Haustierhaltung, Mietwohnung, Hund, Katze, Foto: stock.adobe.com / Alena Ozerova

Tierhaltung in der Mietwohnung: Was ist erlaubt – was verboten?

Haustiere in der Mietwohnung darf dir der Vermieter nicht generell verbieten. Abgesehen von Kleintieren darf dein Vermieter über andere Haustiere aber mitbestimmen. Prüfe mit unserer Checkliste wie gut deine Chancen für Hund, Katze oder Meerschweinchen in deiner Mietwohnung stehen.

Haustiere in der Mietwohnung: Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt kein pauschales Haustierverbot für die Mietwohnung.
  • Kleintiere darfst du in der Regel ohne Genehmigung in der Mietwohnung halten.
  • Verbietet dein Vermieter die Haltung von Haustieren, muss er dies begründen.
  • Im Vordergrund steht auch bei der Tierhaltung der vertragsgemäße Gebrauch deiner Mietwohnung.
  • Dein Vermieter darf die Erlaubnis zur Tierhaltung in der Wohnung zurücknehmen, wenn er gewichtige Gründe hat.

Checkliste: Welche Haustiere sind in der Wohnung erlaubt?

Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Fische sind Kleintiere. Diese Haustiere darfst du in der Regel ohne Erlaubnis deines Vermieters in deiner Mietwohnung halten, wenn sich die Anzahl in einem üblichen Rahmen bewegt.

Für die Haltung von einem Hund, einer Katze oder exotischen Tieren in der Mietwohnung brauchst du die Zustimmung deines Vermieters.

Für die Haltung exotischer Haustiere oder beispielweise Giftschlangen brauchst du oft ohnehin eine Halteerlaubnis gemäß des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.

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Finde mit unserer Checkliste heraus, ob dein Vermieter dir das Haustier in der Mietwohnung verbieten darf.

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Kann der Vermieter Haustiere in der Wohnung verbieten?

Pauschal verbieten kann dir dein Vermieter die Haltung eines Haustieres in der Wohnung nicht. Steht in deinem Mietvertrag eine Klausel, die dir die Tierhaltung in der Wohnung uneingeschränkt verbietet, ist sie unwirksam.

2013 bestätigte der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (BGH Az.: VIII ZR 168/12) die Unwirksamkeit eines allgemeinen Haustierverbots. Im Urteil erklärten die Richter, dass eine allgemeine Verbotsklausel dich als Mieter unangemessen benachteiligen würde.

Grundsätzlich gilt auch in Bezug auf Haustiere in der Mietwohnung der Gleichbehandlungsgrundsatz. Hat dein Vermieter schon anderen Mietern in deinem Haus bestimmte Haustiere erlaubt, kann er dir ein Haustier derselben Art meist nicht verbieten.

Welche Gründe gibt es für ein Verbot von Haustieren in der Mietwohnung?

Dein Vermieter kann dir die Haustierhaltung in der Mietwohnung verbieten, muss aber triftige Gründe gegen die Anschaffung eines Haustiers nennen. Beispielsweise:

  • Lärmbelästigung
  • Geruchsbelästigung
  • Sicherheitsbedenken, wenn das Tier zum Beispiel gefährlich ist.
  • Das Haustier verursacht Schäden in der Wohnung.
  • Das Haustier stört die Nachbarn, etwa ein lauter Papagei.
  • Es sind unüblich viele Haustiere. Das gilt auch bei der in der Regel genehmigungsfreien Kleintierhaltung.
  • Ein Hausbewohner hat eine starke Allergie gegen das gewünschte Tier.
  • Nicht artgerechte Haltung, zum Beispiel ein großer Hund in einer kleinen Wohnung.  Allerdings ist auch hier der Einzelfall entscheidend. Ein Gericht urteilte beispielsweise, dass die Haltung von 2 Labrador-Retriever-Hunden in einer Etagenwohnung von 50 Quadratmetern Größe vertragsgemäß ist (AG Reinbek 11 C 15/14, WuM 2014, 480).

Ist mit keinen Nachteilen für den Vermieter oder die Nachbarn zu rechnen, wenn sich ein Mieter ein Haustier anschafft, kann der Vermieter die Haustierhaltung nur schwer verbieten.

Darf der Vermieter eine Katze verbieten?

Die Haltung einer Katze darf dir dein Vermieter ebenfalls nicht generell verbieten. Fordert dein Vermieter im Mietvertrag aber explizit vor der Haltung einer Katze in der Wohnung gefragt zu werden, musst du dich daran halten.

Hat der Vermieter die Katzenhaltung erlaubt, gehört diese zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Etwaige Kratzspuren zum Beispiel im Parkettboden sind demnach nicht zwingend vom Mieter zu beseitigen, so urteilte das Amtsgericht Berlin Köpenick (AG Berlin-Köpenick, Az.: 8 C 126/98).

Darf der Vermieter einen Hund verbieten?

Bei der Haltung eines Hundes in der Mietwohnung hängt die Erlaubnis des Vermieters meist von Art und Größe des Tieres ab.

Keine Genehmigung brauchen Blindenhunde sowie Therapiehunde. Vermieter dürfen in diesem Fall die Zusage zur Wohnung nicht von dem Tier abhängig machen.

Bei sogenannten Listenhunden, abwertend auch Kampfhund genannt, wird die Hunderasse meist als gefährlich angesehen. Bei diesen Hunderassen muss dein Vermieter eine ausdrückliche Erlaubnis aussprechen.

Was sind Listenhunde?

Bundesweit gibt es eine sogenannte Rasseliste, die im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) enthalten ist. Darauf stehen Hunderassen, deren Haltung, Einfuhr oder Kreuzung nur mit einer Halteerlaubnis und in manchen Bundesländern einem zusätzlichen Wesenstest erlaubt ist:  

  • Pitbull-Terrier
  • American-Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

In einigen Bundesländern gibt es über die bundesweite Rasseliste hinaus für die Haltung bestimmter Hunderassen verschiedene Einschränkungen.
In diesen 4 Bundesländern gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen, erweiterte Rasselisten wurden abgeschafft:

  • Niedersachen (2003)
  • Schleswig-Holstein (2016)
  • Thüringen (2018)
  • Mecklenburg-Vorpommern (2022)

Haustiere in der Mietwohnung: Muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Ja. Abgesehen von der erlaubten Kleintierhaltung, muss du deinen Vermieter in der Regel fragen, wenn du dir einen Haustier anschaffen möchtest. Das gilt vor allem für größere Tiere, wie Hunde, Hausschweine oder Exoten. Lass dir die Zustimmung auf jeden Fall schriftlich geben, um späteren Ärger zu vermeiden.

Dein Vermieter kann seine Zustimmung zu einem Vierbeiner außerdem von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Beispiele:

  • Kastration
  • Leinenzwang im Haus oder Wohngebiet
  • Maulkorbzwang in Haus oder Wohngebiet
  • Limitierung der Anzahl der Haustiere in der Wohnung
  • Katzen dürfen nicht als Freigänger gehalten werden
  • Am Balkon muss ein Katzennetz angebracht werden

Was passiert, wenn ich den Vermieter nicht um Erlaubnis frage?

Hältst du dein Haustier in der Wohnung ohne die Erlaubnis von deinem Vermieter ist das eine vertragswidrige unerlaubte Tierhaltung. Das kann eine schwerwiegende Vertragsverletzung sein, die auch die Kündigung deines Mietvertrags zur Folge haben kann – in schweren Fällen sogar fristlos.

Um Ärger zu vermeiden, solltest du deinen Vermieter fragen, bevor du dir einen Hund oder eine Katze anschaffst.

Haustiere Mietwohnung – Welche Tiere brauchen keine Erlaubnis?

Die Haltung von Kleintieren ist in der Regel generell problemlos möglich. „Kleintiere darf der Vermieter nicht verbieten“, bestätigt Gunther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Nürnberg.
Zu den Kleintieren zählen:

  • Nagetiere, wie Kaninchen, Meerscheinchen oder Hamster
  • Fische
  • Bestimmte Reptilien

2007 urteilte der BGH auch zugunsten der Haltung von Ratten in geschlossenen Käfigen. Seither darfst du sie auch ohne Zustimmung des Vermieters in deiner Wohnung halten (BGH, AZ VIII ZR 340/06). Zuvor wurde die Haustierhaltung von Ratten oft verboten, weil Ratten als Krankheitsüberträger gelten und oft Ekel auslösen. Für Verbote wurde oft ein Urteil des Landgerichts Essen herangezogen (LG Essen, Urteil vom 21.12.1990 - 1 S 497/90).

Bei welchen Kleintieren kann der Vermieter die Haltung in der Mietwohnung verbieten?

Obwohl die Kleintierhaltung grundsätzlich immer erlaubt ist, gibt es Tierarten, bei denen Gerichte Vermietern zugestanden haben, diese zu verbieten:

  • Frettchen, denn sie haben oft einen intensiven Eigengeruch und machen viel Dreck (AG Köln; Az.: 2 C 340/11).
  • Ziervögel, wie Sittiche und Papageien sind sehr laut. Können sie auch während Ruhezeiten ihren Schnabel nicht halten, kann das zu einem Haltungsverbot führen.

Darf der Vermieter exotische Haustiere in der Wohnung verbieten?

Vogelspinnen, Reptilien, Gift- oder Würgeschlangen: Bei exotischen Tieren müssen Mieter einiges beachten, vor allem deshalb, weil die meisten Exoten auch gefährlich sind.

Für die Haltung solch ungewöhnlicher Haustiere brauchst du in der Regel eine gesetzliche Halteerlaubnis. Je nach Bundesland können Tierhalter ihre Halteerlaubnis bei der zuständigen Kommune beantragen.

Alle Wirbeltiere, die unter Schutzstatus stehen, sind bei dem zuständigen Regierungspräsidium anzumelden.

Eine Ausnahme sind zum Beispiel ungefährliche Schlangen, wie zum Beispiel die Kornnatter. Allerdings kann der Vermieter dir die Haltung von Schlangen, ähnlich wie bei Hunden und Katzen, aus triftigen Gründen verbieten.

Grundsätzlich gilt: „Wer gefährliche Tiere in der Mietwohnung halten will, muss den Vermieter um Erlaubnis bitten“, betont Oliver Fouquet, Rechtsanwalt für Mietrecht in Nürnberg.

Wildtiere, wie Igel dürfen ebenfalls nicht unerlaubt in der Wohnung überwintern (AG Berlin-Spandau, Az.: 12 C 133/14).

Wie viele Haustiere darf ich halten?

Exakte Regelungen, wie viele Haustiere ein Mieter haben darf, gibt es nicht. Du bist aber zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung verpflichtet. Die Grenze ist immer dann erreicht, wenn die Tierhaltung zu Beeinträchtigungen der Mietsache oder der Nachbarn führt.

Beim sogenannten Animal Hoarding werden weit mehr Tiere gehalten als üblich. Tierhalter können dann keine artgerechte Haltung mehr gewährleisten. Ob du Animal Hoarding betreibst ist allerdings Einzelfallabhängig: Das Amtsgericht Hanau entschied beispielsweise, dass 5 Chinchillas, die sauber und in ihrem Käfig in einer Dreizimmerwohnung gehalten wurden, zugunsten des Mieters (AG Hanau, Urteil vom 18. Februar 2000, Az: 90 C 1294/99 – 90, 90 C 1294/99).

Kann der Vermieter ein Haustier nachträglich verbieten?

Hat dir dein Vermieter die Haustierhaltung in der Wohnung erlaubt, kann er seine Zustimmung unter bestimmten Umständen auch widerrufen. Für ein nachträgliches Tierhaltungsverbot muss er dir allerdings triftige Gründe nennen. Ist die Begründung ausreichend, kann der Vermieter von dir die Entfernung des Tieres fordern. „Geschieht dies nicht, kann er dem Mieter sogar kündigen“, warnt Rechtsanwalt Oliver Fouquet aus Nürnberg. Beispiele können sein:

  • Dein Hund bellt fortwährend.
  • Deine Katze löst nachweislich allergische Reaktionen beim Nachbarn aus.
  • Dein Papagei schreit die gesamte Nachbarschaft zusammen.

Wie schnell du dein Haustier dann aus deiner Wohnung schaffen musst, hängt laut Fouquet von der Situation ab: „Eine Frist von 2 Wochen sollte der Vermieter dem Mieter schon einräumen, das geht nicht von heute auf morgen. Wenn ein Tier aber für andere Bewohner gefährlich ist, dann muss es gegebenenfalls sofort weg.“

Haustierhaltung: Was bedeuten die Klauseln im Mietvertrag?

In den meisten Mietverträgen finden sich die gleichen Klauseln zum Thema Haustierhaltung. Was diese genau bedeuten:

  • Mit der Klausel „Haustiere erlaubt" sind die „üblichen“ Haustiere gemeint. Dazu gehören, neben den in der Regel ohnehin zustimmungsfreien Kleintieren, auch größere, ungefährliche Vierbeiner wie Hunde, Katzen oder Hausschweine. Gefährliche Tiere wie die Würgeschlange Boa Constrictor oder ein Listenhund gehören nicht dazu.
  • Mir der Klausel „Hund und Katze nur mit Zustimmung des Vermieters" hält der Vermieter sich die Möglichkeit offen, im konkreten Fall zu entscheiden. Für ein „Nein“ muss er sachliche Gründe nennen (OLG Hamm; Az.: 4 RE 5/80 und 6/80).
  • Ein pauschales Haustierverbot ist unwirksam. Eine Klausel, wie "Haustiere verboten" würde Mieter unangemessen benachteiligen und keine Rücksicht auf seinen individuellen Fall nehmen (BGH; Az.: VIII ZR168/12).
  • Steht hingegen nichts zur Haustierhaltung in der Mietwohnung im Mietvertrag, müssen die einzelnen Interessen gegeneinander abgewogen und der Einzelfall entschieden werden. Ausgenommen davon ist immer die Kleintierhaltung. Diese erfordert keine Genehmigung.

Weitere Fragen zur Haustierhaltung in der Mietwohnung

Kann der Vermieter Besucher mit Tier verbieten?

Nein. Laut Rechtsanwalt Oliver Fouquet kann dir dein Vermieter nicht verbieten, dass du zum Beispiel Besuch in deiner Wohnung empfängst und dieser einen Vierbeiner mitbringt. Allerdings müssen sich auch diese benehmen und dürfen niemanden belästigen.
Die Frage, wo Besuch anfängt und wo er aufhört, ist aber schwer zu beantworten, so Fouquet: „Ein Besuch, der länger als 6 Wochen dauert, kann schon kein Besuch mehr sein. Pauschal abgrenzen lässt sich das aber nicht.“

Muss ich meinen Vermieter fragen, wenn ich ein weiteres Tier in der Mietwohnung halten will?

In der Regel ja.

Hat dir dein Vermieter schon eine Katze oder einen Hund erlaubt, ist das meist keine Erlaubnis für weitere Haustiere.

Möchtest du dir ein Kleintier anschaffen, musst du den Vermieter nicht fragen. Eine Ausnahme ist, wenn es sich dann um sehr viele Tiere handelt und du deine Wohnung eventuell überbelegst.

Um sicher zu sein, frag deinen Vermieter vor jeder Neuanschaffung nach seiner Zustimmung.

Haustiere in Mietwohnungen: Kann bei Tierhaltung die Miete steigen?

Wohnst du bereits in einer Wohnung und möchtest dir einen Hund oder eine Katze anschaffen, kann dein Vermieter die Miete nicht einfach erhöhen.

Ziehst du jedoch mit deinem Haustier neu in eine Wohnung ein oder teilst deinem neuen Vermieter mit, dass du auch die Anschaffung eines Haustiers planst, steht es dem Vermieter frei die Kaltmiete bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben. Die Gründe sind etwaige Schäden oder eine stärkere Abnutzung, die durch dein Haustier entstehen könnten.

Darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen?

Auch die befristete Pflege eines Hundes darfst du als Mieter nicht übernehmen, wenn dir dein Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung untersagt hat. Das urteilte das Amtsgericht Hamburg (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

Für den Einzelfall lohnt aber auch hier ein Gespräch mit dem Vermieter.

Regine Curth12.03.2024

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