Geruchsbelästigung: So kannst du dich als Mieter gegen Gestank wehren

Lesermeinungen:  

(31)

Geruchsbelästigung: Das Wichtigste in Kürze

  • Geruchsbelästigung meint, dass unangenehme Gerüche von einer bestimmten Quelle ausgehen, Menschen sie wahrnehmen und sich dadurch gestört fühlen.
  • Mögliche Quellen für Gestank sind Zigarettenqualm des Nachbarn, Küchengerüche, Abgase oder Haustiere.

Mietminderung Geruchsbelästigung: So gehst du vor

  1. Die Miete kann gemindert werden, wenn die Wohnungsnutzung durch Geruchsbelästigung erheblich beeinträchtigt ist.
  2. Die Belästigung muss auf objektiven Nachweisen beruhen und kann nicht allein von der persönlichen oder subjektiven Empfindung der Mieter abhängen.
  3. Informiere deinen Vermieter zunächst durch eine Mängelanzeige über die Geruchsbelästigung und setze eine angemessene Frist zur Beseitigung.
  4. Nutze unsere Mietminderungstabelle, um eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel du deine Miete je nach Geruchsquelle mindern kannst.

Was zählt als Geruchsbelästigung?

Schlechte Luft kann unterschiedliche Ursachen haben. Wir zeigen dir, wie du dich effektiv gegen unerträgliche Gerüche unterschiedlichster Art wehren kannst – mit einigen Gerichtsurteilen zu Geruchsbelästigungen sowie Fachwissen und wertvollen Tipps von unseren Experten.

Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch

Wenn dein Nachbar regelmäßig auf dem Balkon raucht und das auf Dauer für dich zur Belastung wird, kannst du rauchfreie Zeiten fordern. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rauchbelästigung in Mietwohnungen besteht die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Nachbar muss sich an die vereinbarten rauchfreien Zeiten halten, andernfalls könnte eine Mietminderung gerechtfertigt sein, so Mietrechtsexperte Mikio-André Frischhut.

  • Bauliche Mängel berechtigen zur Mietminderung bei Geruchsbelästigung
    Achte darauf, ob bauliche Mängel wie undichte Türen Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch begünstigen. In solchen Fällen könnte eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent möglich sein. 
  • Darf ich Cannabis auf dem Balkon oder der Terrasse rauchen?

Geruchsbelästigung durch Essens- und Küchengeruch

In der Regel wird Kochen als sozial adäquates Verhalten betrachtet, selbst bei kontroversen Zutaten wie Knoblauch. In Mehrfamilienhäusern müssen Küchengerüche toleriert werden. Rechtsanwalt Frischhut erklärt, dass für haushaltsübliche Gerüche eine hohe Schwelle gilt. Der Geruch müsste praktisch rund um die Uhr wahrnehmbar sein, damit er als Mangel an der Mietsache betrachtet wird.

  • Spezielle Regelungen bei Geruchsbelästigung durch nahegelegene Gewerbebetriebe
    An Bäckereien, Gastrobetriebe oder Metzgereien werden andere Erwartungen gestellt als an private Haushalte. Selbst wenn der Duft von Bratfett bis in die Wohnung reicht: Falls eine Gaststätte bereits beim Abschluss des Mietvertrags existierte, bist du als Mieter in der Regel verpflichtet, den Geruch zu akzeptieren (§ 536b BGB).

Geruchsbelästigung durch Grillen

Schau zunächst in deine Hausordnung oder deinen Mietvertrag, um die Grillregelungen für Balkon oder Garten zu prüfen. Verstöße können zu einer Abmahnung oder Kündigung durch deinen Vermieter führen. Holzkohlegrillgerüche werden oft wenig toleriert. Fehlen klare Regelungen, haben Mieter grundsätzlich die Freiheit, Balkon oder Terrasse nach eigenem Ermessen zu nutzen.

  • Beachte stets das Gebot der Rücksichtnahme!
    Als Mieter solltest du Grillgerüche in einem gewissen Rahmen tolerieren, da Mietminderungen in der Regel ausgeschlossen sind.

Geruchsbelästigung im Treppenhaus durch Schweiß und Urin

Gerüche aufgrund von mangelnder Hygiene können durchaus einen berechtigten Grund für eine Mietminderung darstellen, da sie als nicht haushaltsüblich gelten, so Frischhut. Trotzdem zeigen sich Gerichte oft zurückhaltend, insbesondere wenn es um die Festlegung der Mietminderungshöhe geht.

In einem Fall in Berlin beschwerte sich eine Nachbarin über extreme Körpergerüche sowie Geruchsbelästigungen im Hausflur durch Hundeurin und zersetzenden Hausmüll. Der Gestank war so intensiv, dass das Treppenhaus nur mit Geruchsschutz betreten werden konnte und bis in die Wohnungen drang. Das Gericht entschied letztlich nur eine Mietminderung von höchstens 10 Prozent.

Geruchsbelästigung durch Müll und Unrat

Wenn Abfallgeruch durch die unregelmäßige Müllentsorgung des Nachbarn bis in die Wohnung des Mieters gelangt, könnte dies ein Grund für eine Mietminderung sein, so Frischhuts Einschätzung. In einem solchen Fall ist dein Vermieter verpflichtet, die Ursache des Geruchs zu beseitigen.

Geruchsbelästigung durch Abgase

Ein Anspruch auf Mietminderung wegen Abgasen ist grundsätzlich möglich. Liegt beispielsweise ein großer Parkplatz neben der Mietwohnung, wird angenommen, dass der Mieter von den Abgasen vor seinem Einzug wusste und diese akzeptierte (§ 536b BGB). Anders sieht es bei einem neu errichteten Parkplatz aus, besonders wenn der Mieter nicht im Voraus über entstehende Geruchsbelästigungen informiert wurde. In einem konkreten Fall (Amtsgericht Spandau 6 C 526/99) führte das zu Lärm- und Abgasbelästigungen, was eine gerechtfertigte Mietminderung ermöglichte.

Geruchsbelästigung durch Haustiere

Mieter haben nur im Extremfall einen Anspruch auf Mietminderung bei Haustiergerüchen, betont Frischhut. Solange es sich nicht um Fäkal- oder Uringeruch handelt, der Gestank vorübergehend ist und die Tierhaltung zulässig, müssen Mieter das dulden.

Übliche Haustiere wie Hunde und Katzen können einen gewissen Geruch haben, den du als Mieter akzeptieren musst. Bei ungewöhnlichen Tieren wie Frettchen kann jedoch eine Mietminderung wegen unzumutbarem Gestank gerechtfertigt sein. Ein Gericht entschied, dass ein Frettchen, das normalerweise draußen gehalten wird, kein gewöhnliches Tier ist und unangenehme Gerüche verursachen kann (Amtsgericht Köln 201 C 457/87).

Kann man gegen Geruchsbelästigung vorgehen?

Geruchsbelästigung, Abfalleimer mit verrottendem Obst und Gemüse, Foto: JoyceGrace / stock.adobe.com
Gestank nervt! Mieter müssen nicht alles hinnehmen, sie können unter Umständen die Miete bei anhaltender Geruchsbelästigung mindern. Foto: JoyceGrace / stock.adobe.com

Zigarettenrauch, Müll- oder Essensgerüche können die Lebensqualität in der eigenen Wohnung negativ beeinträchtigen. Ist die schlechte Luft als unzumutbar eingestuft und schränkt sie die normale Nutzung der Mietwohnung erheblich ein, kann gegen Geruchsbelästigung in der Regel vorgegangen werden. Gemäß Paragraf 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist es den Mietern sogar gestattet, die Miete zu mindern, da in solchen Fällen der Gestank als Mangel an der Mietsache betrachtet wird.

Um das Ausmaß des Gestanks zu bewerten, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Dauer
  • Häufigkeit
  • Intensität
  • Ort
  • Uhrzeit

Wenn also eine Geruchsbelästigung vorliegt, kannst du als Mieter folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Sprich zuerst mit dem verursachenden Nachbarn, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
  • Wenn das Gespräch nichts ändert, melde den Gestank als Mangel bei deinem Vermieter (§ 536c BGB). Verfasse eine Mängelanzeige, schildere den Geruch ausführlich und setze eine angemessene Frist (circa 14 Tage) zur Beseitigung. Die Miete kann erst nach Ablauf dieser Frist gemindert werden.

Download

Kostenlose Muster-Mängelanzeige

So zeigst du Geruchsbelästigung als Mangel an der Mietsache deinem Vermieter richtig an.

Jetzt PDF herunterladen

  • Beweise die Geruchsbelästigung. Eine detaillierte Beschreibung der schlechten Luft reicht als Beweis aus (BGH Az.: VIII ZR 155/11). Fachanwalt für Mietrecht Jens Hermann empfiehlt, die Art, den Zeitpunkt, die Häufigkeit, die Intensität und die Dauer des Gestanks zu beschreiben. Bei subjektiven Mängeln wie Geruchsbelästigung ist es ratsam, auch Aussagen von Zeugen einzuholen.
  • Wenn dein Vermieter nichts gegen die schlechte Luft unternimmt, kannst du die örtliche Behörde einschalten, zum Beispiel das Ordnungsamt, Umweltamt oder Gewerbeaufsichtsamt, und eine Beschwerde einreichen. Die Behörde prüft dann, ob der Verursacher gegen Gesetze verstößt. Sollten diese Maßnahmen ebenfalls nicht zielführend sein, besteht die Möglichkeit, vor dem Zivilgericht Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Info

Vermieter müssen unter Umständen die Identität von Hinweisgebern preisgeben

Nicht anonyme Mieterbeschwerden können dazu führen, dass Vermieter dem betroffenen Mieter mitteilen müssen, wer sich beschwert hat (BGH Az.: VI ZR 14/21). Das ist vor allem relevant, wenn sich herausstellt, dass der Hinweis nicht der Wahrheit entspricht.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Miete bei Geruchsbelästigung gemindert werden?

  • Der Gestank muss störend, unzumutbar und anhaltend (mindestens 14 Tage) sein. Die Beurteilung erfolgt nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen (BGH Az.: V ZR 62/91), nicht nach deiner subjektiven Empfindung.
  • Extreme Gerüche, die nicht von dir selbst verursacht wurden und gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Übelkeit, Erbrechen oder Kopfschmerzen herbeiführen, berechtigen zu einer Mietminderung (BGH Az.: III ZR 11/83). Auch wenn du als Mieter bestimmte Räumlichkeiten nicht mehr nutzen kannst, ist eine Mietminderung gerechtfertigt.
Experten-Tipp

Hol dir Unterstützung von einem Fachmann für Mietrecht!

Wenn du deine Miete mindern möchtest, solltest du stets einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterbund um Rat fragen. Das hilft dir, die korrekte Vorgehensweise zu bestimmen. Die Entscheidung über eine mögliche Mietminderung und ihre Höhe hängt immer von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.

Anzeige

Mietminderung prüfen und durchsetzen für Wohnraum

Sie haben Schimmel oder Ungeziefer in der Wohnung? Sie leiden unter andauerndem Lärm durch Bauarbeiten oder Ihre gemietete Wohnung weist gravierende Mängel auf?

Oft ist dann eine Kürzung der Miete möglich. Nehmen Sie Mietmängel nicht einfach hin und lassen Sie den Sachverhalt durch einen Rechtsanwalt prüfen.

Jetzt Unterstützung anfordern

Wie viel Prozent Mietminderung bei Geruchsbelästigung?

Es gibt keine klaren gesetzlichen Richtlinien für angemessene Mietminderungen bei Geruchsbelästigungen. Unsere Mietminderungstabelle kann jedoch als grobe Orientierung dienen.

Download

Kostenlose Mietminderungstabelle

Finde heraus, um wie viel Prozent du deine Miete bei Geruchsbelästigung möglicherweise mindern darfst.

Jetzt PDF herunterladen

Beachte, dass es in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Mietminderung gibt, insbesondere wenn du bereits bei Vertragsabschluss von der Geruchsquelle wusstest. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn du dir das Recht auf Mietminderung bereits beim Unterzeichnen des Mietvertrags vorbehalten hast (siehe § 536b BGB).

Wann besteht kein Anspruch auf Mietminderung bei Geruchsbelästigung?

Es wird keine Beeinträchtigung durch schlechte Luft angenommen bei:

  • einmaligen oder nur kurzzeitig auftretenden Gerüchen.
  • ortsüblichen Gerüchen.
  • sozialadäquaten Gerüchen.
Info

Mietminderung ist in der Regel nicht möglich bei haushaltsüblichen oder selbst verursachten Gerüchen

Wenn du zum Beispiel Essensreste oder Hygieneartikel in der Toilette entsorgst und so unangenehme Gerüche verursachst, musst du das akzeptieren. Es liegt in deiner Verantwortung, etwas gegen diese Gerüche zu unternehmen. Falls du den Gestank nicht selbst beseitigen kannst, informiere deinen Vermieter mit einer Mängelanzeige.

FAQ – Geruchsbelästigung: So kannst du dich als Mieter gegen Gestank wehren

Kann der Vermieter einem Mieter wegen Geruchsbelästigung kündigen?

Ja, der Vermieter kann einem Mieter, der unzumutbare Geruchsbelästigungen verursacht, fristlos kündigen. Das ist insbesondere dann möglich, wenn die Gerüche Schäden an der Wohnung verursachen könnten, wie beispielsweise Ungezieferbefall aufgrund von faulenden Speiseresten oder abgelaufenen Lebensmitteln. Ebenso können Tiergerüche aus einer nicht artgerechten Haltung eine Kündigung durch den Vermieter begründen.

Kann man die Polizei wegen Geruchsbelästigung rufen?

Ja, wenn ein klärendes Gespräch mit dem belästigenden Nachbarn erfolglos bleibt oder der Vermieter keine Maßnahmen ergreift, ist es möglich, eine Beschwerde beim örtlichen Ordnungsamt oder der Polizei einzureichen. Die Behörden werden die Situation überprüfen und entsprechende Schritte unternehmen, um das Problem zu lösen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen der Geruchsbelästigung?

Im deutschen Recht gibt es verschiedene Gesetze, die sich mit Geruchsbelästigung beschäftigen:

  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Regelungen zur Geruchsbelästigung im gesetzlichen Eigentümer-Besitzer-Konflikt (§§ 861 bis 872 BGB) sowie in den Paragrafen 906 und 1004 des Nachbarrechts zu finden. Besonders relevant ist Paragraf 1004 BGB, der sich mit der Beseitigung von Störungen – wie etwa Geruchsbelästigung – durch den Nachbarn befasst.
  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, einschließlich Gerüche von ortsfesten Anlagen wie landwirtschaftlichen Betrieben oder Gaststätten, die als Belästigung empfunden werden können. Behörden verwenden verschiedene Immissionsrichtwerte für unterschiedliche Geruchsquellen und Gebiete, um die Zumutbarkeit der Geruchsbelästigungen im Einzelfall zu bewerten.
  • Das Nachbarschaftsrecht der Bundesländer regelt Fragen der Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft, einschließlich Aktivitäten wie Grillen oder Kompostieren, die zu Geruchsbelästigungen führen können. Diese Regelungen variieren je nach Landesgesetzgeber stark.
  • Das Ordnungsrecht kann betroffen sein, wenn Maßnahmen zur Beseitigung von Geruchsbelästigungen ergriffen werden müssen.

Kann die Intensität der Geruchsbelästigung gemessen werden?

Ja, die Intensität von Geruchsbelästigungen kann durch Luftmessungen bestimmt werden. Einige Bundesländer, wie Sachsen oder Nordrhein-Westfalen, haben sogar Richtlinien zur Geruchsimmission festgelegt, die als Orientierung im Streitfall dienen können.

Link-Tipp

Weitere immowelt Ratgeber-Artikel zur Mietminderung

In unserem Artikel über die Cannabis-Legalisierung erfährst du, ob du dich gegen Geruchsbelästigung durch Cannabis-Pflanzen und / oder den Rauch wehren und die Miete mindern kannst. Auch andere Mängel wie Schmutz, Lärm, eine defekte Heizung, übermäßige Hitze oder Schimmel können im Ernstfall zu einer Mietminderung berechtigen.

Julia Koch15.03.2024

Ihre Meinung zählt

(31)
4.2 von 5 Sternen
5 Sterne
 
19
4 Sterne
 
5
3 Sterne
 
4
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
3
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

20 Kommentare

Diantos am 05.04.2024 03:37

Hallo Zusammen,

ich wohne seit 8 Monaten in einem Neubau von 2016. Alles nach neustem Öko Standard. Jedes Stockwerk hat eine andere Wohnungsaufteilung und jede Wohnung scheint im Besitzt eines anderen Vermieters zu sein. Nach Aussage einer Nachbarin gibt es nur drei Eigentums-Bewohner von 22 Partien. Alle Wohnungen unterstehen allerdings einer Verwaltung.

Unter meinem Schlafzimmerfenster befindet sich etwas seitlich ein Balkon, auf dem gerade im letzten Sommer, stündlich bis in die Nacht geraucht wurde, inkl. lauter Unterhaltung! Gegen 3h Nachts ging ich dann einmal runter und bat um Ruhe und um das Einstellen des Rauchens. Für die Ruhe hatte die junge Nachbarin Verständnis, nur mit dem Rauchen lag Sie recht quer und meinte: ... es ist meine Wohnung (Sie ist auch "nur" Mieterin) und ich kann hier rauchen so viel ich will. PS: Sie könnte meine Enkelin sein.

Man muss das jetzt einmal wahrnehmen! - Sie raucht nicht in IHRER Wohnung weil ... dafür zieht der krebserregende Qualm in mein Schlafzimmer, oder ich muss im heißen Sommer meine Fenster zu halten. Eigentlich immer - Sie raucht ja auch tagsüber, wenn Sie iH ist und der Rauch/Qualm zieht im ungünstigsten Fall immer in mein Schlafzimmer. Ich bin übrigens Nichtraucher.

Ist das Zulässig? Wenn nicht - Sie hat garantiert einen anderen Vermieter!? Wie kann da die Verwaltung vor gehen.

Eine Mietminderung ist nicht wirklich eine Lösung - lediglich eine Drohung - aber für Wen?

auf Kommentar antworten

Malibu am 08.06.2023 20:59

Hunde kiten und pinkeln in anliegenden Wald

Seniorenanlage

Vermieter unternimmt nichts

Wie gehe ich vor...

Rollstuhlpflichtig

auf Kommentar antworten

Nadine89 am 19.09.2022 22:29

Hallo wir sind im November 2021 in eine neu renovierte Wohnung gezogen. Bei der Besichtigung war alles gut. Nach ca 1,5 Wochen bewohnten Zustand fiel uns ein Fäkaliengestank im Badezimmer auf. Wir informieren die Vermietung (Antwort: lüften Sie und die Wohnung wurde neu gemacht). Im Winter öffnen ja ok aber den ganzen tag das Fenster offen lassen ging nicht. Es stank so stark das einem übel wurde. Man konnte die Tür nixht offen lassen und hielt sich die Nase zu beim Toiletten Gang. Wir standen regelmäßig in Kontakt mit der Vermietung. Im juni kam eine fima umd schaute sich alles an. Dort hies es es fejlt eine enzlüftung am rohr. 2 monate später am 02.08.22 kam dann wieder die firma u setzte ein lüftungsrohr ein.

Nun der Sommer ist vorbei die Fenster können nicht länger Tag und Nacht offen bleiben... der Gestank bleibt weiterhin und das extrem.

Die neue Dusche ist zu niedrig das jedesmal wenn jmd aufs WC geht das Wasser aus dem traps gezogen wird. Und das stinkt

Jetzt habe ich es zum wiederholten Male angesprochen und bekam von der Vermietung die Antwort: Bitte lasden Sie nach jedem wc Gang etwas Wasser in den duschabfluss laufen.

Die Firma kommt irgendwann ein 3. Mal vorbei u setzt eine neue lüftungsklappe ein (um die zwischenwand zu belüften)

Was kann ich tun ?

Meine Wohnung stinkt wenn die Badezimmer Tür offen steht , man bekommt brechreiz beim betreten des Badezimmer (wenn Fenster zu)

Ich schäme mich wenn Gäste kommen für den Gestank.

auf Kommentar antworten

Paul am 05.07.2022 08:24

Ich wohne seit 2014 september in meiner Einraumwohnung kurz nach der Renovierung hat es begonnen ein unangenehmer Geruch stechend und beißend da habe ich den Hauswart angerufen und gebeten mit mir die Ursache zu suchen er war der Meinung das geht ihm nichts an da habe ich die Wohnungsverwaltung angerufen und da kam die Vermieterin mit ihre Sekretärin und waren der Meinung es ist nicht so schlimm da habe ich einen um einen Handwerker gebeten der mir verweigert wurde 2020 hatte ich ein Wasserbruch im Bad Frischwasser Trinkwasser der Schaden wurde behoben aber der Gestank ist noch schlimmer geworden ich habe die Wohnungsgesellschaft angeschrieben und die reagiert gar nicht es ist unmöglich in der Wohnung so wohnen bzw zu schlafen zu 90% halte ich mich nur auf dem Balkon auf wer hat schon mal sowas selber erlebt und wie ist er vorgegangen

auf Kommentar antworten

Y95 am 23.05.2022 14:50

Hallo, unter mir befindet sich ein Pakistanisches restaurant mit einer Ablüftungsanlage über das Dach, jedoch zieht der Geruch in meine Wohnung und auch in die Wohnungen über mir (Curry, chemisches zeug etc.) was tun?

Danke im voraus!

auf Kommentar antworten

Anna1888 am 24.10.2021 07:30

Wir haben die Wohnung 3 mal mit dem Vermieter besichtigt- alles gut!

Jetzt beim Einzig stinkt sie KOMPLETT nach giftigen Chemikalien!

Ich reiße im Oktober alle 6 Fenster auf, dennoch bekommen mein Mann und ich: Halsschmerzen, Husten, laufenden Augen, Kopfweh!

Der Vermieter schreibt nicht zurück, dabei war er früher immer bestens per WhatsApp erreichbar!

Sowas verursacht Krebs und wir müssen wieder ausziehen! Habe sooo Angst!

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 25.10.2021 11:23

Hallo Anna1888,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Luckynindia am 27.07.2021 14:43

Hallo,

in unsere Hausflur stinkt es EXTREM nach einer verwesenden Ratte, die wohl im Keller seit Monaten liegt. Der Vermieter reagiert in keinster Weise auf unsere (alle Mietparteien haben immer wieder reklamiert und beschwert) Briefe, Mails etc.

Kann man in einem solchen Fall mindern?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 29.07.2021 17:08

Hallo Luckynindia,

in dem Fall können Sie, sofern Sie das Problem eben nicht selbst verursacht haben, die Warmmiete anteilig mindern um den Prozentsatz, zu dem die Wohnung nicht vertragsgerecht nutzbar ist und für jeden Tag, an dem der Zustand vorliegt. Über so einen Anteil ist man sich entweder mit dem Vermieter einig oder er wird im Streitfall vom Gericht bestimmt. Da man das vorher nicht weiß, kann man stattdessen auch die Miete erst mal unter Vorbehalt zahlen und ankündigen, dass man einen entsprechenden Minderungsprozentsatz zurückzufordern gedenkt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Josefine am 18.10.2020 13:54

Hallo,

aus medizinischen Gründen nehme ich DMSO, was einen starken unangenehmen Körpergeruch verursacht, der nichts mit mangelnder Körperhygiene zu tun hat.

Vor zwei Wochen haben sich meine Nachbarn erstmals beschwert, dass es in ihrer Wohnung deshalb unerträglich stinke und ich umgehend "damit aufhören müsse", da der Geruch durch die Wand käme.

Ich habe nun meine Dosis um 90% (!) reduziert und nehme 2 Mal pro Woche nur 5 ml. Seitdem geht es mir jedoch leider auch viel schlechter.

Trotzdem beschweren sich meine Nachbarn und drohen mir mit "einer anderen Kommunikationsform", wenn der Geruch nicht innerhalb von sieben Tagen verschwunden ist.

Wie schätzen Sie dies Situation ein, kann es sein, dass ich das Medikament wegen Geruchsbelästigung nicht nehmen darf?

Mit vielem Dank für Ihre Antwort!

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 23.10.2020 14:14

Hallo Josefine,

die Intensität des Geruchs können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Aber grundsätzlich kann Ihnen nicht verboten werden, ein notwendiges Medikament zu nehmen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten könnnen und dürfen. Wir empfehlen sich hierbei von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein rechtlich beraten zu lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Butch am 04.10.2020 18:10

Hallo. Gibt es Informationen zu Schimmel im Keller? Uns wurde beim Einzug vor 3 Jahren nicht gesagt, dass es im Keller feucht ist. Nun haben wir Schimmel an Möbel und die Kleider haben Schimmel und stinken.

Als ich den Vermieter drauf ansprach vor 1 Jahr meinte er, dass das Kellerabteil nicht da ist für die Lagerung. Auf die Frage „für was denn sonst?“ bekam ich keine Antwort....

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 05.10.2020 15:36

Hallo Butch,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir den konkreten Einzelfall aus der Ferne nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, die Situation am besten durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht einschätzen zu lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Christian am 29.09.2020 21:49

Hallo,

gibt es Erfahrungen zum Gestank von Misthaufen im städtischen Bereich?

Im Nachbargarten werden diverse Hühner & Hasen gehalten, der Misthaufen befindet sich seit einem knappen Jahr ca 8m von der Fensterfront unserer Wohnung entfernt. Ein Lüften ist teils nicht möglich ohne den 'Geruch' in der Whg zu haben.

Der Nachbar zeigt sich für Gespräche nicht zugänglich & die Vermieter sind mündlich informiert aber bisher ist keine Änderung des Zustandes eingetroffen. Was wäre in diesem Fall zu empfehlen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 02.10.2020 14:13

Hallo Christian,

aus der Ferne können wir Ihre Situation nicht beurteilen, Erfahrungen haben wir diesbezüglich auch nicht.

Grundsätzlich darf der Mieter bei Geruchsbelästigung nicht gleich die Miete mindern. Nachdem Sie den Gestank bereits beim Vermieter als Mangel gemeldet haben, erstellen sie ihm jetzt am besten eine Mängelanzeige, in der Sie den Gestank beschreiben. Setzen Sie ihm eine Frist, bis wann dieser Gestank beseitigt sein soll.

Wenden Sie sich für eine rechtssichere Beratung allerdings an einen Fachanwalt oder einen Mieterbund, denn wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Kaveh am 23.09.2020 20:13

Ich miete eine Wohnung, aber wegen Corona trugen ich und der Vermieter, der Vormieter und die anderen Besucher eine Maske. Als ich in die Wohnung einzog, stellte ich fest, dass jeder Teil davon nach Zigarette riecht und die Wohnung nicht gereinigt wurde. Sie können überall Haare finden. Ich habe die Wohnung gereinigt, aber es kam ein schlimmeres Problem. Das Bad riecht sehr schlecht. es scheint, dass der Geruch von den Rohren kommt und es von abwasser ist. Ich habe es die Vermieterin bereits zweimal per E-Mail und Nachricht in WhatsApp mitgeteilt, aber sie hat mir nicht geantwortet. was soll ich machen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 24.09.2020 08:19

Hallo Kaveh,

aus der Ferne können wir Ihnen schlecht sagen, was sie tun sollten. Aber wir können Ihnen ihre Rechte kurz erläutern.

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache - die Wohnung - instand zuhalten. Eine defekte Abwasserleitung müssen sie deswegen dem Vermieter sofort in Form einer "Mängelanzeige" mitteilen, damit er zeitnah eine Reparatur durchführen lassen kann. Für diese muss er dann auch aufkommen.

Geschieht dies nicht, und der Geruch ist so enorm, dass sie sich massiv davon belästigt fühlen, haben Sie auch die Möglichkeit, eine Mietminderung durchzusetzen. Dafür sollten Sie einen Zeugen benennen können, der den Geruch schriftlich bestätigt.

Dazu gibt es bereits verschiedene Urteile: Das Landgericht Berlin bestätigte beispielsweise in einem Urteil vom 1.3.2018 (Az.: 67 S 342/17) eine Mietminderung der Gesamtmiete um 10 Prozent für den gesamten Zeitraum des bestehenden Mangels. Indem Fall waren es sogar 11 Monate.

Bevor sie es aber überstürzen sollten Sie die Miete unter "Vorbehalt zahlen", und zunächst die von Ihnen genannten Frist in der Mängelanzeige abwarten.

Beste Grüße

Ella am 15.09.2020 01:35

Hallo!

Die Nachbarin unter mir benutzt sehr exzessiv Bodyspray, womit sie gegen 5:30Uhr in der Früh anfangt, meistens wache ich dann leider schon davon auf, weil mir auch kurz darauf so übel wird von dem Geruch, dass ich das Fenster schließen muss. Dieser Geruch schleicht sich leider durch jeden Tag, sobald ich mein Schlaf- oder Wohnzimmer-Fenster öffne zieht der Bodyspraygeruch in meine Wohnung und ich muss meine Fenster wieder schließen. Frische Luft bekomme ich daher selten in meine Wohnung. Auch zieht dieser Geruch durch ihre geschlossene Wohnungstür, sodass das gesamte Treppenhaus nach dem Bodyspray riecht. Auf eine freundliche Anmerkung diesbezüglich, reagierte meine Nachbarin nicht und auch mein Vermieter hat sich noch nicht auf die Mängelanzeige gemeldet.

Dies ist nun wahrlich nicht die „klassische Art“ von Geruchsbelästigung, daher meine Frage: Ist eine Geruchsbelästigung durch übermäßige Bodyspray-/Parfumnutzung auch ein Grund für eine Mietminderung?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 16.09.2020 08:11

Hallo Ella,

von welcher Art der störende Geruch ist, ist an sich nicht von Bedeutung. Wichtig ist, dass die Grenze des Zumutbaren überschritten wird. Inwieweit das bei Ihrem Fall zutrifft, können wie nicht beurteilen. Sie sollten sich diesbezüglich von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein rechtlich beraten lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Martina K. am 21.07.2020 19:38

Hallo - wir haben ein großes Geruchsproblem. Ein vier Parteien Miethaus, jede Ebene wird von einer Familie bewohnt.

Die Parterrewohnung (100qm) wird von zwei jg. Männern bewohnt, die zeitgleich bis zu fünf Hunde beherbergen, obwohl der Mietvertrag nur zwei ausweist. Der Dauerarbeitslose Mann schläft tagsüber, die Hunde sind wie auch immer ruhig gestellt und kommen nur selten eine kurze Runde raus. Manchmal werden die Tiere vom Balkon an der Strippe in den Mietergarten zur Notdurft geschickt. Urin wird oft im Treppenhaus verloren. Es riecht erbärmlich wenn sich Fenster oder die Wohnungstür öffnen. Wir halten dann im Treppenhaus die Luft an und müssen alle Fenster schließen. Dazu wird oft und oft sehr spät frittiert, was zusätzlich zu extremen Geruchsbelastungen führt. Manchmal werde ich bei geöffnetem Fenster nachts von diesem Gestank, einer Mischung aus Tierhaltung und Fritteuse, wach. Das zieht dann nicht ab, weil die Fenster geschlossen und nicht geöffnet werden können. Das ist eine endlose Belastung. Den Balkon können wir nur nutzen, wenn mal eine Geruchslücke ist, ebenso die Fenster. Das Thema ist bekannt, Freunde, Hauswart und Familie erleben es oft mit. Es mindert ganz stark das Wohlgefühl. Die beiden weiteren Mietparteien, zwei alleinstehende Damen, sind nicht so in Mitleidenschaft gezogen. Eine Mieterin leidet seit vielen Jahren an Geruchsverlust, die andere bewohnt die Dachwohnung ohne Balkon und bekommt den Gestank nur im Treppenhaus mit.

Wir sind ratlos, was können wir tun?

Martina

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 23.07.2020 15:19

Hallo Martina,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie können Ihren Vermieter auf die Geruchsbelästigung hinweisen, indem Sie ihm eine Mängelanzeige schreiben und auffordern, diese zu beenden. Zudem können Sie, wenn Sie durch Gestank auf unzumutbare Weise in Ihrer Wohnung einschränkt werden, unter Umständen die Miete mindern oder einbehalten. Das gilt insbesondere dann, wenn der Gestank stark, häufig und langandauernd auftritt, wie es bei Ihnen ja der Fall zu sein scheint.

Einen Überblick, wie Sie genau bei Mängelanzeige und Mietminderung vorgehen können, finden Sie hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/maengelanzeige-maengel-richtig-anmahnen.html

Bitte verstehen Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Sollten Sie diese benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Gina am 15.06.2020 11:47

Hallo,in unserem Haus wohnen sehr viele alte Mieter da die Wohnungen altersgerecht sind,der Pflegedienst im Nachbarhaus ansässig ist und wir einen Fahrstuhl haben.Als ich einzog wohnten z.B. auch junge Leute mit Kind in dem Haus.Ich konnte also nicht davon ausgehen,dass ich mit Geruchsbelästigung durch Exkemente rechnen muss.Seit zwei Jahren ertrage ich den Gestank der durch den Lift von Paterre bis in den 2.Stock zieht.Nun habe ich den Vermieter informiert und darum gebeten den Tisch und die Stühle im Flur im Eingangsbereich zu entfernen,da dort die alten Ladys immer zum Schwatzen sitzen und der Gestank von dort ausgeht.Die Antwort des Vermieters:Ich solle noch andere Bewohner finden die das stört, denn ich bin die Einzige.Ich bin wohl die Jehnige die noch ihre Sinne beisammen hat wie hören,sehen und riechen.Die Anderen riechen das nicht mehr,oder sind geruchsblind oder benutzen nur noch den Hintereingang.Müssen meine Gäste und ich diesen fürchterlichen Gestank im Flur weiterhin hinnehmen.Für Lösungsvorschläge wäre ich dankbar.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 22.06.2020 08:41

Hallo Gina,

Geruchsbelästigung aufgrund von mangelnder Hygiene kann ein Grund zur Mietminderung sein. Jedoch seien die Gerichte mit der Höhe der Mietminderung sehr zurückhaltend. Wenn sich die anderen Mieter jedoch nicht gestört fühlen, kann es sein, dass auch Sie die für Sie unangenehmen Gerüche akzeptieren müssen. Führen Sie ein Gespräch mit dem Vermieter, vielleicht finden Sie gemeinsam eine Lösung.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Olivo am 08.06.2020 13:36

Guten Tag, wir wohnen im 1. OG, Neubau (Baujahr 2018), der Müllraum (von Außen zugänglich, keine Luftfilter, Gittertür) befindet sich direkt unter unserer Wohnung. Bei Temperaturen über 10/15 Grad kommt es, je nach dem wie der Wind steht oder überhaupt Wind weht, regelmäßig zu Müllgeruch, der deutlich auf dem Balkon wahrnehmbar istl. Wird es noch wärmer, ist der Balkon wegen des Gestanks nicht wirklich nutzbar. Lüften ist dann auch nicht mehr möglich, da der Gestank auch in die Wohnung zieht. Was kann ich tun (Abstellen des Mangels durch Vermieter/Mietminderung)?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 09.06.2020 09:38

Hallo Olivo,

sofern eine Beeinträchtigung nicht nur unerheblich ist, kann ein Mangel vorliegen, den der Vermieter beseitigen muss, bzw. bei dem eine Mietminderung mölglich wäre.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Kumpel am 23.05.2020 14:46

Meine Nachbarin, sie ist auch gleichzeitig unsere Hausmeisterin hier im Haus, besprüht ihre Blumen, die sie für sich eingepflanzt hat, vor meinem Fenster alle zwei Tage mit Knoblauch Jauche. Ich wohne in einer Keller Wohnung und die Blumen u. Rosen stehen genau vor meinem Fenster. Jetzt will sie noch mehr Rosen vor dem Fenster pflanzen. Sie will es auch nicht unterlassen. Ich muss die Fenster schliessen, weil dieser Geruch unerträglich ist. Vorallem jetzt im Sommer und bei der Hitze. Kann ich diesen Gestank als Mietminderung geltend machen? Danke schonmal im vorraus.

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 25.05.2020 12:06

Hallo Kumpel,

aus unserer Sicht müssen Sie das nicht hinnehmen. Sofern die Beeinträchtigung nicht nur unerheblich ist, kann dies u.U. auch eine Mietminderung rechtfertigen. Um das Problem zu lösen, sollten Sie sich aber nicht an die anscheinend uneinsichtige Hausmeisterin, sondern direkt an den Vermieter, bzw. Verwalter wenden, der dann der Hausmeisterin untersagen kann, Ihre Wohnung zuzustinken.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Brieffreund am 17.05.2020 18:18

Mein Trinkwasser roch nach Einbau einer Entkalkungsanlage stark modrig, war 9 Monate lang ungenießbar. Stellt das einen Mangel dar, der vom Vermieter behoben werden muss?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 18.05.2020 11:27

Hallo Brieffreund,

ja, das kann, wenn es die Erheblichkeitsgrenze überschreitet, ein Mangel sein, den der Vermieter beseitigen muss. Sie hätten dies ihm allerdings am besten schon gleich nach Auftreten mitteilen sollen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Pius am 08.04.2020 10:54

Wir haben folgendes Problem :

Wir leben in einer großen Dachgeschosswohnung in eine Art WG mit insgesamt 4 Menschen auf 120 qm . Jeder hat sein eigenes Zimmer und Badezimmer/ Küche und WC wird gemeinsam genutzt. Nun haben wir einen Mieter dabei, der wohl nur noch eine Niere hat und sein Urin wird in einem Katheter in einen Beutel umgeleitet . Dieser Mensch hält diese Angelegenheit aber absolut nicht sauber , sodass JEDEN Tag, wenn er gegen Mittag seinen Urin ausleert ein sehr sehr extremer Geruch entsteht und sich im gesamten Hausflur verbreitet . Er sprüht gelegentlich Deo Spray, aber das bringt lediglich für ein paar Minuten etwas . Der Geruch ist sehr extrem und im Sommer ist das ganze kaum auszuhalten . Grund dafür besteht darin , das er allgemein ein sehr dreckiger Mensch ist und sein Zimmer ebenfalls sehr stark riecht . Auch geht dieser Mensch nicht duschen oder sonstiges und wenn er durch den Flur geht , folgt ihm eine „Duftwolke“ die sehr extrem ist. Die Vermieterin wohn eine Etage darunter und denkt nicht daran ihn zu kündigen, weil sie diesem Geruch nicht ausgesetzt ist und nur an die Miete denkt . Wir haben uns mehrere Male beschwert, aber ohne Erfolg . Was können wir tun ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 08.04.2020 12:22

Hallo Pius,

hier stellt sich zunächst die Frage, in welcher Konstellation der Mietvertrag gestaltet ist: Handelt es sich um einen Hauptmieter und mehrere Untermieter oder wurde mit allen Mietern gemeinsam ein Vertag abgeschlossen? In der Haupot-/Untermieterkonstellation wäre es Sache des Hauptmieters, sich um das Fehlverhalten des Untermieters zu kümmern, da der Hauptmieter rechtlich die Stellung des Vermieters (an die Untermieter) ist. Wenn allerdings alle Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben, dürften ebenfalls wohl keine Ansprüche gegen/an den Vermieter bestehen, denn wenn alle Mieter im Vertrag stehen, haften diese gesamtschuldnerisch. Und das bedeutet, das eben kein Mangel vorliegt, sondern dass die gesamtschuldnerisch haftende Mietergemeinschaft diesen verursacht (auch wenn es nur eine Person ist). Zudem müsste das Ausmaß der Müffelei durch den Mieter schon gewaltig sein, damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, die eine Kündigung rechtfertigt. Bei einem gesamtschulderischen Mietvertrag ergäbe sich in dieser Konstellation jedoch folgendes Problem: Es kann nicht einzelnen Mietern gekündigt werden, sondern nur allen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Pius am 08.04.2020 15:44

Die Wohnung wird von der Vermieterin so vermietet das jede einzelne Person 1 Zimmer angemietet hat . Es besteht somit keine Bedarfsgemeinschaft . Wir , die anderen 3 Mieter haben ein großes Problem mit dem Jenigen, der so heftig riecht, sodass auch schon lautstark gestritten wurde . Nun wollen wir, die 3 Mieter wissen , ob wir die Miete reduzieren können oder gar mit Kündigung drohen können, falls der Jenige der so heftig riecht nichts an seinem Leben ändert. Wir müssen tagtäglich unter diesem Gestank leiden und wissen nicht mehr weiter ....


Pius am 08.04.2020 15:45

Jeder einzelne Mieter hat einen eigenen Mietvertrag für sein Zimmer und der Mitbenutzung der anderen Räume .


Immowelt-Redaktion am 09.04.2020 08:43

Hallo Pius,

hier handelt es sich also um die eher seltene (weil oft für Mieter und Vermieter nachteilige) Konstellation, dass die WG-Zimmer einzeln vermietet wurden. Grundätzlich wäre dann eine Mietminderung möglich, wenn ein Einzelmieter einen Zustand verursacht, den man im mietrechtlichen Sinne als Mangel bezeichnen kann. Im konkreten Fall könnte es allerdings schwierig werden, etwaige Ansprüche durchzusetzen. Eine Mietminderung ist nur dann möglich, wenn ein Mangel objektiv erheblich ist. Subjektiv und auch nachvollziehbar ist, dass die mangelhafte Körperhygiene des Mitmieters lästig ist; allerdings haben wir noch nie von einem Urteil gehört, das Mietern eine Mietminderung wegen mangelnder Körperhygiene eines Hausbewohners zuspricht. Natürlich kann es sein, dass die Beeinträchtigungen ein so hohes Maß erreichen, dass sie nicht hinnehmbar erscheinen; allerdings dürfte es hier schwierig sein, dies zu belegen in der Hinsicht, dass es auch Gerichten nachvollziehbar erscheint, dass hier ein Mangel vorliegt. Jenseits juristischer Erwägungen würden wir raten, hier auf der zwischenmenschlichen Ebene allen Beteiligten (Vermieter, Stinkermieter) mit Nachdruck die sich aus der Situation ergebende Belastung darzulegen, um zu einer Besserung zu gelangen. Wenn das nichts hilft, dürfte es ratsam sein, sämtliche Vorkommnisse genau zu dokumentieren, um bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung nicht in Beweisnot zu kommen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Reni am 04.04.2020 13:37

Seit Juni 2019, räuchert die Mieterin, unter mir, mit starken Rauspray, in allen Räumen, rund um die Uhr. Es kommt bei mir stark durch durch die Wände und ich habe Asthma, bin 70 Jahre und erhebliche gesundheitliche Probleme. Es stinkt auch zu ihrer Vorsaltüre raus. GGG sagt, sie darf das. Ich weiss nicht wohin. Schlafe ab heut im Auto. Wieviel darf ich Miete kürzen? Ende Juli zieh ich aus.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 06.04.2020 11:20

Hallo Reni,

Geruchsbelästigungen können, auch wenn sie von einem anderen Mitmieter verursacht wurden, ein Grund für eine Mietminderung sein. Die höhe der möglichen Minderung lässt sich pauschal nicht beurteilen, da es hier darauf ankommt, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung ist. Im Zweifel sollten Sie vor Ort einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Panda am 23.01.2020 11:36

Panda 23.01.2020

Liebes Immowelt-Team,

Im Rahmen einer Modernisierung wurde in unserer Toilette mit Bad, ohne Fenster das Lüftungsgitter mit zwei Zugbändern zum Öffnen und Schließen am Lüftungsschacht entfernt und von Elektrikern eine Lüftung eingesetzt, die nur bei Feuchtigkeit die Lüftungsschlitze frei gibt. Es soll laut Vermieter eine energetische Maßnahme sein, damit keine Wärme entweicht. Nun ist mir aber aufgefallen, dass die Lüftungsschlitze bei Gestank bzw. abgeschlossenem „Großen Geschäft“ geschlossen bleiben und so für Geruchsbelästigung in der Wohnung sorgen, zumal die Toilettentür unten Lüftungsschlitze hat. Wie kann ich dagegen vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen

Panda

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 24.01.2020 12:06

Hallo Panda,

zwar ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn der Vermieter Maßnahmen zur Energieeinsparung unternimmt. Wenn sich dadurch allerdings eine Verschlechterung der Mietsache ergibt, muss der Mieter dies nicht unbedingt hinnehmen, bei nicht unerheblichen Einschränkungen/Mängeln ist ggf. sogar eine Mietminerung und ein Beseitigungsanspruch gegeben. Allerdings kommt es freilich auch auf das Ausmaß der EInschränkung an, so dass wir dies aus der Ferne nicht abschließend beurteilen können. Am sinnvollsten dürfte es sein, dem Vermieter das Problem zunächst (schriftlich) zu schildern, vielleicht gibt es ja eine unkomplizierte Möglichkeit, dies zu beseitigen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.