Tierhaltung

Hundehaltung in Mietwohnung kann verboten werden

Der Vermieter kann seine Zustimmung zur Hundehaltung in einer Mietwohnung selbst dann verweigern, wenn er anderen Mietern dies bereits erlaubt hatte.

von Frank Kemter
Hundehaltung
Hunde in der Mietwohnung: Der Vermieter kann die Hundehaltung untersagen. Foto: Fotolia

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, einem Mieter die Hundehaltung in der Mietwohnung zu gestatten. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter anderen Parteien im Mietshaus erlaubt, einen Hund zu halten, urteilte das Landgericht Köln (Az.: 6 S 269/09).

Hunde in der Mietwohnung: Der Vermieter kann entscheiden

Im verhandelten Fall hielt ein Mieter einen Hund in seiner Wohnung, ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis gebeten zu haben. Er wähnte sich im Recht, da andere Mieter ebenfalls Hunde in ihrer Mietwohnung hielten. Allerdings gab es hinsichtlich der Haustierhaltung im Mietvertrag Einschränkungen: Dort war festgelegt, dass der Mieter lediglich Kleintiere ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters halten dürfe. Die Hundehaltung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters.

Hundehaltung: Keine Gleichbehandlung aller Mieter

Vor Gericht bekam der Vermieter Recht: Es spiele keine Rolle, dass anderen Mietern die Hundehaltung genehmigt wurde. Ein Gleichbehandlungsrecht gebe es in diesem Falle nicht. Dem Vermieter könnten nämlich durchaus Nachteile entstehen, wenn in dem Mietshaus eine Vielzahl von Hunden lebte. Er könne deshalb die Haustierhaltung manchen Mietern erlauben, anderen aber verbieten.

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