Wohngeld für 2024 – Anspruch, Höhe, Rechner und Tipps

Lesermeinungen:  

(37)

Der Bund greift mit dem Wohngeld Menschen unter die Arme, die mit ihrem Einkommen ihre Mieten nicht finanzieren können. In diesem Beitrag erörtern wir für dich die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld für 2024. Du erhältst Infos darüber, wie du Wohngeld beantragen kannst, wie du die Wohngeldtabelle liest und was aus der Wohngeldreform für dich wichtig ist. Profitiere zudem von unserem zuverlässigen Wohngeldrechner.

Jetzt Wohngeld 2024 berechnen:

Damit unser Wohngeldrechner deine Auszahlung richtig ermittelt, musst du bestimmte Informationen eingeben:

  • Für welches Jahr berechnest du den Zuschuss? Hier wählst du das Wohngeld für 2024 aus.
  • Für welches Bundesland bzw. welchen Wohnort ermittelst du das Wohngeld? 
  • Wie hoch darf die Kaltmiete in Relation zum errechneten Wohngeld sein?
    Trage den Betrag deiner Kaltmiete ein.
  • Für wie viele Haushaltsmitglieder errechnest du dein Wohngeld für 2024?
    Trage die Anzahl aller Mitglieder deines Haushalts ein. Weitere Kriterien hierfür sind Personen, die vom Wohngeld ausgeschlossen sind, unterhaltspflichtige Kinder, erwerbstätige Kinder unter 25 Jahren, Schwerbehinderte.

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der laut Wohngeldgesetz (WoGG) „der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens“ dient (§ 1 WoGG). Unterschieden wird dabei zwischen einem Mietzuschuss für Mieter und einem Lastenzuschuss, der einkommensschwachen Eigentümern zugutekommt.

Was ändert sich mit der Wohngeldreform und dem Wohngeld Plus?

Im Zuge der Energiekrise und hohen Inflation hat die Bundesregierung das Wohngeld reformiert – mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, das noch mehr deiner Aufwendungen für Wohnraum abdecken soll. Es wird sogar von der größten Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands gesprochen. Die Novelle trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Drei Komponenten werden dabei umgesetzt, von denen du unter Umständen auch bei deinem Wohngeld für 2024 profitierst:

Wohngeldkomponente

Die Wohngeld-Einkommensgrenzen wurden erhöht und so sind mit dem neuen Wohngeld Plus wesentlich mehr Personen berechtigt, Wohngeld zu erhalten. Rund zwei Millionen Haushalte sollen profitieren – das sind rund 1,4 Millionen mehr als zurzeit.

Auch die Höhe des Wohngeldes wurde folgendermaßen angepasst: 

  • Der Wohngeldbetrag soll sich im Schnitt monatlich um rund 190 Euro erhöhen. 
  • Das entspräche einer Verdopplung des Wohngeldes. 
  • Das wäre ein Anstieg von derzeit durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro je Monat
  • Genaue Daten darüber, ob dieses Ziel bereits für das Wohngeld für 2024 erreicht wurde, gibt es derzeit noch nicht.

Die Erhöhung ergibt sich neben der allgemeinen Leistungsverbesserung aus der neuen dauerhaften Heizkomponente sowie der neuen Klimakomponente.

Dauerhafte Heizkostenkomponente

Aufgrund der Entwicklungen der vergangenen Jahre hat die Regierung dem Wohngeld eine dauerhafte Heizkomponente hinzugefügt. Es soll damit den enorm gestiegenen Heizkosten entgegengewirkt werden.

Dieser Heizkostenzuschuss in Verbindung mit dem Wohngeld ergibt sich aus der Wohnungsgröße. Im Schnitt führt die Heizkomponente zu 1,20 Euro mehr Wohngeld je Quadratmeter. Da es als Pauschale ausgezahlt wird, ist es gleichzeitig ein Anreiz zur Sparsamkeit.

Anzahl der Mitglieder im HaushaltBetrag zur Entlastung bei den Heizkosten aufgrund der CO2-BepreisungBetrag der dauerhaften Heizkomponentemonatlicher Gesamtbetrag
114,40 €96 €110,40 €
218,60 €124 €142,60 €
322,20 €148 €170,20 €
425,80 €172 €197,80 €
529,40 €196 €225,40 €
für jedes weitere Mitglied3,60 €24 €27,60 €

Klimakomponente

Warum du dein Wohngeld für 2024 berechnen solltest, steht auch mit den klimatischen Veränderungen in Verbindung. Mit der Klimakomponente will der Gesetzgeber höhere Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau abfedern. Es gibt daher einen pauschalen Zuschlag auf die Miethöchstbeträge von 40 Cent je Quadratmeter.

Anzahl der Mitglieder im Haushaltmonatlicher Höchstbetrag der Klimakomponente
119,20 €
224,80 €
329,60 €
434,40 €
539,20 €
für jedes weitere Mitglied4,80 €

Wer kann Wohngeld 2024 beantragen?

Ob du einen Rechtsanspruch auf Wohngeld hast, hängt von deinem Einkommen bzw. dem Gesamteinkommen deines Haushaltes ab. 

  • Das Wohngeld gibt es entweder in Form eines Mietzuschusses oder, bei Eigentümern, in Form eines Lastenzuschusses
  • Der Lastenzuschuss ist sozusagen das Wohngeld bei Eigentum. 
  • Wer Wohngeld bekommet, ist im Paragrafen 3 des WoGG geregelt.
Mietzuschuss können erhalten:Anspruch auf einen Lastenzuschuss haben:
  • Mieter (es gilt auch eine Untervermietung)
  • Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
  • Personen mit mietähnlichen Nutzungsrechten (Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht)
  • Personen, die Wohnraum im eigenen Haus mit mehr als zwei Wohnungen bewohnen
  • Heimbewohner
  • Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses (mindestens 3 Wohnungen und als Eigentümer bewohnst du eine der Wohnungen selbst)
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
  • Erbbauberechtigte
  • Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts
  • unter Umständen Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle

Um einen Lastenzuschuss zu erhalten, musst du selbst in der Immobilie wohnen und jegliche Kosten hierfür selbst tragen.
Weitere Faktoren, die für den Erhalt und die Höhe von Wohngeld ausschlaggebend sind:

  • Höhe der Miete beziehungsweise der finanziellen Belastung durch das Wohneigentum
  • Höhe des Einkommens
  • Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben

Beim Wohngeld – egal ob Eigentümer oder Mieter – wird immer der gesamte Haushalt betrachtet. Sobald also ein Bewohner in deinem Haushalt Anspruch auf Wohngeld hat, zählen alle Haushaltsmitglieder gemäß des Paragrafen 5 WoGG. Selbst jene, die eigentlich vom Wohngeld ausgeschlossen wären, weil sie beispielsweise eine Transferleistung beziehen (§ 3 Abs. 4 WoGG).

Info

Was ist ein Haushaltsmitglied?

Wer neben dem Wohngeldberechtigten ein Haushaltsmitglied ist, wird im Paragraf 5 des WoGG näher definiert:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Wohngeldberechtigten
  • Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben, sodass anzunehmen ist, dass sie Verantwortung füreinander tragen und füreinander einstehen, beispielsweise ein unverheiratetes Paar
  • Verwandte in gerader Linie oder in einer Seitenlinie maximal des dritten Grades
  • Pflegekinder und Pflegemutter beziehungsweise Pflegevater

Der Wohnraum muss dabei der Lebensmittelpunkt der Person sein.

Lebst du mit mehreren wohngeldberechtigten Personen in einem Haushalt, müsst ihr als Haushaltsmitglieder eine Person bestimmen, die den Antrag stellt. Pro Haushalt darf nur eine Person Wohngeld beantragen. Dies gilt nicht nur für 2024, sondern grundsätzlich. Bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt die zuständige Behörde dann alle Haushaltsmitglieder. Für Zweitwohnsitze und Übergangswohnungen gibt es kein Wohngeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld 2024?

Wenn du zu viel Vermögen besitzt, hast du nach den Wohngeldrichtlinien keinen Anspruch auf Wohngeld (§ 21 WoGG). Die Vermögensgrenze liegt bei 60.000 Euro und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Empfänger von Transferleistungen (§ 7 WoGG) haben ebenfalls keine Ansprüche, da diese die Wohnkosten bereits abdecken. Transferleistungen sind:

  • Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Verletztengeld (SGB II)
  • Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Zudem besteht gemäß §21 WoGG kein Anspruch auf Wohngeld, wenn dieses weniger als zehn Euro monatlich betragen würde.
Achtung

Wenn du wegen der Zahlung von Transferleistungen kein Wohngeld beziehen kannst, bist du auch dann noch ausgeschlossen, wenn du aufgrund einer Sanktion die Sozialleistung für einen gewissen Zeitraum nicht ausgezahlt bekommst.

Ob du jedoch eine Transferleistung oder aber Wohngeld beantragst, bleibt in der Regel dir überlassen. Reicht jedoch das eigene Einkommen plus Wohngeld, um eine Bedürftigkeit abzuwenden, fällt dieses Wahlrecht weg. In diesem Fall musst du das Wohngeld anstatt einer Transferleistung beantragen.

Können Ausländer Wohngeld beantragen?

Ausländer sind in Deutschland wohngeldberechtigt, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten. Ihr Aufenthaltstitel ist davon weitestgehend unabhängig (§ 3 Abs. 5 WoGG). Nicht wohngeldberechtigt sind hingegen zum Beispiel Streitkräfte der NATO oder Diplomaten.

Anspruch auf Wohngeld für 2024: Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?

Wohngeld, eine junge Frau sitzt mit einem Kleinkind auf dem Schoß vor einem Laptop in der Küche und blickt auf ein Dokument, Foto: iStock/svetikd
Ist das Einkommen niedrig aber die Wohnkosten sehr hoch, kommen viele Bürger an ihre finanziellen Grenzen. Doch der Staat unterstützt unter Umständen Haushalte mit Wohngeld. Foto: iStock/svetikd

Ob du wohngeldberechtigt bist, hängt mit dem Gesamteinkommen zusammen. Überschreitet es eine regional definierte Grenze, wird der Antrag abgewiesen. Das höchstzulässige Gesamteinkommen variiert je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe: Je höher die Miete in einer Region üblicherweise ist, desto höher darf das Gesamteinkommen sein.

Das Gesamteinkommen setzt sich aus der Summe aller Jahreseinkommen der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder zusammen. Kindergeld und Kinderzuschläge werden nicht dazugezählt.

Außerdem gibt es folgende Abzüge und Freibeträge:
10 Prozent vom Einkommen wenn im Bewilligungszeitraum Einkommenssteuer, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten sind
1.800 Euro für jedes Haushaltsmitglied mit Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent oder unter 100 Prozent, wenn eine häusliche Kurzzeitpflege oder eine teilstationäre Pflege notwendig ist.
Maximal 1.200 Euro Freibetrag in Höhe der Einnahmen eines Kindes unter 25 aus Erwerbstätigkeit
Freibetrag für alleinerziehende Eltern von 1.320 Euro, sofern mindestens eines der Kinder noch keine 18 Jahre alt ist
Unterhaltszahlungen, sofern eine Unterhaltspflicht besteht
Bis zu 480 Euro für regelmäßige Geld- oder Sachleistungen beispielsweise von gemeinnützigen Organisationen oder natürlichen Personen

Wie hoch ist das Wohngeld für 2024 maximal?

Die maximale Höhe des Wohngeldes bestimmt sich über die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die jeweilige Mietstufe der Gemeinde. Die Mietstufen richten sich nach der Durchschnittsmiete in Deutschland. Seit Januar 2020 gibt es statt 6 nunmehr 7 Mietstufen. Stufe I und II liegen unter dem deutschen Mietdurchschnitt, Stufe III ist der Durchschnitt. Die Stufen IV, V, VI und VII weisen eine Miete über dem deutschen Durchschnitt auf. Je nachdem, in welcher Mietstufe die Gemeinde des Antragsstellers eingeordnet wird, gibt es gestaffelte Höchstbeträge für den Wohngeldbetrag.

Download

Je nach Gemeinde gilt eine unterschiedliche Mietstufe. Lade dir hier eine aktuelle Liste der Mietstufen nach Ländern kostenfrei herunter.

CO2-Komponente als Teil des Wohngeldes für 2024

Zudem ist seit Anfang 2022 eine CO2-Komponente Teil des Wohngeldes, welches sich dadurch dynamisch erhöht. Die Anpassung orientiert sich an der Miet- und Einkommensentwicklung und findet alle zwei Jahre statt.

Wohngeldtabelle für 2024: Maximales Gesamteinkommen und Höchstbetrag

Download

Wohngeldtabelle für 2024: So viel Wohngeld bekommst du

Das Wohngeld wird abhängig von der Haushaltsgröße, der Mietstufe sowie dem Gesamteinkommen gezahlt. Hol dir deine kostenfreie Übersicht für das Jahr 2024.

Jetzt Wohngeldtabelle für 2024 herunterladen

Anzahl der Mitglieder im HaushaltMietstufe Grenze des monatlichen Gesamteinkommens 2024 in Euro Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente in Euro
1I
II
III
IV
V
VI
VII
 1.372
1.405
1.435
1.466
1.492
1.516
1.542
 476,60
521,60
567,20
620,60
669,60
720,60
780,60
2I
II
III
IV
V
VI
VII
 1.854
1.896
1.936
1.976
2.009
2.041
2.074
 587,40
641,40
697,40
762,40
821,40
883,40
955,40
3I
II
III
IV
V
VI
VII
 2.316
2.365
2.411
2.458
2.497
2.534
2.572
 700,80
763,80
830,80
907,80
977,80
1.052,80
1.136,80
4I
II
III
IV
V
VI
VII
 3.132
3.197
3.256
3.318
3.370
3.419
3.470
 816,20
891,20
969,20
1.057,20
1.141,20
1.227,20
1.327,20
5I
II
III
IV
V
VI
VII
 3.598
3.668
3.733
3.801
3.857
3.911
3.966
 931,60
1.016,60
1.105,60
1.208,60
1.302,60
1.401,60
1.515,60
6I
II
III
IV
V
VI
VII
 4.063
4.550
4.206
4.694
4.336
4.395
4.453
 943
1.139
1.240
1.355
1.459
1.577
1.705

 

Wie wird das Wohngeld 2024 berechnet?

Viele stellen sich beim Wohngeld die Frage, wie viele Quadratmeter pro Person es sein dürfen, wie groß die Wohnung beim Wohngeld generell sein darf und ob die Wohnungsgröße überhaupt eine Rolle spielt? Die Antwort ist erstmal nein. Dies liegt an bestimmten Konditionen: 

  • Der Anspruch hängt zunächst einmal von anderen Voraussetzungen wie dem Jahreseinkommen des Haushalts ab. 
  • Die anrechenbare Höchstmiete ist zwar gedeckelt, die Wohnfläche pro Person ist beim Wohngeld allerdings nicht relevant.

Die Höhe des Wohngeldes orientiert sich an der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen, der Miete und sonstigen Belastungen.

Formel

Berechnet wird es mit folgender Formel: 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) · Y) Euro

  • M = monatliche Miete beziehungsweise monatliche Belastung
  • Y = monatliches Gesamteinkommen des Haushalts
  • a, b und c sind nach der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder unterschiedliche Werte, welche sich aus der Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) des Wohngeldgesetzes (WoGG) ergeben.

Welche Regelungen gelten für Schüler, Auszubildende und Studenten?

In Bezug auf das Wohngeld gelten für Schüler, Auszubildende und Studenten besondere Regelungen. Grundsätzlich gilt: Sobald ein Studiengang oder eine Ausbildung förderungsfähig ist, kannst du kein Wohngeld beantragen – selbst wenn der Antrag auf BAföG oder BAB für die betroffene Person abgelehnt wurde.

Wann haben Studenten Anspruch auf Wohngeld?

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du auch als Student Anspruch auf Wohngeld für 2024. Das ist bei Studenten dann der Fall, wenn:

  • sie die Altersgrenze von 30 Jahren (bei Masterstudiengängen 35 Jahre) erreichen und somit keinen Anspruch auf BAföG mehr haben
  • sie ohne wichtigen Grund die Fachrichtung nach Beginn des vierten Semesters wechseln und so keinen BAföG-Anspruch mehr haben
  • sie ein Urlaubssemester einlegen
  • sie einen nicht staatlich anerkannten Ausbildungsweg wählen
  • sie das Studium nur in Teilzeit betreiben
  • sie ein Zweitstudium absolvieren
  • das BAföG ausschließlich als Bankdarlehen gewährt wird

Welche formellen Voraussetzungen gelten für Studenten?

Wohngeld kannst du nur dann beantragen, wenn zuvor ein BAföG-Antrag gestellt wurde, da nur das Amt für Ausbildungsförderung feststellen kann, ob ein BAföG-Anspruch besteht. Für deinen BAföG-Antrag musst du eine Ablehnung erhalten und die Gründe dürfen nicht in deinen oder den Einkommensverhältnissen deiner Eltern oder deines Lebenspartners liegen.

Was ist, wenn im Haushalt des Studenten weitere Personen leben?

Wohnen in einem Haushalt noch weitere Personen, kann dann ein Anspruch auf Wohngeld entstehen, wenn mindestens ein Haushaltsmitglied wohngeldberechtigt ist. Einzige Voraussetzung für den Wohngeldanspruch des gesamten Haushaltes ist, dass ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen dem Wohngeldberechtigten und dem Studenten besteht.

Gibt es Wohngeld für mein WG-Zimmer?

Wohnst du in einer WG, wird jeder WG-Mitbewohner beim Wohngeld vom Gesetzgeber als eigenständiger Haushalt betrachtet, womit der Anspruch auf Wohngeld für den gesamten Haushalt entfällt. Ist in diesem Fall jemand wohngeldberechtigt, werden die übrigen Mitbewohner bei der Wohngeldberechnung nicht berücksichtigt.

Wo beantrage ich Wohngeld für 2024?

Die Zuständigkeit für Wohngeldanträge variiert je nach Gemeinde und Stadt. Meist ist dies über die jeweilige Webseite der Kommune in Erfahrung zu bringen, dort findest du auch alle Infos zur Antragstellung. In Nürnberg beispielsweise reichst du beim Sozialamt deine Antragsformulare ein.

Wohngeld für 2024 beantragen: Welche Unterlagen brauche ich?

Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Nachweise bei der Wohngeldbehörde miteinzureichen:

  • Einkommens- und Verdienstbescheinigung (zum Beispiel: Lohnabrechnung, Rentenbescheid, bei Selbstständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, letzter Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur über Arbeitslosengeld I)

für den Mietzuschuss:


für den Lastenzuschuss:

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug)
  • Nachweis über etwaige Kredite
  • Wohnflächenberechnung
  • Hausgeldabrechnung und Grundabgabenbescheid
Download

Checkliste für den Wohngeldantrag

Mit unserer Checkliste vergisst du nichst – diese Dokumente brauchst du für den Wohngeldantrag:

Jetzt Checkliste zum Wohngeld als PDF herunterladen

Als Antragsteller bist du verpflichtet, umfassende und richtige Angaben zur Höhe der Miete beziehungsweise der Belastungen und zum Einkommen zu machen.

Ist der Wohngeld- oder Lastenzuschussantrag eingereicht, dauert es in der Regel drei bis sechs Wochen, bis eine Entscheidung darüber gefallen ist.

Info

Rückwirkender Antrag auf Wohngeld

Den Antrag kannst du auch stellen, wenn sich die zu berücksichtigende Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht (§ 27 WoGG) oder eine beantragte Transferleistung wie Hartz IV abgelehnt wurde. Den Antrag musst du bis zum Ablauf des folgenden Monats einreichen.

Wie lang wird Wohngeld gezahlt?

Bei einem positiven Wohngeldbescheid beläuft sich der Bewilligungszeitraum für das Wohngeld in der Regel auf zwölf Monate. Danach musst du einen neuen Antrag stellen.

Achtung

Meldepflicht bei veränderten Lebensverhältnissen

Wenn du Wohngeld beziehst, müssen alle bezugsrelevanten Änderungen der Lebensverhältnisse rechtzeitig angezeigt werden. Das kann beispielsweise bei einem Umzug der Fall sein oder weil ein weiteres Kind hinzukommt. Wer die Veränderung nicht meldet und dadurch mehr Geld kassiert, als ihm eigentlich zusteht, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro und der Einstellung der Zahlungen rechnen.

Weitere Fragen zum Antrag auf Wohngeld für 2024

Für wen ist das Wohngeld in Deutschland gedacht?

Das Wohngeld in Deutschland ist für einkommensschwache Haushalte gedacht, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Probleme haben, ihre Wohnkosten zu tragen. Es richtet sich sowohl an Mieter als auch an Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum und soll sicherstellen, dass diese Haushalte angemessenen Wohnraum finanzieren können.

Wie wird das Wohngeld in Deutschland berechnet?

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt in Deutschland auf Grundlage verschiedener Faktoren, darunter die Höhe des Einkommens, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Wohnkosten und die Miete bzw. Belastung des selbstgenutzten Wohneigentums.

Wo und wie kann man in Deutschland Wohngeld beantragen?

In Deutschland kannst du Wohngeld bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragen, die oft Teil der örtlichen Ämter für Wohnungswesen oder in Sozialämtern integriert ist. Der Antrag auf Wohngeld ist schriftlich einzureichen und erfordert die Angabe verschiedener persönlicher und finanzieller Informationen.

Andreas Steger20.03.2024

Ihre Meinung zählt

(37)
3.9 von 5 Sternen
5 Sterne
 
21
4 Sterne
 
7
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
3
1 Stern
 
6
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

31 Kommentare

Petra am 19.04.2023 08:53

Frage: Bekommt man als Rentner im EU Ausland auch Wohngeld?

1261€ Rente, zwei Personen, 500€ Miete

auf Kommentar antworten

Elachhab Mibarka am 04.01.2023 16:56

Ich will kein Wohngeld von Stadt haben

Ich nur eine kleine günstige Wohnung habe.Mit freundlichen Grüßen.

Elachhab Mibarka

auf Kommentar antworten

Hacki am 01.01.2023 20:35

Zählt ein Gartengrundstück auch zum Vermögen?

auf Kommentar antworten

Günther Strauß am 10.12.2022 13:30

ich wohne in München billigste Stadt Deutschlands bekomm 1258,70 Euro Brutto Rente davon gehen ab 220 Euro Karnkengeldzuschuß 70 Euro Telekom 18.50 Zwangsabgabe für TV 110 Euro Heizkosten meine Frau bekommt 986,37 Euro Rente netto davon gehen ab 110 Euro Heizkosten habe die Kosten anteilig geteilt 57,50 Stromkosten können wir da Wohngeld oder Heizkostenzuschuß beantragen ? die Miete beträgt 780 Euro kalt

auf Kommentar antworten

fred groth am 03.12.2022 15:22

wohngeldstelle marzahn -hellersdorf muss wohl sparen. ich habe alle nötigen formulare bei der antragstellung eingereicht. mietvertrag , letzte betriebskosten abrechnung . renten bescheid . in meiner wohnung lebt noch ein mitbewohner mit erlaubnis der vermieter ., er selbst hat keinen wohngeldantrag gestellt , sodass nur meine angaben herangezogen werden zur berechnung . seinen mietanteil für ein zimmer zahlt er mir bar . ich überweise die volle miete an den verwalter . das scheint die sachbearbeiter zu überfordern . nur weil mein mietvertrag angeblich nie eingegangen ist verzögert sich alles . so kann mann leute auch kirre machen ..

auf Kommentar antworten

kiwi am 05.11.2022 11:50

das ist ein Wohngeldverhinderungsgesetz

auf Kommentar antworten

Peter2404 am 03.11.2022 04:23

Warum kommt 72458 Albstadt nicht??Ich verdiene 1190Euro zahle 530 kalt wir haben Fusbodenheizung da geht nicht viel mit zurückdrehen ich habe noch einen Kredit mit 260,00Euro brauche zur Arbeitsstelle Bus/Bahn oder Auto 1 Strecke ca.30km diverse Versicherung wäre nett wenn Sie sich zurück melden.Lg

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 03.11.2022 10:47

Hallo Peter,

um Albstadt in unserem Wohngeldrechner zu finden, müssen Sie nur die Stadt direkt eingeben.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Spandauer44 am 10.10.2022 04:36

Beispiel: Frau Rente 558,00 Mann Rente 860,00 zusammen also rund 1420,00 EUR . Miete 450,00 EUR. Strom 113,00 EUR

Internet 44,99 EUR Nebenkosten 175,00 EUR Versicherung 15,00 EUR, Handys zusammen 15,00 EUR Fahrkarten 108,00 EUR verbleiben zum Leben im Monat rund 500,00 . für 2 Personen 500,00 EUR, das soll mir mal einer vormachen, bei diesen Preisen ! Es wird kein Alkohol und auch keine Tabakwaren gekauft , Nichtraucher und Antialkoholiker!

Wohngeldnatrag wurde vom Rathaus Spandau abgelehnt!

auf Kommentar antworten

kiwi am 05.11.2022 11:59

aber für 200 milliarden Waffen kaufen, das geht.

oder die Industrie vollstopfen geht auch.

alle Rentner und Hilfsbedürftige sollten sich zum Aufwärmen vor den Bundestag stellen. mit schild: Ich friere. oder ich hab Hunger.

Oder vor großen Firmen hinstellen.

Aufwärmen in der deutschen oder Commerzbank oder bei mb, oder Bmw.

das ist ne option


Krümel am 10.10.2022 14:21

Hallo Spandauer44,

ich lebe alleinerziehend mit zwei Teenagern. Umgerechnet gebe ich für jeden von uns durchschnittlich € 230,-/Monat zum Leben aus. Dabei muss man berücksichtigen, dass Teenager einen höheren Bedarf an Kosten zum Leben haben, z.B. durch Körperwachstum. Wir bekommen Wohngeld, haben trotzdem nur € 230,- zum Leben/Person. (Für "Luxus" wie Versicherungsgebühren oder Fahrkarten ist Wohngeld sowieso nicht zuständig.) Allerdings muss man bei uns berücksichtigen, dass wir mit Wohngeld die Leistungen der Tafel nutzen dürfen, was unsere Ausgaben für Lebensmittel ein wenig schmälert. Ohne die Lebensmittel von der Tafel würde ich wahrscheinlich tatsächlich auf € 250,-/Person zum Leben kommen. Aber ich gebe zu, dass es nicht leicht ist, damit auszukommen, wenn man einen höheren Lebensstandard gewöhnt war. Ich sehe beim Einkaufen deutlich, dass andere Menschen kostenintensiver einkaufen. Beispiele zum sparen: TK- Gemüse ist im kg-Preis günstiger als frisches Gemüse. Vegane oder vegetarische Brotaufstriche selbst herstellen ist günstiger als Wurst und Käse zu kaufen. Ein Mal im Monat Brote und Brötchen backen (und dann alles einfrieren, nach Bedarf auftauen), ist günstiger als Brot und Brötchen zu kaufen. Und wenn schon gekauft: Aufbackbrötchen vom Discounter sind wesentlich günstiger als Brötchen vom Bäcker. Kleidung aus der Kleiderkammer oder vom Flohmarkt ist günstiger als Neuware.

Bei vielen dieser Sparpunkte kommt dazu, dass die günstigeren Varianten meistens auch nachhaltiger sind, was widerum gut für alle ist.

Marita am 10.09.2022 21:18

Hallo,

ich bin Rentnerin und bekomme 1104 € Rente!Wohne in einem Mietbungalow von 58 m² und bezahle monatlich,nach einer Erhöhung, 470,- € Miete,191,- € Gas und noch 60,- Strom (alter Vertrag der im Nov. ausläuft)!Dazu kommen ja noch die anderen monatlichen Ausgaben!

Meine Frage:Bin ich berechtigt,Wohngeld zu beantragen?

Danke für eine Antwort!

auf Kommentar antworten

Andtea am 31.08.2022 11:41

Hallo mein Sohn wurde nach der Ausbildung nicht übernommen und arbeitslos. Wohnt bei mir im eigen Haus. Kann er einen sog. Lastenausgleich erhalten ?

auf Kommentar antworten

gabi am 19.07.2022 12:24

Es fehlt Wohngeld für Hauseigentümer

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 20.07.2022 13:03

Hallo Gabi,

danke für den Hinweis. Wir werden das prüfen und gegebenfalls ergänzen.

Beste Grüße

Ihre immowelt Redaktion


immowelt Redaktion am 25.07.2022 11:59

Hallo Gabi,

im Text ist das Wohngeld für Eigentümer enthalten. Der Gesetzgeber spricht hierbei jedoch nicht von Wohngeld, sondern von einem Lastenzuschuss.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Beste Grüße

deine immowelt Redaktion

idaira.liz2@gmail.com am 05.07.2022 19:53

Hallo, ich habe die Arbeit verlassen, ein Restaurant (weil ich ein besseres gefunden habe), das ich am 15. Juli beginne. Ich war schon müde, ich hatte keine Zeit für mich oder so und abgesehen davon, dass das Restaurant die Zeitpläne auch nicht eingehalten hat, habe ich insgesamt mehr Stunden gearbeitet, als in meinem Vertrag stand (den sie mir seitdem nicht bezahlt haben). Ich bekam immer das gleiche Gehalt) und es gab sogar Tage, an denen ich keine Pause, keine Ruhe hatte.

Als ich ihnen mitteilte, dass ich gehe, weil ich es nicht mehr aushalte, sagten sie mir, wenn du das Restaurant verlässt; Sie verlassen den Boden

Ich erkläre: Mein Partner und ich haben die Wohnung gefunden. Ich sagte dem Restaurant, dass wir eine Wohnung in der Nähe des Gigs gefunden hätten, da wir damals in einem Motel wohnten. Es stellt sich heraus, dass der Besitzer der Wohnung der Sohn eines Italieners war, der den Besitzer des Restaurants kannte (italienisches Restaurant, alle Italiener, außer mir). Was ist los? Da die Anwesenden nicht wussten, dass wir für die Bezahlung verantwortlich sind, haben sie den Vertrag auf den Namen des Restaurants gestellt. Sie zogen jeden Monat meine Miete ab und gaben mir den restlichen Teil meines Gehalts.

.

.

Darin stelle ich mich dem Chef und sage ihm: Entschuldigung, wir haben die Wohnung gefunden. Und er sagt mir: Die Wohnung gehört dem Restaurant, und wenn du das Restaurant verlässt, verlässt du die Wohnung.

.

.

Jetzt haben wir weder eine Wohnung noch genug Geld dafür. Wir haben mehr als 50 Apartments, Hotels, Motels usw.

Jetzt sind wir im Hotel, wo wir am Anfang waren. Wir haben 800€ für einen Monat bezahlt.

Und addieren Sie die Ausgaben für Essen usw.

Ich habe nichts in meinem Leben mehr in Schwung gebracht als die Wohnungssuche.

Wir haben nicht einmal Geld für die Kaution (Kaution), und außerdem müssen wir Ende dieses Monats weg (wer weiß wohin), da das Motel schließt (sie werden es verkaufen und abreißen, wie mir gesagt wurde).

Ich weiß nicht mehr WAS ich machen soll.

auf Kommentar antworten

Tulayy am 29.04.2022 22:00

Hallo

mein sohn ist in der Ausbildung und krieg ca 500€ Ausbildungsvergütung wir leben ( 5 Personen) in einer kleinen 3 zimmer whg mit 73 qm unter uns ist eine whg frei geworden die kalt miete beträgt 450 euro .Hat er Wohngeld Anspruch darf er die whg anmieten?

auf Kommentar antworten

oswald am 11.04.2022 07:07

beziehe eine erwerbsunfaehigkeitsrente in hoehe von 1175,-euromeine miete ist 417 euro,strom,krankenkasse,rundfunk ,fernsehen, usw. bleben mir zum leben etwa 450 euro im monat uebrig,zum leben also essen etwa 200,-

auf Kommentar antworten

Flowrian am 08.05.2022 15:04

Bruder du bist einfach reich mit der Rente Wohngeld kannst du vergessen. Meine arme Mutter bekommt 500 Euro Rente und miete ist 500 Euro

Viola am 20.02.2022 17:23

Guten Tag, also ich verstehe die formel nicht.

Bin allein mit ALG1 von knapp 900€ und einer Warmmietbelastung von 464€ für 66m2,

gehe 01,06,23 auch noch in Altersrente, die auch nicht viel höher sein wird,

Lohnt es sich bis zur Rente Wohngeld zu beantragen? Alle Modell.Rechner sagen - kein Anspruch?

nun seh ich nicht mehr durch.

Danke füe eine Antwort

auf Kommentar antworten

Oskar am 15.02.2022 17:49

Hallo, kann mir jemand sagen wieviel Wohngeld mir zu steht habe ein Mini Joop und bekomme 550,-euro mus Miete bezahlen 350,- plus Nebenkosten 80

auf Kommentar antworten

ZuvielzumSterben am 08.02.2022 23:13

Ich bin EU voll Rentner, war zum Zeitpunkt dieser Feststellg Alleinerziehend. Im aussichtslosen Unterhaltskampf. Bei meinem damaligen Versuch Wohngeld zu erhalten wurde es mit dem Verweis abgelehnt das unsere Wohng zu groß sei. ( Welche privat vermietet ist. Nun haben sich d Marktsituation derartig verändert, das es mir unmöglich ist umzuziehen, da eine neue Bleibe unverhältnismäßig teurer käme,zzgl Umzugskst., statt hier 2/3 meiner EU Rente nur für Miete kalt zu zahlen. Doch anspruchsberechtigt werde ich niemals sein. Nach Abzug aller Kosten ( Gas / Strom, BK , Vers, ) bleiben mir noch € 200,- zum dahinsiechen. Und die Medikamente noch nicht inbegriffen, denn dafür habe ich auch zuviel ' Einkommen ' . Wie gerne möchte ich sterben, statt so zu existieren. Nur meine inzw Studierenden Ki halten mich ab.

Eigentum wäre schön und eine deutliche Erleichterung, hinsichtlich der aufgewendet Kosten die ebenso gut als Abtrag geleistet werden könnten. Aber dafür bin ich plötzlich nicht liquide genug. Lustig, gell? Und ich bin Schuldenfrei!

Mein Vermieter ist Millionär und hat nur durch meine Miete der verg 10J bereits ein Einfamilienhaus der gehobenen Klasse erwerben können ( € 525000,-) . Da fragt man sich ob die Politik tatsächlich arbeitet oder im Glashaus fabulieren, der Dinge die da kommen können. Denn Sie leben nicht von nur 200,- / Mo. Rücklage inbegriffen für etwaige Kosten. Lg

auf Kommentar antworten

Florian am 08.05.2022 15:23

Hör mal zu Me Lord Lady du darfst dich nicht beschweren wenn du gut leben kannst trotz Miete von 4.375€ im Monat ohne dafür zu arbeiten. Wohnst du in der Pyramide von Giza oder am Timesquare Manhattan im 200m² loft? Ich bekomme vom Jobcenter 598€ im monat bei miete 338 € für 30 qm. Rechne strom versicherung, monatskarte und Essen ab und du weiß warum ich mich schon 3 mal umbringen wollte. Ich bin 20 aber kann nichts lernen wegen extremen absoluten Tinnitus und 10 Jahre totaler Depression. Meine Mutter ist mit 57 alt und vom 6cm Krebs gezeichnet und muss sehen wie sie mit 500€ rente klarkommt bei 500€ miete. Meinen Vater habe ich nie gesehen eine Freundin hab ich noch nie gehabt. Seit 3 Jahren warte ich auf einen schmerzfreien Tod aber ich befürchte dass ich erst in 60 Jahren sterben werde. Freu dich an dem was du hast.

Alles gute

PS: Ja ich hasse auch Leute die Monopoly in echt spielen und mit Mieteinnahmen Geld in den Arsch geschoben bekommen. Wie schön wäre es das eigenheim oder gleich 3 Häuser bei Geburt zu erben dann muss man nie mehr arbeiten durch 5000€ passives Einkommen. Das Leben ist hart grausam und gemein und ohne Polizei hätte ich so manche Person ******* . In diesem Sinne

Halte durch


Nonsens am 09.09.2022 18:23

525.000€ : 10 Jahre : 12 Monate = 4.375€. Was für Einkommen muss man haben, um so eine Miete bezahlen zu können! Da fragt man sich, ob da einer rechnen kann. Lg

Abdul am 01.02.2022 01:26

Hallo guten Tag

Ich arbeite Vollzeit und bekomme ich Wohngeld wenn ich eine Minijobs habe dann

Wieniger Geld

Mit freundlichen Grüßen

Mohammadi

auf Kommentar antworten

Nathaly1992 am 25.01.2022 20:57

Hallo.

Ich bin Alleinerziehende und bekomme nur Betreuungs– und Kindesunterhalt. Zählt das als Einkommen? Wenn ja kann ich Wohngeld beantragen wenn beides zusammen 1600€ ergeben?

auf Kommentar antworten

Spandauer44 am 10.10.2022 04:50

ich denke nein, Einkommen ist zu hoch

tamir Amon am 26.11.2021 13:00

Ich habe mehr als 60,000 Euro Kapital(nicht viel mehr) ,aber meine Rente ist nur 300 Euro Monatlich !!,Bekomme Ich trotzdem Wohngeld ??,Danke.

auf Kommentar antworten

leprottina am 30.03.2022 17:39

Hallo Tamir Amon,

die Antwort der Immowelt-Redaktion ist nur zum Teil richtig.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Vermögen und Altersvorsorge. Dienen die 60.000,-- EUR an "Kapital" nachweislich der Altersvorsorge, dürfen diese gar nicht angerechnet werden, dann ist es nämlich kein Vermögen, sondern Altersvorsorge. Hinzu kommt Dein Status. Bist Du selbständig tätig, dann sind wesentlich höhere Beiträge für die Altersvorsorge in unterschiedlichen Altersvorsorge-Produkten geschützt, derzeit 8.000,-- EUR pro Jahr der Selbständigkeit. Bei 20 Jahren Selbständigkeit sind dies 160.000 EUR an geschützter Altersvorsorge. Ist jedoch Dein Kapital von 60.000 EUR kurzfristig verfügbar (mithin Vermögen), dann darfst Du dieses dennoch behalten, da 60.000 EUR für das 1. Haushaltsmitglied als geschützt gelten, für jedes weitere Haushaltsmitglied sind 30.000 EUR an Vermögen (nicht Altersvorsorge) geschützt. Zum Teil gehen Urteile jedoch von noch höheren Vermögens-Beträgen aus. Viel Erfolg! Leprottoina


immowelt redaktion am 26.11.2021 13:15

Hallo tamir Amon,

Die Voraussetzungen, um Wohngeld beantragen zu können hat der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die Wohngeldstelle, die es in jeder Gemeinde oder Stadt gibt, entscheidet darüber, ob bei einem Antragsteller diese Voraussetzungen gegeben sind und ein Wohngeldanspruch besteht.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Torsten am 10.08.2021 14:39

Hallo,

Verstehe ich das richtig, das für die Berechnung des Wohngeldes, kein Vermögen,Immobilien, Mieteinahmen oder erhaltener Unterhalt für die Berechnung zu Grunde gelegt werden?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 11.08.2021 08:34

Hallo Torsten,

für die Berechnung des Wohngelds gibt es Freigrenzen, die nicht überschritten werden dürfen: Das erste Haushaltsmitglied darf nicht mehr als 60.000 Euro besitzen, jedes weitere nicht mehr als 30.000 Euro. Werden diese Freigrenzen überschritten, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Dakkash am 24.06.2021 18:18

Hallo,

Ich bekomme 1.380 netto und die Kindern bekommen 370 E , bekomme ich Wohngeld?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.06.2021 14:24

Hallo Dakkash,

einen tatsächlich gewährten Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde verbindlich errechnen. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Falls Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, empfehlen wir Ihnen den Wohngeldrechner der Bundesregierung zu nutzen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

FRAUSCHMIDT am 24.06.2021 15:04

Hallo,

mein Freund ist Selbständig. Zurzeit hat er Schwierigkeiten. Ich habe den Antrag auf Wohngeld gestellt, wurde leider abgelehnt. Bei Selbstständigkeit zählt leider keine RV und KV. Für SV zahlt er monatlich fast 1. 500,00 Euro (fest Preis, gesetzliche pflichtige Versicherungen). Sein Gewinn beträgt 2.000,00 Euro monatlich, minus Sozialversicherungen (RV und KV), bekommt er 500,00 Euro monatlich. Für Wohngeldstelle beträgt seine Einkomme 2.000,00 Euro . Aber das handelt sich um Bruttoeinkomme. Ich bitte um Hilfe, id das alles richtig ist.

LG Frau Schmidt

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.06.2021 14:33

Hallo Frau Schmidt,

für die Berechnung der Einkünfte ist der Gewinn maßgeblich. Versicherungen werden hierbei nicht berücksichtigt.Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Yabalioglu am 06.05.2021 23:42

Hallo

Wir bekommen Wohngeld und bezahlen für die Miete 468€ in zwei Monaten ziehen wir in die neue Wohnung die wir mit Kredit gekauft haben für dort zahlen wir 1.150€ und + Nebenkosten 300€ Wir sind 5 Person mit drei Kindern wie hoch muss der Einkommen sein damit wir Wohngeld bekommen können und muss man sagen das man eine Wohnung gekauft hat und umzieht oder gleich neu beantragen

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 07.05.2021 08:11

Hallo Yabalioglu ,

wer Wohngeld bezieht muss Änderungen immer unverzüglich bei der zuständigen Wohngeldbehörde angeben. Dann wird der Anspruch unter den neuen Voraussetzungen erneut geprüft. Die Frage nach dem maximalen Einkommen können wir nicht beantworten, weil da mehrere Faktoren eine Rolle spielen, die wir aus der Ferne nicht beurteilen können.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Wolfgang Vorck am 01.05.2021 12:02

Bei einem Rentenbruttoeinkommen von monatlich 1192 Euro und einer Kaltmiete von 480 Euro in Mietstufe 5 für Kiel so sowie einer Heizkostenpauschale von 91 Euro bekomme ich dann wieviel Wohngeld?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 05.05.2021 08:28

Hallo Wolfgang Vorck,

das können wir Ihnen nicht genau beantworten, da zur Berechnung noch weitere Faktoren hinzukommen. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses erfahren sie von der zuständigen Wohngeldbehörde.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Ivo am 07.04.2021 10:11

Hallo ich fest angestellt mit monatlich 2500 netto Einkommen. Und meine Lebens Partnerin mit 4 Kinder due allein erziehind ist bekommt nur unterhalt vom Amt. Kind 6-7-9-10 Jahren. Die kalt mieten betragen hier in Koblenz für passende wohnungen mit 100 qm ab 800 Euro kalt Miete. Da meine Lebens Partnerin krank ist und sie 100 km von mir entfernt wohnt. Wollte ich mit ihr hier zusammen ziehen.

Jetzt würden wir gerne wissen ob und wieviel wir noch an Geld bekommen würden. Wir bekommen nie eine Auskunft. Wir müssen immer erst ein Mietvertrag haben. Aber wenn wir einen haben und kein Geld extra bekommen könnten wir nicht alles richtig zahlen.

Kann man nicht vorher ungefähr ausrechnen lassen wenn man sagt um durchnitt kosten die Wohnungen 800-900 Euro kalt.

Ob man 0 Euro bekommt oder ob man ungefähr was sagen kann. Damit man auch ne Wohnung holen jann mit Sicherheit?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 07.04.2021 14:31

Hallo Ivo,

haben Sie es schon mit der Formel hier im Kapitel "Wie wird das Wohngeld berechnet" versucht?

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Theo am 16.03.2021 12:58

Hallo,

mein Bruder (82 Jahre Pflegegrad 3) musste aus gesundheitlichen Gründen,direkt vom Krankenhaus in ein Heim eingewiesen werden.Der Heimplatz kostet 1850 €, seine Rente beträgt 1659 €.Er hat kein

weiteres Eigenkapital oder Vermögen.Kann ich trotzdem Wohngeld beantragen und erhalten?

Denn die monatliche Differenz von 190 € kann ich nicht aufbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Theo

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 17.03.2021 08:13

Hallo Theo,

aus der Ferne können wir das nicht beurteilen, da die Bewilligung und Berechnung von Wohngeld von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt. Wir raten Ihnen den Wohngeldantrag zu stellen und abzuwarten, ob er positiv beschieden wird.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Hanni am 10.03.2021 19:59

Hallo,

ich muss aus gesundheitlichen Gründen in eine neue Wohnung ziehen. Meine Rente beträgt 850€. Wie hoch darf die max. Miete sein, um Wohngeld zu erhalten.

auf Kommentar antworten

Maili am 18.02.2021 13:37

Hallo,

ich lebe in einer Mietwohnung. Meine älteste Tochter (18, 11. Klasse) lebt dauerhaft bei mir und ist auch bei mir gemeldet. Für meine beiden jüngeren Kinder, sind mein Noch-Mann und ich gemeinsam Sorgeberechtigt und wir teilen uns auch auf den Unterhalt. Die beiden Kinder sind immer 14 Tage bei mir, dann 14 Tage beim Kindsvater im Wechsel. Gemeldet sind beide Kinder aber beim Vater. Sie mit einem Zweitwohnsitz auch bei mir anzumelden, würde Steuern für den Zweitwohnsitz bedeuten, macht also keinen Sinn. Da die Kinder die Hälfte der Zeit aber ja auch bei mir sind, benötigen sie ja ebenfalls ein Zimmer, was bei der Anmietung der Wohnung berücksichtigt werden musst. Kann ich auch die beiden jüngeren Kinder bei dem Wohngeldantrag angeben, obwohl sie nicht hier gemeldet sind?

Beste Grüße

Maili

auf Kommentar antworten

Tanja am 04.02.2021 12:44

Hallo ich habe da mal eine frage?

Ich bekomme 770 Euro Rente +219 Euro Kindergeld mein Sohn ist 20 Jahre und in der Ausbildung ist zwar bei mir gemeldet wohnt aber nicht beim sondern bei seiner freundin. Er kommt 1bis 2 maximal monat nur seine post holen. Er hat gesagt das ich das Kindergeld für die Miete nehmen soll. Jetzt zumeiner frage : muss ichmeinen Sohn bei dem wohngeldantrag angeben ? Das Kindergeld läuft aus in diesem Jahr wenn er mit der Ausbildung fertig ist im Juni . LG Tanja

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 05.02.2021 09:25

Hallo Tanja,

ist der Sohn bei Ihnen gemeldet, dann muss er im Wohngeldantrag angegeben werden. Das trifft auch auf sein Ausbildungsgehalt zu, welches mit angegeben werden muss.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Eva am 07.01.2021 15:47

Hallo,

bei der Berechnungstabelle ist mir nicht klar, was ich angeben soll auf der ersten Seite. Wir sind nun Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches allerdings in 2 Wohnungen( ohne eigene Zähleruhren und Stromkreisläufe) aufgeteilt würde. In der einen Wohnung wohnen meine Eltern, die auch Miete zahlen und die 2. bewohnen wir selbst.

Gebe ich da unter Punkt1.2 Bewohner einer Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus an? Und dann nur die von uns bewohnte Wohnfläche unter Punkt1.5? Und sind meine Eltern in dem Fall auch Haushaltsmitglieder unter Punkt1.3?

auf Kommentar antworten

Jörg Kraus am 14.01.2021 16:59

Hallo,

Sie dürften den falschen Vordruck erwischt haben. Und zwar brauchen Sie einen Antrag auf Lastenzuschuss. Sie haben wohl einen Antrag auf Mietzuschuss vorliegen. Den gibt es aber in der Form nur für Eigentümer, deren Haus mehr als 2 Wohnungen hat.

Auf dem Antrag für Lastenzuschuss kreuzen Sie einfach nur "Eigentümer " an. Die Quadratmeter, die Sie nicht selbst bewohnen, werden im Antrag abgefragt und entsprechend bei der Berechnung Ihrer Hauslasten anteilig abgezogen.

Ob Sie Ihre Eltern als Personen auch eintragen müssen, hängt davon ab, ob sie zusammen wohnen und wirtschaften. Da Sie aber 2 aufgeteilte Wohnungen haben, vermute ich mal, dass Sie nicht zusammen wirtschaften. Je nach Einkommen hätten Ihre Eltern als Mieter einen separaten Wohngeldanspruch.

LG

Jörg Kraus

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.