Zweitwohnsitz anmelden: Was ist ein erster und zweiter Wohnsitz und welche Kosten fallen bei der Anmeldung an?

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Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine zweite Wohnung bezieht, muss diesen Zweitwohnsitz anmelden. Doch welche Kosten fallen bei der Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes an und ab wann musst du diesen anmelden? Wer die gesetzliche Frist versäumt, muss mit Strafen rechnen. Wir erklären dir alles rund um den Erstwohnsitz sowie Nebenwohnsitz und was eigentlich ein „Studienort“ genau ist.

Wann ist ein Zweitwohnsitz ein Zweitwohnsitz?

Zweitwohnsitz anmelden, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Foto: antonioguillem / stock.adobe.com
Wenn der Zweitwohnsitz nicht oder zu spät angemeldet wird, drohen zum Teil hohe Bußgelder. Betroffene sollten sich deshalb unbedingt frühzeitig über Regeln und Fristen informieren. Foto: antonioguillem / stock.adobe.com

Als Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz gilt eine Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist. Das bedeutet, die Zweitwohnung ist nicht dein Lebensmittelpunkt und dort wird nicht die meiste Zeit der Freizeit verbracht.  Man kann demnach auch mehrere Zweitwohnungen haben.

Für die Definition einer Zweitwohnung ist meist auch die Definition von Wohnraum relevant. Diese Definition ist nicht einheitlich geregelt. Manche Kommunen verstehen unter Wohnraum jeden umschlossenen Raum, der zum Schlafen genutzt werden kann. Sogar Garten- und Blockhütten oder Dauer-Campingplätze gelten in manchen Gemeinden als Zweitwohnsitz. In anderen Städten gilt die Nebenwohnung erst als solche, wenn sie über eine Kochnische und Bad verfügt. Was in der jeweiligen Stadt der Fall ist, steht in den entsprechenden Satzungen und kann im Zweifel bei der jeweiligen Behörde erfragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptwohnsitz, Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz?

  1. Hauptwohnsitz/Erstwohnsitz: Der Haupt- und Erstwohnsitz ist im Prinzip das Gleiche, hierbei handelt es sich nur um zwei unterschiedliche Ausdrücke zur Beschreibung des Haupt- bzw. Erstwohnsitzes. Der Hauptwohnsitz ist immer der Ort, an dem sich dein Lebensmittelpunkt abspielt.
  2. Zweitwohnsitz: Der Zweitwohnsitz wird auch häufig Nebenwohnung genannt und ist der Ort, an dem du dich zwar aufhältst, der aber nicht dein Lebensmittelpunkt ist. Wenn du beispielsweise während der Woche zur Arbeit pendelst und dir an diesem Ort eine zweite Wohnung zulegst, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz.
Info

Wichtig: Wo liegt der Lebensmittelpunkt?
Es ist durchaus möglich, mehr Zeit in seinem Zweitwohnsitz als im Hauptwohnsitz zu verbringen. Beispielsweise als Pendler, wenn man unter der Woche in einer Nebenwohnung lebt und am Wochenende zum „richtigen“ Wohnort, dem Erstwohnsitz, zurückkehrt. Wichtig ist hierbei immer zu betrachten, wo der Lebensmittelpunkt liegt – der sich im Laufe der Zeit natürlich auch verändern kann. Sollte dies eintreten, musst du deinen Erstwohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden.  

Ab wann muss ich die Zweitwohnung anmelden?

Eine Zweitwohnung muss angemeldet werden, wenn dort länger als 6 Monate gewohnt werden soll. Laut der Meldepflicht gemäß Bundesmeldegesetz muss man sich binnen der ersten 2 Wochen nach Bezug der Wohnung bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet haben. Dazu kann man sich über das Internetportal des Einwohnermeldeamts oder Bürgeramts meistens einen Termin geben lassen, um unnötig lange Wartezeiten zu verhindern. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.

Wo melde ich den Zweitwohnsitz an?

Wer eine Zweitwohnung anmelden will, muss sich an das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde wenden. Um Zeit zu sparen, kann bereits im Vorfeld das Anmeldeformular von der Webseite der Behörde heruntergeladen und ausgefüllt werden. Ansonsten gibt es die Formulare vor Ort.

Was braucht man zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes?

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde (beziehungsweise die der Kinder), Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
  • Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Zweitwohnung gemietet ist

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zweitwohnsitz anmelden

Ist für jeden ein Zweitwohnsitz in Deutschland erlaubt? Wo muss ich das anmelden?

Jeder Bürger in Deutschland hat das Recht auf einen zweiten Wohnsitz beziehungsweise beliebig viele Wohnsitze. Sofern du dir einen zweiten Wohnsitz zulegst, musst du diesen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt der entsprechenden Gemeinde anmelden.

Wenn man für wenige Monate einen Mietvertrag in einer anderen Stadt hat, muss man den als Zweitwohnsitz anmelden?

Wenn der Mietvertrag mehr als 6 Monate beträgt, muss diese Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet werden. Sobald ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten im Jahr in einer anderen Wohnung als dem Hauptwohnsitz geplant ist, gilt dieser gesetzlich als Nebenwohnsitz.

Ist die Anmeldung meiner Ferienwohnung als Nebenwohnsitz notwendig?

Die Ferienwohnung oder eine Datscha muss als Zweitwohnsitz angemeldet werden, sofern sie zur privaten Nutzung ständig oder zumindest 6 oder mehr Monate im Jahr selbst bewohnt wird.

Was passiert, wenn ich einen Erstwohnsitz im Ausland und einen Zweitwohnsitz in Deutschland habe?

Ein weiterer Wohnsitz im Ausland zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Deutschland zählt rechtlich nicht als Zweitwohnsitz. Nur wenn beide Wohnungen in Deutschland sind, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz. EU-Bürger müssen sich erst bei längerem Aufenthalt als 3 Monate in einem anderen EU-Land anmelden und entsprechend in Deutschland abmelden.

Als Student den Wohnsitz anmelden - Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?

Hierbei kommt es ganz auf den individuellen Fall an: Mietest du dir eine Wohnung oder ein Zimmer in deinem Studienort, lebst aber eigentlich noch bei deinen Eltern und hast dort auch deinen Lebensmittelpunkt, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz. Ziehst du hingegen offiziell bei deinen Eltern aus und kommst nur gelegentlich zurück in dein Elternhaus, solltest du deine neue Wohnung als Erstwohnsitz anmelden.

Was kostet die Anmeldung des Zweitwohnsitzes?

Je nach Gemeinde kann bei der Anmeldung zum Zweitwohnsitz eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig werden. Mehr als 10 Euro sind aber selten.
Nach der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes kommen oft noch Kosten in Form der Zweitwohnsitzsteuer auf den Nutzer zu. Wie hoch die Steuer ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Während Düsseldorf auf die Steuer verzichtet, erhebt Hamburg 8 Prozent und Berlin sogar 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.
Die Zweitwohnsitzsteuer muss jeder bezahlen, der eine zweite Wohnung in einer Stadt oder Gemeinde bezieht, die die Zweitwohnsitzsteuer verlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt. Die Steuer fällt auch an, wenn sich Erst- und Zweitwohnsitz in der gleichen Stadt befinden.

Wie verhält es sich mit einem Zweitwohnsitz und GEZ?

Muss ich für die Zweitwohnung Rundfunkgebühren bezahlen? Nein, für einen Zweitwohnsitz müssen keine doppelten GEZ Gebühren gezahlt werden. Dies ist einheitlich geregelt. Sofern du also für deine Hauptwohnung bereits Rundfunkgebühr bezahlst, kannst du die Befreiung der GEZ für deinen Zweitwohnsitz über ein Online-Formular beantragen. Dafür musst du lediglich einen Nachweis der Zahlung sowie die Meldebescheinigungen beider Wohnungen einreichen.

Zweitwohnsitz - ist das eine steuerliche doppelte Haushaltsführung?

Viele Kommunen erheben bei einem Zweitwohnsitz eine kommunale Aufwandssteuer, mit der du bei der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes rechnen solltest. Die Entscheidung für und ob eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, trifft die jeweilige Gemeinde selbst. Die Bemessungsgrundlage ist hierbei immer die jährliche Nettokaltmiete oder die Wohnfläche. Da die Zweitwohnungssteuer nicht einheitlich geregelt ist, können hier je nach Ort erhebliche Schwankungen auftreten. Am besten informierst du dich hierzu direkt bei der örtlichen Behörde, sodass du die Kosten im Vorhinein besser abschätzen kannst. Erfreulicherweise sind Studierende und Auszubildende ohne eigenes Einkommen meistens von der Zweitwohnsitzsteuer befreit.

Muss ich für die Arbeit einen Zweitwohnsitz anmelden?

Wenn du dir aus beruflichen Gründen einen 2. Wohnsitz zulegst, muss auch dieser angemeldet werden. Viele Pendler arbeiten unter der Woche an einem Ort und haben ihren Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort. Dennoch ist die Dienstwohnung auch für Pendler anzumelden.

Muss ich einen Zweitwohnsitz im Ausland anmelden?

Ein weiterer Wohnsitz im Ausland zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Deutschland zählt rechtlich nicht als Zweitwohnsitz. Nur wenn sich beide Wohnungen in Deutschland befinden, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz. EU-Bürger müssen sich erst bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in einem anderen EU-Land anmelden.

Kilian Treß02.02.2024

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50 Kommentare

Erica maunel am 06.03.2024 07:02

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Vanessa am 02.11.2023 15:11

Ich haette eine Frage: ich wohne I'm aussereuropaeischen Ausland und moechte in Deutschland eine Immobilie kaufen. Ich bin Deutsch, jedoch seit 20 Jahren abgemeldet. Die Wohnung wird zum Eigennutz gekauft fuer max 4 wochen I'm Jahr. Muss ich mich in Deutschland anmelden und Einkommenssteuern zahlen? Vielen Dank

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Isabell am 25.08.2023 17:01

Hallo Immobilien Welt ich wohne in essen arbeite aber weiter weg kann ich dann eine 2 wohung anmelden

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frisopsc am 08.08.2023 13:30

Liebes Immowelt-Team,

ich habe eine Weile in Hamburg gewohnt, war dort auch gemeldet. Bin dann vor zwei Jahren aber in die Heimat gezogen, habe mich umgemeldet und die Hamburger Wohnung als Lager genutzt. Hätte dies als Zweitwohnsitz gezählt? Wenn ich die Hamburger Wohnung nun wieder beziehen möchte (als Hauptwohnsitz), kann ich vom Vermieter eine neue Wohnungsgeberbescheinigung verlangen?

Vielen Dank!

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Rafael am 02.04.2023 22:38

Hallo Immowelt, ich habe für ein Semester von 4 Monaten ein Studentenheim gemietet für 6 Monate. Anders war es nicht möglich. Muß ich für diese Zeit einen zweiten Wohnsitz anmelden?

VG

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Servus am 10.01.2023 23:41

Bekommt es überhaupt jemand (das Amt) mit, wenn ich eine zweite Wohnung miete, mich aber nicht anmelden beziehungsweise diese nicht als ZweitWohnsitz anmelden? Wie soll das rauskommen?

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Ulla50 am 03.01.2023 20:57

Hallo Immowelt,

muss auch für eine im gleichen Wohnhaus dazu gemietete Wohnung Zweitwohnsteuer gezahlt werden.

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Sammy am 09.12.2022 14:49

Hallo Immowelt. Ich habe einen besonderen Fall. Ich wohne hauptsächlich in dem Haus meiner Schwiegermutter (Das Haus gehört ihr) und muss hier keine Miete zahlen. Zusätzlich habe ich aber in einer anderen Stadt eine Wohnung als Hauptmieterin.Diese nutze ich ab und zu, weil ich in der Stadt meinen Beruf habe und ab und zu vor Ort sein muss. Was muss ich nun wie anmelden? Zweitwohnsteuer wäre in dem Fall doch falsch, da ich ja nur für eine Wohnung zahle und Hauptmieterin bin, oder? Danke und LG

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Freedon am 26.11.2022 10:29

Hallo immowelt, hallo Community,

Wie sieht es aus, wenn man in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat und in Österreich arbeitet und seinen Lebensmittelpunkt hat? Die alte Wohnung aber nicht aufgeben kann wegen des ehemaligen Mitbewohners, der die Wohnung verlieren würde, da er nicht Hauptmieter ist.

a) geht das?

b) wie regelt man alles ohne Probleme zu bekommen

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Uta Maria am 21.11.2022 21:02

Hallo Immowelt,

Ein Thema, das viele betrifft und viele Fragen aufwirft.

ich würde gerne auf einen Kommentar antworten, leider funktioniert die Kommentarfunktion nicht, obwohl ich eingeloggt bin.

Generell kann man sagen:

Bei der Nutzung der Zweitwohnung kommt auf die Bestimmungen Ihrer Gemeinde an. Meist ist es so, dass die Steuer nicht von der Häufigkeit der Nutzung abhängt . Leider!

Die Steuerbehörde kann nämlich die tatsächliche Nutzung nicht überwachen, z.B. wie oft in einer Wohnung im Jahr geschlafen wird.

Es muss unterschieden werden je nach Gemeindebestimmungen zw.

Zweitwohnungs-Steuer und Zweitwohnsitz-Steuer.

Bei ersterer reicht allein das Innenhaben der Wohnung, auch wenn die Wohnung nicht oder kaum genutzt wird.

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Pfldasch am 24.10.2022 15:07

Meine Hauptwohnung befindet sich in Sachsen und soll auch der Hauptwohnsitz bleiben.

Ich ziehe zu meinem Partner nach Niedersachsen. Muss ich einen Zweitwohnsitz beantragen…? Lg Diana

auf Kommentar antworten

ChristaRegina am 19.10.2022 18:01

Unser Sohn wird demnächst Besitzer unseres Hauses.

Wir haben den Niesbrauch.

Kann er die Dachwohnung als Zweitwohnung anmelden?

Wir benötigen des öfteren seine Hilfe.

auf Kommentar antworten

Christiane Marx am 19.09.2022 06:14

Hallo,

Ist es rechtens, dass ich Zweitwohnungssteuer für mein Ferienhaus zahlen muss, obwohl ich es maximal vier Wochen im Jahr nutze?

auf Kommentar antworten

Maria am 21.11.2022 20:48

Das kommt auf die Bestimmungen Ihrer Gemeinde an. Meist ist es so, dass die Steuer nicht von der Häufigkeit der Nutzung abhängt . Leider!

Die Steuerbehörde kann nämlich die tatsächliche Nutzung nicht überwachen, z.B. wie oft in einer Wohnung im Jahr geschlafen wird.

Manche Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitz-Steuer, manche eine Zweitwohnungs-Steuer. Da wird man allein durch das Innenhaben einer Zweitwohnung steuerpflichtig, unabhängig von der Nutzung.

Klaus am 12.09.2022 14:06

Hallo,

ist es rechtlich in Ordnung, dass ich Zweitwohnsitzsteuer für ein ganzes Jahr zahlen muss, obwohl ich das Haus nur 7 Monate gemietet hatte?

auf Kommentar antworten

Renée BH am 26.08.2022 07:35

Ich bin Mieterin einer Wohnung, verbringe aber auch mindesten 3-4 Tage die Woche in der Wohnung meines Freundes, der 30 km entfernt wohnt. Kann ich dies als Zweitwohnsitz angeben, da ich von hier mehr Km zur Arbeit fahre?

auf Kommentar antworten

Franziska L. am 20.08.2022 17:41

Hallo zusammen, unser Sohn geht zum Studium in eine andere Stadt und zieht in ein Wohnheim. Muss er sich dort zwingend das Zimmer als Zweitwohnsitz anmelden?

auf Kommentar antworten

Jana_L am 15.08.2022 23:25

Hallo! Gibt's irgendeine gesetzliche Regelung, dass wenn man in der Nebenwohnung weniger als 6 Monate bleibt, muss man auch keine Nebenwohnsitzsteuer zahlen? Diese Info habe ich schon mehrfach gelesen, aber es ist überall nur so nebenbei erwähnt. Ich habe am 1.3.22 meinen Nebenwohnsitz angemeldet und am 15.7.22 diesen zum Hauptwohnsitz umgemeldet,habe aber schöne dicke Rechnung für den Zeitraum bekommen.

Danke im voraus für die Antwort!

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Uta Maria am 21.11.2022 21:05

Das kommt auf die Bestimmungen Ihrer Gemeinde an. Rufen Sie dort einmal an, oft gibt es auch Informationen auf deren Webseite.

Meist ist es so, dass die Steuer nicht von der Häufigkeit der Nutzung abhängt . Leider!

Die Steuerbehörde kann nämlich die tatsächliche Nutzung nicht überwachen, z.B. wie oft in einer Wohnung im Jahr geschlafen wird.

Es muss unterschieden werden je nach Gemeindebestimmungen zw.

Zweitwohnungs-Steuer und Zweitwohnsitz-Steuer.

Bei ersterer reicht allein das Innenhaben der Wohnung, auch wenn die Wohnung nicht oder kaum genutzt wird

Titus94 am 08.08.2022 08:16

Kann sich mein Lebenspartner, der seinen Hauptwohnsitz in USA hat, auch hier in Deutschland in meine Wohnung mit mir als zweiten Wohnsitz anmelden lassen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 09.08.2022 14:09

Hallo,

man kann in Deutschland keinen Zweitwohnsitz anmelden, wenn man seinen Hauptwohnsitz nicht auch in Deutschland hat. Ist Ihr Lebenspartner länger als drei Monate am Stück in Deutschland braucth er einen Aufenthaltstitel, für den er sich anmelden muss. Da es sich nicht um EU-Ausland handelt setzten Sie sich mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt in Verbindung.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

brigitte.k am 06.08.2022 13:59

Was macht man als Vermieter, wenn der Mieter sich nicht anmeldet?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 09.08.2022 14:35

Hallo,

als Vermieter müssen Sie nur der Pflicht nachgehen Ihren Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Anmeldung beim Amt erfolgt dann lediglich durch den Mieter.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

mageo am 25.07.2022 22:36

Als Saarländer habe ich meinen ersten Wohnsitz in Hessen, da ich hier 10 Jahre gearbeitet habe. Nun bin ich in Rente und wieder in die Heimat gezogen. Ich habe ein Haus auf einem Campingplatz gekauft, wo man leider seinen ersten Wohnsitz nicht anmelden darf. Darf ich hier meinen 2. Wohnsitz anmelden?

auf Kommentar antworten

Uta Maria am 21.11.2022 20:51

Das kommt auf den Campingplatz und auf die Bestimmungen der Gemeinde an.

Dessy am 13.07.2022 09:34

Hi ,

Mein Mann arbeitet in DK und ich wohne mit den Kindern in Frankfurt. Mein Mann hat die Wohnung für uns gemietet, weil nur er arbeitet. Sein Hauptwohnsitz is in DK. Gilt die Wohnung in Frankfurt als Zweitwohnsitz für ihn?Danke

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 14.07.2022 13:41

Hallo Dessy,

wenn Ihr Mann sechs Monate oder länger in der Wohnung in Frankfurt verbringt, muss er diese als Zweitwohnsitz anmelden. Ist dies nicht der Fall, muss er die Wohnung nicht als Zweitwohnsitz anmelden. Bitte bedenken Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten können. Diese erhalten Sie von einem Fachanwalt oder beim Mieterbund.

Beste Grüße

Ihre immowelt Redaktion

Crissy am 30.04.2022 06:32

Hallo, ich bewohne ein Zimmer

für 5 Monate aus beruflichen Gründen dieses muss ja nicht als

Zweitwohnsitz angemeldet werden. Muss ich trotzdem GEZ anmelden, da ich an meinem Hauptwohnsitz diese Gebühr schon bezahle?

auf Kommentar antworten

Karl-Jochen am 18.03.2022 10:12

Besteht eine häusliche Gemeinschaft auch in einem zweit Wohnsitz?

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Kirsten am 01.03.2022 14:37

Meine Mütter möchte einen Zweitwohnsitz in der gleichen Stadt anmelden in der auch der Hauptwohnsitz ist. Sie lebt weiterhin im Haus mit meinem Vater, ab und zu wäre sie in der Zweitwohnung, geht das

auf Kommentar antworten

Heinrich am 01.02.2022 10:59

mein Partner und ich werden heiraten. Er wohnt in einem anderen Ort und bleibt dort auch wohnen da er auch das Wohnrecht hat. Müssen wir eine Zweitwohnung anmelden?

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Sasu am 21.01.2022 13:01

Ich möchte eine zweitwohnung in einem anderen Bundesland, aber in der Nähe, mieten.Meine Berliner Wohnung möchte ich aber behalten. Um die neue Wohnung zu bekommen, brauche ich eine mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom jetzigen Vermieter. Bekomme ich die auch ohne die Wohnung 1 zu kündigen? Danke für Infos dazu.

auf Kommentar antworten

MiaSuperstar am 13.01.2022 19:49

Hallo, mein Vater hat eine Wohnung zum 1.2. angemietet, kann aber nun aus privaten Gründen erst im April umziehen. Derzeit wohnt er zusammen mit meiner Mutter (verheiratet) in einer Wohnung.

Die Miete und Kaution werden zwar bezahlt, aber wie sieht es jetzt mit der Ummeldung aus? Muss er sie als Zweitwohnsitz anmelden, obwohl er erst zum April auszieht?

auf Kommentar antworten

CE am 12.01.2022 17:29

Hallo,

Ich hätte da eine Frage.

Ich bin zusammen mit meinem damaligen Partner in eine Wohnung gezogen, wir trennten uns und nach 3,5 Monaten zog ich wieder aus. Allerdings stehe ich noch im Mietvertrag und komme nicht so leicht da raus.

Müsste ich die ehemalige Wohnung als Zweitwohnung melden, obwohl ich dort schon lange nicht mehr wohne?

auf Kommentar antworten

Oliwia am 21.12.2021 11:14

Hallo, ich habe meinen ersten Wohnsitz in Polen. Ich werde aber in einem Hotel in Deutschland arbeiten und dort Zweitwohnsitz anmelden. Muss ich in diesem Fall GEZ Gebühren in Deutschland bezahlen.

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 22.12.2021 09:21

Hallo Oliwia,

Sie haben indem Fall keinen Zweitwohnsitz sondern auch einen Erstwohnsitz in Deutschland. Wenn Sie länger in Deutschland arbeiten, werden Sie wohl den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Alles weitere finden Sie unter rundfunkbeitrag.de

Beste Grüße

immowelt Redaktion


Oliwia am 04.01.2022 15:26

Aber mein Mann lebt in Polen, dort ist mein Lebenszentrum und mein Sohn lebt dort auch. Ich arbeite nur in Deutschland... Ist das dann nicht der Zweitwohnsitz? Was ist dann mit der GEZ Gebühren. VG

SH am 29.11.2021 17:32

Hallo, kann man mehr als einen Zweitwohnsitz anmelden? Sprich kann ich in 3 Wohnungen parallel gemeldet sein?

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 30.11.2021 14:21

Hallo SH,

der Begriff Zweitwohnsitz führt hier tatsächlich in die Irre. Man kann durchaus mehrere Nebenwohnungen neben seiner Hauptwohnung haben.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Suse am 22.11.2021 16:11

Hallo.. Mein Mann und ich haben ein Haus in Portugal gekauft. Wohnen aber in NRW. Ich würde mit meinem Sohn nach Portugal ziehen und immer mal wieder nach NRW fliegen. Ist es richtig, dass man sich erst nach 6 Monaten dauerhaftem wohnen ummelden muss? Ansonsten steht es einem frei? Wir sind ja Familienversichert. Würden das dann auch bleiben, wenn wir innerhalb der 6 Monatsfrist zurück nach hause fliegen würden?

auf Kommentar antworten

Ann am 11.11.2021 22:36

Kann man hauptsächlich im Ausland wohnen und ein Zimmer im Elternhaus, in dem man kostenlos wohnen kann und in dem man 4x im Jahr ist, als Zweitwohnsitz anmelden?

auf Kommentar antworten

Evi am 10.11.2021 10:45

wohne in Süddeutschland und habe mein Elternhaus in Brandenburg. Es steht die meiste Zeit leer und wird im Jahr nur für ca. 2 - 3 Monate priv. familiär genutzt. Muss ich dieses als 2-Wohnsitz anmelden?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 10.11.2021 14:25

Hallo Evi,

ein Zweitwohnsitz muss dann angemeldet werden, wenn länger als 6 Monate im Jahr dort gewohnt wird. Da es bei Ihnen nicht der Fall ist, wird eine Anmeldung nicht nötig sein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

zweitwohnung am 09.11.2021 07:14

Hallo

ich bin verheiratet und möchte mir eine Zweitwohnung an meinem Arbeitsort anmieten.

Ich habe gelesen, dass man diese nicht anmelden muss, wenn man verheiratet ist.

Ist das korrekt?

Danke!

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 09.11.2021 08:14

Hallo zweitwohnung,

anmelden müssen Sie die Wohnung als Zweitwohnung dennoch. Es bleibt aber die eheliche gemeinsame Wohnung der Hauptwohnsitz, auch wenn Sie mehr Zeit in der Zweitwohnung verbringen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

ud1967 am 07.11.2021 15:58

Hallo, wir (verheiratet) haben eine ETW in NRW und eine gemietete Wohnung in Niedersachsen. Wir sind überwiegend in unserer gemieteten Wohnung (mehr als 180 Tage im Jahr). Ist es egal wo der Erstwohnsitz und wo der Zweitwohnsitz ist oder gibt es da Regeln?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 08.11.2021 09:52

Hallo ud1967,

der Hauptwohnsitz ist laut dem Bundesmeldegesetz die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“ (§ 21 BMG, Abs. 2). Grundsätzlich gilt also die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der sich Personen überwiegend aufhalten. Weiteres können Sie im Ratgeber nachlesen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

mietzemaus am 24.10.2021 11:32

Folgende Frage: wir haben zwei Wohnsitze in Bayern, verlegen nun den Hauptwohnsitz auf den Zweitwohnsitz, und haben dann nur noch einen Wohnsitz (der momentane Zweitwohnsitz). Wenn wir nun den momentanen Hauptwohnsitz abmelden, wird der Zweitwohnsitz automatisch zum Erstwohnsitz?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 25.10.2021 11:52

Hallo mietzemaus,

das einfachste ist wohl, wenn Sie bei der zuständigen Meldebehörde den neuen Hauptwohnsitz angeben.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Noko am 20.10.2021 01:11

NRW hat mir mein 3 Monate jungen Am.Staff erstmal weggenommen und in einer Tierpension untergebracht.Wenn ich mich sofort in Niedersachsen anmelden würde müssten die aus NRW mir meinen Am.Staff sofort wieder aushändigen

auf Kommentar antworten

MrLeo am 29.09.2021 22:57

Muss eine hilflose geistig behinderte volljährige Person mit dem Zweitwohnsitz angemeldet werden.

Wenn Sie a) an zwei Wochenenden wo anders betreut wird. Betreuer und Betreuter sind Geschwister.

Da die Eltern und Kinder sich gegenseitig beliebig oft besuche dürfen. Was passiert wenn man 2-3 mal monatlich an Wochenende Eltern mit dem behinderten Geschwister besucht wird.

Wo ist da die Grenze zwischen Besuch und Wohnen bei sehr nahen Familienangehörigen? Denn formal wohnt niemand an dem Besuchsort. Es geht nur um Entlastung der Eltern.

Vielen Dank im Voraus!

LG

MrLeo

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 01.10.2021 08:37

Hallo MrLeo,

das ist ein sehr spezieller Fall. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Jenny.langenberg@t-online.de am 20.09.2021 12:22

Hallo ich bin Tagesmutter, verheiratet im eigenen Haus.

Nun möchte ich eine 2 Wohnung anmieten um mit der Kindertagespflege umzuziehen.

Ich bin kein Gewerbe.

Würde dann aber dort arbeiten und es als Hobbyraum/Wohnung nutzen .

Muß ich dann auch Wohnungsteuer zahlen?

Muss mein Mann und ich gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben?

Und kann.ixh irgendwie was steuerlich absetzen?

LG

J.l

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 20.09.2021 13:49

Hallo Jenny,

Kinderhüten ist laut Bundesgerichtshof ein Gewerbe. Sie sollten also definitiv ein Gewerbe anmelden. Dann müssten Sie das beim Vermieter oder der Eigentümergemienschaft anfragen, ob es überhaupt möglich ist, in der Wohnung ein Gewerbe auszuführen. Ein Zimmer als Hobbyraum für die Betreuung anderer Kinder auszugeben erscheint uns von außen Betrachtet als rechtlich schwierig.

Zum Thema Zweitwohnsitz: Ob und in welcher Höhe dieser besteuert wird, liegt in den Händen der Kommune. Da gibt es von Kommune zu Kommune unterschiedliche Sätze. Allerdings dürften Sie wohl keine steuerlichen Vorteile dadurch erreichen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Luisa am 16.09.2021 14:32

Guten Tag, ich bin vor einpaar Tagen zu meinen Großeltern gezogen da ich jetzt in Bayreuth auf die Schule gehe. Mein Elternhaus ist in Coburg und dort verbringe ich auch die Wochenenden (dort sind meine Familie und Freunde). Ich hätte gerne das mein Elternhaus mein Hauptwohnsitz bleibt und ich mich hier in Bayreuth mit dem zweiten Wohnsitz anmelde. Ist dies möglich ??

Viele Grüße

auf Kommentar antworten

Amely am 03.09.2021 10:06

Guten Tag,meine Frage ist..mein mann und ich sind im Trennung.Wir haben eigene Haus.Ich möchte jetzt mit meinem Sohn ausziehn.Dann soll ich mich abmelden aus unsere Haus oder wie geht das?Wie ist mit unsere Sohn?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 08.09.2021 16:06

Hallo Amely,

wer eine neue Wohnung oder ein Haus bezieht, ist dazu verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz möglichst schnell den Behörden mitzuteilen. In der Regel sollten Sie das Einwohnermeldeamt nach einem Umzug innerhalb der ersten Woche besuchen, einige Gemeinden und Städte räumen Neubürgern dafür auch zwei Wochen Zeit ein.

Ein Kind ist im Falle einer Trennung der Eltern bei dem Elternteil anzumelden, bei dem es sich überwiegend aufhält. Der andere Elternteil muss dann einer Ummeldung des Kindes zustimmen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

eKunde am 27.08.2021 09:03

Wenn ich meinen aktuellen Wohnsitz als Zweitwohnsitz ummelde und weiter auch nutze, muss ich den Vermieter darüber informieren oder bekommt er das automatisch behördlich mitgeteilt?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 27.08.2021 10:46

Hallo eKunde,

in der Regel ist diese Information für den Vermieter uninteressant, da es für ihn keine steuerlichen Auswirkungen hat.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Mebsn am 24.08.2021 11:40

Guten Tag,

ändert sich für mich etwas bei der Absetzung u.a. der Miete durch die Werbungskosten, wenn mein neuer Mieter meine Wohnung als Zweitwohnsitz angibt? Macht das einen Unterschied ob es sein Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz ist?

Viele Grüße

Mebsn

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 26.08.2021 11:18

Hallo Mebsn,

in der Regel hat das nur einen Einfluss auf Ihren Mieter - für Sie selbst nicht.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Heidik421 am 10.08.2021 09:05

Guten Tag, meine Frage ist: kann ich einen Zweitwohnsitz steuerlich absetzen wenn ich meinen schwer kranken Sohn, einmal im Monat, für eine Woche Pflege? Ich wohne in wuppertal und mein Sohn in Travemünde

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 10.08.2021 09:15

Hallo Heidik421,

in diesem sehr speziellen Fall raten wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Marie am 08.08.2021 16:22

Guten Tag

Ich habe eine Frage undzwar wohne ich noch bei meiner Mutter zuhause aber bin die meiste Zeit bei meinem Freund und wollte fragen ob es sinnvoll ist einen 2 Wohnsitz zu beantragen und ob das überhaupt machbar ist.

Lg Marie

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immowelt redaktion am 09.08.2021 11:01

Hallo Marie,

das Mietgesetz besagt, dass Sie maximal 6 Wochen am Stück und ohne Unterbrechung bei Ihrem Freund als Gast wohnen dürfen. Wenn es darüber hinaus geht, gilt die Wohnung Ihres Freundes als Wohnsitz und Sie müssen das melden.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Alessandra am 05.08.2021 21:24

Hallo, ich habe einen ziemlich wichtigen Zweifel und suche und frage überall nach Informationen, um die Dinge richtig machen zu können. Ich lebe seit 5 Jahren in NRW, bin mit meinen drei Kindern geschieden und alleinerziehende. Ich habe mich entschieden nach Baden zu ziehen, genauer gesagt in Rheinfelden, ich habe bereits eine mögliche Arbeit gefunden, mein Problem ist, wie finde ich ein Zuhause für mich und meine Kinder? Wir können nichts tun, ohne dass anmeldung abgebaut wird, und ich kann keine Kinder ohne Wohnung umziehen.

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Esperenza am 23.07.2021 22:17

Hallo

ich werde wegen Jobwechsel für ein Jahr umziehen. Während diese Zeit werde ich 2 mal Wohnung wechseln. Für die ersten 6 Monate werde ich alleine wohnen und danach werde ich für die restlichen 6 Monate in einer WG umziehen. Und dann ist eher mein 1 Jahr um, und ziehe wieder zurück zu mein Hauptsitz.

Frage: Bin ich verpflichtet mich trotzdem für die ersten 6 Monaten und dann für die zweiten 6 Monaten umzumelden? Oder da es sich hier um eine Wohnungwechsel handelt (6 monate frist) bin ich nicht verpflichtet umzumelden?

Lg

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immowelt Redaktion am 26.07.2021 15:56

Hallo Esperenza,

wenn Sie planen nicht länger als 6 Monate in der Nebenwohnung zu wohnen, sind Sie nicht verpflichtet sich umzumelden. Überschreiten Sie die 6 Monate, müssen Sie sich innerhalb der ersten zwei Wochen bei der zuständigen Behörde melden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Drifter2009 am 14.07.2021 15:23

Wenn ich eine Wohnung zusammen mit meiner Freundin anmiete, damit wir uns die Miete teilen, und ich sie in dieser Wohnung nur ab und zu besuche, muss ich diese dann trotzdem als Zweitwohnung anmelden?

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immowelt Redaktion am 16.07.2021 17:08

Hallo Drifter2009,

wenn Sie länger als 6 Monate in der Wohnung wohnen werden, sind Sie verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständen Behörde zu melden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Mircea87 am 09.07.2021 13:38

Hallo bin jetzt seid 1 jahr endlich umgemeldet und was kann jetzt auf mich zu kommen :( bekomme ich jetzt eine hoche Strafe?

Bin aus Bayern

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immowelt Redaktion am 12.07.2021 11:09

Hallo Mircea87,

ob ein Bußgeld fällig ist und wie hoch, hängt von einigen Faktoren ab. Hierzu zählt zum Beispiel die Länge der Fristüberschreitung, sowie eventuell falsche Angaben in den entsprechenden Formularen.

Leider können wir Ihnen das pauschal nicht beantworten.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Kathi388 am 08.07.2021 22:58

Hab eine Frage und zwar mein Freund ist geschieden und seine ex Frau wohnt mit Kind in Polen, kann er sein Kind als 2 Wohnsitz bei mir in Deutschland anmelden?

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immowelt Redaktion am 09.07.2021 11:09

Hallo Kathi388,

da in Ihrem Fall die Rechtsprechung über Ländergrenzen hinweg, können wir leider keine Einschätzungen geben. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrer zuständigen Behörde (Bürgerbüro oder das Einwohnermeldeamt) in Verbindung zu setzen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

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