Energiepreisbremsen: Diese Preisdeckel gelten für Strom, Gas und Fernwärme

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Mit den Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme sollen Verbraucher entlastet werden. Wie funktionieren die Preisdeckel? Wie lang gelten sie? Ein Überblick.

Nach Klimafonds-Urteil: Energiepreisbremsen werden wohl nicht verlängert

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat in einer Regierungserklärung im Bundestag das Aus für die Strom- und die Gaspreisbremse 2024 angekündigt. Damit würden sie am 31. Dezember 2023 auslaufen. Ein finaler Beschluss liegt allerdings noch nicht vor.

Erst kürzlich hatte der Bundestag beschlossen, sie bis März 2024 zu verlängern. Die Finanzierung war zuletzt unklar, da durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerGe) am 15. November 2023 der Klima- und Transformationsfonds (KTF) gesperrt werden musste.

Welche Energiepreisbremsen gibt es?

Um den enorm gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken, hat der Bund Preisbremsen eingeführt. Diese gelten für:

  • Gas
  • Fernwärme
  • Strom sowie neu für Heizstrom

Wer mit einem nicht leitungsgebundenen Brennstoff heizt, konnte bis Oktober 2023 Brennstoffhilfe vom Bund beantragen.

Ab wann gelten die Energiepreisbremsen?

Die Preisdeckelung für Gas und Fernwärme gilt seit März 2023 mit Rückwirkung auf Januar und Februar und ist im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) geregelt. Bereits seit Januar 2023 gilt die Strompreisbremse, welche durch das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) festgelegt wird. Die Regelungslücke zum Heizstrom wurde im Juni 2023 geschlossen und das Gesetz nachgebessert.

Bereits im März 2023 wurden für Januar und Februar Entlastungsbeträge ausgezahlt.

Wie lange gelten die Energiepreisbremsen?

Die Preisbremsen sind alle für das gesamte Jahr 2023 ausgelegt. In den Gesetzen wurde die Option festgehalten, dass die Energiepreisbremsen bis April 2024 verlängert werden können. Dazu ist ein gesonderter Beschluss notwendig. Dieser wurde im November 2023 vom Bundestag gefasst. Demnach werden die Energiepreisbremsen bis März 2024 verlängert.

Jedoch hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist, nun wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die Energiepreisbremsen. Denn neben dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist wohl auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen – die CDU will auch diesen auf Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Die Energiepreisbremsen werden mit Geldern aus dem WSF finanziert.

Wie es mit den Preisdeckeln weitergeht, ist zurzeit noch unklar und wird innerhalb der Ampelkoalition diskutiert. Laut Finanzminister Christian Linder (FDP) muss die Verlängerung rückgängig gemacht werden und somit die Energiepreisbremsen bereits Ende des Jahres auslaufen. Da die aktuellen Marktpreise zurzeit deutlich niedriger sind, greift der Deckel momentan nicht.

Wer profitiert von den Energiepreisbremsen?

Energiepreisbremsen, Bild eines Stromzählers, Foto: moquai86 / stock.adobe.com
Wie die Strompreisbremse gelten die Wärme- und Gaspreisbremse für alle privaten Verbraucher. Foto: moquai86 / stock.adobe.com

Die Gas- und Wärmepreisbremse gilt für private Haushalte, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Verbrauch im Jahr.

Die Strompreisbremse gilt ebenfalls für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen mit einem Verbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr. Mittlere und große Unternehmen mit mehr Verbrauch haben einen eigenen Preisdeckel.

Neu ist der Deckel für Heizstrom. Denn die bisherige Regelung zur Strompreisbremse war zum Nachteil von Nutzern einer Wärmepumpe oder Nachtspeicheröfen. Hier hat der Gesetzgeber nachgebessert und einen gesonderten Preisdeckel für all jene geschaffen, die einen tageszeitvariablen Tarif haben. Also einen, der einen Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.

Muss ich die Energiepreisbremsen beantragen?

Nein, die Preisbremsen funktionieren alle automatisch, ein Antrag ist also nicht notwendig. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über den Energieanbieter oder aber für Mieter über die Betriebskostenabrechnung.

Wie funktionieren Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse?

Sowohl die Preise für Gas als auch Fernwärme werden gedeckelt. Für Gas beträgt der Preis 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme sind es 9,5 Cent je Kilowattstunde.

Der gedeckelte Preis gilt jedoch nur für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit dem normalen Marktpreis abgerechnet.

Beispielrechnung Gaspreisbremse

Angenommen wird eine Wohnung mit 100 Quadratmetern. Das darin wohnende Paar hat einen Vorjahres-Jahresverbrauch von 12.000 kWh. Im folgenden Jahr haben sie einen Verbrauch von 10.000 kWh. Es wird ein Marktpreis von im Schnitt 22 Cent je kWh im Jahr angenommen.

12.000 kWh * 0,8 = 9.600 kWh

9.600 kWh * 0,12 € = 1.152 €

10.000 kWh – 9.600 kWh = 400 kWh

400 kWh * 0,22 € = 88 €

1.152 € + 88 € = 1.240 €

Ohne die Gaspreisbremse müsste das Paar 2.200 Euro zahlen, mit der Preisdeckelung nur 1.240 Euro. Sie sparen also rund 1.000 Euro ein.

Beispielrechnung Wärmepreisbremse

Angenommen wird eine Wohnung mit 100 Quadratmetern. Das darin wohnende Paar hat einen Vorjahres-Jahresverbrauch von 12.000 kWh. Im folgenden Jahr haben sie einen Verbrauch von 10.000 kWh. Es wird ein Marktpreis von im Schnitt 12 Cent je kWh im Jahr angenommen.

12.000 kWh * 0,8 = 9.600 kWh

9.600 kWh * 0,095 € = 912 €

10.000 kWh – 9.600 kWh = 400 kWh

400 kWh * 0,12 € = 48 €

912 € + 48 € = 960 €

Ohne die Wärmepreisbremse müsste das Paar 1.200 Euro zahlen, mit der Preisdeckelung nur 960 Euro. Sie sparen also rund 250 Euro ein.

Übrigens: Zusätzlich zur Preisdeckelung hatte der Gesetzgeber die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme gesenkt. Seit 1. Oktober 2022 betrug sie 7 statt der bisherigen 19 Prozent. Ursprünglich sollte diese Regelung bis 31. März 2024 laufen. Die Mehrwertsteuer wird aber schon zum 1. Januar 2024 auf das Ursprungsniveau angehoben.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Preisbremse für Strom ist gestaffelt, je nachdem ob es sich um private Verbraucher sowie kleine Unternehmen oder aber mittlere und große Unternehmen handelt. Es gilt:

  • Für private Stromkunden sowie kleine Unternehmen: der Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr – wird auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Alles darüber wird über den aktuellen Marktpreis berechnet.
  • Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 kWh Verbrauch: Der Basisbedarf von 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr – wird auf 13 Cent je Kilowattstunde (Netto-Arbeitspreis) gedeckelt. Auch hier wird alles darüberliegende über den aktuellen Marktpreis berechnet.

Beispielrechnung Strompreisbremse

Angenommen wird eine Wohnung mit 100 Quadratmetern. Das darin wohnende Paar hat einen Vorjahres-Jahresverbrauch von 4.500 kWh. Im folgenden Jahr haben sie es geschafft Strom zu sparen und einen Verbrauch von 4.125 kWh. Es wird ein Marktpreis von im Schnitt 50 Cent je kWh im Jahr angenommen.

4.500 kWh * 0,8 = 3.600 kWh

3.600 kWh * 0,4 € = 1.440 €

4.125 kWh – 3.600 kWh = 525 kWh

525 kWh * 0,5 € = 262,50 €

1.440 € + 262,50 € = 1.702,50 €

Ohne die Strompreisbremse müsste das Paar 2.062,50 Euro zahlen, mit der Preisdeckelung nur 1.702,50 Euro. Sie sparen also 360 Euro ein.

Welche neuen Regelungen gelten für Heizstrom?

Da Nutzer von Wärmepumpen oder Nachtspeicheröfen von der Entlastung bisher wenig hatten, hat der Gesetzgeber hier nachgebessert. Für Heizstrom soll künftig die Preisbremse bereits bei 28 statt 40 Cent je Kilowattstunde greifen.

Achtung: Die Absenkung des Preisdeckels gilt nur für jene Kunden, die einen eignen Heizstromtarif nutzen! Es braucht also einen eignen Zähler, der nur den Heizstrom misst.

Caroline Schiko 27.11.2023

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2 Kommentare

Christine Kamm am 27.12.2023 11:52

Von den Preisbremsen - zB bei Pellets - profitieren idR Haushalte mit großen Immobilien & (zu) großen Verbräuchen. Statt dessen sollten die gefördert werden, die nicht über höhere Einkommen verfügen und zB als Mieter nicht über den Sanierungsstand ihrer Wohnung entscheiden können. Wer in einer kleinen Wohnung lebt, kommt gar nicht über die Förderschwelle-

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redbuero am 29.11.2023 12:17

Wer von PROFIT spricht oder schreibt, kann nicht Verbraucher, sondern allenfalls Unternehmen meinen.

Also profitieren deshalb die Versorger,

die jeden Tarif bezahlt bekommen und bekamen, der beim Strom über 40 Cent und beim Gas über 12 liegt..!!!

That's it!

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