Lesermeinungen:
Wer umzieht, sollte vier bis sechs Wochen vor dem Wohnortwechsel auch Internet und Telefon ummelden. Manchmal ist der Umzug aber auch ein Anlass für den Anbieterwechsel. Unsere Tipps helfen, den Anschluss zu halten.
Download
Mit unserer kostenfreien Checkliste fürs Ummelden von Internet und Telefon hast du alle notwendigen Daten auf einen Blick.
Wer trotz Umzug einen nahtlosen Übergang vom Internet- und Telefonanschluss haben will, sollte sich rechtzeitig – mindestens vier bis sechs Wochen vorher – um die Ummeldung kümmern. So sollten Umzugswillige dabei vorgehen:
Während es beim Festnetzanschluss kaum Probleme geben dürfte, hängt es beim Internet davon ab, ob der Anbieter die bisherige vertraglich vereinbarte Leistung überhaupt liefern kann. In der Regel kann dies direkt beim Anbieter online geprüft werden, indem die neue Adresse angegeben wird. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Kann der Vertrag nicht zum neuen Wohnort mitgenommen werden, bleibt nichts anderes übrig, als einen neuen abzuschließen. Doch auch so kann sich ein Anbietervergleich lohnen. Vielleicht passt ein neu abgeschlossener Vertrag besser zu den persönlichen Anforderungen. Daher sollte einem klar werden, was mit dem Internet gemacht werden soll. Grundsätzlich gilt: Der Internet- und Telefonanschluss sollte zum eigenen Nutzerverhalten passen. Wer beispielsweise verstärkt auf Streamingdienste setzt, sollte eher eine leistungsstarke Leitung wählen. Wer eher selten online ist, kann einen günstigeren Tarif wählen.
Übrigens: Bei Anbieterwechsel dürfen Internet und Telefon höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein (§ 59 Abs. 2 TKG). Für den weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel sind sowohl alter als auch neuer Anbieter in der Pflicht. Klappt der Wechsel nicht zum vereinbarten Termin, ist der alte Anbieter bis zum nächstmöglichen Umschalttermin zur Weiterversorgung verpflichtet. Im Gegenzug muss der Kunde in der Regel 50 Prozent der im alten Vertrag vereinbarten regelmäßigen monatlichen Kosten zahlen. Das gilt aber nur, wenn der alte Anbieter nicht nachweisen kann, dass der Kunde selbst Schuld am Scheitern des Anbieterwechsels hat.
Prüfe, ob dein derzeitiger Router auch bei Anbieterwechsel funktioniert. Unter Umständen ist er vom Internetanbieter wie Telekom, Vodafone oder O2 nur gemietet, dann muss dieser wieder zurückgegeben werden.
Wer seinen Vertrag nicht ändern will, muss eine Umzugsmitteilung machen. Für das Ummelden reicht oft ein Anruf, eine E-Mail oder das Ausfüllen eines Onlineformulars beim Internetanbieter. Das Ummelden von Internet und Telefon an sich ist kein großer Aufwand. Wichtig ist, dem Anbieter frühzeitig mitzuteilen, wann die Umschaltung stattfinden soll. Andernfalls kann es sein, dass der Anschluss am neuen Wohnort nicht zum Stichtag freigeschaltet wird. Durch Überschneidungen der Sonderkündigungsfrist und des Einzugstermins kann es durchaus auch passieren, dass parallel zum neuen Vertrag auch der alte noch für den Rest der Laufzeit gezahlt werden muss.
Diese Informationen müssen Kunden für das Ummelden bereithalten:
In der Regel reichen diese Punkte, in manchen Fällen fragt der Anbieter auch nach der TAE-Nummer oder der Home-ID. Diese stehen oft auf einem Aufkleber auf der Telefondose. Ist keine der beiden Nummern vermerkt, ist es gut zu wissen, dass die TAE-Nummer (Telekommunikations-Anschluss-Einheit-Nummer) sich oft mit der normalen Festnetznummer deckt – in der neuen Wohnung könnte es sich somit um die Nummer des Vormieters handeln. Kann der Vormieter nicht gefragt werden, kann es auch reichen, wenn dem Anbieter der Name mitgeteilt wird.
Download
Mit unserer kostenfreien Checkliste fürs Ummelden von Internet und Telefon hast du alle notwendigen Daten auf einen Blick.
Entspricht der Anschluss des Internet- und Telefonanbieters am neuen Wohnort nicht der Leistung des alten oder gibt es günstigere Alternativen, kann der Umzug auch Anlass für einen Anbieterwechsel sein. Wichtig ist hierbei die Kündigungsfrist zu beachten:
Wer einen neuen Vertrag für einen Internetanschluss abschließt, sollte auch die neue Mindestvertragslaufzeit im Auge behalten. Steht schon fest, dass innerhalb der kommenden zwei Jahre nochmals umgezogen werden muss, dann sollte das bereits bei der Anbieterwahl berücksichtigt und ein Vertrag mit einer möglichst kurzen Bindung gewählt. Alle Telekommunikationsanbieter müssen mindestens einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG).
Die Kündigung selbst ist in der Regel kein großer Aufwand, da oftmals sich der neue Anbieter darum kümmert.
Wenn’s mit dem Anbieterwechsel hakt, gibt es bei der Bundesnetzagentur ein Beschwerdeformular, das ihr zusammen mit der Kündigungsbestätigung des bisherigen Anbieters und dem Portierungsauftrag zugesendet werden kann. Unterbricht der Anbieter die Leitung gesetzeswidrig, ahndet die Bundesnetzagentur das mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Dabei wichtig: Verbraucher sollten dem neuen Anbieter schriftlich eine Frist setzen, bis wann er den Anschluss freizuschalten hat. Gelingt es ihm nicht, können sie vom Vertrag zurücktreten.
Die Rufnummernmitnahme oder auch Portierung genannt, wird einfach beim neuen Anbieter beantragt, der diese wiederum mit dem alten Anbieter abstimmt. Wer innerhalb eines Vorwahlbereiches umzieht, kann zudem seine bisherige Rufnummer vom Festnetz mitnehmen. Sollte das nicht der Fall sein, müssen folgende Punkte erfüllt sein, damit der Übergang nahtlos klappt:
Wer trotz Umzug beim gleichen Internet- und Telefonanbieter bleibt, muss je nach Anbieter Kosten für das Ummelden zahlen. Dieser Umzugsservice kostet zwischen null und rund 70 Euro – innerhalb der gleichen Stadt kann man Telefon- und Internet meist kostenfrei in die neue Wohnung mitnehmen. Bei gleicher Leistung gilt als Grundregel: Die Kosten für das Ummelden dürfen nicht höher sein als das Entgelt für das Schalten eines Neuanschlusses.
Du ziehst um? Da muss nicht nur Internet und Telefon umgemeldet werden. Erfahre hier, wo du deine Adressänderung überall angeben solltest und vergiss mit unserer kostenfreien Checkliste niemanden mehr.
Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.