Haus in Eigennutzung: Das können Eigentümer in der Steuererklärung geltend machen

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Wenn du ein Haus in Eigennutzung oder eine Eigentumswohnung besitzt, kannst du in deiner Steuererklärung einige Kosten absetzen. Ein Überblick.

Übersicht

KostenartWas absetzen?Höhe
HandwerkerleistungenArbeitskosten von Handwerkern, nicht jedoch Materialkosten20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr
Haushaltsnahe DienstleistungenPutzen, Gartenarbeiten, Pflege20 Prozent der Arbeitskosten, verschiedene Obergrenzen
Steuerbonus: Energetische SanierungKosten für energetische SanierungenBis zu 40.000 Euro Steuerbonus
GrunderwerbsteuerAnteiliger Abzug von beweglichen Sachen und InstandhaltungsrücklagenReduzierung der Bemessungsgrundlage
Außergewöhnliche Belastungen (Sturm-/Hochwasserschäden)Kosten für Handwerker für die Beseitigung von SchädenBis zu 1.200 Euro pro Jahr
WEG-KostenWohnungseigentümer einer WEG können anteilig zum Beispiel Wartungs- oder Hausmeisterkosten steuerlich absetzen.20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr
Denkmal-ModernisierungDenkmalgerechte Sanierungskosten10 Prozent der Kosten, 9 Jahre lang
SchenkungSchenkungssteuerfreibetragFür Kinder 400.000 Euro alle 10 Jahre
ArbeitszimmerAnteilig AfA, laufende Kosten, Renovierungskosten, AusstattungReduzierung des zu versteuernden Einkommens
GrundsteuerAnteilige Grundsteuer fürs ArbeitszimmerIndividueller Steuersatz

Handwerkerleistungen in der Steuererklärung absetzen

Als selbst nutzender Eigentümer darfst du 20 Prozent von Handwerkerkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuer abziehen.

Das kannst du abziehen:

  • Arbeitskosten
  • Fahrtkosten
  • Maschinenkosten
  • Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Nicht absetzen kannst du:

  • Materialkosten, beispielsweise Tapeten oder Fußbodenbeläge
     

Tipp: Wenn du als Immobilienbesitzer Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen willst, musst du darauf achten, dass die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten gesondert von den Materialkosten aufgeführt werden. Nur dann kommt ein steuerlicher Abzug in Frage.

Beispielrechnung: Handwerkerkosten steuerlich absetzen
Du lässt dein Wohnzimmer für 1.600 Euro, davon 300 Euro Materialkosten, von einem Maler streichen. Du kannst dann 20 Prozent von 1.300 Euro, also 260 Euro, von der Steuer abziehen. Wichtig: Nicht die Bemessungsgrundlage, sondern direkt die Steuerlast wird reduziert.

Renovierst du dein Haus oder deine Wohnung selbst, kannst du von den Steuervorteilen nicht profitieren. Bei einem Neubau kann ebenfalls nichts abgesetzt werden.

Steuertipps für Immobilieneigentümer, Checkliste für Selbstnutzer, Grafik: immowelt

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Steuertipps für selbst nutzende Immobilieneigentümer

Lade dir hier die Checkliste herunter, was du als Eigentümer deiner selbst genutzten Immobilie von der Steuer absetzen kannst.

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Steuererklärung fürs Haus: Haushaltsleistungen absetzen

Engagierst du als Eigentümer zum Beispiel eine Reinigungskraft für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, kannst du das ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen. Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Putzen
  • Schnee räumen
  • Kochen
  • Gartenpflege
  • Kinderbetreuung im Eigenheim

Für Leistungen von Minijobbern, die bei der Minijobzentrale gemeldet sind, kannst du 20 Prozent, maximal 510 Euro absetzen. Sind die Hilfskräfte sozialversicherungspflichtig oder selbstständig tätig, gilt ein Höchstbetrag bis zu 4.000 Euro pro Jahr, den du von deiner Steuerschuld abziehen darfst. Hier gilt ebenfalls: Materialkosten kannst du nicht abziehen.

Beispiel:

1. Du zahlst pro Jahr 10.000 Euro Einkommensteuer
2. Du nutzt den Höchstbetrag voll aus: 4.000 Euro

Ergebnis: Nur noch 6.000 Euro Einkommensteuer.

Prinzipiell können nur Kosten für Dienstleistungen abgesetzt werden, die im Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück verrichtet werden.

Achtung

Die Arbeit eines Gutachters gehört nicht zu haushaltsnahen oder zu handwerklichen Dienstleistungen.

Steuerbonus für energetische Sanierungen

Wenn du deine Immobilie energetisch sanierst, profitierst du zeitlich befristet bis Ende 2029 von einem Steuervorteil. Geregelt ist das in Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Förderung funktioniert anders als die AfA, von der Vermieter profitieren. Bei Selbstnutzern beteiligt sich das Finanzamt direkt an den Kosten. Gefördert werden 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren Obergrenze der energetischen Sanierungskosten sind 200.000 Euro. Das Finanzamt zahlt also bis zu 40.000 Euro:

  • Im 1. und 2. Förderjahr können jeweils 7 Prozent der Sanierungskosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden
  • Im 3. Förderjahr können 6 Prozent der Sanierungskosten abgezogen werden
  • Das wird gefördert: Energetische Maßnahmen wie Dämmungen oder der Einbau einer neuen Heizung. Gefördert werden selbst genutzte Immobilien, also auch Zweit- und Ferienwohnungen
  • Das wird nicht gefördert: Einbau fossiler Heizungsanlagen wie gasbetriebene Wärmepumpen oder Brennwertheizungen
  • Wer eine KfW  - oder eine BAFA-Förderung in Anspruch nimmt, erhält den Steuerbonus nicht.
  • Keinen Steuerbonus gibt es für vermietete Immobilien
Info

Übrigens: An den Kosten für einen Energieberater beteiligt sich das Finanzamt sogar mit 50 Prozent.

Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen

Wird deine selbst genutzte Immobilie durch Sturm oder Hochwasser beschädigt, kannst du die Kosten für die Beseitigung der Schäden steuerlich geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert dann neben den oben genannten Abzügen für Handwerkerleistungen weitere 1.200 Euro für die Schadensbeseitigung.

Akzeptiert werden folgende Leistungen:

  • Aufräumen und Sanieren
  • neue Möbel

Wichtig: Voraussetzung ist, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt und dass die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit den zu beseitigenden Schäden stehen.

Grunderwerbsteuer sparen

Wenn du eine Immobilie erwirbst, zahlst du im Regelfall je nach Bundesland zwischen 3,5 bis 6,5 Prozent des Immobilienkaufpreises an Grunderwerbsteuer.

Achtung

In folgenden Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an:

  • Käufer und Verkäufer sind verheiratet oder verpartnert
  • Käufer und Verkäufer sind in gerader Linie verwandt (Verkauf an Kinder und Enkel)
  • Verkauf an Ehe- oder Lebenspartner der Kinder

Bei Eigentumsübertragungen zwischen Geschwistern gilt die Steuerbefreiung nicht.
Geregelt ist dies im Grunderwerbsteuergesetz (§3 GrEStG).

Die Grunderwerbsteuer kann in folgenden Fällen reduziert werden:

  • Neubau: getrennte Verträge für Grundstückskauf und Bauleistung.
  • Bestandsimmobilien: Bewegliche Sachen (zum Beispiel Einbauküche) können herausgerechnet werden.
  • Eigentumswohnungen (WEG): die Instandhaltungsrücklage kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden.
  • Gewerbetreibende: Käufer können die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen.

Als Wohnungseigentümer Steuern sparen

Bist du Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG), hast du zudem die Möglichkeit, bestimmte Arbeiten an der Wohnanlage von der Steuer abzusetzen, auch wenn die Eigentümergemeinschaft der Auftraggeber ist. Du musst als Eigentümer aber an den Kosten beteiligt gewesen sein. Dein Anteil wird dann individuell errechnet.

Steuerermäßigte Arbeitskosten sind zum Beispiel:

  • Wartung von Heizung, Aufzug oder Warmwasser
  • Hausmeister
  • Schornsteinreinigung
  • Gartenpflege 
  • Dachrinnenreinigung 
  • Prüfung der Elektroanlagen

    Verwalterkosten kannst du nicht von der Steuer abziehen

Mit Modernisierung einer Denkmalimmobilie Steuern sparen

Wenn du ein Baudenkmal erwirbst oder bereits besitzt, und dieses sanierst, kannst du von der Denkmal-AfA profitieren. Du kannst dann die Sanierungskosten in deiner Steuererklärung für dein denkmalgeschütztes Haus in Eigennutzung geltend machen. Das sind 10 Jahre lang jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten.

Mit Schenkung statt Erbe Steuern sparen

Verschenkst du deine Immobilie an deine Nachkommen, gelten folgende Steuerfreibeträge:

  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro

Ist deine Immobilie wertvoller als der Freibetrag, müssen deine Nachkommen für den überschießenden Betrag Erbschafts-, beziehungsweise Schenkungssteuer zahlen.

Tipp: Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre ausgeschöpft werden. Es kann sich also lohnen, wenn du deine Immobilie früh an die Nachkommen überschreibst und dir im Gegenzug den Verbleib im Eigenheim über ein Wohnrecht sicherst. Denn: Wenn du mindestens 10 Jahre vor deinem Ableben eine Immobilie im Wert von unter 400.000 Euro an deine Kinder verschenkt, sorgst du dafür, dass deine Nachkommen dafür keine Steuern zahlen müssen. Sie müssen dann nach deinem Ableben nur noch den Rest des Erbes versteuern, oder auch gar keine Steuern zahlen, wenn das Erbe unter 400.000 Euro liegt.
Berechne hier, wie viel Steuern deine Kinder oder Enkel bei einer Schenkung zahlen müssen:

Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Wenn du deine Steuererklärung erstellst, kannst du in folgenden Fällen die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen:

1. Das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit
Dieser Fall gilt nur für reine Heimarbeiter und Selbständige, die zu Hause arbeiten. Dann sind die Kosten unbeschränkt abzugsfähig. Für Arbeitnehmer als Werbungskosten, für Selbständige als Betriebsausgaben.

2. Als Eigentümer steht dir sonst kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
Das betrifft zum Beispiel Berufsgruppen wie Lehrer und Außendienstmitarbeiter. Gehörst du zu diesem Personenkreis, kannst du bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten für das Arbeitszimmer geltend machen (beschränkter Abzug).

Wenn du eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllst, kannst du für dein Arbeitszimmer gleich mehrere Kostenpunkte in deiner Steuererklärung geltend machen. Die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer können dann entsprechend ihrem Verhältnis zur Gesamtwohnfläche abgezogen werden. Zu den Kosten zählen:

  • Gebäudeabschreibung (AfA) und Schuldzinsen für Kredite, die für die Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Wohnung verwendet worden sind
  • Laufende Nebenkosten wie Grundsteuer, Müllabfuhrgebühr, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, Mitgliedsbeiträge zum Eigentümerverein
  • Anteilige Renovierungskosten für Flur und Treppenhaus

Hinzu kommen voll abzugsfähige Kosten wie:

  • die Renovierungskosten für das Arbeitszimmer
  • die Ausstattungskosten des Arbeitszimmers, etwa Tapeten, Teppiche, Vorhänge oder Lampen
  • die benötigten Arbeitsmittel, zum Beispiel Schreibtisch und Computer

Sonderfall: Arbeitszimmer beim gemeinsamen Hauskauf

Erwirbst du ein Haus oder eine Wohnung gemeinsam mit einer weiteren Person und du willst als Miteigentümer einen Teil ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzen, so kannst du die anteiligen laufenden Aufwendungen (insbesondere AfA und Schuldzinsen) in der Regel entsprechend deines Miteigentumsanteils als Werbungskosten geltend machen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Kauft ein Ehepaar ein Haus jeweils hälftig, darf der Partner 50 Prozent der laufenden Aufwendungen steuerlich absetzen (BFH, Az.: VI R 41/15).

Voraussetzung für diesen Steuervorteil ist aber, dass du und dein Co-Eigentümer aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften.

Homeoffice-Pauschale für alle im Homeoffice

Unabhängig von der steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers gibt es eine Homeoffice-Pauschale, die ab 2023 sogar ausgebaut wird. Pro Tag Homeoffice kannst du 6 Euro geltend machen, maximal aber 1.260 Euro pro Jahr. Das entspricht 210 Tagen Homeoffice. Bis 2022 lag die Grenze noch bei 120 Tagen und 600 Euro pro Jahr.

Achtung: Du musst dich als Arbeitnehmer allerdings entscheiden, ob du entweder die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nimmst oder wahlweise die Kosten deines Arbeitszimmers absetzt. Beides zugleich in Anspruch zu nehmen, ist nicht zulässig. Die Pauschale gilt auch, wenn es gar kein Arbeitszimmer gibt.

 

Grundsteuer absetzen?

Die Grundsteuer können selbst nutzende Eigentümer grundsätzlich nicht steuerlich geltend machen. Das Finanzamt betrachtet eigengenutzte Immobilien als Privatangelegenheit. Einzige Ausnahme ist hier die anteilige Absetzung des Arbeitszimmers, soweit dies vom Fiskus akzeptiert wird. Doch auch dieser eher seltene Ausnahmefall dürfte bestenfalls für minimale Einsparungen gut sein. Vermieter können die Grundsteuer hingegen in voller Höhe geltend machen.

Frank Kemter07.02.2024

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23 Kommentare

Birgit Kühn am 05.02.2024 11:42

Ein Interessanter Bericht.

Leider ist es schade, dass hier auch Fehlinformationen verbreitet werden.

Es gibt ein Urteil vom BGH von 2021, dass es nicht mehr möglich ist Instandhaltungsrücklagen beim Kauf Grundsteuerreduzierend einzusetzen.

Oder gibt es dazu Informationen, welche mir nicht bekannt sind?

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Inge Zickert am 26.07.2023 07:15

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung fallen Verwaltungskosten und Rücklagen an, die ich als Eigentümer aus den Mieteinnahmen zahlen muss über ca. € 500,-- p.a.

Das mindert meine Mieteinnahmen und warum können die nicht steuerlich berücksichtigt werden.

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Gato Pardo am 05.02.2024 12:46

Da haben Sie was nicht richtig verstanden: Sie versteuern Einkünfte aus Vermietung, d.h. Einnahmen minus Ausgaben. Ihre Kosten sind Ausgaben, damit bereits erfasst und mindern Ihre Einkünfte, weshalb Sie dann auch weniger Steuern zahlen.

Karl Maier am 15.06.2023 12:39

Sehr einfach und gut erklärt, ohen Schnörkel und Fußnoten.

Wenn ur alles so einfach erklärt werden könnte.

Ich bin begeistert.

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Juri am 20.07.2023 14:42

Stimme ich zu

Ute Nadler am 08.06.2023 20:35

Hallo,

Für unseren Bauabschnitt gibt es eine zentrale Heizungsanlage/ Blockkraftwerk. Dieses wird über einen Contracting Vertrag betrieben und gewartet. Für die gesamte Gemeinschaft der Eigenheimbesitzer wurde für die Gemeinschaftsflächen und die Heizung eine Verwaltung betraut. Welche Kosten sind in der persönlichen Steuererklärung absetzbar

auf Kommentar antworten

Ottmar am 20.02.2023 11:44

Ist es nicht richtig, dass bei einem selbst genutzten Arbeitszimmer im eigenen Haus das Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen gehört?

Bei den derzeitigen Immobilen preisen kommt man dann schnell über die Freibeträge hinaus und und müsste bei einem Verkauf der Immobile anteilig zur Größe des Arbeitszimmers den erzielten Preis versteuern.

Macht es da nicht Sinn, auf die Angabe einiger Hundert Euro für Strom, Heizung etc. bei der Steuererklärung zu verzichten?

Viele Grüße

Ottmar

auf Kommentar antworten

DOG am 07.02.2023 08:15

Leider ist immer nur von selbstgenutzen Immobilien die Rede. Welche Möglichkeit habe ich, steuerliche Vorteile für eine Immobilie zu nutzen, in der meine Eltern aufgrund ihres Niesbrauchsrechts kostenfrei wohnen, ich aber beispielsweise die energetische Sanierung bezahlen muss?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 07.02.2023 10:36

Hallo DOG,

zum Thema Nießbrauch haben wir einen eigenen Beitrag:

ratgeber.immowelt.de/a/niessbrauch-immobilie-verschenken-und-bleiben.html

Beste Grüße

die immowelt.de-Redaktion

woko am 06.02.2023 12:45

die Überschrift unter dem Kasten "Inhaltsübersicht" ist falsch. Muss Immobilieneigentümer heißen.

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 07.02.2023 10:32

Hallo woko,

vielen Dank für den Hinweis. Das haben wir bei der Überarbeitung des Beitrags übersehen.

Beste Grüße

die immowelt.de-Redaktion

paul am 26.10.2022 12:14

Bla bla bla im Prinzip bekannt aber wie auch ein Nutzer ohne eine Antwort bekommen zu haben kritisierte : WELCHE ANLAGE JEWEILS ZUR ANWENDUNG KOMMT wird nicht beantwortet.

Hier sollen ja auch aus Nutzer Kunden werden

auf Kommentar antworten

Micha am 28.08.2023 13:33

Fragen Sie doch eine Steuerberatung Ihrer Wahl. Wurde das denn thematisiert? Nein. Schlaue Füchse wie Sie finden das auch so heraus.

Franz am 26.05.2022 18:49

Ich habe eine Wohnung geschenkt bekommen Baujahr 1965. Der frühere Eigentümer hat die Wohnung 1965 gekauft, aber nicht steuerlich abgesetzt. Kann ich jetzt noch nach 57 Jahren die Wohnung steuerlich absetzen, da sie ja bisher noch nicht abgesetzt wurde ?

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Tim am 06.02.2023 09:53

ja

Bernhard am 12.04.2022 12:55

Eine wirklich tolle Zusammenfassung! Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.

auf Kommentar antworten

Irina am 19.01.2022 13:47

Wollte fragen: ich wohne im eigenen Haus und habe noch die Wohnung, wo meine Mutter wohnt, aber sie zahlt keine Miete.

Kann ich Grundsteuer für diese Wohnung absetzen?

Danke für die Antwort

auf Kommentar antworten

Markus am 28.12.2021 20:42

Hallo liebes immowelt-Team,

ich habe eine kurze Definitionsfrage: im Gesetzestext und eurem Artikel ist die Rede von "drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes". Ab wann zählen die 3 Jahre (zum Beispiel Kaufdatum 30.06.2020) denn? Kann mir da drei Optionen vorstellen...

A) ab Kauftag, dann könnten ab 01.07.2023 weitere Kosten abgesetzt werden.

B) ab Kaufjahr, Jahr 1 = 2020, Jahr 2 = 2021, Jahr 3 = 2022, also weitere Kosten ab 01.01.2023, wären dann insg. nur 2,5 Jahre)

C) nach Kaufjahr, Jahr 1 = 2021, Jahr 2 = 2022, Jahr 3 = 2023, also weitere Kosten ab 01.01.2024 (wären dann insg. 3,5 Jahre)

Danke für eure Rückmeldung!

auf Kommentar antworten

Markus am 28.12.2021 20:44

Die Frage steht im Bezug zu § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Simoka am 27.10.2021 15:26

Wir haben 2020 eine Eigentumswohnung gekauft zur Selbstnutzung gekauft. Wie bzw. wo kann die die Kosten der Wohnung in der Steuererklärung angeben?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 28.10.2021 08:31

Hallo Simoka,

da wir die Einzelheiten des Kaufs nicht kennen, ist es schwierig eine Einschätzung abzugeben. Wir raten Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

chris64 am 30.08.2021 15:42

Wo trage ich in der Steuereklärung meine Nebenkosten für selbstbenutzte Eigentumswohnung ein?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 31.08.2021 16:49

Hallo Chris64,

bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen können Sie das, wenn Sie Handwerkerleistungen oder Haushaltsleistungen in Anspruch genommen haben oder wenn sie ein Arbeitszimmer unterhalten. Zudem haben Eigentümer, die Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) sind die Möglichkeit, bestimmte Arbeiten an der Wohnanlage von der Steuer abzusetzen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion


chris64 am 02.09.2021 10:14

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage war aber nicht was ich absetzen kann (das weiß ich), sondern in welcher Anlage und Zeile ich diese Kosten in der Steuererklärung angeben soll.

knowhow3000 am 13.07.2021 16:53

Kann der Anteil des Beitrags der Bundesknappschaft für den von der WEG/Hausverwaltung beauftragten Hausmeisters in der Steuererklärung abgesetzt werden und wenn ja, muss das der Hausverwalter explizit als haushaltsnahe Dienstleistung in der Abrechnung aufführen

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Kowi am 06.06.2021 22:24

Wir haben eine vermietete Eigentumswohnung im November 2020 gekauft. Eigentumsübergang war zum Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung Anfang Januar 2021. In welchem Jahr kann ich die Geldbeschaffungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 10.06.2021 12:17

Hallo Kowi,

die Geldbeschaffungskosten können direkt im Jahr der Belastung als Werbungskosten abgesetzt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Steuerberater.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

kako69 am 19.05.2021 10:01

Unser Sohn ist im April 2020 in sein neugebautes Haus gezogen, im Augstt/September musste er plötzlich eine Stützmauer aufstellen lassen, da der Hang zum Nachbargrundstück einsturzgefärdet war (dies hatte der Architekt zuvor nicht erkannt) Kann mein Sohn die Arbeitskosten vom Aufbau der Stützmauer steuerlich absetzen. Danke für eine Antwort!

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 19.05.2021 12:27

Hallo kako69,

es können bei Umzäunungen die Handwerkerleistungen zu 20 Prozent , maximal 1.200 Euro, als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Fragen Sie aber am besten ihren Steuerberater, wie sie die Angaben in ihrer Einkommensteuerklärung machen müssen.

Beste Grüße

Tamylee am 12.03.2021 16:36

Ich bin Immobilienbesitzerin im Privatbesitz eines 2-Fam. Haus mit Zahlung einer jährl. Erbpacht für mein Grundstück an eine kirschl. Einrichtung. Meine Grundsteuer wird anscheinend nach dem ERTRAGSVERFAHREN berechnet, obwohl in der anderen Wohnung lediglich meine Tochter (Studentin) mit Kind/Lebenspartner UNENTGELTLICH wohnt.

Kann ich unter diesen Umständen vielleicht doch die Erbpacht und die Grundsteuer jährlich von der Steuer absetzen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 19.03.2021 08:22

Hallo Tamylee,

den Sachverhalt können wir aus der Ferne nicht beurteilen, da Steuerzahlungen von vielen Faktoren abhängig sind. Wir raten Ihnen einen Steuerberater zu kontaktieren.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Heinz am 04.12.2020 09:59

Guten Tag,

es geht um die anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Wir haben 2019 das Objekt gekauft (Wert Objekt netto: 350.000€).

Folgende Arbeiten sind nun 2020 durchgeführt bzw. in Planung für 2021:

- Parkplatz und Müllboxen für Mieter 2.500€

- nötige Dach-Reparatur 5.000€

- Heizungs-Erneuerung 50.000€

- Erneuerung der dezenralen Abwasseranlage 25.000€

Ist das dann alles linear über 50 Jahre abzuschreiben (Baujahr 1935)?

Vielen Dank!

Beste Grüße

auf Kommentar antworten

jungfrau1 am 23.11.2020 16:53

Was kann ich für mein Haus als Eigentümerin ohne Miteinnahmen bei der Steuer geltend machen?

Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Grundsteuer Heizungswartung, Schornsteinfeger, Hausmüllgebühren, Wasser, Abwasser, Schmutzwasser, Hausstrom? Welche Rechnungen davon kann ich noch geltend machen/einreichen? - Bin gerade sehr ratlos, da mir keiner genaue Auskunftt geben kann - danke Tina Rowe

auf Kommentar antworten

jfritzsching am 20.11.2020 10:52

Hauskauf Handwerkerrechnungen, wir haben 11-2020 ein Haus gekauft und zahlen den Kaufpreis in 2 Raten, erste Rate sofort in 2020 und den Rest bei Übergabe der Immobilie in 2021. Die Grundschuld ist bestellt. Wir haben uns im Kaufvertrag verpflichtet bereits vor Übergabe in 2021 ein paar Sanierungsmaßnahmen zu beauftragen. Nun unsere Frage in der Hoffnung dass uns hier jemand Auskunft erteilen kann. Können wir zumindest die Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen wenn wir die Aufträge bereits 2020 also noch vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und Übergabe der Immobilie beauftragen und die Rechnungstellung unter Umständen auch in 2020 erfolgt bzw. datiert ist?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 20.11.2020 14:48

Hallo jfritzsching,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Aufwendungen können bereits vor der Erzielung von Einnahmen als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich abgezogen werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine steuerrechtlich gültige Beratung leisten können und dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Ulrich Maier am 20.07.2020 11:17

Ich habe vor 13 Jahren von meiner Mutter ein 2-Familenhaus geschenkt bekommen. Eine Wohnung davon war bis heute durch Nießbrauch belegt. Die andere stand leer. Meine Mutter wollte als Nießbrauchsbegünstigte der einen Wohnung, keinen Umbau.

Kann ich jetzt nach ihrem Tod die Umbaukosten des Hauses von der Steuer absetzen

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 21.07.2020 16:34

Hallo Herr Maier,

Ihre Situation beinhaltet leider zu viele Details, als dass wir dazu einen Tipp abgeben könnten. Wir würden Ihnen empfehlen, sich zur Beantwortung dieser Frage an einen Steuerberater oder einen Eigentümerverein wie Haus und Grund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Edmund Waldbrenner am 24.05.2020 10:34

Sehr geehrte Redaktion,

Ich bin besitze eine Eigentumswohnung, bin aufgrund der Photovoltaik Anlage auf unserem eigenen Hausdach Unternehmer und führe jedes Jahr die

Einnahmen ordnungsgemäß an das Finanzamt ab. Solange ich noch selbst berufstätig war habe ich die organisatorischen und bürokratischen Arbeiten für Eigentumswohnung und Photovoltaik nach Büroschluss in meiner Firma erledigt. Nun bin ich in Pension und habe dafür ein Arbeitszimmer mit entsprechender Ausstattung eingerichtet. Kann ich prozentual das Arbeitszimmer geltend machen? Und welche Kosten, wie zum Beispiel die Grundsteuer des eigenen Hauses kann ich prozentual hierfür auch ansetzen ?

Mit freundlichen Gruß

Ewald

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 27.05.2020 07:37

Hallo Edmund Waldbrenner,

ein Arbeitszimmer kann nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es entweder Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder kein anderer Arbeitsplatz für die berufliche Tätigkeit zur Verfügung steht. Wenn in dem Arbeitszimmer nur der - mutmaßlich nicht sonderlich zeitaufändige - Verwaltungskram für die Solaranlage erledigt wird, dürfte es schwierig sein, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass hier ein beruflicher Mittelpunkt besteht. Ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, Kosten steuerlich geltend zu machen, sollten Sie aber besser mit einem Steuerberater besprechen, da wir dies aus der Ferne nicht beurteilen können.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

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