Müllentsorgung - Das gilt für Mieter und Vermieter

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Die Müllentsorgung in Mehrfamilienhäusern bietet viel Konfliktpotenzial zwischen Mietern untereinander oder mit dem Vermieter. Diese Rechte und Pflichten gelten.

Mülltrennung: Welcher Abfall in welche Tonne?

Grafik: immowelt

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Mülltrennung: Was kommt in welche Tonne?

Weißt du, was in welche Tonne gehört? Falsche Mülltrennung führt vor allem in Mehrparteienhäusern immer wieder zum Streit. Hol dir jetzt unsere kostenlose Übersichts-Grafik zur Mülltrennung und häng sie in deine Küche.

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Jeder ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dazu verpflichtet seinen Müll zu trennen. Halten Mieter diese Pflicht zur Mülltrennung nicht ein, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen.

Die Mülltrennung von Hausmüll erfolgt in sechs Kategorien:

  1. Gelber Sack/Gelbe Tonne: Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech sowie Verbundkartons (wie z.B. Milchkartons) und Getränkeverpackungen kommen in die Gelbe Wertstofftonne beziehungsweise den Gelben Sack, in manchen Kommunen auch in die Wertstoffcontainer oder zum Recyclinghof.
  2. Restmüll: Hausmüll, der nicht recycelfähig ist, muss in der Restmülltonne, auch Hausmülltonne genannt, entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise Zigarettenstummel, Asche, Staub, Katzenstreu, Windeln, Hygieneartikel, verschmutztes Papier, Lappen und Filter.
  3. Biomüll: Zum Entsorgen von Bioabfall dient die braune beziehungsweise grüne Biomülltonne. Bioabfall sind zum Beispiel kleine Mengen Grünabfall, Strauchschnitt, Gemüsereste, Obst- und Blumenabfall oder Speisereste.
  4. Altpapier: Papier, Pappe und Karton gehören in die blaue Altpapiertonne oder den Altpapiercontainer. Verschmutztes Papier, Kassenzettel, die oft auf Thermopapier gedruckt werden und Glanzpapier kommen in die Restmülltonne.
  5. Altglas: Glasflaschen und Glasbehälter werden im Altglascontainer entsorgt. Andere Glasarten wie Trinkgläser, Milchglas, Fenster- oder Spiegelglas kommen in die Restmülltonne. Blaues oder rotes Glas gehört in den Grün- oder Buntglascontainer.
  6. Sondermüll/Sperrmüll: Lacke, Farben, Energiesparlampen und Elektrogeräte sind Sondermüll und müssen zum Wertstoffhof gebracht werden. In manchen Kommunen gibt es auch ein Gift- oder Schadstoffmobil. Dort und in vielen Geschäften können auch leere Batterien abgegeben werden. Eine Übersicht über Sammelstellen für Energiesparlampen gibt es hier. Sperrige Einrichtungsgegenstände und Elektroschrott zählen zum Sperrmüll und gehören auf den Wertstoffhof. In manchen Gemeinden gibt es auch Sammeltage für Sperrmüll oder einen Sperrmüllabholdienst.

Achtung! Die genaue Zuordnung, welcher Müll in welchen Abfallbehälter gehört, ist regional zum Teil unterschiedlich. Informationen gibt es bei den zuständigen Abfallwirtschaftsstellen. Diese erstellen auch die Abfallkalender, denen man die Abfuhrtermine für die einzelnen Tonnen entnehmen kann. Weitere Informationen gibt es in der Abfallsatzung der jeweiligen Kommune.

Welche Strafen drohen bei falscher Mülltrennung?

Müll falsch zu trennen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Stellen Gemeinden einen Verstoß fest, drohen Bußgelder. Bei erstmaligen Verfehlungen hält sich die Strafe noch in Grenzen und bewegt sich zwischen 10 und 100 EUR. Je nach Bundesland kann die Höhe der Bußgelder bei wiederholten Verstößen im vierstelligen Bereich liegen.

Wer muss die Mülltonnen bereitstellen?

Der Vermieter muss seinen Mietern Mülltonnen bereitstellen, da der Mieter ein Recht darauf hat, die Mietsache vertragsgemäß nutzen zu können. Dazu gehört auch den Müll richtig entsorgen zu können. Es müssen jedoch nicht alle Tonnen vorhanden sein. Pflicht sind jene für Restmüll sowie Biomüll.

Bestellt werden die Tonnen in der Regel bei der jeweiligen Abfallwirtschaft der Kommune.

Wo entsorge ich Abfall, wenn eine Mülltonne schon voll ist?

Ist die Tonne voll, können verschiedene Schritte unternommen werden:

  • Warten bis zur nächsten Abholung
  • Entsorgung über einen Wertstoffhof (es können unter Umständen Kosten entstehen)
  • Abfall in kostenpflichtigen Müllsäcken neben die volle Tonne stellen, soweit es die Gemeinde erlaubt

Nicht erlaubt ist:

  • Müll in fremden Tonnen, zum Beispiel beim Nachbarn, entsorgen
  • Abfall in der Natur entsorgen

Was tun, wenn die Mülltonnen regelmäßig zu voll sind?

Müllentsorgung, Bild wie ein junger Mann eine gelbe Tonne öffnet und eine Plastikflasche hineinwirft, Foto: iStock.om / lovelyday12
Sind die Tonnen regelmäßig zu voll, sollte der Vermieter größere besorgen, damit die Müllentsorgung problemfrei über die Bühne geht. Foto: iStock.om / lovelyday12

Sind in einem Mietshaus die Abfalltonnen regelmäßig zu voll, sollten die Bewohner ihren Vermieter ansprechen. Er muss ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stellen. Wird mehr Müll entsorgt, als in die Mülltonnen passt, müssen zusätzliche oder größere Mülltonnen bereitgestellt werden. Die Mehrkosten für die Müllentsorgung zahlen die Mieter dann über die Betriebskosten.

Sollte der Vermieter trotz ständiger Überfüllung der Abfallbehälter keine Maßnahmen ergreifen, verstößt er gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, was einen Mangel darstellt.

Info

Die Tonnen sind regelmäßig zu leer? Auch dann sollte der Hauseigentümer handeln und die Anzahl oder Größe reduzieren. Das spart der Hausgemeinschaft Kosten ein.

Darf die Müllabfuhr Tonnen stehen lassen?

Ja. In einigen Fällen ist die Müllabfuhr nicht verpflichtet die Mülltonnen zu entleeren:

  • Die Mülltonne ist zu voll, sodass der Deckel nicht mehr richtig schließt.
  • Die Mülltonne ist falsch befüllt, beziehungsweise der Müll nicht richtig getrennt. Mit einer Quote von 20 Prozent Fehlwurf müssen die Abfuhrunternehmen aber rechnen.
  • Der Müll ist zu stark verdichtet. Dies macht die Mülltonne erheblich schwerer und für die Abfuhr unzumutbar. Im schlimmsten Fall bewerten Gemeinden das Pressen von Müll als Ordnungswidrigkeit und verhängen hohe Bußgelder.
  • Die Mülltonne steht nicht rechtzeitig zur Abfuhr bereit.
  • Die Mülltonne ist für die Leerung nicht zugängig. Ist die Zufahrtsstraße beispielsweise durch falsch geparkte Fahrzeuge blockiert, können Entsorger die Tonne stehen lassen.
  • Wurden die Mülltonnen nicht geleert, sollten Mieter dem Vermieter Bescheid geben, damit dieser direkt beim zuständigen Entsorgungsbetrieb nachfragt, warum keine Leerung erfolgte.

Müllentsorgung: Häufige Streitfragen im Mietshaus

Die Abfallentsorgung in einem Mehrfamilienhaus kann schnell zu Streit führen. Die einen Nachbarn trennen den Müll nicht richtig, die anderen lagern ihn im Treppenhaus. Doch auch zwischen Mieter und Vermieter kann es zu Konflikten kommen.

Können die Kosten für die Müllentsorgung auf den Mieter umgelegt werden?

Die Kosten für die Müllentsorgung übernimmt zunächst der Vermieter. Die Höhe der Müllgebühren hängt von der Menge des Mülls, beziehungsweise der Größe und Anzahl der Tonnen ab. Während der Vermieter die laufenden Abfallgebühren auf die Mieter umlegen kann, muss er die Anschaffungskosten für die Mülltonnen und die Anmeldung bei der Kommune selbst tragen.

Die laufenden Kosten der Müllentsorgung können mit den Betriebskosten nach einem bestimmten Verteilerschlüssel umgelegt werden. Wichtig ist dabei, dass die Umlage wirksam im Mietvertrag vereinbart ist.

Zudem gilt dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Es dürfen keine unwirtschaftlich hohen oder unnötigen Betriebskosten auf Mieter umlegt werden. Sind die Mülltonnen beispielsweise zu groß, muss der Vermieter sie soweit möglich gegen kleinere Tonnen austauschen, um unnötige Kosten zu sparen.

Was, wenn im Wohnhaus auch ein Gewerbe ist?

Die Kosten für die Müllentsorgung eines Gewerbes müssen aus den Betriebskosten für die Wohnfläche herausgerechnet werden.

Kümmert sich der Gewerbetreibende selbst um die Müllentsorgung und entsorgt nur seinen Hausmüll über die Mülltonnen am Haus, ist das nicht notwendig.

Darf der Vermieter die Müllgebühr erhöhen?

Ja. Erhöht die Kommune die Gebühren für die Müllentsorgung, steigen auch die Betriebskosten. Gegen höhere Müllgebühren können Mieter also nichts tun. Lediglich gemeinschaftlich weniger Müll produzieren, könnte in diesem Fall die Kosten für die Müllentsorgung senken.

Muss ich Müllgebühren bezahlen, auch wenn bei mir kein Müll anfällt?

Ja. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verpflichtet alle privaten Haushalte dazu, ihre Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Gemeinden regeln die genauen Bestimmungen der Entsorgung in der sogenannten Abfallsatzung. Die darin festgelegten Müllgebühren decken den Aufwand ab, den die Kommunen mit dem Betrieb der Entsorgungseinrichtungen, der Abfallverwertung und der Förderung der Abfallvermeidung haben. Die Abholung des Abfalls ist also nur ein Teil des Leistungsspektrums, der mit den Müllgebühren abgegolten wird.

Wo dürfen die Mülltonnen stehen?

Mieter dürfen laut gängiger Rechtsprechung in ihrer Wohnung keinen Müll lagern (AG Brühl, Urteil v. 4.4.1997, 23 C 193/96). Das bedeutet für den Vermieter, dass er einen geeigneten Abstellplatz für die Mülltonnen zur Verfügung stellen. Eine Pflicht dazu einen Müllraum zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht.

Die Mülltonnen, insbesondere die Biotonne, müssen so aufgestellt werden, dass Mieter ohne Geruchsbelästigung ihre Wohnung lüften können (LG Osnabrück, Urteil vom 18.06.1997 - Az. 11 S 402/96). Allerdings gibt es auch eine Duldungspflicht, wenn die Tonnen bereits am Vorabend der Leerung dafür bereitgestellt werden (AG Köln, Urteil v. 28.12.1989, 205 C 397/89, WuM 1991, 3430).

Der Abstellplatz für die Mülltonnen darf keine Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Feuerwehrzufahrten verstellen.

Was, wenn der Nachbar den Müll nicht trennt?

Entsorgt der Nachbar seinen Müll regelmäßig falsch, kann ein Gespräch mit ihm helfen. Manche kennen die Regeln der Müllentsorgung nicht. Bleibt das Problem bestehen oder ist der Nachbar uneinsichtig, droht im schlimmsten Fall, dass die Müllabfuhr den Müll nicht mehr mitnimmt. Um das Problem zu beheben, sollten Mieter sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden.

Was tun, wenn Nachbarn ihren Müll im Treppenhaus lagern?

Der einzelne Mieter kann von seinen Nachbarn die Einhaltung der Hausordnung verlangen. Das wird zum Beispiel wichtig, wenn eine Mietpartei ihren Müll ständig im Treppenhaus abstellt. Wenn dieser Müll übel riecht oder sich sogar Ungeziefer einnistet, liegt womöglich sogar ein Mangel vor. Behebt der Vermieter die Ursache nicht, kann eine Mietminderung geltend gemacht werden. Der Einzelfall entscheidet, ob und in welcher Höhe die Mietminderung gerechtfertigt ist.

Was tun, wenn einzelne Mieter sich nicht an die Müllregelung halten?

Falsch getrennter Abfall kann auf Dauer teuer werden: Die Müllabfuhr oder das Entsorgungsunternehmen hat einen höheren Aufwand, der eine Anhebung der Müllgebühren nach sich ziehen kann. Manchmal werden die vollen Mülltonnen auch einfach nicht von der Müllabfuhr geleert.

Das können Vermieter tun, wenn im Mehrfamilienhaus der Abfall falsch getrennt wird:

  • Gespräch mit den Mietern suchen
  • Aushang im Treppenhaus
  • Ehrenamtlichen Abfallberater beauftragen, insoweit die Gemeinde es anbietet
  • Uneinsichtige Mieter abmahnen und Mehrkosten in Rechnung stellen

Der Vermieter darf und sollte die Abfallentsorgung in der Hausordnung regeln. Zu den klassischen Tätigkeiten zählt zum Beispiel, den Müllabstellplatz sauber zu halten oder die Mülltonnen rechtzeitig zur Abholung bereitzustellen. Nicht auferlegt werden dürfen Arbeiten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder unverhältnismäßig sind. Werden die Aufgaben durch einen Hausmeister erledigt, sind die Kosten auf den Mieter umlegbar.

Nimmt ein Bewohner seine Aufgaben nicht wahr, verstößt er gegen die Hausordnung. Das kann zu einer Abmahnung oder bei wiederholtem Verstoß auch zur fristlosen Kündigung führen.

Was tun, wenn Fremde ihren Hausmüll bei uns entsorgen?

Sind die Mülltonnen schneller voll, weil Fremde ihren Müll hineinwerfen, muss der Vermieter sich darum kümmern. Eine notwendige Sonderentleerung müsste der Vermieter bei der Gemeinde beantragen und auch die Kosten dafür selbst übernehmen.

Ist der Verursacher bekannt, muss er sich um die Müllentsorgung kümmern. Entsorgt dieselbe Person ihren Müll dauerhaft in fremden Tonnen, kann sogar auf Unterlassung geklagt werden. Abgeschlossene Müllplätze beziehungsweise Tonnen können das Problem komplett abschaffen.

Der Vermieter kontrolliert den Müll – darf er das?

Im Sinne der Vorhaltepflicht und der Wirtschaftlichkeit kann der Vermieter gelegentlich prüfen, ob die Anzahl der Müllbehälter der anfallenden Müllmenge gerecht wird und ob der Abfall richtig getrennt wird. Problematisch ist es, wenn der Vermieter den Müll kontrolliert, um seinen Mietern hinterher zu spionieren.

Sperrmüll – Kosten und Entsorgung

Die Sperrmüllentsorgung in Deutschland wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Gemeinden kommunizieren feste Abholtage für Sperrmüll, anderswo muss die Abholung angemeldet werden. Mancherorts werden die Einwohner gebeten, den Sperrmüll selbst zum Wertstoffhof beziehungsweise Recyclinghof zu bringen.

Je nach Region fallen zudem unterschiedlich hohe Kosten für die Sperrmüllentsorgung an. Manchmal ist eine Sperrmüllabholung pro Jahr kostenlos, andernorts ist sie grundsätzlich kostenpflichtig.

Wer übernimmt die Kosten der Sperrmüllentsorgung?

Die Frage, wer die Kosten übernimmt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn der Vermieter eine Sperrmüllfläche zur Verfügung stellt, darf der Mieter seinen Sperrmüll dort abstellen. Der Vermieter legt die für die Abfuhr entstehenden Kosten dann auf alle Mieter um.

Wenn man sich für die Sperrmüllabfuhr dagegen bei Bedarf beim Vermieter melden muss, übernimmt nur der Mieter die Kosten, der das Angebot in Anspruch genommen hat.

Muss der Mieter die Abfuhr seines Sperrmülls selbst anmelden oder wegbringen, wendet er sich direkt an den zuständigen Entsorger und rechnet auch mit ihm ab.

Caroline Schiko 16.03.2023

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50 Kommentare

Oma Ulla am 14.03.2024 01:09

Unser Problem ist ständige Vermüllung rund um die Tonnen und schon bei leichtem Wind bis in den Gemeinschaftsgarten ,da fast keiner sich daran hält die Deckel zu schliessen. Ausserdem landet ständig der unerwünschte Müll von Passanten und von der gegenüber liegenden Schule der Abfall von Schülern und mitunter auch Müllsäcke aus Elterntaxis in unsere Mülltonne . Immer wieder landet auch Abfall von Mitmietern ungetrennt und hoch aufgestapelt in die Tonnen wenn diese längst nicht mehr zu schliessen ist . Das bleibt oft offen liegen und hat bereits mehrmal fürGestank und Rattenplagen und Nestbauten in den Bäumen und Gebüsch geführt. Die Hausverwaltung tut sehr wenig dagegen. Mit dn Mietern miteinandr reden ist wegen Sprachbarrieren fast unmöglich oder wird nicht ernst genommen. Ich sehe dieses problematische, unhygienische Müllverhalten und hohe Sprachproblematik in der gesamten Siedlung .Die besonders vielen Zuwanderer könnten das durchaus völlig normal finden, da es ihnen weder richtig erklärt wird , noch durch andere Mieter unproblematisch erklärbar ist . Leider gibt es aber keine offiziellen Hinweise der Stadt Essen und der Müllabfuhr in ander Sprachen . Geeignete Flyer mit leichter Anleitung in anderen Sprachen z.B. unbedingt mindestens in türkisch, arabisch ,polnisch , russisch ,rumänisch ,englisch , französisch ,spanisch ,italienisch ,niederländisch , sollte endlich dieses Problem lösen können . Es wäre höchste Zeit hier deutschsprachliche Anwohner zu entlasten und die internationale Gemeinschaft zu unterstützen , die sich in Essen für kurze oder längere angesiedelt hat .Es wächst der Müll aus Verständigungsmangel und fehlenden Hinweismöglichkeiten inzwischen längst zu einer extrem verwahrlosten Plage und peinlichen Belästigung heran.

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Sunshay am 06.12.2023 02:35

Darf der Vermietr die Biomülle auf seinem Hof haben und ich muss immer klingeln um Biomüll wegzuwerfen oder steht mir uneingeschrängter Zugriff zu?

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Das Ron am 19.10.2023 08:24

Unser Vermieter kennt das Problem und seit ich regelmäßig die Nichteinhaltung der Mülltrennung durch die Nachbarn ankreide, ist (nach Wochen) endlich einmal ein Aushang im Treppenhaus zu finden. Die meisten Nachbarn lesen diesen wohl nicht, oder sie trennen aus Protest erst recht nicht, denn seit der Aushang da ist, ist das Müllproblem schlimmer geworden. Man muß erwähnen, daß die meisten unserer Nachbarn soziale Problemfälle sind und die Arbeitenden Alkoholiker sind. Der Beweis sind die Unmengen an Schnapsflaschen im Restmüll. Jede Sanktion dieser Leute führt unweigerlich zu Racheakten gegen mich oder meine Frau. Diese Nachbarn sind EX-DDR-Bürger und hören gerne bei ihren lauten Parties Nazi-Rock und deutschen Agro-Rap. Außerdem stecken sie alle unter einer Decke und kennen sich bereits ein Leben lang. Hier hilft nur wegziehen.

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mr1471967@gmail.com am 05.10.2023 09:14

hallo wir wohnen zu Mitte in einem 3 Familien Haus, wir haben 3, 250 Liter Tonen da. Meine Frage: darf ein Mitbewohner die Mülltonne in der Haushalt der Wohnanlage mit schloss für sich abschließen

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Kirah am 30.09.2023 13:39

Mein Freund bekommt 30 min nachdem er Essensreste in der schwarzen Tonne entsorgt hat, Nachrichten vom Vermieter, er solle den Müll bitte sortieren. Zuvor hatte seine Nachbarin seinen Müll bereits einfach vor ihm geöffnet ( dort waren aber sensible Sachen drin, die er niemanden wissen lassen wollte). Er hat mittlerweile das Gefühl, sobald er Müll rausbringt, kommt jemand und guckt, was er wegwirft, OBWOHL wir bereits mit einer Anzeige gedroht haben…

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Muell am 18.03.2024 19:53

Tja Biomuell gehört ja ausnahmslos in die Bio-Tonne - sehr einfach oder?

Muelltrennung ist wohl noch nicht angekommen? Lt. KrwG ist jeder verpflichtet Muell zu trennen: Bio=Biotonne, es bleibt extrem wenig fuer Restmüll uebrig

Papier, Plastik, Dosen und Glas = Wertstoffhof.

Befasst euch mal damit - fragt mal freundlich nach was man wie entsorgt.

und lasst euch aufklären. Es ist tatsächlich so, dass es keine Vorgabe gibt.

Alles Restmüll ist nicht die Lösung.

H. Peters am 09.09.2023 10:23

Der Vermieter fordert auf andere Mitmieter anzuzeigen, die den Müll nicht korrekt entsorgen. Darf er das?

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Lea am 08.09.2023 00:31

Ich habe 3 Meter von meiner Küche und Bad die Mülltonnen und zwar alle und immer wenn ich Lüfte kommen aus dem nichts schmeissfliegen in meiner Wohnung von den Mülltonnen aus da ich neu eingezogen bin hab ich es erst eine Woche später bemerkt ich hab auch keine Lebensmittel hier die schlecht werden können an wen muss ich mich wenden und wie werde ich sie los

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anonymsaw am 03.09.2023 00:58

Meine tolle Nachbarin entsorgt restlos ALLES im gelben Sack, über Haare die sie ihren Bekannten zu Hause schneidet, ihren Dreck aus dem Staubsauger, Zigarettenkippen, abgepackte abgelaufene Wurst/Fleisch, einfach ALLES…Mülltrennung= Femdwort! Einfach ekelhaft, aber Wunder denken wer sie ist 😤 „außen hui, innen ganz großes Mega Pfui!!!“Mich wundert es immer wieder das man diese Säcke mitnimmt 🤮

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Jungkey am 24.08.2023 19:34

Verfluchter Mist, ich wollte nur wissen, wer die Tonnen hinausstellen muss!

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Mary am 20.11.2023 23:06

Und ich wollte nur wissen ob ich meine eigene Tonne anmelden darf, wenn schon Container für die Allgemeinheit da sind. Das Problem ist, dass manche Mieter alles in der schwarzen entsorgen, die jede Woche geleert wird. Ich habe 260 Euro Müllgebühren bezahlt obwohl ich den schwarzen Container nie benutzt habe.

Jahiran am 05.06.2023 20:34

In den Papiertonnen von unserem Hauseingang hat laut Rundschreiben der Hausverwaltung jemand benutzte Windeln in den Papiertonnen entsorgt, die deswegen nun nicht abgeholt wurden.

Diese müssen jetzt in einer Sonderleerung als Restmüll entsorgt werden.

Die Kosten für diese Sonderleerung sollen dann alle Mieter tragen.

In anderen Fällen ist das sicher nicht so leicht rauszukriegen wie hier. Aber mich würde mal interessieren, wie es hier rechtlich aussieht. Von 10 Familien haben nur zwei im Haus Kinder im "Windelalter".

Besteht da die Chance, dass dann auch nur diese Familien zusätzlich zur Kasse gebeten werden?

Ich habe keine Kinder und sehe es ehrlich gesagt auch nicht ein, dafür zahlen zu müssen. Es kann einfach nachgewiesen werden, wer hier im Haus Windeln nutzt.

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Das Ron am 19.10.2023 08:32

Dieses Problem gilt auch bei uns. Wir wissen, wer die Übeltäter sind. Wir melden es dem Vermieter und dieser geht damit extrem gleichgültig um. Letztlich werden wir nicht umhin kommen, den Vermieter anzuzeigen, weil er seiner Abmahnungspflicht und seiner Pflicht, den Frieden zwischen den Mietern zu erhalten nicht nach kommt. Allerdings rächen sich die Übeltäter immer postwendend an uns, denn auch sie wissen, wer sie denunziert. Das ist, warum ich mal auswandern wollte. Der Kleinkrieg zwischen Nachbarn ist ein ziemlich rechtfreier Raum, obwohl genau das der Nährboden für weitere innerdeutsche Gesellschaftsprobleme ist. Sollte mir der Vermieter die Müllkosten auch noch erhöhen, bekommt er eine Anzeige und eine Mietminderung meinerseits. Dran bleiben und sich nichts gefallen lassen.

Stücken am 08.05.2023 20:02

Bei uns im Haus stehen die Mülltonnen im Keller, ohne Trenntüren, so daß es sehr unangenehme Gerüche entstehen. Außerdem müssen die Tonnen ca. 14 Stufen die Kellertreppe bei Leerung hochgetragen werden. Ist so etwas zulässig?

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DV am 03.04.2023 18:07

Abgeschlossene Müllplätze beziehungsweise Tonnen können das Problem komplett abschaffen. - Das stimmt einfach nicht. Der Fremdmüll wird einfach auf dem Grundstück hinterlassen.

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AH am 29.03.2023 12:49

Wir haben schon oft den anderen Mietern gesagt, dass die Kippen, die aus dem Fenster geworfen werden, nicht alle 30 oder 40 Stück in die Biotonne gehören. Das ist denen egal. Wenn sie Lust hat, sammelt sie die Kippen ihres Freundes ein und schmeißt sie in die braune Tonne. Der Vermieter weiß das und macht gar nichts. Dreck vom Hasenstall liegt mal in Bio, mal im Restmüll, wie es denen gerade passt.

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Fredi am 09.03.2023 16:11

Guten Tag,

Ich habe neuerdings 2 Müllgebühren Positionen: a) Müllgebühren - Wohnungen und b) Müllgebühren - Leerung. a ist klar die Kosten seitens der Stadt umgelegt auf Mieter, aber was Bitteschön ist jetzt eine "Leerungs - Gebühr" ? Kann mir vielleicht jemand helfen? Daaaanke

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Lanca am 02.03.2023 22:36

Was mir fehlt ist: wohin mit dem Müll, wenn die Müllabfuhr streikt?

Ist es zumutbar dass die Mieter den Müll in den Wohnungen lagern? Oder sollte eine Fläche zb Keller dafür zur Verfügung gestellt werden?

Und:

Werden Vermieter entschädigt wenn die Müllabfuhr streikt? Und wie wirkt sich das dann auf die Nebenkosten aus?

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hehe am 03.04.2023 11:45

am besten vor dem gemeindamt ablagern. diese ist verantwortlich dafür, dass der müll korrekt und laut plan entsorgt wird.

Juju am 08.01.2023 09:25

Darf der Vermieter die blauen Tonnen einfach entfernen?

Es gibt nämlich kaum noch große Container im Saarland und wenn dann sind die für größere Gebäude gedacht die mehrere Mietparteien haben.

Also wohin mit dem Altpapier?

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Juju am 08.01.2023 09:25

Darf der Vermieter die blauen Tonnen einfach entfernen?

Es gibt nämlich kaum noch große Container im Saarland und wenn dann sind die für größere Gebäude gedacht die mehrere Mietparteien haben.

Also wohin mit dem Altpapier?

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cuchafen am 15.11.2022 12:40

ist das möglich da ein vermiter 3800 eur für müllentsorgung bezahlt bei 2 rest mülltonnen eine bio und 2 papiertonnen

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Sara am 10.10.2022 13:23

Hallo, wir sind ein 66 Mietparteienhaus. Seit längerer Zeit reisst der Hausmeister ( auch Mieter des Hauses) jeden Müllbeutel auf. Laut eigener Aussage will er wissen wer seinen Müll einwirft. Er glaubt fest daran das er irgendwann mal einen unbeabsichtigten weggeworfenen Brief mit Empfängeradresse findet. Von der Hausverwaltung gibt es keine Vorgabe zur Mülltrennung. Die älteren machen es, die meisten jüngeren Mieter machen es nicht, wissen es vielleicht auch nicht. Wir haben 2 grosse Müllcontainer und einen Papiercontainer. Diese Container sind nicht übervoll aber sehen aus, als wenn ein Waschbär durchgepflügt wäre. Frage: Darf der HM die Abfalltüten aufreissen, wohlgemerkt es geht hier nicht um das Thema Mülltrennung?

Wäre für eine Antwort dankbar.

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Mini Matz am 20.09.2022 09:31

Hallo, also ich habe vom Vermieter vor einigen Tagen ein Schreiben vom Kreis erhalten. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass nur Selbstkompostierer auf eine Biotonne verzichten könnten, allen anderen würde diese kostenpflichtig zugestellt. So weit, so gut, aber jetzt kommts: Als Nachweis wurden Skizze und Fotos vom Garten und der Kompostiervorrichtung als Nachweis ZWINGEND verlangt. Auch wurde darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter des Entsorgers Kontrollen auf meinem Grundstück vornehmen dürften. Das kann doch nicht stimmen, oder wie sehen dass die Spezialisten hier?

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Nette am 15.09.2022 14:38

Vielen Dank für diese brauchbare Zusammenstellung!

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Tessa am 07.09.2022 17:18

Hi, hab ne Frage;

wohne in einem Wohnhaus mit 7 Parteien- 2 Miet-der Rest Eigentümer. Die Biotonne wird von allen Parteien bezahlt, auch von denen die einen Komposter stehen haben und diese nicht nutzen. Die Verwaltung meint, man kann aus dem Vertrag nicht raus und alle müssen zahlen. Ich als Mieter nutze die Tonne nicht weil die nicht ordnungsgemäße befüllt wird, es stinkt bestialisch, von Madenbefahl wollen wir gar nicht mehr reden! Ich habe es schon paar mal angesprochen aber die Leute hier verstehen es nicht! Darauf hin habe ich beschlossen dass ich die Tonne rausstellen aber nicht reinigen werde. Muss ich die Tonne reinigen? In meinem Mietvertrag ist davon keine Rede!

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Pati am 03.09.2022 07:56

Hallo, bei uns im Wohnvirtel stehen 8 Wohnblöcke die unterschiedliche Besitzer haben. Unser Block ist der einzige der die Mülltonnen ofen zugäglich hat die anderen sind alle eingezäunt. Nun sind bei uns die Mülltonnen nach einer Woche schon voll und die werden alle 14 Tage abgeholt. Leider kommen hier viele ihren Müll ablagern und wir als Mieter müssen zusehen wo wir unsern Müll lassen. Den Vermieter haben wir schon mehrmal eine Mail geschrieben und er Antwortet nicht mehr. Muss der Vermieter den Mülltonnenplatz einzäunen? Ich würde gerne was in dem schreiben einfügen wollen was auch rechtlich ist. Ich hatte mal angerufen und da sagte er das die Müllentsorgungsfirma keine abschließbaren Tonnen zu verfügung stellen. Wie kann ichjetzt weiter agieren um zu unserem Recht zukommen denn wir bezahlen ja auch die Kosten für die Entsorgung. Viele Grüße

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Asta0174 am 21.08.2022 13:06

Wir haben ein Mülltonnenhaus mit den erforderlichen Mülltonnen. In der Wohnanlage befinden sich auch Sandspielplätze und es waren Abfalleimer vorhanden. Die hat der Hausmeister nun alle entfernt mit der Begründung die Mieter sollen ihren Abfall selbst entsorgen und er leert sie nicht weil sie gleich wieder voll sind????Wenn eine Wohnanlage sauber gehalten werden soll dann müssen doch auch Abfalleimer zu Verfügung stehen, wie an jedem Spielplatz. Wie ist hie die Regelung? Denke es gehört zur Hausmeistertätigkeit, die wir ja auch durch die Betriebskostenabrechnung bezahlen.

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Klavots am 11.08.2022 10:22

Hallo,

ich habe mal eine frage.

Wir wohnen auf ne grundstuck in ein Mehrfamilienhaus.

Unsere Vermieter hat ein Hausmeister Firma angestellt für alles was draußen passieren soll (Schnee räumen, Mülltonne rausstellen, rasen mähen usw.)

Wir haben 3 restmülltonnen was mehr als genug ist, im Moment brauchen wir nur 2 davon.

Diese Woche habe die den mulltonnen nicht rausgestellt also sind die auch nicht geleert worden.

Es ist fast jeden Tag 30 grad draußen und es stinkt auf dem ganze Gelände.

Uns würde jetzt gesagt das die Tonnen erst in 2 Wochen geleert werden da wir noch eine leere tonne haben.

Eigentlich benutzen wir die dritte Tonne nicht und hoffte damit etwas Geld zu sparen für allen die hier wohnen.

Das ganze Gelände stinkt und die Fenster können nicht mal auf deswegen.

Uns würde aber gesagt das, egal ob wir 1 oder 2 tonne draußen haben, immer 3 abgerechnet werden.

Meine 2 fragen sind:

Darf es sein das die Mülltonnen nicht draußen gestellt worden sind von Hausmeister?(angeblich sogar weil er eine Ratte gesehen hat)

Und, stimmt es das immer 3 Tonne abgerechnet werden, egal das nur 2 draußen stehen?

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BlacksGood am 01.08.2022 18:45

Moinsen,

vllt. kann hier jmd. mir kurz helfen.

In unserem Mehrfamilienhaus gibt es immer eine unbekannte Partei, die ihren Restmüll in die Gelbe Tonne wirft.

Nachdem der Vermieter nun zum 2. Mal eine Rundmail schrieb und sagte, dass sie noch eine Tonne hinstellt, was mehr kostet und das sie die Mehrkosten der Sortierung auf ALLE Mieter umlegt, frage ich mich, ob das überhaupt gehen darf.

Müssen alle leiden, wiel einer/eine es nicht geschissen bekommt? Hat da jmd. Erfahrungen zu?

Vielen Dank schon mal!

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Birdie am 15.09.2023 17:15

Same here. Ich finde es unmöglich, dass andere, die ihren Müll richtig entsorgen, für solche Tuppesköpfe draufzahlen müssen...

Miss Yellowstones am 27.07.2022 10:41

Hallo, mein ehemaliger Vermieter brauch eine Ummeldebescheinigung von mir für Müll, bedarf es diese wirklich? Ich muss dazu sagen dass ich in keinem guten Verhältnis mit ihm auseinander gegangen bin da da er sich mehrfach falsch verhalten hat und ich am Ende die Wohnung gekündigt habe.

auf Kommentar antworten

Manuelaulbricht am 17.07.2022 16:42

Wir wohnen in einem wohnkomplex mit ca 200 Familien,viele haben einen Garten und bringen regelmäßig ihre gartenabfälle mit nach hause und entsorgen ihn in die restmülltonnen,die für uns Mieter bereitgestellt wurden.Ist dies erlaubt? Unsere restmülltonnen sind eh immer voll und wenn die gartenbenutzer ihren Müll ständig hier reinschmeissen,haben wir hier Probleme und ausserdem zahlen wir ja die müllentsorgung.

auf Kommentar antworten

ME am 23.09.2022 13:55

Liebe immowelt Redaktion,

ihre Antwort ist nicht korrekt. Einfach so zusätzliche Müllsäcke neben Tonnen zu stellen ist in vielen Kommunen eine illegale Abfallentsorgung! Wenn sie doch einmal mitgenommen werden ist das manchmal aus reiner Nettigkeit. Da könnte ja jeder kommen und Säcke irgendwo dazustellen, um Abfallgebühren zu sparen. Wenn Tonnen voll sind muß man den Abfall entweder lagern, bis sie geleert wurden oder man sollte ihn zum nächsten Recyclinghof bringen. Genaueres sollte man der jeweiligen Abfallsatzung vor Ort entnehmen.


immowelt Redaktion am 26.09.2022 08:30

Hallo ME,

vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Stelle im Text noch einmal spezifiziert, damit deutlicher wird, dass damit kostenpflichtige Säcke gemeint sind. Diese dürfen dann auch neben die Tonnen gestellt werden. Auch in unserer Antwort hier im Kommentar ist das nicht wirklich herauszulesen gewesen. Wir bitten hierfür um Entschuldigung.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion


immowelt Redaktion am 20.07.2022 11:04

Hallo,

Müll aus Kleingärten kann zu Hause in den Mülltonnen ordnungsgemäß entsorgt werden. Wenn Ihre Mülltonnen regelmäßig voll sind, können sie dies Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung sagen, damit diese mehr Tonnen zur Verfügung stellen. Alternativ können sie volle Müllsäcke neben den Tonnen abstellen. Die Müllentsorgung wird diese auch mitnehmen.

Beste Grüße

Ihre immowelt Redaktion

Rudi am 11.07.2022 19:44

Wenn der Vermieter den Mietern nicht bescheid gegeben hat das Sperrmüll abgeholt wird. Kann er dann die Kosten auf die Mieter umlegen?

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immowelt Redaktion am 12.07.2022 13:53

Hallo Rudi,

wenn der Vermieter eine Sperrmüllfläche zur Verfügung stellt, darf der Mieter dort seinen Sperrmüll abstellen und muss ihn nicht selbst anmelden. Der Vermieter kann dann in diesem Fall die für die Abfuhr entstehenden Kosten auf alle Mieter umlegen. Muss man den Sperrmüll beim Vermieter anmelden, übernimmt nur der Mieter die Kosten, der das Angebot in Anspruch genommen hat. Genauso ist es, wenn man seinen Sperrmüll selbst beim zuständigen Entsorger anmelden muss.

Beste Grüße

deine immowelt Redaktion

Ichbinich am 16.06.2022 13:59

Hallo,

unsere Mülltonnen stehen hinter dem Haus unter einem Unterstand, der sehr schmal gebaut ist. Inzwischen ist das neu renovierte Haus belegt und demnach die Mülltonnen angeliefert wurden. Diese Tonnen stehen in doppelter Reihe unter diesem Unterstand und es ist nicht möglich an die hinteren Tonnen zu gelangen. Die Verwaltung meint... "nach Rücksprache mit dem Hausmeister ist eine andere Stellung der Tonnen nicht möglich, auch der Hausmeisterdienst findet es nicht optimal, jedoch gibt der Platzmangel keine andere Lösung her."

Ich bin der Meinung das man ran kommen muss, um ordentlich den Müll zu trennen. wir haben 4 Plaste-Tonnen und können nur 2 nutzen.

Was kann man tun?

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Palmisano.s am 24.05.2022 15:23

Hallo wie sind eine Mietreihe mit 6 Eingang bro Eingang 12 Apartments und jedes Haus hat sein eigenen müllraum jetzt ist es so das egal aus welchem Haus oder aus wie vielen Häuser Sperrmüll entfernt wurde zahlen alle Mieter der 6 Häuser die Rechnung seit zwei Jahren liegt bei uns kein Sperrmüll meher da ich immer aufpasse tu aber soll immer für die anderen Häuser zahlen ist das rechtlich so wie mein Vermieter es macht

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BiMa am 11.05.2022 16:57

Kurze Frage: eine Häuserreihe mit drei Eingängen /links 2 Whg./mitte 4 Whg./ rechts 2 Whg.)und eine Müllsammelstelle(Rest- Biomülltonnen und Wertstofftonnen)

Kosten lt. Gebührenbescheid(jedes Haus separat)wird als Berechnungsgrundlage genommen, jeweiliges Haus dividiert durch die darin wohnende Anzahl der Mieter, obwohl alle Mieter Zugang zu allen Behältern haben. Ist das rechtens? Oder müssen dann nicht die Mülltonnen den Häusern zugeordnet und dann mit einem Schloss versehen werden?

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Ron am 05.05.2022 08:10

Hallo. Wir sind Vermieter einer Wohnanlage (8 Eingange, 80 Wohnungen). Wir haben ständig das Problem, dass der Müll durch den Entsorgen nicht mitgenommen wird, da der Müll fehlerhaft getrennt wird. Können aber keinen eindeutigen Mieter beschuldigen und ggf. abmahnen. Können wir den nicht entsorgten Müll auf eigene Kosten entsorgen und die Kosten auf alle Mieter aufteilen?

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Icke am 30.04.2022 18:54

Hallo

Muss ich bei Auszug aus der Wohnung die Restmüllsäcke dem Nachmieter geben?

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Shaun am 05.05.2022 08:11

Nein das musst du nicht.

Doris Z. am 13.04.2022 19:05

Mein Vermieter wohnt mit in einem 3 FAMILIENHAUS, er zahlt keine Müllgebühren, weil er angeblich keinen Müll produziert und lässt nur uns beide Wohnungsmieter die Müllgebühren zahlen! Ist das rechtens.

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Mini Matz am 20.09.2022 09:39

Definitiv nein, er muss zahlen wie alle anderen, ganz unabhängig vom anfallenden Müll. Du solltest die Nebenkosten bei der jährlichen Abrechnung entsprechend kürzen.

MAD am 03.02.2022 11:53

Was kann man als Vermieter tun, wenn die meisten Mieter (nicht benennbar) sich nicht an die Mülltrennung halten (trotz mehrmaliger Aufforderung mit Infobroschüren) und die Mülltonnen immer überfüllt sind!

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Lalelu am 17.12.2022 10:22

Das würde mich auch brennend interessieren!!!

Lufrosch am 27.01.2022 23:19

seit einigen Jahren hat mein Vermieter vergessen ,mir die Müllabfuhr zu berechnen,N un

möchte er,dass ich die letzten 2 Jahre nachzahle, und für das neue Jahr im voraus zahle .

Bin ich dazu verpflichtet?

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Windrose am 19.07.2022 07:29

Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.

Die Gebühren kann der Vermieter noch bis spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes (Kalenderjahr), was im Übrigen für sämtliche Betriebs-/Nebenkosten gilt, geltend machen. Heißt: Müllgebühren für fas Kalenderjahr 2021 kann der Vermieter bis spätestens zum 31.12.2022 geltend machen und fordern. Aber keinen Tag länger!

Eine Vorauszahlung komplett in einer Summe für das Folgejahr ist nicht zulässig, sondern immer nur anteilg.

Heißt: im Januar 2022 Betrag xx anteilig für 01 bis 03/2022. Im April 2022 Betrag xx anteilig für 04 bis 06/2022 usw.

Alexandra am 20.01.2021 07:15

Hi ich bin Hausmeisterin. Ich will gerne wissen ob ich muste die ganze karton von Bestellung klein machen?es ist ein wahnsinnig. Die alle bringen einfach Kartons zum muhl ohne das zum klein machen.danke

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redaktion.immowelt.de am 20.01.2021 08:14

Hallo Alexandra,

eigentlich sollten die Mieter den Müll klein in die Mülltonnen werfen, damit sie ausreichend gefüllt werden kann. Demnach sollte es nicht Ihre Aufgabe sein.

Best Grüße

immowelt Redaktion

Suse am 17.01.2021 18:06

Wir wohnen in einem 2 Familien Haus darf der Vermieter mich auffordern eine eigene Mülltonne zu beschaffen?

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immowelt Redaktion am 19.01.2021 11:04

Hallo Suse,

das ist im Mietrecht leicht erklärt. Die Kosten der Mülltonnen müssen die Vermieter übernehmen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

HummelsBiene am 27.07.2020 15:50

Hallo,

seit einigen Wochen halten meine Nachbarn auf deren Balkon eine Mülltonne. Diese steht mit blauem Deckel den Tag über in der vollen Sonne. Wenn diese voll ist, wird sie geleert. Das stinkt!!!! Wenn unsere Wohnungstür geöffnet ist, dann zieht der Gestank durch unsere Wohnung.

Ich hatte meine Nachbarin darauf angesprochen, ergebnislos. Unserer Balkon ist lediglich ca. 2,50 m entfernt, gleiche Ebene und n ur 3 m lang. Die Ausweichmöglichkeit ist nicht gegeben.

Ich habe vor über einer Woche meinen Vermieter wie auch den Verwalter angeschrieben, nichts tut sich.

Ist das Aufstellen einer Mülltonne auf dem Balkon rechtens? Wenn ja, wie kann ich dagegen vorgehen? Die Nachbarn sind junge Leute mit gesundem Körper, der Weg zur Hausmülltone ist nur 2 Treppen tiefer in der Tirfgarage.

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Tusnelda2020 am 04.10.2020 18:01

Ich würde ohne juristische Vorkenntnisse und absolut unverbindlich sagen, dass das Aufstellen des Eimers nicht das Problem sein mag, sondern die Geruchsbelästigung und da würde ich behaupten, das du nur privatrechtlich dagegen vorgehen kannst. Versuch es persönlich, tut sich nichts, Gestankprotokoll fertigen und beim örtlichen Schiedsmann Anträge stellen zB das die Tonne entfernt wird oder ähnliches. Damit du etwas in der Hand hast. Sollte sich danach nichts ändern, dann würde ich während es stink einen Anwalt kontaktieren der sofort kommt und den Gestank bezeugen kann. Da du ja alles erdenktliche getan hast, wird der Anwalt tätig und du musst die Kosten dann nicht übernehmen. Wenn es Solzialhilfeempfänger sind, kann man sich dann auf Abzahlung einigen...


immowelt Redaktion am 05.10.2020 15:43

Hallo HummelsBiene,

eine unzumutbare Geruchsbelästigung kann ein Grund zur Mietminderung sein, was dem Vermieter wiederum einen Anreiz bietet, diese Belästigung zu unterbinden.

Ob und in wie weit der Gestank eine unzumutbare Belästigung ist können wir selbst aus der Ferne nicht beurteilen. Sollte dem aber so sein, müssten Sie dem Vermieter zum einen eine Mängelanzeige schreiben und dürften dann Ihre Miete um einen gewissen, angemessenen Prozentsatz mindern.

Zum konkreten Vorgehen empfehlen wir Ihnen, sich erst durch einen Mieterverein oder einen Fachaanwalt für Mietrecht beraten zu lassen.

Bitte verstehen Sie zudem, dass wir selbst keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Nadine am 23.07.2020 08:26

Hallo.

Ich habe ein Problem.

Ich habe im Jahr 2018 eine hohe Nachzahlung an Betriebskosten bekommen. Diese kam durch eine mir unbekannte Position "Sperrmüll, Sonderleerung/Wäsche", die in vorherigen Jahren sowie auch in der Betriebskostenabrechnung 2019 nicht stand.

Angeblich sollen 7mal Sonderleerungen nur alleine für eine Hausnummer in dem Jahr 2018 stattgefunden haben.

Darf ein Vermieter solche Sonderleerung stattfinden lassen wegen überfüllten Mülltonnen? Für jedermann zugänglich.

Ohne die Mieter zu informieren um ggf überfüllte Mülltonnen zu vermeiden?

Zudem hat in dem selben Jahr eine große Modernisierung stattgefunden mit der es angeblich nichts zu tun hat. Aber wo kommen diese Unmengen Müll her? Wer muss dafür aufkommen ?

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immowelt Redaktion am 23.07.2020 10:03

Hallo Nadine,

danke für Ihren Kommentar. Leider können wir den Fall aus der Ferne nicht beurteilen. Der Vermieter kann die Kosten für eventuelle Sonderleerungen in der Regel auf jene Personen umlegen, die diese verursacht haben. Wenn diese nicht zu ermitteln sind, gestaltet sich der Fall komplizierter. Außerdem gilt in der Regel aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes bei häufiger Überfüllung der Mülltonnen, dass der Vermieter größere oder zusätzliche Tonnen bereitstellen muss. Dabei fallen aber auch höhere Entsorgungskosten an, die die Mieter über die Betriebskosten bezahlen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Für eine rechtssichere Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder eine Mietervereinigung.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Dorern am 15.06.2020 11:44

Guten Tag.. Wir wohnen in einem 2 Familienhaus.. Mein Schwager hat eine große Tonnen und wir eine kleine. Zahlen an meinen Schwager Nebenkosten.. Jetzt meine Frage darf mein Schwager uns zwei Tonnen berechnen da sie nicht abschließbar ist.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 22.06.2020 08:45

Hallo Dorern,

grundsätzlich können Vermieter die Müllgebühren auf die Mieter umlegen. Wie viel Gebühren anfallen, hängt von der Größe und Anzahl der Tonnen ab. Da bei Ihnen die Tonnen zugeordnet scheinen, darf Ihnen auch nur die Ihnen zugeordnete Tonne abgerechnet werden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder einen Mieterschutzverein wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Melanie Ziegler am 10.06.2020 20:40

Ich wohne in einem 9 Parteien Haushalt. Und wir haben für 3 Hauseingänge (insgesamt 29 Wohnungen) 8x240 l Restmülltonnen. Hinzu kommt noch eine Minibar, die ebenfalls ihren Müll über unsere Tonnen Säcke weise entsorgt. So sind die Tonnen schon nach knapp einer Woche voll. Leerung alle 14 Tage. Ist es zulässig, dass Kneipen ihren Müll über Hausmüll Tonnen entsorgen?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 12.06.2020 10:03

Hallo Melanie Ziegler,

sofern durch das Gewerbe ein erheblicher Mehrbedarf besteht, ist üblicherweise ein Vorwegabzug für den gewerblichen Teil vorgesehen, das aber nur dann, wenn das Gewerbe tatsächlich auch viel mehr Müll produzieren als die Wohneinheiten.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

N.Meier am 08.06.2020 19:57

Was ist, wenn mein Anteil 2/3 ist und DFG die Tonne ständig durch den Vermieter überfüllt wird?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 10.06.2020 07:28

Hallo N.Meier,

Vermieter sind verpflichtet, ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stellen. Wenn er trotz ständiger Überfüllung der Tonnen keine Maßnahmen ergreift, verstößt er gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Es liegt dann ein Mangel vor, den der Mieter dem Vermieter in Form einer Mängelanzeige schriftlich zukommen lassen sollte. Wird das Problem weiterhin nicht behoben, ist der Mieter eventuell zur Mietminderung berechtigt.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Monika Müller am 08.06.2020 10:37

wieso wird die Müllgebühr nach den qm der Wohnung und nicht nach der Personenzahl der Wohnung berechnet ?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 09.06.2020 08:58

Hallo Monika Müller,

das ist so, weil der Gesetzgeber dies so als Regelfall vorsieht. In § 556a BGB heißt es: "Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen." Dies betrifft kalte Betriebskosten wie etwa Müll.

Beste Grüße

die immowel-Redaktion

Nocki am 24.05.2020 21:39

Vermieter saniert Wohnung und bestellt einen Container, dieser wird den restlichen Mietern berechnet!!! Darf er das???

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immowelt-Redaktion am 27.05.2020 08:33

Hallo Nocki,

das sind keine Betriebskosten i.S. der Betriebskosten und somit nicht auf die Mieter umlegbar.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Molly am 24.05.2020 18:00

Was kann man tun? Wenn der Vermieter mit Rundschreiben an die Mieter mitteilt wie sie die Papier tonne zu befüllen haben ,und es nicht wahr genommen oder so umgesetzt wird.

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 27.05.2020 08:16

Hallo Molly,

Ihre Frage ist leider nicht konkret genug, um hier eine qualifizierte Antwort zu geben. Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen, wie die Papiertonne zu befüllen ist, es sollte nur so sein, dass andere Mitbewohner durch Nachlässigkeiten nicht beeinträchtigt werden, oder dass Papiermüll herumfliegt.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Gerhard Glück am 17.05.2020 13:48

Bei den Müllgefässen soll laut Mietvertrag ein geeigneter abstellort vorhanden sein .......gilt dies auch für die gelven Säcke oder kann ddr Vermieter tatsächlich verlangen das man die gelben Säcke in der Wohnung horten soll oder auf dem Balkon ?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 19.05.2020 08:32

Hallo Gerhard Glück,

es gibt keine gesetzliche Regelung, wonch der Vermieter verpflichtet wäre, einen eigenen Sammelplatz für gelbe Sacke bereitzustellen. Grundsätzlich kann also verlangt werden, dass der Mieter die Säcke in der Wohnung oder im Keller bis zur Abholung zwischenlagert.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Juergen Jekel am 12.05.2020 15:53

Hallo, wir sind Vermieter eines 5 Familienhauses. Die vier Mietparteien wohnen unterschiedlich lang in den Wohnungen teiweise seit 2012. Über die Jahre mussten wir aus unterschiedlichen Gründen immer mal wieder Hausordnung ändern. Die neue Hausordnung haben wir jeweils am schwarzen Brett veröffentlich und die Mieter mit separatem Schreiben an Sie auf die Änderungen hingewiesen. Jahrelang hatte dies funktioniert. Jetzt tritt der Fall ein dass ein Mieter der seit Jahren hier wohnt sich weigert

die Mülltonnen entsprechend der für ihn maßgebenden Kalenderwoche an die Strasse vorzustellen. Hinweise seitens deren Anwalt dass im ursprünglichen Mietvertrag aus 2012 kein Hinweis auf diese Tätigkeit vorhanden ist. Alle anderen Mieter sind mit der geänderten Hausordnung einverstanden und stellen die Mülleimer an die Strasse. Was kann ich jetzt tun? Auf meine Abmahnung hin kam das Schreiben des Anwaltes? Muss ich als Vermieter nun die Mülltonnen für diese Partei rausstellen? Oder kann ich jemanden anderes beauftragen und dann über Nebenkosten abrechnen. Danke für Ihre Stellungnahme

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immowelt-Redaktion am 13.05.2020 08:11

Hallo Juergen Jekel,

wenn Sie die Hausordnung dahingehend ändern, dass Sie Mietern zusätzliche Verpflichtungen aufbürden, so ist dies eine Vertragsänderung. Vertragsänderungen bedürfen jedoch i.d.R. beidseitiger Zustimmung, eine einseitige Vertragsänderung muss ein Mieter nicht so ohne weiteres akzeptieren. Wenn also im Mietvertrag hinsichtlich der Hausordnung nichts vereinbart wurde, so hat ein Mieter nicht die Pflicht, solche Vertragsänderungen zu akzeptieren.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Eintracht am 11.05.2020 05:32

Als wir einzogen in die Wohnung gabe es eine großen Mülltonne hienterdem Gebäude drausen. Der Wohnkoplex besteht aus 18 Wohnungen. Auf geteilt in 3 Gebäude mit jeweils 6.Wohnungen in einen Gebäude. Seit Februar sollen wir unsere Mülltonne im Keller aufbewahren.Der Gestank ist sehr unangenehm weil es 3 Familien mit Kleinkinder die noch Windel benötigen.Der Vorherige Platz ist gegeben auch für alle 18 Tonnen . Manche Mieter wollen die Tonne nicht rausstellen,weil die Tonne geklaut werden könnte oder andere ihren Müll entsorgen könnten . Ich hab beschlossen meine Tonne Drausen wieder hinzustellen. Darf ich das Überhaupt?

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immowelt-Redaktion am 12.05.2020 09:57

Hallo Eintracht,

der Vermieter kann i.d.R schon den Stellplatz der Mülltonnen wechseln. Allerdings dürfe es wohl nicht so sein, dass dem Mieter dadurch Nachteile entstehen, was ja der Fall ist, wenn es im Treppenhaus stinkt, weil die Tonnen im Keller sind. Wir raten, dem Vermieter/Verwalter ds Problem schiftlich mitzuteilen und zu bitten, eine ndere Lösung zu suchen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

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