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Die Warmmiete, auch Bruttomiete genannt, zahlen Mieter jeden Monat an den Vermieter. Wie sie berechnet wird, wie sie Vermieter erhöhen und Mieter senken können, erfährst du in diesem Ratgeber.
Warmmiete ist der Betrag, den Mieter monatlich an den Vermieter überweisen. Die Warmmiete setzt sich zusammen aus Kaltmiete und umlagefähige Nebenkosten (nach BetrKV). Darin enthalten sind unter anderem die „warmen“ Nebenkosten für Heizung und Warmwasser, die den individuellen Verbrauch in der Wohnung abbilden:
Warmmiete = Kaltmiete + umlagefähige Nebenkosten
Warmmiete wird auch als Bruttowarmmiete, Bruttomiete oder Gesamtmiete bezeichnet.
Warmmiete beinhaltet neben der Kaltmiete unter anderem folgende umlagefähige Nebenkosten:
Zum 1. Juli 2024 wird das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren gestrichen. Damit sind Kabelgebühren nicht mehr automatisch Teil der Betriebskostenabrechnung und damit auch nicht mehr Teil der Warmmiete.
Nicht in der Warmmiete enthalten sind folgende nicht umlagefähige Nebenkosten:
Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen und kann sie nicht auf die Mieter umlegen.
Die Kosten für Strom sind nicht Teil der Warmmiete, da jeder Mieter seinen Stromanbieter in der Regel selbst auswählt und auch eigenständig dafür zahlt. Tipp: Mit einem Stromanbietervergleich lässt sich oft bares Geld bei den Stromkosten sparen.
Die Warmmiete wird mit folgender Formel berechnet:
Warmmiete = Kaltmiete + umlagefähige Nebenkosten
Ein Vermieter verlangt für eine Wohnung mit 90 Quadratmetern eine Kaltmiete in Höhe von 8,70 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen 1.200 Euro umlagefähige Nebenkosten pro Jahr.
Warmmiete = 8,70€/qm * 90 qm + 1.200€ / 12 = 883€
Der Mieter zahlt in diesem Beispiel also 883 Euro Warmmiete pro Monat.
Eine Erhöhung der Warmmiete muss der Vermieter immer begründen. Dafür hat er folgende 2 Möglichkeiten:
Achtung: Die Warmmiete kann auch steigen, indem Kaltmiete und Betriebskostenvorauszahlung gleichzeitig erhöht werden. Voraussetzung: Der Vermieter kann beide Erhöhungen begründen.
Mieter können ihre Warmmiete über folgenden 2 Faktoren drücken:
Warmmiete ist im Mietvertrag über die Kosten geregelt, die Mieter neben der reinen Miete für die Wohnfläche (Kaltmiete) zu tragen haben. Im Mietvertrag sollten die Bestandteile der Warmmiete klar und detailliert aufgeführt werden: Hierbei geht es vor allem um die Nebenkosten oder Betriebskosten, die über die Kaltmiete hinausgehen und Grundlage für die Nebenkostenabrechnung beziehungsweise Betriebskostenabrechnung sind.
Warmmiete, also die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten, ist im deutschen Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) indirekt geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Warmmiete ergeben sich aus den Vorschriften über die Miete von Wohnraum (§ 535 BGB) sowie die Umlage von Betriebskosten (§ 556 BGB).
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Warmmiete, da sie detailliert aufführt, welche Kosten als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Darunter fallen beispielsweise Wasserverbrauch, Heizkosten, Grundsteuer oder Kosten für Müllabfuhr.
Nein, die Mietkaution wird auf Grundlage der Kaltmiete berechnet, nicht der Warmmiete. Das bedeutet, dass alle Nebenkosten, die zur Warmmiete hinzugerechnet werden, bei der Berechnung der Kautionssumme nicht berücksichtigt werden dürfen. Laut dem deutschen Mietrecht darf die Höhe der Mietkaution maximal das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen.
Kaltmiete ist der Grundbetrag, den der Mieter für die Nutzung der Wohnfläche bezahlt. Sie beinhaltet nicht die Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung und Grundsteuer. Kaltmiete wird mit den Begriffen Nettokaltmiete, Nettomiete und Grundmiete synonym verwendet.
Warmmiete hingegen umfasst die Kaltmiete und zusätzlich die Nebenkosten.
Nein, die Bruttokaltmiete ist nicht dasselbe wie die Warmmiete. Bruttokaltmiete umfasst die Kaltmiete plus die Nebenkosten ohne Kosten für Heizung und Warmwasser.
Die Warmmiete hingegen beinhaltet sowohl die Bruttokaltmiete plus Heizkosten und die Kosten für Warmwasser.
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