Heizungswartung – Ablauf, Kosten, Wartungsvertrag

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In der kalten Jahreszeit ist eine funktionierende Heizung von unschätzbarem Wert. Damit diese ihre Arbeit ordentlich machen kann, sollte sie regelmäßig gewartet werden. Für Vermieter und Eigentümer ist es ratsam, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Das bringt nicht nur Sicherheit, sondern auch Ersparnisse mit sich.

Heizungswartung, Heizungsmonteur, Foto: iStock/AlexRaths
Rund fünf Monate läuft so eine Heizungsanlage auf Hochtouren. Ist die Heizperiode vorbei, ist ein guter Zeitpunkt, die Anlage zu warten. Das können geübte Besitzer zwar an sich auch selbst, aber es empfiehlt sich immer, einen Profi ranzulassen. Foto: iStock/AlexRaths

Eine kaputte Heizung im Winter kann keiner gebrauchen – egal ob in den eigenen vier Wänden oder in der vermieteten Immobilie. Damit das möglichst gar nicht erst passiert, sollten Immobilieneigentümer die Heizungsanlage regelmäßig warten lassen. Denn so wird bestenfalls die Abnutzung von Verschleißteilen erkannt, bevor  dadurch ein größerer Schaden entsteht, der teuer repariert werden muss. Außerdem arbeiten gewartete Heizungsanlagen sparsamer.

Der richtige Zeitpunkt zur Heizungswartung

Eine Heizungsanlage muss in der Regel bis zu fünf Monate im Jahr volle Leistung bringen. Doch auch in den warmen Monaten sollte sie nicht vergessen werden. Denn dann ist ein guter Zeitpunkt, die Anlage zu warten. Dann bleibt noch genug Zeit, um eventuell fällige Reparaturen vor der nächsten Heizperiode durchzuführen.

Nach § 60 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Heizungsanlagen regelmäßig durch fachkundige Personen gewartet werden. Fachkunden hat derjenige, der die „zur Wartung und Instandhaltung notwendige Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt“. Das schreibt nicht zwingend einen Heizungsmonteur vor, aber will der Ottonormalverbraucher selbst ran, muss er über das nötige Wissen und Können verfügen.

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) empfiehlt, eine jährliche Inspektion durchzuführen, um die Funktionssicherheit zu gewährleisten. Wird während der Inspektion festgestellt, dass Wartungsarbeiten nötig sind, sollten diese gleichzeitig durchgeführt werden.

Achtung: Bis September 2024 müssen Eigentümer von Häusern mit mehr als 6 Wohnungen die Heizung prüfen und optimieren lassen. Dazu gehört auch ein hydraulischer Abgleich, wenn dieser bisher nicht durchgeführt wurde. Für eine verbesserte Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern gibt es auch staatliche Förderungen.

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Unterschied zwischen Inspektion, Wartung und Instandsetzung

Die Instandhaltung einer Heizungsanlage wird in Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen untergliedert. Zu den Erhaltungsmaßnahmen zählen:

1. Inspektion: Dabei kontrolliert der Heizungsmonteur den Ist-Zustand der Anlage.
2. Wartung: Stellt der Heizungsmonteur bei der Inspektion kleinere Mängel fest, werden diese bei der Wartung behoben. Es wird damit der Soll-Zustand der Anlage gesichert.

Die Wiederherstellungsmaßnahmen umfassen:

3. Instandsetzung: Stellt der Heizungsmonteur bei der Inspektion und Wartung einen größeren Schaden fest, dann muss die Anlage repariert werden. Der Soll-Zustand wird damit wiederhergestellt.

Eine gesetzliche Vorschrift, wann die Heizungswartung genau stattfinden muss, gibt es allerdings nicht. Generell ist es aber ratsam, sie noch vor dem Termin mit dem Schornsteinfeger zu erledigen. Denn sind bei dessen jährlicher Abgaskontrolle die Messergebnisse nicht ordnungsgemäß, muss er – sobald die Erhaltungs- beziehungsweise Instandhaltungsmaßnahmen erledigt sind – ein zweites Mal kostenpflichtig kommen. In der Regel kostet dies zwischen 40 und 80 Euro. Bei neueren Anlagen kann der Prüftermin des Schornsteinfegers auch nur aller zwei oder drei Jahre stattfinden. Die Inspektion und gegebenenfalls Wartung der Heizungsanlage sollte dennoch möglichst jährlich stattfinden.

Link-Tipp

Damit die Heizungsanlage effizient und umweltschonend arbeitet, kontrolliert ein Schornsteinfeger regelmäßig die Betriebs- und Brandsicherheit. Lesen Sie bei unserem Partnerportal bauen.de alles Wissenswerte, über den jährlichen Besuch vom Schornsteinfeger.

Ablauf der Wartung nach Heizungstypen

Der Umfang der Inspektions- und Wartungsarbeiten ist stark von der Art der Heizungsanlage abhängig. Dazu spielen auch Umgebungseinflüsse, Benutzergewohnheiten und Angaben des Herstellers eine wichtige Rolle. Generell wird bei der Heizungswartung hauptsächlich gereinigt und gegebenenfalls das ein oder andere Verschleißteil ausgetauscht, bevor es komplett kaputtgeht. Was genau bei der Wartung gemacht werden muss:

Ölheizung

Heizungswartung, Ölheizung, Öltank, Foto: Alex/fotolia.com
Bei Ölheizungsanlagen muss neben der Heizung an sich, auch der Öltank und der Befüllungsstutzen kontrolliert werden. Foto: Alex/fotolia.com

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wird in den meisten deutschen Haushalten mit Heizöl die Wärme für die Heizung und Warmwasser erzeugt. Ist allerdings der Heizkessel schlecht eingestellt oder es haben sich zu viele Rußpartikel auf den Flächen des Wärmetauschers oder des Brenners abgesetzt, verschlechtert sich der Wirkungsgrad der Anlage. Damit steigen der Brennstoff-Verbrauch und der Schadstoff-Ausstoß. Das regelmäßige Reinigen der Brennkammer kann bereits bis zu drei Prozent Energie sparen und gleichzeitig die Umwelt schützen.

Um Kosten zu senken, können Hausbesitzer mit etwas handwerklichem Geschick und dem nötigen Wissen einige Wartungsarbeiten selbst übernehmen. Zum Beispiel können sie den Brennraum oder die Düse der Ölheizung reinigen oder den Ölfilter tauschen. Durch eine falsche oder unterlassene Wartung kann es aber nicht nur zu Mehrkosten kommen, sondern auch zu Sicherheitsrisiken. Daher ist es ratsam, die Wartung der Ölheizung durch einen Heizungsmonteur durchführen zu lassen.

Um zu verhindern, dass der Schornsteinfeger die Anlage wegen schlechter Abgaswerte beanstandet, sollte der Heizkessel einmal im Jahr gereinigt werden. Und das möglichst nicht erst dann, wenn der Energieverbrauch spürbar steigt oder die Ölpumpe ungewöhnlich laut ist. In der Brennkammer und im Abgastunnel sammeln sich nämlich sehr viel Ruß an. Wird dieser regelmäßig entweder abgesaugt oder mit einer Kesselbürste abgebürstet, kommt es gar nicht erst zum gesteigerten Energieverbrauch.

Der Monteur sollte gleichzeitig den Rauchabzug, der den Heizkessel mit dem Kamin verbindet, auf Rost untersuchen. Entdeckt er dabei ein Leck, muss sofort reagiert werden. Denn treten die Abgase bereits im Keller aus, ist die Gesundheit der Bewohner des Hauses durch die giftigen Gase stark gefährdet.

Heizungswartung, Heizkessel, Kesselbürste, Foto: RioPatuca Images/fotolia.com
Der Heizkessel sollte mit einer Kesselbürste gereinigt oder mit einem Staubsauger ausgesaugt werden. Foto: RioPatuca Images/fotolia.com

Ist der Ruß entfernt, geht es an die Reinigung des Brenners. Dazu werden der Ölfilter und die Öldüse mit Terpentin gereinigt. Der Heizungsmonteur sollte außerdem den Motor, die Pumpe, das Steuergerät, den Flammenwächter, die Elektroden sowie die Armaturen des Ölbrenners überprüfen.

Ein Blick in den Tank schadet ebenfalls nicht. So zeigt sich, ob auch dieser eine Reinigung braucht. Um den Tank ordentlich zu säubern, sollte möglichst wenig Öl darin vorhanden sein. Wie oft diese Reinigung vorgenommen werden muss, ist nicht vorgeschrieben und je nach verwendetem Öl auch gar nicht zwingend notwendig. Je leichter das Heizöl ist, desto weniger Sedimente lagern sich im Tank ab.  Experten empfehlen dennoch eine Wartung und Reinigung des Öltanks alle fünf bis zehn Jahre. Hinweis auf eine nötige Reinigung wäre, wenn sich der Filter in immer kürzeren Zeitabständen zusetzt.

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Die wichtigsten Arbeiten der Ölheizungswartung im Überblick:

  • Kessel, Brenner, Feuerraum, Dämmung, Abgasanlage und Heizungspumpe prüfen
  • Ölfilter tauschen und Düsen sowie Brennkammer der Ölheizung reinigen
  • Drücke und Temperaturen im Betrieb kontrollieren und nachjustieren
  • Sicherheitstechnik und Anlagentechnik auf Funktion überprüfen
  • Abgaswerte messen und eventuell optimieren
  • Verschleißteile austauschen oder reparieren
  • Heizkörper entlüften und Heizwasser nachfüllen

Gasheizung

Heizungswartung, Gasheizung, Boiler, Foto: Viessmann
Kompakte Gasthermen werden oft in Küche oder Bad eingebaut. Foto: Viessmann

Nach Öl ist Gas des Deutschen liebstes Brennmittel in ihren Heizungsanlagen. Reichlich ein Drittel der deutschen Hausbesitzer haben laut Bundesamt für Statistik eine Gasheizung. Der Wartungsaufwand ist geringer als bei einer Ölheizung und damit auch etwas günstiger. Bei der jährlichen Inspektion sollte der Heizungsmonteur sich den Heizkessel genau ansehen, um festzustellen, ob die Einstellungen noch zufriedenstellend sind. Dafür wird der Heizungsregler ausgelesen. Fehlercodes und die Zahl der Brennerstarts sowie die Betriebsstunden geben erste wichtige Hinweise auf Defekte oder eine ungünstige Einstellung der Anlage.

Danach folgen mechanische Schritte, wie die Reinigung des Wärmetauschers und die Spülung des Kondensatablaufs. Zusätzlich sollte der Heizungsmonteur die Elektroden sowie die Flamme in der Gasheizung überprüfen und defekte Elektroden gleich austauschen. Damit verhindert er, dass sich das entflammbare Gasgemisch in der Heizung sammelt. Natürlich können auch versierte Anlagenbesitzer selbst Hand anlegen und die Gasheizung warten. Es ist aber empfehlenswert, einen Fachmann ran zu lassen. Nicht nur um Mehrkosten zu vermeiden, sondern auch um das Sicherheitsrisiko klein zu halten.

Wenn ein Experte die Heizung wartet, dann überprüft er die Verschleißteile der Geräte, reinigt einzelne Elemente der Anlage und kontrolliert die sicherungstechnischen Einrichtungen. Schon eine dünne Schicht von Ablagerungen kann den Verbrauch der Anlage um bis zu fünf Prozent anheben. Außerdem ist es enorm wichtig, die Gasanlage regelmäßig auf ihre Dichtheit zu kontrollieren, um keine giftigen Gase freizusetzen, die die Gesundheit der Bewohner des Hauses gefährdet.

Die Wartung sollte mit einer Abgasmessung abgeschlossen werden, die dann möglichst dokumentiert wird. Damit ist der Anlagenbesitzer immer auf dem neuesten Stand, was den Zustand seiner Heizung betrifft.

Da Gas ein hoch brennbarer und explosiver Brennstoff ist, empfiehlt es sich sofort zu reagieren, wenn folgende Merkmale auftreten:

  • Die Zündungsflamme verändert ihre Farbe und wird heller.
  • Am Heizgerät und in dessen Umgebung entstehen Farbspuren, beispielsweise durch Ruß.
  • Die Betriebsgeräusche verändern sich.
  • Es entsteht eine Geruchsentwicklung.
  • Bauteile wie das Gehäuse oder die Bedienungseinheit sind beschädigt.

In diesen Fällen herrscht dringender Handlungsbedarf. Auf keinen Fall sollte hier auf die nächste Inspektion gewartet werden.

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Die wichtigsten Arbeiten der Gasheizungswartung im Überblick:

  • Prüfung der Betriebssicherheit und Dichtigkeit
  • Messen der Brennwerte, Abgase und Temperaturentwicklungen
  • Reinigen des Gerätes insbesondere bezüglich Düsen, Ventile und Leitungen
  • Einstellen des Zünders
  • Regulierung der Brennerfunktion
  • Sicht und Hörkontrolle

Holz- und Pelletheizung

Heizungswartung, Holzheizung, Pelletheizung, Fördersystem, Foto: Vaillant
Bei einer Pelletheizung werden die Holzpellets über eine Förderschnecke in den Brenner transportiert. Bei der Wartung sollte das Fördersystem nicht vergessen werden. Foto: Vaillant

Das Heizen mit Holz oder Pellets ist in Deutschland statistisch gesehen nicht so weit verbreitet wie mit Öl oder Gas. Das kann unter anderem am hohen Wartungs- und Reinigungsaufwand liegen. Für eine Stückholzheizung sollten Besitzer je nach Anlage wöchentlich ungefähr fünf bis zwanzig Minuten für die Reinigung und Wartung einplanen. Dazu gehört beispielsweise das regelmäßige entnehmen der Asche. Je moderner die Anlage ist, desto wartungsarmer ist sie aber in der Regel. Einmal im Jahr sollte jedoch ein Fachmann kommen und eine genauere Wartung durchführen. Die Reinigung betrifft vor allem den Wärmetauscher und die Ascheentnahme.

Der Wärmetauscher lässt sich recht einfach mit einer Bürste oder einem Staubsauger reinigen, am besten einmal im Monat. Dabei sollte der Putzende darauf achten, dass die anfallende Asche der Holzheizung keine anderen Bauteile verschmutzt. Auch die Brennkammer und der Brennertopf müssen regelmäßig gereinigt werden. Eine genaue Beschreibung zur Reinigung passend zum Gerät befindet sich in der Regel in der dazugehörigen Bedienungsanleitung. Wichtig ist zu bedenken, dass die Asche auch nach der Entnahme noch lange warm sein kann und deshalb nur in geeigneten Behältern aufbewahrt werden sollte. Außerdem gibt die Asche Rückschlüsse auf die Verbrennung. Wenn sie nicht grau und pudrig, sondern pechschwarz und zäh ist, könnte die Luftzufuhr gestört sein, so dass keine vollständige Verbrennung mehr stattfindet.

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Asche kann – je nach verwendeter Holzart – im Garten als Kompost oder Dünger verwendet oder ausreichend abgekühlt im Hausmüll entsorgt werden.

Bei Holzheizungen gelten Hackschnitzel- beziehungsweise Pelletheizungen etwas wartungsaufwendiger als Holzvergaser, was an der Anzahl der Anlageteile liegt. Bei einer Hackschnitzel- oder Pelletheizung gehört neben dem Heizkessel auch ein Lagerraum und das Fördersystem zur Brennstoffzufuhr dazu. Beides sollte ebenfalls regelmäßig gereinigt werden. Beim Brennstofflager bietet sich das am Ende der Heizperiode an, bevor es wieder befüllt wird.

Heizungswartung, Abzugsrohr reinigen, Foto: iStock/MajaMarjanovic
Der Ruß setzt sich nicht nur im Heizkessel ab. Auch die Rohre des Abluftsystems sollten ordentlich gereinigt werden. Foto: iStock/MajaMarjanovic

Bei der jährlichen umfangreichen Wartung durch einen Servicetechniker überprüft, reinigt und wartet dieser die komplette Heizanlage von der Brennkammer über die Zuführschnecken, von der Abgasführung bis zur Entaschung. Dazu gehört auch das Schmieren wichtiger Teile des Fördersystems zur Brennstoffzufuhr beziehungsweise der automatischen Entaschung. Wenn eine Lichtschranke vorhanden ist, die dafür sorgt, dass immer die gleiche Menge Material in den Kessel geschoben wird, muss diese auch gesäubert werden. Als nächstes kontrolliert der Monteur die Anlage auf Rost. Des Weiteren sollten die Einstellungen der Steuer- und Regeltechnik kontrolliert werden.

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Die wichtigsten Arbeiten der Holzheizungswartung im Überblick:

  • Vorratsbehälter vom Staub befreien
  • Förderschnecke auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren
  • Ventilator auf leichten Lauf prüfen
  • Brenner säubern
  • Kessel säubern (Brennraum, Wärmetauscher und Rauchrohranschluss)
  • Anlage auf Schäden prüfen
  • Thermostatische Regler am Kessel prüfen
  • Ofenrohre säubern, wenn das nicht der Schornsteinfeger bereits erledigt hat

Vorsicht: Alten Holzöfen droht Stilllegung

Wer mit Holz heizt, muss unter Umständen bis Ende des Jahres 2020 seinen Ofen austauschen. Das sieht die Bundesimmisionsschutzverordnung vor.

Betroffen sind jene Modelle, die vor 1995 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß die festgelegten Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub sowie vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas übersteigt. Wer den Ofen nicht rauswerfen will, kann ihn auch entsprechend nachrüsten.

Von der Regel ausgenommen sind offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen, Kochherde und geschlossene Kamine, die auch offen betrieben werden können. Ebenfalls nicht betroffen sind historische Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1950 gebaut wurden und seither nie umgesetzt worden sind.

Blockheizkraftwerk

Heizungswartung, Blockheizkraftwerk, BHKW, Foto: Vaillant
Der technische Fortschritt macht’s möglich: Blockheizkraftwerke sind mittlerweile so klein, dass sie auch für den Privatgebrauch taugen. Foto: Vaillant

Was in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schwimmbädern und großen Wohnkomplexen längst keine Seltenheit mehr ist, kommt auch langsam in die Privathaushalte: das Blockheizkraftwerk (BHKW). Der Fortschritt macht dies möglich. Lange Zeit waren die BHKW schlichtweg zu groß für ein Einfamilienhaus. Der große Vorteil dieser Anlage: Es wird nicht nur Wärme, sondern auch eigener Strom erzeugt. Der große Nachteil ist allerdings der enorme Anschaffungspreis, wodurch Experten noch an der Wirtschaftlichkeit der BHKW für den Privatgebrauch zweifeln. Auch die Wartung ist teurer als bei anderen Heizungsanlagen. Damit sind die jährlichen Kosten für Einfamilienhäuser zurzeit meist noch höher als die Ersparnisse. Bei größeren Wohnanlagen kann sich die Anschaffung allerdings schon wieder lohnen. Der Vermieter kann in dem Fall nämlich den erzeugten Strom zum einen ins Netz einspeisen, aber auch an seine Mieter oder Nachbarn verkaufen. Die Netzeinspeisung wird vergütet und für den Mieter ist der Strom meist günstiger als vom örtlichen Netzbetreiber. Daher kann es für beide Seiten ein lohnendes Geschäft sein.

Wer fachlich versiert ist, kann außerdem bei der Wartung sparen, und sie selbst durchführen. Aus Gewährleistungsgründen wird davon aber in der Regel zumindest während der Garantiezeit abgeraten.

Hat das BHKW einen Verbrennungsmotor – zum Beispiel einen Ottomotor –, sollte dieser alle 2.500 bis 4.000 Betriebsstunden gewartet werden. Die Arbeiten sind mit denen an einem Pkw-Motor vergleichbar. So ist zum Beispiel ein Ölwechsel nötig. Ebenso müssen die Zündkerzen überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Ist im BHKW allerdings ein Stirlingmotor verbaut, ist die Anlage wesentlich wartungsärmer und muss erst alle 5.000 bis 8.000 Stunden inspiziert werden. Manche Hersteller versprechen sogar noch längere Wartungsintervalle. Möglich ist dies, da im Stirlingmotor keine Verbrennung stattfindet und damit der Verschleiß wesentlich geringer ist.

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Die wichtigsten Arbeiten der BHKW-Wartung im Überblick:

  • Ölwechsel
  • Erneuerung der Filter (Ölfilter, Kraftstofffilter, Luftfilter bei Bedarf)
  • Ventilspiel kontrollieren und einstellen
  • Erneuerung der Zündkerzen (nur bei BHKW mit Verbrennungsmotor)
  • Kontrolle des Abgasgegendrucks - ggf. reinigen des Abgaswärmetauschers
  • Kontrolle sämtlicher Schrauben und Verschraubungen auf festen Sitz
  • Kontrolle sämtlicher Flüssigkeitskreisläufe auf Dichtheit
  • Kontrolle der Abgasstrecke auf Dichtheit
  • Kontrolle sämtlicher Betriebs- und Leistungswerte

Wärmepumpen

Heizungswartung, Wärmepumpe, Sole-Wasser-Wärmepumpe, Foto: Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP)
Es gibt verschiedene Arten von Wärmepumpen. Die Erschließungskosten für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe sind relativ hoch. Dennoch ist es eine umweltfreundliche Alternative zu Brennwertkesseln. Foto: Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP)

Wärmepumpen sind verglichen mit der Öl- oder Gasheizung wartungsärmer, aber dennoch nicht wartungsfrei. Denn Filter und andere Verschleißteile haben schlicht eine begrenzte Lebensdauer und müssen irgendwann ausgetauscht werden – und zwar möglichst bevor defekte Verschleißteile teure Folgeschäden verursachen können. Wie lang das Wartungsintervall ist, gibt meist der Hersteller vor. Meist reicht bei Wärmepumpen ein Wartungsintervall von zwei Jahren. Der Kältemittelkreislauf muss aber laut Vorschrift jährlich auf undichte Stellen kontrolliert werden, zumindest dann, wenn die Wärmepumpe mehr als drei Kilogramm Kühlmittel enthält (EU-F-Gase-Verordnung Nr. 842/2006). Je mehr Kühlmittel enthalten ist, desto kürzer das Prüfintervall. So müssen Anlagen mit über 300 Kilogramm Füllmenge aller drei Monate kontrolliert werden. Dazu ist keine höhere Qualifikation notwendig. Aber Arbeiten am Kältemittelkreislauf dürfen ausschließlich durch Personal zertifizierter Betriebe vorgenommen werden.

Dringend eine Wartung brauchen Luft-Luft-Wärmepumpen und Luft-Wasserwärmepumpen. Denn die angesaugte Luft führt zum Teil zu erheblichen Verschmutzungen am Filter. Andere Wärmepumpen verfügen über komplett abgeschlossene Flüssigkeitskreisläufe und gelten teilweise sogar als wartungsfrei. Doch um die Langlebigkeit der Anlage zu gewährleisten, empfehlen Experten, die Wärmepumpe regelmäßig zu warten.

Allen Arten von Wärmepumpen gemein ist die Überprüfung der elektrischen Installation. Dabei wird ein Blick auf die Erdung sowie alle Stecker und Kontakte geworfen. Auch die Überprüfung der Sicherheitsventile gehört zu den Standardaufgaben der Wärmepumpenwartung. Außerdem muss der Wasserfilter im Heizkreislauf geprüft und gereinigt werden.

Heizungswartung, Wärmepumpe, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Foto: Viessmann
Bei Wärmepumpen, die mit Luft arbeiten, muss regelmäßig der Filter gereinigt werden. Foto: Viessmann

Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen sind zusätzlich der Zu- und Abführungskanal der Außenluft zu prüfen und gegebenenfalls zu reinigen. Außerdem sollte der Kondensatablauf geprüft und gereinigt werden. Zirkuliert in einem Kreislaufsystem Sole, so muss diese in ihrer chemischen Zusammensetzung kontrolliert werden. Damit wird unter anderem der Frostschutz gewährleistet. Auch in der Sole-Wasser-Wärmepumpe ist ein Filter vorhanden, der geprüft und gereinigt werden muss. Außerdem muss der Druck im Solekreislauf kontrolliert und gegebenenfalls Sole nachgefüllt werden. Größere Fehlmengen sind ein Hinweis auf ein Leck. Des Weiteren sollten Anlagenbesitzer die innerhalb des Hauses verlegten Rohre auf Kondenswasser überprüfen. Hat sich solches gebildet, deutet das auf eine mangelhafte Wärmeisolierung hin. Bei einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe liegt der Schwerpunkt der Wartungsarbeiten auf dem Brunnen. Sämtliche Pumpen, Ventile und Filter müssen inspiziert werden. Außerdem sollte  eine Sichtprüfung des Brunnens stattfinden.

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Die wichtigsten Arbeiten der Wärmepumpen-Wartung im Überblick:

  • Sichtprüfung der Gerätekomponenten (Wärmepumpe, Pufferspeicher, Warmwasserbereiter, Pumpen und Ventile) auf Beschädigungen, Korrosion, Verschmutzung, Befestigung, Lecks, Ölspuren
  • Kältekreis auf Dichtheit prüfen
  • Funktionskontrolle der Hydraulikkomponenten
  • Heizkreisfilter prüfen und reinigen
  • Systemdruck prüfen
  • Sicherheitsventile prüfen
  • Reglereinstellungen kontrollieren und Betriebsdaten sowie Fehlerspeicher auslesen

Zusätzlich bei Luft-Wasser-Wärme-Pumpen:
  • Nach Bedarf Verdampfer reinigen
  • Lufteintritt und -austritt sowie Luftkanalanlage prüfen und reinigen
  • Kondensatwanne reinigen und Sichtprüfung auf Lecks
  • Kondensatablauf überprüfen und reinigen
Zusätzlich bei Sole-Wasser-Wärmepumpen:
  • Sole-Konzentration prüfen
  • Ausdehngefäß der Sole prüfen
  • Systemdruck prüfen und gegebenenfalls Sole nachfüllen
  • Sole-Druckwächter auf Funktion kontrollieren
  • Solefilter prüfen
  • Dämmung auf Kondenswasser und Beschädigung prüfen
Zusätzlich bei Wasser-Wasser-Wärmepumpen:
  • Sichtprüfung des Brunnens
  • Filter reinigen
  • zusätzliche Sicherheitseinrichtungen überprüfen
  • Fußventil im Saugbrunnen auf Funktion prüfen
  • Dämmung auf Kondenswasser und Beschädigung prüfen

Solarthermie-Anlage

Heizungswartung, Solarthermie-Anlage, Solarenergie, Foto: Vaillant
Mit Solarenergie kann nicht nur Strom, sondern auch Wärme erzeugt werden. In Deutschland aber meist nur zur Unterstützung anderer Heizsysteme. Foto: Vaillant

Solarenergie wird zur Wärmeerzeugung bei den Deutschen laut Destatis bereits öfter genutzt als beispielsweise eine Pelletheizung. Allerdings wird die Solarthermie vorrangig als Heizungsunterstützung eingesetzt. Was im Winter in der Natur der Sache liegt – es fehlt ausreichend Sonnenlicht, um ein ganzes Haus ausschließlich über Solarenergie zu beheizen. Der Vorteil der Solarthermie-Anlage ist, dass sie in der Regel als recht wartungsarm gelten. Eine gesetzliche Vorschrift, wann es zu einer Wartung kommen muss, gibt es nicht. Aber Experten raten dazu, sie wenigstens alle zwei Jahre grundlegend zu warten.

Wichtig bei der Wartung einer Solarthermie-Anlage ist der Betriebsdruck. Der ist durch unterschiedliche Temperaturen im System nie komplett konstant, wird aber durch ein Membran-Ausdehnungsgefäß ausgeglichen. Während ein sehr hoher Druck kein Grund zur Besorgnis ist, stellt ein zu niedriger schon eher ein Problem dar. Denn ein verminderter Druck kann zu Unterbrechungen des Solarkreisvolumenstroms und damit zu Leistungseinbußen führen. Gründe für abfallenden Druck sind meist undichte Stellen innerhalb der Anlage. Diese gilt es zu finden und auszubessern.

Außerdem muss der Zustand der Solarflüssigkeit im Auge behalten werden. Ist die Wärmeträgerflüssigkeit schlecht geworden – wenn also beispielsweise der pH-Wert nicht stimmt oder die Zusammensetzung falsch ist –, ist der Frost- und Korrosionsschutz nicht mehr sichergestellt. Die Alterung der Flüssigkeit ist normal, weswegen sie spätestens nach zehn bis zwölf Jahren ausgetauscht werden sollte. Bevor neue Solarflüssigkeit in die Anlage geschüttet wird, sollten die Leitungen mit klarem Wasser gespült werden, um Schmutzpartikel zu entfernen. Ist die Anlage neu befüllt, sollte vor Inbetriebnahme ordentlich entlüftet werden.

Auch eine regelmäßige Sichtkontrolle der Kollektoren ist empfehlenswert. Denn sind die Solarkollektoren verschmutzt, führt das unweigerlich zu Leistungseinbußen. Sie sollten daher regelmäßig gereinigt werden. Aber auch Vögel können durch picken oder beispielsweise Marder durch Bisse die Wärmedämmung beschädigen. Das muss dann repariert werden. Eine widerstandsfähige Ummantelung kann Vogelfraß oder Tierverbiss allerdings eindämmen.

Info

Die wichtigsten Arbeiten der Solarthermie-Wartung im Überblick:

  • Entlüften
  • Anlagenbetriebsdruck prüfen
  • pH-Wert der Solarflüssigkeit kontrollieren
  • Ventile und Pumpe kontrollieren
  • Fühler und Thermometer prüfen
  • Kollektoren auf Verschmutzung oder Tierverbiss/Vogelfraß kontrollieren
  • Dämmung prüfen

Fernwärme

Wer mit Fernwärme heizt, kann sich beim Thema Wartung getrost zurücklehnen. Da die Wärme vom Erzeuger geliefert wird und nicht in einer kompakten Heizungsanlage produziert wird, muss auch kein Heizkessel gewartet werden. Doch die Kosten für die Heizungswartung sind in der Regel mit in den Grundkosten für die Fernwärme verrechnet. Dadurch müssen Fernwärme-Nutzer sich zwar um keine Wartung kümmern, diese aber anteilig bezahlen.

Achtung

Die Heizkörper nicht vergessen

Zusätzlich zur Wartung der eigentlichen Heizungsanlage sollten Besitzer auch die Heizkörper nicht vergessen. Denn auch diese tragen zum effizienten Heizen bei. So sollten sie möglichst frei stehen und nicht durch Möbel verdeckt werden. Außerdem sollten die Heizkörper regelmäßig entlüftet werden, damit das Heizungswasser einwandfrei zirkulieren kann. Auch das Heizungswasser muss aufgrund von Verdunstung und Entlüftungsprozessen regelmäßig nachgefüllt werden, um den Druck innerhalb des Systems konstant zu halten.

 

So hoch sind die Heizungswartung-Kosten

Wie viel eine Heizungswartung kostet, hängt von vielen Faktoren ab. Der Preis wird aber insbesondere von der Art der Heizungsanlage bestimmt. So sind die Wartungskosten einer Gasheizung niedriger als beim Brennstoff Öl. Noch teurer fällt die Rechnung bei einer Pelletheizung aus. Das liegt vorrangig am unterschiedlich großen Aufwand. Wichtig ist, dass bei den meisten Servicefirmen in den Wartungskosten noch keine Anfahrtskosten oder Ersatzteile mit eingerechnet sind. Daher sollten Anlagenbesitzer dringend vorher erfragen, welche Leistungen im Angebot inklusive sind.

Bei Gasanlagen sollten Heizungsbesitzer mit 90 bis 200 Euro rechnen. Bei Ölheizungen fallen schon mehr Arbeiten an – das kostet ungefähr 150 bis 250 Euro. Die Wartung einer Holzheizung kann nochmal um 30 Euro teurer werden. Vergleichsweise günstig kommen Besitzer von Wärmepumpen mit rund 50 bis 100 Euro jährlich weg. Außerdem spart man sich bei der Wärmepumpe die Kosten für den Schornsteinfeger. Bei Nischenprodukten wie dem BHKW gibt es keine pauschalen Angaben zu den Kosten, weil sich diese recht individuell gestalten. So wird bei BHKW beispielsweise der Preis je nach Anlagengröße und Auslastung errechnet, wobei die Kosten für die Wartung kleinerer Geräte meist etwas höher ausfallen. Je nach Servicefirma wird nach Betriebsstunden oder verbrauchter Kilowattstunde erzeugter Energie abgerechnet.

Finanzielle Vorteile für Hausbesitzer und Vermieter

Heizungswartung, Steuer, Nebenkostenabrechnung, Foto: iStock/Minerva Studio
Hausbesitzer können die Lohnkosten des Heizungsmonteurs steuerlich geltend machen. Vermieter können die Wartungskosten sogar komplett auf die Mieter umlegen. Foto: iStock/Minerva Studio

Hausbesitzer sollten sich die Lohnkosten auf ihrer Rechnung für die Wartung der Heizungsanlage extra ausweisen lassen. Denn sie können 20 Prozent, aber maximal bis zu 1.200 Euro im Jahr von diesen Kosten von der Steuer abziehen. Diese Regelung gilt aber nur dann, wenn für die Handwerkerleistung keine öffentliche Förderung in Anspruch genommen wurde. Materialkosten sind nicht abrechenbar. Übrigens: Die steuerliche Begünstigung gilt auch bei der Modernisierung der Heizungsanlage.

Prinzipiell ist die Wartung der Heizungsanlage Sache des Betreibers, also des Hauseigentümers. Allerdings hat ein Vermieter die Möglichkeit, die Wartungskosten auf den Mieter über die Betriebskosten umzulegen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Dabei müssen Vermieter darauf achten, Wartungsaufwand von Reparaturen streng zu trennen, denn die Kosten für Reparaturen und Instandsetzung müssen sie selbst tragen. Wenn Vermieter ihren Mietern die Pflicht auferlegen, sich selbst um die Heizungswartung zu kümmern, so dürfen sie nicht vorschreiben, welches Unternehmen die Arbeiten durchführt.

Link-Tipp

Achtung: Vermieter sollten bei der Betriebskostenabrechnung besser nicht schummeln. Denn Mieter dürfen die Gesamtwartungsrechnung einsehen und können so feststellen, ob sie zu viel bezahlen. Lesen Sie hier, wie Sie als Vermieter Nebenkosten richtig abrechnen.

Ein Wartungsvertrag bietet eine Menge Komfort

Die regelmäßige Wartung der Heizung rentiert sich meist allein durch das Ausbleiben von Pannen, aber auch durch das Wegfallen von großen und teuren Reparaturen. Und auch wenn es mit Kosten verbunden ist, hat es durchaus Vorteile, die Arbeiten von einem Fachmann durchführen zu lassen. Zum einen hat er das nötige Wissen. Zum anderen geht es ihm wahrscheinlich schneller von der Hand, da er die notwendigen Messgeräte und Werkzeuge bei sich hat und wohl auch schneller an Ersatzteile kommt als der Ottonormalverbraucher.

Es bietet sich an, für die regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage einen Wartungsvertrag abzuschließen. Das hat folgende Vorteile:

  • Termine werden durch die Servicefirma vorgeschlagen und daher vom Anlagenbesitzer auch nicht vergessen.
  • Die Wartungskosten sind in der Regel konstant über die Vertragslaufzeit und können so in einem Finanzplan einkalkuliert werden. Einmalige Wartungsaufträge sind hingegen schwerer kalkulierbar.
  • In der Regel keine weiteren Kosten.
  • Der Leistungsumfang kann frei ausgehandelt werden.

Oftmals bieten Firmen beim Verkauf der Heizungsanlage gleich einen Wartungsvertrag an. Zwar liegt darin der Vorteil, dass die Firma sich mit der Anlage auskennt. Aber Anlagenbesitzer sollten dennoch auch andere Angebote einholen und sich dann für das für sie passende entscheiden. Folgende Regelungen sollten beim Aufsetzen des Wartungsvertrags geklärt sein:

  • Welche Arbeiten werden durchgeführt?
  • Fahrtkosten eingeschlossen?
  • Ersatzteil- und Reparaturpauschalen enthalten?
  • Garantie und Gewährleistungsarbeiten sind Bestandteil der Wartung?
  • Zeitraum und Intervall der Wartung
  • Laufzeit des Vertrags

Da sich auf dem Markt für Installateursarbeiten auch immer viele nicht-qualifizierte Betriebe drängen, ist bei der Auswahl der Servicefirma Vorsicht geboten. Denn das Sparangebot kann letztlich doch noch teurer werden, als das einer qualifizierten Firma. Außerdem werden bei Billigangeboten gerne mal wichtige Arbeiten, wie die Prüfungen und Messungen, vergessen. Dann blinkt und blitzt das Gerät zwar äußerlich, aber im Inneren werden oftmals Schäden übersehen. Die machen sich dann langfristig bemerkbar.

Bei einem BHKW empfiehlt sich ein Vollwartungsvertrag mit langfristigen Verpflichtungen des Lieferanten. Vergleichbar ist so ein Vollwartungsvertrag mit einer Vollkaskoversicherung. In diesem Vertrag ist nämlich nicht nur die Wartung, sondern auch die Instandhaltung geregelt. Darunter fallen sowohl Ölwechsel und Altölentsorgung als auch Ersatzteile. Unter Umständen sind ist sogar der Einbau technischer Neuheiten miteingeschlossen. Oftmals laufen die Verträge über zehn Jahre und enthalten eine Preisanpassungsklausel, die Grenzen für die Preiserhöhung festlegt. Beim Abschluss eines solchen Vollwartungsvertrag sollten Anlagenbesitzer aber genau aufs Leistungsverzeichnis achten, um nicht später noch drauf zahlen zu müssen.

Heizungswartung: Wie gut arbeiten Installateure?

Marktcheck hat Installateure mit versteckter Kamera gefilmt und dabei auch Unappetitliches erlebt:

Fazit: Ersparnisse machen Wartungskosten wett

Auch wenn es keine Pflicht ist, sollten Hauseigentümer ihre Heizanlage einmal im Jahr durchchecken und warten lassen. Mit der regelmäßigen Wartung der Heizungsanlage wird zum einen die Verbrennung optimiert und dadurch auch die Heizleistung konstant hochgehalten. Außerdem wird in der Regel dadurch die Lebensdauer der Anlage verlängert. Dadurch sparen Heizanlagenbesitzer viel Geld, womit sie die Wartungskosten wieder wettmachen.

Info

Die wichtigsten Vorteile der Heizungswartung im Überblick:

  • Höhere Lebenserwartung der Heizungsanlage
  • Sicherer und zuverlässiger Betrieb ohne unerwartete Ausfälle
  • Effizienter Heizbetrieb und somit niedrigere Heizkosten und Entlastung der Umwelt
Caroline Schiko 30.10.2020

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14 Kommentare

Rudi am 18.03.2024 12:00

Hallo, bei meiner Gas- und Solarthermie-Heizung wurde 12 Monate nach Installation eine Wartung durchgeführt (wie empfohlen, soweit so gut). Zu den Wartungskosten kamen noch die Kosten für "Wartungssatz für Brennwertgerät" = 97,00€, so wie für "SYR Filterelement f. concept DUO DFR/FR ab 01/2012" = 85,00€ hinzu. Diese Kosten wurden zuvor nicht erwähnt. Das es sich nun um die erste Wartung nach Installation nach 12 Monaten handelt, sollte man ziemlich genau vorhersagen können, ob solche Wartungssets, Filter, etc. benötigt werden oder überhaupt nötig sind. Können Sie sagen, ob die Kosten für die Verbrauchsmaterialien gerechtfertigt / nötig sind? Die Heizung lief bis zur Wartung einwandfrei.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße,

Rudi

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Marianne am 13.12.2022 07:18

Hallo,

wir haben vor ein paar Tagen unsere Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten. Im Oktober 2020 wurde eine neue Gasheizung eingebaut. Unser Vermieter hat mit der Firma Thermondo einen Wartungsvertrag abgeschlossen, in dem eine monatliche Service-Pauschale enthalten ist Diese wurde uns für das Abrechnungsjahr 2021 in Höhe von 599,88 € als Nebenkosten ohne irgendeine Rechnungslegung der direkt angefallenen Kosten einer Wartung und der Kosten für den Schornsteinfeger aufgeführt. Müssen wir als Mieter diese Gesamtkosten des Jahres

2021 Höhe von 599,88 € tragen. Diese Kosten sind von uns nicht nachvollziehbar. Deshalb haben wir

einen Widerspruch an den Vermieter gesendet und um nachvollziehbare Belege gebeten. Dieser besteht aber weiter darauf, dass er diese Service-Pauschale auf den Mieter umlegen kann.

Mit freundlichen Grüssen

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Melanie am 21.10.2022 12:27

Hallo,

wir haben seit 20 Jahren eine Gasbrennwertheizung von Brötje in Betrieb. Diese wurde regelmäßig gewartet.

Ist in der Wartung automatisch eine Überprüfung der Opferanode im Warmwasserkessel vorgesehen?

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Luft-Wärmpepumpe am 14.03.2022 20:03

Hallo,

mein Vermieter berechnet die Heizungswartung einer Luft-Wärmepumpe in Höhe von 304 EUR. 200 EUR Wartungsvertrag zzg. 104 EUR Einsatzpauschale. Damit liegen wir weit über dem Durschnitt. Warum fällt überhaupt eine weitere Pauschale an, wenn ein Vertrag vorliegt. Meiner Meinung nach kann nur das Eine oder das Andere berechnet werden. Belegeinsicht ist beantragt.

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Ismar am 28.04.2021 15:16

Hallo,

ich wohne in einem gemieteten Haus mit einer Gasheizung. Diese wird jedes Jahr gewartet und in den beiden letzten Jahren wurde jeweils ein Wartungsset von 193,00 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt.

Insgesamt lagen die Wartungskosten/Heizungsnebenkosten damit bei 300,00 Euro. In den Jahren davor wurde dieses Set nie berechnet.

Nun steht bald wieder eine Wartung an, und ich frage mich, ob dieses Set jedes jahr berechnet werden kann.

Über eine Info/Rückmeldung würde ich mich freuen.

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redaktion.immowelt.de am 29.04.2021 11:37

Hallo Ismar,

anhand Ihrer Angaben können wir auch nur spekulieren. Wir wissen nicht, was ein Wartungsset zusätzlich zur normalen Wartung sein soll. Lassen Sie sich das vom Vermieter einmal erklärenn.

Man könnte mutmaßen, dass hier normale, nicht umlagefähige Reparaturen als Wartung verschleiert werden sollen. Ohne genaue Informationen können wir das aber nicht beurteilen. Tatsächlich erscheinen uns die 300 Euro für eine Thermenwartung aber als unüblich hoch.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Maren am 12.11.2020 09:01

Und zwar habe ich folgende Frage.

Meine Freundin hat vor 6 Jahren mit ihrem Mann ein Haus gebaut und natürlich auch eine Gasheizungsanlage evt mit Solarenergie einbauen lassen (sie weiß nicht genau ob die Solarenergie für Strom oder auch für die Heizung ist)

Nun zeigt die Heizung ständig Fehlermeldungen mit Übertemperatur an (Druck ist ok, entlüften und Wasser aufgefüllt ist auch) und funktioniert zum Teil nicht.

Jetzt haben sie beim Hersteller angerufen, da bekamen sie dann die Antwort: Da Sie seit 5 Jahren, nichts mehr bei uns gekauft haben (sie haben keinen Wartungsvertrag) haben wir Sie als Kunden nicht mehr aufgelistet und wir werden Ihnen keinen Techniker schicken.

Ist das Legitim?

Lg

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anja am 19.10.2020 11:18

Hallo,

vielen Dank für den guten Artikel!

Ich habe noch eine kleine Frage. Muss ich als Mieterin kleine Ersatzteile und deren Einbau zahlen, oder muss das der Vermieter tragen?

Früher habe ich immer nur die Wartung (80€) bezahlen müssen, seit letztem Jahr ist die Rechnung bei 150 €, mit Ersatzteilen und Einsatzpauschalen..

Mit herzlichen Grüßen,

Anja

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immowelt Redaktion am 20.10.2020 07:49

Hallo Anja,

ein Vermieter darf nur die Kosten der Wartung auf seine Mieter umlegen. Alles was mit Reparatur bzw. Instandhaltung zu tun hat, muss der Vermieter selbst zahlen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion


anja am 20.10.2020 09:58

Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Die Firma besteht leider darauf, dass ich das bezahlen muss..

Die Begrüdnung:

"Allerdings sind Brennerdichtungen Bestandteil der Wartung und vom Hersteller wird vorgegeben diese auch, wenn möglich und erforderlich, jedes Jahr zu tauschen.

Alle paar Jahre sind bei Brennwertthermen (wie Ihre eine ist) auch Wartungssets einzubauen, die dann leider noch ein wenig teurer sind, als eine normale Brennerdichtung.

Aber auch ein Wartungsset ist Bestandteil der Wartung."

Ich weiß nicht so recht, wie ich dagegen nun argumentieren kann.


immowelt Redaktion am 23.10.2020 12:31

Hallo Anja,

wenn der Austausch der Teile im direkten Zusammenhang mit der Wartung stehen, dann kann der Vermieter diese Kosten umlegen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein rechtlich beraten lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion


anja am 23.10.2020 12:34

Liebe immowelt-Redaktion,

vielen Dank für Ihre Antwort! Entschuldigung, ich wollte nicht zu sehr ins Detail gehen. Ich werde mich beraten lassen.

Herzliche Grüße

drnael am 01.06.2020 15:27

Hallo,

Beim kauf neues Haus habe ich mit dem Installateur der Heizungsanlage einen wartungsvertrag abgeschlossen. Die Wartung läuft jährlich. Jetzt seit3 Monate funktioniert die Heizungsanlage nicht einwandfrei. Trotzdem reagiert der Installateur gar nicht auf meine Anfrage und repariert die Anlage nicht. Was kann ich tun

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Thomas R. am 25.08.2020 12:36

Ich hatte ein ähnliches Problem mit einem privaten Anbieter. Ich bin dann einfach zum werkseigenen Kundendienst von Vaillant gewechselt. Seit dem habe ich keine Probleme mehr. Man wird sogar vom Kundendienst informiert wenn wieder eine Wartung ansteht, dann macht man sich einen passenden Termin aus. Man muss sich um nichts mehr kümmern und muss niemandem mehr nachlaufen.

Wenn es die Möglichkeit beim Thermenhersteller gibt, dann würde ich zu einem Werkskundendienst raten.


immowelt-Redaktion am 03.06.2020 09:38

Hallo drnael,

zunächt einmal kommt es darauf an, wie lange der Hauskauf schon her ist - es könnten nämlich unabhängig vom Wartungsvertrag Gewährleistungsanscprüche bestehen. Wenn der Monteur trotz bestehenden Vertrags seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, könnte ien Kündigungsrecht bestehen. Ohne genaue Kenntnis der Datails können wir das aber nicht abschließend beurteilen.

Beste Grüße

dei immowelt-Redaktion

Zelda am 04.05.2020 10:22

Hallo!

Ich muss regelmäßig die Heizung warten lassen. Jetzt ist die seit ca. 6 Monatn kaputt. Der Vermieter hat sie trotz mehrfahcer Meldung nicht reaparieren lassen. Die Wartung ist jetzt fällig. Ist es sinnvoll, eine kaputte Anlage vor der REparatur warten zu lassen? Was soll ich machen? Danke für eine Antwort im voraus!

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immowelt Team am 04.05.2020 14:13

Hallo Zelda,

der Vermieter ist dafür zuständig, dass Heizung und Co. in einem tadellosen Zustand sind. Dass die Heizung tatsächlich kaputt ist, sollte spätestens bei der Wartung vom Fachmann auffallen. Der könnte Ihnen dann sogar schwarz auf weiß niederschreiben, wo denn der Fehler liegt. Sollte der Vermieter weiterhin zögern und nicht handeln, können Sie mit Mietminderung drohen. Mehr finden Sie dazu auch in unserem Ratgeber.

Beste Grüße

Das immowelt Team

sophieR am 09.07.2019 13:00

Guten Tag,

ich hätte eine Frage wie es mit der Thermenwartung bei einem Mieterwechsel aussieht. Und zwar ziehen wir Anfang August in eine neue Wohnung. Der Vormieter hat die letzte Thermenwartung am 31.07.2018 durchgeführt, also genau vor einem Jahr. Somit wäre sie im August schon wieder fällig. Nun meine Frage, laut Vermieter müssen wir die Thermenwartung übernehmen, allerdings stellt sich jetzt die Frage, ob wir das machen und bezahlen müssen oder noch der Vormieter?

Würde mich sehr über eine Info hierzu freuen.

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Immowelt-Redaktion am 09.07.2019 13:04

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

der Gesetzgeber hat für diese Situation keine Ausnahmeregelung geschaffen. Insofern dürfte die Wartung der Therme wohl tatsächlich Ihre Aufgabe sein. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Zweifel empfehlen wir daher stets die Beratung durch die Mietervereinigung oder einen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Hans-Georg am 10.03.2019 21:32

In einem Neubau 06/2018 ist eine Gaszentralheizung eingebaut und in Betrieb genommen worden.

Nach Ihrem Beitrag würde ich eine Inspektion im 06/2019 ansetzen. Ggf. wird aus der Inspektion eine Wartung, tendenziell nicht, da Neu-Anlage.

Liege ich richtig?

Folgendes: In der Betriebskosten-Abrechnung 2018 sind Wartungskosten der Gaszentralheizung umgelegt worden.

Weshalb muss eine neu errichtete Anlage gewartet werden? Das sieht nach einem Mangel bei der Erstinstallation aus.

Hat der Installateur (guter Freund vom Vermieter) und der Vermieter sich dafür entschlossen eine Rechnung auszustellen, da die Kosten sowieso auf die Mieter umgelegt werden? Selbst eine Inspektion macht meines Erachtens im Jahr 2018 keinen Sinn.

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

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Immowelt-Redaktion am 11.03.2019 12:20

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

auch neue Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen gewartet werden, in der Regel aber nicht schon wenige Monate nach deren Inbetriebnahme. Möglicherweise hat aber eine anfängliche Inspektion durch den Kaminkehrer stattgefunden. Wir würden Ihnen empfehlen, bei Ihrem Vermieter Einsicht in die Belege zu nehmen, die die Grundlage der Betriebskostenabrechnung bilden. Hierzu haben Sie als Mieter ein Recht. Unter Umständen bringt das schon Klarheit. Sollte dem nicht so sein, können Sie die Abrechnung rechtlich prüfen lassen, beispielsweise beim örtlichen Mieterverein oder direkt bei einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

JL am 05.05.2018 13:01

Toller Beitrag! Habt ihr einen Richtwert, was ein Wartungsvertrag für ein Mehrfamilienhaus kosten darf? 7 Parteien

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Immowelt-Redaktion am 07.05.2018 09:05

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

das lässt sich leider pauschal nicht sagen. Vor allem kommt es darauf an, wie das Haus beheizt wird, insbesondere, ob sich in jeder Wohnung eine eigene Gastherme befindet oder ob es eine Zentralheizung gibt. Im letztgenannten Fall wird der Wartungsvertrag vermutlich deutlich günstiger. Pro Gastherme können Sie vermutlich grob von etwa 100 Euro pro Jahr ausgehen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

thomaseschment am 17.04.2018 11:46

Toller Artikel, sehr umfangreich und kompetent

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Peter Petermann am 09.04.2018 23:59

nein die Heizung die in der imobilie drin kaputt gefroren ist, ist hier nicht dabei SCHADE

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