Kommunale Wärmeplanung: Das kommt auf Eigentümer zu

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Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein wichtiger Bestandteil des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Langfristig soll dadurch vor allem Fernwärme ausgebaut werden. Was jetzt auf Kommunen zukommt und was das für Eigentümer heißt.

Wärmeplanungsgesetz verabschiedet

Am 17. November passierte der Entwurf zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze den Bundestag und das Gesetz wurde beschlossen. Die kommunale Wärmeplanung gilt damit zusammen mit dem Heizungsgesetz seit 2024 und bildet die Grundlage für klimafreundlicheres Heizen.

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?

Deutschland soll klimaneutral werden. Dazu hat die Bundesregierung ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Eng verbunden mit dem neuen GEG soll das „Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, auch Wärmeplanungsgesetz, werden. Herzstück ist die kommunale Wärmeplanung.

Kommunen müssen dazu eine Wärmeplanung aufstellen und beurteilen, ob es Fern- und Nahwärme geben wird. Das Ziel ist dabei möglichst viele Haushalte über Fernwärme mit Energie zu versorgen. Mit der engen Verzahnung von Gebäudeenergiegesetz und kommunaler Wärmeplanung erzielte vor allem die FDP aus eigener Sicht ein gutes Ergebnis. Für die Wärmewende gibt es in Sachen Heizungstausch Technologiefreiheit, weniger Verbote und Bürokratie sowie einen sorgfältigen Umgang mit öffentlichen Mitteln.

Erst, wenn Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen können, treten die Regelungen des neuen GEG in Kraft. Vorgesehen ist eine Staffelung nach Größe der Kommune:

  • Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner haben für ihre kommunale Wärmeplanung Zeit bis Ende 2026.
  • Alle anderen haben bis 2028 Zeit eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen.

In einigen Bundesländern gibt es bereits eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung. Das sind Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Eigentümer?

GEG, Wärmeplanungsgesetz, Bild eines Fernwärmekraftwerks umringt von mehreren Windkrafträdern, Foto: Stefan Ouwenbroek / stock.adobe.com
Im neuen GEG und Wärmeplanungsgesetz nimmt die Fernwärme neben den erneuerbaren Energien eine große Rolle ein. Foto: Stefan Ouwenbroek / stock.adobe.com

Die kommunale Wärmeplanung ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Erst wenn die KWP vor Ort steht, gelten die neuen Bestimmungen für Heizungen.

Daher soll das Wärmeplanungsgesetz Eigentümern vor allem Orientierung in Sachen Heizung bieten. Soll das Fernwärmenetz künftig ausgebaut werden und womöglich sogar ein Anschlusszwang vorgesehen sein, brauchen Eigentümer sich beispielsweise keine Gedanken über den Einbau einer Wärmepumpe machen.

Was ist Fernwärme?

Um das Ziel erreichen zu können, künftig mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, soll das Fernwärmenetz ausgebaut werden. Unter Fernwärme versteht man den Anschluss an ein Wärmenetz, das die Gebäude mit Wärme aus zentralen Kraft- oder Heizwerken über ein Rohrsystem versorgt. Eine eigene Heizanlage ist für die angeschlossenen Haushalte nicht mehr nötig.

Info

In Zusammenhang mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz ist oft die Rede von Fernwärme. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Fern- und Nahwärme?

In einem Fernwärmenetz ist der Übergang zum Nahwärmenetz fließend. Unterschieden wird lediglich die Länge der Leitungen. Sind sie recht kur spricht man von Nahwärme, sind sie ein paar hundert Meter lang, handelt es sich um Fernwärme.

Da Fernwärme bisher zu einem Großteil noch aus fossilen Brennstoffen gewonnen wird, muss hier zunächst umgerüstet werden, damit das 65-Prozent-Ziel des neuen GEG erreicht werden kann. Die Bundesregierung sieht vor, dass bis 2030 die Fernwärmenetze dekarbonisiert und größtenteils mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Neben der Kritik, dass Fernwärme eben noch zum größten Teil nicht klimaneutral ist, gibt es auch Kritik an der Monopolstellung der örtlichen Anbieter. Die an das Fernwärmenetz angeschlossenen Haushalte können nicht einfach den Anbieter wechseln, sondern sind vom Anbieter vor Ort und dessen Preisen abhängig.

Wie sieht ein kommunaler Wärmeplan aus?

  • Bestandsanalyse: Die Kommunen müssen zunächst den aktuellen Wärmebedarf und -verbrauch zusammentragen. Dazu gehören auch die vorhandenen Gebäudetypen, deren Alter und die bisherige Versorgungs- und Beheizungsstruktur.
  • Potenzialanalyse: Anschließend und ausgehend von der Bestandsanalyse können Einsparungspotenziale für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme ermittelt werden. Auch lokal verfügbare erneuerbare Energien und Abwärmepotenziale werden hier gesammelt.
  • Ziel: Aus den Ergebnissen wird dann ein Zielszenario für die Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien entwickelt. Dazu gehört dann auch eine räumlich konkrete Vorstellung der benötigten Versorgung, wenn bis 2040 Klimaneutralität erreicht werden soll. Dazu müssen auch geeignete Gebiete gefunden werden, in denen sich der Ausbau eines Wärmenetzes lohnt und wo Einzelversorgung die bessere Lösung ist.
  • Wärmewendestrategie: Zum Schluss muss eine Strategie zur Umsetzung des Wärmeplans entwickelt werden. Dazu gehören die entsprechenden Maßnahmen, eine Priorisierung und der Zeitplan zur Energieeinsparung und dem Aufbau der künftigen Energieversorgung.

Welche Daten sind für die kommunale Wärmeplanung nötig?

Damit der Energiebedarf abgeschätzt werden kann, brauchen die Kommunen möglichst viele Informationen zum Energieverbrauch der Haushalte. Netzbetreiber und Industrieunternehmen sollen die Daten zu Energieträgern und Verbräuchen bereitstellen. Auch welche Heizungen mit welchem Alter verbaut sind, ist wichtig für die Wärmeplanung. Anhand dessen entscheiden die Kommunen, welche Gebiete zuerst an das Fernwärmenetz angeschlossen werden und welche erst später.

Kritik gab es an der Menge der Daten, die benötigt werden. Doch die Kritik ist unberechtigt: Die Daten liegen den Energieversorgern bereits gebäudescharf vor und auch die Informationen zu den Heizungsanlagen sind bereits bekannt – bei den Schornsteinfegern.

Regine Curth11.09.2023

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1 Kommentar

Architekt Reinhard am 12.10.2023 10:23

Warum lese ich eigentlich nie etwas über die Kosten, die dem einzelnen Eigentümer und somit auch dem Mieter entstehen?

Ich selbst wohne zur Miete in einem EFH das an eine Fernwärmestation angeschlossen ist und habe fast DREIMAL so hohe Kosten wie ein vergleichbares EFH mit einer Gastherme!

Es gilt: der Betreiber eines Nah- oder Fernwärmekraftwerkes kann vom Verbraucher verlangen was er will!

Ist das die Zukunft der Heizung?

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