Erste eigene Wohnung: Checkliste für Erstmieter

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Raus aus Hotel Mama, rein in die erste eigene Wohnung: Klingt gut, bedeutet aber einiges an Papierkram, Aufwand und Kosten. Eine Checkliste, was du bei der ersten eigenen Wohnung beachten musst.

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Checkliste für die erste eigene Wohnung

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Die erste eigene Wohnung: Checkliste für die Suche

Vier eigene Wände machen noch lange kein Zuhause. Um sich in der ersten eigenen Wohnung auf Dauer wohlzufühlen, sollten Erstmieter sich einige Gedanken darüber machen, was ihnen bei der ersten eigenen Wohnung wichtig ist:

1. Wie viel Wohnung kann ich mir leisten?

Ein Kassensturz sollte der erste Schritt sein. Neben der Miete sollten künftige Mieter auch Nebenkosten und Lebenshaltungskosten nicht vergessen.

  • Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen: Die erste eigene Wohnung wird meist bezogen, wenn Ausbildung oder Studium ansteht. Damit verbunden ist in der Regel nur ein sehr geringes Einkommen.
  • Finanzielle Hilfe vom Staat beantragen: Studierende und Auszubildende haben die Möglichkeit ihre finanziellen Mittel– mittels BaföG (Fördergelder laut Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) aufbessern zu lassen. Werden die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, kann für die erste eigenen Wohnung unter Umständen Wohngeld beantragt werden.
  • Zustimmung der Eltern einholen: Wer unter 18 Jahre alt ist, kann in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern von zu Hause ausziehen, denn bis dahin haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Alleingang könnte spätestens am Mietvertrag scheitern. Der ist bei Minderjährigen nur gültig, wenn deren Eltern mitunterschreiben.

2. Allein wohnen oder in einer WG?

Eine Wohnung allein zu mieten, ist meist eine größere finanzielle Belastung. Da ist als erste eigene Wohnung vielleicht eine Wohngemeinschaft die Lösung.

  • Allein wohnen: Wer allein wohnt, muss sich hingegen mit niemandem absprechen.
  • Wohnen in einer Wohngemeinschaft: Die Miete für Gemeinschaftsräume, wie Küche, Bad und Wohnzimmer wird in einer WG geteilt. Doch nur wer dazu bereit ist auch Kompromisse einzugehen, sollte sich für ein Leben in der WG entscheiden.
Info

Viele Wohngemeinschaften veranstalten auf der Suche nach einem Mitbewohner Bewerbungsgespräche. So klappt es mit dem Recall beim WG-Casting. Wer lieber selbst eine WG gründen will, findet hier mehr Informationen zu WG-Mietverträgen.

3. Balkon, Dachgeschoss, Badewanne: Wie soll die Wohnung sein?

Erstmieter wissen bei der ersten eigenen Wohnung meist nicht genau, was für sie wichtig ist und was vielleicht zweitrangig. Dazu sollten sie sich einige grundlegende Fragen stellen:

  • Lieber urban oder ländlich?
  • Mit Garten oder Balkon?
  • Lieber Dach- oder Erdgeschoss?
  • Muss das Bad über ein Fenster und/oder eine Badewanne verfügen?
  • Wie groß soll die Wohnung sein?
  • Wieviele Zimmer soll sie haben?
  • Wie soll die geschnitten sein?  

Wer einen Hund oder eine Katze hat oder in der ersten eigenen Wohnung anschaffen möchte, sollte dies im Vorfeld in die Suche mit einbeziehen. Ebenso sollte geklärt sein, ob ein Stellplatz oder eine Garage nötig ist.

Checkliste für die Wohnungsbesichtigung

Ist eine potenzielle Wohnung gefunden, müssen Mietinteressenten sich beim Anbieter – das ist entweder der Vermieter selbst oder ein Verwalter beziehungsweise Makler, der im Auftrag des Vermieters nach Mietern sucht – melden. Die Wohnungsbesichtigung ist in der Regel der nächste Schritt.

Dabei gibt es die Gelegenheit, alles über die Mietwohnung zu erfahren, was relevant ist:

  • Schon bei der Besichtigung darauf achten, in welchem Zustand die Wohnung ist – zum Beispiel, ob es Kratzer im Parkett gibt, Türgriffe defekt sind oder es durchs Fenster zieht.
  • Eine zweite Person kann bei den vielen Eindrücken helfen, um  nichts zu übersehen oder zu vergessen.
  • Möglicherweise verlangt der Vermieter eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Dazu sind Mietinteressenten nicht verpflichtet, doch oftmals verringern sich die Chancen, wenn darauf verzichtet wird. Es gibt jedoch Fragen, auf die Mieter auch nicht ehrlich antworten müssen – wie zum Beispiel sexuelle Vorlieben oder eine Religionsangehörigkeit.
Link-Tipp

Um den Vermieter von sich zu überzeugen, werden Bewerbungsmappen insbesondere in Ballungsräumen immer populärer. Jetzt mit immowelt eine Bewerbermappe erstellen.

Checkliste zu Mietvertrag und Wohnungsübergabe

Wenn die Zusage vom Vermieter da ist, darf er noch ein paar weitere Informationen abfragen:

  • Oft möchte der Vermieter vor Vertragsabschluss Gehaltsnachweise haben. So geht er sicher, dass der Mieter sich die Wohnung leisten kann.  
  • Mit einer Bonitätsauskunft kann sich der Vermieter über Schulden oder finanzielle Versäumnisse des Mieters informieren. Zwar sind Mietinteressenten nicht verpflichtet, diese Information preiszugeben. In der Praxis erhöht die Vorlage einer solchen Auskunft aber meist die Chance zum Abschluss des Mietvertrags.
  • Eine Bürgschaft der Eltern oder der Bank kann dem Vermieter für die erste eigene Wohnung ebenfalls Sicherheit geben.

Sind alle Formalien geklärt und Mietinteressent und Vermieter sich einig, geht es an die Unterzeichnung des Mietvertrages für die erste eigene Wohnung.

Diese Punkte solltest du vor Unterzeichnung des Vertrags beachten:

 

Darauf solltest du im Mietvertrag besonders achten:

  • Ist der Mietvertrag befristet?
  • Ist die Wohnfläche richtig angegeben? Interessenten können dies Anhand einer Wohnflächenberechnung nachvollziehen. Vor allem für künftige Mieterhöhungen ist diese Information relevant
  • Können alle mitvermieteten Räume, wie ein Keller oder ein Dachboden oder zusätzliche Bestandteile, wie eine Einbauküche wirklich genutzt werden?    
  • Handelt es sich um einen Staffel- oder Indexmietvertrag? Das würde bedeuten, dass sich die Miete regelmäßig ganz automatisch erhöht, beziehungsweise je nach Mietpreisindex verändert.
  • Ist der Mietpreis an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert? Ein Vergleich mit einem Mietspiegel kann Auskunft geben: Mietpreise dürfen allerdings bis zu zehn Prozent über dem angegebenen Wert liegen.     
  • Welche Klauseln beinhaltet der Vertrag? Eine Kündigungsausschlussklausel würde den künftigen Mieter beispielsweise für eine bestimmte Dauer verpflichten in der Wohnung zu leben. Auch Schönheitsreparaturen und kleine Reparaturen können über Klauseln dem Mieter auferlegt werden.
  • Alle Personen, die in die Wohnung einziehen sollen, müssen im Mietvertrag aufgeführt werden. Besonders für Wohngemeinschaften ist das wichtig, aber auch für Paare, die zusammenziehen. Untermietverträge dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters geschlossen werden.

Zur Wohnungsübergabe bekommt der Mieter die Schlüssel für die Wohnung überreicht. Beim gemeinsamen Gang durch die Wohnung halten Erstmieter und Vermieter die Anzahl der Schlüssel, die Zählerstände (Gas, Wasser, Strom) und etwaige Mängel in der Wohnung in einem Wohnungsübergabeprotokoll fest.

Erste eigene Wohnung: Checkliste zur Ersteinrichtung

Mikrowelle, Dosenöffner, Handtücher: Oft merken Erstmieter erst in der neuen Wohnung, dass etwas fehlt – nämlich gerade dann, wenn es gebraucht wird. Vor dem Einzug lohnt sich daher eine Bestandsaufnahme mit Checkliste, um nichts zu vergessen. Nach der Absprache mit den künftigen Mitbewohnern, wer was mitbringt und was noch fehlt, geht es an die Grundausstattung für Gemeinschaftsräume:

  • Ein Herd und ein Kühlschrank machen noch lange keine Küche. Wer beispielsweise richtig kochen und backen will, braucht neben Töpfen und Pfannen viele weitere Küchenutensilien.
  • Auch im Bad ist eine gewisse Grundausstattung ratsam: Duschvorhang und -vorleger, ein kleiner Abfalleimer oder eine erste Packung Toilettenpapier gehören dazu.
  • Gibt es ein gemeinschaftliches Wohnzimmer, sind Sofa und Sofatisch oder ein Esstisch zu empfehlen.

Was tatsächlich gebraucht wird, ist aber sehr individuell, mit unserer Checkliste für die erste eigene Wohnung bieten wir eine Hilfestellung.

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Auch eine Grundausstattung Werkzeug sollte in der ersten eigenen Wohnung nicht fehlen. Ein gutes Angebot sind bereits gepackte Werkzeugkoffer. Doch Achtung! Genau hinschauen, was darin enthalten ist, damit am Ende nicht viel zu viel gezahlt wird.

Behörden und Versicherungen – Checkliste

Ist die erste eigene Wohnung bezogen, müssen noch einige wichtige Dinge erledigt werden:

  • Anmeldung der neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt. Das muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug passieren, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Für die Ummeldung braucht der Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Will der Erstmieter seine neue Wohnung als Zweitwohnsitz, ist eine Anmeldung der Adresse dennoch notwendig. Je nach Kommune muss dann auch Je nach Kommune muss dann auch eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden.

Wer in seine erste eigene Wohnung zieht, sollte sich mit dem Thema Versicherungen beschäftigen, denn diese bewahren im Ernstfall vor hohen Folgekosten. Ratsam sind folgende Versicherungen:

  • Eine private Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die anderen zugefügt werden. Beispielsweise auch Schäden, die beim Umzug passieren, wie ein Kratzer an der Wand im Treppenhaus. Bei Auszubildenden und Studierenden gibt es manchmal Ausnahmen: Sind sie in der Erstausbildung können sie manchmal auch bei getrennten Wohnsitzen noch über die Eltern versichert bleiben. Das sollte beim Anbieter in Erfahrung gebracht werden.
  • Die Hausratsversicherung deckt alle Schäden von „beweglichen“ Gegenständen in der Wohnung – also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und auch Bargeld – ab, die durch äußere Einwirkung wie Sturm, Feuer oder auch Blitzeinschlag verursacht werden. In der Regel kann hierbei noch optional eine Glasversicherung abgeschlossen werden. Beispielsweise bei einem Herd mit Ceranfeld.

Umzug organisieren

Viele junge Mieter stemmen ihren Umzug aus eigener Kraft: Mit nur wenigen schweren Möbeln und ein paar hilfsbereiten Freunden kostet das oft zwar Zeit, spart aber Geld. Ist der neue Wohnort jedoch weiter entfernt, oder die Wohnung liegt im vierten Stock, können Mieter sich mit einem Umzugsunternehmen viel Aufwand sparen.

Regine Curth 19.01.2022

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7 Kommentare

murat am 24.01.2022 15:14

valla isch werde rech

auf Kommentar antworten

Philipp am 26.05.2021 15:26

"Mikrowelle, Dosenöffner, Handtücher: Oft merkt man erst in der neuen Wohnung, dass etwas fehlt"

Passender Satz, wenn die darunter verlinkte Checkliste auch keinen Dosenöffner aufführt. ^^

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 27.05.2021 08:51

Hallo Philipp,

vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Dosenöffner auf unserer Checkliste ergänzt.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Mini1994 am 11.05.2021 16:20

Ich finde es immer Interessant, dass einem im Abschlussjahr der Schulzeit nichts über sowas beigebracht wird.

Ich wäre damals sehr froh über Informationen gewesen. Anbietervergleich, Kosten Umzug, Renovierung, Anschaffungen und laufende Kosten wie GEZ, Strom usw....

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asdasdsad am 13.05.2021 16:03

Kommentar gelöscht, bitte bleiben Sie sachlich! [Anm. der Redaktion]


Mini1994 am 13.05.2021 17:46

Was stimmt mit dir nicht?

Sonnenblumme am 23.07.2020 21:32

Meine Tochter hat zu hohe Ansprüche.

Die Wohnung muss einen TV Anschluss haben und ihr mobiles Wlan (LTE) muss funktionieren. Rest ist egal, ob Balkon, EBK, gute Lage sind nicht wichtig.

Wir haben schon überlegt, sie ins Kloster zu stecken, damit sie wieder normal wird.

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Shorty123 am 22.01.2021 08:53

Und nur weil das damals anders war, darf Ihre Tochter keine Ansprüche haben? Wow..

Können alte Leute mal aufhören sich über die jüngere Generation zu beschweren, wenn sie es ganz genau so gemacht hätten.


katzeimtaucheranzug am 09.12.2020 11:53

DAS sind für sie hohe ansprüche? es wären doch hohe ansprüche, wenn die wohnung unbedingt ein balkon haben müsste etc.?


Sonnenblumme am 23.07.2020 21:49

Natürlich müssen auch private Sender dabei sein, wie Sat 1, Prosieben Group. (Kein Pay TV) was haben wir bloß falsch gemacht? Früher gabs auch nur 2-3 Sender.

Samuel am 27.05.2020 18:54

Wohnung in 76646 Bruchsal

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Acondo am 05.06.2019 11:38

Es gibt auch ein Umzugsfeature bei Banken, Nachsendeauftrag bei der Post oder Apps, die dich beim wechseln von Strom, Gas oder Telefonanschluss unterstützen. [Kommentar gekürzt, Anm. d. Red.]

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Hans Peter am 29.06.2018 13:39

Ich denke das schwerste an der Wohnungssuche ist es erst einmal einen Termin zur Wohnungsbesichtigung zu erhalten. Ich habe beruflich mit der Wohnungsvermietung zu tun und kann sagen, dass ca 80 % schon grobe Fehler bei der Kontaktaufnahme machen. [Kommentar gekürzt, Anm. d. Red.]

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Sabinegerlach am 01.07.2018 12:51

Hallo Hans-Peter, vielleicht schreiben Sie uns eine Tipp -Liste zu diesem Thema. Das wäre sehr hilfreich????

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