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Barrierefreie Eingänge, schwellenlose Duschen, Alarmanlagen: Die KfW-Bank fördert das altersgerechte Umbauen durch zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse. Welche Programme das sind und wer sie erhalten kann, liest du hier.
Um Senioren und Menschen mit Handicap auch im fortgeschrittenen Alter ein barrierefreies und sicheres Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Maßnahmen zum barrierefreien Umbau von Wohnungen durch zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse. Den Förderkredit gibt es ab 2,88 Prozent effektivem Jahreszins.
Jeder, der altersgerecht saniert oder einbruchhemmend umbaut, kann von dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ profitieren. Dabei kommt es nicht auf das Alter des Antragstellers an.
Und nicht nur selbstnutzende Eigenheimbesitzer oder Wohnungseigentümergemeinschaften können diese Förderung erhalten – auch Vermieter, die die Wohnungen ihrer Mieter entsprechend aufwerten und Mieter selbst können die Fördergelder beantragen. Wird eine gerade frisch altersgerecht sanierte oder einbruchhemmend umgebaute Immobilie nach der Fertigstellung von einem Bauträger erworben, gewährt die KfW ebenfalls Darlehen und Zuschüsse.
Das KfW-Programm 159 – Altersgerecht Umbauen fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden und richtet sich an Immobilienbesitzer, die so den Standard „Altersgerechtes Haus“ anstreben. Pro Wohneinheit kann der Eigentümer einen Kredit von bis zu 50.000 Euro beantragen. Mit dem gleichen Programm werden zusätzlich zum Darlehen auch bestimmte Fördermittel, sogenannte Investitionszuschüsse, für Maßnahmen zum Einbruchschutz gewährt.
Um den Standard Altersgerechtes Haus zu erlangen, müssen die Räumlichkeiten wie Wohn- und Schlafzimmer, alle Zugänge, Flure sowie Küche und Bad barrierereduziert sein – zum Beispiel, indem ein Treppenlift eingebaut wird.
Darüber hinaus sind bestimmte Bedienelemente zur Erleichterung des Alltags, beispielsweise Haltgriffe in Dusche und Badewanne sowie intuitiv bedienbare Schalter an elektronischen Geräten oder Türkommunikationssysteme, erforderlich. Alle genannten Maßnahmen gelten ebenfalls für den Standard „Altersgerechte Wohnung“. Die KfW fördert alle Umbaumaßnahmen in Wohnungen oder Wohngebäuden, mit denen eben dieser Standard erreicht wird.
Das KfW-Programm gliedert sich in zwei Teilbereiche – den barrierefreien Umbau und den Einbruchschutz, in denen folgende Maßnahmen gefördert werden:
Sogenannte Wohnumfeldmaßnahmen dienen dem Umbau des aktuellen Wohnumfeldes, so dass dieses barrierefrei zugänglich, eben und altersgerecht wird. Darunter fallen folgende förderfähigen Maßnahmen:
Maßnahmen zum altersgerechten Umbau von Eingangsbereich und Wohnungszugang:
Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen:
Maßnahmen zum altersgerechten Umbau des Badezimmers:
Maßnahmen zum Schwellenabbau und zur Anpassung der Raumaufteilung:
Maßnahmen zur Orientierung, Unterstützung und Kommunikation im Alltag:
Diese Maßnahmen umfassen vorrangig den Einbau beziehungsweise die Erweiterung altersgerechter Assistenzsysteme oder Smarthome-Techniken, wie beispielsweise:
Maßnahmen für Gemeinschaftsräume und das Mehrgenerationenwohnen:
Folgende Maßnahmen zum Einbruchschutz werden durch die KfW im Rahmen des Programms 159, oder als Investitionszuschuss 455-E, finanziell unterstützt:
Förderfähig ist auch der Umbau von Nicht-Wohngebäuden zu barrierefreien Wohnungen.
Wer vom Programm „Altersgerecht umbauen“ profitieren will, muss sich entscheiden, ob er ein zinsvergünstigtes Darlehen oder einen Investitionszuschuss erhalten will.
In der Darlehensvariante gewährt die KfW einen Kredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Dabei zählt die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung. Förderfähig sind sämtliche Bau- und Baunebenkosten, also auch Planungsleistungen.
Die Laufzeiten der Darlehen betragen mindestens 4, höchstens aber 30 Jahre. Die Anfangsjahre sind dabei tilgungsfrei, es müssen nur die Zinsen gezahlt werden. Bei Laufzeiten bis 10 Jahre sind dies ein oder zwei tilgungsfreie Jahre, bei Laufzeiten bis 30 Jahre bis zu 5 Jahre. Die Zinsfestschreibung beträgt 5 oder 10 Jahre. Die KfW-Darlehen müssen über die Hausbank beantragt werden.
Möglich ist auch ein endfälliges Darlehen: Es fallen während der Laufzeit bis zu 10 Jahre nur die Zinsen an. Am Ende der Laufzeit zahlt der Kreditnehmer dann den gesamten Darlehensbetrag zurück.
Sondertilgungen sind nicht möglich und die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Betrags nur nach zusätzlicher Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Als Alternative zum Darlehen gewährt die KfW auch Zuschüsse, welche einzeln beantragt oder mit dem Förderkredit KfW 159 kombiniert werden können. Folgende Zuschussvarianten werden angeboten:
Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung):
Werden nur Einzelmaßnahmen zum altersgerechten Umbau vorgenommen, wird ein Zuschuss bis zu 5.000 Euro gewährt. Das sind maximal 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 50.000 Euro.
Wird durch den Umbau der KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ vollständig erreicht, beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 6.250 Euro. Das sind maximal 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 50.000 Euro.
Investitionzuschuss 455-E (Einbruchschutz):
Für Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es bis zu 1.600 Euro pro Wohneinheit. Das sind maximal 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis 15.000 Euro. KfW-Zuschüsse werden direkt bei der KfW beantragt.
Das KfW-Programm „Altersgerecht sanieren“ ist auch mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar.
Jeder, der altersgerecht saniert oder einbruchhemmend umbaut, kann von dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ profitieren. Dabei kommt es nicht auf das Alter des Antragstellers an. Darüber hinaus richtet sich die Förderung nicht nur an selbstnutzende Eigenheimbesitzer – auch Vermieter, die die Wohnungen ihrer Mieter entsprechend aufwerten und Mieter selbst, können die Fördergelder beantragen.
Wird eine gerade frisch altersgerecht sanierte oder einbruchhemmend umgebaute Immobilie nach der Fertigstellung zum Beispiel von einem Bauträger erworben, gewährt die KfW ebenfalls Darlehen und Zuschüsse.
Werden bestimmte Maßnahmen kombiniert, die eine Wohnung insgesamt barrierefrei machen, so ist der KfW-Standard „Barrierefreies Haus“ erfüllt. Dafür gibt es eine etwas höhere Förderung im Vergleich zur Umsetzung nur einzelner Maßnahmen.
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