Polizei und erstatten Anzeige.

Poppy210978 am 20.03.2022 21:14

Hallo ich habe ne Frage ich wohne von meiner exfrau seit 2019 getrennt und die hat die gemeinsame Wohnung behalten ich bin auf meiner neuen Adresse gemeldet und zahle für die Wohnung keine Miete mehr macht sie alles alleine !! Trotzdem stehe ich noch im Mietvertrag !! Sie wollte damals unbedingt das ich da drin stehen bleibe !! Heute hatten wir ein kleinen Streit und ihr neuer Freund wollte mich aus der Wohnung bitten !! Da habe ich gesagt das wird nix ich kann mich solange in der Wohnung aufhalten wie ich möchte ist stehe ja schließlich noch im Vertrag !! Darauf meinte er das ich kein Hausrecht mehr habe weil ich schon länger wie 6 Monate wo anders wohne !! Ist das wahr ??

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Sandra am 04.03.2022 10:13

Guten Morgen,

mein Ehemann und ich mit meinen Kindern, leben gemeinsam in einem Haus, das meinem Mann gehört. In belanglosen Situationen sagt er zu mir, es ist sein Haus und er bestimmt. Muss ich das so hinnehmen? Sollte ich einen Mietvertrag mit ihm machen um auch ein Hausrecht zu haben? Ich zahle ihm jeden Monat 500€ aber einen Mietvertrag haben wir nicht gemacht.

VG.

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Jasmin Beyazaslan am 24.02.2022 08:51

Gutenmorgen.

Hätte da eine Frage, wir wohnen in einem Haus , bezahlen Miete seid 3 jahren.

Vor kurzem erfahren wir erst dass hier auch noch eine Firma angemeldet ist.ständig kommen Briefe und wird Material geliefert.

Da kamm einer wollte die ware abholen, mein Mann hat es nicht erlaubt, hat zu dem Herren gesagt, er soll bitte sein Chef schicken, damit eben mein Mann ihm zu rede stellen kann.

Ist das eigentlich erlaubt?

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NicoleJ am 16.11.2021 04:37

Hallo, wir sind eine kleine Familie (2 Erwachsene und unser einjähriger Sohn).

Seit unserem Einzug ist der Vermieter schon 4 mal in meiner Wohnung gewesen, beim letzten Mal kam er mit einer fristlosen Kündigung (wir haben an dem Tag ausgemistet da wir neue Möbel bekommen haben) mit der Begründung wir wären Messies. Ich habe sofort einen Anwalt eingeschaltet. Seitdem herrscht Rechtsstreit. In der Zeit hat er unsere Wohnung schon oft an andere versprochen und fremden Leuten erzählt wie asozial und ekelhaft wir wären. Mein Anwalt macht zwar gute Arbeit aber er verhindert nicht dass der Vermieter uns bis zu unserem Auszug im ruhe lässt. Meine Psyche ist dank dem Vermieter schwach geworden und mein kleiner Sohn ist aggressiv geworden.

Wenn mein Vermieter schon 4 mal in diesem Jahr in der Wohnung war, muss ich dann trotzdem für besichtigungen rein lassen?

Verzweiflung pur.

Vielen dank für eure Antworten im Voraus

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immowelt redaktion am 17.11.2021 09:58

Hallo NicoleJ,

wenn das Ende des Mietverhältnisses feststeht, darf der Vermieter die Wohnung besichtigen lassen. Allerdings muss er Besichtigungen ankündigen.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an Ihren Fachanwalt zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Tast am 09.10.2021 20:00

Hallo, wir sind ein acht Parteien Eingang in einem größeren Haus. Es Leben 4 Eigentümer selbst hier und 4 Mieter.

Eine Wohung wurde von einer Eigentümerin die auch die Mutter der Mieterin ist gekauft. Die Tochter ist Alkoholsüchtig und nimmt Drogen. Es kam auch schon zu einer Messerstechrei und insgesamt zu 4 Polizeieinsätzen innerhalb von 6 Wochen. Seidem die Tocher hier Wohnt hat sie ständig von zwielichtigen Gestalten besuch und es kommt des öfteren zu Ruhestörungen. Sowohl innerhalb der Wohnung wie auch im Hausflur und vor dem Haus. Was können wir als Hausgemeinschaft dagegen machen? Es leben auch kleine Kinder im Haus!

Ich würde mich um eine Antwort freuen.

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immowelt redaktion am 11.10.2021 14:22

Hallo Tast,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund bzw. Eigentümerverband zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Alexandra1404 am 18.07.2021 18:42

ich bin Hauptmieter und bei mir ist jemand in der Wohnung gemeldet also nicht im Mietvertrag

wenn mein Mietbewohner z.B. jemand in die Wohnung lässt kann ich den bitten die Wohnung zu verlassen , aus diversen Gründen ( ist nur auf diese eine person bezogen )

danke für die Antwort im Vorraus

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immowelt Redaktion am 19.07.2021 10:30

Hallo Alexandra,

ja. Sie sind als Mieter berechtigt, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Sie entscheiden, wer in die Wohnung kommt und wer nicht. Deses Recht hat im hingegen ihr Mitbewohner nicht. Er wohnt laut Mietvertrag nicht mal im der Wohnung.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

V. Seipianidou am 09.06.2021 16:04

Hi, ich habe eine Frage hierzu was nicht aufklärt dieser Artikel.

und zwar ich wohne in einen Merfamilienhaus und habe auf grund meine Arbeit gebraucht 3 Wochenlang mein Zimmer zu renovieren. Davor habe ich einen großen Kleiderschrank gekauft der wurde weder in Kellerraum (weil es nicht passt auf grund des Volumens) noch in der Wohnung, weil es sinloss war( weil ich Tapetten musste abkratzen und dann noch streichen: 18m2 Zimmer hat nicht den Platz der Welt für einen Bett 2m, Kleiderschrank 2.70m lang und 2.20 Hoch) aus diesem Grund habe ich die Teile im Flur (in Bereich-Zugang in Keller) gestellt. Alles lag in eine Ecke ohne jemanden zu stören weil es hat nicht blockiert weder zur einen Speicherraum noch zu Wasserzähler.

Also die hausverwaltung hat behauptet, dass die haben gefragt am Freitag und dann am nächsten Tag es entsorgt aus Brandschutzgründe. Das kann aber nicht der Grund sein, wenn man die Ecke als Notausgang nicht benutze kann.

Und nun meine Frage:

Was für ein Recht gibt es denn die Hausverwaltung mein Eigentum zu entsorgen,ohne zu Fragen die Einwohner wem es gehört und ob es sofort weggeräumt werden soll.

Was kann ich als Mieter verlangen von der Hausverwaltung für meinen Verlust. (Warenwert / Schmerzensgeld?)

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immowelt Redaktion am 10.06.2021 11:36

Hallo V. Seipianidou,

Vermieter sind dafür verantwortlich, dass der Brandschutz in ihren Häusern eingehalten wird. Dazu gehört nicht nur, dass Gegenstände keinen Fluchtweg versperren dürfen, sondern auch, dass nichts was einen Brand verursachen oder begünstigen könnte, im Hausflur gelagert werden sollte. Hier kommt es auch stark darauf an, was im Mietvertrag oder der Hausordnung vereinbart wurde. Grundsätzlich sollten den Mietern aber die Möglichkeit gegeben werden, selbst die Dinge aus dem Hausflur zu entfernen. Inwieweit Ihnen deshalb ein Schadenersatz zustehen könnte oder Sie gar in Regress für die Entsorgungskosten genommen werden können, können wir nicht beantworten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder einen Mieterschutzverein wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Aziz am 19.05.2021 15:09

Hi friends, i hope somebody can react to my comment in English if possible. Our landlord built a cage door outside of the house without informing us before, or even take our opinion in consideration. Bow she moved the whole garbage boxed inside the cage right in front of the door, so the moment you go out you smell garbage. Does he have the right to do so without informing us?

Thank you very much

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immowelt Redaktion am 21.05.2021 13:05

Hello Aziz,

the landlord should announce construction work in good time. If you feel annoyed by the smell, you can first complain in writing to the landlord. If necessary, he can take care of it and try to solve the problem.

Kindly regards

immowelt Redaktion

MonaSuperstar am 22.04.2021 23:04

Guten Abend, ich wohne mit meiner Familie ( Mann und 3 Kinder) in einer Mietswohnung. Die von uns gemietete Wohnung gehört der Tochter und nicht ihrem Vater dem das ganze übrige Haus gehört. Also kurz gesagt, er ist der Hausherr aber nicht unser Vermieter.

Wir wohnen jetzt 3 Jahre hier und seit 1 1/2 Jahren macht er richtig Terror.

Bei der kleinsten Lautstärke ( Gespräche am Esstisch als Familie, leise Musik etc)

rastet er ohne Vorankündigung aus. Schlägt mit dem Hammer gegen die Heizungsrohre, schreit respektlos irgendwelche Gemeinheiten durchs Treppenhaus oder kommt hochgelaufen schlägt und tritt gegen unsere Wohnungstür und beim öffnen läuft er unaufgefordert in unsere Wohnung und bedroht und beleidigt uns. Die Kinder haben total Angst vor ihm .

Dann klettert er mit seiner Leiter hoch zu unserer Dachterasse und schraubt die Tür mit Schrauben von außen zu, schneidet unser Kabel von der Satellitenschüssel ab, bringt unseren kleinen Kater ins Tierheim ( Beschreibung passt genau auf ihn)

Schmeißt unsere schneeschieber und Schaufel bei den Nachbarn über Zaun usw...

die Liste ist endlos lang 😔😔😔😔

Ja, wir sind 5 Personen im Haushalt und Corona trägt auch nicht dazu bei mal das Haus zu verlassen und mal Freunde zu besuchen. Meine Kids sind 23,16,14...

Natürlich sitzen wir gelegentlich am Esstisch und plappern laut oder trinken mal n Weinchen zusammen. Dann kommt von unten, wir sollen unsere bescheuerten Schnauzen halten.

Fakt ist, er kommt permanent aggressiv in unsere Wohnung gerannt und es war mehrfach kurz davor das er handgreiflich wird.

Seine Tochter ( meine eigentliche Vermieterin) sagt uns, zeigt meinen Vater an, ruft Polizei und lasst ihn abführen.

Ich denke tatsächlich darüber nach habe aber richtig Angst das er meinen Kindern etwas antut...

Kann mir jemand helfen? Mir sagen was ich jetzt machen kann und darf.

Vielen Dank

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immowelt redaktion am 23.04.2021 13:25

Hallo MonaSuperstar,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt oder direkt an die zuständige Polizeidienststelle in Ihrer Nähe zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

zebomat am 15.04.2021 18:52

Hallo

Wir sind völlig verzweifelt. Wir wohnen in einem kleinen Wohnblock, bzw. zwei aneinander stehenden Häusern mit zwölf Parteien. Unter unserem Grundstück, der Parallelstr. wurde ein neues Wohnhaus gebaut mit 21 Wohnungen. Jetzt soll von der unteren Strasse über unser Grundstück nach oben zur Hauptstrasse ein Durchgang entstehen. Dabei würden wir jede Art von Privatssphäre verlieren, da am Tag mind. 200 Menschen über uns drüber, an uns vorbei oder auch durch unser Haus latschen würden. Wir hätten jede Möglichkeit verloren sich draussen aufzuhalten, geschweige denn das für die Kinder es möglich wäre, gefahrenlos spielen zu können. Dazu kommt, dass wir inzwischen 4.fach beleuchtet werden durch Hirnrisse Flutlichtmasten und Bewegungsmeldern die so hell sind,dass man fast blind wird. Man kann sich jetzt schon nachts nicht mehr ungesehn in der eigenen Wohnung aufhalten, da alles hell erleuchtet ist von aussen. Im Sommer glotzen einen die Nachbarn direkt beim schlafen auf den Bauch, da man angestrahlt wird. Bei den Heissen Sommernächten ist es eine Qual, wenn man gezwungen ist, die Jalousienen runter zu machen. Es gibt noch mehr an negatives aber das würde es sprengen. Jedenfalls haben wir um die Einzäunung unseres Grundstücks gebeten, was aus lächerlichen Gründen abgelehnt wurde. Wir haben jede Art von Wohn- und Lebensqualität verloren und vor allem unsere Privatssphäre. Was für Möglichkeiten haben wir?

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immowelt redaktion am 16.04.2021 11:56

Hallo zebomat,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Kann net sein am 08.02.2021 05:22

Hallo habe mal eine frage und zwar . Mein Vermieter sagte mal wenn mich was stört könnte ich immer zu ihm kommen . Wir haben im Haus eine Ilse kling die meint mir das Leben zur Hölle zu machen . Jetzt ist es so das sie im Oktober 20 einfach bei mir in der Wohnung war nur weil die Türe ein Stück offen war und sie hat so in der Wohnung Lärm gemacht war in jedem Raum wo die Türe aufstand Schränke wurden geknallt und alles gab es auch zu das sie in der Wohnung war. Und mein Vermieter meint das wäre normal wenn die Tür auf steht und sie nach dem Rechten schauen will . Wenn ich nach dem rechten schaue rufe ich rein ist alles ok. Und knalle nicht die Türen von schränken ich mache sogar dann die Wohnungstür komplett zu. Auch das hat sie nicht gemacht. Jetzt wurde mir nahe gelegt ob es besser wäre wenn wir ausziehen um die Parteien zu trennen . Nur weil ich geschrieben habe sie war unbefugt bei mir in der Wohnung war und der Vermieter auf ihrer Seite ist

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immowelt Redaktion am 08.02.2021 07:38

Hallo,

niemand ist befugt, die Wohnung des anderen ohne Erlaubnis zu betreten. Wenn die Person allerdings nur nach dem Rechten geschaut und sich versichert hat, das niemand eingebrochen ist, hat sie sich sogar um ihr Wohl bemüht. Hier hilft vielleicht doch das persönliche Gespräch und die Einigung darauf, dass sowas beim nächsten mal nicht mehr passiert.

Beste Grüße

CC am 26.12.2020 18:28

Hallo liebes Immoteam :)

Ich wohne in einer WG und wurde von dem Freund meiner Mitbewohnerin mehrfach heftig beschimpft [gekürzt, Anm. d. Red.].

Ich würde gerne wissen, ob ich von meinem Hausrecht Gebrauch machen darf und ihm verbieten darf in die Wohnung zu kommen, da er ja auch automatisch Toilette und ggf. auch Küche mitbenutzen muss und ich ihn nicht mehr sehen möchte.

Meine Mitbewohnerin als auch ich sind Hauptmieterinnen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

Freundliche Grüße

CC

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immowelt Redaktion am 29.12.2020 11:32

Hallo CC,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Da Sie beide Hauptmieterinnen sind, haben Sie gleichwertige Hausrechte. Einzig für das eigene Zimmer kann jeder Mitbewohner sein Hausrecht voll ausüben. Für die Gemeinschaftsräume gilt: Die Mitbewohner müssen sich einigen, denn sowohl das Recht privaten Besuch ungehindert empfangen zu können, als auch das Recht auf ungestörte Privatsphäre müssen berücksichtigt werden. Ist eine Einigung nicht möglich müsste die WG vielleicht aufgelöst werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Frage aus der Ferne nicht abschließend beurteilen und keine gültige Rechtsberatung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Ines am 20.11.2020 08:59

Hallo Immoteam !

Da ich krank bin, brauche ich oft Hilfe. Nun hat mein Vermieter meinem Helfer, Haus- und Hofverbot ausgesprochen ! Darf er das ? Was kann ich dagegen tun ?

Danke, liebe Grüße Ines

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Petrapod am 09.11.2022 17:50

Hallo,

das ist ja fast wie bei mir. Beitrag weiter oben.

Damit habe ich zumindest ja auch schon eine halbe Antwort.

Danke


immowelt Redaktion am 20.11.2020 15:03

Hallo Ines,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Grunsätzlich dürfte der Vermieter für Ihre Wohnung und die Zugänge dorthin kein Hausverbot aussprechen, denn mit dem Mietvertrag gibt er das Hausrecht für Ihre Wohnung an Sie ab. Eine Ausnahme wäre wenn der Helfer mehrfach massiv gegen die Hausordnung verstoßen hätte.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren Fall aus der Ferne nicht beurteilen können und auch keine rechtsverbindliche Beratung leisten können und dürfen. Wir empfehlen Ihnen sich von einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterbund beraten zu lassen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Grete am 04.10.2020 19:37

Hallo,

wir Mieten eine Wohnung in einem Haus, dass der Vermieter und eine weitere Partei bewohnen. Der Vermieter hat an der gemeinschaftlichen Haustür ein Fingerprint-Schloss installiert, dieses hat jedoch keine Schlüsse. Dies beschränkt uns in unseren Möglichkeiten, Freunde in unserer Abwesenheit Blumen gießen zu lassen, oder auch an unserer Stelle die Wohnung für Handwerker zu öffnen. Außerdem stört es meinen Mann sehr, dass er seinen Fingerabdruck "abliefern" muss, (der ist ja beim Vermieter eingespeichert), da er dies als persönliches Merkmal sieht, welches er nicht unnötig weitergeben möchte. Können wir Hausschlüssel vom Vermieter verlangen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 05.10.2020 15:34

Hallo Grete,

danke für Ihren Kommentar. Laut gängiger Rechtsprechung aus verschiedenen Amts- und Landgerichtsurteilen stehen Mietern mindestens zwei Wohnungsschlüssel zu, wenn mehr Personen als zwei die Wohnung mieten unter Umständen sogar noch mehr. Da der Fall des Fingerprint-Schlosses allerdings recht neu ist, gibt es dazu leider noch kein höchstrichterliches Urteil. Zumal dieser Fall auch andere Rechtsgebiete berührt - der Fingerabdruck ist sicherlich etwas höchst persönliches - würden wir Ihnen empfehlen, sich durch einen Fachanwalt oder einen Mieterverein beraten zu lassen.

Bitte verstehen Sie, dass wir selbst keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

die immowelt Redaktion

Anica am 24.09.2020 13:24

Hallo, ich wohne zur Miete und habe auch einen Garten. Dieser ist zum Hof durch eine Tür verschlossen. Meine Vermieterin lässt zur Zeit, dauerhaft fremde Menschen in meinen Hof um sich da Dinge weg zu holen, aber ohne mein Wissen. Es steht also ständig ein wildfremder Mann im Hof ohne das ich es weiß. Wie muss ich mich verhalten?

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immowelt Redaktion am 24.09.2020 13:59

Hallo Anica,

anhand Ihrer Beschreibung können wir nicht nachvollziehen, wo sie hier ihre Rechte berührt sehen. Ist der Hof öffentlich oder auch Teil der Mietsache? Wenn letzteres so sein sollte, sprechen Sie die Vermietern freundlich darauf an. Ist der Hof öffentlich, kann die Vermieterien das auch ohne Erlaubnis machen.

Beste Grüße


Anica am 24.09.2020 14:07

Hof und Garten sind mit gemietet

Didi am 20.09.2020 23:11

Guten Tag,

unsere Tochter hatte dem Vermieter erlaubt in Ihrer Abwesenheit einen Mietinteressenten durch ihre Wohnung zu führen. Als sie zurück kam, musste sie feststellen, dass der Vermieter Möbel verrückt hatte und Teppiche unserer Tochter an anderer Stelle in der Wohnung abgelegt hatte. Da das Backblech im Ofen dem Vermieter zu schmutzig war, hat er unserer Tochter den Gebrauch des zur Wohnung gehörenden Backofens untersagt und weigert sich, den Zweitschlüssel wieder heraus zu geben. ist das rechtens?

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immowelt Redaktion am 21.09.2020 10:10

Hallo Didi,

es gibt für den Vermieter keine Rechtsgrundlage, die das Einbehalten eines Schlüssels rechtfertigt.

Beste Grüße

MAH am 20.06.2020 11:48

Hallo,

ist der Vermieter verpflichtet während einer z.B. Badezimmer Renovierung sich vorher zu einem Termin beim Mieter anzukündigen, da er das Recht hat die Handwerksarbeiten in seinem Interesse zu kontrollieren/beobachten? Oder ist es dem Vermieter möglich während der Arbeitszeiten der Handwerker ohne Termin vorbei zukommen?

Leider ist in meinem Fall keine ordentliche Gesprächsführung mit dem Vermieter möglich da von seiner Seite nur Ausreden, Lügen und Unwissen zu hören sind. Darüber hinaus sind Ihm Höfflichkeitsformen und Respekt sowie Gesetze ein Fremdwort.

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Mieter ohne Privatsphäre am 23.05.2021 11:21

Ich bin froh das unsere vermieterin nicht die einzige ist d7e solche Termine unangekündigt macht und such in nicht notwendige Räume geht.

Offiziell muss aber auch der Handwerker 2 Wochen vorher angekündigt werden, ich meine sogar schriftlich, damit man sich als Mieter darauf einstellen kann

RO2104 am 21.04.2020 11:30

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus mit kleiner Einliegerwohnung (50qm) die an eine weibliche Einzelperson vermietet wurde. Seit Monaten kommt nun der Freund der Mieterin ins Haus und hat inzwischen einen eigenen Hausschlüssel, mit dem er jederzeit die Wohnung betreten und verlassen kann egal ob unsere Mieterin anwesend ist oder nicht. (was nach Gesetz auch zulässig ist gemäß Besuchsrecht). Allerdings bleibt trotz mehrfachem Hinweisen immer wieder beim Verlassen des Hauses die Haustüre offen und jeder könnte unser Haus ausräumen.

Kann ich als Vermieter ein Fingerprint-Türschloss an der Haustüre montieren damit nur wir als Vermieter und unsere Mieterin das Zutrittsrecht haben?

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Immowelt-Redaktion am 21.04.2020 12:11

Hallo RO2104,

das mit dem Fingerprint-Türschloss könnte eine denkbare Kösung sein. Wir würden es allerdings so sehen, dass es erstmal auf den Versuch ankommt, der Mieterin zu verdeutlichen, dass dieses Verhalten des Freundes (das der Mieterin zuzurechnen ist) nicht geduldet wird, evtl. in Form einer Abmahnung.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

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