Energieberater: Kosten, Aufgaben, Pflichten

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Was professionelle Energieeffizienz-Experten machen, welche Dienstleistungen sie anbieten und was sie kosten.

Energieberater: Das Wichtigste in Kürze

  • Energieberater erstellen individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
  • Wo finde ich einen Energieberater? Verbraucherzentralen und die Deutsche Energie-Agentur (dena).
  • Für Energieberatungen gibt es Förderungen
  • Umfassende Sanierungen: Energieberatung ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht.
  • Die Kosten für eine Energieberatung liegen zwischen 30 Euro und einem vierstelligen Betrag.

Was ist ein Energieberater?

Energieberater ermitteln den energetischen Standard von Gebäuden, beraten über sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen und begleiten zudem die Umsetzung.

Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist gesetzlich nicht geschützt. Das heißt, jeder kann prinzipiell Energieberater werden. Ein kompetenter Energieberater sollte jedoch über gewisse Qualifikationen verfügen. So bieten beispielsweise Handwerks-, Architekten- oder Ingenieurkammern qualifizierte Zusatzausbildungen an, die darüber hinaus zu einer staatlichen Anerkennung des Energieberaters führen.

Um finanzielle Förderungen zu erhalten, müssen Eigenheimbesitzer grundsätzlich die Dienste eines qualifizierten Energieberaters in Anspruch nehmen. Diese Fachleute sind ausgewiesene Experten für Energieeffizienz und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) offiziell zugelassen. Entsprechend dürfen sie auch Beratungen zu den verfügbaren Förderprogrammen durchführen.

Was sind die Aufgaben eines Energieberaters?

Einfamilienhaus, Energieberater, Foto: StockAdobe.com / Ingo_Bartussek
Energieberater prüfen den energetischen Zustand von Gebäuden. Foto: StockAdobe.com / Ingo_Bartussek

Zu den Aufgaben eines Energieberaters zählen unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Unterstützung bei der Planung und Sanierung von Gebäuden
  • Prüfung der Dämmung der Gebäudehülle mit Hilfe von Wärmebildkameras
  • Erkennung von Wärmebrücken
  • Durchführung von Luftdichtigkeitsmessungen, auch als Blower-Door-Tests bekannt
  • Untersuchung von Bauteilen wie Fenstern, Heizungen und der allgemeinen Bausubstanz auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Evaluierung des Einsatzes erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Solarthermie oder Erdwärme zur Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden
  • Beratung hinsichtlich staatlicher Förderungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Entwicklung von Sanierungsplänen für Gebäude
  • Ausstellung von Energieausweisen, sofern der Berater gemäß § 88 des Gebäude-Energie-Gesetzes dazu berechtigt ist

Wann brauche ich einen Energieberater?

Besitzer einer gebrauchten Immobilie, die energetisch nicht mehr auf dem Stand der Zeit ist, sollten für eine Sanierung einen Energieberater beauftragen.
Ein häufiger Fehler, den Eigentümer machen: Sie führen ohne Sanierungskonzept einzelne Maßnahmen wie den Einbau neuer Fenster durch. Besser ist es aber, ein Sanierungskonzept von einem Energieberater erstellen zu lassen, und erst dann loszulegen. Üblicherweise erstellt der Energieberater dann ein umfassendes Sanierungskonzept, das die folgenden Aspekte berücksichtigt:

  • Welche Maßnahmen sind kostentechnisch am effizientesten?
  • In welcher Reihenfolge sollten die Maßnahmen durchgeführt werden?
  • Welche Maßnahmen lassen sich kombinieren? Beispielsweise kann eine neue Heizung kleiner dimensioniert und kosteneffizienter sein, wenn der Energiebedarf eines Gebäudes zuvor durch andere Sanierungsmaßnahmen gesenkt wurde.

Energieberater können zudem einen individuellen Sanierungsfahrplan entwickeln, der ein sukzessives Sanieren des Gebäudes zulässt. In diesem Zusammenhang berät ein Energieberater auch darüber, welche Maßnahmen oder Kombinationen von Maßnahmen gefördert werden, um die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten.

Achtung

Auch beim Neubau gibt es Fördergelder für einen Energieberater: Wer ein Haus nach dem Energieeffizienzstandard EH 40 baut, und dabei das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG Premium)“ einhält, kann über die KfW-Förderprogramme 297, 298 (aktuell keine Anträge möglich) und 300 für die Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung durch einen Energieeffizienz-Berater gefördert werden.

Wie finde ich einen guten Energieberater?

Wer einen Energieberater sucht, kann sich an die Verbraucherzentralen wenden. Diese bieten umfangreiche Energieberatungen an. Kostenlos ist dabei die Erstberatung per Telefon, Videoschalte oder online. Auch eine Vor-Ort-Beratung für rund 30 Euro ist möglich. Inbegriffen ist dann auch ein schriftlicher Bericht, der allerdings kein Gutachten darstellt.

Kostenlose Erstberatungen bieten auch die Architektenkammern an, zum Beispiel die Architektenkammer Bayern.

Wer also grundlegende Informationen braucht, kann sich so kostenlos oder für wenig Geld einen ersten Überblick verschaffen.

Wichtig: Um verschiedene Fördergelder beantragen zu können, braucht es einen Energieberater, der über die Qualifikation eines sogenannten Energieeffizienz-Experten verfügt. Solche Beratungen inklusive Gutachten sind jedoch weitaus teurer und können durchaus eine vierstellige Summe kosten. Hier beteiligt sich allerdings die BAFA an einem Großteil der Kosten.

Bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gibt es eine Liste mit bundesweit rund 13.000 Energieberatern. Nur Berater, die in dieser Liste eingetragen sind, kommen für eine Förderung in Frage!

Info

Worauf du bei der Suche nach einem Energieberater achten solltest:

1.    Qualifikationen und Zertifizierung prüfen.
2.    Referenzen einholen.
3.    Weiterbildungen erfragen.
4.    Berufshaftpflichtversicherung des Energieberaters klären.
5.    Klare Kostenvereinbarungen treffen.
6.    Unabhängigkeit des Beraters sicherstellen.
7.    Überprüfen, ob er einen Sanierungsplan erstellen und die Umsetzung begleiten kann.

Wann muss ich einen Energieberater beauftragen?

Wird ein gebrauchtes Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft oder ein Bestehendes umfassend saniert, gibt es eine Pflicht zur Energieberatung. Dies schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Allerdings fallen für den Käufer, beziehungsweise Eigentümer in diesem Fall keine Kosten an. Die Pflichtberatung gilt nicht für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Pflichtberatung erfolgt in Form eines informatorischen Beratungsgesprächs mit einem Energieberater, der zum Ausstellen von Energieausweisen berechtigt ist.

Gibt es Förderungen für den Energieberater?

Wer einen Energieberater für die Erstellung eines individuellen Sanierungskonzeptes beauftragt, kann von Fördergeldern profitieren. Bei den Kosten für den Energieberater beteiligt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 80 Prozent bis maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser beziehungsweise 1.700 Euro für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.

Unterstützt der Energieberater anschließend auch bei der Umsetzung der Maßnahmen durch Fachplanung und Baubegleitung, so können 50 Prozent der Kosten gefördert werden.

Klimafonds-Urteil: Förderprogramme könnten betroffen sein

Das Bundesverfassungsgericht (BVerGe) hat am 15. November 2023 entschieden, dass die geplanten 60 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) nicht für den Klimaschutz genutzt werden dürfen. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Fördermaßnahmen für Immobilien haben. Durch das Haushaltsurteil wurde auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) durch das Finanzministerium gesperrt. Von diesem Geld wurden unter anderem die Energiepreisbremsen bezahlt. Die genauen Folgen durch das Urteil sind aktuell aber noch nicht absehbar.
+ Weitere Informationen zum Klimafonds-Urteil findest du hier.

Gut zu wissen:

  • Der Antrag bei der BAFA kann online gestellt werden. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides hat der Eigentümer neun Monate Zeit, die Energieberatung zu vollziehen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Energieberatungen, die mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans einhergehen.
  • Nachdem der Energieberater seine Rechnung gestellt hat, müssen die Unterlagen bei der BAFA elektronisch eingereicht werden. Anschließend zahlt die BAFA den Zuschuss aus.
  • Optional kann der Eigentümer den Energieberater dazu ermächtigen, den BAFA-Anteil direkt an den Energieberater auszuzahlen. Eine solche Ermächtigung ist auch für den gesamten Antragsprozess möglich.
Frank Kemter19.12.2023

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