Warum eine Reservierungsgebühr fast immer unzulässig ist

Lesermeinungen:  

(66)

Wenn Makler Kaufimmobilien vermitteln, verlangen sie manchmal eine Reservierungsgebühr von einem potenziellen Käufer. Im Gegenzug bieten sie die Immobilie in einem bestimmten Zeitraum keinem anderen Kunden mehr an. Allerdings sind solche Reservierungsgebühren oft nicht zulässig.

Maklervertrag, Reservierungsgebühr, Reservierungsvereinbarung, Foto: Detlef Voigt/iStock.com
In einigen Maklerverträgen finden sich Vereinbarungen über eine Reservierungsgebühr. Diese ist jedoch in den meisten Fällen unzulässig. Foto: Detlef Voigt/iStock.com

Makler kennen das: Bei der Besichtigung einer Kaufimmobilie geben viele potenzielle Käufer an, sehr interessiert an einem Kauf zu sein, springen später aber doch wieder ab. Das ist nicht ungewöhnlich, schließlich ist ein Immobilienkauf keine leichte Entscheidung. Um sicher zu gehen, dass der Interessent das Haus oder die Eigentumswohnung auch wirklich kaufen will, verlangen einige Makler  eine sogenannte Reservierungsgebühr.

Die Idee dahinter: Der Makler bietet die Immobilie im Gegenzug für einen bestimmten Zeitraum keinem weiteren Interessenten an. Kauft der Interessent das Haus später, wird die Gebühr von der noch zu zahlenden Maklerprovision abgezogen. Hat er dann aber doch kein Interesse, bekommt er die Gebühr nicht zurück. Allerdings: Nur in den allerwenigsten Fällen sind solche Gebühren Rrechtlich zulässig sind solche Gebühren nur in einem engen Rahmen.

Keine Reservierungsgebühr bei vorformulierten Klauseln

Unwirksam sind Vereinbarungen über Reservierungsgebühren auf jeden Fall dann, wenn sie im Rahmen eines vorformulierten Vertrags getroffen wurden und dem potenziellen Kunden keinen nennenswerten Vorteil verschaffen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, muss der Makler die Gebühr in einem solchen Fall zurückzahlen, wenn sich der Kunde gegen den Kauf der Immobilie entscheidet (Az.: III ZR 21/10). Der Grund: Vorformulierte Vereinbarungen unterliegen laut Bürgerlichem Gesetzbuch einer besonders strengen Inhaltskontrolle. Im vorliegenden Fall urteilten die Richter, die Klausel sei lediglich ein Versuch des Vermittlers gewesen, sich eine Vergütung zu sichern, falls die Immobilienvermittlung scheiterte.

Auch urteilten die Richter, dass sich für den Interessenten kaum ein Vorteil durch die Zahlung der Reservierungsgebühr ergebe. Denn: Selbst wenn der Makler sich verpflichtet, die Immobilie in einem bestimmten Zeitraum keinem anderen anzubieten, bestimmt im Zweifel immer noch der Verkäufer, was mit seinem Haus geschieht. Er kann sich jederzeit entscheiden, sein Haus doch nicht zu verkaufen oder es, ganz ohne Makler, an einen anderen Interessenten zu veräußern.

Manche Makler versuchten deshalb, Reservierungsgebühren außerhalb des Vertrags in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Dem schob der BGH allerdings nun auch einen Riegel vor. Nach einem aktuellen Urteil ist auch diese Variante nicht zulässig (Az.: I ZR 113/22). 

Wirksame Reservierungsgebühr nur schwer zu vereinbaren

Reservierungsgebühr, Reservierungsvereinbarung, Rechtsanwalt, Foto: Wolfgang Lehner
Rechtsanwalt Wolfgang Lehner von der Kanzlei Lehner, Dänekamp & Mayer aus Heidelberg. Foto: privat

Die Hürden für zulässige Reservierungsgebühren sind hoch. „Eine wirksame Reservierungsvereinbarung ist zwar theoretisch denkbar“, erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Lehner von der Kanzlei Lehner, Dänekamp & Mayer aus Heidelberg, „in der Praxis müssen dafür aber eine ganze Reihe von Faktoren erfüllt sein, die es unwahrscheinlich machen, dass eine solche Vereinbarung einer richterlichen Überprüfung standhält“. So müsse der Makler beispielsweise einen qualifizierten Alleinauftrag des Verkäufers haben, damit ausgeschlossen ist, dass ein anderer Makler die Immobilie vermittelt. Zudem müsse der Verkäufer mit der Reservierung und dem Verkauf an den potenziellen Interessenten grundsätzlich einverstanden sein und die Reservierung muss zeitlich begrenzt sein. „Außerdem halten die Gerichte eine Reservierungsvereinbarung teilweise für notariell beurkundungsbedürftig – und zwar dann, wenn die Gebühr die Grenze von zehn Prozent der Provision überschreitet“, so Lehner weiter.

Fazit

„In den meisten Fällen würde ich dazu raten, auf eine Reservierungsgebühr zu verzichten“, sagt Lehner. Theoretisch seien Individualvereinbarungen weiter möglich. Auch hiervon ist allerdings abzuraten, da in der Regel die seitens der Rechtsprechung an eine solche Vereinbarung gestellten strengen Anforderungen nicht vorliegen“, so Lehner. Vor Gericht hielten solche Gebühren nur in den seltensten Fällen stand. Die BGH-Urteile sieht Lehner daher praktisch als „Todesstoß für jeder Reservierungsgebühr“. Reservierungsvereinbarungen ohne Gebühr können indes weiterhin problemlos getroffen werden.

Jonas Paul25.05.2023

Ihre Meinung zählt

(66)
3.2 von 5 Sternen
5 Sterne
 
24
4 Sterne
 
12
3 Sterne
 
4
2 Sterne
 
3
1 Stern
 
23
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

36 Kommentare

Coupe!iw321 am 14.06.2024 12:46

Ich halte eine Reservierungsgebühr vom Grundsatz richtig, insbesondere, wenn dem potentiellen Interessenten der Zweitrahmen gegeben werden muss, seine Finanzierung zu besorgen. Ärgerlich, wenn dann die Finanzierung zugesagt ist, die Immobilie an einen anderen Kunden zz. verkauft wurde. Aber, die Frage ist doch: Welchen Nachteil hat der Makler, wenn der Kunde abspringen sollte. Ja, die Immobilien wird günstigensfalls später erfolgreich vermittelt, eben an einen anderen Kd. Den Nachteil, den der Makler hat, sind ledglich Zinserträge, die er später generieren könnte bei seiner Bank. Und die sind eher niedrif, denn üblich ist nun auch nicht, dass eine erwirtschaftete Provision in ein Anlagegeschäft investiert wird. Also, ist es ärgerlich, wenn ein Kd dennoch abspringt, aber die Res.Gebühr wurde dann zu unrecht eingenommen.

auf Kommentar antworten

Coupe!iw321 am 14.06.2024 12:46

Ich halte eine Reservierungsgebühr vom Grundsatz richtig, insbesondere, wenn dem potentiellen Interessenten der Zweitrahmen gegeben werden muss, seine Finanzierung zu besorgen. Ärgerlich, wenn dann die Finanzierung zugesagt ist, die Immobilie an einen anderen Kunden zz. verkauft wurde. Aber, die Frage ist doch: Welchen Nachteil hat der Makler, wenn der Kunde abspringen sollte. Ja, die Immobilien wird günstigensfalls später erfolgreich vermittelt, eben an einen anderen Kd. Den Nachteil, den der Makler hat, sind ledglich Zinserträge, die er später generieren könnte bei seiner Bank. Und die sind eher niedrif, denn üblich ist nun auch nicht, dass eine erwirtschaftete Provision in ein Anlagegeschäft investiert wird. Also, ist es ärgerlich, wenn ein Kd dennoch abspringt, aber die Res.Gebühr wurde dann zu unrecht eingenommen.

auf Kommentar antworten

Coupe!iw321 am 14.06.2024 12:46

Ich halte eine Reservierungsgebühr vom Grundsatz richtig, insbesondere, wenn dem potentiellen Interessenten der Zweitrahmen gegeben werden muss, seine Finanzierung zu besorgen. Ärgerlich, wenn dann die Finanzierung zugesagt ist, die Immobilie an einen anderen Kunden zz. verkauft wurde. Aber, die Frage ist doch: Welchen Nachteil hat der Makler, wenn der Kunde abspringen sollte. Ja, die Immobilien wird günstigensfalls später erfolgreich vermittelt, eben an einen anderen Kd. Den Nachteil, den der Makler hat, sind ledglich Zinserträge, die er später generieren könnte bei seiner Bank. Und die sind eher niedrif, denn üblich ist nun auch nicht, dass eine erwirtschaftete Provision in ein Anlagegeschäft investiert wird. Also, ist es ärgerlich, wenn ein Kd dennoch abspringt, aber die Res.Gebühr wurde dann zu unrecht eingenommen.

auf Kommentar antworten

Nowak Immobilien AG am 14.06.2024 11:06

Alter Hut, das ist längst allen Maklern bekannt.

auf Kommentar antworten

Nowak Immobilien AG am 14.06.2024 11:06

Alter Hut, das ist längst allen Maklern bekannt.

auf Kommentar antworten

stephan09 am 31.05.2023 17:49

Ich sehe das anders. Wenn der Makler exklusiv beauftragt und einen Kaufinteressenten hat, kann er doch eine geldwerte Reservierungsvereinbarung treffen, wenn dieser der Verkäufer schriftlich zustimmt. Denn in dieser Zeit verpflichtet sich auch der Verkäufer an keinen anderen Interessenten zu veräußern und geht damit ein Risiko ein, dass der richtige Käufer in dieser Zeit auftauchen könnte. Weiterhin hat der Kaufintteressent etwas von dieser Vereinbarung. Er kann sich nämlich Zeit für die Finanzierungsprüfung nehmen. Ohne Reservierung unternimmt er diese (oftmals mit Kosten für die Bewertung verbunden) Anstrengung umsonst, weil die Verkaufszusage zwischenzeitlich ein anderer erhalten hat.

auf Kommentar antworten

immobilienservice-lbb@gmx.de am 14.06.2024 11:21

Vom Grundsatz her haben Sie recht nur leider sehen das unsere gerichte gänzlich anders. Eine Reservierungsgebühr birgt immer die Gefahr auf die künftige Courtage verzichten zu müssen, wenn der Käufer im Nachgang vor Gericht gegen den Makler zieht, nur um seine erbrachten Leistuingen nicht zahlen zu müssen. In 98% der Gerichtsfälle verliert der Makler seine Ansprüche vor Gericht. Da kann ich nur von abraten, wenn Sie Ihre berechtigten Ansprüche auf Ihre Courtage erhalten wollen. Das ist bitte nur als höflichen Hinweis zu betrachten, entscheiden muss das jeder für sich alleine. Weiterhin allen Kollegen gute Geschäfte und nette Auftraggeber.

immobilien@ikv-fester.de am 30.05.2023 10:41

Die Reservierungsgebühr wird erst erhoben mit einem verbindlichen Kaufpreisangebot des Kunden und dessen Auftrag einen Notarvertragsentwurf zu erstellen. Inder Regel erheben wir dann ca. 1.500,- e Gebühren - welche Kosten für Vertragsentwurf etc. abdecken - die Differenz bekommt der Endverbraucher wieder ausgezahlt. Ihm bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Mit dieser Lösung haben wir bisher immer Recht erhalten.

auf Kommentar antworten

VB-Boenen am 30.05.2023 09:17

Bis zur endgültigen Kaufentscheidung reservieren wir die Immobilie ohne Gebühren. Wenn die Finanzierung steht und sich die Käufer für den Kauf des Objektes entschieden haben, wird die Reservieungsvereinbarung mit dem Auftrag die Kaufvertragsentwürfe beim Notar in Auftrag zu geben, schriftlich vereinbart. Wir haben in der Vergangenheit in der Reservierungsvereinbarung nur für den Fall, dass der Interessent den Kaufvertrag nicht unterschreibt, eine Pauschalentschädigung vereinbart. Diese hat nicht den Zweck, Gebühren zu kassieren, sondern der Reservierung eine Verbindlichkeit zu geben. Ich halte das auch für angemessen,

1. da zwischen der Reservierung und dem Notartermin 2-3 Wochen liegen.

2. den anderen Interessenten abgesagt wird

3. es meiner Reputation schadet, wenn der Kaufinteressent nicht beim Notar erscheint

Daher halte ich es für mehr als angemessen, einen gut vorbereiteten Verkauf mit einer bei Reservierung für diesen Fall abzusichern.

auf Kommentar antworten

mgehrmann am 26.05.2023 15:58

Ich fand eine Reservierungsgebühr immer schon unseriös und habe es aus diesem Grunde nie praktiziert!

Michaela Gehrmann - Immobilien Michaela Gehrmann

auf Kommentar antworten

Niki.75 am 26.05.2023 13:01

Ich reserviere meistens überhaupt nicht, da nicht notwendig (Passende Interessenten melden sich und bleiben am Ball). Und wenn mal Reservierungsgebühren nötig waren und über mein Büro gingen, verlief das bislang für alle Parteien gut. Ohne das Einverständnis des Eigentümers über die Reservierungsgebühr und einen Alleinauftrag vorab würde ich gar keine Immobilie vermitteln. Das Gesülze von irgendwelchen Anwälten ist mir grundsätzlich wurscht.

auf Kommentar antworten

Thomas Schöffel am 26.05.2023 12:18

Was mischt sich da der Gesetzgeber ein? Als freiem Kaufmann obliegt es mir und meiner Kundschaft, was wir vereinbaren. Frechheit.

auf Kommentar antworten

Niki.75 am 26.05.2023 13:02

so sehe ich das auch.


Jan Scholz am 30.05.2023 11:16

So ist es!.

Dauernd und immer mehr untergraben die ehrbaren Verantwortlichen die eigentlich grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit, oft um noch ein paar Wählerstimmen einzufangen.

Dass Makler auch sehr viel und hochverantwortlich an fremdem Eigentum leisten müssen für ordnungsgmäße Vermittlungen im Vermietungs- und Verkaufsgeschäft haben einige Menschen, die womöglich nicht gerne für Ihr Geld körperlich, schöpferisch oder zumindest ergebnisorientiert arbeiten müssen nach meinem Eindruck nicht verstanden.

Würden manche Herrschaften nur nach tatsächlichem Erfolg entlohnt werden, sähe die Welt unter Umständen ganz anders aus?

Die Bandagen werden für uns ehrbare Makler immer enger geschnallt.

Aber verdienen brauchst Du natürlich NIX!!

Vorschlag:

Arbeite am besten mehr als 10 Stunden täglich nur noch umsonst aber zahle dafür Einkommens- und Umsatzsteuer und Gewerbesteuer und leiste und bezahle die Fortbildungspflicht, bezahle deine Werbungskosten, dein KFZ, deine Büroräume, deine IHK-Beiträge und so weiter und so weiter und sei immer freundlich zu Kunden, die deine Dienstleistung und dein Wissen und deine Erfahrung am besten kostenlos nutzen wollen.

Zahle am besten dafür , was Du hättest verdienen können, wenn es die immer stärkeren Restiktionen nicht gäbe.

und alles ist gut.

Deine freiwillig geleitete Arbeitszeit bummelst du dann immer in den Nachtstunden einfach wieder ab, auch

weil Sonnabends und Sonntags bist Du ja auch noch auf Achse, so der Kunde es wünscht....

Viele Grüße

Dipl.-Ing. Jan Scholz


Jan Scholz am 01.06.2023 09:53

So ist es!.

Dauernd und immer mehr untergraben die ehrbaren Verantwortlichen die eigentlich grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit, oft um noch ein paar Wählerstimmen einzufangen.

Dass Makler auch sehr viel und hochverantwortlich an fremdem Eigentum leisten müssen für ordnungsgmäße Vermittlungen im Vermietungs- und Verkaufsgeschäft haben einige Menschen, die womöglich nicht gerne für Ihr Geld körperlich, schöpferisch oder zumindest ergebnisorientiert arbeiten müssen nach meinem Eindruck nicht verstanden.

Würden manche Herrschaften nur nach tatsächlichem Erfolg entlohnt werden, sähe die Welt unter Umständen ganz anders aus?

Die Bandagen werden für uns ehrbare Makler immer enger geschnallt.

Aber verdienen brauchst Du natürlich NIX!!

Vorschlag:

Arbeite am besten mehr als 10 Stunden täglich nur noch umsonst aber zahle dafür Einkommens- und Umsatzsteuer und Gewerbesteuer und leiste und bezahle die Fortbildungspflicht, bezahle deine Werbungskosten, dein KFZ, deine Büroräume, deine IHK-Beiträge und so weiter und so weiter und sei immer freundlich zu Kunden, die deine Dienstleistung und dein Wissen und deine Erfahrung am besten kostenlos nutzen wollen.

Zahle am besten dafür , was Du hättest verdienen können, wenn es die immer stärkeren Restiktionen nicht gäbe.

und alles ist gut.

Deine freiwillig geleitete Arbeitszeit bummelst du dann immer in den Nachtstunden einfach wieder ab, auch

weil Sonnabends und Sonntags bist Du ja auch noch auf Achse, so der Kunde es wünscht....

Viele Grüße

Dipl.-Ing. Jan Scholz

N. am 20.04.2023 11:08

Ich habe für eine Eigentumswohnung eine Reservierungsvereinbarung unterschrieben und 17,5% der Maklergebühr als Reservierungsgebühr gezahlt. Der Makler hat mich insgesamt jetzt 4 Monate hingehalten mit Kaufvertrag und Teilungserklärung . In diesem Zeitraum sind die Finanzierungszinsen bereits 3 X erhöht worden. Jetzt gibt es eine Teilungserklärung, die sich zu 100 % von der unterscheidet über die die letzten Monate gesprochen wurde. Ohne jede Ankündigung wurden mir 2 Werktage vor Notartermin der Termin selbst und die besagte Teilungserklärung nebst Kaufvertrag (mit Fehlern) zur Verfügung gestellt. Als ich den Notartermin auf Grund der Kürze der Zeit abgesagt habe hörte ich nichts mehr vom Makler. Nach 3 Tagen habe ich dann auch noch festgestellt, dass die Wohnung schon wieder für andere Käufer frei gegeben und ich darüber nicht informiert wurde. Ich habe daraufhin den Makler kontaktiert, damit ich meine Gebühr zurück erhalte. Darauf ist er gar nicht eingegangen. Jetzt möchte er, dass ich ihm einen möglichen Notartermin nenne.

Muss ich jetzt klagen, damit ich meine Gebühr zurück erhalte ?

auf Kommentar antworten

Immobilienhaus Keppler am 27.05.2023 21:39

Das ist hanebüchen! Holen sie sich ihr Geld zurück!

Andrea Keppler

Immobilienhaus Keppler

Heilbronn

Hermin am 08.11.2022 15:42

Welche Aufsichtsbehörde für Makler gibt es bitte? Wir (mein Mann mit meiner Vollmacht) haben auch eine Reservierung unterschrieben und die Maklerin will jetzt 1600 Euro. Wir waren danach bei der Bank und haben gesehen, dass wir so einen grossen Kredit nicht wollen.

auf Kommentar antworten

Ralph Brunner am 31.05.2023 16:01

Warum haben Sie sich denn nicht vor dem Besichtigungstermin bei der Bank über die Finanzierungskonditionen informiert? Ich finde es auch nicht gerade freundlich gegenüber Maklern und Immobilienverkäufern, zu besichtigen, dann die Immobilie für sich zu reservieren und das obwohl die Finanzierung nicht geklärt ist. Ich kann die Maklerin schon verstehen, letztendlich hat sie sich Mühe mit Ihnen gegeben und Zeit und Arbeit investiert. In der Zeit in der die Immobilie für Sie reserviert war, konnte sie die Immobilie auch nicht anderweitig anbieten.

Sio am 19.10.2022 02:06

Wir haben über einem Makler der mehrere Grundstücke gekauft hat und über einer Firma Bauen lässt ein Haus reseviert und eine Reservierungsgebühr gezahlt.Da Wir aber noch mit dem Verkauf unserer bereits bestehenden Immobilie noch abwarten wollten den Kaufvertrag zu unterschreiben;dass leider noch nicht der geschehen ist.Da sich jetzt aber die Zinsen für den Neubau so erhöht haben kommt der Kauf für uns nicht mehr in Frage; somit hat der Makler die Resevierungsgebühr einbehalten.Darf er das ? Auch wenn der Resevierungsvertrag beinhaltet...tritt der Interessent aus jeglichem Grund zurück wird die Gebühr einbehalten?

auf Kommentar antworten

GIRMANN-Immobilien am 10.06.2022 17:22

Wir haben früher immer mit Reservierungen gearbeitet und die Praxis vor Jahren mit dem Wechsel zum Verkäufermarkt aufgegeben, nicht nur der Rechtsprechung wegen und dem besonderen Schutz der Parteien nach BGB bei Immobilientransaktionen. Und dass wir als Makler "bei geplatzten Reservierungen" (zusätzliche) Vorteile haben, geht unseres Erachtens gar nicht.

Deswegen als Ausnahme, wenn von den Parteien gewollt und gewünscht: Als paritätische Individualvereinbarung nach §305b BGB zwischen den Parteien - und dem Hinweis von uns, dass wir von einer solchen Vereinbarung abraten.

auf Kommentar antworten

Thomas Suhren Immobilien am 10.06.2022 11:34

Eine allgemeine Reservierung schwächt immer die Position vom Verkäufer und dem Makler. Der Makler hat im Vorfeld vernünftig zu recherchieren und spricht dann die weitere Vorgehensweise mit dem Verkäufer ab. Der potenzielle Käufer wird in diesen Prozess eingebunden und entsprechend positiv reagieren.

auf Kommentar antworten

Laura Garcia Immobilien am 10.06.2022 11:17

Ich bin Makler und habe auch 25 Jahre Erfahrung aus dem Bereich Baufinanzierung. Heutzutage dauert eine Finanzierungsentscheidung meistens um 20-30 Arbeitstage. In dieser Zeit kann schon das zu finanzierende Objekt längst verkauft sein. Aus der Praxis kenne ich die Häufigkeit, dass nach einem Monat Finanzierungsbemühungen und einer anschließenden Finanzierungszusage, doch das Objekt anderweitig verkauft ist. Deshalb, habe ich sogar eine Reservierung des Objektes den Antragstellern vorgeschlagen. An der Entscheidung des BGHs erkennt man wieder zum wiederholten Male, dass praxisfremde das Schluss- Wort haben!

auf Kommentar antworten

Yilmaz & Co. Immobilien am 10.06.2022 11:38

Klasse definiert:)


Klaus Müller am 10.06.2022 12:30

Das dürfte daran liegen, dass die Gerichte nicht das Wohl der Makler und Finanzierungsvermittler vorrangig betrachten, sondern das des Verbrauchers. Und dagegen ist nichts zu sagen. Dass wir alle bisweilen auch vergebliche Anstrengungen unternehmen, die letztendlich nicht zum Erfolg führen, ist unser Berufsrisiko. Damit sollten Sie klarkommen oder sich umorientieren.


RheinBerg Immobilien am 10.06.2022 13:04

Das ist ein sehr wichtiger Hinweis, der in der Diskussion um eine Reservierungsgebühr oft vergessen wird! Der ernsthafte Kaufinteressent hat sehr wohl auch einen Vorteil von einer Reservierungsgebühr.


Immobilien Agentur Ronald Will e.K. am 10.06.2022 13:31

Genauso ist das. Ich arbeite seit 30 Jahren als Makler und fast immer mit Reservierungsgebühr von 10% der Käuferprovision. Allerdings sind 20-30 Tage für eine Finanzierungsentscheidung ziemlich lang. Ich erwarte von der vermittelnden Bank eine Entscheidung bis max. 7 Tage. Vielleicht sollten Sie über einen neuen Finanzierungspartner nachdenken. Am besten direkt ohne eine Plattform. Ich kann hier die Ostsächsische Sparkasse Dresden empfehlen. Sehr kompetent und Entscheidungen meist innerhalb von 3 Tagen, natürlich bei 100% vollständigen Einkommens- und Objektunterlagen. Vermittlungsprovision ist auch gut.

Kompetenzmakler am 10.06.2022 11:17

Eine sehr guter Beitrag. Zumal es in der Praxis vorkommen kann, dass ein Kunde, der vor längerer Zeit besichtigt hatte WÄHREND der Reservierungszeit auf das Angebot zurückkommt und einen höheren Kaufpreis bietet, den der Makler dann weiterzuleiten hat. Makler sind Dienstleister, keine Vormünder für Käufer oder Verkäufer.

auf Kommentar antworten

piano am 31.05.2022 19:55

Eine Reservierungsgebühr soll die Ernsthaftigkeit der Kaufabsicht verdeutlichen. Sonst wird immer vorschnell "reserviert", um andere Interessenten zu blockieren. Später sagt man dann wieder ab.... Wenn man die Gebühr wieder zurückbekommt, ist man ja keinerlei Risiko eingegangen und kann man so vorschnell immer reservieren. .... Nur der Makler fängt wieder von vorne an...

auf Kommentar antworten

Roland Hofstetter am 06.04.2022 12:02

Meine Frage dazu: Wie gestaltet es sich, wenn ich als Eigentümer eine Reservierungsgebühr erhebe, die dem Interessenten den Verkauf zusichert, ich gleichzeitig alle Verkaufsaktivitäten und Besichtigungen einstelle. Die Gebühr wird mit dem Kaufpreis, der in der Reservierungsvereinbarung als vorläufiger Kaufpreis eingetragen ist, verrechnet. Bei einem Absprung vom Kauf jedoch nicht zurückgezahlt.

Wenn der Interessent kurz vor Notartermin abspringt muss man durchaus mit erheblichen Kosten rechnen, die "Verkaufsmaschinerie" ja von neuem anlaufen lassen, es entstehen zeitliche Verzögerungen und etwaige weitere Interessenten sind zwischenzeitlich anderweitig fündig geworden und somit entsteht dadurch Schaden. In meinem Fall würden wir die Reservierungsgebühr auf 5.000,- festlegen, was ca. den Notargebühren bei Absprung plus den Kosten der Inserate entspricht.

auf Kommentar antworten

A.K am 11.03.2022 13:45

Sehr geehrte immowelt Redaktion,

wir sind ein junges Paar, dass nach 2 Jahren Immobilien-Suche scheinbar eine passende Immobilie gefunden hat. Nun haben wir auch eine Reservierung angefragt, auf welche eine Gebühr von 1200 anfällt( dies wäre unter 10% der MaklerProvison). In unserem Fall ist der Makler gleichzeitig auch Immobilieneigentümer durch eine zwei Firma.

Der bereits entworfene Kaufvertrag beinhaltet die Klausel zu Sach- und Versteckten Mängel : Für die verbleibenden Rechte des Käufers wird die Verjährung auf drei Monate ab Übergabe verkürzt". Unter dieser Bedingung wollen wir vom Kauf zurück treten, da der Makler/Eigentümer keine Änderung am Kaufvertrag veranlassen möchte.

Nun wird trotzdem die Reservierungsgebühr berechnet, ist das wirklich so in Ordnung? Weil unter der unter dieser Annahme ,kann der Eigentümer/Makler willkürliche und uns zu Ungunsten Bedingungen in den Kaufvertrag reinschreiben, welche beim Abschluss der Reservierungsbestätigung nicht vorlagen und uns bewusst waren. Damit verdient der Makler/Eigentümer in jedem Fall.

auf Kommentar antworten

Kompetenzmakler am 10.06.2022 11:27

Hallo, nach meiner Praxiserfahrung aus der Makler die Reservierungsgebühr zurückzahlen. 1. Weil er sie gar nicht erst hätte erheben dürfen. 2. Schuldet der Makler den Vertragsabschluss. Nichts andres. Dazu ist ja der §311 b BGB geschaffen worden, um die Bindung an eine notarielle Berkundung mit einer Aufklärungspflicht zu verbinden. Weswegen ALLE zivilrechtlichen Absprachen hietr hintenan stehen müssen. Der Verkäufer UND DER Käufer dürfen jederzeit und ohne Angabe von Gründen davon abstand nehmen, einen notariellen Kaufvertrag abzuschliessen. Schadenersatz ist auf eine "grobe Treuepflichtverletzung" beschränkt. Der Makler als Dienstleister hat mir Anspruch auf Vergütung, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.


HeRoEs am 10.06.2022 11:48

Ich gehöre zwar nicht zur Redaktion, aber in diesem Sachverhalt sollten Sie eventuell dies prüfen: Gemäß § 6 Abs 4 MaklerG steht dem Makler keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluß durch den Makler selbst gleichkommt.

KittyCat am 12.08.2021 21:05

Ich bin unsicher

Mein Vermieter will jetzt 250€ noch von mir. Die Wohnung war zum 1.5 frei aber ich hatte mit ihm vereinbart dass ich erst zum 1.6 einziehe. Nun meinte der Vermieter er will als „Freihaltung“ der Wohnung 250€ In bar! Das war davor nicht ausgemacht und das schrieb er nachträglich per Hand auf den Mietvertrag. Muss ich Jz zahlen? Er macht mir da so Druck. Brauche Hilfe und Rat. Eigentlich will ich so etwas stressfrei.

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 17.08.2021 08:06

Hallo KittyCat,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Mentas am 31.07.2021 14:44

Ich möchte ihnen ein Problem teilen,

Ich habe eine für eine Immobilien mit eine Maklerin eine Reservierung Vereinbarung

Und die Bank hat mir die Wohnung nicht finanzieret Weill die Sparkasse es für seht wenig geschätzt haben als der Kaufpreis.

Jetzt meine Frage an sie muss ich die 10% das wären 1288€ zahlen ?

Dort steht im Resevierung Vereinbarung tritt ich raus aus der Resevierung so muss ich es zahlen aber ich tritt nicht zurück die Maklerin hat keine Frist eingelegt und sie sie gibt mit auch nicht die Möglichkeit weitere Banken finanzieren Anfrage zu machen

Würde mich freuen wenn sie mit behilflich sein können mit freundlichen Grüßen

Mentas

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 03.08.2021 14:09

Hallo Mentas,

haben Sie eine Reservierungsvereinbarung unterschrieben, bevor Sie eine endgültige Finanzierungsbestätigung der Bank erhalten haben (und der Kredit wird nicht erteilt), sind Sie in der Regel dazu verpflichtet die Gebühr zu bezahlen.

Wir können Ihnen allerdings keine Rechtsberatung leisten. Wir empfehlen Ihnen daher sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Oliver Woschek am 10.07.2021 22:38

Wir reservieren jedesmal Verkauf mit einer Reservierungsvereinbarung, in der auch die Kosten für den Fall eines Rücktritts geregelt sind.

Das liegt u.a. daran, dass es sich um eine Art Vorvertrag handelt, der auch Kosten für die Vertragserstellung beim Notar auslöst. Daher muss geregelt sein, wer für die anfallenden Kosten aufkommt.

Sollte es planmäßig zu einer Beurkundung kommen, entfallen natürlich solche Kosten.

Nach meinem Verständnis sollte ein seriöses Maklerunternehmen so arbeiten, dass alle Unklarheiten vor einer Reservierung geklärt sind. Dann kommt es nur im absoluten Ausnahmefall zu einer Reservierungsgebühr - und dann ist sie m.M.n. auch gerechtfertigt.

Oliver Woschek

vr-immo-partner.de gmbh

auf Kommentar antworten

Anonym am 05.07.2021 15:20

Ich habe eine Neubauhaus im November reserviert ( bezahlt ) , bis jetzt hat die Firma aber keine Baugenehmigung bekommen , ich habe keine Geduld mehr und möchte das Haus nicht mehr kaufen. Kriege ich das Geld zurück?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 07.07.2021 15:37

Hallo Anonym,

in der Praxis müssen eine ganze Reihe von Faktoren erfüllt sein, damit eine Reservierungsgebühr zulässig ist. Dies macht es unwahrscheinlich, dass eine solche Vereinbarung einer richterlichen Überprüfung standhält. Wir kennen allerdings Ihre Vereinbarung/Vertrag nicht und bitten Sie um Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Servicewohnenamrathaus am 14.05.2021 13:56

Ist es möglich, dass der Bauträger eine Reservierungsvereinbarung rechtswirksam vereinbaren kann?

Z. B. 1.000 € für die Auslagen, Aufwände (Kaufvertragsentwurf etc.)...

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 17.05.2021 15:54

Hallo Servicewohnenamrathaus,

mangels Kenntnis vom Inhalt der Reservierungsvereinbarung können wir zur Entstehung eines Rückforderungsanspruchs nichts sagen. Aber achten Sie auf das gesetzliche Beurkundungsgebots aus § 311 b BGB sowie das Benachteiligungsverbot § 307 Abs. 1 BGB.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Markus Wolpers am 14.05.2021 12:08

Ein seriöser Maklerkollege lässt sich kein Geld dafür geben, dass er ein Objekt für einen gewissen Zeitraum reserviert. Völlig unerheblich, ob es erlaubt ist oder nicht, so etwas macht man nicht.

auf Kommentar antworten

Immobilien von Einem-König am 10.06.2022 12:55

So sehe und praktiziere ich das auch .

Sascha L. am 09.02.2021 23:32

Sehr geehrte immowelt-Redaktion,

vielen Dank für diesen Beitrag. Verstehe ich Sie richtig, wenn ich schlussfolgere, dass ich als verkaufender Eigentümer rechtssicher mit einer nicht vorformulierten Reservierungsgebühr arbeiten kann? Und muss/sollte sich die Höhe der Reservierungsgebühr an den erwähnten 10% einer üblichen Maklerprovision orientieren? Obwohl sich mir hier der Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit nicht erschliessen würde ...

auf Kommentar antworten

Sascha L. am 09.02.2021 23:41

Sorry, ich formuliere die Frage um, weil sie sonst ein Ersuchen um Rechtsberatung wäre: Statt „... rechtssicher mit einer ... Reservierungsgebühr arbeiten kann“, frage ich „... mit höherer Aussicht auf Rechtsbeständigkeit mit einer ... Reservierungsgebühr arbeiten kann“.


redaktion.immowelt.de am 11.02.2021 07:50

Hallo Sascha,

als Privatmann sind die da frei. Sie können ihren Vertrag frei verhandeln. Die 10 Prozent der Maklerprovision sind ein Richtwert. Das entspricht in etwa 0,3 Prozent des Verkaufswerts.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Marita Gärtig am 29.01.2021 16:13

Kann eine Makler für die Besichtigung eines Baugrundstückes eine Gebühr verlangen?

In unserem Fall, wollen wir einen Besichtigungstermin für ein Baugrundstück vereinbaren.

Zuvor sollen wir dem Makler 25,00 Euro auf sein Konto überweisen, ist das zulässig?

auf Kommentar antworten

Katja am 10.06.2022 13:00

Sowas geht gar nicht.


Markus Wolpers am 14.05.2021 12:16

Das Zeigen einer Immobilie gehört regelmäßig zu den Obliegenheiten des Maklers. Sein Aufwand wird im Falle des Erfolges von dem jeweiligen Auftraggeber(n) entlohnt, hierin sind auch die erfolglosen Besichtigungen enthalten. Eine Besichtigungsgebühr ist nicht statthaft, aber in Zeiten, in denen viele Maklerkollegen am Rande des Existenzminimums arbeiten, ist der Auswuchs an Phantasiegebühren recht groß, so werden Vertragsausfertigungsgebühren erhoben, Besichtigungsgebühren oder eben auch kostenpflichtige Reservierungsgebühren....Mein Tipp, zahlen Sie die Gebühr, besichtigen Sie das Objekt und verlangen das Geld im Anschluss hierauf zurück. Macht der Kollege dieses nicht, melden Sie ihn bei dem für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde. Schwarze Schafe wie er sind nicht zuletzt der Grund dafür, dass unsere Berufsgruppe einen so schlechten Ruf genießt.


Wolfgang Käning aus 24211 Preetz am 16.05.2021 11:09

Wenn dieser "Kollege" Besichtigungsgebühren verlangt, entbehrt dies jeglicher rechtlichen Grundlage. Mein Ratschlag: Hände weg von derartigen Vermittlern. Ich hoffe, Sie haben ein anderes Grundstück gefunden - egal ob von Privat oder über einen seriösen Makler.

Klara am 11.05.2020 12:31

Wir sind uns nicht einig über den Preis,nachdem ich mich für einen legalen Gesamtpreis von 65.000 Euro entschieden habe und Eigentümer zu Beginn 30.000 notariell und den Rest zur Hand oder in Gold 40.000 angeboten haben.Er möchte für 70.000 verkaufen und ich möchte nicht für die Summe. Letztendlich wie er gesagt das werde mir nicht zurück geben Anzahlung zum Haus Kauf von 5000 Euro auch nicht nach Ablauf eine Monat Reservierung Zeit.Habe das Angezeigt bei Polizei.Gebe Auswege von Klagen vor Gericht.

In Reservierungvetrags steht nicht Kaufpreis und habe nicht unterschrieben

auf Kommentar antworten

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 12.05.2020 08:48

Hallo Klara,

wenn ein Verkäufer einen Teil des Kaufpreises unter der Hand in bar haben will, macht er sich strafbar, denn hier geht es um Hinterziehung von Grunderwerbsteuer. Würden Sie darauf eingehen, so würden Sie sich ebenfalls strafbar machen. Es wird Ihnen, um die 5000 Euro Reservierungsgebühr zurückzubekommen, wohl nicht anderes als der Klageweg zur Verfügung stehen, sofern der Verkäufer nicht doch noch freiwillig zahlt.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Marcela am 06.02.2020 00:52

Hallo. Habe Frage. Fals ich Reservierungsgebuhr bezahlt habe und in 2 Tagen wegen Finanzierungsstop abgesagt habe, geht es trozdem nicht dieses Geld zurück zu bekommen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 06.02.2020 08:46

Hallo Marcela,

wie im Beitrag schon geschrieben, sind Reservierungsgebühren in den allermeisten Fällen unzulässig und können zurückgefordert werden. Nur in Fällen, in denen ein Makler einen Alleinauftrag hat und die Reservierungsgebühr auf einem individuell ausgehandelten Vertrag beruht, ist eine Gebührenvereinbarung denkbar. Da wir die Vertragsbedingungen, die Sie mit Ihrem Makler vereinbart haben nicht kennen, können wir allerdings keien abschließende Beurteilung abgeben. Im Zweifel kann es ratsam sein, die Hilfe eine Rechtsanwalts vor Ort in Anspruch zu nehmen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

ProfDampf am 17.06.2019 11:57

Ich habe dem Artikel leider nur 2 Sterne vergeben können. Denn eine Lösung bleibt aus. So kann z.B. die Reservierungsvereinbarung und eine mögliche Anzahlung mit dem Verkäufer selbst getroffen werden. Zwar hätte dann der Makler zunächst nichst von der Gebühr, der aber eigentlich beabsichtigte Bindungseffekt besteht aber dennoch. Und letztlich geht es ja um das Hauptgeschäft - den "Kaufvertrag" oder etwa nicht ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 17.06.2019 12:28

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

auch eine Reservierungsvereinbarung in Verbindung mit einer Anzahlung stünde rechtlich zumindest dann auf wackeligen Beinen, wenn sie nicht notariell vereinbart wurde. Natürlich kann es im Einzelfall aber auch aktuell rechtswirksame Möglichkeiten geben, zwischen Käufer und Verkäufer schon vor dem tatsächlichen Kaufvertrag einen Bindungseffekt herzustellen, das möchten wir nicht bestreiten.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

baltic real estate am 14.06.2019 13:57

Der tatsächliche Hintergrund einer "Reservierungsgebühr" sollte doch mehr sein, sich gegen Fremdkosten Dritter (z.B. des Notars für den KV-Entwurf)zu schützen, auf denen man ggfs. bei einem Reservierungsrücktritt sitzen bleiben würde. Dies ist durchaus rechtsverbindlich zu vereinbaren. Ansonsten sollte man jedem Interessenten einfach die Zeit lassen, die er braucht, um das Angebot zu prüfen. Sollte sein "JA" dann ggfs. zu spät kommen, gehört das zum Marktrisiko des Interessenten wie das "NEIN" zum Risiko des Anbieters.

auf Kommentar antworten

Stephanie Miccoli - Miccoli Immobilien am 26.05.2023 11:24

genau so! und da mein Notar keine Gebühren verlangt, weil er weiß, dass ich sowieso wieder komme, denn die Immobilie wird dann eben später aber dennoch verkauft, gibt es keinen Grund (gegen Gebühr) zu reservieren.

Kaufinteressenten, die ernsthaft kaufen wollen, haben ihre Finanzierung bereits im Voraus geklärt, sodass die finale Prüfung nur noch wenig Zeit in Anspruch nehmen sollte und in dieser trägt jeder ein Risiko. Zwischenverkauf, Absage, etc.pp. Man kann auch keinem Eigentümer ernsthaft zumuten, die Werbung für 30 Tage oder länger ruhen zu lassen, um dann von vorne anzufangen.

Kurz gesagt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

WoBu am 14.06.2019 12:45

Vorformulierte Reservierungsvereinbarungen sind nicht rechtlicher. Wenn ich nun vor Ort handschriftlich eine Vereinbarung mit dem Interessierten aufsetze, sollte ich, wie üblich in Deutschland, ein Rechtsanwalt sowie einen Notar im Gepäck haben um eine Vereinbarung zu erstellen. Kommt es dennoch zu einem Rechtsstreit, bin ich auf das „Goodwill“ des Richter angewiesen, der, wie bereits erlebt, in der mündlichen Verhandlung mir Recht gab, das schriftliche Urteil nach vier Monate gegensätzlich ausfiel. Armes Deutschland

auf Kommentar antworten

Saphira82 am 12.09.2017 18:17

Ich soll eine Reservierungsgebühr zahlen für die Bereitstellung weiterer Unterlagen für die Bank, damit mein Finanzberater die Unterlagen über das Haus erhält und die Bankanfrage starten kann. Die Maklerin teilte mir mit, dass sie ja nicht weiß ob das Haus nach der Entscheidung der Bank noch da ist. Hier werden gleich mehrere Häuser verkauft in einem Wohnkomplex. Bekomme ich also keinen Kredit bei der Bank so ist die Reservierungsgebühr weg, ansonsten wird sie angerechnet. Wie verhält es sich in solchen Fällen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 13.09.2017 08:49

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

auch in einem solchen Fall gelten generell keine anderen Regelungen als die im Artikel geschilderten. Wie im Einzelfall ein Gericht über die Zulässigkeit einer Reservierungsgebühr entscheiden würde, lässt sich vorab allerdings leider nicht sagen. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühr haben, empfehlen wir daher die Beratung durch einen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

WFS-immobilien am 10.03.2017 11:16

Ein seriöses Maklerunternehmen braucht keine Reservierungsgebühr - Entweder Kunde und Makler vertrauen sich oder es ist eh eine schlechte Geschäftsgrundlage.

mfg WFS-Immobilien / Inh. Krieg Torsten

auf Kommentar antworten

Nada-Juliana am 10.03.2017 11:23

Naja, wenn es denn so einfach wäre. Gerade wenn man Vertrauen aufgebaut hat und ich spreche aus eigener Erfahrung bedeutet nicht das der Mandant genau so sieht. Es ist wie überall, erst wenn man etwas bezahlt ist es verbindlich. Sie kennen doch den Spruch , was nichts kostet ist auch nichts. Wir bei uns im hause nehmen eine Anzahlung und rechnen diese mit dem Honarar dann ab, heißt die Anzahlung welche geleistet wurde wird bei rechnung abgezogen. So finde ich es fair. Mein Mandant hat genug Zeit seine Bank zu kontaktieren, ich bin fair Ihm gegenüber und offen, damit hab ich gute Erfahrung gemacht.


Thomas Seebold am 10.03.2017 11:34

Als ich mach das jetzt seit über 20 Jahren mit Reservierungsvereinbarung - Ergebnis: Noch nie eine negative Erfahrung. Von Vertrauen zwischen Kunde u. Makler zu sprechen (man kennt sich doch gar nicht gut genug) finde ich ehrlich gesagt, sehr naiv.

VG Thomas Seebold Immobilien


WFS-Immobilien am 10.03.2017 11:40

Bitte nicht böse sein aber genau das Unterscheidet meiner Meinung nach Erfolgreiche und weniger Erfolgreiche oder Verkäuferisch besser geschulte Makler - Vertrauen kann in wenigen Minuten aufgebaut werden

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.