Lesermeinungen:
Im Grundbuch sind alle wichtigen Informationen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie festgehalten, wie etwa die Eigentumsverhältnisse oder eventuelle Hypotheken. Wer erfahren will, was im Grundbuch zu einer bestimmten Immobilie steht, muss einen Grundbuchauszug anfordern. Das ist aber nur unter gewissen Umständen zulässig. Ein Überblick, wer einen Grundbuchauszug beantragen darf und was das kostet.
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Du willst einen Antrag auf einen Grundbuchauszug stellen? Mit unserem kostenlosen Musterschreiben geht das ganz einfach: Ausdrucken und dem Grundbuchamt vorlegen.
Das Grundbuch ist ein vollständiges Verzeichnis aller Grundstücke und deren Eigentümer in Deutschland. Für jedes Grundstück gibt es ein so genanntes Grundbuchblatt. Darauf sind alle Rechte und Belastungen des betreffenden Grundstücks oder der Immobilie festgehalten.
Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Inhalts des Grundbuchblattes zu einer Immobilie, das sämtliche relevanten Informationen zu dieser enthält. Zu diesen Informationen zählen die Flurnummer des Grundstücks, Eigentumsverhältnisse und auch Rechte und Lasten wie etwa Hypotheken, ein Nießbrauch- oder ein Grundpfandrecht.
Banken, die eine Immobilie finanzieren, wollen genau über diese informiert sein. Neben anderen Unterlagen fordern sie deshalb einen Grundbuchauszug. Den erhält der bisherige Eigentümer gegen eine geringe Gebühr beim örtlichen Grundbuchamt beim Amtsgericht. Doch es gibt noch weitere Anlässe, bei denen man einen Grundbuchauszug benötigt.
Einfach nur aus Neugierde einen Grundbuchauszug anfordern – das geht nicht. Wenn kein berechtigtes Interesse besteht, wird auch kein Einblick gewährt. Denn das Grundbuch ist kein uneingeschränkt öffentliches Register. Ein berechtigtes Interesse hat, wer:
Die Grundbuchämter haben bei der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, einen gewissen Ermessensspielraum.
Den Grundbuchauszug beantragt man beim Grundbuchamt, das zu den örtlichen Amtsgerichten gehört. Wer nicht weiß, welches Gericht zuständig ist, kann dies ganz einfach beim Justizportal des Bundes und der Länder herausfinden – auf der Seite muss lediglich die Postleitzahl oder der Ort eingegeben werden, dann wird das zuständige Amtsgericht angezeigt.
Neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift müssen auch die Gemarkung und das Flurstück angegeben werden. Gemarkung und Flurstücksnummer finden sich in den Unterlagen zur Immobilie, zum Beispiel im notariellen Kaufvertrag.
Eine Gemarkung bildet einen Verband mehrerer in der Regel zusammenhängender Grundstücke oder Flurstücke. Der Name der Gemarkung ist häufig die darauf befindliche Siedlung – das kann eine ganze
Gemeinde oder zum Beispiel ein Gebiet beziehungsweise ein Stadtteil sein.
Das Flurstück ist ein amtlich vermessenes Stück Land, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten sowie in Katasterplänen und -büchern eingetragen ist. Im Liegenschaftskataster hat jedes Flurstück eine eigene Flurstücksnummer.
Ein Grundbuchauszug ist nicht teuer. Wer als Eigentümer einfach nur wissen möchte, was drinsteht, ist mit zehn Euro für einen nicht beglaubigten Grundbuchauszug dabei. Die beglaubigte Variante, die oft Banken für eine Baufinanzierung fordern, ist mit 15 bis 20 Euro etwas teurer.
Wer sich die Arbeit sparen möchte, den Auszug selbst anzufordern, kann auch Online-Dienstleister damit beauftragen. Dann fallen jedoch zusätzliche Kosten, meist in mittlerer zweistelliger Höhe, an.
Kilian Treß07.01.2022Günter Eckoldt am 20.03.2021 11:36
Sie sollten darauf hinweisen, dass es zum Grundbuch auch eine Grundbuchakte gibt. Diese lässt teilweise interessante Rückschlüsse auf die Eintragungen zu?
auf Kommentar antwortenAxel Metayer am 18.08.2020 09:46
Interessant, Fehlt noch ein Beispiel Dokument und wie man es lesen soll. Können sie da nicht was mit Photoshop bauen? Dito bei der Vorlage
auf Kommentar antwortenDie immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.