KfW Förderung Neubau: Das sind die aktuellen Regeln

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Bauherren und Käufer können seit 20. Februar 2024 wieder einen Antrag für die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) stellen. Alles zu Voraussetzungen und Konditionen.

KFN: Das Wichtigste in Kürze

Im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) stehen folgende zwei Varianten zur Verfügung:

  1. Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) – maximale Förderhöhe: 100.000 Euro
  2. Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) – maximale Förderhöhe: 150.000 Euro
  • Art der Förderung: Zinsvergünstigtes Darlehen
  • Konditionen: Laufzeiten zwischen 4 bis 35 Jahren
    Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
    Zinsbindung bis zu 10 Jahre
    Effektiver Jahreszins zwischen 1,15 und 2,20 Prozent
  • Antrag über Bankberater für den KfW-Kredit 297, 298
  • Fördervolumen: 762 Millionen Euro für 2024. Zum Vergleich: 2023 waren insgesamt 1,68 Milliarden Euro im Fördertopf, der am 12. Dezember 2023 leer war.

KfW Förderung Neubau: Wer wird gefördert?

Folgende Personengruppen können die neue KfW-Förderung beantragen:

  • Privatpersonen
  • Wohneigentums­gemeinschaften
  • Organisationen
  • Unternehmen

Info: Voraussetzung für die Förderung ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten. Diese sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.

Achtung

Rechtzeitig den Förderantrag stellen

KfW-Förderung beim Hausbau: Wer ein Haus neu baut, muss den Antrag auf das KfW-Darlehen zum energieeffizienten Bauen vor Beginn des Bauvorhabens bei der Hausbank stellen. Der Beginn ist dabei der Start der Bauarbeiten vor Ort, nicht die Planungsphase.

KfW-Förderung beim Hauskauf: Beim Ersterwerb einer neuen Eigentumswohnung vom Bauträger ist die Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme möglich, muss jedoch noch vor Abschluss des Kaufvertrags erfolgen.

KfW Förderung Neubau: Was wird gefördert?

Eigentumsförderung für Familien, Förderung EH 40, EH 40 QNG, Grafik: immowelt

Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines Neubaus, der mindestens den EH40-Standard erfüllt. Dafür gibt es bei der KfW folgende zwei Föderstufen:

Klimafreundliches Gebäude

  • mindestens Effizienz­haus-Stufe 40
  • Anforderungen an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) müssen erfüllt sein
  • Einbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden, ist ausgeschlossen

Klimafreundliches Gebäude mit QNG

  • ​​​​mindestens Effizienz­haus-Stufe 40
  • Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG Premium)“
  • Einbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden, ist ausgeschlossen

In beiden Förderstufen wird der Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten, die Planung und Bau­be­gleitung durch Energieeffizienz-Berater sowie die Nach­haltigkeits­zertifizierung gefördert.

KfW Förderung Neubau: Was wird nicht gefördert?

Von der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten ausgeschlossen sind:

  • die nachträgliche Förderung eines bereits begonnenen Projekts
  • die Umschuldung eines bestehenden Kredits
  • der Kauf eines Grundstücks

KfW Förderung Neubau: Konditionen

Mit der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten werden aus dem Topf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Neubauten als Teil der Baufinanzierung mit zinsverbilligten Krediten gefördert:

Effizienzhaus-StufeFördersumme
EH40Maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit
EH40 mit Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)Maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit


Folgende vier Laufzeitvarianten und Zinssätze stehen in der Neubau-Förderung zur Verfügung:

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindungSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 10 Jahre (endfälliges Darlehen)komplette Tilgung am Laufzeitendegesamte Laufzeit2,18% (2,20%)
4 bis 10 Jahre (Annuitätendarlehen)höchstens 2 Jahregesamte Laufzeit1,14% (1,15%)
11 bis 25 Jahre (Annuitätendarlehen)höchstens 3 Jahredie ersten 10 Jahre1,98% (2,00%)
26 bis 35 Jahre (Annuitätendarlehen)höchstens 5 Jahredie ersten 10 Jahre2,11% (2,13%)

KfW Förderung Neubau: Auszahlung

Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt und ist anschließend komplett oder in Teilbeträgen innerhalb eines Jahres abrufbar. Wenn der Kredit in diesem Zeitraum nicht abgerufen wird, verlangt die KfW ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag.

Tipp: Wenn Bauherren und Käufer bereits wissen, dass sich das Bauprojekt verzögern wird und sie den Kreditbetrag erst später abrufen werden, können sie eine Verlängerung um maximal 24 Monate beantragen.

KfW Förderung Neubau: Rückzahlung

Handelt es sich um ein Annuitätendarlehen, wird der Kreditbetrag nach Ablauf der Tilgungsfreijahre monatlich nach einem festgelegten Tilgungsplan zurückgezahlt. Sondertilgungen in Teilen sind zwar nicht möglich, jedoch können Kreditnehmer das Darlehen auf einmal an die KfW-Bank zurückzahlen. In diesem Fall kommt allerdings zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung auf sie zu.

Andreas Steger20.02.2024

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18 Kommentare

Micha am 28.03.2023 10:13

Hallo , mich würde interessieren ob man auch Förderung bekommt ohne einen Kredit aufzunehmen ? Baue ein kw40 Haus mit Aufzug und behindertengerechter Wohnung .

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Andreas Haatz am 16.02.2023 10:32

Hallo

Ich habe ein Angebot zum Kauf eines Hauses. Dies ist noch nicht gebaut.

Baubeginn bei verkauf also.

Wer bekommt nun die Förderungen? Ich als Käufer oder das Unternehmen welches das Haus baut und anbietet?

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Mohamed AL-Shalabi am 21.07.2022 22:30

Wie hoch dürfte der Zuschuss ohne Kredit liegen, wenn ich eine Wohnung Effizienzhaus mit Nachhaltigkeits..... für 30 000bis 40000 th Euro kaufen will?

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Patrick am 22.04.2022 09:52

Als professioneller Immobilienmakler und Wirtschaftswissenschaftler bin ich gerade am Gütesiegel für nachhaltiges Bauen gescheitert. Ich habe ernsthaft versucht, die Broschüre zu verstehen und die Vorteile für den Umweltschutz und die Gesellschaft zu erkennen. Jetzt werde ich einen Energieberater befragen.

Grundsätzlich stellt das Siegel auf die Erfüllung sozio-kultureller, ökologischer und ökonomischer Aspekte ab. Unter sozio-kulturell habe ich u.a. den barrierefreien Zugang zum Gebäude und zu 80 Prozent der Wohnfläche gefunden (Aufzug im Eigenheim?). Die ökonomischen Anforderungen (Lebenszyklus-Betrachtung) sind grundsätzlich sinnvoll, wo der Mehrwert durch die Zertifizierung entstehen soll, erschließt sich mir nicht. Als ökologischen Aspekt wird der Trinkwasserverbrauch in der Nutzungsphase explizit aufgeführt. Kann man machen, die Praxis zeigt jedoch, dass Regenwasser für WCs ökonomisch ineffizient ist (geringer Nutzen, hohe Kosten => Leitungsnetz) und zu Verfärbungen der Keramiken führt. Von den globalen Auswirkungen des Wassersparens in unseren Breiten auf Abwasserleitungsnetze fange ich gar nicht erst an.

Ressourcenschonung ist ein weiterer ökologischer Aspekt: Die Mehrkosten für FSC-Bauholz, nachaltig abgebauten Kalksandstein (SIC??) plus der enormen Kosten für die Zertifizierung der ganzen Maßnahmen sind ökonomisch völlig ineffizient und werden die Vorteile aus der Förderung kaum kompensieren. Ich vermute, das ist so gewollt!

Fazit: Viel Wind um nichts. Und als Vermittler von Kapitalanlagen beurteile ich die Umverteilung von der steuerzahlenden Mittelschicht zur grünen Oberschicht als schlicht anti-sozial!

Dies gilt auch für die Elekro-Prämie beim PKW. Die alleinstehende Kassierin subventioniert mit ihren Steuern (indirekt) den Elektro-SUV des Filialleiters. Ohne echten ökologischen Nutzen!

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Fragezeichen? am 03.02.2022 18:17

Hallo, ich habe meinen Antrag noch am 24.1. eingereicht, dieser hatte auch den Status eingegangen.

Jetzt steht allerdibgs auf der Honepage der KfW, das nur Anträge die bis zum 23.1. eingegangen sind berücksichtigt werde. Herr H. meinte jedoch in seiner Ansprache, dass alle Anträge die bis zum 24.1. eingegangen sind noch bearbeitet werden.

Wird jetzt mein Antrag noch bearbeitet oder nicht?

Danke!

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KMStoll am 28.01.2022 14:13

Kann die Einstellung des KWF Programms Auswirkungen auf laufende Kreditauszahlungen haben ?

Also Haus verkauft - Grundbuch geändert - Geld in 2 Wochen fällig ..

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Claudia am 22.01.2022 19:12

Darf ich meinen Bautromzähler schon anschließen, bevor die KfW Mittel genehmigt sind ?

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Klaus am 11.01.2022 17:36

Hat man auch Anspruch auf eine Förderung, wenn man Wohnung kauft und dann vermietet?

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Raied am 08.12.2021 10:31

Ich habe eine Frage. Ich habe die niederländische Staatsbürgerschaft und möchte mit Ihnen ein Haus in der Gegend von Klefa kaufen. Ich habe ein privates weißes Geschäft. Können Sie mir einen Kredit geben, um das Haus zu kaufen?

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immowelt Redaktion am 09.12.2021 13:54

Hallo Raied,

wir selbst vergeben keine Kredite. Sie können sich aber unter ratgeber.immowelt.de/baufinanzierung.html über die Möglichkeiten einer Baufinanzierung informieren.


Beste Grüße
die immowelt Redaktion

Thomas am 26.03.2021 19:31

Hallo,

Bekomme ich für folgendes Bauvorhaben eine Förderung?

Anbau gem. KfW Standard an einen Altbau. Der Anbau erfolgt auf einer Fläche von 30 m2 über 3 Etagen (Keller, EG und 1.OG) und betrifft zwei Wohneineiten!

Vielen Dank und freundliche Grüße

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Patrick am 22.04.2022 10:00

Hallo Thomas, wenn du genug trickst und einen guten Energieberater hast, kann das funktionieren. Nach meinem Wissensstand müssten der Anbau jedoch als eigene Wohneinheit geplant werden (Wände lassen sich später öffnen bzw. die Verbindungsbereiche direkt als Trockenbau-Wand ausführen). Ohne guten Architekten und einen engagierten Energieberater wird es schwierig (und vermutlich grenzwertig, was die rechtlichen Aspekte betrifft).

Rein vom Bauchgefühl her, würde ich empfehlen, den Bau schnell hochzuziehen und auf die Förderung zu verzichten. Oder du wartest noch 2-3 Jahre und hoffst auf leere Auftragsbücher und günstige Baupreise (Vorsicht: Auch die neuesten Prognosen der Bauwirtschaft müssen nicht eintreffen.)


immowelt Redaktion am 31.03.2021 08:27

Hallo Thomas,

das können wir Ihnen leider nicht abschließend beantworten. Wir empfehlen, hier direkt bei der KfW nachzufragen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Kaufen in Velten am 20.03.2021 12:22

Ich möchte ein Haus, Bj. 1935, in Brandenburg kaufen. Wie hoch ist die Förderung nach dem Wohneigentumsprogramm von bis zu 100.000 EUR. Wovon ist die Höhe der Förderung abhängig ?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 22.03.2021 14:44

Hallo,

die Förderung besteht in einem zinsgünstigen KfW-Immobilienkredit bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit. Die Kredithöhe aber bestimmen letztlich Sie selber.

Beste Grüße

Brumeline77 am 26.10.2020 16:52

Hallo, möchte eine Wohnung als Kapitalanlage kaufen .

Sie ist 1 Jahr alt und das Haus ist KFW 55.

Bekommt man da auch noch eine Förderung? Und wo müsste man die Beantragen.

Danke, LG Renate

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 28.10.2020 08:10

Hallo Renate,

ob Sie eine Förderung bekommen würden, können wir aus der Ferne und aufgrund Ihrer Angaben nicht beurteilen. Grundsätzlich ist das davon abhängig, ob der Vorgänger bereits eine Förderung erhalten hatte.

Wir raten Ihnen dazu bei der KfW direkt nachzufragen, ob Sie eventuell irgendwie förderungsberechtigt sind. Möglicherweise können Sie zum Beispiel die zinsvergünstigten KfW-Darlehen des Vorgängers übernehmen. Das müssten Sie erfragen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Shala am 30.03.2020 00:23

Hallo,

habe Interesse am Kauf einer Wohnung und möchte KfW fordermittel miteinbeziehen, da die Wohnung auch neu und saniert sein soll. Wo finde ich die Info ab wann es zu kfw40 oder kfw50 gehört?

Danke im voraus.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 30.03.2020 12:18

Hallo Shala,

der Nachweis erfolgt über eine Energiebedarfsberechnung (vom Architekten/Energieberater).

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Saschba am 31.01.2020 13:12

Guten Tag, wir möchten ein Haus mit vermieteten Wohnungen kaufen, und dann für eine der Wohnungen Eigenbedarf anmelden. Gibt es dafür auch Förderungen?

Vielen Dank für ihre Antwort.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 03.02.2020 09:12

Hallo Saschba,

dabei handelt es sich um einen Sonderfall, den wir leider nichta bschließend beurteilen können. Aus unserer Sicht dürfe eine Förderung im Rahmen des Wohnungseigentumsprogramms wohl eher nicht in Betracht kommen, wenn alle Wohnungen zum kaufzeitpunkt vermietet sind. Sicherheitshalber sollten Sie hier aber direkt bei der KfW nachhaken.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Cathleen am 13.01.2020 11:16

Liebes Immo Team,

mich würde interessieren ob die KFW Förderungen (Barrierefreiheit und Einbruchsschutz )auch greifen, wenn wir für unsere Eltern ( Auszug aus einem sehr maroden DDR Eigenheim -später dann Abriss ) ein neues Barrierefreihes Haus auf dem Grundstück bauen.

Lieben Dank für Ihre Antwort

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 14.01.2020 09:24

Hallo Cathleen,

es gibt verschiedene KfW-Programme, die im Allgemeinen in betracht kommen können. Manche richten sich nur an Selbstnutzer, andere stehen, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, allen zur Verfügung. So gibt es z.B. das Programm altersgerecht umbauen, das aber nur für Selbstnutzer und den Umbau bestehender Immobilien gilt. In Betracht käme aber u.U. das Programm "energieeffizient bauen", bei dem die Fördersumme pro Wohneinheit bis zu 100.000 Euro beträgt in Form von zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen.

Was im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, sollten Sie ggf. bei Ihrer finanzierenden Hausbank erfragen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Barbara am 10.10.2019 23:15

Liebes Team

Ich hätte gerne gewusst in wie weit die Förderprogrammen kombinierbar sind. Fiktives Beispiel ???? allein erziehend mit 4 minderjährigen Kindern voll berufstätig mit Wunsch nach Eigenheim und Evtl. Umbaumaßnahme zur Einliegerwohnung nach auszug der Kinder.

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Immowelt-Redaktion am 11.10.2019 10:47

Hallo Barbara,

zwar sind verschiedene Kombinationen von Förderungen möglich, was aber konkret sinnvoll und möglich ist, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern hängt davon ab, was man genau vorhat. So lassen sich beispielsweise die Programme energieeffizient Sanieren und altersgerecht Umbauen kombinieren - logischerweise nur für Bestandsimmobilien, nicht für den Neubau.

Neben KfW-Förderungen gibt es übrigens noch weitere Fördermöglichkeiten, etwa das Baukindergeld. Infos hierzu finden Sie unter: ratgeber.immowelt.de/a/baukindergeld-2018-wer-es-bekommt-wie-viel-es-gibt-und-was-die-voraussetzungen-sind.html

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Ekim79 am 07.02.2017 07:28

Hi Leute ja ich Baue neu und was und wo habt ihr so alles beantragt? Für jeden Rat bin ich euch dankbar. MFG Geroldhahn79@web.de könnt ihr mir auch was zusenden.

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Kam am 08.04.2016 13:14

Sehr geehrtes Immowelt-Team,

die aufgeführte Tabelle mit der Höhe der Förderungen wurde in der falschen Reihenfolge aufgeführt. Bei KfW 55 bekommt man lediglich 5% der Darlehenssumme gefördert, 15% wiederum bei KfW40+. Ich bitte um Richtigstellung, damit weitere Leser nicht verwirrt werden. Vielen Dank!

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Immowelt-Redaktion am 08.04.2016 14:16

Sehr geehrte/r Herr/Frau Kam,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben natürlich Recht. Wir haben hier aus Versehen die Zahlen vertauscht. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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