Indexmietvertrag: Inflation bestimmt die Höhe der Indexmiete

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Beim Indexmietvertrag orientiert sich die Miete am amtlichen Verbraucherpreisindex für private Haushalte. Sie steigt mit der Inflation. Das heißt für Mieter: Bei hoher Inflationsrate kann ein Indexmietvertrag richtig teuer werden.

Indexmietvertrag: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nettokaltmiete in einem Indexmietvertrag orientiert sich nicht am örtlichen Mietspiegel, sondern am monatlich veröffentlichten Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes
  • Achtung: Die Nettokaltmiete muss vor Abschluss eines Indexmietvertrags unter der Mietpreisbremse liegen. Danach darf die Indexmiete auch über die Kappungsgrenze steigen. 
  • Zwischen zwei Erhöhungen der Indexmiete muss mindestens 1 Jahr liegen.
  • Der Vermieter muss eine Erhöhung der Indexmiete auf Grundlage des Verbraucherpreisindex schriftlich ankündigen. Sie bedarf keiner Zustimmung des Mieters.
  • Vorteil Indexmietvertrag: Wenig Konfliktpotenzial zwischen Vermieter und Mieter, da sich eine Erhöhung auf offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes beruht.
  • Nachteil Indexmietvertrag: Die Indexmiete kann für den Mieter schnell teuer werden, wenn die Verbraucherpreise steigen.

Definition: Indexmietvertrag und Indexmiete

Ein Indexmietvertrag ist eine spezielle Art von Mietvertrag, bei dem die Höhe der Kaltmiete – in diesem Fall Indexmiete – an die Entwicklung des Preisindexes gebunden ist. In Deutschland ist dies der Verbraucherpreisindex (VPI), der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. Der Mietpreis kann somit im Einklang mit der allgemeinen Preisentwicklung über die Kappungsgrenze steigen, aber auch fallen.

Info

Verbraucherpreisindex und Inflationsrate

Der Verbraucherpreisindex (VPI) erfasst jeden Monat, wie sich die Preise für sämtliche Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten in Deutschland verbraucht werden, im Durchschnitt entwickeln. Die jährliche Veränderung des VPI wird als Maß für die Inflation herangezogen. Verbraucherpreisindex und Inflationsrate hänge also direkt zusammen und können prinzipiell synonym verwendet werden.

Was wird in einem Indexmietvertrag geregelt?

In einem Indexmietvertrag ist vereinbart, dass wenn die Lebenshaltungskosten steigen, auch eine Mietanpassung in Höhe dieser Veränderung vorgenommen werden kann. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss allerdings mindestens 1 Jahr liegen.

Die Bedeutung eines Indexmietvertrages ergibt sich dadurch, dass regelmäßige Mietanpassungen nach mindestens einem Jahr vorgenommen werden, ohne dass die Zustimmung durch den Mieter erfolgen muss. Die Referenzgröße bilden die Verbraucherpreise.

Was muss in einem Indexmietvertrag stehen?

Verpflichtende Inhalte eines Indexmietvertrages sind:

  • Indexbasis: Welcher Index wird verwendet?
  • Berechnungszeitraum
  • Berechnungsformel
  • Stichtagsregelung
  • Mindest- und Höchstmiete
  • Bekanntgabe des neuen Indexmietvertrages
  • Vertragsdauer

Beide Vertragsparteien sollten vor der Vertragsunterzeichnung ggf. rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle Inhalte des Indexmietvertrages genau verstanden wurden.

Achtung

Indexmietvertrag ist für beide Seiten bindend

Wenn im Vertrag eine Indexmiete vereinbart wurde, so gilt diese für beide Vertragsparteien. Eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen ist einseitig nicht möglich. Nur wenn beide Vertragsparteien zustimmen, kann die Indexierung gegenstandslos werden.

Wie erhöht man die Indexmiete?

Der Vermieter kann alle 12 Monate die Indexmiete entsprechend des Preisindexes erhöhen. Für die Berechnung der Mieterhöhung gilt folgende Formel:

Prozentuale Indexsteigerung =  (Alter Indexstand/Neuer Indexstand​×100)−100

Beispielrechnung für eine Erhöhung der Indexmiete:

Das Basisjahr für den Preisindex = 100 ist derzeit das Jahr 2015.
Der Preisindex belief sich zum Beispiel im Juni 2021 (alt) auf 109,1 Punkte und im Juni 2022 (neu) auf 117,4 Punkte.
Prozentuale Indexsteigerung = 117,4 / 109,1 x 100 - 100
Prozentuale Indexsteigerung = 7,61 Prozent

Die alte Kaltmiete lag bei 500 Euro. Der Preisindex steigt um 7,61 Prozent.
Der Vermieter kann die Miete um 38,05 Euro auf 538,05 Euro erhöhen.

Achtung: Der Vermieter muss dem Mieter den erhöhten Mietpreis schriftlich mitteilen. Ein Widerspruchsrecht gegen die Erhöhung hat der Mieter nicht, wenn sich der Vermieter auf den Preisindex beruft, der monatlich vom Statistischen Bundesamt berechnet wird.

Info

Indexklausel im Indexmietvertrag möglich

„Der Vermieter muss nicht jährlich sein Indexmieterhöhungsrecht wahrnehmen“, sagt Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht bei Haus und Grund: „Mieter und Vermieter können im Indexmietvertrag eine Indexklausel vereinbaren, nach der die Miete erst erhöht wird, wenn der Index um einen bestimmten Prozentsatz gestiegen ist.“

Das bedeutet für den Indexmietvertrag konkret: Steigt der Indexwert von 100 auf beispielsweise mindestens 105, kann der Vermieter den Mietzins erhöhen. Grundsätzlich gilt eine Indexmietvereinbarung für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Gibt es Grenzen für eine Erhöhung der Indexmiete?

Eine Erhöhung der Indexmiete darf zwar über der Kappungsgrenze liegen. Eine Miethöhe ist aber dann unzulässig, wenn sie die Kriterien einer Übererhöhung des Mietpreises oder gar des Mietwuchers erfüllt. Mietwucher liegt vor, wenn die Miete mehr als 50 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt. Dann muss der Mieter die Erhöhung laut Indexmietvertrag nicht hinnehmen.

Indexmiete: Vorteile und Nachteile für Vermieter

Vermieter, die sich für den Indexmietvertrag entscheiden, sind oft im Vorteil: Steigt das ortsübliche Mietniveau langsamer oder gleich schnell wie der Preisindex, lässt sich dauerhaft ein Mietniveau oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete durchsetzen.

Nur wenn die Mieten stärker steigen als die Verbraucherpreise, kann ein solcher Vertrag für den Vermieter nachteilig sein – denn ordentliche Mieterhöhungen, die sich nicht auf den Index berufen, sind weitestgehend ausgeschlossen.

Hier die Vorteile und Nachteile der Indexmiete für Vermieter im Einzelnen:

Indexmietvertrag: Die Vorteile für Vermieter

Der grundsätzliche Vorteil der Indexmiete für den Vermieter ist, dass er die im Rahmen der Indexvereinbarung festgelegten Mietsteigerungen durchsetzen kann, wenn die Miete das ortsübliche Niveau bereits erreicht hat oder sogar darüber liegt. Denn für einen Indexmietvertrag gilt im Gegensatz zu einem üblichen Mietvertrag keine Kappungsgrenze.

„Die Indexmiete kann dauerhaft höher liegen, wenn der Verbraucherpreisindex schneller steigt als die ortsübliche Vergleichsmiete.“ 
Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund

Bei einer Neuvermietung darf die Ausgangsmiete in Gebieten mit Mietpreisbremse maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Indexmiete soll Mietern und Vermietern Planungssicherheit geben. Während einer moderaten Inflation sind drastische Mieterhöhungen nicht zulässig. Vermieter können ohne weitere Begründungen die vereinbarten Mieterhöhungsschritte umsetzen und von Mietsteigerungen in Höhe der Preisindexänderungen profitieren und sind nicht an die Kappungsgrenzen gebunden.

Indexmietvertrag: Die Nachteile für Vermieter

Je nach Mietmarktentwicklung können sich die genannten Vorteile für den Vermieter aber auch in Nachteile umkehren:

  • Steigt die ortsübliche Miete stärker als die Inflation, sind trotzdem nur Mieterhöhungen gemäß der Indexänderung möglich. Gerade in Städten, in denen die Mieten durch die Decke gehen, kann die Miete nach einiger Zeit dann unterhalb des ortsüblichen Niveaus liegen.
  • Die Lebenshaltungskosten könnten theoretisch auch sinken, statt zu steigen. In diesem Fall hätte der Mieter einen Anspruch auf Mietsenkung. Dass die Lebenshaltungskosten nachhaltig sinken, gilt allerdings als unwahrscheinlich.
  • Außerdem nachteilig für den Vermieter: Kostspielige energetische Sanierungen und Modernisierungen der Wohnung, die normalerweise zu einer Mieterhöhung berechtigen würden, sind ausgeschlossen. Das bedeutet, dass eine Mieterhöhung nach Modernisierung in der Regel nicht möglich ist.
    Ausnahme: Der Vermieter muss eine solche Modernisierungsmaßnahme wegen einer gesetzlichen Verpflichtung durchführen, also aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat.

Kann man als Mieter von einem Indexmietvertrag profitieren?

Theoretisch können Mieter von einem Indexmietvertrag profitieren, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) beziehungsweise die Inflationsrate sinkt. In diesem Fall steht dem Mieter eine Mietsenkung zu.

Im Normalfall steigt die Inflationsrate jedoch, was zu einem Anstieg der Miete führt. Allerdings muss der Anstieg nicht zwingend über einer Mieterhöhung liegen, die mit dem Mietspiegel begründet ist. Ist Inflationsrate gering, dann steigt auch die Indexmiete nur leicht.

Kann der Vermieter die Mietpreisbremse mit Hilfe der Indexmiete umgehen?

Indexmiete, Mieterhöhung, Foto: Syda Productions /stock.adobe.com
Beim Indexmietvertrag kann der Vermieter die Miete jedes Jahr in Höhe der Inflationsrate erhöhen. Foto: Syda Productions /stock.adobe.com

Die konkreten gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse machen Indexmietverträge für Vermieter interessant. Vor allem dann, wenn Vermieter schon vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse eine Miete deutlich über dem ortsüblichen Niveau verlangt hatten. Dann genießt diese Miete laut Gesetz Bestandsschutz und kann bei einer Neuvermietung wieder verlangt werden. Schließen Mieter und Vermieter nun einen Indexmietvertrag ab, kann die Miete auch in Zukunft weit über das hinaussteigen, was im Rahmen der Mietpreisbremse erlaubt ist.

Ein Beispiel: Angenommen, in einer Stadt mit Mietpreisbremse beläuft sich die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Indexmietvertrags auf 10 Euro pro Quadratmeter, so kann der Vermieter als Ausgangsmiete maximal 11 Euro pro Quadratmeter verlangen (laut Mietpreisbremse 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete).

Nun sind im Zeitverlauf mehrere Konstellationen denkbar:

1. Die Mieten steigen stärker als der Lebenshaltungskostenindex

Angenommen, innerhalb von 5 Jahren steigt die ortsübliche Vergleichsmiete von 10 auf 13 Euro pro Quadratmeter, die Lebenshaltungskosten aber nur um 10 Prozent, so hätte der Vermieter das Nachsehen: Er könnte nach diesen 5 Jahren eine indexierte Miete in Höhe von 12,10 Euro verlangen (11 Euro plus 10 Prozent)

Die Änderung läge damit unter dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete.

2. Die Mietsteigerungen und die Steigerungen der Lebenshaltungskosten liegen gleichauf

Angenommen, innerhalb von 5 Jahren steigt die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 Prozent von 10 auf 11 Euro pro Quadratmeter und die Lebenshaltungskosten ebenfalls um 10 Prozent, so könnte der Vermieter nach diesen 5 Jahren eine indexierte Miete in Höhe von 12,10 Euro verlangen (11 Euro plus 10 Prozent).

Die Änderung läge damit gleichauf mit einer Neuvermietung nach 5 Jahren. Auch dann könnte er 11 Euro plus 10 Prozent, also 12,10 Euro pro Quadratmeter verlangen.

3. Die Mieten steigen schwächer als der Lebenshaltungskostenindex

Angenommen, innerhalb von 5 Jahren steigt die ortsübliche Vergleichsmiete nur um 50 Cent von 10 auf 10,50 Euro pro Quadratmeter, die Lebenshaltungskosten aber um 10 Prozent, so hätte der Vermieter einen Vorteil: Er könnte nach diesen 5 Jahren eine indexierte Miete in Höhe von 12,10 Euro verlangen (11 Euro plus 10 Prozent).

Die Änderung läge damit höher als die zulässige Miete gemäß Mietpreisbremse betrüge.

Denn bei einer Vermietung nach 5 Jahren könnte er in diesem Fall nur 11,55 Euro verlangen. Da die Mietpreisbremse aber vorsieht, dass der Vermieter bei einer Neuvermietung weiterhin eine überhöhte Miete verlangen kann, wenn der Vormieter diese bereits zahlte, dürfte er in diesem Fall sogar 12,10 Euro verlangen – ein weiterer Vorteil für den Vermieter (§ 556e Abs. 1 BGB).

Ein Gericht urteilte 2022, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses für die Mietpreisbremse entscheidend ist. Die Indexmiete darf daher im Lauf der Jahre die Vergleichsmieten durchaus übersteigen (AG Berlin-Mitte 123 C 77/22, Urteil vom 2. November 2022).

Häufig gestellte Fragen zu Indexmietvertrag und Indexmiete

Kurz zusammengefasst:

Was sind die Vor- und Nachteile eines Indexmietvertrags?

VorteileNachteile
Inflationsausgleich (Vermieter)Abhängig von Wirtschaftsfaktoren (Vermieter und Mieter)
Schutz vor Wertverlust (Vermieter)Steigende Kosten bei Inflation (Mieter)
Flexibel (Vermieter)Ignoriert regionale Unterschiede (Vermieter und Mieter)
Transparent (Vermieter und Mieter)Kein Verhandlungsspielraum (Vermieter und Mieter)

 

Darf man den Mietvertrag im laufenden Mietverhältnis auf Indexmietvertrag umstellen?

Der Indexmietvertrag ist laut Mietrecht eine Sonderform. Für eine Mietvertragsumstellung ist eine beidseitige Zustimmung notwendig. Ausnahme: bereits bei Abschluss des Mietvertrags vereinbaren beide Seiten eine entsprechende Klausel über eine solche Änderung. Laut BGB muss die Indexmiete in Deutschland ausdrücklich vereinbart werden. Ein Mieter hat kein Recht, auf diese Form der Mietpreisanpassung. Mieter und Vermieter müssen zustimmen.

Indexmietvertrag oder Staffelmietvertrag – was ist besser?

Die Frage, ob ein Indexmietvertrag oder ein Staffelmietvertrag besser ist, hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und Umständen der Vertragsparteien (Vermieter und Mieter) ab. Beide Vertragsarten haben ihre Vor- und Nachteile: Der Indexmietvertrag bietet beispielsweise mehr Flexibilität bei der Preisentwicklung und Transparenz. Dafür ist die Entwicklung des Mietpreises unvorhersehbar und vergleichsweise komplex zu berechnen.

Dem gegenüber bietet der Staffelmietvertrag Planungssicherheit, da die Erhöhung der Staffelmiete festgelegt ist. Das heißt aber auch, das er weniger flexibel ist.

Alles rund um die Erhöhung der Indexmiete:

Verbraucherpreisindex und Mieterhöhung: Wie hoch darf die Indexmiete sein?

Die Indexmiete ist immer eine Mieterhöhung. Diese ist an den Verbraucherpreisindex gebunden, der monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Begrenzungen der Indexmiete für Deutschland findest du im § 557b BGB.

Indexmiete: Muss der Mieter der Mieterhöhung zustimmen?

Nein, bei einer vereinbarten Indexmiete erfolgt bei einer Veränderung des Verbraucherpreisindex automatisch eine Anpassung. Diese teilt der Vermieter schriftlich mit und der Mieter zahlt ab dem festgesetzten Zeitpunkt die Anpassung. Der Indexmieterhöhung kann der Mieter nicht widersprechen.

Indexmiete: Wie oft dürfen Vermieter erhöhen?

Zwischen zwei Erhöhungen der Indexmiete müssen mindestens 12 Monate liegen. Im Indexmietvertrag müssen laut Mietrecht die Bedingungen festgelegt werden, wie die Indexmiete erhöht werden darf und die Form der Indexanpassung. Es sind Höchstgrenzen festgelegt, um Mieter vor einer Überlastung zu schützen.

Indexmiete: Ist eine Mieterhöhung bei Inflation rechtens?

Ja, denn die Inflationsrate entspricht dem Verbraucherpreisindex, der bei einem Indexmietvertrag die Grundlage für eine Erhöhung der Indexmiete ist.

Andreas Steger04.04.2024

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10 Kommentare

Tkrieger am 11.04.2024 15:19

In den Kommentaren zeigt sich kein Problem im Mietrecht sondern in unserem Bildungssystem. Indexmiete bedeutet dass die Kaufkraft der Miete im gesamten Verlauf des Mietvertrags GLEICH bleibt. Alternativen sind u.a. Staffelmiete bzw. regelmäßige Erhöhungen auf Basis gestiegener "ortsüblicher Mieten" - die sind in der jüngeren Vergangenheit meist saftiger ausgefallen und werden es zukünftig wahrscheinlich auch - damit also viel Spaß liebe Indexmietenhasser....

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Tkrieger am 11.04.2024 15:19

In den Kommentaren zeigt sich kein Problem im Mietrecht sondern in unserem Bildungssystem. Indexmiete bedeutet dass die Kaufkraft der Miete im gesamten Verlauf des Mietvertrags GLEICH bleibt. Alternativen sind u.a. Staffelmiete bzw. regelmäßige Erhöhungen auf Basis gestiegener "ortsüblicher Mieten" - die sind in der jüngeren Vergangenheit meist saftiger ausgefallen und werden es zukünftig wahrscheinlich auch - damit also viel Spaß liebe Indexmietenhasser....

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Tim am 28.02.2023 11:36

Die Inflation betrifft Vermieter*Innen und Mieter*Innen gleichermaßen; beide leiden unter den gestiegenen Verbraucherpreisen. Viele Vermieter*Innen beziehen ihre Alterseinkünfte aus Kleinvermietung. Nicht an die Inflation angepasste Mieten bedeuten einseitige Geldentwertung in Höhe der Inflation. Gewerkschaften verlangen bis zu 15% mehr Lohn- das führt zu einer Lohn-Preis-Spirale!

Letztlich geht’s immer ums liebe Geld - den Mieter*Innen ebenfalls!

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Klaus Peter Gesell P-L-C-T Vertrieb u. Dienstleistung Gesell am 28.12.2022 23:00

Vin den Indexmietverträgen halte ich so gut wie GAR NICHTS, weil sie eigentlich nur für Vermieter- und VM-Haikonzerene Abzokvorteile bringt. Bei uns in der BRD sind die Mietpreise und Nebenkosten eh viel zu Hoch und teils für Leute mit kleinem Geldbeutel fast UNBEZAHLBAR!!! Auserdem bietet Sie für VM-er Schlupflöcher um Gesetze zu umgehen, es gibt noch mehr Arbeit für unsere Gerichte und die Zahl der vielen Obdachlosen wird sich dadurch drastisch erhöhen. Bitte um telefonische Rückantwort, Danke Tel: 07905 204 029-0

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Eduardo L am 28.12.2022 16:08

Wann ist der indexmietvertrag eingeführt? Ich wohne seit 1997 in Berlin keine indexmietvertrag gelesen,wo kommt er und warum ?welche Baujahre Gebäude trifft indexmietvertrag und warum?

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Fritz am 11.10.2022 09:47

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, wie man die Formulierung im Mietvertrag "Vereinbarung zur Indexmiete befristet bis.........." zu verstehen hat, bzw. welchen Termin man einträgt?

Vielen Dank

Fritz

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Bravour Immobilien GmbH am 01.08.2022 15:15

Einer der besten Kommentare die hier verfasst wurden. Sehr gut.

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Peter Lurk am 10.07.2022 19:09

Mit einer Verbraucherpreis Index gebundenen Miete umschifft der Vermieter dieine vorgeschriebene Mietpreisbremse.

Der Vermieter belastet den Mieter in der Regel mit den sogenannten Nebenkosten und zwar in der Höhe , wie sie anfallen Diese Kosten sind jedoch auch Bestandteil des ungefilterten Verbraucherpreisindexes für Deutschland . Somit entsteht bei einer

Preisindex gebundenen Miete eine Doppelbelastung für den Mieter. Dies beschränkt sich nicht nur auf die zitierten NEBENKOSTEN sondern trifft auch auf all die Kosten zu, die der Mieter unabhängig vom Mietvertrag übernimmt ( z.b. Strombezug, Private Versicherungen, Nahrungsmittel und viele mehr ) . In der Summe sind wohl mehr als 50 % der kosten die via Indexklausel die Miete verteuern bereits als Teuerung durch den Mieter abgegolten . Es handelt sich um eine kalte Progression der vereinbarten Nettomiete und hiergegen sollte man sich verwahren. Der Index gebundene Vertragstext sieht eine x prozentige Anwendung des Indexes vor und dieser Passus bleibt meistens unausgefüllt. Im Klartext bedeutet das weder null Preisindex noch bedeutet es 100% Index Veränderung; An dieser Stelle sollte 50% zu stehen kommen.

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Hohenadler am 05.05.2022 14:14

Warum ziehen sie dann nicht aus,wenn der Vermieter nichts erneuert???????Jammern und schimpfen aber dann Jahrzehnte in der Wohnung bleiben.Mal nachdenken,denn es hat doch seinen Grund.

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Christoph am 25.01.2024 12:27

Genau richtig. Die Marktgesetze sollen alle ausser Kraft gesetzt werden und dann wundern sich die Mieter warum niemand mehr investieren will. Wie damals in der DDR, Wohnungsnot und abgewirtschaftete Immobilien.

Brigitte Engländer am 12.02.2017 10:51

Ist nicht Verständlich wen jemand über vierzig Jahre in einer Wohnung Lebt, in dem der Vermieter nicht das geringste gemacht hat. Aber alle 15 Monate die Miete erhöht wie die Saga es macht in Hamburg.

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Paulhildesheim@yahoo.com am 24.03.2022 01:32

Sie bekommen ja auch mehr Gehalt oder Rente - ohne dass Sie dafür "zusätzlich" etwas tun müssen.


Marco am 13.12.2021 14:23

Doch, man zahlt mehr. Indexmietvertrag bedeutet, dass die Miete *genauso* teurer wird wie Lebensmittel, und zwar automatisch, ganz ohne Preisverhandlung o.ä.

Das ist sehr bequem für den Vermieter, der sich so ein Vertrag leisten kann. Wenn jeder das tun dürfte, hätten wir innerhalb eines Tages Hyperinflation.

Die Inflation schlägt sich *irgendwann* auch auf die Löhne nieder. Solche Lohnsteigerungen müssen, genauso wie die Preise in der freien Wirtschaft, aber ausgehandelt werden, bevor sie gelten. Beim Indexmietvertrag ist die Preissteigerung automatisch.


Karin am 07.01.2022 17:57

Der Vermieter muss das ganze Haus instandhalten, also auch z.B. das Treppenhaus, das Dach, die Heizanlage, den Aufzug etc. Die hierfür anfallenden Instandhaltungskosten sind in diesem Zeitraum enorm gestiegen. Darüber hinaus muss er auch Mängel in den Wohnungen beseitigen, die ihm angezeigt werden und die nicht vom Mieter verschuldet wurden.


Maximilian am 10.11.2018 11:10

Mensch Anfechter,

die Indexmiete ist ein offensichtliches Mittel das Gesetz der Mietpreisbremse zu umgehen. Deine Argumentation über die Inflation Augenwischerei. Der Mieter hat hier auch keine Grundlage bei seinem Arbeitgeber auf dieser Basis eine Erhöhung zu erhalten. Das gehört also gerade in Großstädten in den den Bereich „Rächen nicht voll genug kriegen“.

Gruß, Stefan


Anfechter der Brigitte (Birgit) am 18.10.2017 23:44

Hast du den Text überhaupt gelesen? Es geht um Inflation, damit kann der Mieter mehr oder weniger seine Renditen absichern. Der (dein) Mietpreis richtet sich nach dem Wert des Geldes. Theoretisch gesehen, zahlst du nicht mehr oder weniger; den Wert denn du zahlst, zahlst du immer.

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