Schrebergarten: Was Kleingärtner wissen müssen

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Ein eigenes Fleckchen Grün zum Gärtnern und Entspannen: Wer in einer Wohnung oder einem Haus in der Stadt lebt, vermisst das oft. Ein eigener Schrebergarten kann Abhilfe schaffen.

Schrebergarten, Kleingarten, Gartenparzelle mit Vogelscheuche, Foto: iStock.com/RachelDewis
Der Schrebergarten bietet gestressten Menschen Muße und Entspannung im Grünen, erfordert aber auch einiges an Arbeit. Foto: iStock.com/RachelDewis

Wer an Haus oder Wohnung keinen eigenen Garten hat, kann einen Schrebergarten pachten. Dabei gibt es einiges zu beachten. Wie Interessenten einen Schrebergarten bekommen, welche Vorgaben es gibt und was im Schrebergarten erlaubt ist.

Schrebergarten oder Gartengrundstück: Die Unterschiede

Um an einen eigenen Garten zu kommen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: ein eigenes Gartengrundstück oder ein Schrebergarten.

Möglichkeit 1: Das Gartengrundstück – Garten zum Kaufen und Verkaufen

Ein Gartengrundstück hat den Vorteil, dass sich der Besitzer nicht den Regeln des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) unterwerfen muss. Denn was ein Garten- oder Freizeitgrundstück ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings müssen sich Gärtner an die Bauplanung halten, also den vorgegebenen Zweck eines bestimmten Stücks Land.

Angebote, solch ein Gartengrundstück zu pachten, gibt es auf dem freien Markt – allerdings eher selten. Meist werden Freizeitgrundstücke zum Kauf angeboten, ihre Quadratmeterpreise liegen oft im zweistelligen Bereich. Ein Freizeitgrundstück kann der Käufer dann nutzen, um einen Garten anzulegen. Wer längere Zeit am gleichen Ort wohnen will, für den kann der Kauf eines Gartengrundstücks eine Alternative zur Pacht sein. Der Besitzer kann seinen Garten nach eigenem Ermessen auch wieder verkaufen.

 

Möglichkeit 2: Der Schrebergarten – Einen Garten pachten

Die andere Möglichkeit ist der Schrebergarten. Voraussetzung dafür ist zunächst die Mitgliedschaft in einem örtlichen Kleingartenverein. Zudem gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes.

Kleingarten: Regeln und Vorgaben in Kürze

  • Ein Schrebergarten darf maximal 400 Quadratmeter Fläche haben.
  • Die Gartenlaube darf maximal 24 Quadratmeter groß sein und nicht dauerhaft bewohnt werden.
  • Der Pächter muss den Garten zu mindestens einem Drittel gärtnerisch nutzen und dort Obst, Gemüse und Kräuter für den Eigenbedarf anbauen.

Schrebergarten: Mieten oder Pachten?

Schrebergarten, Eigenbedarf, Möhre, Foto: Visions-AD/stock.adobe.com
Die Ernte aus dem Schrebergarten ist für den Eigenbedarf bestimmt. Foto: Visions-AD/stock.adobe.com

„Ich will einen Schrebergarten mieten“, lautet der Wunsch vieler Städter. Doch das ist gar nicht möglich. Schrebergärten werden verpachtet und nicht vermietet. Der entscheidende Unterschied ist die Nutzung:

Wer eine Immobilie mietet, hat das Recht, diese zu nutzen. Wer hingegen einen Schrebergarten oder ein Freizeitgrundstück pachtet, hat nicht nur ein Nutzungsrecht, sondern darf laut Gesetz zusätzlich Früchte aus der Sache ziehen (BGB, § 581). Mit „Früchten“ meint der Gesetzgeber allgemein den Ertrag, der sich mit der Pachtsache erzielen lässt. Beim Schrebergarten ist der Ertrag das geerntete Obst und Gemüse.

Ein Schrebergärtner kann, anders als der landwirtschaftliche Pächter eines Ackers, jedoch keinen kommerziellen Gewinn aus diesem Recht ziehen, indem er seine Ernte verkauft: Die gärtnerische Nutzung ist laut Bundeskleingartengesetzes nur für den Eigenbedarf.

Voraussetzungen für die Pacht eines Schrebergartens

Für einen Schrebergarten ist die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein Voraussetzung. Besonders in Ballungszentren und Großstädten ist es oft nicht so leicht einen Garten zu bekommen. Wer sich für einen Garten interessiert, kann einen Mitgliedsantrag bei einem Kleingartenverein in der Nähe stellen und sich vormerken lassen. Interessierte Familien mit Kindern oder Rentner werden manchmal bevorzugt.

Den Mitgliedsantrag stellen Anwärter oft entweder während der Sprechzeiten des Vereins oder über die jeweilige Homepage. Im Antragsformular werden persönliche Daten wie die Adresse, Anzahl der Kinder oder auch der Beruf abgefragt. Üblich ist auch die Abfrage der Ablösesumme, die der Interessent bereit ist zu zahlen. So ist es möglich eine genauere Vorauswahl zu treffen. In der Regel wird dann ein Vormerkantrag für einen Garten gestellt. Ist ein passender Garten frei, bekommen mehrere Interessenten einen Besichtigungstermin. Die Entscheidung wer einen Garten bekommt, trifft dann meistens der Vorstand.

Der Schrebergarten-Pachtvertrag: Die Besonderheiten

Ist ein Garten gefunden, wird der Pachtvertrag unterzeichnet. Durch diesen werden die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und die Regeln des Kleingartenvereins für den Schrebergärtner verbindlich.

Das Gartenhäuschen und die Bepflanzung des Gartens sind jedoch eine eigene Angelegenheit: Sie werden in der Regel nicht mitverpachtet, sondern gehören dem Vorpächter. Der neue Pächter kann sie gegen eine Ablöse übernehmen. Hierfür schätzt in der Regel ein Gutachter den Wert des Inventars ein, grundsätzlich ist der Preis aber zwischen Pächter und Vorpächter frei verhandelbar. Der Vertrag mit dem Vorpächter wird unabhängig vom Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein geschlossen.

Kosten für Schrebergarten

Der zunächst höchste Kostenfaktor ist die Ablöse für den Vorpächter. Die Höhe richtet sich nach der Bewertung eines geschulten Schätzers: „Die Kosten der Ablöse für Laube und Bepflanzung variieren je nach Region und Zustand stark. Hier ist eine Spanne von wenigen hundert Euro bis hin zu rund 10.000 Euro alles möglich“, erläutert Angelika Feiner vom Landesverband Bayerischer Kleingärtner (LBK).

Neben der einmaligen Ablöse gibt es laufende Kosten. Die Pacht für den Schrebergarten darf laut Bundeskleingartengesetz maximal viermal so hoch sein wie die Pacht, die für Flächen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangt werden. „Für Pacht, Vereinsmitgliedschaft, Versicherungen und Nebenkosten wie Wasser müssen Kleingärtner im Schnitt mit rund 300 bis 400 Euro im Jahr rechnen. Die Preise variieren allerdings auch hier je nach Region“, erläutert die Fachfrau.

Hinzu kommen noch Kosten für Pflanzung oder Gartengeräte, die neu angeschafft oder von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden müssen.

Übersicht Kosten

  • Vereinsbeitrag: Der jährliche Beitrag liegt zwischen 20 und 50 Euro. Hinzu kommen manchmal noch Kosten für die Pflege der Gemeinschaftsanlagen, sofern dies nicht die Gartenpächter selbst übernehmen. Diese Kosten liegen zwischen 70 und 100 Euro.
  • Pacht: Die laufenden Pachtkosten variieren sehr stark. Quadratmeterpreise betragen durchschnittlich zwischen fünf und 40 Euro.
  • Bepflanzung: Diese Kosten variieren ebenfalls stark: Im Frühjahr müssen Sämereien und Setzlinge gekauft werden, manche sind mehrjährig, manche müssen jedes Jahr neu gesetzt werden. Auch hängen die Kosten von der Größe des Gartens ab, da die kleingärtnerische Nutzung mindestens ein Drittel ausmachen muss (BGH AZ: III ZR 281/03). Edlere oder neue Pflanzen gehen dabei mehr ins Geld, als wenn der Garten vom Vorpächter gut ausgestattet wurde.
  • Wasser- und Stromkosten: Wasserkosten werden entweder pauschal oder nach tatsächlichem Verbrauch berechnet. Mit etwa 50 Euro im Jahr muss der Pächter rechnen. Stromkosten werden meist durch die Anzahl aller Pächter geteilt, denn nicht immer hat der Schrebergarten einen eigenen Anschluss. Für Rasenmäher oder Beleuchtung sollten zwischen 50 und 100 Euro kalkuliert werden.
  • Gartengeräte: Gartengeräte, wie Harke oder Spaten sind Gebrauchsgegenstände. Neben den Anschaffungskosten müssen diese notwendigen Werkzeuge ab und an ersetzt werden. Sofern alle üblichen Geräte neu beschafft werden müssen, werden etwa 400 Euro fällig.

Was im Garten erlaubt ist

Gesetzlich verankert ist, dass Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege bei der Nutzung berücksichtigt werden müssen. Im Schrebergarten gibt es neben den gesetzlichen Vorgaben meist spezifische Regelungen.

Was darf gepflanzt werden?

Schrebergarten, Kleingarten, Anbau von Salat, Foto: iStock.com/cjp
Mindestens ein Drittel der Fläche des Schrebergartens muss zum Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Foto: iStock.com/cjp

In einem Schrebergarten muss die kleingärtnerische Nutzung den Garten maßgeblich mitprägen. Genau heißt das, dass mindestens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Obst und Gemüse zum Eigenbedarf genutzt werden soll (BGH AZ: III ZR 281/03). Ausgenommen sind Parzellen in denen zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit den Anbau nicht zulässt.

Einige Bäume und Sträucher sind hingegen gar nicht erlaubt, meist aufgrund ihrer zu erwartenden Wuchshöhe oder -breite. Bestimmte Pflanzen sind verboten, weil sie den Anbau anderer Gartenpflanzen behindern und damit die kleingärtnerische Nutzung einschränken würden. Die teils starke Beeinträchtigung der Böden und die geringe ökologische Bedeutung stehen entgegen der Vielfalt, die ein Kleingarten haben soll. Das betrifft vor allem Nadelbäume, deren verrottende Nadeln zu Versauerung der Böden führen. Sie sind daher oft untersagt.

  • unerlaubte Nadelbäume
    zum Beispiel: Tanne, Zeder, Lärche, Erle, Fichte, Eibe, Wacholder, Kiefer, Scheinzypressen, Lebensbäume, Mammutbäume, Schmucktanne
  • unerlaubte Laubbäume
    zum Beispiel: Eiche, Birke, Ahorn, Weide, Kastanie, Walnuss

Wer den Wunsch einer Gartenhecke hat, kann auf klein bleibende Koniferenarten, wie Mops- oder Zwergkiefer, Nestfichte oder Blaue Kissenzypresse zurückgreifen.  Bei Grenzbepflanzungen gelten in den meisten Bundesländern bei Neupflanzung Nachbarschaftsregelungen. Bis zu acht Meter beträgt der Grenzabstand, ist aber stark abhängig von der konkreten Pflanze. Unterschieden wird in den Ländergesetzen zwischen Hecken, Nutz- oder Ziergehölzen. In Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Allerdings empfiehlt es sich sicherheitshalber einen Abstand einzuhalten: bei mannshohen Pflanzen bis 50 Zentimeter, bei größeren einen Meter.

Ist ein Pool im Garten erlaubt?

Schrebergarten, Kleingarten, Pool, Schwimmbecken, Foto: iStock.com / Anastasia Dobrusina
Für die Abkühlung im Sommer sorgt ein mobiler Pool im Schrebergarten. Über den Winter muss er meist abgebaut werden. Foto: iStock.com / Anastasia Dobrusina

Ein fester Pool, der ins Erdreich eingelassen wird, darf in einem Schrebergarten nicht gebaut werden, da er keinen kleingärtnerischen Nutzen hat. Meist steht dies in den Kleingartenordnungen.

Nur mobile Pools, die problemlos wieder abgebaut werden können, sind in den Sommermonaten erlaubt. Außerdem darf das Wasser keine chemischen Zusätze enthalten und der Pächter ist für die ordentliche Wasserentsorgung verantwortlich.

Welche Vorgaben gibt es für eine Gartenlaube?

Die Gartenlaube darf maximal eine Grundfläche von 24 Quadratmetern haben, inklusive überdachtem Freisitz (§ 3 Abs 2 BKleingG). Nicht inbegriffen ist in diese Fläche ein Dachüberhang zum Schutz vor Regen oder Sonne.

Ebenfalls im Gesetz festgeschrieben ist ein schlichtes Aussehen des Häuschens. Die Gründe sind zum einen die deutliche optische Unterscheidung von Wochenendhaussiedlungen und die Verhinderung von Wettstreit, wer die schönste Hütte hat. Außerdem sollen die Hütten eine möglichst ähnliche Ausstattung haben, damit keine Benachteiligung bei Pächterwechsel entsteht. Die Ausstattung darf zudem nicht für das dauerhafte Wohnen in der Gartenlaube geeignet sein. Das gilt im Übrigen auch für Eigentümergärten.

Ein zusätzliches Gerätehaus darf nur gebaut werden, wenn die erlaubte Größe von 24 Quadratmetern noch nicht ausgeschöpft ist. Der Kleingärtner muss sich für eines von beiden entscheiden oder die gestattete Größe auf beides verteilen.

Bei allen weiteren baulichen Maßnahmen sollte sich der Kleingärtner mit dem Vorstand absprechen, um Ärger und Unmut zu vermeiden. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Abrissverfügung ergehen.

Info

Für manche Lauben gilt ein Bestandsschutz. In Westdeutschland beispielsweise für Lauben, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes 1983 gebaut wurden. In Ostdeutschland seit 1990. In Verbindung mit einem Pächterwechsel kann es sein, dass der Verein verlangt große Lauben rückzubauen.

Sind Gewächshäuser in der Parzelle erlaubt?

Gewächshäuser bieten Pflanzen optimale klimatische Bedingungen – auch zum Überwintern. Der Kleingärtner spart sich so beispielsweise im Haus den Platz für die Pflanzen, die überwintern sollen. Für ein eigenes Gewächshaus sollten die in der Satzung festgeschriebenen Vorgaben und Maße beachtet werden oder mit dem Vorstand über die zulässigen Maße gesprochen werden. Der Vorstand des Kleingartenvereins muss vorab dem gestellten Antrag stattgeben, erst dann kann gebaut werden.

Darf man im Schrebergarten wohnen?

Der Kleingartenpächter oder dritte Personen dürfen den Garten nicht zum Wohnen nutzen. Das ist auch ein Kündigungsgrund. Der Hintergrund ist das Bauplanungsrecht der Gemeinden, dieses gibt vor, welche Gebiete zu welchem Zweck genutzt werden. Damit wird die geordnete Entwicklung von Gemeinden und Städten sichergestellt. Ein Garten zählt zu den Erholungsgebieten und das soll beibehalten werden.

Eine saisonal bedingte Übernachtung im Garten ist allerdings nicht verboten. Zusätzlich ist im Bundeskleingartengesetz nicht geregelt zu welcher Uhrzeit der Garten wie genutzt werden soll. Demnach ist es nicht verboten sich nachts in seinem Garten aufzuhalten und dort zu schlafen.

Sind Tiere im Schrebergarten erlaubt?

Schrebergarten, Kleingarten, Haustiere, Bienenhaltung im Garten, Foto: iStock.com/beekeepx
Bienenhaltung im Schrebergarten muss vorher mit dem Vereinsvorstand besprochen werden. Foto: iStock.com/beekeepx

Die Tierhaltung ist im Bundeskleingartengesetz nicht klar geregelt. Daher sollte auch im eigenen Garten die gärtnerische Nutzung im Vordergrund stehen. Zur Sicherheit sollte vor der Anschaffung beispielsweise von Zierfischen mit dem Vorstand gesprochen werden. Auch eine geplante Bienenhaltung muss der Kleingärtner sich vom Verein vorher genehmigen lassen. Das gilt ebenfalls für das Aufstellen von Käfigen oder Freigehegen. Grundsätzlich darf die Kleintierhaltung die Kleingartengemeinschaft nicht stören und dem Nutzen dieser nicht widersprechen.

Die eigenen Haustiere zu einem Tag im Garten mit in die Anlage zu bringen, ist in den meisten Fällen in Ordnung. Da die rechtlich zulässige Tierhaltung in einer Wohnung nicht automatisch für den Kleingarten gilt, sollte sich der Pächter vorher mit dem Verein absprechen. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme als oberstes Gebot. Der eigene Hund sollte sich daher auch nur im eigenen Garten aufhalten und nicht den ganzen Tag bellen. Auf den Gemeinschaftsflächen muss er meist an der Leine geführt werden.

Nach Absprache ist manchmal auch die Haltung von spezielleren Tieren, wie freilaufenden Hühnern, gestattet. Kleingärtner im Osten dürfen nach Paragraf 20a Absatz 7 BKleingG Hühner in Kleingärten halten, wenn sie dies schon zu DDR-Zeiten getan haben.

Kündigung des Schrebergartens: Regeln und Fristen

Pachtverträge über Schrebergärten können nur unbefristet abgeschlossen werden. Eine Kündigung ist in der Regel nur für den Schluss eines Pachtjahrs möglich. Dieses endet bei Schrebergärten am 30. November (§9 Abs. 2 BKleingG). Nur bei besonders groben Pflichtverletzungen kann dem Pächter eine fristlose Kündigung drohen.

Wann der Schrebergartenverein dem Pächter kündigen kann

Schrebergarten, verwildern, Foto: blende11.photo/stock.adobe.com
Lässt ein Kleingärtner seinen Schrebergarten verwildern, droht ihm unter Umständen die Kündigung. Foto: blende11.photo/stock.adobe.com

Dem Pächter kann nur schriftlich gekündigt werden. Auch bei einer regulären Kündigung muss dafür aber ein Grund vorliegen: Zum Beispiel, dass die Kleingartenanlage grundlegend neu geordnet oder dass das Grundstück künftig anders als kleingärtnerisch genutzt werden soll. Dann muss der Kleingartenverein spätestens am dritten Werktag im Februar kündigen, damit der Vertrag zum 30. November desselben Jahres endet.

Eine Pflichtverletzung kann so schwerwiegend sein, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. „Wer seinen Kleingarten verwildern lässt und nicht kleingärtnerisch nutzt, muss mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen. Zahlungsrückstände sind ebenfalls ein Grund für eine fristlose Kündigung“, erläutert LBK-Sprecherin Feiner. Beruht die Kündigung auf einer Pflichtverletzung des Schrebergärtners, die noch keine fristlose Kündigung rechtfertigt, so kann die Kündigung nach erfolgter Abmahnung noch bis spätestens zum dritten Werktag im August erfolgen.

Wird dem Pächter der Pachtvertrag gekündigt ohne dass dies durch eine Pflichtverletzung begründet werden kann, steht ihm eine angemessene Entschädigung zu. Diese bemisst sich aus den Pflanzen und Anlagen, die er im Laufe seiner Pachtdauer eingebracht hatte. Dieser Anspruch verjährt nach drei Jahren (BGB AZ: III ZR 181/01).

Wer einen Schrebergarten pachten will, muss Zeit mitbringen

Ein Schrebergarten kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit. „Kleingarteninteressierte sollten darauf achten, dass sich ihr künftiger Kleingarten in der Nähe zum Wohn- oder Arbeitsort befindet. Denn gerade in den Sommermonaten sollte der Kleingarten mehrmals wöchentlich für einige Stunden bewirtschaftet werden. Nur am Wochenende etwas im Kleingarten zu machen – das reicht nicht, um ihn in Schuss zu halten“, mahnt LBK-Sprecherin Feiner.

FAQ

Wie kann ich einen Schrebergarten mieten oder pachten?

Grundsätzlich kann ein Schrebergarten nur gepachtet werden, gleiches gilt für ein Gartengrundstück. Für die Pacht ist die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein nötig. Ein Antrag wird beim jeweiligen Verein schriftlich gestellt. Eine weitere Möglichkeit ist dort auch der Kauf eines solchen Grundstücks.

Einen Kleingarten pachten: Wie komme ich an eine Parzelle?

Zunächst muss der Interessent Mitglied in einem Kleingartenverein werden und sich grundsätzlich für einen Garten vormerken lassen. Wenn dann eine passende Parzelle frei wird, wird der Garten besichtigt und bei Gefallen der Pachtvertrag unterzeichnet.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Kleingarten pachte?

Die Anschaffungskosten sind abhängig von der Lage und der Region, in der sich die Parzelle befindet und von der Höhe der Ablösesumme, die an den Vorpächter gezahlt wird. Hinzukommen, je nach Ausstattung des Gartens, Anschaffungskosten für Pflanzen und Werkzeuge.

Welche Kosten entstehen pro Jahr für einen Kleingarten?

Die jährlichen Kosten für einen Schrebergarten setzen sich aus der Pacht und dem Mitgliedsbeitrag zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, für Wasser und Strom sowie Kosten für Pflanzen und Werkzeuge.

Muss ich für einen Schrebergarten Mitglied in einem Schrebergarten-Verein sein?

Ja. Wer einen Schrebergarten pachten möchte, muss zunächst Mitglied in einem Kleingartenverein werden. Eine weitere Möglichkeit an einen Garten zu kommen ist die Pacht eines Freizeit- oder Gartengrundstücks.

Welche Regeln gelten im Schrebergarten?

Wer einen Pachtvertrag mit einem Kleingartenverein unterzeichnet, muss sich an die dort festgeschriebenen Regeln halten. Außerdem gelten das Bundeskleingartengesetz und das Gebot der kleingärtnerischen Nutzung zu mindestens einem Drittel der Fläche.

Darf ich in meinem Schrebergarten wohnen?

Nein. Es ist gesetzlich verboten in einem Schrebergarten zu wohnen. Das Gleiche gilt auch für ein gepachtetes oder gekauftes Gartengrundstück. Der Hintergrund ist die Bauplanung, die den Zweck für bestimmte Stücke Land vorsieht.

Darf ich in einem Schrebergarten ein Schwimmbecken bauen?

Ein fester in die Erde eingelassener Pool ist nicht gestattet. Ein aufblasbares Becken oder eine andere Art mobiler Pool kann aufgestellt werden. Der Kleingärtner darf für das Wasser keine Chemikalien verwenden und muss sich selbst um die Entsorgung des Wassers kümmern.

Welche Pflanzen sind im Kleingarten verboten?

Einige Arten dürfen in Kleingärten nicht gepflanzt werden. Dazu gehören unter anderem:
Nadelbäume: Eibe, Fichte, Tanne. Zeder, Kiefer, Erle, Wacholder, Scheinzypressen, Lebensbäume
Laubbäume: Birke, Ahorn, Eiche, Esche, Weide, Buche, Pappel, Kastanie, Walnuss.

Kann ich meinen Kleingarten verkaufen?

Den Schrebergarten zu kaufen ist nicht möglich, denn er gehört dem Kleingartenverein. Auch verkaufen lässt sich der Garten dadurch nicht. Nur die Gartenlaube und weiteres Inventar können an einen neuen Pächter weiterverkauft werden.

Frank Kemter18.08.2020

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20 Kommentare

Laubenpieper am 10.01.2024 20:27

Wirklich klasse erklärt, nichts vergessen was zu berücksichtigen wäre.

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Jerry am 23.03.2023 18:39

Ich bin Grad bei meinem Garten zu verkaufen...Pachtgarten im Verein...Nu meinnte der Vorstand er wolle keine Ausländer im garten haben....ist das rechtens? Die Familie wollte den Garten so gern haben

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U. Kamphausen am 06.02.2023 16:49

ich habe 2022 Ordnungshaber wegen Alter und krankheit gekündigt der Garten wurde auch von der Stadt abgeschätzt. Nun im Neuen Jahr 2o23 habe ich die Neue Pachtrechnung bekommen trotz Kündigung Muß ich diese bezahlen ?

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neuling am 30.10.2022 11:13

habe in meinem Garten in der Kleingartenanlage einen Feigenbusch gepflanzt.

Ist es rechtens von seitens des Vereins diesen zu entfernen weil er angeblich nicht zu den heimischen Gehölzen gehört ??

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Angelika am 30.06.2022 19:19

Hallo, ist es rechtens, wenn es in einer abgeschlossenen Gartenanlage unterschiedliche Verträge gibt, also Gartenverträge (Pool erlaubt sowie keine 30% Pflicht zum Obstanbau), Freizeitgrundstücke und Kleingartenverträge mit allen Auflagen?

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Selly1011 am 10.06.2022 08:49

Hallo eine Frage wir haben ein gartengrundstück gekauft mit notar und alles .. muss ich trotzdem noch eine pacht bezahlen wenn es mein eigenes Grundstück ist ?

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Anna am 04.06.2022 22:05

Hallo, wer entscheidet Gartenlaube und weiteres Inventar wem verkaufen? Pächter oder Verein Vorstand? Kann Verein Vorstand ohne Zusage Pächter sein Laube verkaufen? Liebe Grüße Anna

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Anna am 04.06.2022 22:05

Hallo, wer entscheidet Gartenlaube und weiteres Inventar wem verkaufen? Pächter oder Verein Vorstand? Kann Verein Vorstand ohne Zusage Pächter sein Laube verkaufen? Liebe Grüße Anna

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Mary-Anne am 18.03.2022 16:30

In welcher Form (Höhe, Breite, Abstand zum Nachbargarten) kann eine Holzpaneele nach den Bestimmungen der Schreber-/Kleingarten-Verordnung in Bayern/Schwaben zum angrenzenden Nachbargarten ein Sichtschutz erstellt werden.

Welche Bestimmungen sind dafür relevant?

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Monika am 12.01.2022 06:43

Hallo.... darf man als ausscheidender Pächter mit dem neuen Pächter eines Kleingartens zusätzlich einen privaten Kaufvertrag über Dinge die nicht in der Wertermittlung enthalten sind abschließen ? Der neue Pächter möchte diese behalten /übernehmen

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Rudi am 10.09.2021 15:33

Hallo, unser Vorstand ändert bei jedem streit die gartenortnung wie es ihnen gefällt. So viel ich weis macht der vorstand eine gartenortnung,die aber in einer Mitgliederversammlung genehmigt werden muss. Habe ich da recht.

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redaktion.immowelt.de am 20.09.2021 16:10

Hallo Rudi,

wir gehen schwer davon aus, dass ohne Mitgliederversammlung weder die Gartenordnung verändert, noch das Vereinsguthaben angetastet werden kann.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Gärten am 03.08.2021 15:45

Hallo.

Zwei Fragen. Wir haben eine Wand des Häuschen rot gestrichen, nun sollen wir es wieder weiß streichen. Sollten wir uns weigern, ist das ein Kündigungsgrund?

Wir wollen eine alte Jolle als Hochbeet umbauen, sämtliche Maße werden eingehalten. Das der Vorstand uns die Jolle verbieten? Wenn ja, wollen wir sie als deko herrichten. Der Vorstand kann doch nicht vorschreiben wie deko auszusehen hat oder?

Gruß Peter aus Dortmund, NRW.

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immowelt Redaktion am 06.08.2021 14:13

Hallo Gärten,

als Pächter eines Schrebergartens, sind Sie verpflichtet sich an Ihre Kleingartenordnung zu halten. Wir können Ihnen hierauf leider keine pauschale Antwort bieten.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

rainer von am 05.07.2021 10:08

Kann ein Klein Gartenverein Usedom e.V. eine Aufnahmegebühr von 130€ verlangen?

#Letztes Jahr Hatte der Ratskam Försteracker von mir 130.- Aufnahmegebühr gefordert außerdem 14€ Mitgliedsbeitrag f. ein Jahr. Ist das Rechtens?

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immowelt Redaktion am 07.07.2021 15:27

Hallo Rainer,

bitte haben sie Verständnis, dass wir in so einem spezifischen Fall keine Einschätzungen geben können.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

JoGr14101410 am 29.06.2021 13:21

Hallo, kann man als Kleingarten- Pächter die anfallenden Pachtkosten steuerlich absetzen?

Liebe Grüße, Joanna

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 30.06.2021 16:08

Hallo JoGr14101410,

wenn Sie sich handwerkliche Hilfe für Ihren Kleingarten von außen besorgen, können Sie die dabei in Rechnung gestellten Kosten steuerlich überprüfen lassen. Dies wird als Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt nach § 35a EStG bezeichnet.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Syka am 01.05.2021 16:21

Hallo,wir haben unseren Garten jetzt 4jahre und bis vor paar Tagen keinen Pachtvertrag in schriftlicher Form bekommen.wir haben mehrfach nachgefragt und nichts hat sich getan.

Nun haben wir den Pachtvertrag, aber das Datum des Pachtvertrag beginnt ist auf März datiert und nicht März 2017....da steht nur,daß wir den Garten seid 2017 bewirtschaften.....desweiteren wurde der Pachtvertrag auf ein Jahr befristet.

Nun unsere Frage: das kann doch nicht rechtens sein? Wir haben natürlich jedes Jahr die Abrechnung bekommen und Pacht gezahlt, vereinsbeitrag etc und da waren wir ja nicht mal vereinsmitglieder....

Was können wir tun?

So werden wir den Pachtvertrag nicht unterschreiben.

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immowelt Redaktion am 07.05.2021 14:58

Hallo Syka,

ein mündlich geschlossener Pachtvertrag, der länger als zwei Jahre läuft, ist automatisch unbefristet. Eine nachträgliche Befristung ist da nicht möglich. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Wir empfehlen Ihnen sich mit dem Problem an einen Fachanwalt zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

wolfgang2007 am 25.04.2021 20:47

ICH haben einen GARTEN 2/3 in Chemnitz (AN der DIESTERWEGSCHULE ) :Mein Nachpaargarten ist zeit Jahen ca. 3Jahre vollkommen Verwildert Meinen Vorstand Schein an diesen Thema kein Interresse zu haben .WAS kann ich tun ?

auf Kommentar antworten

manu60 am 04.09.2020 08:36

Bedarf es einer Genemugung um eine Hüpfburg aufzustellen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 04.09.2020 09:10

Hallo Manu,

in einem Schrebergarten dürfen prinzipiell nur DInge errichtet werden, die einen Kleingärtnerischen Nutzen haben. Meist steht dies in den Kleingartenordnungen. Ob eine mobile Hüpfburg nun unter Umständen doch erlaubt ist, müssen Sie beim Vorstand fragen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

gehescha am 09.07.2020 11:53

Guten Tag, in meinem Schrebergarten muss die Laube erneuert werden. Die Grundfläche darf max. 24 m² betragen. Bezieht sich das auch auf die überdachte Fläche?

auf Kommentar antworten

Helfer am 01.09.2020 20:17

" ... ein Dachüberhang zwecks Regenschutz wohl nicht eingerechnet. ..."

solange keine Stüzbalken zum boden vorhanden ist

(am Haus abstützen auf 1 Meter kann keiner was)


immowelt Redaktion am 09.07.2020 15:05

Hallo,

im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. In die 24 Quadratmeter wird ein Dachüberhang zwecks Regenschutz wohl nicht eingerechnet.

beste Grüße

die immowelt Redaktion

Wacka77 am 04.06.2020 19:53

Meine Frage,nach mahnbescheid die Pacht bezahlt,ist das rechtens,das der Garten trotzdem ohne Kündigung weg genommen wird?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 05.06.2020 10:45

Hallo Wacka77,

aus der Ferne können wir das nicht genau beurteilen. Sie sollten das vor Ort von einem Fachanwalt prüfen lassen, insbesondere, ob eine wirksame Kündigung vorliegt.

Beste Grüße

deie immowelt-Redaktion

Arndt am 31.05.2020 10:07

Muss meine eine Kündigungsgebühr zahlen? Im Vertrag steht davon nix und wurde uns mündlich übermittelt. Ist das so oder eher nicht

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 03.06.2020 08:30

Hallo Arndt,

so wie Sie es schildern, sehen wir keine rechtliche Grundlage für eine Gebühr. Ohne genaue Kenntnis der Sachlage können wir das aber abschließend nicht beurteilen. Klar sollte aber sein, dass der andere Vertragspartner nicht einfach so irgendwelche Gebühren berechnen darf, wenn nichts vereinbart wurde.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

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