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In vielen Altbauten wurde Asbest verbaut. Doch wie kannst du Asbest erkennen? Denn der Baustoff ist stark krebserregend und gesundheitsgefährdend. immowelt erklärt dir, wie du den Schadstoff erkennst und richtig beseitigst.
1. Baujahr oder Sanierung
Wurde ein Gebäude zwischen 1930 und 1993 errichtet oder saniert, besteht die Gefahr, dass Asbest verbaut wurde. Denn in diesem Zeitraum waren solche Baustoffe weit verbreitet.
2. Aussehen des Materials
Asbest hat eine graue oder grünliche Färbung. Ist er zum Beispiel in Asbestzementplatten gebunden, kann man ihn nur schwer erkennen.
3. Verwendung des Materials
Überall dort, wo Material feuer-, witterungsfest und langlebig sein muss, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es asbestbelastet ist.
Wer ein älteres Haus besitzt, könnte, ohne davon zu wissen, von Asbestbelastung betroffen sein:
Asbest ist ein Material, das zu der Gruppe der silikatischen Mineralien gehört. Es brennt nicht, ist säure- und witterungsbeständig und sehr langlebig. Deshalb wurde Asbest früher als eine Art Wunderfaser betrachtet und wegen seiner Eigenschaften gerne als Baumaterial verwendet: Allerdings kann Asbest schwere Gesundheitsschäden vor allem in der Lunge hervorrufen, wenn er freigesetzt wird. Für den Laien ist es oft schwierig, den Stoff zu erkennen. Das ist aber wichtig, um abschätzen zu können, ob eine Gefahr besteht und ob gehandelt werden muss.
Asbest wurde früher in zahlreichen Baustoffen verwendet. Dazu zählen beispielsweise:
Ob dein Gebäude asbestbelastet sein könnte, ist oft auch eine Frage des Alters des Hauses. Verboten wurde Asbest hierzulande erst nach dem 31. Oktober 1993. Verwendet wurde Asbest ab 1930. Prinzipiell können Gebäude, die in dieser Zeit errichtet oder saniert wurden, den gefährlichen Stoff enthalten und stehen damit unter Generalverdacht.
Für dich als Laien ist Asbest rein optisch nur schwer erkennbar. Die Faser hat eine graue bis grünlich-graue Farbe. Ist sie in stark gebundene Werkstoffe eingebunden, siehst du die Faser aber erst dann, wenn der Baustoff beschädigt ist. Dann solltest du einen Fachmann einschalten.
Asbesthaltige Produkte wurden früher dort verbaut, wo die besonderen Eigenschaften des Baustoffs gefragt waren, also dort, wo es auf Dämmung, Hitzebeständigkeit und Verwitterungsschutz ankam. Wenn du heute also intakte, jahrzehntealte Faserzementplatten an deinem Gebäude vorfindest, kannst du mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades davon ausgehen, dass der Baustoff Asbest enthalten kann.
Asbest ist nicht gleich Asbest. Es kommt in drei unterschiedlichen Formen vor.
Materialien aus fest gebundenem Asbest haben einen hohen Anteil an Bindemitteln (bis zu 90 Prozent). Asbestfasern können deshalb in der Regel nur durch thermische oder mechanische Einwirkung freigesetzt werden. Das bedeutet: Solange du an den Materialien nichts machst, zum Beispiel ein Loch hineinbohrst oder zersägst, besteht keine Gesundheitsgefahr. Wenn du also in deinem Altbau zum Beispiel Wandverkleidungen ausbauen willst, solltest du zunächst prüfen lassen, ob die Platten asbesthaltig sind. Fest gebundenes Asbest findest du zum Beispiel in:
Viel gefährlicher ist schwach gebundenes Asbest: Hier ist der Anteil an Bindemitteln gering (meist unter 40 Prozent). Bereits leichte mechanische Erschütterungen und sogar der Alterungsprozesse an sich können dazu führen, dass Asbestfasern freigesetzt werden. Schwach gebundenes Asbest findest du vor allem in:
Reines Asbest wurde in der Vergangenheit vor allem zum Abdichten und als feuerfester Füllstoff in Öfen und Kaminen verwendet. Es ist grundsätzlich genauso gefährlich wie schwach gebundenes Asbest.
Auf dem Markt gibt es Asbest-Schnelltests, die zwischen rund 40 und 130 Euro kosten, wenn die Proben ins Labor geschickt werden. Muss die Firma selbst zur Probenentnahme kommen, wird ein solcher Test entsprechend teurer. Nicht in allen Fällen sind solche Schnelltests aber die erste Empfehlung: Dann, wenn der Hausbesitzer mutmaßlich belastetes Material ausbauen soll, ist Vorsicht geboten, denn schon dann gelangt er in einen Bereich, den man besser Profis in Schutzausrüstung überlässt.
Die Gefahrenstoffverordnung (gefstoffv) regelt in Deutschland, welche Vorsichtmaßnahmen im Umgang und bei der Entsorgung mit gesundheitsgefährdenden Stoffen getroffen werden müssen. Asbest wird in der Verordnung als besonders gefährlich eingestuft. Eine nicht fachgerechte Entsorgung kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Die neue Gefahrenstoffverordnung ist im August 2023 in Kraft getreten.
Ob du asbesthaltige Baustoffe ausbauen solltest, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Handelt es sich um stark gebundenes Asbest, so geht von den Baustoffen in der Regel so lange keine Gefahr aus, solange an diesen nichts manipuliert wird. Fasern können nur in die Umgebungsluft gelangen, wenn du solche Materialien zersägst, durchbohrst oder brichst.
Ist aber ohnehin für das Haus eine Sanierung oder Renovierung fällig und du willst beispielsweise eine asbesthaltige Dacheindeckung erneuern oder dein Haus hat Bauteile mit schwach gebundenem Asbest, so ist ein Ausbau des Materials angesagt. Hier gilt: Du als Heimwerker darfst nicht selbst tätig werden.
Aufgrund der enormen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, musst du für den Ausbau und die Entsorgung von Asbest eine behördlich zugelassene Fachfirma beauftragen. Üblicherweise entnimmt diese zunächst Laborproben, um festzustellen, ob ein Material überhaupt Asbest enthält. Bei einem positiven Ergebnis musst du dann das weitere Vorgehen abwägen:
- Handelt es sich um intaktes, stark gebundenes Asbest, wie es beispielsweise in Faserzementplatten vorkommt, können durch den Rückbau mehr Fasern freigesetzt werden, als dies bei einem Belassen des aktuellen Zustands der Fall wäre. Ein Rückbau wäre in solchen Fällen nur dann angesagt, wenn eine Komplettsanierung des Gebäudes dein Ziel ist.
- Handelt es sich um schwach gebundenes Asbest, ist ein Rückbau zwingend, da durch Erschütterungen, Erosion und Alterung jederzeit Asbestfasern an die Luft abgegeben werden können. Dann muss ein Fachmann unter Einhaltung der Regelungen der Gefahrenstoffverordnung (gefstoffv) den Ausbau vornehmen.
Asbesthaltige Baustoffe müssen von zugelassenen Fachfirmen ausgebaut und entsorgt werden. Um dich, aber auch die Mitarbeiter der Fachfirma zu schützen, sind strenge Sicherheitsvorkehrungen nötig, um zu verhindern, dass Fasern in die Atemluft gelangen:
Je nach den individuellen Umständen können die Kosten einer Asbestentsorgung für Eigentümer stark variieren. Wegen des massiven Aufwands, die die neue Gefahrenstoffverordnung vorschreibt, musst du als Hausbesitzer aber grundsätzlich mit erheblichen Kosten rechnen:
Asbest fällt in die Gruppe 1A der krebserregenden Stoffe – und damit in die höchste Klasse. Werden die kleinen und scharfen Asbestfasern eingeatmet, können sie tief ins Lungengewebe eindringen und nicht mehr vom Körper ausgestoßen oder abgebaut werden. In Folge kann sich das Gewebe entzünden und mit der Zeit vernarben. Folge ist die Asbestose.
Asbest ist aber auch stark krebserzeugend. Das Fiese daran: Wer heute Asbest einatmet, erkrankt nicht unmittelbar, sondern oft erst Jahre oder Jahrzehnte danach an Lungen- oder Rippenfellkrebs.
Üblicherweise lässt sich Asbest durch bestimmte Symptome erkennen:
Treten diese Symptome auf, solltest du sofort einen Arzt aufsuchen. Der Kontakt mit Asbest kann in diesem Fall bereits Jahre zurückliegen.
Hast du ein altes Haus mit stark gebundenen Asbestbaustoffen, so gilt: keine Panik. Solange an den Asbestplatten nichts manipuliert wird, können in der Regel keine Fasern in die Atemluft gelangen. Hast du dagegen schwach gebundene oder ungebundene Asbestbaustoffe im Haus, solltest du schnell handeln.
Frank Kemter29.02.2024Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.