Lesermeinungen:
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein wichtiger Bestandteil des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Langfristig soll dadurch vor allem Fernwärme ausgebaut werden. Was jetzt auf Kommunen zukommt und was das für Eigentümer heißt.
Deutschland soll klimaneutral werden. Dazu hat die Bundesregierung ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Eng verbunden mit dem neuen GEG soll das „Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, auch Wärmeplanungsgesetz, werden. Herzstück ist die kommunale Wärmeplanung.
Kommunen müssen dazu eine Wärmeplanung aufstellen und beurteilen, ob es Fern- und Nahwärme geben wird. Das Ziel ist dabei möglichst viele Haushalte über Fernwärme mit Energie zu versorgen. Mit der engen Verzahnung von Gebäudeenergiegesetz und kommunaler Wärmeplanung erzielte vor allem die FDP aus eigener Sicht ein gutes Ergebnis. Für die Wärmewende gibt es in Sachen Heizungstausch Technologiefreiheit, weniger Verbote und Bürokratie sowie einen sorgfältigen Umgang mit öffentlichen Mitteln.
Erst, wenn Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen können, treten die Regelungen des neuen GEG in Kraft. Vorgesehen ist eine Staffelung nach Größe der Kommune:
In einigen Bundesländern gibt es bereits eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung. Das sind Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Die kommunale Wärmeplanung ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Erst wenn die KWP vor Ort steht, gelten die neuen Bestimmungen für Heizungen.
Daher soll das sogenannte Wärmeplanungsgesetz Eigentümern vor allem Orientierung in Sachen Heizung bieten. Soll das Fernwärmenetz künftig ausgebaut werden und womöglich sogar ein Anschlusszwang vorgesehen sein, brauchen Eigentümer sich beispielsweise keine Gedanken über den Einbau einer Wärmepumpe machen.
Um das Ziel erreichen zu können, künftig mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, soll das Fernwärmenetz ausgebaut werden. Unter Fernwärme versteht man den Anschluss an ein Wärmenetz, das die Gebäude mit Wärme aus zentralen Kraft- oder Heizwerken über ein Rohrsystem versorgt. Eine eigene Heizanlage ist für die angeschlossenen Haushalte nicht mehr nötig.
In Zusammenhang mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz ist oft die Rede von Fernwärme. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Fern- und Nahwärme?
In einem Fernwärmenetz ist der Übergang zum Nahwärmenetz fließend. Unterschieden wird lediglich die Länge der Leitungen. Sind sie recht kur spricht man von Nahwärme, sind sie ein paar hundert Meter lang, handelt es sich um Fernwärme.
Da Fernwärme bisher zu einem Großteil noch aus fossilen Brennstoffen gewonnen wird, muss hier zunächst umgerüstet werden, damit das 65-Prozent-Ziel des neuen GEG erreicht werden kann. Die Bundesregierung sieht vor, dass bis 2030 die Fernwärmenetze dekarbonisiert und größtenteils mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Neben der Kritik, dass Fernwärme eben noch zum größten Teil nicht klimaneutral ist, gibt es auch Kritik an der Monopolstellung der örtlichen Anbieter. Die an das Fernwärmenetz angeschlossenen Haushalte können nicht einfach den Anbieter wechseln, sondern sind vom Anbieter vor Ort und dessen Preisen abhängig.
Damit der Energiebedarf abgeschätzt werden kann, brauchen die Kommunen möglichst viele Informationen zum Energieverbrauch der Haushalte. Netzbetreiber und Industrieunternehmen sollen die Daten zu Energieträgern und Verbräuchen bereitstellen. Auch welche Heizungen mit welchem Alter verbaut sind, ist wichtig für die Wärmeplanung. Anhand dessen entscheiden die Kommunen, welche Gebiete zuerst an das Fernwärmenetz angeschlossen werden und welche erst später.
Kritik gab es an der Menge der Daten, die benötigt werden. Doch die Kritik ist unberechtigt: Die Daten liegen den Energieversorgern bereits gebäudescharf vor und auch die Informationen zu den Heizungsanlagen sind bereits bekannt – bei den Schornsteinfegern.
Regine Curth11.09.2023Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.