Heizkostenabrechnung prüfen: Worauf du achten musst

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Du solltest deine Heizkostenabrechnung immer prüfen. Etwa zwei Drittel aller Abrechnungen sind nämlich fehlerhaft oder klärungsbedürftig. Wir zeigen, wie du deine Heizkostenabrechnung checkst und auf was du achten solltest.

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Heizkostenabrechnung überprüfen: So geht’s

Du willst deine Heizkostenabrechnung überprüfen? Lade dir am besten unsere Musterabrechnung herunter und vergleiche sie damit Punkt für Punkt. So hast du deine Heizkostenabrechnung ganz schnell überprüft.

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Wie kann ich meine Heizkostenabrechnung prüfen?

Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Nebenkostenabrechnung. Dein Vermieter ist verpflichtet, einmal im Jahr mit dir abzurechnen. Rechtliche Grundlage ist die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Erhältst du deine Heizkostenabrechnung, solltest du sie schnellstmöglich prüfen. Bei formellen sowie inhaltlichen Fehlern kannst du unverzüglich Widerspruch einlegen und zu viel gezahltes Geld zurückbekommen.

Du kannst dir dazu auch unsere PDF herunterladen, da wird es Schritt für Schritt gezeigt.

Heizkostenabrechnung: Sind Brennstoffkosten plausibel?

Als erstes solltest du die Rechnung mit denen der Vorjahre vergleichen. Große Abweichungen und Fehler erkennst du  damit schnell. Dabei solltest du auf die Einkaufspreise des Brennstoffs achten. Sind sie plausibel? 

Beachte allerdings, dass die Energiekosten zwischen 2021 und 2024 heftigen Schwankungen unterlagen. Dies ist vor allem auf die weltweit gestiegene Nachfrage nach Energie und die geopolitischen Spannungen zurückzuführen.

Im Jahr 2021 stiegen die Preise deutlich aufgrund der Corona-Pandemie. Im Jahr 2022 erreichten die Preise ihren Höhepunkt, getrieben durch den Ukraine-Krieg. Erst gegen Mitte 2023 sind die Preise dann wieder etwas gesunken, liegen aber immer noch deutlich über dem Niveau der Vorjahre.

 202120222023
Erdgas *5,81 Cent / kWh15,48 Cent / kWh18,3 Cent / kWh
Öl **70,7 Cent / L132,4 Cent / L103,2 Cent / L

* Januar-Werte | Verivox , ** Jahresdurchschnitt | statista

Zudem können auch Entlastungspakete der Regierung für große Unterschiede auf den vergangenen Heizkostenabrechnungen gesorgt haben. Der Vermieter musste die Entlastungen über die Nebenkostenabrechnung beziehungsweise Heizkostenabrechnung an dich weitergeben. Das kann für weitere Unterschiede zwischen den Jahresabrechnungen sorgen.

  • Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % gesenkt.
  • Dezemberhilfe 2022 als schnelle Hilfe eine Sonderzahlung in Höhe einer Vorauszahlung.
  • Die Gaspreisbremse 2023 reduzierte Gaspreise erheblich. Der Preis wurdefür bis zu 80 Prozent der verbrauchten Menge auf 12 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt.

Heizkostenabrechnung prüfen: Haben sich äußere Umstände verändert?

Abgesehen von den Energiepreisen sollten äußere Umstände bedacht werden. Sie können Einfluss auf dein Heizverhalten und damit auf deine Heizkostenabrechnung haben.

  1. Warst du öfter im Homeoffice?
  2. Hat deine Familie beispielsweise Zuwachs bekommen?
  3. Gibt es mittlerweile unbewohnte Wohnungen im Haus? 
    Dieser Leerstand kann zu mehr Heizkosten führen. Deswegen achtest du bei der Abrechnung auf die angegebene Gesamtwohnfläche des Gebäudes und vergleichst sie mit den Angaben aus der Vorjahresabrechnung. Die anteiligen Kosten für leere Wohnungen muss nicht du oder die restlichen Mieter tragen, sondern der Vermieter.
Praxis-Tipp

Mieter können den neuen Vermieter fragen, ob sie im Vorfeld die letzte Abrechnung sehen dürfen, um einschätzen zu können, ob die Vorauszahlungen zu hoch oder niedrig angesetzt wurden. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Heizkostenabrechnung: Abrechnungszeitraum prüfen

Der Abrechnungszeitraum muss immer genau ein Jahr betragen und direkt an den vorangegangenen Abrechnungszeitraum anschließen. Eine Vereinbarung im Mietvertrag über eine Verkürzung oder Verlängerung ist unwirksam.

Ausnahmen gibt es nur im Jahr des Ein- oder Auszugs. Dann darf nur innerhalb des Zeitraums abgerechnet werden, zu dem das Mietverhältnis Bestand hatte. Deswegen solltest du bei Ein- und Auszug die Zählerstände notieren oder abfotografieren, um sie später auf der Heizkostenabrechnung vergleichen zu können. In der Regel wird dies in einem Wohnungsübergabeprotokoll ohnehin festgehalten.

Abrechnungsfrist prüfen

Die Heizkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir ankommen. Danach sind etwaige Ansprüche des Vermieters an dich verjährt. Etwaige Gutschriften gehen dir aber nicht verloren. Auf diese hast du weiterhin Anspruch.

So kannst du die Heizung selber ablesen

Du kannst deine Heizung unter gewissen Umständen auch selbst ablesen, um die Werte zu überprüfen und mögliche Fehler in der Heizkostenabrechnung nachzuweisen. Dazu liest du die Heizungsverteiler ab, die an den Heizkörpern befestigt sind. Wichtig ist, dass es sich um digitale Heizungsverteiler handelt. Hast du aber noch analoge mit einem Röhrchen ähnlich wie bei einem Thermometer, handelt es sich um ein Gerät mit Verdunstungsprinzip. Dann solltest du auf die Selbstablesung verzichten, da du die Versiegelung beschädigen müsstest. Das kann als Manipulationsversuch gewertet werden.

Diese Werte kannst du bei digitalen Heizungsverteilern ablesen:

Bei den meisten Herstellern werden der Reihe nach 3 bis 5 Werte angezeigt, Oft auch mit Buchstaben-Kombinationen.

  • Für dich wichtig sind A (aktueller Verbrauch)und M (Gesamtverbrauch vorherige Heizperiode). Damit siehst du sofort, ob du mehr oder weniger als zuvor geheizt hast.
  • K zeigt hingegen noch das Enddatum der aktuellen Ableseperiode an.
  • Zusätzlich gibt es noch „M und C“  und C. Damit wird zum einen das Display nach Anzeigefehlern überprüft. C ist ein Prüfwert, der aus dem Vorjahr errechnet wird. Dieser stellt sicher, dass die Erfassung der Werte korrekt abgelaufen ist.

Vorauszahlungen exakt verrechnet?

Damit du am Ende des Abrechnungszeitraums nicht alle Heizkosten auf einmal bezahlen musst, wird üblicherweise eine monatliche Vorauszahlung im Mietvertrag vereinbart. Wenn dies der Fall ist, sollten Mieter kontrollieren, ob die Vorauszahlungen auch immer richtig verrechnet wurden.

Grundkosten in Heizkostenabrechnung korrekt angegeben?

Heizkosten abrechnen, Frau rechnet Werte auf einem Dokument nach, Foto: zasabe / stock.adobe.com
Bei den Heizkosten muss der Vermieter mindestens 50 und maximal 70 Prozent verbrauchsabhängig abrechnen. Foto: zasabe / stock.adobe.com

Wenn du heizt, zahlst du nicht nur für das Heizöl oder Gas, sondern unter anderem auch den Strom, die die Heizungsanlage benötigt, und ihre Wartung. Das sind die Grundkosten.

Diese dürfen aber nicht ausschließlich nach deinem individuellen Verbrauch abgerechnet werden. Hierfür muss der Vermieter laut Heizungsverordnung einen Verteilerschlüssel festlegen. Die Verordnung gibt ihm einen Spielraum zwischen 50 und 70 Prozent. Die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden nach dem Anteil der Wohnfläche abgerechnet.

Das bedeutet, dass 50 bis 70 Prozent der Gesamtkosten abhängig von deinem Verbrauch abgerechnet werden. Wenn zudem das Warmwasser für alle zentral erwärmt wird, also nicht in separaten Wohnungen, zahlst du dafür auch basierend auf deinem Verbrauch und der Größe deiner Wohnung.

Falls dein Vermieter nicht entsprechend deines Verbrauchs abgerechnet hat, kannst du die Kosten gemäß Heizkostenverordnung um 15 Prozent kürzen. Zudem kannst du vom Vermieter eine verbrauchsabhängige Abrechnung für künftige Abrechnungszeiträume einfordern.

Heizkostenabrechnung: Sind alle Kostenarten aufgeführt?

Die Heizkostenabrechnung muss jede Kostenart einzeln aufführen. Für jede Kostenart musst du den Gesamtbetrag genannt bekommen sowie deinen individuellen Anteil am Verbrauch. Damit du das kannst, muss du der Abrechnung entnehmen können, mit welchem Verteilerschlüssel die einzelnen Kostenpositionen auf dich umgelegt werden.
 

Zu den Kosten zählen:

  • Brennstoffverbrauch
  • Brennstofflieferung
  • Betriebsstrom der Heizungsanlage
  • Bedienung, Überwachung, Pflege und Wartung der Anlage
  • Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
  • Kosten für die Verbrauchsmessung inklusive eventuell anfallender Mietgebühren
  • Kosten, die die Abrechnung selbst verursacht
  • Schornsteinfegerkosten


Nicht abrechnen darf der Vermieter dagegen:

  • Reparaturkosten
  • Kosten für die Versicherungen
  • Kosten einer neuen Heizungsanlage.      
Achtung

Eine neue Heizungsanlage kann der Vermieter unter Umständen im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter abwälzen.

Formale Angaben der Heizkostenabrechnung prüfen

Schon formale Fehler reichen aus, um die Heizkostenabrechnung anzufechten. Folgende Kriterien muss die Abrechnung deswegen erfüllen.

  • Der Abrechnungszeitraum der Heizkostenabrechnung muss 12 Monate betragen und exakt mit Datum angegeben werden. Solltest du innerhalb des Abrechnungszeitraums ein-, beziehungsweise ausgezogen sein, muss die tatsächliche Mietdauer auf der Abrechnung angegeben sein.
  • Die Abrechnung muss die Adresse des Gebäudes sowie die korrekte Angabe  der Wohneinheit enthalten.
  • Du musst der Abrechnung entnehmen können, wer die Abrechnung erstellt hat, das ist meist entweder der Vermieter oder der Hausverwalter.
  • Die Abrechnung muss schriftlich vorliegen.
  • In der Abrechnung muss der Verteilerschlüssel mitgeteilt und erläutert werden.
  • Einzelne Kostenpunkte müssen auch einzeln aufgeführt werden. Eine Zusammenfassung mehrerer Posten ist nicht zulässig.
  • Die Abrechnung muss die Angabe des Gesamtbeitrags enthalten mit der Nennung, ob es ein Guthaben oder eine Nachzahlung gibt.

Monatliche Mitteilungen und Fernablesbarkeit prüfen

Durch die Novelle der Heizkostenverordnung hat der Gebäudeeigentümer viele neue Pflichten.

  • Bis Ende 2026 müssen beispielsweise alle Heizungsmessgeräte fernablesbar sein (Walk-by- oder Drive-by-Technologie).
  • Sind sie einmal installiert, muss der Vermieter dir monatlich die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitteilen.
  • In der Mitteilung muss es auch neue zusätzliche Informationen für dich geben, beispielsweise zum Brennstoffmix oder zu erhobenen Steuern und zur CO2-Steuer.
  • Die Mitteilungen müssen dir so zugänglich gemacht werden, dass du nicht erst danach suchen musst. Per Brief oder auch auf elektronischen Weg durch eine E-Mail oder ein Webportal.
  • Bei Webportalen musst du benachrichtigt werden können, dass eine neue Mitteilung vorhanden ist.
Achtung

Verletzt der Vermieter eine dieser neuen Pflichten, so kann der Mieter den auf sie entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen. Die Regelung der Kürzung um 15 Prozent, weil Wärme und Warmwasser nicht nach Verbrauch abgerechnet wurden, bleibt davon unberührt.

Heizkostenabrechnung fehlerhaft: Wie kann ich widersprechen?

Entdeckst du in der Heizkostenabrechnung einen Fehler, kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du ein Jahr ab Erhalt der Abrechnung Zeit. Nach Ablauf der Frist ist normalerweise kein Einspruch mehr möglich.

Der Vermieter kann innerhalb der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist die Fehler noch korrigieren. Lässt er die Frist verstreichen, ist eine etwaige Nachzahlung für den Mieter hinfällig. Hast du aber zu viel vorausgezahlt, bleibt dein Anspruch auf das Guthaben bestehen.

Praxis-Tipp

Widerspruch: So geht‘s

  1. Der Mieter sollte Belege für die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung vorlegen können.
  2. Unter anderem kann der Mieter seinen Einspruch direkt beim Vermieter in den Briefkasten werfen
  3. Das sollte er von einer zweiten Person bezeugen lassen oder lässt den Widerspruch direkt durch den Gerichtsvollzieher zustellen.

Entdeckst du einen Fehler, solltest du den Vermieter informieren und ihn um eine Korrektur bitten. Etwaige Nachzahlungen darfst du dann zurückbehalten.

Heizkostenabrechnung: Anrecht auf Belegeinsicht

Bei inhaltlichen Fehlern, etwa beim Verbrauch oder bei einer bestimmten Kostenstelle, ist es schwierig, Fehler zu erkennen. Hast du jedoch einen Verdacht, kannst du beim Vermieter oder dem Verwalter Einsicht in die Belege nehmen oder um Kopien der Belege bitten, wenn dein Vermieter in einer anderen Stadt wohnt. (Az. 12 S 7349/04).

Hilfe vom Mieterverein oder einem Anwalt

Wenn du einen Fehler in der Heizkostenabrechnung findest, solltest dich mit deinem Vermieter um eine einvernehmliche Regelung bemühen. Unterstützung bietet der örtliche Mieterverein. Unter Umständen ist die Hilfe eines Anwalts sinnvoll.

Möchtest du aber auf Nummer sicher gehen, weil du keine mietvertraglichen Pflichten verletzen möchtest, kannst du die Nachzahlung erstmal in voller Höhe aber unter Vorbehalt leisten. Damit bleibt dir die Möglichkeit, den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern oder mit laufenden Vorauszahlungen zu verrechnen.

Kilian Treß24.01.2024

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23 Kommentare

Alexander am 04.01.2024 15:15

In unserem Mietvertrag ist geregelt, dass die Nebenkosten um Verhältnis 70% / 30% abgerechnet werden. Die Nebenkostenabrechnung hat 50% / 50% zu Grunde gelegt. Der Vermieter teilte auf Anfrage mit, er hätte das Recht, da bestimmte Voraussetzungen des Hauses nicht erfüllt sein, mit diesem Schlüssel abzurechnen, er könne sogar jährlich den Verteilerschlüssel ohne Rücksprache ändern. Was soll denn der Mietvertrag an dieser Stelle ? Hat jemand damit Erfahrungen ? Viele Grüße

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Pista am 27.12.2023 14:22

Ich habe neu Pellet heizung mit lager 4 tonne , komplett automatisch

Das ist meine erste Rechnung und ich keine ahnung was das ist ?

Es steht auf der Rechnung : Heizung Grundkosten 88,74 m Tag x 365/ 100 x 0,8241 Ct /m u. Tag 266,93

Warmwasser Grundkosten 88,74 m Tag x365/100x 0,2097 Ct/m u Tag 67,92

Kaltwasser für Warmwasser 73 m x1x 4,7283 EUR /m 348,35

Was ist das ??

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Pista am 27.12.2023 14:22

Ich habe neu Pellet heizung mit lager 4 tonne , komplett automatisch

Das ist meine erste Rechnung und ich keine ahnung was das ist ?

Es steht auf der Rechnung : Heizung Grundkosten 88,74 m Tag x 365/ 100 x 0,8241 Ct /m u. Tag 266,93

Warmwasser Grundkosten 88,74 m Tag x365/100x 0,2097 Ct/m u Tag 67,92

Kaltwasser für Warmwasser 73 m x1x 4,7283 EUR /m 348,35

Was ist das ??

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Elli am 30.12.2022 19:25

Mein Vermieter teilte mir bei der Betriebskostenabrechnung mit, dass aus diversen Gründen die Wärmeabrechnung nicht rechtzeitig erstellt werden konnte (wir haben Fernablesung) und er aus diesem Grund 20% auf die Wärmekosten vom Vorjahr mehr angesetzt hat. Wie geht das denn?

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Ilona am 14.07.2022 18:20

Ich verstehe nicht, dass ich eine Zusendung der UVI monatlich per Post erhalte, obwohl ich monatlich per Email über meine Daten im Online- Portal informiert werde. Die Kosten für die nicht notwendige Papierzusendung werden mir am Jahresende auf die Betriebskosten umgelegt. Soviel Energie kann ich gar nicht sparen, wie ich hier an unnützen Kosten zahlen soll.

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U.H. am 02.05.2022 20:18

Ich konnte leider keine Angaben zur Bestimmung darüber finden, dass der Mieter die Kosten für die Zusendung der Verbrauchsdaten zu tragen hat ( 15/50 EUR jährl.) .

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TANJA am 06.04.2022 16:53

Guten Tag,

Ich zahle seit 2018 laut der Vermieter NK PAUSCHAL von 188€ Ohne Abrechnung und Miete Von 568€ sagte ich keine Probleme ich kan leisten, ab 2022 hatte die Miete 20% erhöht auf 685€ und NK 188€.

Kam jetzt und teilt die Gasprei Erhöhung durch 2 :( desheißt soll ich 60€ Monatlich dazu bezahlen.

Er will keine Abrechnung machen.

Meine Frage soll ich das zahlen oder nicht?

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immowelt Redaktion am 08.04.2022 08:28

Hallo Tanja,

Sie sollten grundsätzlich darauf bestehen, ein Abrechnung zu bekommen. Nur so kann man gewährleisten, dass alles rechtens ist. Den Gaspreis einfach zu teilen, erscheint uns auch nicht fair, da der Preis aufgrund der geopolitischen Ereignisse enorm gestiegen ist und den Faktor 2 übersteigt. Unter Umständen werden Sie bei diesem Modell hinters Licht geführt. Sie sollten sich hier informieren.

Beste Grüße

Paykoman am 21.02.2022 17:18

Ich habe bereits seit 10 Jahren nachweislich keine Heizkosten mehr bezahlt, da kein Verbrauch. Durch die neuen Regelungen sollen wir den Verbrauch über ein Portal des Anbieters abrufen. Es werden jährlich 6,90 € fällig. Ich will das nicht bezahlen, da kein Verbrauch. Muss ich die Kosten trotzdem tragen, obwohl ich keinen Verbrauch habe.

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Paykoman am 21.02.2022 17:18

Ich habe bereits seit 10 Jahren nachweislich keine Heizkosten mehr bezahlt, da kein Verbrauch. Durch die neuen Regelungen sollen wir den Verbrauch über ein Portal des Anbieters abrufen. Es werden jährlich 6,90 € fällig. Ich will das nicht bezahlen, da kein Verbrauch. Muss ich die Kosten trotzdem tragen, obwohl ich keinen Verbrauch habe.

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M. Scheppler am 09.02.2022 14:02

Ich bin Mieter und hab folgende Frage: Kann die monatliche schriftliche Zusendung ( also per Post )der Ablesedaten , den Mietern auferlegt werden?

Wenn ja, kann der Mieter die Daten auch direkt bei der HV abholen.? Um die Gebühr nicht zahlen zu müssen. Hintergrund ist, der Mieter hat kein Internet.

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Gerhard am 06.02.2022 18:18

Wenn ich durchschnittlich in meinen Wohn- Schlaf- und Sanitärräumen eine Temperatur von

21-24 grad C haben möchte (Ich bin 81 Jahre alt) und daher die Heizkosten zu hoch sind, muss ich dann voll zahlen. Ich habe kein fernablesbares Thermometer in den Räumen !

Gruß Old Gerd

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Bea am 14.01.2022 22:28

Ich trage die Heizkosten meiner Nachbarn

Guten Abend alle zusammen,

Als ich letztes Jahr Probleme mit dem Wasserhahn in der Küche hatte, kam mein Vermieter vorbei, um nachzusehen. Wir kamen über die Heizkosten ins Gespräch. Ich wohne jetzt seit fast 6 Jahren in dieser Wohnung (bestehend aus zwei Wohnungen) und habe immer festgestellt, dass ich jedes Jahr eine wirklich saftige Nachzahlung leisten muss.

Er sagte mir, dass ich von der beheizten Wohnung über mir und dem Geschäft unter mir profitierte, weil ich im ersten Stock wohne. Ich war wirklich gespannt, in welchem ​​Umfang, also fragte ich, als im November 2021 endlich unsere Nebenkostenabrechnung für 2020 kam, meine Nachbarn über mir, ob ich ihre Rechnungen sehen könnte. Wir verstehen uns sehr gut, feiern gemeinsam Silvester und laden uns regelmäßig ein. Ich hatte ihnen bereits nach meinem Gespräch von der seltsamen Erklärung unseres Vermieters erzählt, dass ich einen Teil ihrer Heizkosten übernehme. Sie sagten, dass es völliger Müll sei, zumal die Hitze aufsteigt, also profitieren sie eher davon als umgekehrt. Obendrein weiß ich, dass sie die Heizung ständig anlassen und mir jedes Mal, wenn ich im Winter zu Besuch bin, viel zu heiß ist. Ich hingegen lasse die Heizung nachts nicht an, ich heize mein Schlafzimmer nicht bis auf 2 Stunden vor dem Schlafengehen, und ich heize das Badezimmer erst kurz vor dem Duschen. Ich beheize das Esszimmer, das seit zwei Jahren auch mein Arbeitszimmer ist, und das Zimmer meines Sohnes, aber es liegt nicht unter der Wohnung meiner Nachbarn. Es ist in der zweiten Wohnung. Offensichtlich heizen meine Nachbarn viel mehr als ich.

Ich profitiere sicherlich nicht von dem Laden unter mir, da sie Lebensmittel verkaufen und den Laden schön kühl halten müssen. Sie sind 80 % unter mir.

Übrigens, die Nachbarn über mir sind nur 50 % über mir und ihre Wohnung erstreckt sich über drei Stockwerke.

Bei der Wohnungssuche habe ich gezielt alle Dachwohnungen aussortiert, wohl wissend, dass es im Sommer zu heiß und im Winter viel zu kalt ist, so wie ihre Wohnung.

Beim Vergleich der Rechnungen, abgesehen davon, dass meine Vermieterin für mich und meinen Sohn zwei Einheiten zählt, und nur eine für meine Nachbarn, weil sie sehr lange alleine dort wohnte und er erst 2018 eingezogen ist, habe ich festgestellt, dass unsere Rechnungen werden 50 zu 50 aufgeteilt. Die ersten 50 % beziehen sich also auf die Quadratmeter: Sie haben 135 Quadratmeter, ich habe 118. Soweit so gut, ich bezahle weniger. Aber für die anderen 50 % zahle ich 80 % und sie zahlen 20 %. Insgesamt habe ich von 1774 EUR für 2020 1170 bezahlt und sie haben 600 EUR bezahlt!

Sie vereinbarten mit mir, dass ich mit meinem Vermieter sprechen sollte. Derselbe Typ, der mir vor 3 Jahren gesagt hat, ich muss ISTA die Zähler richtig ablesen lassen, weil ich nicht für jemand anderen bezahlen will!! Ernsthaft?

Ich bin mir nicht sicher, wie ISTA vor einer so einseitigen Verteilung warnen kann, und ich bin mir nicht sicher, wie ich meinen Vermieter fragen kann, der sagte, er wisse genau, wann wer die Heizung nutzt - schleierhaft wie!

Außerdem will ich keinen Ärger machen. Seine Frau hasst mich, weil ich Katzen habe, die ich eigentlich nicht haben darf, aber er sieht davon ab.

Irgendwelche Vorschläge, wie ich damit umgehen sollte? Es handelt sich um ca. 200 EUR pro Jahr ab 2017 (2016 habe ich keine Heizkosten im ersten Halbjahr getragen, weil ich April 2016 eingezogen bin)

Vielen Dank im Voraus!

Bea

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bimbam2103 am 11.03.2022 23:11

Hallo Bea.

Ich verstehe deine SIchtweise und unterstütze diese sogar. Tatsächlich ist es Rätselhaft wie ein "Vermieter" wissen soll wer wann seine Heizkörper aufdreht. Das ist reine Mutmaßung.

Gibt es bei euch in der Wohnung Heizkörpermessgeräte oder wie werden die Heizkosten berechnet?

Ich selbst habe den Fall -> Ich wohne alleine in einer 50 qm Wohnung und habe das letzte Jahr 50 € Abschlag bezahlt. Jetzt plötzlich soll sich mein Verbrauch so dermaßen gesteigert haben, dass ich 160 € nachzahlen soll und mein Abschlag wurde auf 76 € geändert.

Das heißt ich werde in meinem Fall jetzt einen Anwalt hinzuziehen um die Abrechnung prüfen zu lassen.

WICHTIGER HINWEIS ZU KATZEN: Sofern es keine nachhaltigen Verunreinigungen deiner Katze/Katzen gibt kann dein Vermieter dir die Katzen nicht verbieten.

Folgendes steht dazu im Mietrecht:

Grundsätzlich dürfen Katzen nicht verboten werden. Das ist unzulässig.

Im Mietvertrag kann jedoch eine Klausel hinterlegt sein, dass der Vermieter die Haltung von Katzen genehmigen muss. Sollte in deinem Mietvertrag also nichts hinterlegt sein was die Katzenhaltung angeht bist du fein raus.

Viele Grüße

Chris


Bea am 13.03.2022 21:37

Guten Abend Chris,

und vielen Dank für Deine Rückmeldung, auch bzgl. meiner Katzen.

Seitdem ich geschrieben habe, stellte sich heraus, dass mir auf meine ISTA Abrechnung ein Gerät zugeteilt wird, dass gar nichts in meiner Wohnung mißt. Seit dem 25. Februar 2022 warte ich nun auf eine Rückmeldung meines Vermieters:

1 - um mich zu informieren mit welchen Messstellen dieses Gerät verbunden ist

2 - um eine Rückzahlung von ihm zu erhalten - Ein ISTA Mietarbeiter war am 4.2.2022 bei mir und hat mir versichert, dass alle Messstellen mit einem Gerät verbunden sind. Die Wohnung besteht aus zwei Wohnungen. Ein Gerät ergibt 0 kWh. Das andere mißt ein Verbrauch von 1200 kWh - ähnelt der Verbrauch von meinen Nachbarn mit der 135 m2 Wohnung oben von mir. Das mysteriöse Gerät mißt ein Verbrauch 6442 kWh und wir mir zugeteilt!!! Das verfünffacht meine Rechnung. Laut meinen Verbrauch sollte ich 108 EUR zahlen, aber ich zahle 580 EUR zusätzlich und weiß nicht mal was das ist!

Hoffentlich werde ich bald benachrichtigt. Ich habe schon darauf angewiesen, dass das so ist seit 2016. Potentiell soll mein Vermieter mir 2320 EUR zurückzahlen!

Beste Grüße,

Bea

Evi am 02.12.2021 16:25

Uns wurde gestern(1.12.21) die heizkostenabrechung vom 1.10.19 - 30.9.2020 übergeben.

Am 1.10.20 bis 31.12.2020 wurde dann nochmal erneut abgelesen.

In der kompletten nebenkostenabrechnung von 1.1.20 bis 31.12.21 sind dann die heizkosten vom 1.10.19-30.9.20 sowie die zweite Abrechnung von 1.10.20 bis 31.12.20 enthalten.

Nun meine Frage ist die Frist der ersten Abrechnung vom 1.10.19 bis 30.9.20 überhaupt eingehalten worden? Wir haben diese Abrechnung ja erst am 1.12.21 ausgehändigt bekommen?

Darf der Vermieter wegen 3 Monaten eine erneute Ablesung machen? 1.10.20 Bus 31.12.20. Obwohl wir weiterhin in der Wohnung leben? Wir zahlen ja nun die verbrauchskosten an Brunata dann im Endeffekt doppel. Ich dachte die Ablesungszeitraum muss immer ein Jahr betragen?

Vielen Dank!

Herzlichen Grüße

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 06.12.2021 08:33

Hallo Evi,

die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 1.10.2019 bis 30.09.2020 kam zu spät, da sie spätestens bis zum 30.09.2021 hätte da sein müssen. Eine Nachforderung wäre in dem Fall nicht mehr zulässig, wurde zu viel vorausgezahlt, verfällt Ihr Guthaben nicht. Der Abrechnungszeitraum darf auch nicht geändert werden, sondern muss immer an den vorherigen anschließen. Also entweder, der Zeitraum ist bei Ihnen Oktober bis September oder Januar bis Dezember - so oder so, die Abrechnung scheint fehlerhaft zu sein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Wir raten Ihnen daher, die Abrechnung durch einen Fachanwalt oder einen Mieterschutzverein rechtssicher überprüfen zu lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

juergen6687@gmail.com am 02.12.2021 09:59

Guten Tag im Jahre 2020 hatte ich eine abrechnung der stadtwerke bochum bekommen bei der jahresabrechnung wo ich 16 euro wiederbekommen habe.ich heize mit Gas .In diesem jahre 2021 habe ich eine endabrechnung bekommen obwohl ich sogar 5 wochen gar nicht da war und ich soll 1070 euro nachzahlen für heizkosten.Das jkann doch gar nicht sein.Muß ich die jetzt bezahlen oder erst wiederspruch einlegen und erst bezahlen nach prüfung und wie lange habe ich zeit einspruch ein zu legen ,vielen dank

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 02.12.2021 10:39

Hallo Juergen,

überprüfen Sie an der Stelle die Gaspreise, die auf der Rechnung angegeben sind, sowie den angegebenen Verbrauch. Ist der Preis deutlich höher? Oder haben sie dennoch deutlich mehr verbraucht? Sollten Sie weiterhin die Rechnung beanstanden, können sie dies dem Vermieter mitteilen. Der Widerspruch muss schriftlich an den Vermieter gesendet werden mit einer klaren Begründung, warum die Rechnung fehlerhaft ist. Vermutungen, "das man 5 Wochen nicht zu Hause war, und es deswegen nicht so hoch sein kann", reichen dann leider nicht aus. Überprüfen Sie also auch Zählerstände, informieren sie sich bei den Nachbarn., ob sie ähnliche Probleme haben. Sie können Sie sich als Unterstützung vom Vermieterverein Hilfe holen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


juergen6687@gmail.com am 02.12.2021 11:13

Vielen Dank für die Antwort aber ich habe js nicht mit dem Vermieter einen Vertrag wegen Gas sondern mit den Stadtwerke bochum dasxwar die jahresabrechnung .

Muss ich denn dif Summe bezahlen oder kann ich sie einbehalten bis es geklärt ist


immowelt Redaktion am 02.12.2021 13:35

Hallo, natürlich meinen wir nicht den Vermieter sondern die Stadtwerke. Welches Vorgehen das beste ist, können wir Ihnen nicht sagen. An Ihrer Stelle würden viele vermutlich erstmal die Servicestelle anrufen. Die Nummer lautet 0234 960 3232. Auf der Internetseite der Stadtwerke finden Sie aber auch die Möglichkeit per Mail in Kontakt zu treten.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Stanley0705 am 26.10.2021 17:07

Wir habe alle in unserem Mietshaus Ofenheizung und einen Warmwasserboiler unser Vermieter besteht darauf das die Mieter Ihm diese Heizkosten monatlich welches sie vom Amt erhalten, auch an Ihm zahlen sollen. Er verbindet diese Heizkosten mit den Nebenkosten, obwohl, wir eine einheitliche Kaltmiete von 245€ zahlen und eine Betriebskostenvorrauszahlung in Höhe von 55€, insgesamt 300€, dann sollen die Mieter noch zusätzlich ihre Heizkostenvorrauszahlung an den Vermieter abtreten. Ist das rechtens

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 27.10.2021 14:38

Hallo Stanley0705,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

D17 am 14.07.2021 11:10

Wir heizen jetzt seit fast 8 Jahren immer nach dem gleichen Muster (Heizung im Wohnküche und Badezimmer wenn die Raumtemperatur unter 18 Grad liegt auf 2/3 und abgedreht wenn wir lüften) und vom letzten auf dieses Jahr sagt die Abrechnung wir hätten doppelt so viel verbraucht. Es ist ein dreiparteienhaus. Kann das sein? Oder kann es sein dass der Gesamtverbeauch des Hauses betrachtet und dann nach Quadratmetern auf alle Parteien umgelegt wird? Die Messteile an den Heizungen sollen wohl über Funk gehen und seit wir da wohnen war noch nie jemand da um die Teile abzulesen.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 16.07.2021 16:55

Hallo D17,

bitte haben sie Verständnis, dass wir keine spezifischen Einschätzungen geben können. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Sie Anspruch auf Einsicht in die Belege zur Abrechnung beim Vermieter haben um zu prüfen, ob die Abrechnung fehlerhaft ist.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Dagmara am 06.07.2021 20:29

Hallo

Ist das möglich, dass in 2019 ganzen Haus hat Verbrauch 500.000 Einheiten und Kosten 28.000 € und in 2020 Verbrauch 240.000 Einheiten und Kosten 41.000€. Wir (ich und Nachbarn) haben große Nachzahlungen (500-1000€), obwohl wir weniger verbraucht haben.

Baugenossenschaft ist der Meinung, dass alles in Ordnung ist.

L.G. Dagmara

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 07.07.2021 16:06

Hallo Dagmara,

Sie können die Nachzahlung in voller Höhe unter Vorbehalt bezahlen und alle Belege von Ihrem Vermieter anfordern. Wir empfehlen Ihnen dann, sich bei Ihrem örtlichen Mieterverein zu melden und Ihren Fall vorzutragen. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, einen Fachanwalt zu konsultieren.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

MJPeters am 24.03.2021 10:05

Besteht die Pflicht meines Vermieters, eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorzunehmen oder etwa einen Umlagemaßstab anzugeben auch, wenn ich der einzige Mieter (hier: Mieter eines Einfamilienhaus) bin? Sind diese Angaben dann wirklich von Relevanz und kann ich die Abrechnung anzweifeln, auch wenn doch klar ist, dass die in diesem Jahr angefallenen Kosten eh auf nur auf mich umzulegen sind.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.03.2021 09:57

Hallo,

eine Abrechnung des Einfamilienhauses mit Umlagemaßstab macht zwar wenig Sinn, ist aber auch nicht schädlich. Das Ergebnis bleibt das Gleiche.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


MJPeters am 25.03.2021 11:22

Danke für die Antwort.

Die Frage war allerdings nicht, ob ein Umlagemaßstab schädlich ist, sondern ob man ihn verpflichtend verlangen kann und bei Nicht-Vorlage nur aus formellen Gründen eine Kürzung vornehmen kann.

Auch wenn unstrittig ist, dass die Heizkosten nur von einer Partei verursacht wurden.

Stanislaus Woloschin am 04.11.2020 13:27

Schönen Tag,

Ich habe lange nichts von Ihnen gehört, die Schulden wachsen und niemand will mir helfen oder weiß nicht, wie man hilft. Ich bin sehr übernommen mit dieser Situation, weil die zweite Abrechnung gekommen ist. Ich habe kein Geld, um für Betrüger wie Kommwohnen zu bezahlen.

Ich denke, sollte man es vor Gericht bringen und die Experten daran interessiert sein lassen, warum so viel Heizung verbraucht wird.

Es gibt nichts mit Menschen zu spielen, die von anderen leben wollen.

Ich habe Familie zu ernähren Frau und zwei Kinder die sind Schulpflichtig und mehr bedarf benötigt wird. Von Kommwohnen Abrechnung 2018 2.374 € 2019 2.709,69 €

Ich Wohne in Deutschland seit 1980 Jahr und zuletzt in 2017 Nachzahlung war Ca. 64€

Kümmern Sie Sich da drum Bitte.

Mit freundlichen Grüßen

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immowelt Redaktion am 04.11.2020 14:55

Hallo Herr Woloschin,

immowelt kann Ihnen leider keinen Rechtbeistand leisten. Wir sind ein Immobilienportal. Sollten Sie das Gefühl haben, betrogen worden zu sein, wenden Sie sich beispielsweise an den Mieterverein oder einen Fachanwalt.

Beste Grüße

gerri am 14.05.2020 05:38

Hallo,

Ist mein vermieter verpflichtet mir meine heizkosten die ich nicht verbraucht habe zuruck zu zahlen nach auszug?

Gr

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immowelt-Redaktion am 14.05.2020 08:32

Hallo Gerri,

Heizkosten müssen überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wir gehen davon aus, dass Sie monatliche Betriebskostenvorauszahlungen geleistet haben. Der Vermieter ist verpflichtet, über die Betriebskosten jährlich abzurechnen, und zwar spätestens ein Jahr nach Ende des Abrehnungszeitraums. Das bedeutet, dass eventuelle Guthaben nicht sofort, sondern spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnunsgzeitraums zurückgezahlt werden müssen (§ 556 BGB). Das Ende des Abrechnungszeitraums ist nicht der Tag Ihres Auszugs. Wenn der Abrechnungszeitraum beispielsweise immer vom 1.01. bis 31.12. eines Jahres läuft und ein Mieter beispielsweise am 30.04. auszieht, so muss die Abrechnung spätestens zum Ende des Folgejahres erfolgen, natürlich nur anteilig für den Zeitraum bis 30.04..

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Casmix am 04.02.2020 18:36

Hallo,

ich habe nun eine Nachzahlung von 1100€ von meinem Vermieter bekommen. Kann mir dies aber überhaupt nicht vorstellen, da ich nur eine ein Zimmer Wohnung mit 55m ² habe. Wie ist das möglich das es so ein hoher Betrag ist? Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen .

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Immowelt-Redaktion am 05.02.2020 08:46

Hallo Casmix,

eine derart hohe Nachzahlung für ein kleines Appartement erscheint uns auch sehr hoch. Wir weisen darauf hin, dass Sie Anspruch auf Einsicht in die Belege zur Abrechnung beim Vermieter haben um zu prüfen, ob die Abrechnung fehlerhaft ist.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

lulu am 28.01.2020 20:07

Fortsetzung zum Kommentar von 19:47 Uhr...

Über die NK-Abrechnung beschwerte ich mich schriftlich, um eine Erklärung zu bekommen! Doch der Vermieter ist der Meinung, es sei alles korrekt berechnet. (beim Einzug prüfte ich leider nicht die einzelnen Zählerstände, wie z.B.: Warm/Kaltwasser, Heizungen und stelle aber jetzt erst fest, dass in der Abrechnung nur die Zahlen unter "Ablesewerte Vornutzer" stehen. Das Endergebnis sind Zahlen, die ich nicht nachvollziehen kann...)

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Immowelt-Redaktion am 29.01.2020 11:52

Hallo lulu,

Eine derart hohe Nachzahlung für einen Monat für eine kleine Wohnung kommt uns auch ungewöhnlich vor. So wie Sie es schildern, könnte es tatsächlich in Betracht kommen, dass in der Abrechnung noch Verbräuche von vor Ihrem Einzug enthalten sind. Diesbezüglich haben Sie Anrecht auf Einsicht in die Abrechnungsbelege, um dies nachzuprüfen; insbesondere wäre es interessant zu wissen, wann genau abgelesen wurde. Denn wenn die Wohnung eine Zeit lang leer stand und trotzdem beheizt wurde, so gehen diese Nebenkosten bei Leerstand auf Kosten des Vermieters. Abschließend können wir den Sachverhalt aus der Ferne aber nicht beurteilen, im Streitfall sollten Sie sich anwaltliche Hilfe vor Ort nehmen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

sylvia am 18.10.2019 18:18

hallo zusammen

ich habe ein problem, bei mir wurde die heizung abgelesen, per funk, wir haben auch eine pumpe im haus im keller. die werte lagen bei 7000 die auflistung einzelner räume wurde mir zugesand die firma sagt da kann nichts falsch sein obwohl die neue abrechnung bei 1500 lag ein gutachter war da aber der sagte auch nur das könnte nicht sein dann hätte ich teilw. 70 grad in der wohnung. die nachbarn haben auch normale werte nur meine werte waren extrem hoch. wir hatten in diesem jahr ein fitnessstudio nebenan was mit der vermieterin gehörte. jetzt meine frage können ablesefehler per funk dadurch nur in meiner wohnung entstanden sein?

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Immowelt-Redaktion am 21.10.2019 09:04

Hallo Sylvia,

sofern es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Ablesung fehlerhaft ist und auch ein Gutachter dies so bestätigt, könnte es darauf hinauslaufen, dass die Sache gerichtlich geklärt werden muss. AUs der Ferne können wir die technischen Aspekte der Ablesung leider nicht beurteilen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

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