Nebenkostenprivileg gestrichen: Das müssen Mieter und Vermieter über Kabelgebühren wissen

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Bislang durften Vermieter mit dem Nebenkostenprivileg die Kabelgebühr auf ihre Mieter umlegen. Spätestens ab 1. Juli 2024 ist das vorbei. Vermieter müssen jetzt handeln.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

In Mehrfamilienhäusern war es oft üblich, dass die Vermieter einen Kabel-TV-Anschluss stellen. Dafür hat dieser oft mit einem Anbieter einen Sammelvertrag abgeschlossen, die Kosten - die Kabelgebühr - tragen die Mieter. Das Entgelt wird ihnen über die Betriebskostenabrechnung monatlich abgerechnet. Das Nebenkostenprivileg.

Nebenkostenprivileg gestrichen: Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes – darunter die Streichung des Nebenkostenprivilegs und damit der Kabelgebühr – trat schon am 1. Dezember 2021 in Kraft, es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2024.

Was ändert sich durch Streichung der Zwangsgebühr?

Was bedeutet das für alte Mietverträge?

Für Mietverträge, die vor Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 bestanden haben, ändert sich erstmal nichts. Die darin festgelegten Kabelgebühren laufen bis zum 30. Juni 2024 weiter, ohne dass der Mieter oder der Vermieter sie einseitig kündigen kann. Erst nach dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen vom Vermieter nicht mehr auf den Mieter umlegt werden. Auf diesen Zeitpunkt sollte sich allen voran der Vermieter vorbereiten und entsprechende Sammelverträge mit dem Anbieter kündigen.

Was gilt für Neu-Mietverträge nach dem 1. Dezember 2021?

Für Mietverträge, die erst nach Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 zustande gekommen sind, dürfen Vermieter die Kabelgebühren weiterhin auf den Mieter umlegen. Es gilt ebenfalls noch die Übergangsphase bis zum 1. Juli 2024. Erst danach können von Seiten des Mieters die TV-Kosten gekündigt werden. Die entsprechende Gesetzesspassage (§ 71 Absatz 2, TKG) wird explizit unter Paragraf 230, 4 (TKG) als Anwendungsmöglichkeit ausgenommen.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt aber eine gesetzlich verankerte Konstellation, in der die Umlage der Kabelgebühren auf den Mieter entfällt. Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbunds erklärt: „Die Umlage entfällt, wenn der Vermieter die Verteilanlage für das Breitbandnetz nach dem 30. November 2021 errichtet hat“, also erst nach Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ab 1. Dezember 2021. Die Breitbandtechnik ist jene, die für das Kabel-TV verwendet wird, sie wird aber oft auch für Internet- oder DSL-Technik genutzt.

Sind individuelle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter möglich?

Vermieter und Mieter haben durchaus die Möglichkeit, eigene Vereinbarungen zu treffen. Treffen Mieter und Vermieter beispielsweise gemeinsam die Entscheidung, die Kabelgebühren schon vor Ablauf der Übergangsphase fallen zu lassen, spricht dem nichts entgegen. Wichtig ist hier jedoch das beidseitige Einvernehmen. Das ist beispielsweise möglich, wenn der Vermieter seinen Sammelvertrag mit dem TV-Anschluss-Anbieter frühzeitig gekündigt und vor dem 1. Juli 2024 keine Kosten mehr hat.

Nebenkostenprivileg fällt weg: Was bedeutet das für Vermieter?

Bislang waren für den Vermieter diese Einnahmen des Nebenkostenprivilegs ein durchlaufender Posten, weil er die Kosten wiederum direkt an das jeweilige Telekommunikations-Unternehmen eins zu eins weitergeleitet hat. In Zukunft kann für den Vermieter dieses Modell unter Umständen sehr teuer werden. Nämlich dann, wenn er den Sammelvertrag nicht rechtzeitig kündigt. In dem Fall muss er die Kosten, die zuvor alle Mieter zahlten, selber stemmen. Bei einem 10-Parteien-Haus mit je 20 Euro monatlicher Gebühr sind das für den Vermieter also 240 Euro Kosten.

So handeln Vermieter jetzt

Damit Vermieter nicht die Kosten selbst tragen müssen, sollten sie schnell handeln. Dabei müssen sie folgende Punkte beachten:

  • Kabelanschluss kündigen: Bis zum 30. Juni 2024 muss der Vermieter den bestehenden Kabelanschluss kündigen, um nicht selber für die Kosten aufkommen zu müssen. Je nach Vertrag muss das einige Monate zuvor geschehen. Vermieter sollten sich hier noch vor Jahresende Gewissheit verschaffen und ihren Anbieter kontaktieren.
  • Informationspflicht: Vermieter müssen die Mieter spätestens sechs Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist über die Kündigung informieren.
  • Alternativen anbieten: Vermieter müssen den Mietern alternative Möglichkeiten für den Fernsehempfang anbieten. Dazu gehören beispielsweise:
  1. Internet-Fernsehen
  2. Streaming-Dienste
  3. Satellitenfernsehen

Vermieter können Versorgungsvereinbarung treffen

Ein Sat-Kabel wird aus de Buchse gezogen, Foto: istock.com / KLH49
Alternative Satellit. Ab Juni 2024 müssen Mieter, die beispielsweise auf Satelliten-Empfang setzen, keine Kabelgebühr mehr für den vom Vermieter gestellten Kabelanschluss zahlen. Foto: istock.com / KLH49

Vermieter müssen Mieter über das Ende des Nebenkostenprivilegs informieren, damit sie reagieren können. Sollten Mieter keinen neuen Vertrag abschließen, wird ihr Anschluss von Anbieter verplombt.  

Als Alternative können Vermieter für ihre Mieter eine Versorgungsvereinbarung mit einem Kabelanbieter abschließen. Der Vermieter trägt dafür dann keine Kosten, der Anbieter übernimmt sie und rechnet sie mit den Mietern ab. Die Mieter müssen den Anbieter zwar nicht zustimmen, würden dadurch aber vergünstigte Konditionen erhalten. Die Versorgungsvereinbarung kann von Eigentümern beziehungsweise Vermietern mit zwei oder mehr Wohneinheiten abgeschlossen werden. Der Abschluss der Versorgungsvereinbarung erfolgt direkt mit dem Kabelanbieter.

Vorteile für Vermieter

  • Keine Kosten für den Vermieter für den Kabelanschluss.
  • Die TV-Versorgung ist für alle Mieter gleich geregelt.
  • Geringer Verwaltungsaufwand, Vermieter muss sich nicht um die Buchung und Abrechnung des Kabelanschlusses kümmern.
  • Der Vermieter hat einen persönlichen Ansprechpartner beim Kabelanbieter.

Vorteile für Mieter

  • Die Kabel-Anbieter bieten oft Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung an, dadurch lässt sich Geld sparen.
  • Individuelle Buchung der TV-Versorgung: Die Mieter können zudem nach Anbieter die TV-Versorgung individuell anpassen, sich gegebenenfalls Sport- oder andere Unterhaltungspakete, Fremdsprachkanäle dazu buchen.

Nebenkostenprivileg: Wie kündigen Vermieter den Sammelvertrag?

Vermieter haben für die Kündigung eines Sammelvertrags für Kabelanschlüsse ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024. Das bedeutet, dass sie den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. „Der Vermieter soll nicht in die Lage geraten, dass er die Kabelfernsehgebühren weiterzahlen muss, obwohl er sie nicht mehr auf den Mieter umlegen kann“, sagt Jutta Hartman vom Deutschen Mieterbund.

 

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für alle Sammelverträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden. Verträge, die nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, unterliegen der regulären Kündigungsfrist des Kabelanbieters.

Die Kündigung des Sammelvertrags muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter muss dem Kabelanbieter die Kündigung spätestens sechs Monate vor dem 30. Juni 2024 zukommen lassen.

Wenn der Vermieter den Sammelvertrag nicht fristgerecht kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch. Der Vermieter kann den Vertrag dann nur noch mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Nebenkostenprivileg gestrichen: Was bedeutet das für Mieter?

Laut Schätzung des GdW – Bundesverbandes der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen, gibt es über 12 Millionen Mieter in Deutschland, die den Kabelanschluss, ob gewollt oder nicht, über die Betriebskosten bezahlen.

Welche Mieter profitieren?

Mieter, die neben dem Kabelanschluss einen weiteren Anbieter über Satellit oder Internet nutzen, haben künftig Einsparungen von etwa 20 Euro pro Monat. Aber erst nach der Übergangsphase ab Juli 2024.

Welche Mieter haben Mehrkosten?

Mieter, die ausschließlich den über die Betriebskosten finanzierten TV-Kabelanschluss nutzen. Denn nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs könnte es ab Juli 2024 zu vorübergehenden Mehrkosten von etwa 2 bis 3 Euro pro Monat kommen. Langfristig könnten die Mehrkosten aber abnehmen, ähnlich wie nach dem Ende des Telefonmonopols der Telekom 1996. Anbieter könnten mit günstigen Angeboten um Kunden werben, was voraussichtlich zu langfristig sehr günstigen Gebührenmodellen führen wird.

Nebenkostenprivileg gestrichen: Weitere Fragen und Antworten

Nebenkostenprivileg: Was bedeutet die Streichung für Wohnungseigentümergemeinschaften?

Für Besitzer von Wohnungen ist die Streichung etwas komplizierter. Ob der Sammelvertrag der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gekündigt wird oder nicht, wird per Mehrheitsbeschluss entschieden. Das kann für die Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, teuer werden. Laut der Gesetzesnovelle besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024.

Beschließt die WEG, dass der Sammelvertrag mit dem Kabelanbieter weiterhin bestehen bleibt, dürfen die vermietenden Eigentümer die Kabelgebühren nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Sie müssen die Kosten selber tragen und haben keine Handhabe, sich dagegen zu wehren.

Nebenkostenprivileg: Was bedeutet die Streichung für Geringverdiener?

Für den Deutschen Mieterbund waren die Mehrkosten für Mieter längst ein Dorn im Auge, weil sie ausschließlich „unnötige Mehrkosten“ produzieren. Geringverdiener seien dadurch besonders benachteiligt gewesen. Sie werden ab Juli 2024 dadurch entlastet, weil sie den kostengünstigsten Anbieter frei oder gar keinen Anbieter wählen können. So lassen sich etwa 20 Euro im Monat oder 240 Euro pro Jahr einsparen.

Bürgergeld: Keine Kabelfernsehgebühren mehr über die Wohnnebenkosten?

Benachteiligt sind durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Empfänger von Bürgergeld, die den Kabelanschluss bislang vom Staat bezahlt bekommen haben. Bislang war es so geregelt, dass jene Kosten übernommen werden, wenn ein Sammelanschluss besteht und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs und damit der Umlagefähigkeit der TV-Gebühr ab Juli 2024, müssen diese Mieter selbst für ihren Anschluss aufkommen. Was für viele ungerecht wirkt, kann auf der anderen Seite als fair und sozial bezeichnet werden. Denn die Empfänger von Bürgergeld, deren TV-Anschluss bislang nicht über die Nebenkosten abgerechnet wurden, mussten schon jetzt den Anschluss aus der eigenen Kasse zahlen. Somit werden ab Juli 2024 alle Bürgergeld-Empfänger gleichbehandelt.

TV-Kabel-Anschluss: Welcher Anbieter ist der beste für Mieter und Vermieter?

Aufgrund des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs stellt sich sowohl für Mieter als auch Vermieter die Frage nach dem besten und günstigsten Kabelanbieter. Dabei muss beachtet werden, dass das Angebot maßgeblich vom jeweiligen Wohnort beeinflusst wird. In den verschiedenen Regionen Deutschlands sind mehrere Kabelnetzbetreiber tätig, und es kann zu Überschneidungen in den Verbreitungsgebieten kommen. Andernfalls sind manche Betreiber in einigen Regionen nicht vertreten. Mieter, die sich um ihren eigenen Vertrag kümmern möchten, als auch Vermieter, die eine Versorgungsvereinbarung treffen möchten, sollten daher vor Vertragsabschluss die Verfügbarkeit und Konditionen der verschiedenen Anbieter in ihrer Region prüfen. Zudem sollten Vermieter möglicherweise auf die Bedürfnisse ihrer Mieter eingehen.

Glasfaser auf Mieter umlegbar?

Durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes fällt zwar die Umlage für TV-Anschlussgebühren, gleichzeitig soll aber eine Umlage der Kosten für eine moderne gebäudeinterne Glasfaser-Netzinfrastruktur ermöglicht werden, heißt es unter Paragraf 72, Glasfaserbereitstellungsentgelt. Wurden in einem Mehrfamilienhaus neue Glasfaserleitungen verlegt, kann der Vermieter den Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ berechnen. Der Umlagebetrag ist laut TKG auf maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung gedeckelt. Fünf Jahre lang dürfen die Kosten in der Höhe auf den Mieter umgelegt werden, es sei denn, die Bauarbeiten haben sich in dieser Zeit noch nicht refinanziert. Dann wird die Regelung zeitlich auf höchstens neun 9 befristet, was einer maximalen Belastung pro Mieter von 540 Euro entspricht.

Link-Tipp

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes gibt es hier.

Kilian Treß18.12.2023

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12 Kommentare

Nell am 19.04.2024 21:23

Ich nutze schon seit 2018 kein Kabel TV mehr, weil ich in meiner Wohnung Probleme mit der Singanlstärke hatte. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.

Von unserer Vermieterin kamen bisher keinerlei Infos zum Thema 'Ende des Nebenkostenprivilegs'. Müssen die Nebenkosten nicht entsprechend gesenkt werden? Muss ich selbst aktiv werden um das abzuklären? Da ich noch 'Aufstockerin' bin, sitzt mir natürlich auch das Jobcenter (zu recht) im Nacken, dass ich, um Rückforderungen zu vermeiden, mitteilen soll, wieviel geringer zukünftig die Nebenkosten werden...

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Nell am 19.04.2024 21:22

Ich nutze schon seit 2018 kein Kabel TV mehr, weil ich in meiner Wohnung Probleme mit der Singanlstärke hatte. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.

Von unserer Vermieterin kamen bisher keinerlei Infos zum Thema 'Ende des Nebenkostenprivilegs'. Müssen die Nebenkosten nicht entsprechend gesenkt werden? Muss ich selbst aktiv werden um das abzuklären? Da ich noch 'Aufstockerin' bin, sitzt mir natürlich auch das Jobcenter (zu recht) im Nacken, dass ich, um Rückforderungen zu vermeiden, mitteilen soll, wieviel geringer zukünftig die Nebenkosten werden...

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Harald am 26.02.2024 22:46

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluß den Sammelvertrag nicht kündigen will, zB. weil die Mehrheit nicht vermietet, sondern selbst bewohnt, darf dort ein Mieter den vom Vermieter bezahlten weiterhin bestehenden Anschluß legal nutzen, auch wenn die Kosten dann nicht vom Vermieter über die NK-Abrechnung umgelegt werden können?

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Stephan am 08.03.2024 08:30

Ja. Er muss dann aber dem Vermieter die Kosten weiterhin bezahlen.

Ansonsten wird der Anschluss in der Wohnung / Keller gesperrt.

Stefan am 18.02.2024 12:58

Ich habe einen Wohnungsmietvertrag, wobei bei den Nebenkosten eine feste Betriebskosten-PAUSCHALE -inklusive Kabel-TV-Gebühr- anfällt. Der Vermieter hat den Kabelvertrag mit Vodafone zum 31.03.2024 gekündigt, sodass ich selbst einen Kabel-TV-Nutzungsvertrag mit Vodafone schließen muss.

Habe ich Anspruch darauf, dass mein Vermieter die mit mir mit einem FESTBETRAG vereinbarte Betriebskosten-Pauschale um die wegfallende Kabel-TV-Gebühr ermäßigen muss?

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Anja am 10.03.2024 19:31

Natürlich nicht. Aber du musst den Vertrag auch nicht abschließen. Mal ehrlich, wer braucht denn heute noch lineares Kabelfernsehen? Lass es sperren, und guck online oder per DVB-T.

Christian am 10.10.2023 21:41

Weis jemand ob die Kabelgebühren über die Übergangsfrist hinaus auch weiterhin über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden dürfen, wenn es ein schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter gibt?

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Herbert am 13.08.2023 12:13

Hallo, nirgendwo kann man lesen,wie teuer die Umstellung werden kann. Bei einem 8 Parteienhaus waren es bislang 8,33 € ! Und nun? Kann mir das mal jemand sagen?

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Markus Kral am 18.12.2023 14:41

Ich würde frühzeitig mit meinem Vermieter darüber reden. Meiner war froh, dass ich mit ihm darüber geredet habe. Dann finden sich auch Lösungen.

Peter am 12.08.2023 01:18

Ich bin zufrieden das die Kabelgebühr über die Nebenkosten abgerechnet wurde. Brauchte mich nicht zu kümmern . Darum wohne ich zur Miete das ich diese Last nicht habe. Nun muß man sich drum kümmern und teurer wird es auch noch.

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bernd.malchow@t-online.de am 14.08.2023 21:46

Sie ja, ich nicht. Ich schaue per Internetanbieter TV (MagentaTV) bietet mir viel mehr Möglichkeiten. Also bezahle ich doppelt. Wenn alle Internetseher aussteigen könnten, wäre es ja Ok, die Kosten des Vermieters bleiben aber gleich und würden auf weniger umgelegt werden

Wären dann auch teuer für sie.


Russila am 14.08.2023 21:51

Sie ja, ich nicht. Ich schaue per Internetanbieter TV (MagentaTV) bietet mir viel mehr Möglichkeiten. Also bezahle ich doppelt. Wenn alle Internetseher aussteigen könnten, wäre es ja Ok, die Kosten des Vermieters bleiben aber gleich und würden auf weniger umgelegt werden

Wäre dann auch teuer für sie.

Unmut am 17.06.2023 23:03

Auch wir haben einen Kabelsammelanschluß in unserem Mehrfamilienhaus und haben oft Schwierigkeiten, mit dem Fernsehbild (Pixelstörungen), oder sogar Totalausfälle, wie jetzt erst, weil die Programme Umbelegt wurden! Da war einen Tag lang Totalausfall!! Ich habe versucht, meinen Anschluß zu Kündigen, was aber wegen dem Nebenkostenprivileg nicht funktioniert! Finde ich sehr Ungerecht und fühle mich von der Politik "Bevormundet"

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Gordillus am 19.09.2022 11:16

Es wird echt langsam Zeit. Und warum diese lange Übergangsphase sein soll, totaler Schwachsinn. Ich bezahle schon seit 13 Jahren dieses Mist jedes Jahr, obwohl ich es nicht nutze und von Jahr zu Jahr wird es teurer. Diese Quengelung der Mieter ist furchtbar.

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Bernd.malchow@t-online.de am 14.08.2023 21:49

@Andreas: IPTV ist die Lösung, bietet soviel mehr


Andreas am 20.05.2023 10:56

Da muss ich mal herzhaft lachen

Wie als Vermieter kündigen dann den Sammelvertrag. Kann der Mieter sehen, wie er zu seinem Fernsehen kommt.

Eine Schlüssel wird er definitiv nicht montieren

Michael am 04.05.2022 16:10

Na Toll da macht meine Novelle zu Gunsten von Mietern, aber eine der Art lange Übergangsfase total Dumm so was.

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Jürgen Zamow am 21.11.2021 17:47

Unklar ist nur noch, wie man folgende Situation regelt:

In einem Mehrfamilienhaus wohnen sowohl Eigentümer (in ihren eigenen Wohnungen) als auch Mieter.

Einige von ihnen wollen Kabel-TV wie bisher, und einige nicht.

Nun ist es den Eigentümern egal, ob sie die Nebenkosten über die Rubrik "umlagefähig" oder "nicht umlagefähig" bezahlen.

Wenn aber Mieter kein Kabel-TV nutzen wollen, müssten sie eigentlich auch technisch vom Empfang "abgeschnitten" werden, weil sie Kabel-TV sonst "kostenlos" nutzen könnten. Gibt es hierfür eine Lösung (z.B. Frequenzfilter zur Ausblendung der Kabel-TV-Sender)? Schließlich werden teilweise auch Internet und Telefon über Kabel angeboten.

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hvi-winkler am 19.11.2021 13:37

Das ist doch schön, wenn es wieder etwas Neues gibt, wodurch den Verwaltern und Vermietern Arbeit und sicherlich auch viel Ärger aufgedrückt wird.

Macht immer mehr Spaß.

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TT am 24.11.2021 16:20

Im Gegenteil! Vermieter sparen sich Zeit und Geld damit.

Mieter müssen sich in Zukunft selbst um einen Vertrag und auch eine Kündigung bei Auszug kümmern. Bei einem temporären Leerstand der Wohnung zwischen Auszug und Neuvermietung zahlt auch nicht mehr der Vermieter die Kosten.

Teurer wird es zumindest für diejenigen Mieter, die weiterhin Kabel-TV wollen, denn Einzelverträge kosten in der Regel mehr als ein Hausvertrag. SAT-Schüsseln sind auch nicht immer eine Lösung, schon gar nicht bei denkmalgeschützten Altstadthäusern.

Und H4-Bezieher haben auch Nachteile, wenn der Anschluss bisher in den Nebenkosten integriert war.

Also: Alles gut für Vermieter soweit.


strolchi am 19.11.2021 19:28

Das haben sie genau auf den Punkt gebracht Herr Winkler

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